Wir haben einen kuriosen Fall in der Familie. Meine Schwiegermutter wurde von Warner abgemahnt, weil sie einen Kinofilm per Filesharing verbreitet hätte. Vollkommen abstrus. Die weiß nichtmal was das ist und der fragliche Film ist weitab ihrer Interessen. Am fraglichen Tag war auch niemand bei ihr, der in Frage kommen würde, das an ihrer statt getan zu haben. Zur fraglichen Zeit war sie nichtmal zu Hause. Sie wohnt zudem in einem großen Haus mit nur 1 weiteren Familie und das WLAN ist WPA2 verschlüsselt. Hast jemand eine Idee was da los ist?
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Da Netz ist Voll von solchen Vorgängen - als beweis dient da gerne mal ein Bild (*.bmp) von einem Screenshot. Alternativ hat sie vielleicht WLAN aktiviert und das Passwort / die Verschlüsselung ist nicht ausreichend. als zuständiges Gericht wird dann gerne Hamburg gewählt - das ist für den Abmahner besomders 'attraktiv'. Die Behauptung 'Oma interessiert das gar nicht' ist dann vor Gericht nicht wirksam da sie für ihren Internet-Anschluss (und die angeblich zugeordnete IP) verantwortlich ist...
Lesen. Nachdenken, Anwalt einschalten, und Oma fragen, wer noch Zugang zum Wlan hat. https://www.heise.de/news/Freifunk-Stoererhaftung-Gericht-bestaetigt-Urteil-gegen-Raubkopier-Oma-ohne-PC-6247270.html Oliver
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Jim schrieb: > Hast jemand eine Idee was da los ist? Nicht Deine Schwiegermutter wurde abgemahnt, sondern Du selbst, und weil Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, sollen wir Dir ein paar plausible Ausreden liefern?
Oliver S. schrieb: > Lesen. Nachdenken, Anwalt einschalten, und Oma fragen, wer noch Zugang > zum Wlan hat. > https://www.heise.de/news/Freifunk-Stoererhaftung-Gericht-bestaetigt-Urteil-gegen-Raubkopier-Oma-ohne-PC-6247270.html Übrigens hier wird als Grundlage die gleichen Paragraphen herangezogen, die auch das Containern betreffen. Wenn die weggeworfenen Lebensmittel geklaut werden und sich der Dieb einen schweren Schaden dadurch zuzieht, ist das Lebensmittelgeschäft, das nicht nachweisen kann, dass die Container verschlossen waren, genauso fällig und wird verurteilt.
Gibt's hier nur noch Trollparanoide? Sie wird jetzt durch WBS vertreten, da es jetzt wohl vor Gericht geht, da ihr ihr eigentlicher Anwalt dummerweise zum Abwarten geraten hat. Mich interessiert das nur Mal theoretisch, ob es einen technischen Grund gibt, wie da evtl falsche IPs geloggt werden. Man wird vor Gericht bestimmt keine Antworten aus dem MC Forum vorlegen können...
Jim schrieb: > Gibt's hier nur noch Trollparanoide? Sie wird jetzt durch WBS vertreten, > da es jetzt wohl vor Gericht geht, da ihr ihr eigentlicher Anwalt > dummerweise zum Abwarten geraten hat. Mich interessiert das nur Mal > theoretisch, ob es einen technischen Grund gibt, wie da evtl falsche IPs > geloggt werden. Man wird vor Gericht bestimmt keine Antworten aus dem MC > Forum vorlegen können... Du bist ein Troll. Allein belegt durch die Aussage, dass ein Anwalt zum Abwarten geraten hat. Das macht kein Anwalt. Eine Abmahnung erfordert schnelles Handeln, um den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen. Also: Troll.
Jim schrieb: > Mich interessiert das nur Mal > theoretisch, ob es einen technischen Grund gibt, wie da evtl falsche IPs > geloggt werden. Man wird vor Gericht bestimmt keine Antworten aus dem MC > Forum vorlegen können... a) Auch WPA2 kann geknackt werden. Du musst das Passwort auf jeden Fall ändern. Derjenige kann auch weiter weg sein und über Richtantenne mitsurfen. b) Außerdem könnte der PC der Oma kompromittiert sein und dadurch das Paßwort abgezogen worden sein. c) Es kann auch Malware darauf sein, die den Rechner bootet und über einen Tunnel ein Fremder darüber. d) Es ist aber auch bekannt, dass die Ermittlung der IP nicht korrekt läuft, weil durch zu wenig IPv4 kann es sein, dass ein anderer Nutzer auch die gleiche IP bekommen hat. Über das interne NATting, d.h. Portumsetzung hält das der Provider auseinander. e) Der Router kann kompromittiert sein. Bei Verwandschaft war es eine FritzBox, die den Datenstrom umlenkte und fleißig darüber bei Amazon bestellte, während diese sich gerade eingeloggt hatten. f) Mein HotSpot-Zugang war auch einmal kompromittiert. Festgestellt hatte ich das nur, weil ich im Mobilfunknetz immer das doppelte an Traffik hatte als sekundär auf dem Rechner. Das hatte aber niemanden interessiert, weil darüber nichts weiter bei mir passiert ist. D.h. mein Router wurde nur als Brücke zur Unauffindbarkeit eines Angreifers für Angriffe auf andere Systeme als Brücke verwendet.
Martin schrieb: > Allein belegt durch die Aussage, ... Wenn der Kunde den Anwalt (m/w/d) aus seiner eigenen Tasche bezahlt, wird dieser zum schnellen Handeln raten. Wenn es über eine Rechtschutzversicherung läuft, dann wird er zum abwarten raten, weil vermutlich die Kosten für die Versicherung geringer sein könnten, wenn das so insgesamt billiger für die Versicherung wird.
Dieter schrieb: > a) Auch WPA2 kann geknackt werden. Du musst das Passwort auf jeden Fall > ändern. Derjenige kann auch weiter weg sein und über Richtantenne > mitsurfen. > b) Außerdem könnte der PC der Oma kompromittiert sein und dadurch das > Paßwort abgezogen worden sein. > c) Es kann auch Malware darauf sein, die den Rechner bootet und über > einen Tunnel ein Fremder darüber. > d) Es ist aber auch bekannt, dass die Ermittlung der IP nicht korrekt > läuft, weil durch zu wenig IPv4 kann es sein, dass ein anderer Nutzer > auch die gleiche IP bekommen hat. Über das interne NATting, d.h. > Portumsetzung hält das der Provider auseinander. > e) Der Router kann kompromittiert sein. Bei Verwandschaft war es eine > FritzBox, die den Datenstrom umlenkte und fleißig darüber bei Amazon > bestellte, während diese sich gerade eingeloggt hatten. > f) Mein HotSpot-Zugang war auch einmal kompromittiert. Festgestellt > hatte ich das nur, weil ich im Mobilfunknetz immer das doppelte an > Traffik hatte als sekundär auf dem Rechner. Das hatte aber niemanden > interessiert, weil darüber nichts weiter bei mir passiert ist. D.h. mein > Router wurde nur als Brücke zur Unauffindbarkeit eines Angreifers für > Angriffe auf andere Systeme als Brücke verwendet. Völlig falscher Ansatz! Hier geht es um file-sharing und nicht um die IP-Adresse, die spielt gar keine Rolle. Du meldest Dich nämlich in der Regel mit Benutzernamen und Passwort beim Mega_upload & Co. Filesharer an ... und dann hast Du ein Problem wenn jemand anders sich mit Deinem Benutzernamen + Passwort dort anmeldet und was Illegales macht ... mehr braucht der böse Scammer gar nicht - jetzt gecheckt?
Jim schrieb: > Meine Schwiegermutter > wurde von Warner abgemahnt, weil sie einen Kinofilm per Filesharing > verbreitet hätte. Hat Warner bzw. haben Warner-Anwälte eine vorbereitete strafbewehrte Unterlassungserklärung mitgeschickt, die Schwiegermutter unterschreiben soll?
Dieter schrieb: > a) Auch WPA2 kann geknackt werden. Du musst das Passwort auf jeden Fall > ändern. Derjenige kann auch weiter weg sein und über Richtantenne > mitsurfen. Ja, genau. Das wird es sein ;) Wenn, dann liegt das eher an sowas wie "12345" als Passwort. Oliver
Jim schrieb: > WLAN ist > WPA2 verschlüsselt. und wieviele haben ihr Telekom PW 0000 nie geändert? So kam ich mal in den Router vom Apotheker als mir langweilig beim Arzt war.
> heise online mit Werbung und Cookies nutzen
Sehr schön, eine weitere Seite, auf der man dem ganzen Scheiß einfach
nicht mehr widersprechen kann. Denen muß es ja auch schon mega schlecht
gehen wenn sie so verzweifelt an meine lausigen Metadaten heranwollen.
Tja Pech, bekommen sie nicht, bzw. wer da seine Zustimmung gibt, sich
digital bespitzeln zu lassen, der braucht sich nicht zu wundern wenn das
damit immer schlimmer wird. Heise ist damit für mich erst recht
gestorben, mal sehen wie tief das Grab gebuddelt sein muß bevor sie
hineinstürzen. Scheint keine Seite für IT-Interessierte zu sein, sondern
nur noch für Deppen, denen die BLÖD-Seite zu langweilig geworden ist.
Ben B. schrieb: > Sehr schön, eine weitere Seite, auf der man dem ganzen Scheiß einfach > nicht mehr widersprechen kann. Denen muß es ja auch schon mega schlecht > gehen wenn sie so verzweifelt an meine lausigen Metadaten heranwollen. richtig so - nicht mitmachen bei dem Dreck! ... sollen sie sich Ihren Information Act und Datenschnüffelei sonstwohin schieben.
Robert K. schrieb: > nicht mitmachen bei dem Dreck! ... sollen sie sich Ihren > Information Act und Datenschnüffelei sonstwohin schieben. ..ich bin der Meinung das es Schnuppe ist auch bei Anderen, mit oder ohne Haken.
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Ich würde erst gar nicht auf solch einen Mist reagieren. Papierkorb! Und fertig.
Die arme Oma. Die tut mir wirklich leid. Gib mal Telefonnummer, ich ruf die an und tröste sie.
Ein Bekannter hatte mal auf nen Werbebanner (Handy) geklickt, dann hat er nen Abo an der Backe gehabt. Solange solche Dinge noch möglich sind.. Wenn die Filmindustrie kein Geld mehr rein bekommt versucht mans halt anders, sozusagen bei der Omi aus der Rentenkasse zu klauen.
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Martin G. schrieb: > Gib mal Telefonnummer, ich ruf > die an und tröste sie. Etwa so? "Ich bin dein Enkel Jim, um die Abmahnung loszuwerden musst du all dein Geld in einer Plastiktüte verpackt außen an die Haustür hängen"
Joachim B. schrieb: > Jim schrieb: >> WLAN ist >> WPA2 verschlüsselt. > > und wieviele haben ihr Telekom PW 0000 nie geändert? > So kam ich mal in den Router vom Apotheker als mir langweilig beim Arzt > war. Du verwechselst WLAN-Passwort mit Routerpasswort. Und die 0000 ist schon sehr lange her.
Andre M. schrieb: > Ein Bekannter hatte mal auf nen Werbebanner (Handy) geklickt, dann hat > er nen Abo an der Backe gehabt. Solange solche Dinge noch möglich sind.. Drittanbietersperre ist das Erste, was man seinem Handyvertrag angedeihen lassen sollte. Grundwissen Handy
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Reinhard S. schrieb: > Du verwechselst WLAN-Passwort mit Routerpasswort. aha und wo ist der Unterschied bei Wlan Router? Reinhard S. schrieb: > Und die 0000 ist schon > sehr lange her. ja manche halten länger und wenn sie nie angefasst werden?
Joachim B. schrieb: > ja manche halten länger und wenn sie nie angefasst werden? Mach Dir nichts daraus. Manche wissen, dass Apotheker und Steuerberater zu den ersten Berufsgruppen gehörten, die online gingen. Andere wissen es nicht, sind dafür aber auf dem neuesten Stand ...
Wieviel Einkommen hat den die Oma? Vielleicht liegt das ja unter der Pfändungsgrenze, dann kann ihr doch alles wurscht sein. Wie alte ist Sie? Steht demnächst ein Altenheim an, da könnte das Gefängniss auch die günstigere Alternative sein. Als Eltern ist man fein raus wenn man seine Kinder über Filesharing aufgeklärt hat. Gibt ein BGH Urteil. Das wird bestimmt auch für Großeltern Enkel gelten. Ansonsten können die Nachweisen das die Oma einen ganzen Film gefileshared hat, gabs eine Hausdurchsuchen, wurden beweise gesichert? Also welchen Schaden hat Warner erlitten, verkauft Warner auch halbe Filme zum halben Preis?
Nooochmal: Hat Warner bzw. haben Warner-Anwälte eine vorbereitete strafbewehrte Unterlassungserklärung mitgeschickt, die Schwiegermutter/Oma unterschreiben soll? Sonst ist's eh' ein Fake!
Thomas O. schrieb: > Gibt ein BGH Urteil. Ich habe mal irgendwo gehört, dass es mehrere BGH-Urteile geben soll, warum auch immer. Und manche davon sollen, vermutlich zu magischen Zwecken, mit Aktenzeichen versehen sein.
sei dir sicher, wenns keine Suchmaschinen geben würde, hätte ich das AZ dazu geschrieben. https://www.google.com/search?q=bgh+urteil+elternhaftung+filesharing Einfach ein Ergebnis aus den ersten 100 raussuchen.
Der TO, Jim, kann hier unangemeldet nicht mehr antworten, sei hier als kleiner dezenter Hinweis mitgegeben in die Diskussion.
Thomas O. schrieb: > Einfach ein Ergebnis aus den ersten 100 raussuchen. Da lande ich zB bei dem Urteil vom 11. Juni 2015, Gz I ZR 19/14, das zu der von Dir aufgestellten Behauptung nicht passt. Verständige Leser hätten geahnt, dass ich mit meiner Vermutung, der BGH habe seit seinem Dienstantritt mehr als ein Urteil gefällt, richtig liege.
WLAN ordentlich absichern, modifizierte Unterlassungserklärung[1] fristgerecht per Einwurfeinschreiben absenden. Abwarten. Tee trinken. [1]Gibts im Netz oder beim eigenen Anwalt.
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Roland E. schrieb: > modifizierte Unterlassungserklärung Im Ernstfall ja, aber auch dies sollte zunächst ein Anwalt oder eine Anwältin checken, bevor überhaupt unnötigerweise etwas anerkannt wird. Deshalb meine wiederholte Frage, ob überhaupt eine vorbereitete Erklärung für Oma dabei war. Dieter D. schrieb: > Der TO, Jim, kann hier unangemeldet nicht mehr antworten, sei hier als > kleiner dezenter Hinweis mitgegeben in die Diskussion. Okay, das habe ich nicht bedacht. Thomas O. schrieb: > sei dir sicher, wenns keine Suchmaschinen geben würde, hätte ich das AZ > dazu geschrieben. Solltest Du trotzdem tun. Das machen selbst Amateur-Journalisten in Werbe-Käseblättern. Ausnahme vielleicht BLÖD-Zeitung, aber welcher von deren Lesern könnte ein Urteil schon verstehen. Ansonsten gilt: Der BGH entscheidet fallbezogen, somit die Entscheidung von den Umständen des Falls abhängt und durchaus differenziert ausfallen kann. Da ist der Hinweis auf das konkrete Urteil durchaus zweckmäßig.
Rainer Z. schrieb: > Der BGH entscheidet fallbezogen, somit die Entscheidung von den > Umständen des Falls abhängt und durchaus differenziert ausfallen kann. Schau Dir einfach das von mir angegebene Urteil an. Da ging der Verweis auf die Nichttäterschaft des Sohnes nach hinten los. > Da ist der Hinweis auf das konkrete Urteil durchaus zweckmäßig. Es wäre darüber hinaus auch ganz besonders angenehm, wenn die Entscheidung noch einigermaßen aktuell wäre, am Besten, ohne mittlerweile durch Anpassung der Spruchpraxis überholt zu sein. Ganz allgemein ist es ausgesprochen gefährlich, als Laie irgend welche in Stein gemeißelten Grundsätze aus irgend einem Urteil ableiten zu wollen. Rainer Z. schrieb: > Solltest Du trotzdem tun. Das machen selbst Amateur-Journalisten in > Werbe-Käseblättern. Die vergessen dann gern die Angabe des Soruchkörpers; schließlich gibt es in Deutschland ja nur ein Gericht, nicht wahr? Btw: Auch "der BGH" hat keine einheitliche Meinung; da kocht mitunter jeder Senat sein eigenes Süppchen. Übrigens ist grundsätzlich, wie eigentlich belannt sein sollte, kein deutsches Gericht verpflichtet, sich der Meinung des BGH zu unterwerfen.
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Percy N. schrieb: > Btw: Auch "der BGH" hat keine einheitliche Meinung; da kocht mitunter > jeder Senat sein eigenes Süppchen. Übrigens ist grundsätzlich, wie > eigentlich belannt sein sollte, kein deutsches Gericht verpflichtet, > sich der Meinung des BGH zu unterwerfen. ja so viele Juristen wollen auch ernährt werden ist wie bei Informatiker, deswegen gibt es schlecht funktionierende Software und auch nur schlecht funktionierende Gerechtigkeit, mal klappts, mal überhaupt nicht. Und wehe Software funktioniert mal, böse böse, dann muss sofort das Konzept umgestellt werden!
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Joachim B. schrieb: > auch nur schlecht funktionierende Gerechtigkeit Keineswegs, es gibt mehr als 8 Milliarden paarweise verschiedene Gerechtigkeiten, die jede für sich recht gut funktionieren.
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Percy N. schrieb: > Btw: Auch "der BGH" hat keine einheitliche Meinung; da kocht mitunter > jeder Senat sein eigenes Süppchen. Wenn's ZU BUNT wird -> § 132 GVG (Großer Senat). > Übrigens ist grundsätzlich, wie > eigentlich belannt sein sollte, kein deutsches Gericht verpflichtet, > sich der Meinung des BGH zu unterwerfen. Trifft zu. Trotzdem schreiben wir gerne vom BGH Argumente ab und verweisen scheinheilig fremdnützig darauf, dass nicht wir sie ausgebrütet haben, sondern die heilige Institution BGH. Und welche/r Richter/in am Amtsgericht greift dies nicht gerne auf?
Rainer Z. schrieb: > Wenn's ZU BUNT wird -> § 132 GVG (Großer Senat). Das wird bei Tatsachenfragen arg schwierig ... Rainer Z. schrieb: > Und welche/r Richter/in am Amtsgericht greift dies nicht gerne auf? Ich werde jetzt jeine Namen nennen; ich hae aber durchaus beoachten dürfen, wie dem staunenden, eben noch zuversichtlichen Parteivertreter vom RiAG freundlich lächelnd mitgeteilt wurde, die Ansicht des BGH in einer hier erheblichen Frage sei zwar bekannt, man beabsichtige aber nicht, sich ihr anzuschließen. Und ichcerinnere mich auch noch deutlich an einen VRiLG, der sich mit freudiger Verbissenheit daran machte, einen Fall im gleichen Sinne wie zuvor zu entscheiden, nachsem ihm sein vorheriges Urteil um die Ohren gehauen worden war. Die Richter in Deinem Bekanntenkreis denken möglicherweise nicht gern selbst. Oder Du hast hier lediglich einen abgeschmackten Gemeinplatz kolportiert, der allenfalls für den ganz kleinen Kreis im Paternoster zur Kantine taugt.
Percy N. schrieb: > der sich mit freudiger Verbissenheit daran machte, einen > Fall im gleichen Sinne wie zuvor zu entscheiden erinnert mich an die Richterin, die mir recht gab, weil ich bei ihr bleiben wollte, mit dem Hinweis, anderer Richter, andere Rechtsauffassung. BTW. https://www.youtube.com/watch?v=fobdbhLcRoQ
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Percy N. schrieb: > Oder Du hast hier lediglich einen abgeschmackten Gemeinplatz > kolportiert Mitnichten (BTW: in einem Schriftsatz las ich mal "Mit Nichten..."). Nur hat die BGH-Rechtsprechung für die unteren Instanzen durchaus eine (mindestens imaginäre) Leitfunktion und macht die Rechtsprechung in den unteren Instanzen berechenbarer. Ich kenne doch die Pappenheimer, die am BGH kleben. Das mindert keineswegs meinen Respekt vor Richtern und Richterinnen, welche eine abweichende Meinung vertreten. Schließlich ist auch der BGH guten Argumenten nicht verschlossen und ändert bisweilen seine Rechtsprechung.
Rainer Z. schrieb: > Nur hat die BGH-Rechtsprechung für die unteren Instanzen durchaus eine > (mindestens imaginäre) Leitfunktion und macht die Rechtsprechung in den > unteren Instanzen berechenbarer. Also trifft meine Annahne über Deinen Umgang zu ... > Ich kenne doch die Pappenheimer, die am > BGH kleben. Was soll das nun wieder heißen? Die Pappenheimer waren eine ausgesprochen streitfreudige Truppe, auf deren Kampfeswillen man sich verlassen konnte. Genau daran erkannte man seine P.
Percy N. schrieb: > Die Richter in Deinem Bekanntenkreis denken möglicherweise nicht gern > selbst. Vielleicht haben sie Familie und denken auch über ihren Feierabend nach? > Also trifft meine Annahne über Deinen Umgang zu ... Dann ist das eben so. An einer halbwegs verlässlichen Rechtsprechung habe ich nichts auszusetzen, so lange der konkrete Einzelfall angemessen beurteilt wird.
Rainer Z. schrieb: > so lange der konkrete Einzelfall angemessen beurteilt wird. Da es sich dabei regelmäßig um Tatsachenfragen handeln wird, die "angemessen" zu klären sind, kommt die Rechtsprechung des BGH insoweit überhaupt nicht zum Tragen. Dass das Recht "anzumessen" vermessen ist, dürfte auch dem Nichtjuristen klar sein können.
Mir doch egal was der Richter urteilt... Hauptsache es entspricht meinem Wunsch
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