Forum: Offtopic Oma bekommt Abmahnung wegen Filesharing?


von Jim (Gast)


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Wir haben einen kuriosen Fall in der Familie. Meine Schwiegermutter 
wurde von Warner abgemahnt, weil sie einen Kinofilm per Filesharing 
verbreitet hätte. Vollkommen abstrus. Die weiß nichtmal was das ist und 
der fragliche Film ist weitab ihrer Interessen. Am fraglichen Tag war 
auch niemand bei ihr, der in Frage kommen würde, das an ihrer statt 
getan zu haben. Zur fraglichen Zeit war sie nichtmal zu Hause. Sie wohnt 
zudem in einem großen Haus mit nur 1 weiteren Familie und das WLAN ist 
WPA2 verschlüsselt.
Hast jemand eine Idee was da los ist?

: Verschoben durch Moderator
von Max M. (Gast)


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Jim schrieb:
> Hast jemand eine Idee was da los ist?

Der übliche Trollpost?

von Icke (Gast)


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Da Netz ist Voll von solchen Vorgängen - als beweis dient da gerne mal 
ein Bild (*.bmp) von einem Screenshot.

Alternativ hat sie vielleicht WLAN aktiviert und das Passwort / die 
Verschlüsselung ist nicht ausreichend. als zuständiges Gericht wird dann 
gerne Hamburg gewählt - das ist für den Abmahner besomders 'attraktiv'.

Die Behauptung 'Oma interessiert das gar nicht' ist dann vor Gericht 
nicht wirksam da sie für ihren Internet-Anschluss (und die angeblich 
zugeordnete IP) verantwortlich ist...

von Oliver S. (oliverso)


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Lesen. Nachdenken, Anwalt einschalten, und Oma fragen, wer noch Zugang 
zum Wlan hat.

https://www.heise.de/news/Freifunk-Stoererhaftung-Gericht-bestaetigt-Urteil-gegen-Raubkopier-Oma-ohne-PC-6247270.html

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Skeptiker (Gast)


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Jim schrieb:
> Hast jemand eine Idee was da los ist?

Nicht Deine Schwiegermutter wurde abgemahnt, sondern Du selbst, und weil 
Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, sollen wir Dir ein paar plausible 
Ausreden liefern?

von (prx) A. K. (prx)


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Von obigem Link abgeschrieben um Stimmung zu machen.

von Dieter (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Lesen. Nachdenken, Anwalt einschalten, und Oma fragen, wer noch Zugang
> zum Wlan hat.
> 
https://www.heise.de/news/Freifunk-Stoererhaftung-Gericht-bestaetigt-Urteil-gegen-Raubkopier-Oma-ohne-PC-6247270.html

Übrigens hier wird als Grundlage die gleichen Paragraphen herangezogen, 
die auch das Containern betreffen. Wenn die weggeworfenen Lebensmittel 
geklaut werden und sich der Dieb einen schweren Schaden dadurch zuzieht, 
ist das Lebensmittelgeschäft, das nicht nachweisen kann, dass die 
Container verschlossen waren, genauso fällig und wird verurteilt.

von Der andere Opa aus der Muppets Show (Gast)


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Jim schrieb:
> Hast jemand eine Idee was da los ist?

Ja, lass die Griffel vom PC Deiner Oma.

von Jim (Gast)


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Gibt's hier nur noch Trollparanoide? Sie wird jetzt durch WBS vertreten, 
da es jetzt wohl vor Gericht geht, da ihr ihr eigentlicher Anwalt 
dummerweise zum Abwarten geraten hat. Mich interessiert das nur Mal 
theoretisch, ob es einen technischen Grund gibt, wie da evtl falsche IPs 
geloggt werden. Man wird vor Gericht bestimmt keine Antworten aus dem MC 
Forum vorlegen können...

von Martin (Gast)


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Jim schrieb:

> Gibt's hier nur noch Trollparanoide? Sie wird jetzt durch WBS vertreten,
> da es jetzt wohl vor Gericht geht, da ihr ihr eigentlicher Anwalt
> dummerweise zum Abwarten geraten hat. Mich interessiert das nur Mal
> theoretisch, ob es einen technischen Grund gibt, wie da evtl falsche IPs
> geloggt werden. Man wird vor Gericht bestimmt keine Antworten aus dem MC
> Forum vorlegen können...

Du bist ein Troll.

Allein belegt durch die Aussage, dass ein Anwalt zum Abwarten geraten 
hat. Das macht kein Anwalt. Eine Abmahnung erfordert schnelles Handeln, 
um den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen.

Also: Troll.

von Dieter (Gast)


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Jim schrieb:
> Mich interessiert das nur Mal
> theoretisch, ob es einen technischen Grund gibt, wie da evtl falsche IPs
> geloggt werden. Man wird vor Gericht bestimmt keine Antworten aus dem MC
> Forum vorlegen können...

a) Auch WPA2 kann geknackt werden. Du musst das Passwort auf jeden Fall 
ändern. Derjenige kann auch weiter weg sein und über Richtantenne 
mitsurfen.
b) Außerdem könnte der PC der Oma kompromittiert sein und dadurch das 
Paßwort abgezogen worden sein.
c) Es kann auch Malware darauf sein, die den Rechner bootet und über 
einen Tunnel ein Fremder darüber.
d) Es ist aber auch bekannt, dass die Ermittlung der IP nicht korrekt 
läuft, weil durch zu wenig IPv4 kann es sein, dass ein anderer Nutzer 
auch die gleiche IP bekommen hat. Über das interne NATting, d.h. 
Portumsetzung hält das der Provider auseinander.
e) Der Router kann kompromittiert sein. Bei Verwandschaft war es eine 
FritzBox, die den Datenstrom umlenkte und fleißig darüber bei Amazon 
bestellte, während diese sich gerade eingeloggt hatten.
f) Mein HotSpot-Zugang war auch einmal kompromittiert. Festgestellt 
hatte ich das nur, weil ich im Mobilfunknetz immer das doppelte an 
Traffik hatte als sekundär auf dem Rechner. Das hatte aber niemanden 
interessiert, weil darüber nichts weiter bei mir passiert ist. D.h. mein 
Router wurde nur als Brücke zur Unauffindbarkeit eines Angreifers für 
Angriffe auf andere Systeme als Brücke verwendet.

von Dieter (Gast)


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Martin schrieb:
> Allein belegt durch die Aussage, ...

Wenn der Kunde den Anwalt (m/w/d) aus seiner eigenen Tasche bezahlt, 
wird dieser zum schnellen Handeln raten. Wenn es über eine 
Rechtschutzversicherung läuft, dann wird er zum abwarten raten, weil 
vermutlich die Kosten für die Versicherung geringer sein könnten, wenn 
das so insgesamt billiger für die Versicherung wird.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Dieter schrieb:
> a) Auch WPA2 kann geknackt werden. Du musst das Passwort auf jeden Fall
> ändern. Derjenige kann auch weiter weg sein und über Richtantenne
> mitsurfen.
> b) Außerdem könnte der PC der Oma kompromittiert sein und dadurch das
> Paßwort abgezogen worden sein.
> c) Es kann auch Malware darauf sein, die den Rechner bootet und über
> einen Tunnel ein Fremder darüber.
> d) Es ist aber auch bekannt, dass die Ermittlung der IP nicht korrekt
> läuft, weil durch zu wenig IPv4 kann es sein, dass ein anderer Nutzer
> auch die gleiche IP bekommen hat. Über das interne NATting, d.h.
> Portumsetzung hält das der Provider auseinander.
> e) Der Router kann kompromittiert sein. Bei Verwandschaft war es eine
> FritzBox, die den Datenstrom umlenkte und fleißig darüber bei Amazon
> bestellte, während diese sich gerade eingeloggt hatten.
> f) Mein HotSpot-Zugang war auch einmal kompromittiert. Festgestellt
> hatte ich das nur, weil ich im Mobilfunknetz immer das doppelte an
> Traffik hatte als sekundär auf dem Rechner. Das hatte aber niemanden
> interessiert, weil darüber nichts weiter bei mir passiert ist. D.h. mein
> Router wurde nur als Brücke zur Unauffindbarkeit eines Angreifers für
> Angriffe auf andere Systeme als Brücke verwendet.

Völlig falscher Ansatz!
Hier geht es um file-sharing und nicht um die IP-Adresse, die spielt gar 
keine Rolle.
Du meldest Dich nämlich in der Regel mit Benutzernamen und Passwort beim 
Mega_upload & Co. Filesharer an ... und dann hast Du ein Problem wenn 
jemand anders sich mit Deinem Benutzernamen + Passwort dort anmeldet und 
was Illegales macht ... mehr braucht der böse Scammer gar nicht - jetzt 
gecheckt?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Jim schrieb:
> Meine Schwiegermutter
> wurde von Warner abgemahnt, weil sie einen Kinofilm per Filesharing
> verbreitet hätte.

Hat Warner bzw. haben Warner-Anwälte eine vorbereitete strafbewehrte 
Unterlassungserklärung mitgeschickt, die Schwiegermutter unterschreiben 
soll?

von Oliver S. (oliverso)


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Dieter schrieb:
> a) Auch WPA2 kann geknackt werden. Du musst das Passwort auf jeden Fall
> ändern. Derjenige kann auch weiter weg sein und über Richtantenne
> mitsurfen.

Ja, genau. Das wird es sein ;)

Wenn, dann liegt das eher an sowas wie "12345" als Passwort.

Oliver

von Oliver S. (phetty)


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Dr. Wachs oder Herr Solmecke.

von Joachim B. (jar)


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Jim schrieb:
> WLAN ist
> WPA2 verschlüsselt.

und wieviele haben ihr Telekom PW 0000 nie geändert?
So kam ich mal in den Router vom Apotheker als mir langweilig beim Arzt 
war.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> heise online mit Werbung und Cookies nutzen
Sehr schön, eine weitere Seite, auf der man dem ganzen Scheiß einfach 
nicht mehr widersprechen kann. Denen muß es ja auch schon mega schlecht 
gehen wenn sie so verzweifelt an meine lausigen Metadaten heranwollen. 
Tja Pech, bekommen sie nicht, bzw. wer da seine Zustimmung gibt, sich 
digital bespitzeln zu lassen, der braucht sich nicht zu wundern wenn das 
damit immer schlimmer wird. Heise ist damit für mich erst recht 
gestorben, mal sehen wie tief das Grab gebuddelt sein muß bevor sie 
hineinstürzen. Scheint keine Seite für IT-Interessierte zu sein, sondern 
nur noch für Deppen, denen die BLÖD-Seite zu langweilig geworden ist.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Ben B. schrieb:
> Sehr schön, eine weitere Seite, auf der man dem ganzen Scheiß einfach
> nicht mehr widersprechen kann. Denen muß es ja auch schon mega schlecht
> gehen wenn sie so verzweifelt an meine lausigen Metadaten heranwollen.
richtig so - nicht mitmachen bei dem Dreck! ... sollen sie sich Ihren 
Information Act und Datenschnüffelei sonstwohin schieben.

von Al. K. (alterknacker)


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Robert K. schrieb:
> nicht mitmachen bei dem Dreck! ... sollen sie sich Ihren
> Information Act und Datenschnüffelei sonstwohin schieben.

..ich bin der Meinung das es Schnuppe ist auch bei Anderen, mit oder 
ohne Haken.

: Bearbeitet durch User
von Stefan R. (Gast)


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Ich würde erst gar nicht auf solch einen Mist reagieren.
Papierkorb! Und fertig.

von Martin G. (Firma: kamaste.it GmbH) (myg63)


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Die arme Oma. Die tut mir wirklich leid. Gib mal Telefonnummer, ich ruf 
die an und tröste sie.

von Andre M. (andre1597)


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Ein Bekannter hatte mal auf nen Werbebanner (Handy) geklickt, dann hat 
er nen Abo an der Backe gehabt. Solange solche Dinge noch möglich sind..
Wenn die Filmindustrie kein Geld mehr rein bekommt versucht mans halt 
anders, sozusagen bei der Omi aus der Rentenkasse zu klauen.

: Bearbeitet durch User
von Εrnst B. (ernst)


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Martin G. schrieb:
> Gib mal Telefonnummer, ich ruf
> die an und tröste sie.

Etwa so?

"Ich bin dein Enkel Jim, um die Abmahnung loszuwerden musst du all dein 
Geld in einer Plastiktüte verpackt außen an die Haustür hängen"

von Reinhard S. (rezz)


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Joachim B. schrieb:
> Jim schrieb:
>> WLAN ist
>> WPA2 verschlüsselt.
>
> und wieviele haben ihr Telekom PW 0000 nie geändert?
> So kam ich mal in den Router vom Apotheker als mir langweilig beim Arzt
> war.

Du verwechselst WLAN-Passwort mit Routerpasswort. Und die 0000 ist schon 
sehr lange her.

von (prx) A. K. (prx)


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Andre M. schrieb:
> Ein Bekannter hatte mal auf nen Werbebanner (Handy) geklickt, dann hat
> er nen Abo an der Backe gehabt. Solange solche Dinge noch möglich sind..

Drittanbietersperre ist das Erste, was man seinem Handyvertrag 
angedeihen lassen sollte. Grundwissen Handy

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Reinhard S. schrieb:
> Du verwechselst WLAN-Passwort mit Routerpasswort.

aha und wo ist der Unterschied bei Wlan Router?

Reinhard S. schrieb:
> Und die 0000 ist schon
> sehr lange her.

ja manche halten länger und wenn sie nie angefasst werden?

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> ja manche halten länger und wenn sie nie angefasst werden?

Mach Dir nichts daraus. Manche wissen, dass Apotheker und Steuerberater 
zu den ersten Berufsgruppen gehörten, die online gingen. Andere wissen 
es nicht, sind dafür aber auf dem neuesten Stand ...

von Thomas (kosmos)


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Wieviel Einkommen hat den die Oma? Vielleicht liegt das ja unter der 
Pfändungsgrenze, dann kann ihr doch alles wurscht sein. Wie alte ist 
Sie? Steht demnächst ein Altenheim an, da könnte das Gefängniss auch die 
günstigere Alternative sein.

Als Eltern ist man fein raus wenn man seine Kinder über Filesharing 
aufgeklärt hat. Gibt ein BGH Urteil. Das wird bestimmt auch für 
Großeltern Enkel gelten.

Ansonsten können die Nachweisen das die Oma einen ganzen Film 
gefileshared hat, gabs eine Hausdurchsuchen, wurden beweise gesichert? 
Also welchen Schaden hat Warner erlitten, verkauft Warner auch halbe 
Filme zum halben Preis?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Nooochmal:

Hat Warner bzw. haben Warner-Anwälte eine vorbereitete strafbewehrte
Unterlassungserklärung mitgeschickt, die Schwiegermutter/Oma 
unterschreiben
soll?

Sonst ist's eh' ein Fake!

von Percy N. (vox_bovi)


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Thomas O. schrieb:
> Gibt ein BGH Urteil.

Ich habe mal irgendwo gehört, dass es mehrere BGH-Urteile geben soll, 
warum auch immer. Und manche davon sollen, vermutlich zu magischen 
Zwecken, mit Aktenzeichen versehen sein.

von Thomas (kosmos)


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sei dir sicher, wenns keine Suchmaschinen geben würde, hätte ich das AZ 
dazu geschrieben.

https://www.google.com/search?q=bgh+urteil+elternhaftung+filesharing

Einfach ein Ergebnis aus den ersten 100 raussuchen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Der TO, Jim, kann hier unangemeldet nicht mehr antworten, sei hier als 
kleiner dezenter Hinweis mitgegeben in die Diskussion.

von Percy N. (vox_bovi)


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Thomas O. schrieb:
> Einfach ein Ergebnis aus den ersten 100 raussuchen.

Da lande ich zB bei dem Urteil vom 11. Juni 2015, Gz I ZR 19/14, das zu 
der von Dir aufgestellten Behauptung nicht passt.

Verständige Leser hätten geahnt, dass ich mit meiner Vermutung, der BGH 
habe seit seinem Dienstantritt mehr als ein Urteil gefällt, richtig 
liege.

von Roland E. (roland0815)


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WLAN ordentlich absichern, modifizierte Unterlassungserklärung[1] 
fristgerecht per Einwurfeinschreiben absenden. Abwarten. Tee trinken.

[1]Gibts im Netz oder beim eigenen Anwalt.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Roland E. schrieb:
> modifizierte Unterlassungserklärung

Im Ernstfall ja, aber auch dies sollte zunächst ein Anwalt oder eine 
Anwältin checken, bevor überhaupt unnötigerweise etwas anerkannt wird.

Deshalb meine wiederholte Frage, ob überhaupt eine vorbereitete 
Erklärung für Oma dabei war.

Dieter D. schrieb:
> Der TO, Jim, kann hier unangemeldet nicht mehr antworten, sei hier als
> kleiner dezenter Hinweis mitgegeben in die Diskussion.

Okay, das habe ich nicht bedacht.

Thomas O. schrieb:
> sei dir sicher, wenns keine Suchmaschinen geben würde, hätte ich das AZ
> dazu geschrieben.

Solltest Du trotzdem tun. Das machen selbst Amateur-Journalisten in 
Werbe-Käseblättern. Ausnahme vielleicht BLÖD-Zeitung, aber welcher von 
deren Lesern könnte ein Urteil schon verstehen. Ansonsten gilt: Der BGH 
entscheidet fallbezogen, somit die Entscheidung von den Umständen des 
Falls abhängt und durchaus differenziert ausfallen kann. Da ist der 
Hinweis auf das konkrete Urteil durchaus zweckmäßig.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Der BGH entscheidet fallbezogen, somit die Entscheidung von den
> Umständen des Falls abhängt und durchaus differenziert ausfallen kann.
Schau Dir einfach das von mir angegebene Urteil an. Da ging der Verweis 
auf die Nichttäterschaft des Sohnes nach hinten los.
> Da ist der Hinweis auf das konkrete Urteil durchaus zweckmäßig.
Es wäre darüber hinaus auch ganz besonders angenehm,  wenn die 
Entscheidung noch einigermaßen aktuell wäre, am Besten, ohne 
mittlerweile durch Anpassung der Spruchpraxis überholt zu sein.

Ganz allgemein ist es ausgesprochen gefährlich,  als Laie irgend welche 
in Stein gemeißelten Grundsätze aus irgend einem Urteil ableiten zu 
wollen.

Rainer Z. schrieb:
> Solltest Du trotzdem tun. Das machen selbst Amateur-Journalisten in
> Werbe-Käseblättern.

Die vergessen dann gern die Angabe des Soruchkörpers; schließlich gibt 
es in Deutschland ja nur ein Gericht, nicht wahr?

Btw: Auch "der BGH" hat keine einheitliche Meinung; da kocht mitunter 
jeder Senat sein eigenes Süppchen. Übrigens ist grundsätzlich, wie 
eigentlich belannt sein sollte, kein deutsches Gericht  verpflichtet, 
sich der Meinung des BGH zu unterwerfen.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> Btw: Auch "der BGH" hat keine einheitliche Meinung; da kocht mitunter
> jeder Senat sein eigenes Süppchen. Übrigens ist grundsätzlich, wie
> eigentlich belannt sein sollte, kein deutsches Gericht  verpflichtet,
> sich der Meinung des BGH zu unterwerfen.

ja so viele Juristen wollen auch ernährt werden ist wie bei 
Informatiker, deswegen gibt es schlecht funktionierende Software und 
auch nur schlecht funktionierende Gerechtigkeit, mal klappts, mal 
überhaupt nicht.

Und wehe Software funktioniert mal, böse böse, dann muss sofort das 
Konzept umgestellt werden!

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> auch nur schlecht funktionierende Gerechtigkeit

Keineswegs, es gibt mehr als 8 Milliarden paarweise verschiedene 
Gerechtigkeiten, die jede für sich recht gut funktionieren.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Btw: Auch "der BGH" hat keine einheitliche Meinung; da kocht mitunter
> jeder Senat sein eigenes Süppchen.

Wenn's ZU BUNT wird -> § 132 GVG (Großer Senat).

> Übrigens ist grundsätzlich, wie
> eigentlich belannt sein sollte, kein deutsches Gericht  verpflichtet,
> sich der Meinung des BGH zu unterwerfen.

Trifft zu. Trotzdem schreiben wir gerne vom BGH Argumente ab und 
verweisen scheinheilig fremdnützig darauf, dass nicht wir sie 
ausgebrütet haben, sondern die heilige Institution BGH. Und welche/r 
Richter/in am Amtsgericht greift dies nicht gerne auf?

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Wenn's ZU BUNT wird -> § 132 GVG (Großer Senat).

Das wird bei Tatsachenfragen arg schwierig ...

Rainer Z. schrieb:
> Und welche/r Richter/in am Amtsgericht greift dies nicht gerne auf?

Ich werde jetzt jeine Namen nennen; ich hae aber durchaus beoachten 
dürfen,  wie dem staunenden, eben noch zuversichtlichen Parteivertreter 
vom RiAG freundlich lächelnd mitgeteilt wurde, die Ansicht des BGH in 
einer hier erheblichen Frage sei zwar bekannt, man beabsichtige aber 
nicht, sich ihr anzuschließen. Und ichcerinnere mich auch noch deutlich 
an einen VRiLG, der sich mit freudiger Verbissenheit daran machte, einen 
Fall im gleichen Sinne wie zuvor zu entscheiden, nachsem ihm sein 
vorheriges Urteil um die Ohren gehauen worden war.

Die Richter in Deinem Bekanntenkreis denken möglicherweise nicht gern 
selbst. Oder Du hast hier lediglich einen abgeschmackten Gemeinplatz 
kolportiert, der allenfalls für den ganz kleinen Kreis im Paternoster 
zur Kantine taugt.

von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> der sich mit freudiger Verbissenheit daran machte, einen
> Fall im gleichen Sinne wie zuvor zu entscheiden

erinnert mich an die Richterin, die mir recht gab, weil ich bei ihr 
bleiben wollte, mit dem Hinweis, anderer Richter, andere 
Rechtsauffassung.

BTW. https://www.youtube.com/watch?v=fobdbhLcRoQ

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Oder Du hast hier lediglich einen abgeschmackten Gemeinplatz
> kolportiert

Mitnichten (BTW: in einem Schriftsatz las ich mal "Mit Nichten...").

Nur hat die BGH-Rechtsprechung für die unteren Instanzen durchaus eine 
(mindestens imaginäre) Leitfunktion und macht die Rechtsprechung in den 
unteren Instanzen berechenbarer. Ich kenne doch die Pappenheimer, die am 
BGH kleben.

Das mindert keineswegs meinen Respekt vor Richtern und Richterinnen, 
welche eine abweichende Meinung vertreten. Schließlich ist auch der BGH 
guten Argumenten nicht verschlossen und ändert bisweilen seine 
Rechtsprechung.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Nur hat die BGH-Rechtsprechung für die unteren Instanzen durchaus eine
> (mindestens imaginäre) Leitfunktion und macht die Rechtsprechung in den
> unteren Instanzen berechenbarer.
Also trifft meine Annahne über Deinen Umgang zu ...
> Ich kenne doch die Pappenheimer, die am
> BGH kleben.
Was soll das nun wieder heißen? Die Pappenheimer waren eine 
ausgesprochen streitfreudige Truppe, auf deren Kampfeswillen man sich 
verlassen konnte. Genau daran erkannte man seine P.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Die Richter in Deinem Bekanntenkreis denken möglicherweise nicht gern
> selbst.

Vielleicht haben sie Familie und denken auch über ihren Feierabend nach?

> Also trifft meine Annahne über Deinen Umgang zu ...

Dann ist das eben so. An einer halbwegs verlässlichen Rechtsprechung 
habe ich nichts auszusetzen, so lange der konkrete Einzelfall angemessen 
beurteilt wird.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> so lange der konkrete Einzelfall angemessen beurteilt wird.

Da es sich dabei regelmäßig um Tatsachenfragen handeln wird, die 
"angemessen" zu klären sind, kommt die Rechtsprechung des BGH insoweit 
überhaupt nicht zum Tragen. Dass das Recht "anzumessen" vermessen ist, 
dürfte auch dem Nichtjuristen klar sein können.

von Dirk L. (garagenwirt)


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Mir doch egal was der Richter urteilt... Hauptsache es entspricht meinem 
Wunsch

von Max M. (cleto)


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