Forum: HF, Funk und Felder Funk Richtlinie, wenn das Funksignal unter EMV Grenzwert


von LoRa (Gast)


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Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage zur Funkrichtlinie.

Aktuell bin ich im EMV Labor und stelle fest das mein Nutzsignal 
(Funkverbindung) noch unter dem EMV Grenzwert liegt.

Jetzt frage ich mich: Muss dann überhaupt noch eine Prüfung der 
Funkrichtlinie erfolgen?

von Purzel H. (hacky)


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Mach die Messung und zeig diesen Fakt. Ein Funkgeraet muss dieser 
Richtlinie entsprechen. Vielleicht genuegt es auch den Kunden zu 
versichern, dass die Richtlinie eingehalten wird...

von LoRa (Gast)


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Purzel H. schrieb:
> Mach die Messung und zeig diesen Fakt.

Das ist es ja. Die Messung wurde im EMV Labor gemacht. D.h. der Fakt 
lässt sich zeigen.
Nur befreit mich dies vom Nachweis der Funkrichtlinie?

von HF-Werkler (Gast)


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Nach meinem Wissen muss die RED ist für alle Systeme angewendet werden, 
die Funksignale gewollt aussenden und/oder empfangen. Wenn es zusätzlich 
keine harmonisierte Norm für das Funksystem gibt, wird es aufwendiger.

von Ralph B. (rberres)


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was verstehst du unter Funkrichtllinie?

Die maximal zulässige Strahlungsleistung bei der noch keine 
Standortbescheinigung nowendig ist?

Dies beträgt < 10W EIRP

Oder was meinst du mit Funkrichtlinie?

Ralph Berres

von LoRa (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Oder was meinst du mit Funkrichtlinie?

Die RED

von Ralph B. (rberres)


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was ist RED?

Grundsätzlich müssen alle Sender und Empfänger einer Prüfung in einen 
akredditierten EMV Labor unterzogen werden, bevor sie in den Verkehr 
gebracht werden dürfen.

Eine bestandene Prüfung wird dann durch entsprechende Messprotokolle

bestätigt, welche der Inverkehrbringer auf Verlangen den Behörden 
vorzeigen muss. Für den Endverbraucher sollte das durch das CE Zeichen 
erkennbar sein.

Ich würde mich an eine benannte Stelle wenden, welche auch rausfinden 
kann, welche Normen deinen Gerät zu Grunde gelegt werden sollten.

Ralph Berres

: Bearbeitet durch User
von LoRa (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Grundsätzlich müssen alle Sender und Empfänger einer Prüfung in einen
> akredditierten EMV Labor unterzogen werden, bevor sie in den Verkehr
> gebracht werden dürfen.
> Eine bestandene Prüfung wird dann durch entsprechende Messprotokolle
> bestätigt, welche der Inverkehrbringer auf Verlangen den Behörden
> vorzeigen muss. Für den Endverbraucher sollte das durch das CE Zeichen
> erkennbar sein.
> Ich würde mich an eine benannte Stelle wenden, welche auch rausfinden
> kann, welche Normen deinen Gerät zu Grunde gelegt werden sollten.

Wurde ja gemacht, bzw. wird gerade gemacht.

Nur EMV Richtlinien sind nunmal keine Funkrichtlinien

Normal kenne ich es so:

Das Gerät geht ins EMV Labor und überschreitet z.B. bei BLE die EMV 
Grenzwerte. In dem Falle ist es ja das Nutzsignal und somit i.O.
EMV bestanden.
Dann geht das Gerät zur Prüfung der RED Funkrichtlinie. Um zu prüfen ob 
das Nutzsignal den entsprechenden Normen entspricht (habe ich selber 
noch nie begleitet)

Da jetzt aber mein Nutzsignal noch unter den EMV Grenzwerten bleibt, 
frage ich mich (privat/persönlich) ob die RED überhaupt noch eine Rolle 
spielt.

Ob der Kunde das will wird sich zeigen.

von HF-Werkler (Gast)


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Relevante Punkte/Fragen sind:
Um was für ein Funksystem geht es denn? Module? Chips? In was ist das 
Funksystem integriert? Was ist der Anwendungsbereich des Produkts?

Die RED ist bei Funksystemen anzuwenden. Sie beschreibt nicht nur 
Anforderungen an die (Stör-)Abstrahlung sondern weitere Dinge 
(Störfestigkeit, Nebenaussendungen, Effizienz des Funksystems, Security, 
usw.). Je nach Produkt sind weitere Direktiven und Normen ggf. 
heranzuziehen. Die passende EN-Norm unter der RED ist in der aktuellen 
harmonisierten Version anzuwenden.

https://ec.europa.eu/growth/sectors/electrical-and-electronic-engineering-industries-eei/radio-equipment-directive-red_de

Gruss

von HF-Werkler (Gast)


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Bei BLE wäre es z.B. die EN 300 328 V2.2.2

Der Prüfling muss so aufbereitet sein, dass er etwas sendet. Ev. hast du 
den Fehler gemacht, zu wenig/selten im EMV-Test zu senden oder die 
Messzeit nicht auf die Zeitabfolge der Aussendung angepasst?

Ob bei einer EMV-Messung keine Aussendung festgestellt wurde oder unter 
dem EMV-Grenzwert liegt, spielt für die weiteren Tests gemäss RED nach 
meinem Wissen keine Rolle.

von Hans W. (Firma: Wilhelm.Consulting) (hans-)


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LoRa schrieb:
> Nur befreit mich dies vom Nachweis der Funkrichtlinie?

Problematisch kann sein, wenn du z.b. bei 2.4GHz Funkst, aber die EMV 
Bewertung nur bis 6GHz geht.

Theoretisch könnten die Oberwellen nicht passen...

73

von HF-Werkler (Gast)


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Kommt mir gerade in den Sinnn:
Ist ev. ein Funkmodul verbaut, ohne den Nachweis der aktuellen EN 300 
328 V2.2.2?  Die Übergangsfrist für die EN 300 328 V2.1.1. ist im 
letzten Jahr im August abgelaufen und in der neuen Norm stehen andere 
Anforderungen.

von Jens (Gast)


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Dein Gerät funkt, also muss es gemäß RED geprüft werden. Punkt.

Mit welchen Pegel du da sendest hat nichts mehr mit der EMV Richtlinie 
zu tun. Wenn du weit unter den EMV Grenzwerten bist, kann es daran 
liegen, dass du ein Funk System mit low power Vorgaben nutzt oder du 
dich halt weit unter den technischen Möglichkeiten verkaufst. Dann 
müssen aber trotzdem die durch die RED vorgegebenen Grenzwerte 
herangezogen werden und nicht die der EMV Richtlinie.

von M.A. S. (mse2)


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Hans W. schrieb:
> LoRa schrieb:
>> Nur befreit mich dies vom Nachweis der Funkrichtlinie?
>
> Problematisch kann sein, wenn du z.b. bei 2.4GHz Funkst, aber die EMV
> Bewertung nur bis 6GHz geht.
>
> Theoretisch könnten die Oberwellen nicht passen...
>
> 73
Bis zu welcher Frequenz wird denn derzeit nach Oberwellen geguckt?

von HF-Werkler (Gast)


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M.A. S. schrieb:
> Bis zu welcher Frequenz wird denn derzeit nach Oberwellen geguckt?
Steht inkl. Limite in der aktuellen EN 300 328 für 2.4GHz FHSS unter 
4.3.2.9.

von HF-Werkler (Gast)


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Korrektur 4.3.1.10

von HF-Werkler (Gast)


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4.3.2.9 ist ja für Non FHSS (z.B. WLAN), die Werte sind aber afaik 
identisch.

von Marc Oni (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> was verstehst du unter Funkrichtllinie?
>
> Die maximal zulässige Strahlungsleistung bei der noch keine
> Standortbescheinigung nowendig ist?

Die Funkrichtlinie regelt die EU Konformität und hat nix mit der BEMV 
Standortbescheinigung von Funkanlagen zu tun.

Die Funkrichtlinie 1014/53/EU oder Radio Equipment Directive (RED)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0053&from=PT

Die deutsche Umsetzung ist das Funkanlagengesetz, FuAG
https://www.gesetze-im-internet.de/fuag/

von 123 (Gast)


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du meinst wohl eher 2014/53/eu, ... eines ist die jahreszahl, das andere 
das verabschiedete dukment in dem entsprechendem jahr, ...

vor 1000-2000 Jahren, gab es die EU noch nicht, ...

von Zero V. (Firma: Freelancer) (gnd)


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LoRa schrieb:
> Jetzt frage ich mich: Muss dann überhaupt noch eine Prüfung der
> Funkrichtlinie erfolgen?

Das habe ich mich letztens auch gefragt.
Deine Grenzwerte gelten ja erstmal nur für "unintentional radiators". 
Deine Funkschnittstelle ist hier aber ein "intentional radiator" und 
muss entsprechend der RED bewertet werden.
Deine Funkverbindung wird durch "unintentional radiators" wenig gestört, 
da es genügend Maßnahmen im Protokoll gibt die solche Störungen 
herausfiltern/erkennen.

von Marc Oni (Gast)


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123 schrieb:
> du meinst wohl eher 2014/53/eu, ... eines ist die jahreszahl, das andere
> das verabschiedete dukment
> vor 1000-2000 Jahren, gab es die EU noch nicht, ...

Ich meine die Richtlinie, auf die ich verlinkt habe.
Gut dass es dich gibt.

von Hans W. (Firma: Wilhelm.Consulting) (hans-)


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Marc Oni schrieb:
> Funkrichtlinie regelt die EU Konformität

Da ist der "strahlenschutz" mit drinnen. Beim Standort ist dann die 
frage ob die 10 accesspoints in summe i.O. gehen (extrem vereinfacht 
dargestellt)...

73

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

LoRa schrieb:
> Das Gerät geht ins EMV Labor und überschreitet z.B. bei BLE die EMV
> Grenzwerte.

Ist doch GAANNZZ einfach:

BLE ist Bidirektional - also gibt es auch einen Empfänger.
Unter die RED fallen aber Sender, Sende-/Empfänger UND reine Empfänger.

Selbst wenn man jetzt argumentieren könnte (was sowieso NICHT! geht: 
siehe unten!) das bei entsprechend geringer Strahlungsleistung man das 
gar nicht als Sender einstufen müsste, so fällt das Gerät immer noch 
unter die RED weil es einen Empfänger beinhaltet. PUNKT

Und davon abgesehen:
Alleine schon die Tatsache das auch reine Empfangsgeräte, selbst wenn es 
direktempfänger ohne jede Überlagerung/eigenen Oszillator wären, immer 
noch unter die RED fallen hätte dir aufzeigen müssen das es bei der 
Frage ob die Richtlinie angewendet werden soll gar nicht darum geht was 
oder wieviel an Aussendungen entsteht.
Es geht wirklich NUR darum ob es sich um ein Gerät handelt wo in 
irgendeiner Form HF ohne Kabel für die Informationsübertragung zwischen 
zwei Geräten bzw. Geräteteilen (Sprache/Daten) irgendwie gewollt genutzt 
wird.

Gruß
Carsten

von RegTP (Gast)


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von Hans W. (Firma: Wilhelm.Consulting) (hans-)


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Ralph B. schrieb:
> Grundsätzlich müssen alle Sender und Empfänger einer Prüfung in einen
> akredditierten EMV Labor unterzogen werden, bevor sie in den Verkehr
> gebracht werden dürfen.


Ralph B. schrieb:
> Ich würde mich an eine benannte Stelle wenden, welche auch rausfinden
> kann, welche Normen deinen Gerät zu Grunde gelegt werden sollten.


Nein... nur wenn du keine harmonisierte Norm für dein "Funktechnologie" 
hast, musst du zur benannten Stelle.

Ansonsten reicht es einfach nach Norm zu prüfen und die Qualität in 
geeigneter Art und Weise sicherzustellen.

Wenn du die Messmittel hast und das nötige Wissen für die Prüfung hast, 
dann steht's dir frei das selbst zu erledigen.

Mit einer Prüfung in einem akkreditierten Labor kannst du davon 
ausgehen, dass die Messung passt. Aber die stehen nicht dafür gerade, 
dass du alle notwendigen Prüfungen angeordnet hast.

Die benannte Stelle ist nur bei der Baumusterprüfung mit im Spiel...

73

von LoRa (Gast)


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Also das Gerät nutzt als Funktechnologie LoRa/LoRaWAN mit einem 
Vorzertifizierten Modul (FCC)

Jens schrieb:
> Dein Gerät funkt, also muss es gemäß RED geprüft werden. Punkt.
>
> Mit welchen Pegel du da sendest hat nichts mehr mit der EMV Richtlinie
> zu tun. Wenn du weit unter den EMV Grenzwerten bist, kann es daran
> liegen, dass du ein Funk System mit low power Vorgaben nutzt oder du
> dich halt weit unter den technischen Möglichkeiten verkaufst. Dann
> müssen aber trotzdem die durch die RED vorgegebenen Grenzwerte
> herangezogen werden und nicht die der EMV Richtlinie.

Damit war das für mich eigentlich geklärt.

von Hans W. (Firma: Wilhelm.Consulting) (hans-)


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"Vorzertifiziert" bringt dir in Wahrheit wenig.

Vor allem, wenn's nur FCC ist!

Die FCC hat ein völlig anderes Testregime, wie in den ENs beschrieben.

z.B. geht die FCC davon aus, dass niemand ein "Funkgerät" kauft, dass 
eine schlechte Empfangsleistung hat oder sich leicht stören lässt.

Wenn du deine Prüfung so machst, wie eigentlich gedacht, bleibt bei 
einfachen Funktechnologien von deiner Vorzertifizierung nicht viel über.

Wie oben richtig beschrieben, ist ein Test nach RED wesentlich mehr wie 
nur die Bewertung der Störaussendungen...

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