Hallo, ich habe mal eine allgemeine Frage zur Funkrichtlinie. Aktuell bin ich im EMV Labor und stelle fest das mein Nutzsignal (Funkverbindung) noch unter dem EMV Grenzwert liegt. Jetzt frage ich mich: Muss dann überhaupt noch eine Prüfung der Funkrichtlinie erfolgen?
Mach die Messung und zeig diesen Fakt. Ein Funkgeraet muss dieser Richtlinie entsprechen. Vielleicht genuegt es auch den Kunden zu versichern, dass die Richtlinie eingehalten wird...
Purzel H. schrieb: > Mach die Messung und zeig diesen Fakt. Das ist es ja. Die Messung wurde im EMV Labor gemacht. D.h. der Fakt lässt sich zeigen. Nur befreit mich dies vom Nachweis der Funkrichtlinie?
Nach meinem Wissen muss die RED ist für alle Systeme angewendet werden, die Funksignale gewollt aussenden und/oder empfangen. Wenn es zusätzlich keine harmonisierte Norm für das Funksystem gibt, wird es aufwendiger.
was verstehst du unter Funkrichtllinie? Die maximal zulässige Strahlungsleistung bei der noch keine Standortbescheinigung nowendig ist? Dies beträgt < 10W EIRP Oder was meinst du mit Funkrichtlinie? Ralph Berres
was ist RED? Grundsätzlich müssen alle Sender und Empfänger einer Prüfung in einen akredditierten EMV Labor unterzogen werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen. Eine bestandene Prüfung wird dann durch entsprechende Messprotokolle bestätigt, welche der Inverkehrbringer auf Verlangen den Behörden vorzeigen muss. Für den Endverbraucher sollte das durch das CE Zeichen erkennbar sein. Ich würde mich an eine benannte Stelle wenden, welche auch rausfinden kann, welche Normen deinen Gerät zu Grunde gelegt werden sollten. Ralph Berres
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Bearbeitet durch User
Ralph B. schrieb: > Grundsätzlich müssen alle Sender und Empfänger einer Prüfung in einen > akredditierten EMV Labor unterzogen werden, bevor sie in den Verkehr > gebracht werden dürfen. > Eine bestandene Prüfung wird dann durch entsprechende Messprotokolle > bestätigt, welche der Inverkehrbringer auf Verlangen den Behörden > vorzeigen muss. Für den Endverbraucher sollte das durch das CE Zeichen > erkennbar sein. > Ich würde mich an eine benannte Stelle wenden, welche auch rausfinden > kann, welche Normen deinen Gerät zu Grunde gelegt werden sollten. Wurde ja gemacht, bzw. wird gerade gemacht. Nur EMV Richtlinien sind nunmal keine Funkrichtlinien Normal kenne ich es so: Das Gerät geht ins EMV Labor und überschreitet z.B. bei BLE die EMV Grenzwerte. In dem Falle ist es ja das Nutzsignal und somit i.O. EMV bestanden. Dann geht das Gerät zur Prüfung der RED Funkrichtlinie. Um zu prüfen ob das Nutzsignal den entsprechenden Normen entspricht (habe ich selber noch nie begleitet) Da jetzt aber mein Nutzsignal noch unter den EMV Grenzwerten bleibt, frage ich mich (privat/persönlich) ob die RED überhaupt noch eine Rolle spielt. Ob der Kunde das will wird sich zeigen.
Relevante Punkte/Fragen sind: Um was für ein Funksystem geht es denn? Module? Chips? In was ist das Funksystem integriert? Was ist der Anwendungsbereich des Produkts? Die RED ist bei Funksystemen anzuwenden. Sie beschreibt nicht nur Anforderungen an die (Stör-)Abstrahlung sondern weitere Dinge (Störfestigkeit, Nebenaussendungen, Effizienz des Funksystems, Security, usw.). Je nach Produkt sind weitere Direktiven und Normen ggf. heranzuziehen. Die passende EN-Norm unter der RED ist in der aktuellen harmonisierten Version anzuwenden. https://ec.europa.eu/growth/sectors/electrical-and-electronic-engineering-industries-eei/radio-equipment-directive-red_de Gruss
Bei BLE wäre es z.B. die EN 300 328 V2.2.2 Der Prüfling muss so aufbereitet sein, dass er etwas sendet. Ev. hast du den Fehler gemacht, zu wenig/selten im EMV-Test zu senden oder die Messzeit nicht auf die Zeitabfolge der Aussendung angepasst? Ob bei einer EMV-Messung keine Aussendung festgestellt wurde oder unter dem EMV-Grenzwert liegt, spielt für die weiteren Tests gemäss RED nach meinem Wissen keine Rolle.
LoRa schrieb: > Nur befreit mich dies vom Nachweis der Funkrichtlinie? Problematisch kann sein, wenn du z.b. bei 2.4GHz Funkst, aber die EMV Bewertung nur bis 6GHz geht. Theoretisch könnten die Oberwellen nicht passen... 73
Kommt mir gerade in den Sinnn: Ist ev. ein Funkmodul verbaut, ohne den Nachweis der aktuellen EN 300 328 V2.2.2? Die Übergangsfrist für die EN 300 328 V2.1.1. ist im letzten Jahr im August abgelaufen und in der neuen Norm stehen andere Anforderungen.
Dein Gerät funkt, also muss es gemäß RED geprüft werden. Punkt. Mit welchen Pegel du da sendest hat nichts mehr mit der EMV Richtlinie zu tun. Wenn du weit unter den EMV Grenzwerten bist, kann es daran liegen, dass du ein Funk System mit low power Vorgaben nutzt oder du dich halt weit unter den technischen Möglichkeiten verkaufst. Dann müssen aber trotzdem die durch die RED vorgegebenen Grenzwerte herangezogen werden und nicht die der EMV Richtlinie.
Hans W. schrieb: > LoRa schrieb: >> Nur befreit mich dies vom Nachweis der Funkrichtlinie? > > Problematisch kann sein, wenn du z.b. bei 2.4GHz Funkst, aber die EMV > Bewertung nur bis 6GHz geht. > > Theoretisch könnten die Oberwellen nicht passen... > > 73 Bis zu welcher Frequenz wird denn derzeit nach Oberwellen geguckt?
M.A. S. schrieb: > Bis zu welcher Frequenz wird denn derzeit nach Oberwellen geguckt? Steht inkl. Limite in der aktuellen EN 300 328 für 2.4GHz FHSS unter 4.3.2.9.
4.3.2.9 ist ja für Non FHSS (z.B. WLAN), die Werte sind aber afaik identisch.
Ralph B. schrieb: > was verstehst du unter Funkrichtllinie? > > Die maximal zulässige Strahlungsleistung bei der noch keine > Standortbescheinigung nowendig ist? Die Funkrichtlinie regelt die EU Konformität und hat nix mit der BEMV Standortbescheinigung von Funkanlagen zu tun. Die Funkrichtlinie 1014/53/EU oder Radio Equipment Directive (RED) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0053&from=PT Die deutsche Umsetzung ist das Funkanlagengesetz, FuAG https://www.gesetze-im-internet.de/fuag/
du meinst wohl eher 2014/53/eu, ... eines ist die jahreszahl, das andere das verabschiedete dukment in dem entsprechendem jahr, ... vor 1000-2000 Jahren, gab es die EU noch nicht, ...
LoRa schrieb: > Jetzt frage ich mich: Muss dann überhaupt noch eine Prüfung der > Funkrichtlinie erfolgen? Das habe ich mich letztens auch gefragt. Deine Grenzwerte gelten ja erstmal nur für "unintentional radiators". Deine Funkschnittstelle ist hier aber ein "intentional radiator" und muss entsprechend der RED bewertet werden. Deine Funkverbindung wird durch "unintentional radiators" wenig gestört, da es genügend Maßnahmen im Protokoll gibt die solche Störungen herausfiltern/erkennen.
123 schrieb: > du meinst wohl eher 2014/53/eu, ... eines ist die jahreszahl, das andere > das verabschiedete dukment > vor 1000-2000 Jahren, gab es die EU noch nicht, ... Ich meine die Richtlinie, auf die ich verlinkt habe. Gut dass es dich gibt.
Marc Oni schrieb: > Funkrichtlinie regelt die EU Konformität Da ist der "strahlenschutz" mit drinnen. Beim Standort ist dann die frage ob die 10 accesspoints in summe i.O. gehen (extrem vereinfacht dargestellt)... 73
Hi, LoRa schrieb: > Das Gerät geht ins EMV Labor und überschreitet z.B. bei BLE die EMV > Grenzwerte. Ist doch GAANNZZ einfach: BLE ist Bidirektional - also gibt es auch einen Empfänger. Unter die RED fallen aber Sender, Sende-/Empfänger UND reine Empfänger. Selbst wenn man jetzt argumentieren könnte (was sowieso NICHT! geht: siehe unten!) das bei entsprechend geringer Strahlungsleistung man das gar nicht als Sender einstufen müsste, so fällt das Gerät immer noch unter die RED weil es einen Empfänger beinhaltet. PUNKT Und davon abgesehen: Alleine schon die Tatsache das auch reine Empfangsgeräte, selbst wenn es direktempfänger ohne jede Überlagerung/eigenen Oszillator wären, immer noch unter die RED fallen hätte dir aufzeigen müssen das es bei der Frage ob die Richtlinie angewendet werden soll gar nicht darum geht was oder wieviel an Aussendungen entsteht. Es geht wirklich NUR darum ob es sich um ein Gerät handelt wo in irgendeiner Form HF ohne Kabel für die Informationsübertragung zwischen zwei Geräten bzw. Geräteteilen (Sprache/Daten) irgendwie gewollt genutzt wird. Gruß Carsten
Ralph B. schrieb: > Grundsätzlich müssen alle Sender und Empfänger einer Prüfung in einen > akredditierten EMV Labor unterzogen werden, bevor sie in den Verkehr > gebracht werden dürfen. Ralph B. schrieb: > Ich würde mich an eine benannte Stelle wenden, welche auch rausfinden > kann, welche Normen deinen Gerät zu Grunde gelegt werden sollten. Nein... nur wenn du keine harmonisierte Norm für dein "Funktechnologie" hast, musst du zur benannten Stelle. Ansonsten reicht es einfach nach Norm zu prüfen und die Qualität in geeigneter Art und Weise sicherzustellen. Wenn du die Messmittel hast und das nötige Wissen für die Prüfung hast, dann steht's dir frei das selbst zu erledigen. Mit einer Prüfung in einem akkreditierten Labor kannst du davon ausgehen, dass die Messung passt. Aber die stehen nicht dafür gerade, dass du alle notwendigen Prüfungen angeordnet hast. Die benannte Stelle ist nur bei der Baumusterprüfung mit im Spiel... 73
Also das Gerät nutzt als Funktechnologie LoRa/LoRaWAN mit einem Vorzertifizierten Modul (FCC) Jens schrieb: > Dein Gerät funkt, also muss es gemäß RED geprüft werden. Punkt. > > Mit welchen Pegel du da sendest hat nichts mehr mit der EMV Richtlinie > zu tun. Wenn du weit unter den EMV Grenzwerten bist, kann es daran > liegen, dass du ein Funk System mit low power Vorgaben nutzt oder du > dich halt weit unter den technischen Möglichkeiten verkaufst. Dann > müssen aber trotzdem die durch die RED vorgegebenen Grenzwerte > herangezogen werden und nicht die der EMV Richtlinie. Damit war das für mich eigentlich geklärt.
"Vorzertifiziert" bringt dir in Wahrheit wenig. Vor allem, wenn's nur FCC ist! Die FCC hat ein völlig anderes Testregime, wie in den ENs beschrieben. z.B. geht die FCC davon aus, dass niemand ein "Funkgerät" kauft, dass eine schlechte Empfangsleistung hat oder sich leicht stören lässt. Wenn du deine Prüfung so machst, wie eigentlich gedacht, bleibt bei einfachen Funktechnologien von deiner Vorzertifizierung nicht viel über. Wie oben richtig beschrieben, ist ein Test nach RED wesentlich mehr wie nur die Bewertung der Störaussendungen... 73
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