Forum: /dev/null Frage zu Buchführung und Mehrwertsteuer


von Azubi (Gast)


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Hallo, wenn ein Kaufmann etwas kauft, dann bekommt er die Mehrwertsteuer 
zurück, muss aber dann, wenn er etwas verkauft, darauf dann wieder 
Mehrwertsteuer einfordern vom Käufer.

Wenn der Kaufmann (z.B. auch ein Handwerker) nun etwas kauft - bezahlt 
er an den Rechnungsempfänger nur den netto-Preis oder bezahlt er den 
brutto-Preis und bekommt dann vom Finanzamt die Mehrwertsteuer zurück?

Oder ist es so, dass z.B. am Monatsende eine Art Bilanzierung in der 
Buchführung von eingekauften und verkauften Dingen erstellt wird und 
dann die Differenz entweder an das Finanzamt überwiesen oder 
zurückerstattet wird?

: Gesperrt durch Moderator
von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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Azubi schrieb:
> Oder ist es so, dass z.B. am Monatsende eine Art Bilanzierung in der
> Buchführung von eingekauften und verkauften Dingen erstellt wird und
> dann die Differenz entweder an das Finanzamt überwiesen oder
> zurückerstattet wird?

So ist es.

von Hmmm (Gast)


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Azubi schrieb:
> bezahlt er den brutto-Preis und bekommt dann vom Finanzamt die
> Mehrwertsteuer zurück?

Ja.

https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Voranmeldung_(Deutschland)

von ACDC (Gast)


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Perfektes Forum für die Frage.

Hast du das Forum über google mit dem Begriff "Finanzberater" gefunden?

von UStVA (Gast)


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Azubi schrieb:
> Hallo, wenn ein Kaufmann etwas kauft, dann bekommt er die
> Oder ist es so, dass z.B. am Monatsende eine Art Bilanzierung in der


Wenn der Kaufmann/Gewerbetreibende … etwas in DE für sein Geschäft 
kauft, zahlt er typischerweise auch brutto also inkl der MwSt. Diese 
MwSt (ich lasse jetzt mal die Unterschiede von MwSt/USt/VSt weg) kann er 
mit der aus Rechnungen einbehaltenen MwSt an seine Kunden verrechnen und 
muss zu bestimmten Zeitpunkten die Differenz per 
UmsatzsteuerVoranmeldung ans FA melden. Wenn Differenz positiv, bekommt 
er die zuviel gezahlte USt zurück oder er muss nachzahlen.
Das war der Geradeausfall; natürlich sieht das Steuerrecht gefühlt 1Mio 
Ausnahmen und Besonderheiten vor…

von MaWin (Gast)


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Azubi schrieb:
> Oder ist es so, dass z.B. am Monatsende eine Art Bilanzierung in der
> Buchführung von eingekauften und verkauften Dingen erstellt wird und
> dann die Differenz entweder an das Finanzamt überwiesen oder
> zurückerstattet wird?

Viel schlimmer, er muss bereits die Mehrwertsteuer die er in Rechnung 
gestellt hat an das Finanzamt abführen, auch wenn der Kunde die Rechnung 
noch nicht bezahlt hat (und vielleicht nie wird, dann muss sie wieder 
zurückgerechnet werden).
So erheischt sich der Staat einen Kredit in Hohe von 1/12 des 
Jahresumsatzsteueraufkommens.

Auch so Gesetze, die eingeführt werden und nie wieder abgeschafft.

Dafür haben dann pfiffige Unternehmen den Mehrwertsteuerbetrug bei 
Auslandstransaktionen erfunden.

von Hmmm (Gast)


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MaWin schrieb:
> Viel schlimmer, er muss bereits die Mehrwertsteuer die er in Rechnung
> gestellt hat an das Finanzamt abführen, auch wenn der Kunde die Rechnung
> noch nicht bezahlt hat

Das ist so pauschal falsch.

https://www.handelskammer-bremen.de/beraten-informieren2/steuern/umsatzsteuer/soll-oder-ist-besteuerung-4428956

von MaWin (Gast)


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Hmmm schrieb:
> Das ist so pauschal falsch.

Aber die Regel.

Witzig:

"Bei großem zeitlichem Auseinanderfallen von Rechnungserteilung durch 
den Unternehmer und Zahlung des Kunden entsteht dem Unternehmer bei der 
Ist-Versteuerung ein Liquiditätsvorteil, da er die Umsatzsteuer nicht 
wie bei der Soll-Besteuerung vorfinanzieren muss."

Es ist eher andersrum: dem Staat entsteht durch die Soll-Besteuerung ein 
(ungerechtfertigter) Liquditätsvorteil.

Dem Unternehmer ein Nachteil.

Daher auch: nur noch gegen Vorkasse, PayPal etc.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Wieder so ´n MaWinsches dummes Zeug.

Die Mehrwertsteuer heiß so, weil nur der Mehrwert versteuert wir.

Beispiel: Du kaufst etwas ein und musst natürlich incl. MwSt. bezahlen.

Jetzt verkaufst du das Teil wieder und kassierst natürlicch von dem 
Kunden die MwSt.

An das FA überweist du jetzt den letzten MwSt.-Betrag den du eingenommen 
hast, abzüglich der von dir bereits an Lieferanten gezahlten MwSt. 
Betrag.

Das nennt der Kaufmann Vorsteuerabzug.

Es gibt dabei einen Unterschied zwischen Vollkaufmann und 
Minderkaufmann.

Der Vollkaufmann muß seine Ware bilanzieren und somit schon Steuer 
abführen für erstellte Rechnungen.
Der Minderkaufmann braucht das nicht, er kann eine einfach EA-Rechnung 
erstellen, er bezahlt nur die MwSt. auf bezahlte Rechnungen

Alles klar?

von Hmmm (Gast)


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MaWin schrieb:
> Hmmm schrieb:
>> Das ist so pauschal falsch.
>
> Aber die Regel.

Es reicht ein passendes Kreuz im "Fragebogen zur steuerlichen 
Erfassung".

MaWin schrieb:
> Es ist eher andersrum: dem Staat entsteht durch die Soll-Besteuerung ein
> (ungerechtfertigter) Liquditätsvorteil.

Es gibt auch Fälle, wo es umgekehrt ist: Prepaid-Anbieter haben 
zumindest früher beim Verkauf der Guthabenkarten keine USt abgeführt, 
das passierte erst bei Erbringung der Leistung, also beim 
"Vertelefonieren".

Kann aber sein, dass das inzwischen geändert wurde, es war zumindest mal 
im Gespräch.

Phasenschieber S. schrieb:
> Der Vollkaufmann muß seine Ware bilanzieren und somit schon Steuer
> abführen für erstellte Rechnungen.
> [...]
> Alles klar?

Nö, ist nämlich falsch. Auch wer bilanziert, kann bei weniger als 
600.000 EUR Jahresumsatz bei der USt (!) die Ist-Versteuerung wählen, 
siehe § 20 UStG.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Hmmm schrieb:
> Nö, ist nämlich falsch. Auch wer bilanziert, kann bei weniger als
> 600.000 EUR Jahresumsatz bei der USt (!) die Ist-Versteuerung wählen,
> siehe § 20 UStG.

Ja, dann muss er aber von Anfang an, erstens unter dieser Umsatzgrenze 
sein und zweitens wenn er einmal darüber ist, heißt, einmal in die 
Bilanzierungspflicht gerutscht, kommt er nichtmehr raus, auch nicht, 
wenn er wieder unter die Umsatzgrenze fällt.

Siehe dazu: 
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/buchfuehrungspflicht-1-handelsrechtliche-pflicht_idesk_PI20354_HI2278685.html#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20ist%20jeder%20Kaufmann%20nach,ordnungsm%C3%A4%C3%9Figer%20Buchf%C3%BChrung%20ersichtlich%20zu%20machen.

von Hmmm (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Hmmm schrieb:
>> Nö, ist nämlich falsch. Auch wer bilanziert, kann bei weniger als
>> 600.000 EUR Jahresumsatz bei der USt (!) die Ist-Versteuerung wählen,
>> siehe § 20 UStG.
>
> Ja, dann muss er aber von Anfang an, erstens unter dieser Umsatzgrenze
> sein und zweitens wenn er einmal darüber ist, heißt, einmal in die
> Bilanzierungspflicht gerutscht, kommt er nichtmehr raus, auch nicht,
> wenn er wieder unter die Umsatzgrenze fällt.

Du bringst da ein paar Dinge durcheinander.

Wir reden gerade über die Ist-Besteuerung bei der USt, die kann auch ein 
bilanzierender Unternehmer in Anspruch nehmen, wenn sein Vorjahresumsatz 
unter 600.000 EUR gelegen hat.

Für die Bilanzierungspflicht (aus der man normalerweise nicht wieder 
rauskommt) gilt zwar die gleiche Umsatzgrenze (und zusätzlich eine 
Gewinngrenze), die ist aber davon unabhängig.

Es kann also durchaus passieren, dass ein bilanzierender Unternehmer 
noch nicht die USt für eine offene Rechnung abgeführt hat, den 
Nettobetrag aber trotzdem als Gewinn versteuern muss.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Hmmm schrieb:
> Es kann also durchaus passieren, dass ein bilanzierender Unternehmer
> noch nicht die USt für eine offene Rechnung abgeführt hat, den
> Nettobetrag aber trotzdem als Gewinn versteuern muss.

Das ist ein ganz anderes Thema. Bisher redeten wir von der USt. 
respektive Mehrwertsteuer.

Du hast ja prinzipiell recht, nur trifft es nicht das vom TO erfragte 
Thema.

von Gordon N. (Gast)


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Er bekommt die Mehrwertsteuer zurück. Dies ist ein völlig veraltetes 
system, das nur finanzsesselpupser mit genug sinnloser Arbeit versorgt 
und Steuerberater ein dickes Geschäft beschert. Das ist auch der Grund 
warum das nicht einfacher wird. Das ist keine Steuerberatung!

von Schlaumaier (Gast)


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Joachim D. schrieb:
> Azubi schrieb:
>> Oder ist es so, dass z.B. am Monatsende eine Art Bilanzierung in der
>> Buchführung von eingekauften und verkauften Dingen erstellt wird und
>> dann die Differenz entweder an das Finanzamt überwiesen oder
>> zurückerstattet wird?
>
> So ist es.

Bei großen Firmen.

Bei kleinen Firmen und Ein-Mann-Betrieben kann man den Zeitraum 
verhandeln. Möglich sind i.d.R.  3 Monate / 6 Monate o. Jährlich.

Ist halt die Frage des Umsatzes und ob man zu "Doppelten Buchführung" 
verpflichtet ist.

Aber Fakt ist, JA du musst Zahlen o. bekommst was zurück. Das aber 
i.d.R. nur 3 Jahre. Sonst wird das Finanzamt misstrauisch. Die ersten 3 
Jahre sehen die das als Kapital investieren da du mehr Kosten als 
Einnahmen hast.

von Percy N. (vox_bovi)


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Hmmm schrieb:
> Nettobetrag aber trotzdem als Gewinn versteuern

Das dürfte eher selten der Fall sein.

von Purzel H. (hacky)


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Nicht vergessen. Der Eigenbedarf ist nicht Mehrwertsteuer befreit. 
Klopapier, PC, Borhmaschine, usw, welche nicht weiterverkauft werden 
sind Mehrwertsteuerpflichtig.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Offtopic:

Phasenschieber S. schrieb:
> Ja, dann muss er aber von Anfang an, erstens unter dieser Umsatzgrenze
> sein und zweitens wenn er einmal darüber ist, heißt, einmal in die
> Bilanzierungspflicht gerutscht, kommt er nichtmehr raus, auch nicht,
> wenn er wieder unter die Umsatzgrenze fällt.

Soviel mir vom Steuerberater bekannt ist, kann man durchaus wieder zur 
EÜR zurrückkehren, wenn man wieder unter die Grenze fällt.

Hast Du zum fortgesetzten Buchführungszwang belastbare Infos?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Schlaumaier schrieb:
> Bei kleinen Firmen und Ein-Mann-Betrieben kann man den Zeitraum
> verhandeln. Möglich sind i.d.R.  3 Monate / 6 Monate o. Jährlich.

Nein, das wird nicht verhandelt, sondern ist nach der Startphase vom 
USt.-Überschuss des letzten Jahres abhängig. Die Einstufung geschieht 
dann ganz automatisch (Schreiben vom FA). In der Startphase musst Du 
monatlich abgeben (zwei Jahre mWn).

> Ist halt die Frage des Umsatzes und ob man zu "Doppelten Buchführung"
> verpflichtet ist.

Nein, das hängt nicht davon ab.

> Aber Fakt ist, JA du musst Zahlen o. bekommst was zurück. Das aber
> i.d.R. nur 3 Jahre. Sonst wird das Finanzamt misstrauisch. Die ersten 3
> Jahre sehen die das als Kapital investieren da du mehr Kosten als
> Einnahmen hast.

Auch das ist falsch.

: Bearbeitet durch Moderator
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Purzel H. schrieb:
> Nicht vergessen. Der Eigenbedarf ist nicht Mehrwertsteuer befreit.
> Klopapier, PC, Borhmaschine, usw, welche nicht weiterverkauft werden
> sind Mehrwertsteuerpflichtig.

Wenn er PC und Bohrmaschine ins Betriebsvermögen nimmt, kann er (sofern 
ust.-pflichtig), die selbstverständlich geltend machen.

Muss aber natürlich plausibel sein. Ein Softwareentwickler wird den PC 
problemlos durchbekommen, die Bohrmaschine eher nicht ;-)

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