Forum: Fahrzeugelektronik E-Auto: Restkapazität des Akkus TÜV relevant?


von Heiner W. (Gast)


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Moin moin,

wird bei der Hauptuntersuchung eigentlich die Akkugesundheit überprüft?

Was passiert, wenn jemand irgendwann mit seiner alten E-Karre ankommt, 
dessen runter gerockter Akku gerade noch 10 Prozent Restkapazität hat? 
Kaum vorstellbar, dass ihm die runde Plakette erteilt wird.

Wer kennt sich aus mit dem Behördenkram?

Heiner

von Oliver S. (oliverso)


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Da solch ein Auto in dem Fall schon lange vorher mit Akkufehler 
stehengeblieben wäre, kommt der Fall so nicht vor.

Ansonsten wird’s wohl so laufen: solange da kein Fehlereintrag im System 
abgelegt ist, gibts auch keine Beanstandung.

Oliver

von Helge (Gast)


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Angeblich geht ja weniger die Kapazität flöten, sondern der 
Innenwiderstand steigt. (mag beim alten Bleiakku-E-Golf anders gewesen 
sein..)

von Marc X. (marc_x)


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Heiner W. schrieb:
> Was passiert, wenn jemand irgendwann mit seiner alten E-Karre ankommt,
> dessen runter gerockter Akku gerade noch 10 Prozent Restkapazität hat?
> Kaum vorstellbar, dass ihm die runde Plakette erteilt wird.

Wenn die Karre noch zuverlässig fährt und nur eine eingeschränkte 
Reichweite hat, sollte das bei der HU keine Rolle spielen, ich sehe 
hierin keine Gefährdung im Straßenverkehr und damit auch keinen 
sicherheitsrelevanten Mangel.

von Jabba (Gast)


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Leere Akkus sind nicht sicherheitrelevant. Der Ladezustand interessiert 
den TÜV nicht.

von Heiner W. (Gast)


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Helge schrieb:
> Angeblich geht ja weniger die Kapazität flöten, sondern der
> Innenwiderstand steigt.

Das käme noch erschwerend hinzu. Solange man auf der Ebene rumzockelt, 
läuft das E-Auto noch halbwegs vernünftig. Kommt dann eine Steigung, 
wird man erst wegen mangelnder Geschwindigkeit zum fahrenden 
Verkehrshindernis und dann zum stehenden Verkehrshindernis, weil der 
Akku platt ist.

Dagegen läuft der Verbrenner mit voller Leistung bis zum letzten 
Tropfen. Bleibt man dann stehen, hat man ein Problem, denn 
"Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangel" kostet richtig Geld. Ich finde 70 
Euro und 1 Punkt in Flensburg auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. 
Ereignet sich als Folge des Liegenbleibens wegen Spritmangel ein Unfall, 
so kann der Fahrer wegen grober Fahrlässigkeit belangt werden. Uups!

Gibt es schon "Liegenbleiben wegen Elektronenmangel"?
Oder "Fahren mit zu klein gewordenem Elektronenspeicher"?

von Heiner W. (Gast)


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Jabba schrieb:
> Der Ladezustand interessiert den TÜV nicht.

Es geht nicht um den Ladezustand, sondern um die noch vorhandene 
Restgröße des Elektronenspeichers. Der Ri wäre ebenfalls interessant, 
denn davon hängt die Leistung des Antriebs ab, der in den KFZ-Papieren 
steht.

> Leere Akkus sind nicht sicherheitrelevant.

Es geht auch nicht um leere Akkus, sondern um fertige Akkus.

von (prx) A. K. (prx)


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Heiner W. schrieb:
> Dagegen läuft der Verbrenner mit voller Leistung bis zum letzten
> Tropfen.

Auch bei Verbrenner gibt es Motoren, die die Leistung nicht mehr 
bringen.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Also:

Im Erfinden von Preissteigerungen für eine Hauptuntersuchung sind die 
Prüforganisationen wirklich gut. Derzeit verlangt der Günstigste am Ort 
105,- Euronen. In der guten, alten DM-Währung also gefühlte 210 "Makkel" 
für 10 bis 15 Minuten Arbeit.

Nun könnte ein schlaffer Akku ja verminderte Bremsleistung bei der 
Rekuperation verursachen...

Das muss geprüft werden! Unbedingt!

Da "denen" ja das Geschäft mit der "Abgas Sonderuntersuchung" flöten 
geht bei reinen E-Autos, könnte müsste  nein, wer denkt denn da an ein 
Ersatzgeschäft?

Du böser Heiner Du!

von Marc X. (marc_x)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Derzeit verlangt der Günstigste am Ort
> 105,- Euronen. In der guten, alten DM-Währung also gefühlte 210 "Makkel"
> für 10 bis 15 Minuten Arbeit.

Kannst dich ja beschweren, das eine so kurze Prüfdauer niemals reicht um 
eine realistische Untersuchung des Fahrzeugzustands durchzuführen, 
wundere dich dann aber nicht, wenn der Prüfer dann noch ne Viertelstunde 
rumhockt damit du für dein Geld was bekommst um dir danach die Plakette 
zu verwehren ;)

von Jens R. (tmaniac)


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Den Umfang welcher bei der HU zu prüfen ist, bestimmt nicht der TÜV oder 
sonst eine Organisation. Das wird vom Verkehrsminister vorgegeben.
Und der bekommt seine Vorschläge von Fachausschüssen und Expertenrunden.
(Das trifft übrigens auch auf die Preisgestalltung für amtliche 
Tätigkeiten an der technischen Prüfstelle zu)

Nach aktueller Gesetzeslage wird ein batterieelektrisch angetriebenes 
Kraftfahrzeug wie eines ohne Verbrennermotor behandelt. Es gibt noch 
keine Zusatzpunkte dafür.
Wird es auch nie explizit geben.
Es werden aber definitiv die elektronischen Systeme vermehrt in den 
Focus wandern. Aktuell wird das Vorhandensein von Systemen welche der 
Hersteller als "bei Auslieferung verbaut" geprüft, teilweise auxh schon 
ob diese Systeme gemäß ihrer Eigendiagnose fehlerfrei funktionieren.

Also auch ein Akkusystem welches fehler registriert/erkennt wird in 
naher Zukunft HU relevant sein. Dabei ist es aber egal, ob dies ein 
Antriebsakku oder ein Hilfsakku ist.

: Bearbeitet durch User
von Michael_O (Gast)


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Der TÜV hat sich doch nie für anderes als für Lenkung, Bremsen, Räder 
und Aufhängung und Abgase interessiert. Es hat sich weder je ein Prüfer 
die Ladedosen noch die Ladekabel oder sonst etwas vom Fahrzeug 
angesehen. Weder Motor noch Batterie können derzeit seriös vom TÜV 
begutachtet werden noch gibt es ein anerkanntes verfahren das bei allen 
Fahrzeugen die nötige Aussagekraft zum Zustand der Batterie hätte.
Und selbst wenn, würde dann auf dem Protokoll stehen, der Akku hat noch 
65% Kapazität und dann?
Da die Hersteller nicht wirklich motiviert sind Batterien auszutauschen 
bleibt dem Fahrer sowieso nicht anderes übrig als mit der Tatsache der 
sinkenden Reichweite zu leben.
Bei meinem ersten Kangoo mit 22kWh Akku ist der Zeitpunkt jetzt erreicht 
1200 Ladenzyklen 70% sorgen jetzt dafür statt 120km nur noch gut 90km 
Reichweite.
Das ist natürlich bei 122.000 km etwas früh, aber bei einem 10 Jahre 
alten Fahrzeug zu erwarten. Bei einem aktuellen 60-100kWh Akku in einem 
PKW mit einem verbrauch von 15kWh und damit 300-600km Fahrweg pro Ladung 
wird dieser Zustand wohl erst nach 450.000 bis über 600.000 km der Fall 
sein.
Mein letztes Fahrzeug, das eine hohe Laufleistung hatte habe ich nach 13 
Jahren und 330.000 km verkauft, länger muss für mich auch kein E-Auto 
halten,
aber das muss sicher jeder für sich selbst entscheiden.

mfG
Michael

von Udo S. (urschmitt)


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(prx) A. K. schrieb:
> Auch bei Verbrenner gibt es Motoren, die die Leistung nicht mehr
> bringen.

Die nebeln aber dann meist auch ordentich blauen oder schwarzen Rauch 
raus.

Aber Heiner findet sicher noch was anderes um irgendwie über E-Autos 
herziehen zu können.
Nicht aufgeben :-)

von Udo S. (urschmitt)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Du böser Heiner Du!

Ist Heiner eigentlich dein Alter Ego?

von Walter T. (nicolas)


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Udo S. schrieb:
> Ist Heiner eigentlich dein Alter Ego?

Stilistisch eher ein alter Sack.

von Roland E. (roland0815)


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Michael_O schrieb:
> Der TÜV hat sich doch nie für anderes als für Lenkung, Bremsen, Räder
> und Aufhängung und Abgase interessiert. Es hat sich weder je ein Prüfer
> die Ladedosen noch die Ladekabel oder sonst etwas vom Fahrzeug
> angesehen. Weder Motor noch Batterie können derzeit seriös vom TÜV
> begutachtet werden noch gibt es ein anerkanntes verfahren das bei allen
> Fahrzeugen die nötige Aussagekraft zum Zustand der Batterie hätte.
> Und selbst wenn, würde dann auf dem Protokoll stehen, der Akku hat noch
> 65% Kapazität und dann?

Dass der Prüfer die modernen Autos nicht mehr wirklich prüfen[1] kann, 
hält sie nicht davon ab, so zu tun als ob und dafür zu kassieren. So 
lange der Fehlerspeicher nix ausgiebt, ist der Prüfer nur ein 
Rumpelstilzchen, welches ums Auto tanzt.

Das Äquivalent zum einwandfreien Zustand der (Lade_)Infrastruktur am 
E-Auto ist wohl eher beim verölten Motor/Getriebe des Verbrenners zu 
suchen. Und das ist sehr wohl TÜV-relevant.

Und wie weiter oben auch schon geschrieben wurde, wird die ABM-Abteilung 
(Lobby) der Prüfingenieure schon eine Liste von Prüfpunkten erfinden, 
wenn die E-Autos in relevanter Stückzahl die Verbrenner verdrängen und 
die Kasse der Prüforganisationen schmälern...

Roland
[1]Fast alle Fahrsysteme müssen einen Prüfstandlauf erkennen, und sich 
deaktivieren:
- ABS
- ESP
Auch der Motor erkennt den AU-Syklus, und stellt sich entsprechend ein. 
Alle diese Systemem können damit praktisch nicht mehr geprüft werden.

: Bearbeitet durch User
von Nichtverzweifelter (Gast)


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Bei herkömmlichen, gut eingeführten, weit verbreiteten, allseits 
bekannten Kraftfahrzeugen, die neumodisch "Verbrenner" genannt werden, 
prüft der TÜV beispielsweise:

- ob ein Schlamperer vergessen hat, den Bleiakku festzuschrauben, gern 
auch wegen unpassender Baugrösse der Batterie einfach "weggelassen"

- ob die Pluspolabdeckung vorhanden ist.

Elektrische Zusatzeinrichtungen wie Nebelscheinwerfer müssen 
funktionieren, so eben vorhanden. Vorhanden sein müssen sie aber nicht.
Auch Blinker, Hupe, 3 Bremslichter, Schlusslichter, Standlichter, 
Höhenregulierung des Abblendlichts, Trübung der Kunststoffabdeckungen, 
Zwangsabschaltung der Nebelschlussleuchte bei Hängerbetrieb.

Für E-Autos fällt den Interessensverbänden sicher viel Neues ein.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Ist Heiner eigentlich dein Alter Ego?

Nö! Ich habe nur in Deinen Chor ad hominem eingestimmt, weil Dir mal 
wieder sachliche Gegenargumente gefehlt haben:

Udo S. schrieb:
> Aber Heiner findet sicher noch was anderes um irgendwie über E-Autos
> herziehen zu können.
> Nicht aufgeben :-)

Und wenn Du da einen Smiley anhängen darfst, darf ich doch auch ein 
wenig mit dem pöhsen, pöhsen Zeigefinger winken, Du pöhser Udo, Du!

von ACDC (Gast)


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Heiner W. schrieb:
> Der Ri wäre ebenfalls interessant,
> denn davon hängt die Leistung des Antriebs ab, der in den KFZ-Papieren
> steht.

Naja,
was soll man dazu sagen?

Erklär das doch mal. Deine Aussage ist nämlich falsch.

von Michael O. (michael_o)


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Genau deshalb steht im Fahrzeugschein des Model S der ersten Stunde 88kW 
als Leistung obwohl Elon 350PS verspricht. Weise voraussichtlich die der 
Mann da zeigt.
Meine Batterien bringen auch wenn von den 22kWh nur noch 15 übrig sind 
noch immer mehr als die 44kW Nennleistung meines Autos. Ob die 68kW von 
früher noch erreicht werden weiß ich jetzt aber nicht. Das funktioniert 
aber auch noch bei Minus 10 Grad. Anderenfalls wäre auch jede Messung 
witzlos und ob der TÜV die Autos mal 48Stunden auf Eis legen möchte, 
wage ich dann doch zu bezweifeln.

MfG
Michael

von (prx) A. K. (prx)


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Michael O. schrieb:
> Genau deshalb steht im Fahrzeugschein des Model S der ersten Stunde 88kW
> als Leistung obwohl Elon 350PS verspricht. Weise voraussichtlich die der
> Mann da zeigt.

Das effektive Fahrverhalten erfordert üblicherweise keine hohe 
Dauerleistung (300 km/h auf der Autobahn macht keiner über 2 Stunden) 
und folglich ist es sinnvoll, zwischen zeitlich begrenzter 
Spitzenleistung und dauerhaft verfügbarer Leistung zu unterscheiden. Bei 
Stromern ist das leichter machbar als bei Verbrennern, also macht man es 
oft. Im Fahrzeugschein steht offenbar die Dauerleistung.

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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(prx) A. K. schrieb:
> Im Fahrzeugschein steht offenbar die Dauerleistung.

Tut sie, und das bei allen E-Autos. Den großen Unterschied zwischen 
Prospektleistung und eingetragener Dauerleistung haben da alle.

Oliver

von Udo S. (urschmitt)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> weil Dir mal
> wieder sachliche Gegenargumente gefehlt haben

Sorry aber bei euch Verschwörungstheoretikern sind sachliche Argumente 
völlig Perlen vor die Säue geworfen.
Das habe ich hier schon einige Male durch, aber mit euch zu diskutieren 
ist halt genauso sinnvoll wie mit Zeugen Jehovas.
Es wird gelogen und alternative Wahrheiten verbreitet, und wenn man die 
richtigen Fakten präsentiert (mit links) dann wird das einfach ignoriert 
und weiter geschwurbelt über "Mainstream", "Systempresse", usw. usf.

Also bleibt nur doch Ironie und Sarkasmus.

von (prx) A. K. (prx)


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Oliver S. schrieb:
> Den großen Unterschied zwischen
> Prospektleistung und eingetragener Dauerleistung haben da alle.

Weniger despektierlich könntest du das wenigstens als "Überholleistung" 
bezeichnen. ;-)

Nissan Leaf 2:
max. Leistung: 110 kW (150 PS)
Dauerleistung (30 Minuten): 90 kW (122 PS)
Dauerleistung (60 Minuten): 85 kW (116 PS)

Wobei es eine grosse Herausforderung ist, mit einem 40 kWh Akku 
überhaupt über die 30 Minuten Variante hinaus zu kommen.

von Christian B. (luckyfu)


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Heiner W. schrieb:
> Kaum vorstellbar, dass ihm die runde Plakette erteilt wird.

kriegst du ne Plakette, wenn du nur noch 2 Liter im Tank hast?

Frage beantwortet würde ich sagen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Heiner W. schrieb:
> wird bei der Hauptuntersuchung eigentlich die Akkugesundheit überprüft?

wenn der Wagen noch selbst starten kann, ist doch alles gut :-]

von Hans Dampf (Gast)


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Christian B. schrieb:
> kriegst du ne Plakette, wenn du nur noch 2 Liter im Tank hast?

Manche hier können nicht mal einen vernünftigen Vergleich anstellen.

Wenn der Tank deines Verbrenners wegen Schrumpfung nur noch 2 Liter groß 
ist, wirst du sicher keine Plakette bekommen. Denn der winzige Tank 
lässt eine sichere Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zu. Mit 
einem neuen Tank kannst du dann einen zweiten Versuch starten.

> Frage beantwortet würde ich sagen.
6 - setzen, würde ich sagen.
In welche Klasse gehst du nochmal?

von (prx) A. K. (prx)


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Hans Dampf schrieb:
> Wenn der Tank deines Verbrenners wegen Schrumpfung nur noch 2 Liter groß
> ist, wirst du sicher keine Plakette bekommen.

Sicher? ;-)
Dazu müsssten sie das kontrollieren.

: Bearbeitet durch User
von Udo S. (urschmitt)


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(prx) A. K. schrieb:
> Sicher? ;-)

Sicher, denn die einzigen Möglichkeiten wie das passieren kann ist 
entweder ein starker Crash, oder eine verstopfte Tankentlüftung und 
dadurch ein Unterdruck im Tank der den zusammendrückt.
In beiden Fällen führt das zu einem Tank der nicht mehr sicher ist und 
auslaufen kann.
Also sicherheitsrelevant :-)

Ach so, es könnte natürlich auch noch sein, dass der Rest des Tanks voll 
mit Kokainpäckchen ist. Dann ist der TÜV aber vieleicht das geringere 
Problem :-)

: Bearbeitet durch User
von Schlaumaier (Gast)


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Ich habe zwar kein E-Auto aber ich habe Akku's.

Und die einzige Möglichkeit die ich kenne die SICHER zu prüfen ist, sie 
voll zu machen, und dann kontrolliert zu entladen. Dann weiß ich was 
wirklich drin ist.

Die Aussage gilt jedenfalls für mein MC-Gesteuertes Ladegerät.

Was nun das E-Auto und den TÜV angeht, so ist die einzige Möglichkeit 
die sie in meinen Augen haben, sind die Akku-Überwachungsprotokolle 
anzusehen, die die Kiste speichert.

Ich habe z.b. auf meinen Handy eine Software die mir genau DIESE Werte 
anzeigt. Ich denke nicht, das die E-Auto diese Werte nicht auch haben 
und speichern.

Immerhin speichern E-Autos mehr Daten als eine Blackbox im Flugzeug.

Achja. Widerstandsmessungen sind nicht wirklich ein Beweis. Sie geben 
m.M.n.  nach eher ein "begründeten Verdacht" wieder.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Sorry aber bei euch Verschwörungstheoretikern sind sachliche Argumente
> völlig Perlen

Ich glaube, Du bist einfach nur dumm und überheblich, nichts weiter.

von ACDC (Gast)


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Heiner W. schrieb:
> wird bei der Hauptuntersuchung eigentlich die Akkugesundheit überprüft?

Nein,

Beim Verbrenner wird auch nicht die Leistung oder Kompression geprüft.

Beim Verbrenner wird noch nicht mal die Abgasrückführung geprüft.

von ACDC (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Immerhin speichern E-Autos mehr Daten als eine Blackbox im Flugzeug.

Ne,

auch moderne Verbrenner.

von Christian B. (luckyfu)


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ACDC schrieb:
> Beim Verbrenner wird auch nicht die Leistung oder Kompression geprüft.
>
> Beim Verbrenner wird noch nicht mal die Abgasrückführung geprüft.

Weil das alles nicht sicherheitsrelevant ist. Beim TÜV kommt es darauf 
an, dass das Auto im Moment der Prüfung technisch insoweit ok ist, dass 
es verkehrssicher betrieben werden kann. Das bedeutet: Die Lichtanlage 
muss funktionieren, das Fahrwerk muss in Ordnung sein und der Motor 
sollte kein Öl verlieren. Letzteres entfällt bei Elektrofahrzeugen 
prinzipbedingt, alles andere wird vermutlich genau so geprüft. Ob die 
Klimaanlage funktioniert oder die Heckklappe knirscht, interessiert den 
TÜV nicht die Bohne. Sogesehen werden die auch beim Akku kaum sagen: 
Wenn der unter 70% SoH hat, gibt's keinen TÜV. Irgendwann wird's halt 
lächerlich. Wenn der Akku nur noch so wenig Restreichweite hat, dass es 
gerade so zur 3km entfernten Prüfstelle und zurück reicht, dann ist das 
Fahrzeug unbrauchbar. Aber es ist deswegen nicht zwingend 
verkehrsunsicher.

von Jens R. (tmaniac)


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Udo S. schrieb:
> (prx) A. K. schrieb:
>> Sicher? ;-)
>
> Sicher, denn die einzigen Möglichkeiten wie das passieren kann ist
> entweder ein starker Crash, oder eine verstopfte Tankentlüftung und
> dadurch ein Unterdruck im Tank der den zusammendrückt.
> In beiden Fällen führt das zu einem Tank der nicht mehr sicher ist und
> auslaufen kann.
> Also sicherheitsrelevant :-)
>
> Ach so, es könnte natürlich auch noch sein, dass der Rest des Tanks voll
> mit Kokainpäckchen ist. Dann ist der TÜV aber vieleicht das geringere
> Problem :-)

Ähm nein. Der Tank (egal ob Blech oder Plastik) kann stark deformiert 
sein, so lange der dicht ist, ist der dicht.
Auch ein ausgeschäumter Tank hätte reduziertes Volumen. Das würde der 
Prüfer genauso wenig sehen wie eine reduzierte Kapazität eines Akkus. 
Die Prüfung ist eine zerlegungsfreie Prüfung. Und so wird diese auch 
immer bleiben. Entweder es werden gesetzlich geregelte 
Prüfschnittstellen bereit gestellt (nebenbei bemerkt auch die 
Verschleißanzeige der Bremsbeläge ist eine gesetzlich definierte 
Prüfschnittstelle) um die Sachen in Zukunft prüfen zu können, oder es 
spielt auf rechtlicher Ebene keine Rolle.
Um das zu entscheiden gibt es da oben genug (Wasser-)Köpfe. Wir können 
nur abwarten und drüber lachen oder traurig zu schauen.

von Gerd U. (Gast)


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Heiner W. schrieb:
> wird bei der Hauptuntersuchung eigentlich die Akkugesundheit überprüft?

Keine Ahnung, aber was heute nicht ist, kann morgen werden.
Die Vorgaben sind nicht in Stein gemeiselt.

Christian B. schrieb:
> Beim TÜV kommt es darauf
> an, dass das Auto im Moment der Prüfung technisch insoweit ok ist, dass
> es verkehrssicher betrieben werden kann.

Stimmt. Hinzugekommen ist, dass alles, was im Fahrzeug verbaut ist, auch 
funktionieren muss. Wenn die Bank hinten ausgebaut ist, müssen die Gurte 
hinten trotzdem funktionieren.

von Praktiker (Gast)


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Hallo

Christian B. schrieb:
> Weil das alles nicht sicherheitsrelevant ist. Beim TÜV kommt es darauf
> an, dass das Auto im Moment der Prüfung technisch insoweit ok ist, dass
> es verkehrssicher betrieben werden kann.

Ist leider streng logisch genommen nicht so:

Passiver Spurassistent (eher eine Art Warner zumindest bei meinen 
Fahrzeug) nicht i.O., Leuchtweitenregulierung nicht i.O :

Der TÜV (die HU Stelle) meckert zumindest - gibt gegeben falls die 
Plakette nicht heraus.

Zumindest bei ersteren bin ich mir sicher das dieser nicht 
vorgeschrieben ist und es halt nur "zufällig" bei so manchen Auto gibt.
Also ist er streng genommen nicht sicherheitsrelevant sondern nur ein 
freiwilliges Extra zur Sicherheit (über dessen Sinn und eventuell sogar 
indirekte Unsicherheit bei Leuten mit bestimmter Einstellung man 
streiten kann...) das funktionieren kann aber nicht muss - so zumindest 
mein Gerechtigkeitsempfinden...
Das es leider nicht so ist ist mir allerdings bekannt.

Und zur Leuchtweitenregulierung:
Ist wohl seid schon vielen Jahren vorgeschrieben, aber es dürfen immer 
noch alte (und einfache nicht PKW oder LKW) Fahrzeuge ohne herumfahren - 
es wird immer soviel von Gleichberechtigung und Benachteiligungsverbot 
gesprochen (siehe z:B. die so nicht realisierte Autobahnmaut in DL) 
eigentlich müsste es doch so sein:
"Schade" deine Leuchtweitenregulierung ist defekt, aber der Inhaber des 
Fahrzeuges mit den H-Kennzeichen das wir vorhin geprüft hatten hat 
überhaupt keine und ist durchgekommen - wir müssen als unser o.K. geben, 
und die Vertragswerkstatt verdient nichts an dich"

Tja müsste...

Praktiker

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Praktiker schrieb:
> aber der Inhaber des
> Fahrzeuges mit den H-Kennzeichen das wir vorhin geprüft hatten hat
> überhaupt keine und ist durchgekommen

Hast Du nie das Wort "Bestandschutz" gehört?

von Percy N. (vox_bovi)


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Praktiker schrieb:
> Also ist er streng genommen nicht sicherheitsrelevant sondern nur ein
> freiwilliges Extra zur Sicherheit (über dessen Sinn und eventuell sogar
> indirekte Unsicherheit bei Leuten mit bestimmter Einstellung man
> streiten kann...) das funktionieren kann aber nicht muss - so zumindest
> mein Gerechtigkeitsempfinden...
> Das es leider nicht so ist ist mir allerdings bekannt.

Dein Gerechtigkeitsempfinden ist insoweitxauch ein extrem schlechter 
Maßstab,  genau wie meines und dasjenige von acht Milliarden anderen 
Menschen auch; schlicht deshalb, weil die allesamt paarweise 
unterschiedlich sind. Und bei der HU galt zB schon immer, dass alle, 
auch nicht vorgeschriebene, Lichteinrichtungen funktionsfähig sein 
müssen.

Rainer Z. schrieb:
> Praktiker schrieb:
>
>> aber der Inhaber des
>> Fahrzeuges mit den H-Kennzeichen das wir vorhin geprüft hatten hat
>> überhaupt keine und ist durchgekommen
>
> Hast Du nie das Wort "Bestandschutz" gehört?

Immerhin darf man Sicherheitsgurte nachrüsten, ohne den H-Status zu 
gefährden ;-)

https://www.welt.de/motor/news/article157925827/Leser-fragen-Experten-antworten.html

von Murmeltier (Gast)


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Bei El-Loks wird oft auch die Stundenleistung spezifiziert: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Stundenleistung

Und da bekanntermaßen der Stundenkilometer ja km/h ist, so ist die 
Einheit der Stundenleistung ja wohl kW/h.
Endlich haben wir sie gefunden!

von Michael O. (michael_o)


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Ich würde ja eine erbracht Leistung messen wollen, um die dann durch die 
Zeit zu Teilen. Das sind dann kWh/h wodurch wundersamen Weise die 
gesuchte Einheit kW wäre. Lustig oder?

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