Moin moin, wird bei der Hauptuntersuchung eigentlich die Akkugesundheit überprüft? Was passiert, wenn jemand irgendwann mit seiner alten E-Karre ankommt, dessen runter gerockter Akku gerade noch 10 Prozent Restkapazität hat? Kaum vorstellbar, dass ihm die runde Plakette erteilt wird. Wer kennt sich aus mit dem Behördenkram? Heiner
Da solch ein Auto in dem Fall schon lange vorher mit Akkufehler stehengeblieben wäre, kommt der Fall so nicht vor. Ansonsten wird’s wohl so laufen: solange da kein Fehlereintrag im System abgelegt ist, gibts auch keine Beanstandung. Oliver
Angeblich geht ja weniger die Kapazität flöten, sondern der Innenwiderstand steigt. (mag beim alten Bleiakku-E-Golf anders gewesen sein..)
Heiner W. schrieb: > Was passiert, wenn jemand irgendwann mit seiner alten E-Karre ankommt, > dessen runter gerockter Akku gerade noch 10 Prozent Restkapazität hat? > Kaum vorstellbar, dass ihm die runde Plakette erteilt wird. Wenn die Karre noch zuverlässig fährt und nur eine eingeschränkte Reichweite hat, sollte das bei der HU keine Rolle spielen, ich sehe hierin keine Gefährdung im Straßenverkehr und damit auch keinen sicherheitsrelevanten Mangel.
Leere Akkus sind nicht sicherheitrelevant. Der Ladezustand interessiert den TÜV nicht.
Helge schrieb: > Angeblich geht ja weniger die Kapazität flöten, sondern der > Innenwiderstand steigt. Das käme noch erschwerend hinzu. Solange man auf der Ebene rumzockelt, läuft das E-Auto noch halbwegs vernünftig. Kommt dann eine Steigung, wird man erst wegen mangelnder Geschwindigkeit zum fahrenden Verkehrshindernis und dann zum stehenden Verkehrshindernis, weil der Akku platt ist. Dagegen läuft der Verbrenner mit voller Leistung bis zum letzten Tropfen. Bleibt man dann stehen, hat man ein Problem, denn "Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangel" kostet richtig Geld. Ich finde 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Ereignet sich als Folge des Liegenbleibens wegen Spritmangel ein Unfall, so kann der Fahrer wegen grober Fahrlässigkeit belangt werden. Uups! Gibt es schon "Liegenbleiben wegen Elektronenmangel"? Oder "Fahren mit zu klein gewordenem Elektronenspeicher"?
Jabba schrieb: > Der Ladezustand interessiert den TÜV nicht. Es geht nicht um den Ladezustand, sondern um die noch vorhandene Restgröße des Elektronenspeichers. Der Ri wäre ebenfalls interessant, denn davon hängt die Leistung des Antriebs ab, der in den KFZ-Papieren steht. > Leere Akkus sind nicht sicherheitrelevant. Es geht auch nicht um leere Akkus, sondern um fertige Akkus.
Heiner W. schrieb: > Dagegen läuft der Verbrenner mit voller Leistung bis zum letzten > Tropfen. Auch bei Verbrenner gibt es Motoren, die die Leistung nicht mehr bringen.
Also: Im Erfinden von Preissteigerungen für eine Hauptuntersuchung sind die Prüforganisationen wirklich gut. Derzeit verlangt der Günstigste am Ort 105,- Euronen. In der guten, alten DM-Währung also gefühlte 210 "Makkel" für 10 bis 15 Minuten Arbeit. Nun könnte ein schlaffer Akku ja verminderte Bremsleistung bei der Rekuperation verursachen... Das muss geprüft werden! Unbedingt! Da "denen" ja das Geschäft mit der "Abgas Sonderuntersuchung" flöten geht bei reinen E-Autos, könnte müsste nein, wer denkt denn da an ein Ersatzgeschäft? Du böser Heiner Du!
Nichtverzweifelter schrieb: > Derzeit verlangt der Günstigste am Ort > 105,- Euronen. In der guten, alten DM-Währung also gefühlte 210 "Makkel" > für 10 bis 15 Minuten Arbeit. Kannst dich ja beschweren, das eine so kurze Prüfdauer niemals reicht um eine realistische Untersuchung des Fahrzeugzustands durchzuführen, wundere dich dann aber nicht, wenn der Prüfer dann noch ne Viertelstunde rumhockt damit du für dein Geld was bekommst um dir danach die Plakette zu verwehren ;)
Den Umfang welcher bei der HU zu prüfen ist, bestimmt nicht der TÜV oder sonst eine Organisation. Das wird vom Verkehrsminister vorgegeben. Und der bekommt seine Vorschläge von Fachausschüssen und Expertenrunden. (Das trifft übrigens auch auf die Preisgestalltung für amtliche Tätigkeiten an der technischen Prüfstelle zu) Nach aktueller Gesetzeslage wird ein batterieelektrisch angetriebenes Kraftfahrzeug wie eines ohne Verbrennermotor behandelt. Es gibt noch keine Zusatzpunkte dafür. Wird es auch nie explizit geben. Es werden aber definitiv die elektronischen Systeme vermehrt in den Focus wandern. Aktuell wird das Vorhandensein von Systemen welche der Hersteller als "bei Auslieferung verbaut" geprüft, teilweise auxh schon ob diese Systeme gemäß ihrer Eigendiagnose fehlerfrei funktionieren. Also auch ein Akkusystem welches fehler registriert/erkennt wird in naher Zukunft HU relevant sein. Dabei ist es aber egal, ob dies ein Antriebsakku oder ein Hilfsakku ist.
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Der TÜV hat sich doch nie für anderes als für Lenkung, Bremsen, Räder und Aufhängung und Abgase interessiert. Es hat sich weder je ein Prüfer die Ladedosen noch die Ladekabel oder sonst etwas vom Fahrzeug angesehen. Weder Motor noch Batterie können derzeit seriös vom TÜV begutachtet werden noch gibt es ein anerkanntes verfahren das bei allen Fahrzeugen die nötige Aussagekraft zum Zustand der Batterie hätte. Und selbst wenn, würde dann auf dem Protokoll stehen, der Akku hat noch 65% Kapazität und dann? Da die Hersteller nicht wirklich motiviert sind Batterien auszutauschen bleibt dem Fahrer sowieso nicht anderes übrig als mit der Tatsache der sinkenden Reichweite zu leben. Bei meinem ersten Kangoo mit 22kWh Akku ist der Zeitpunkt jetzt erreicht 1200 Ladenzyklen 70% sorgen jetzt dafür statt 120km nur noch gut 90km Reichweite. Das ist natürlich bei 122.000 km etwas früh, aber bei einem 10 Jahre alten Fahrzeug zu erwarten. Bei einem aktuellen 60-100kWh Akku in einem PKW mit einem verbrauch von 15kWh und damit 300-600km Fahrweg pro Ladung wird dieser Zustand wohl erst nach 450.000 bis über 600.000 km der Fall sein. Mein letztes Fahrzeug, das eine hohe Laufleistung hatte habe ich nach 13 Jahren und 330.000 km verkauft, länger muss für mich auch kein E-Auto halten, aber das muss sicher jeder für sich selbst entscheiden. mfG Michael
(prx) A. K. schrieb: > Auch bei Verbrenner gibt es Motoren, die die Leistung nicht mehr > bringen. Die nebeln aber dann meist auch ordentich blauen oder schwarzen Rauch raus. Aber Heiner findet sicher noch was anderes um irgendwie über E-Autos herziehen zu können. Nicht aufgeben :-)
Michael_O schrieb: > Der TÜV hat sich doch nie für anderes als für Lenkung, Bremsen, Räder > und Aufhängung und Abgase interessiert. Es hat sich weder je ein Prüfer > die Ladedosen noch die Ladekabel oder sonst etwas vom Fahrzeug > angesehen. Weder Motor noch Batterie können derzeit seriös vom TÜV > begutachtet werden noch gibt es ein anerkanntes verfahren das bei allen > Fahrzeugen die nötige Aussagekraft zum Zustand der Batterie hätte. > Und selbst wenn, würde dann auf dem Protokoll stehen, der Akku hat noch > 65% Kapazität und dann? Dass der Prüfer die modernen Autos nicht mehr wirklich prüfen[1] kann, hält sie nicht davon ab, so zu tun als ob und dafür zu kassieren. So lange der Fehlerspeicher nix ausgiebt, ist der Prüfer nur ein Rumpelstilzchen, welches ums Auto tanzt. Das Äquivalent zum einwandfreien Zustand der (Lade_)Infrastruktur am E-Auto ist wohl eher beim verölten Motor/Getriebe des Verbrenners zu suchen. Und das ist sehr wohl TÜV-relevant. Und wie weiter oben auch schon geschrieben wurde, wird die ABM-Abteilung (Lobby) der Prüfingenieure schon eine Liste von Prüfpunkten erfinden, wenn die E-Autos in relevanter Stückzahl die Verbrenner verdrängen und die Kasse der Prüforganisationen schmälern... Roland [1]Fast alle Fahrsysteme müssen einen Prüfstandlauf erkennen, und sich deaktivieren: - ABS - ESP Auch der Motor erkennt den AU-Syklus, und stellt sich entsprechend ein. Alle diese Systemem können damit praktisch nicht mehr geprüft werden.
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Bei herkömmlichen, gut eingeführten, weit verbreiteten, allseits bekannten Kraftfahrzeugen, die neumodisch "Verbrenner" genannt werden, prüft der TÜV beispielsweise: - ob ein Schlamperer vergessen hat, den Bleiakku festzuschrauben, gern auch wegen unpassender Baugrösse der Batterie einfach "weggelassen" - ob die Pluspolabdeckung vorhanden ist. Elektrische Zusatzeinrichtungen wie Nebelscheinwerfer müssen funktionieren, so eben vorhanden. Vorhanden sein müssen sie aber nicht. Auch Blinker, Hupe, 3 Bremslichter, Schlusslichter, Standlichter, Höhenregulierung des Abblendlichts, Trübung der Kunststoffabdeckungen, Zwangsabschaltung der Nebelschlussleuchte bei Hängerbetrieb. Für E-Autos fällt den Interessensverbänden sicher viel Neues ein.
Udo S. schrieb: > Ist Heiner eigentlich dein Alter Ego? Nö! Ich habe nur in Deinen Chor ad hominem eingestimmt, weil Dir mal wieder sachliche Gegenargumente gefehlt haben: Udo S. schrieb: > Aber Heiner findet sicher noch was anderes um irgendwie über E-Autos > herziehen zu können. > Nicht aufgeben :-) Und wenn Du da einen Smiley anhängen darfst, darf ich doch auch ein wenig mit dem pöhsen, pöhsen Zeigefinger winken, Du pöhser Udo, Du!
Heiner W. schrieb: > Der Ri wäre ebenfalls interessant, > denn davon hängt die Leistung des Antriebs ab, der in den KFZ-Papieren > steht. Naja, was soll man dazu sagen? Erklär das doch mal. Deine Aussage ist nämlich falsch.
Genau deshalb steht im Fahrzeugschein des Model S der ersten Stunde 88kW als Leistung obwohl Elon 350PS verspricht. Weise voraussichtlich die der Mann da zeigt. Meine Batterien bringen auch wenn von den 22kWh nur noch 15 übrig sind noch immer mehr als die 44kW Nennleistung meines Autos. Ob die 68kW von früher noch erreicht werden weiß ich jetzt aber nicht. Das funktioniert aber auch noch bei Minus 10 Grad. Anderenfalls wäre auch jede Messung witzlos und ob der TÜV die Autos mal 48Stunden auf Eis legen möchte, wage ich dann doch zu bezweifeln. MfG Michael
Michael O. schrieb: > Genau deshalb steht im Fahrzeugschein des Model S der ersten Stunde 88kW > als Leistung obwohl Elon 350PS verspricht. Weise voraussichtlich die der > Mann da zeigt. Das effektive Fahrverhalten erfordert üblicherweise keine hohe Dauerleistung (300 km/h auf der Autobahn macht keiner über 2 Stunden) und folglich ist es sinnvoll, zwischen zeitlich begrenzter Spitzenleistung und dauerhaft verfügbarer Leistung zu unterscheiden. Bei Stromern ist das leichter machbar als bei Verbrennern, also macht man es oft. Im Fahrzeugschein steht offenbar die Dauerleistung.
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(prx) A. K. schrieb: > Im Fahrzeugschein steht offenbar die Dauerleistung. Tut sie, und das bei allen E-Autos. Den großen Unterschied zwischen Prospektleistung und eingetragener Dauerleistung haben da alle. Oliver
Nichtverzweifelter schrieb: > weil Dir mal > wieder sachliche Gegenargumente gefehlt haben Sorry aber bei euch Verschwörungstheoretikern sind sachliche Argumente völlig Perlen vor die Säue geworfen. Das habe ich hier schon einige Male durch, aber mit euch zu diskutieren ist halt genauso sinnvoll wie mit Zeugen Jehovas. Es wird gelogen und alternative Wahrheiten verbreitet, und wenn man die richtigen Fakten präsentiert (mit links) dann wird das einfach ignoriert und weiter geschwurbelt über "Mainstream", "Systempresse", usw. usf. Also bleibt nur doch Ironie und Sarkasmus.
Oliver S. schrieb: > Den großen Unterschied zwischen > Prospektleistung und eingetragener Dauerleistung haben da alle. Weniger despektierlich könntest du das wenigstens als "Überholleistung" bezeichnen. ;-) Nissan Leaf 2: max. Leistung: 110 kW (150 PS) Dauerleistung (30 Minuten): 90 kW (122 PS) Dauerleistung (60 Minuten): 85 kW (116 PS) Wobei es eine grosse Herausforderung ist, mit einem 40 kWh Akku überhaupt über die 30 Minuten Variante hinaus zu kommen.
Heiner W. schrieb: > Kaum vorstellbar, dass ihm die runde Plakette erteilt wird. kriegst du ne Plakette, wenn du nur noch 2 Liter im Tank hast? Frage beantwortet würde ich sagen.
Heiner W. schrieb: > wird bei der Hauptuntersuchung eigentlich die Akkugesundheit überprüft? wenn der Wagen noch selbst starten kann, ist doch alles gut :-]
Christian B. schrieb: > kriegst du ne Plakette, wenn du nur noch 2 Liter im Tank hast? Manche hier können nicht mal einen vernünftigen Vergleich anstellen. Wenn der Tank deines Verbrenners wegen Schrumpfung nur noch 2 Liter groß ist, wirst du sicher keine Plakette bekommen. Denn der winzige Tank lässt eine sichere Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zu. Mit einem neuen Tank kannst du dann einen zweiten Versuch starten. > Frage beantwortet würde ich sagen. 6 - setzen, würde ich sagen. In welche Klasse gehst du nochmal?
Hans Dampf schrieb: > Wenn der Tank deines Verbrenners wegen Schrumpfung nur noch 2 Liter groß > ist, wirst du sicher keine Plakette bekommen. Sicher? ;-) Dazu müsssten sie das kontrollieren.
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(prx) A. K. schrieb: > Sicher? ;-) Sicher, denn die einzigen Möglichkeiten wie das passieren kann ist entweder ein starker Crash, oder eine verstopfte Tankentlüftung und dadurch ein Unterdruck im Tank der den zusammendrückt. In beiden Fällen führt das zu einem Tank der nicht mehr sicher ist und auslaufen kann. Also sicherheitsrelevant :-) Ach so, es könnte natürlich auch noch sein, dass der Rest des Tanks voll mit Kokainpäckchen ist. Dann ist der TÜV aber vieleicht das geringere Problem :-)
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Ich habe zwar kein E-Auto aber ich habe Akku's. Und die einzige Möglichkeit die ich kenne die SICHER zu prüfen ist, sie voll zu machen, und dann kontrolliert zu entladen. Dann weiß ich was wirklich drin ist. Die Aussage gilt jedenfalls für mein MC-Gesteuertes Ladegerät. Was nun das E-Auto und den TÜV angeht, so ist die einzige Möglichkeit die sie in meinen Augen haben, sind die Akku-Überwachungsprotokolle anzusehen, die die Kiste speichert. Ich habe z.b. auf meinen Handy eine Software die mir genau DIESE Werte anzeigt. Ich denke nicht, das die E-Auto diese Werte nicht auch haben und speichern. Immerhin speichern E-Autos mehr Daten als eine Blackbox im Flugzeug. Achja. Widerstandsmessungen sind nicht wirklich ein Beweis. Sie geben m.M.n. nach eher ein "begründeten Verdacht" wieder.
Udo S. schrieb: > Sorry aber bei euch Verschwörungstheoretikern sind sachliche Argumente > völlig Perlen Ich glaube, Du bist einfach nur dumm und überheblich, nichts weiter.
Heiner W. schrieb: > wird bei der Hauptuntersuchung eigentlich die Akkugesundheit überprüft? Nein, Beim Verbrenner wird auch nicht die Leistung oder Kompression geprüft. Beim Verbrenner wird noch nicht mal die Abgasrückführung geprüft.
Schlaumaier schrieb: > Immerhin speichern E-Autos mehr Daten als eine Blackbox im Flugzeug. Ne, auch moderne Verbrenner.
ACDC schrieb: > Beim Verbrenner wird auch nicht die Leistung oder Kompression geprüft. > > Beim Verbrenner wird noch nicht mal die Abgasrückführung geprüft. Weil das alles nicht sicherheitsrelevant ist. Beim TÜV kommt es darauf an, dass das Auto im Moment der Prüfung technisch insoweit ok ist, dass es verkehrssicher betrieben werden kann. Das bedeutet: Die Lichtanlage muss funktionieren, das Fahrwerk muss in Ordnung sein und der Motor sollte kein Öl verlieren. Letzteres entfällt bei Elektrofahrzeugen prinzipbedingt, alles andere wird vermutlich genau so geprüft. Ob die Klimaanlage funktioniert oder die Heckklappe knirscht, interessiert den TÜV nicht die Bohne. Sogesehen werden die auch beim Akku kaum sagen: Wenn der unter 70% SoH hat, gibt's keinen TÜV. Irgendwann wird's halt lächerlich. Wenn der Akku nur noch so wenig Restreichweite hat, dass es gerade so zur 3km entfernten Prüfstelle und zurück reicht, dann ist das Fahrzeug unbrauchbar. Aber es ist deswegen nicht zwingend verkehrsunsicher.
Udo S. schrieb: > (prx) A. K. schrieb: >> Sicher? ;-) > > Sicher, denn die einzigen Möglichkeiten wie das passieren kann ist > entweder ein starker Crash, oder eine verstopfte Tankentlüftung und > dadurch ein Unterdruck im Tank der den zusammendrückt. > In beiden Fällen führt das zu einem Tank der nicht mehr sicher ist und > auslaufen kann. > Also sicherheitsrelevant :-) > > Ach so, es könnte natürlich auch noch sein, dass der Rest des Tanks voll > mit Kokainpäckchen ist. Dann ist der TÜV aber vieleicht das geringere > Problem :-) Ähm nein. Der Tank (egal ob Blech oder Plastik) kann stark deformiert sein, so lange der dicht ist, ist der dicht. Auch ein ausgeschäumter Tank hätte reduziertes Volumen. Das würde der Prüfer genauso wenig sehen wie eine reduzierte Kapazität eines Akkus. Die Prüfung ist eine zerlegungsfreie Prüfung. Und so wird diese auch immer bleiben. Entweder es werden gesetzlich geregelte Prüfschnittstellen bereit gestellt (nebenbei bemerkt auch die Verschleißanzeige der Bremsbeläge ist eine gesetzlich definierte Prüfschnittstelle) um die Sachen in Zukunft prüfen zu können, oder es spielt auf rechtlicher Ebene keine Rolle. Um das zu entscheiden gibt es da oben genug (Wasser-)Köpfe. Wir können nur abwarten und drüber lachen oder traurig zu schauen.
Heiner W. schrieb: > wird bei der Hauptuntersuchung eigentlich die Akkugesundheit überprüft? Keine Ahnung, aber was heute nicht ist, kann morgen werden. Die Vorgaben sind nicht in Stein gemeiselt. Christian B. schrieb: > Beim TÜV kommt es darauf > an, dass das Auto im Moment der Prüfung technisch insoweit ok ist, dass > es verkehrssicher betrieben werden kann. Stimmt. Hinzugekommen ist, dass alles, was im Fahrzeug verbaut ist, auch funktionieren muss. Wenn die Bank hinten ausgebaut ist, müssen die Gurte hinten trotzdem funktionieren.
Hallo Christian B. schrieb: > Weil das alles nicht sicherheitsrelevant ist. Beim TÜV kommt es darauf > an, dass das Auto im Moment der Prüfung technisch insoweit ok ist, dass > es verkehrssicher betrieben werden kann. Ist leider streng logisch genommen nicht so: Passiver Spurassistent (eher eine Art Warner zumindest bei meinen Fahrzeug) nicht i.O., Leuchtweitenregulierung nicht i.O : Der TÜV (die HU Stelle) meckert zumindest - gibt gegeben falls die Plakette nicht heraus. Zumindest bei ersteren bin ich mir sicher das dieser nicht vorgeschrieben ist und es halt nur "zufällig" bei so manchen Auto gibt. Also ist er streng genommen nicht sicherheitsrelevant sondern nur ein freiwilliges Extra zur Sicherheit (über dessen Sinn und eventuell sogar indirekte Unsicherheit bei Leuten mit bestimmter Einstellung man streiten kann...) das funktionieren kann aber nicht muss - so zumindest mein Gerechtigkeitsempfinden... Das es leider nicht so ist ist mir allerdings bekannt. Und zur Leuchtweitenregulierung: Ist wohl seid schon vielen Jahren vorgeschrieben, aber es dürfen immer noch alte (und einfache nicht PKW oder LKW) Fahrzeuge ohne herumfahren - es wird immer soviel von Gleichberechtigung und Benachteiligungsverbot gesprochen (siehe z:B. die so nicht realisierte Autobahnmaut in DL) eigentlich müsste es doch so sein: "Schade" deine Leuchtweitenregulierung ist defekt, aber der Inhaber des Fahrzeuges mit den H-Kennzeichen das wir vorhin geprüft hatten hat überhaupt keine und ist durchgekommen - wir müssen als unser o.K. geben, und die Vertragswerkstatt verdient nichts an dich" Tja müsste... Praktiker
Praktiker schrieb: > aber der Inhaber des > Fahrzeuges mit den H-Kennzeichen das wir vorhin geprüft hatten hat > überhaupt keine und ist durchgekommen Hast Du nie das Wort "Bestandschutz" gehört?
Praktiker schrieb: > Also ist er streng genommen nicht sicherheitsrelevant sondern nur ein > freiwilliges Extra zur Sicherheit (über dessen Sinn und eventuell sogar > indirekte Unsicherheit bei Leuten mit bestimmter Einstellung man > streiten kann...) das funktionieren kann aber nicht muss - so zumindest > mein Gerechtigkeitsempfinden... > Das es leider nicht so ist ist mir allerdings bekannt. Dein Gerechtigkeitsempfinden ist insoweitxauch ein extrem schlechter Maßstab, genau wie meines und dasjenige von acht Milliarden anderen Menschen auch; schlicht deshalb, weil die allesamt paarweise unterschiedlich sind. Und bei der HU galt zB schon immer, dass alle, auch nicht vorgeschriebene, Lichteinrichtungen funktionsfähig sein müssen. Rainer Z. schrieb: > Praktiker schrieb: > >> aber der Inhaber des >> Fahrzeuges mit den H-Kennzeichen das wir vorhin geprüft hatten hat >> überhaupt keine und ist durchgekommen > > Hast Du nie das Wort "Bestandschutz" gehört? Immerhin darf man Sicherheitsgurte nachrüsten, ohne den H-Status zu gefährden ;-) https://www.welt.de/motor/news/article157925827/Leser-fragen-Experten-antworten.html
Bei El-Loks wird oft auch die Stundenleistung spezifiziert: https://de.wikipedia.org/wiki/Stundenleistung Und da bekanntermaßen der Stundenkilometer ja km/h ist, so ist die Einheit der Stundenleistung ja wohl kW/h. Endlich haben wir sie gefunden!
Ich würde ja eine erbracht Leistung messen wollen, um die dann durch die Zeit zu Teilen. Das sind dann kWh/h wodurch wundersamen Weise die gesuchte Einheit kW wäre. Lustig oder?
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