Balkonkraftwerke faktisch verboten [Endet 18.05.]

Gast #7067981
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Die Lobby der Energiemafia hat sich wieder durchgesetzt und 
Balkonkraftwerke mit Schukostecker dürfen nicht betrieben werden. Eine 
teure zulässige Steckdose darf nur von einem eingetragenen 
Elektromeister für einen abartigen Stundenlohn installiert werden. Die 
Qualifikation eines Prof. Dr.-Ing. für Elektrotechnik reicht leider 
nicht aus. Das kommt einem Quasiverbot gleich.
https://www.heise.de/news/Normungsgremium-Vorerst-kein-Ende-der-Einspeisesteckdose-fuer-Balkonkraftwerke-7096437.html
Gast #7068007
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jux schrieb:
> Die Lobby der Energiemafia hat sich wieder durchgesetzt und
> Balkonkraftwerke mit Schukostecker dürfen nicht betrieben werden. Eine
> teure zulässige Steckdose darf nur von einem eingetragenen
> Elektromeister für einen abartigen Stundenlohn installiert werden. Die
> Qualifikation eines Prof. Dr.-Ing. für Elektrotechnik reicht leider
> nicht aus. Das kommt einem Quasiverbot gleich.
> 
https://www.heise.de/news/Normungsgremium-Vorerst-kein-Ende-der-Einspeisesteckdose-fuer-Balkonkraftwerke-7096437.html

Sollen sie halt einen Schukostecker mit Hülsen über den
Pins machen, die sich beim Einstecken zurückschieben.

Ich sehe eher Probleme bei einer Stecksosenleiste in der auch
ein Verbraucher steckt, der den Wechselrichter inseln lässt.
Ich denke, dass das vermieden werden soll.
Gast #7068015
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Hallo

jux schrieb:
> Die Lobby der Energiemafia hat sich wieder durchgesetzt...


Und schon hast du dich ins Abseits manövriert!
So labern solche Zeitgenossen wie  Baumbesetzer, Fundamentalisten, 
Schreihälse,Hetzer, Clickbait Youtuber, Bildzeitungsredakteure, die 
Pamphletschreiber der Rechtspopulistischen Parteien...

Wenn irgendwas so anfängt höre (hoffentlich nicht nur) ich dirket auf 
weiter zu lesen und gehe davon aus das es sich im gewollte 
Falschmeldungen und Hetze handelt.
Beitrag #7068062 wurde von einem Moderator gelöscht.
(Firma: Hobbytheoretiker) #7068082
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Sich gegen den Schukostecker zu entscheiden war fachlich die richtige 
Lösung. Das es nicht zu einem eindeutigeren Ergebnis kam, zeigt aber was 
für technische Flaschen in diesem Gremium sitzen.

Eine Alternative wäre aber für die Schukosteckdose möglich zu 
realisieren. Es ist möglich einen Stecker oder Adapter mit trickreicher 
Mechanik zu konstruieren, der in die Schukosteckdose passt. Das war vor 
vielen Jahren sogar eine Aufgabe im technischen Zeichnen für Ingenieure. 
Nur gab es damals keinen 3D-Drucker um so etwas einfach zu realisieren.
Beitrag #7068085 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7068091 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7068093 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7068096 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7068099 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7068101 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7068109
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Da gibts noch mehr Verhinderungsarbeit. Es verlangen zB. die Stadtwerke 
FFB, dass JEDE Anlage (also auch Balkonanlagen-Kleinvieh) vor der 
Anschaltung von ihnen abgenommen werden muss. Da kommt also extra einer 
vorbei und guckt sich das an. Und es gibt jetzt einen grossen Rückstau, 
sowas Komisches aber auch...

https://www.stadtwerke-ffb.de/de/oekostrom/einspeiser/erzeugungsanlage

"Meldung einer steckerfertigen Anlage bis 600 W
...
Besteht eine moderne Messeinrichtung in Ihrem Haushalt, kommt ebenfalls 
ein Mitarbeiter der Stadtwerke Fürstenfeldbruck, um die 
Photovoltaikanlage technisch zu kontrollieren und abzunehmen."

So wird das nix mehr.
Gast #7068247
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Georg A. schrieb:
> Besteht eine moderne Messeinrichtung in Ihrem Haushalt, kommt ebenfalls
> ein Mitarbeiter der Stadtwerke Fürstenfeldbruck, um die
> Photovoltaikanlage technisch zu kontrollieren und abzunehmen."

Da würde ich aber sofort nachhaken und fragen auf welcher 
Rechtsgrundlage dies geschieht.
So ganz nach Gutsherrenart können diese Verwaltungsä...sche auch nicht 
alles bestimmen.
(Firma: Hobbytheoretiker) #7068911
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Phasenschieber S. schrieb:
> Da würde ich aber sofort nachhaken und fragen auf welcher
> Rechtsgrundlage dies geschieht.

Zum Beispiel aus Gründen des Personenschutzes und Arbeitssicherheit. Es 
gibt Probleme, wenn mehrere Anlagen im Falle doch Rückspeisen auf 
Trafoverteilerebene eine Abschaltung erfolgte. Zu viele halten sich 
nicht an die Begrenzung von 600W oder befestigen die Anlage nicht 
ordentlich, wenn nicht kontrolliert wird.

Die Verpflichtung das Netz stabil zu betreiben trifft auch zu. Es werden 
dabei noch Angaben zu den Lichtverhältnissen eingeholt, die zum Fahren 
des Netzes von Relevanz sind, aber die meisten Kunden überfordern 
würden. Das sind zum Beispiel die Werte, wie groß das Zeitfenster im 
Sommer und im Winter wäre für die Stromerzeugungsplanung und Steuerung.
#7068985
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Nein, so wird das sowieso nichts mehr mit Energiewende.
Zu wenig "Fachkräfte", die dir die Solaranlagen installieren. 
Reformrückstau. Bürokratie und Bürgerbegehren etc.

Ich sehe das so. Wenn Schuko nicht erlaubt wird, melden die Leute ihr 
Zeug halt gar nicht mehr an und speisen illegal ein (bzw lassen Zähler 
rückwärts drehen).
Ob das erwartet Ziel "mehr Sicherheit" damit erreicht wird, wage ich zu 
bezweifeln.
Außerdem: Je weniger Leute selber machen dürfen, desto weniger werden 
sie sich damit auskennen. Wir schaffen uns ein Land voller 
Elektrikidioten.
(Firma: Hobbytheoretiker) #7069076
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Phasenschieber S. schrieb:
> Ich frage nach Rechtsgrundlage, das bedeutet nach dem entsprechenden
> Gesetz!

Wenn Du die Anlage unzulässig betreibst und Personen dadurch zu Tode 
kommen, dann hast Du das genau so bewußt in Kauf genommen wie der Fahrer 
von illegalen Autorennen. Ist der einzige Schaden, dass nur Du umkomst, 
haben alle Beteiligten Glück gehabt.

Das ist nichts anderes als die analoge Anwendung der Rechtsnormen, 
weshalb man zum Beispiel Geschwindigkeitskontrollen durchführt. Gegossen 
wurde das in die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die den 
gesetzlichen Rahmen für Technische Anschlussbestimmungen vorgibt.
Sie berechtigt den Netzbetreiber in Form von Technischen 
Anschlussbedingungen weitere technische Anforderungen an den 
Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage 
einschließlich der Eigenanlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der 
sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die 
Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig ist. Darin darf auch der 
Anschluss bestimmter Verbrauchsgeräte, sowie Einspeisegeräte, von der 
vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers abhängig gemacht werden.

Der Netzbetreiber muss nur alle Kunden dabei gleich behandeln, wenn vor 
Ort Kontrollen durchgeführt werden. Wird darauf komplett verzichtet 
obwohl nachweislich dadurch es häufiger zu Elektrobränden kommt, sind in 
dem Netzgebiet nur die Versicherungen, die Brandschutz enthalten teurer.
Gast #7069094
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Dieter D. schrieb:
> Wenn Du die Anlage unzulässig betreibst

Du hast auch nicht verstanden!
Wer entscheidet über die Zulässigkeit und wo ist diese Entscheidung 
niedergeschrieben und wodurch hat diese Entscheidung Gesetzeskraft.

Das ist der Punkt wo der Hund das Wasser lässt!

So wie es im Moment aussieht, kocht jede Kommune ihr eigenes Süppchen 
und meint nach Gutdünken Verordnungen erlassen zu können.
#7069283
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Phasenschieber S. schrieb:
> So wie es im Moment aussieht, kocht jede Kommune ihr eigenes Süppchen
> und meint nach Gutdünken Verordnungen erlassen zu können.

Tja, von der Regierung lernen, heißt siegen lernen. In diesem Land 
gelten Gesetze nur noch für den Pöbel, für politische Entscheider sind 
sie lediglich unverbindliche Handlungsempfehlungen.
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