Forum: Offtopic OT: Berufskleidung bei Arbeitnehmerüberlassung


von Boris B. (Gast)


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Moinsen!
Vorweg: Bitte keine nicht zielführenden "Rants" wie "selber schuld" etc. 
platitütenhaft von sich gebend .. ;-)

Bin gerade nach der Ausbildung via Arbeitnehmerüberlassung in einem 
Betrieb tätig, in den ich sonst nicht ohne deren "Connections" gekommen 
wäre.

Fakt:
Laut Tarifvertrag "Sklavenüberlassung" ist die Zeit für das Anziehen 
spezifischer Berufskleidung unberücksichtigt und wird nicht bezahlt.
Dies macht bei mir 30min/T = 10 Arbeitsstunden / 180€ Monat aus.

Das Arbeitsrecht an sich sagt aber aus:
"Müssen Beschäftigte im Betrieb eine Dienstkleidung tragen, so ist die 
Umkleidezeit Arbeitszeit. Diese muss der Arbeitgeber wie normale 
Arbeitszeit vergüten...  blabla"

Da aber mein Arbeitgeber nicht der Auftraggeber (welcher auf die 
Dienstkleidung besteht) ist, ergibt sich hier ein Dilemma.

Entweder ich weigere mich mich aufgrund vom AG nicht bezahlter und 
deligierter Anweisung diese Dienstkleidung zu tragen oder ich werde von 
Auftraggeber dazu verpflichtet, welcher er dem Sklavenhalter gegenüber 
zu kommunizieren hat.

Habe dazu arbeitsrechtlich noch nix gefunden.

Und für die nörgelnden Besserwisser:
Sofern ihr keine inhaltlich relevanten Informationen habt ..
"Futue te Ipsum" wie der Latainer sagte .... ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Andreas B. schrieb:
> Das Arbeitsrecht an sich sagt aber aus:
> "Müssen Beschäftigte im Betrieb eine Dienstkleidung tragen, so ist die
> Umkleidezeit Arbeitszeit. Diese muss der Arbeitgeber wie normale
> Arbeitszeit vergüten...  blabla"

Nö.

von Horst V. (hoschti)


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Andreas B. schrieb:
> Das Arbeitsrecht an sich sagt aber aus: .....

Ich habe das auch schon mal irgendwo gelesen, weiß aber leider nicht 
mehr wo. Hast du vielleicht die Quelle für mich?
Wenn das so eindeutig sein sollte und ohne spezielle Randbedingungen 
Gültigkeit hätte, dürften sich die beiden Arbeitgeber auch mit hin und 
herschieben der Verantwortung schwer tun. Dazu muss man die 
entsprechenden Paragraphen aber ganz geneu lesen und auch die Kommentare 
dazu. Mit einer ersten Funfstelle würde ich dann mal (rein aus Interesse 
- bin ein alter BR-ler) etwas graben.

PS.
Vielleicht habt ihr ja auch einen Betriebsrat, entweder bei der 
Verleihbude (eher unwahrscheinlich, leider) oder aber beim Ausleiher. 
Speziell bei der "Kleiderordnung" ist nämlich der ausleihende Betrieb 
und desser BR zuständig, sofern vorhanden.

Ich habe mal kurz gesucht und das hier gefunden:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitskleidung-umziehen-und-duschen-als-bezahlte-arbeitszeit_76_316644.html

Hätte der TO natürlich auch finden können. Aber was soll's.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Horst V. schrieb:
> Hätte der TO natürlich auch finden können. Aber was soll's

Wer das bis zu Ende liest, findet

"Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pflicht zur Vergütung von 
Umkleidezeiten durch Tarifvertrag ausgeschlossen werden, auch wenn das 
An- und Ablegen der Dienstkleidung vergütungspflichtige Arbeit ist. (BAG 
Urteil vom 25.04.2018, Az: 5 AZR 245/17)"

Der TO möge zudem überlegen, wer sein Vertragsoartner ist und was mit 
diesem vertraglich oder tariflich vereinbart wurde. Wenn das nicht 
passt, bleibt allenfalls noch der equal-pay-Gesichtspunkt, sofern den 
Stammarbeitnehnern Wege- und Rüstzeiten bezahlt werden.

von René H. (mumpel)


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Es kommt m.W. auch darauf an, ob man die Dienstkleidung auch zuhause 
anziehen darf. Wenn ja, und der AN will aber nicht auf der Straße mit 
Dienstkleidung rumlaufen, ist es das Problem des AN.

von Bernd W. (berndwiebus) Benutzerseite


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Hallo Andreas.

Andreas B. schrieb:

> Da aber mein Arbeitgeber nicht der Auftraggeber (welcher auf die
> Dienstkleidung besteht) ist, ergibt sich hier ein Dilemma.

Ein ähnliches Problem hatte ich auch einmal. Wie sieht das denn Dein 
Arbeitgeber, micht der Auftraggeber?

Bei mir war es damals so, dass die sich untereinander geeinigt haben, 
was dann darauf hinauslief, das für eine kurze Beschäftigungsdauer von 
unter drei Monaten der Auftraggeber nicht auf Arbeitskleidung im 
Corporate Identity Stil bestand, sondern ich eigene verwenden konnte, 
wenn sie denn den Sicherheitsanforderungen entspricht.
Damit hatte ich kein Problem, ich hatte noch alte geflickte aus meiner 
Zeit bei Thyssen, und bin in den Klamotten dann S-Bahn gefahren. Hat 
sich weder in der S-Bahn noch sonst jemand dran gestört.

Das mit der Zurechnung zur Arbeitszeit war damals meistens im 
Tarifvertrag explizit geregelt, und meistens zählte nur die Zeit am 
Arbeitsplatz. Die Zeit die Du zum Aufbrezeln benötigstest, war also dann 
Deine eigene. Speziell bei extrem schmutzigen Arbeitsplätzen, wo Du vor 
dem Duschen noch einweichen musst, gab es "Schmutzzulage" in einer Höhe, 
die in etwa dem von Dir genannten Betrag entspricht und vermutlich 
ähnlich errechnet wurde. Dazu bekam man noch Sandseife und 
Hautschutzcreme gestellt.

Das waren aber alles Luxusbedingungen, und den meisten Auftraggebern war 
der Corporate Identity Kram sowieso egal. Und wenn Du auf den 
Arbeiterstrich gehst, bist Du bei der Verwendung von 
Sicherheitsausrüstung sowieso "overdressed", und wirst eventuell noch 
deswegen gemobt.

Genau genommen hast Du ein Luxusproblem. Sei froh, einen Job zu haben.

Mit freundlichen Grüßen: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.l02.de

: Bearbeitet durch User
von Reinhard S. (rezz)


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Bernd W. schrieb:
> Genau genommen hast Du ein Luxusproblem. Sei froh, einen Job zu haben.

Warum? Arbeit gibts genug.

von Rick M. (rick-nrw)


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Andreas B. schrieb:
> Fakt:
> Laut Tarifvertrag "Sklavenüberlassung" ist die Zeit für das Anziehen
> spezifischer Berufskleidung unberücksichtigt und wird nicht bezahlt.
> Dies macht bei mir 30min/T = 10 Arbeitsstunden / 180€ Monat aus.

30!, dreißig!, Minuten am Tag?
Als was arbeitest Du?

Egal ob nun ANÜ oder vor Ort festangestellt.
Ja, das umziehen in Arbeitskleidung ist idR. Privatvenügen.

Wobei Jena sund T-Shirt ausziehen - Blaumann anziehen geht in deutlich 
unter 30 Minuten pro Tag!

Definiere "spezifischer Berufskleidung"

Ausnahmen der Regel wurden hier schon genannt.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitskleidung-umziehen-und-duschen-als-bezahlte-arbeitszeit_76_316644.html

Speziel in der Zeitarbeit gilt:

Bewege Deinen Arsch und kümmere Dich ständig um einen neuen Job, bevor 
Dein Arsch von Deiner Leihbude bundesweit durch die Gegend geschickt 
wird, bzw. zum Arbeitsamt.

Reinhard S. schrieb:
> Warum? Arbeit gibts genug.

In diesem Sinne: Frohes Schaffen!

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Andreas B. schrieb:
> wie der Latainer sagte

Was ist ein Latainer?

von Harald W. (wilhelms)


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Andreas B. schrieb:

> Dies macht bei mir 30min/T = 10 Arbeitsstunden / 180€ Monat aus.

Ist Deine "Berufskleidung" ein Taucheranzug,
oder warum dauert das so lange?

: Bearbeitet durch User
von Dirk J. (dirk-cebu)


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Harald W. schrieb:
> oder warum dauert das so lange?

Weil er sich die Hose mit der Kneifzange anzieht :)

: Bearbeitet durch User
von Andreas S. (marais)


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Dirk J. schrieb:
>> oder warum dauert das so lange?

Ich finde das nicht ungewöhnlich. Ich kann mich an einen 
Werkstudentenjob erinnern, bei dem die Umkleide relativ weit vom 
eigentlichen Betriebsgebäude (war ein grosser Standort in der 
Chemieindustrie) entfernt war. Die Klamotten mit nach Hause nehmen war 
unüblich, zumindest ist keiner auf die Idee gekommen - und zum Radfahren 
waren die auch nicht geeignet. Die Nummer von Herrn Wiebus mit dem 
öffentlichen Verkehrsmittel hätte ich damit aber auch nicht 
durchgezogen.

Und nach der Schicht war Duschen angesagt. Also weit entfernt von einer 
halben Stunde war ich sicher nicht (ist aber lange her).

Das Gelände war so gross, dass ich bis zum Erreichen des für mich 
günstigsten Werkstores auch mit dem Rad eine Weile unterwegs war. Das 
war natürlich auch keine bezahlte Arbeitszeit.

von Bernd W. (berndwiebus) Benutzerseite


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Reinhard S. schrieb:

>> Genau genommen hast Du ein Luxusproblem. Sei froh, einen Job zu haben.
>
> Warum? Arbeit gibts genug.

Nur für die guten. Ich kenne zuviele, die halt nicht dazugehören. Ich 
tue mich ja auch immer schwer, einen Job zu finden.

Und ab 50 wird es nocheinmal extra schwer, einen Job zu finden.


Mit freundlichen Grüßen: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.l02.de

von Bernd W. (berndwiebus) Benutzerseite


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Harald W.

Harald W. schrieb:

>> Dies macht bei mir 30min/T = 10 Arbeitsstunden / 180€ Monat aus.
>
> Ist Deine "Berufskleidung" ein Taucheranzug,
> oder warum dauert das so lange?

Also so ungewöhnlich finde ich das jetzt auch nicht. Vom Werkstor 10 
Minuten zur Umkleide, 3 Minuten Umkleiden, nochmal 3 Minuten zum 
Arbeitsplatz. Nach der Schicht das ganze in die Gegenrichtung und 
zusätzlich 10 Minuten Duschen. Da wo es nach der Arbeit wirklich nötig 
ist zu Duschen, ist es im allgemeinen auch nötig, das sorgfältig zu 
machen.
Macht in Summe 42 Minuten. Und wenn die Werksbahn unpassend rangiert, 
kommt die Wartezeit am Bahnübergang noch dazu, ;O)

Mit freundlichen Grüßen: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.l02.de

von Reinhard S. (rezz)


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Bernd W. schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>
>>> Genau genommen hast Du ein Luxusproblem. Sei froh, einen Job zu haben.
>>
>> Warum? Arbeit gibts genug.
>
> Nur für die guten.

Auch für die Schlechten.

von Stefan F. (Gast)


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Du wirst mit keinem Arbeitgeber ein gutes Verhältnis haben, solange du 
ihm mit Rechten und Pflichten kommst. Entweder tanzt du nach seiner 
Pfeife, oder du tanzt gar nicht.

Verschiebe das Recht-Haben auf den Zeitraum nach deiner Kündigung. Dann 
kannst du einen Anwalt beauftragen, den Schadensersatz ein zu fordern.

Falls du nicht kündigen willst, ist deine Entscheidung bereits gefallen: 
Du willst gar nichts ändern. Jedenfalls nicht ernsthaft.

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