Servus,
ich bin auf der Suche nach einem Handfunkgerät, das sowohl Amateurfunk
(mind. 2m & 70cm) als auch CB-Funk beherrscht. Gibt es sowas überhaupt?
Ich möchte nicht immer 2 Geräte mit mir rumschleppen müssen.
Definiere Handfunkgerät. Das ic-705 kann auf allen den genannten
Frequenzen arbeiten. Man kann es auch in der Hand halten. Ist allerdings
etwas klobig.
OM schrieb im Beitrag #7077623:
> Ein Amateurfunkgerät wird aus diesem Grund keine Zulassung für CB-Funk> erhalten.
Soso... Das allerdings solche Geräte wie die AE5890eu/AE2990 auch nur
kastrierte 10/12m Kisten sind die mit einfachen jumpern zum Afu oder CB
Gerät werden.
OM schrieb im Beitrag #7077623:
> Ein Amateurfunkgerät wird> aus diesem Grund keine Zulassung für CB-Funk erhalten. Selbst wenn du> Funkamateur bist, darfst du ein Amateurfunkgerät nicht für CB-Funk> verwenden.
Das ist nicht ganz richtig.
Solange der CB Teil in einem kombinierten CB/Afu Gerät den Bestimmungen
entspricht (CB Sendeleistung, CB Frequenzhub etc.) Ist das sehr wohl
erlaubt.
Es gibt nur kein solches kombi Gerät, ich kenne jedenfalls keins, was
diese Daten einhält.
Als echtes Handfunkgerät (wie der TO es möchte) erst recht nicht.
Stefan M. schrieb:> Solange der CB Teil in einem kombinierten CB/Afu Gerät den Bestimmungen> entspricht (CB Sendeleistung, CB Frequenzhub etc.) Ist das sehr wohl> erlaubt.
Und genau da liegt der Hund begraben.
Es gibt in diesen Kisten keinen "CB" Teil. Das sind im Prinzip alles
"Exportkisten", da wird der Hub noch über ein Poti nachgeregelt, nach
dem man der CPU durch den Jumper mitgeteilt hat das er eine andere
Kanaltabelle/Frequenzliste laden soll und Funktionen wie den clarifier
zb. werden dann auch für den Sendezweig aktiv. (AE5890eu zb.)
Meine Empfehlung ist es sich zwei Geräte zu kaufen. Ich habe zb. eine
AE2990 und ein Team Tecom Duo mit wenn ich unterwegs "Alles Abdecken"
will.
Alternativ FT-817, den muss man sich zwar über die Schulter hängen, kann
dafür noch viel mehr.
Kilo S. schrieb:> Alternativ FT-817
Keine power und fricklige bedienung. Hab meinen vor 20 jahren verkauft.
Und ich denke ob das gerät legal ist ist dem OP egal.
Pepe T. schrieb:> Keine power und fricklige bedienung. Hab meinen vor 20 jahren verkauft.> Und ich denke ob das gerät legal ist ist dem OP egal.
Ich hab den FT-857D, ist ja sozusagen der große Bruder vom 817.
Naja, was anderes als einen Afu TRX wird man in dem Fall eher nicht
wirklich finden.
OM schrieb im Beitrag #7077623:
> Kann es rein rechtlich gar nicht geben
Warum nicht? CB-funk ist eine Funkanwendung. Der Amateurfunk ist ein
Funkdienst. Ich sehe keinen Grund, weshalb beides nicht in einem Gerät
kombiniert werden könnte.
Schließlich gibt es auch Amateurfunkgeräte mit integriertem Bluetooth.
Bluetooth ist auch nur eine Funkanwendung. Hier wurde also Funkanwendung
und Funkdienst kombiniert.
nuppu schrieb:> Ich sehe keinen Grund, weshalb beides nicht in einem Gerät kombiniert> werden könnte.
Wie gesagt, einige Afu Geräte können auf CB (Freenet/PMR) erweitert
werden.
Aber, das Afu Gerät kann dabei eben auch senden wo es der CB Funker
nicht darf, also schon wieder hinfällig weil nicht konform mit der CB
Zuteilung. Dann kauft man sich lieber ein Afu Gerät, macht das CB
tauglich und benutzt das.
>Dann kauft man sich lieber ein Afu Gerät, macht das CB tauglich und benutzt das.
Aber es bleibt doch das rechtliche Problem.
Falls ich CB-Funker bin, habe auf den AFU-Bändern ohnehin nichts zu
suchen.
Falls ich Funkamateur bin, darf ich auf CB nur dafür zugelassene Geräte
einsetzen, nicht aber mein geöffnetes AFU-Gerät.
Mir ist kein Gerät bekannt, dass eine CB-Zulassung hat und Amateurbänder
kann.
paul schrieb im Beitrag #7080349:
> Weil es rechtlich nicht möglich ist.
dann dürfte es aber rechtlich auch unmöglich sein Bluetooth und
Amateurfunk zu kombinieren. Bluetooth ist schließlich eine Funkanwendung
(so wie CB).
OM schrieb:> Aber es bleibt doch das rechtliche Problem.
Natürlich bleibt das. Ich wollte damit auch nicht ausdrücken das es
"Legal" wäre.
OM schrieb:> Mir ist kein Gerät bekannt, dass eine CB-Zulassung hat und Amateurbänder> kann.
Gibt es auch nicht.
Und seien wir ehrlich, was da so mancher auf Band macht, spricht auch
voll dafür das man sich ganz bewusst entscheiden muss sich einen Afu TRX
zu kaufen.
Und sich hoffentlich auch mit seinem Gerät ausreichend beschäftigt so
das man mit "Tricks" als legaler Nutzer durchgeht.
Beispiel ist die Nutzung eines Afu TRX auf Freenet/PMR, einen FT-8x7
kannst du im Service-Menü "Zähmen" um die Leistung auch in legalen
Grenzen zu halten und nicht nur die fest eingestellte sendeleistung (VHF
5W, UHF 2W) zu haben. Ob sich das am ende lohnt wenn man Trotzdem eine
X-50 oder so auf dem Dach hat und schon auf Grund des zu erwartenden
Gewinn über den legalen 1W/0,5W ERP liegt ist natürlich eine andere
Frage.
Die wichtigsten Regeln beim "Schwarzfunk" für mich sind eigentlich ganz
einfach und sollten im Interesse des gemeinsamen Hobby
selbstverständlich sein.
Nur so viel Leistung wie zum QSO nötig, Rechtsanschlag beim Funkpartner
ist vollkommen Schwachsinn! So lange man sich gut verstehen kann (R
Wert) darf ich auch gerne nur S1 Machen. Frisst auch gleich weniger
Strom.
Gute Geräte mit bereits guten "Grundwerten" benutzen. Besonders was die
Nebenaussendungen (Oberwellen) betrifft. Hub und somit die zulässige
Kanalbreite beachten.
Bringt ja nix wenn ich auf 54MHz oder 108MHz noch zu hören bin nur weil
ich mich beim Gerät vom attraktiven Preis habe locken lassen.
Halte dich an die Bänder die du "Darfst", natürlich spricht auch nicht
viel dagegen wenn man sich auf der Deutschen Welle oder der Tripple five
rumtreibt. Natürlich in Maßen, diese Frequenzen für die Ortsrunde zu
belegen ist keine gute Idee. Aber bei Bandöffnung mal eben mit jemandem
aus dem Ausland zu reden macht Spaß und tut keinem weh.
Sprechpause einhalten, andere möchten sich vielleicht gerne reinmelden.
Keine Monologe, so lange wie nötig dafür so kurz wie möglich reden.
Andere sollen ja auch noch Zeit haben zu sprechen und nicht frustriert
abschalten weil sie nicht dazwischen kommen.
Kein Furzen, Rülpsen, Musik oder sonstige störaussendungen. Da kommt
nämlich nicht die Bundesnetzagentur, da kommen die anderen Funker. Da
kannst du dich drauf verlassen das es sehr unschön wird.
Wenn man sich daran hält interessiert es heute keinen mehr ob da nun
Yaesu oder Stabo auf dem Gerät steht.
nuppu schrieb:> dann dürfte es aber rechtlich auch unmöglich sein Bluetooth und> Amateurfunk zu kombinieren.
Als Funkamateur darfst du selbst Sender bauen, also eine Kombination ist
schon deshalb möglich weil du selbst in der Verantwortung bist das du
dich an die zulässigen Parameter hälst.
Es gibt auch Mikrofone mit Funkanbindung die sowohl für den
Jedermannfunk als auch Amateurfunk benutzt werden dürfen.
(President Liberty
https://www.pmr-funkgeraete.de/Funkgeraete/Zubehoer-CB-AFU/Handmikrofone/President-Liberty-Mic-drahtloses-Mikrofon::7645.html
)
Das verwendet DECT, ist also mit einem Telefon vergleichbar.
paul schrieb im Beitrag #7080372:
> Ein CB-Funker darf keinen Sender benutzen, der neben den CB-Bereichen> auch auf Amateurfunk-Bereichen oder anderen Bereichen, die ihn nichts> angehen senden kann.
Na und? Dann baut der Hersteller eben zwei separate Module in das
Gehäuse ein. Die Module müssen für sich genommen den gesetzlichen
Vorgaben entsprechen. Das CB-Modul ist dann ganz ordnungsgemäß
zugelassen. Das Amateurfunkmodul darf er besitzen, jedoch nicht
verwenden.
Nachtrag: Ein Amateurfunker darf natürlich beide Module nutzen. Es sind
schließlich zwei separat zugelassene Einheiten. Genauso muss auch das
Bluetoothmodul im Amateurfunkgerät zugelassen sein.
Noch ein Nachtrag: Das Amateurfunkmodul darf selbstverständlich nicht
auf den CB-Frequenzen arbeiten.
Es gibt schlicht und einfach kein Gesetz, dass die Kombination
unterschiedlicher Funkdienste und Anwendungen in einem Gehäuse
verbietet. Man kann Amateurfunk, WLAN, Bluetooth in ein Gehäuse bauen,
obwohl es verboten ist mit einem Amateurfunkgerät auf den Frequenzen für
WLAN und Bluetooth zu senden. :)
nuppu schrieb:> Nachtrag: Ein Amateurfunker darf natürlich beide Module nutzen. Es> sind schließlich zwei separat zugelassene Einheiten. Genauso muss auch> das Bluetoothmodul im Amateurfunkgerät zugelassen sein.
Ein Amateurfunkgerät muss nicht zugelassen sein. Das ist doch gerade der
Punkt des Amateurfunks. Der Funkamateur ist selbst für seine Aussendung
verantwortlich.
Afu schrieb:> nuppu schrieb:>> Nachtrag: Ein Amateurfunker darf natürlich beide Module nutzen. Es>> sind schließlich zwei separat zugelassene Einheiten. Genauso muss auch>> das Bluetoothmodul im Amateurfunkgerät zugelassen sein.>> Ein Amateurfunkgerät muss nicht zugelassen sein. Das ist doch gerade der> Punkt des Amateurfunks. Der Funkamateur ist selbst für seine Aussendung> verantwortlich.
ein serienmäßig in Verkehr zu bringendes Amateurfunkgerät muss den
Vorschriften genüge tun.Seriengefertigte Geräte müssen die grundle-
genden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und
CE-Kennzeichnung tragen. Das ist sogar eine Prüfungsfrage. Anders sieht
es bei einem selbst gebauten Gerät aus. Hier geht es aber um Geräte die
serienmäßig in Verkehr gebracht werden.
Nochmal: Es geht darum ob ein Hersteller ein CB-Modul und ein
Amateurfunkmodul in einem Gehäuse unterbringen und getrennt zulassen
darf. Ich sehe keinen Grund, warum das nicht gehen soll. Es gibt doch
heute schon Amateurfunkgeräte die ganz offenkundig WLAN und BLUETOOTH
integriert haben. Eben weil es sich um getrennte Module handelt die
völlig unterschidlichen Kategorien angehören (Funkdienste,
Funkanwendungen). Das Bluetoothmodul wird dann nicht im Rahmen des
Amateurfunkes genutzt und ist deshalb legal. Genauso könnte das CB-Modul
nicht im Rahmen des Amateurfunkes genutzt werden und wäre ebenfalls
legal. Was nicht zulässig wäre (Ordnungswidrigkeit) wäre wenn man das
Amateurfunkmodul auf CB-Frequenzen betreiben würde, weil es dafür eben
nicht zugelassen ist.
Um es anschaulich zu machen: Es wäre ok wenn man ein CB-Funkgerät mit
Klebeband an ein Amateurfunkgerät klebt. Dadurch verliert das CB-Gerät
nicht seine Zulassung.
nuppu schrieb:> ein serienmäßig in Verkehr zu bringendes Amateurfunkgerät muss den> Vorschriften genüge tun.Seriengefertigte Geräte müssen die grundle-> genden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und> CE-Kennzeichnung tragen.
Keines meiner gekauften Amateurfunkgeräte hat ein CE Zeichen.
Hi,
paul schrieb im Beitrag #7080372:
> Nix verstanden. Denk mal drüber nach.> Ein CB-Funker darf keinen Sender benutzen, der neben den CB-Bereichen> auch auf Amateurfunk-Bereichen oder anderen Bereichen, die ihn nichts> angehen senden kann.
Wie so oft bei solchen Fragen hilft ein einfacher Blick in die AKTUELL
(und im grunde ähnlich schon seit mind. 1 Jahrzehnt) geltenden
Vorschriften:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/MobilfunkDectWlanCBFunk/vfg212021CBFunk.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Hier stehen die Zugeteilten Frequenzen mit den dazugehörigen
Nutzungsbestimmungen (Leistung/Modulation/Bandbreite etc)
Sowie weitere Nebenbestimmungen und HINWEISE...
Sowohl in den Bestimmungen und Nebenbestimmungen findet sich NICHTS
(mehr) was die verwendung eines explizit für CB Funk zugelassenen
Funkgerätes fordert.
Unter HINWEISE findet sich allerdings folgendes:
4
Hinweise
(1) Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass § 1 und die in § 2 Absatz
1 bis 3 festgelegten Nutzungsbestimmungen eingehalten werden, wenn die
Nutzungsbestimmung in § 2 Absatz 6 eingehalten wird und die
Frequenznutzung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ordnungsgemäß
unterhaltener CB-Funkgeräte erfolgt,
a) deren Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nach Richtlinie
2014/53/EU erklärt wurde
oder
b) die nach einer früheren Vorschrift in Deutschland zugelassen wurden
und mit einer der folgenden Kennzeichnungen versehen sind,
CEPT PR27D KAM AFM80 FM80 K/
CEPT PR27D-40 KFFM40 KFAM40 k/m K/p
PR27D-FM KFFM PR27 KF
oder
c) die durch dazu autorisierte Stellen in anderen europäischen Ländern
zugelassen wurden.
Zu Beachten ist hier zum einen einmal das es sich um einen HINWEIS und
keine Bestimmung handelt. Zum anderen ist der Wortlaut interessant.
Denn es steht übersetzt da: "Wenn du ein explizit für CB Funk
zugelassenes Gerät verwendest gehen wir (bis zum Beweis des Gegenteils,
z.b. Störung durch Defekt) davon aus das du dich korrekt verhält"
Das bedeutet aber gerade NICHT das man im Umkehrschluss sagen kann:
"Verwendest du kein CB Funkgerät, dann gehen wir von einem Rechtsbruch
aus"
Sondern nur: Wenn du kein zugelassenes CB Funkgerät verwendest nehmen
wir nichts mehr an sondern du musst ggf. Nachweisen oder wir
überprüfen...
(Und das kann teuer werden wenn etwas nicht passt! Bei einem defekten CB
Gerät wird in der Realität wohl selten eine REchnung für die
Störungsbehebung geschrieben wenn der Anwender einsichtig ist und den
Betrieb einstellt. Wie soll er es auch merken... Wenn man aber
eigenverantwortlich ein nich tüberprüftes Gerät in Betrieb nimmt sieht
es schnell anders aus. Da wird größere Sorgfalt erwartet)
Vor etwa 10-15 JAhren hatte ich zu dem Thema (im Rahmen eines anderen
Anlasses) auch mal ein längeres Gespräch mit einem der zuständigen
Beamten. Bis zu diesem Gespräch bin ich auch davon ausgegangen da es wie
bis vor 20J auf jeden Fall absolut illegal ist auf CB Frequenzen mit
Nicht-CB Ausrüstung zu senden, selbst wenn man die Parameter einhält.
Allerdings hat dieser mir (basierend auf der damaligen REchtslage!) dann
bestätigt das bei Einhaltung ALLER Nutzungsparameter die explizite CB
Zulassung KEINE Erfordernis mehr ist. Allerdings MUSS das Gerät
allgemein in irgendeiner Form für den Funkbetrieb (CE als AFU, oder
komerzielles Kurzwellengerät bzw. ältere FTZ/Z Zulassung) in Deutschland
zugelassen sein.
(AKTUELL ergibt sich diese Forderung wohl aus §99 Abs. 6 TKG
Zitat TKG §99 Abs. 6
> (6) Zugeteilte Frequenzen dürfen nur mit Funkanlagen genutzt werden,> die dem Funkanlagengesetz entsprechen.
Und in diesem Funkanlagengesetz ist die nachgewiesene Konformität von
Funkanlagen (oder eine ältere nationale Zulassung) nun einmal explizit
gefordert.
Augsgenommen sind (neben anderen für diese Frage irrelevanten Dingen)
nur selbst gebaute bzw. modifizierte Amteurfunkgeräte die von
Funkamateuren auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden! (FuAG §2 Abs1
Satz 1)
Daher dürfte es aktuell so sein:
JA - der Betrieb auf CB Funk ist auch mit anderen als speziell für den
CB Funk zugelassenen Geräten zulässig WENN alle Parameter genau
eingehalten werden. Auf jeden Fall muss das GErät aber GRUNDSÄTZLICH für
den Funkbetrieb in Deutschland oder der EU zulässig sein.
Dies gilt für Funkamateure UND für sonstige Nutzer gleichermaßen.
Der Betrieb auf CB Frequenzen mit einem selbstgebauten oder stark
modifizierten (techniche eigenschaften verändert...) Gerät auf CB
Frequenzen ist grundsätzlich unzulässig. Egal ob Funkamateur oder nicht.
Im Zweifelsfall ist aber der NUTZER in der NAchweispflicht das sein
Betrieb in Ordnung war bzw. hat eine geringere Chance auf erlassenen der
GEbühren für die Aufklärung der von ihm verursachten Funkstörungen. Das
KANN teuer werden. Man sollte sich also sehr sicher sein was man macht
und WIRKLICH selbst Nachmessen können... (Geräte wie SpektrumAnalyzer,
Messempfänger und natürlich Fachwissen haben) Sonst "HOHES RISIKO"
Gruß
Carsten
nuppu schrieb:> Das Amateurfunkmodul darf er besitzen, jedoch nicht verwenden.
Toll, und wie stellt der Hersteller das sicher?
Wozu soll das ganze gut sein?
Wer kauft sowas wenn er doch einfach einen Afu TRX mit wenigen
Handgriffen erweitern kann und so eben ohne "Module" genauso CB machen
kann.
Ich sehe da keinen wirklichen Vorteil, wenn bitte ein konformen
tribander für CB/Freenet/PMR. Den allerdings richtig, drei Mal RX, TX
und Antennenanschluss, Ablage für Relais (Tek zb.) CTCSS/DCS für alle
drei Bänder und SSB auf CB! Ohne macht heute kaum noch Spaß. Außerdem
wäre eine integrierte Soundkarte (USB) zum Anschluss eines PC für
Digimode (FT8, JS8, Packet) mit PTT Steuerung heute schon Zeitgemäß.
Kilo S. schrieb:> Wer kauft sowas wenn er doch einfach einen Afu TRX mit wenigen> Handgriffen erweitern kann und so eben ohne "Module" genauso CB machen> kann.
Ein gesetztestreuer Amateurfunker, der neben dem Amateurfunk auch noch
ab und zu auf die CB-Bänder schaut und deshalb beide Module in einem
Gerät wünscht. Genau für diese Zielgruppe wäre so ein Gerät.
Diese Gruppe dürfte allerings relativ klein sein, da sich niemand (auch
bei den Amateurfunkern) so recht darum kümmert, was eine
Ordnungswidrigkeit ist und was nicht. :)
nuppu schrieb:> Diese Gruppe dürfte allerings relativ klein sein, da sich niemand (auch> bei den Amateurfunkern) so recht darum kümmert, was eine> Ordnungswidrigkeit ist und was nicht. :)
Genau so sieht's aus.
Das beliebteste CB Gerät ist aktuell zb. der IC-7300. ;-)
Ich kenne selbst Leute die den NUR für CB benutzen.
nuppu schrieb:> Diese Gruppe dürfte allerings relativ klein sein, da sich niemand (auch> bei den Amateurfunkern) so recht darum kümmert
So wie ich die Amateurfunker erlebt habe (zumindest die Alten) ist es
bei denen verpöhnt auch nur daran zu denken ein CB-Funkgerät zu haben.
Irgendwie elitär. Etwas besseres. Personen höherer Wertigkeit. Ein
besserer Mensch. Homosapiens Invictus.
Ich hatte mal von so einem alten Dackel einen Anschiss bekommen weil ich
Amateurfunker gesagt habe. Es würde Funkamateur heisen. Aus dem
Hintergrund haben dann ein paar junge Amateurfunker geschrien:
"Judäische Volksfront? Wir sind die Volksfront von Judäa.". Ich vermute
sie haben "das leben des Brein" zitiert um sich über die Alten lustig zu
machen.
paul schrieb im Beitrag #7080372:
> nuppu schrieb:>> paul schrieb:>>> Weil es rechtlich nicht möglich ist.>>>> dann dürfte es aber rechtlich auch unmöglich sein Bluetooth und>> Amateurfunk zu kombinieren. Bluetooth ist schließlich eine Funkanwendung>> (so wie CB).>> Nix verstanden. Denk mal drüber nach.> Ein CB-Funker darf keinen Sender benutzen, der neben den CB-Bereichen> auch auf Amateurfunk-Bereichen oder anderen Bereichen, die ihn nichts> angehen senden kann. Weil der CB-Funker sonst verbotenerweise dort> senden könnte.
Klar darf er daß nutzen, nur nicht zum Senden.
Anita H. schrieb:> So wie ich die Amateurfunker erlebt habe (zumindest die Alten) ist es> bei denen verpöhnt auch nur daran zu denken ein CB-Funkgerät zu haben.> Irgendwie elitär. Etwas besseres. Personen höherer Wertigkeit. Ein> besserer Mensch. Homosapiens Invictus.
Nein, hier in der Gegend bist du als CB Funker der "Dumme"... Und die
alten hier schert es einen feuchten dreck ob die mit ihrem TRX auf CB
senden.
Im Gegenteil, manche konkurrieren sogar wer gerade den besseren TRX hat.
Wobei das der normale Krieg Icom VS Yaesu ist.
Anita H. schrieb:> So wie ich die Amateurfunker erlebt habe (zumindest die Alten) ist es> bei denen verpöhnt auch nur daran zu denken ein CB-Funkgerät zu haben.> Irgendwie elitär. Etwas besseres. Personen höherer Wertigkeit. Ein> besserer Mensch. Homosapiens Invictus.
Musst du einen Frust schieben....tust mir richtig leid.
Ich bin so ein Alter und weit davon entfernt so zu empfinden wie du es
in deinem Schmäh beschreibst.
Warum Funkamateure keinen CB-Funk brauchen liegt doch auf der Hand, es
gibt viele andere Bänder auf denen man sich tummeln kann und eben dort
geht der Funkbetrieb nach ganz bestimmten Regeln vonstatten, was im CB
nicht immer der Fall ist. Den meisten FA geht es garnichtmal nur darum
mit jemand anderem zu quatschen, die Gemeinsamkeit liegt in der
Anwendung technischer Einrichtungen, auch Selbstgebautes, was im CB
nicht möglich ist.
Also, was soll ich in einem Hinterhof kicken, wenn mir ein ganzes
Stadion zur Verfügung steht.
Ich bin mir bewusst, daß auch mein letzter Satz von Leuten wie dir als
Überheblichkeit ausgelegt wird, das Problem liegt dann aber bei dir.
Phasenschieber S. schrieb:> Ich bin mir bewusst, daß auch mein letzter Satz von Leuten wie dir als> Überheblichkeit ausgelegt wird
Das ist aber ganz schön überheblich! :-D
Phasenschieber S. schrieb:> geht der Funkbetrieb nach ganz bestimmten Regeln vonstatten, was im CB> nicht immer der Fall ist. Den meisten FA geht es garnichtmal nur darum> mit jemand anderem zu quatschen, die Gemeinsamkeit liegt in der> Anwendung technischer Einrichtungen, auch Selbstgebautes, was im CB> nicht möglich ist.
Naja die Umgangsformen sind im Amateurfunk nicht wirklich besser. Egal
ob auf UKW-Relais oder direkt auf Kurzwelle. Und klar, ja. Der
Amateurfunk hat viel mehr Möglichkeiten, mehr Frequenzen, mehr
Betriebsarten, Möglichkeiten zum Selbstbau usw. Aber die meisten
Funkamateure benutzen dann doch nur gekaufte Geräte und der Selbstbau
beschränkt sich, wenn überhaupt, auf Antennen. Antennen dürfen aber
heutzutage auch die CB-Funker bauen und auch da gibt es sinnvolle Ideen
und von gewissen Youtube-Videos können auch noch einige Funkamateure
etwas lernen.