Gibt es komibinierte AFU & CB Handfunkgeräte?

Beitrag #7077623 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7078122
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OM schrieb im Beitrag #7077623:
> Ein Amateurfunkgerät wird
> aus diesem Grund keine Zulassung für CB-Funk erhalten. Selbst wenn du
> Funkamateur bist, darfst du ein Amateurfunkgerät nicht für CB-Funk
> verwenden.

Das ist nicht ganz richtig.
Solange der CB Teil in einem kombinierten CB/Afu Gerät den Bestimmungen 
entspricht (CB Sendeleistung, CB Frequenzhub etc.) Ist das sehr wohl 
erlaubt.

Es gibt nur kein solches kombi Gerät, ich kenne jedenfalls keins, was 
diese Daten einhält.

Als echtes Handfunkgerät (wie der TO es möchte) erst recht nicht.
#7078153
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Stefan M. schrieb:
> Solange der CB Teil in einem kombinierten CB/Afu Gerät den Bestimmungen
> entspricht (CB Sendeleistung, CB Frequenzhub etc.) Ist das sehr wohl
> erlaubt.

Und genau da liegt der Hund begraben.

Es gibt in diesen Kisten keinen "CB" Teil. Das sind im Prinzip alles 
"Exportkisten", da wird der Hub noch über ein Poti nachgeregelt, nach 
dem man der CPU durch den Jumper mitgeteilt hat das er eine andere 
Kanaltabelle/Frequenzliste laden soll und Funktionen wie den clarifier 
zb. werden dann auch für den Sendezweig aktiv. (AE5890eu zb.)

Meine Empfehlung ist es sich zwei Geräte zu kaufen. Ich habe zb. eine 
AE2990 und ein Team Tecom Duo mit wenn ich unterwegs "Alles Abdecken" 
will.

Alternativ FT-817, den muss man sich zwar über die Schulter hängen, kann 
dafür noch viel mehr.
Gast #7080036
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OM schrieb im Beitrag #7077623:
> Kann es rein rechtlich gar nicht geben

Warum nicht? CB-funk ist eine Funkanwendung. Der Amateurfunk ist ein 
Funkdienst. Ich sehe keinen Grund, weshalb beides nicht in einem Gerät 
kombiniert werden könnte.

Schließlich gibt es auch Amateurfunkgeräte mit integriertem Bluetooth. 
Bluetooth ist auch nur eine Funkanwendung. Hier wurde also Funkanwendung 
und Funkdienst kombiniert.
#7080287
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nuppu schrieb:
> Ich sehe keinen Grund, weshalb beides nicht in einem Gerät kombiniert
> werden könnte.

Wie gesagt, einige Afu Geräte können auf CB (Freenet/PMR) erweitert 
werden.

Aber, das Afu Gerät kann dabei eben auch senden wo es der CB Funker 
nicht darf, also schon wieder hinfällig weil nicht konform mit der CB 
Zuteilung. Dann kauft man sich lieber ein Afu Gerät, macht das CB 
tauglich und benutzt das.
Gast #7080328
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>Dann kauft man sich lieber ein Afu Gerät, macht das CB tauglich und benutzt das.

Aber es bleibt doch das rechtliche Problem.
Falls ich CB-Funker bin, habe auf den AFU-Bändern ohnehin nichts zu 
suchen.
Falls ich Funkamateur bin, darf ich auf CB nur dafür zugelassene Geräte 
einsetzen, nicht aber mein geöffnetes AFU-Gerät.

Mir ist kein Gerät bekannt, dass eine CB-Zulassung hat und Amateurbänder 
kann.
Beitrag #7080349 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7080364
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OM schrieb:
> Aber es bleibt doch das rechtliche Problem.

Natürlich bleibt das. Ich wollte damit auch nicht ausdrücken das es 
"Legal" wäre.

OM schrieb:
> Mir ist kein Gerät bekannt, dass eine CB-Zulassung hat und Amateurbänder
> kann.

Gibt es auch nicht.

Und seien wir ehrlich, was da so mancher auf Band macht, spricht auch 
voll dafür das man sich ganz bewusst entscheiden muss sich einen Afu TRX 
zu kaufen.

Und sich hoffentlich auch mit seinem Gerät ausreichend beschäftigt so 
das man mit "Tricks" als legaler Nutzer durchgeht.
Beispiel ist die Nutzung eines Afu TRX auf Freenet/PMR, einen FT-8x7 
kannst du im Service-Menü "Zähmen" um die Leistung auch in legalen 
Grenzen zu halten und nicht nur die fest eingestellte sendeleistung (VHF 
5W, UHF 2W) zu haben. Ob sich das am ende lohnt wenn man Trotzdem eine 
X-50 oder so auf dem Dach hat und schon auf Grund des zu erwartenden 
Gewinn über den legalen 1W/0,5W ERP liegt ist natürlich eine andere 
Frage.

Die wichtigsten Regeln beim "Schwarzfunk" für mich sind eigentlich ganz 
einfach und sollten im Interesse des gemeinsamen Hobby 
selbstverständlich sein.

Nur so viel Leistung wie zum QSO nötig, Rechtsanschlag beim Funkpartner 
ist vollkommen Schwachsinn! So lange man sich gut verstehen kann (R 
Wert) darf ich auch gerne nur S1 Machen. Frisst auch gleich weniger 
Strom.

Gute Geräte mit bereits guten "Grundwerten" benutzen. Besonders was die 
Nebenaussendungen (Oberwellen) betrifft. Hub und somit die zulässige 
Kanalbreite beachten.
Bringt ja nix wenn ich auf 54MHz oder 108MHz noch zu hören bin nur weil 
ich mich beim Gerät vom attraktiven Preis habe locken lassen.

Halte dich an die Bänder die du "Darfst", natürlich spricht auch nicht 
viel dagegen wenn man sich auf der Deutschen Welle oder der Tripple five 
rumtreibt. Natürlich in Maßen, diese Frequenzen für die Ortsrunde zu 
belegen ist keine gute Idee. Aber bei Bandöffnung mal eben mit jemandem 
aus dem Ausland zu reden macht Spaß und tut keinem weh.

Sprechpause einhalten, andere möchten sich vielleicht gerne reinmelden.
Keine Monologe, so lange wie nötig dafür so kurz wie möglich reden.
Andere sollen ja auch noch Zeit haben zu sprechen und nicht frustriert 
abschalten weil sie nicht dazwischen kommen.

Kein Furzen, Rülpsen, Musik oder sonstige störaussendungen. Da kommt 
nämlich nicht die Bundesnetzagentur, da kommen die anderen Funker. Da 
kannst du dich drauf verlassen das es sehr unschön wird.

Wenn man sich daran hält interessiert es heute keinen mehr ob da nun 
Yaesu oder Stabo auf dem Gerät steht.
#7080370
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nuppu schrieb:
> dann dürfte es aber rechtlich auch unmöglich sein Bluetooth und
> Amateurfunk zu kombinieren.

Als Funkamateur darfst du selbst Sender bauen, also eine Kombination ist 
schon deshalb möglich weil du selbst in der Verantwortung bist das du 
dich an die zulässigen Parameter hälst.

Es gibt auch Mikrofone mit Funkanbindung die sowohl für den 
Jedermannfunk als auch Amateurfunk benutzt werden dürfen.

(President Liberty 
https://www.pmr-funkgeraete.de/Funkgeraete/Zubehoer-CB-AFU/Handmikrofone/President-Liberty-Mic-drahtloses-Mikrofon::7645.html 
)

Das verwendet DECT, ist also mit einem Telefon vergleichbar.
Beitrag #7080372 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7080384
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paul schrieb im Beitrag #7080372:
> Ein CB-Funker darf keinen Sender benutzen, der neben den CB-Bereichen
> auch auf Amateurfunk-Bereichen oder anderen Bereichen, die ihn nichts
> angehen senden kann.

Na und? Dann baut der Hersteller eben zwei separate Module in das 
Gehäuse ein. Die Module müssen für sich genommen den gesetzlichen 
Vorgaben entsprechen. Das CB-Modul ist dann ganz ordnungsgemäß 
zugelassen. Das Amateurfunkmodul darf er besitzen, jedoch nicht 
verwenden.
Gast #7080398
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Noch ein Nachtrag: Das Amateurfunkmodul darf selbstverständlich nicht 
auf den CB-Frequenzen arbeiten.

Es gibt schlicht und einfach kein Gesetz, dass die Kombination 
unterschiedlicher Funkdienste und Anwendungen in einem Gehäuse 
verbietet. Man kann Amateurfunk, WLAN, Bluetooth in ein Gehäuse bauen, 
obwohl es verboten ist mit einem Amateurfunkgerät auf den Frequenzen für 
WLAN und Bluetooth zu senden. :)
Gast #7080402
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nuppu schrieb:
> Nachtrag: Ein Amateurfunker darf natürlich beide Module nutzen. Es
> sind schließlich zwei separat zugelassene Einheiten. Genauso muss auch
> das Bluetoothmodul im Amateurfunkgerät zugelassen sein.

Ein Amateurfunkgerät muss nicht zugelassen sein. Das ist doch gerade der 
Punkt des Amateurfunks. Der Funkamateur ist selbst für seine Aussendung 
verantwortlich.
Gast #7080431
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Afu schrieb:
> nuppu schrieb:
>> Nachtrag: Ein Amateurfunker darf natürlich beide Module nutzen. Es
>> sind schließlich zwei separat zugelassene Einheiten. Genauso muss auch
>> das Bluetoothmodul im Amateurfunkgerät zugelassen sein.
>
> Ein Amateurfunkgerät muss nicht zugelassen sein. Das ist doch gerade der
> Punkt des Amateurfunks. Der Funkamateur ist selbst für seine Aussendung
> verantwortlich.

ein serienmäßig in Verkehr zu bringendes Amateurfunkgerät muss den 
Vorschriften genüge tun.Seriengefertigte Geräte müssen die grundle-
genden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und 
CE-Kennzeichnung tragen. Das ist sogar eine Prüfungsfrage. Anders sieht 
es bei einem selbst gebauten Gerät aus. Hier geht es aber um Geräte die 
serienmäßig in Verkehr gebracht werden.

Nochmal: Es geht darum ob ein Hersteller ein CB-Modul und ein 
Amateurfunkmodul in einem Gehäuse unterbringen und getrennt zulassen 
darf. Ich sehe keinen Grund, warum das nicht gehen soll. Es gibt doch 
heute schon Amateurfunkgeräte die ganz offenkundig WLAN und BLUETOOTH 
integriert haben.  Eben weil es sich um getrennte Module handelt die 
völlig unterschidlichen Kategorien angehören (Funkdienste, 
Funkanwendungen). Das Bluetoothmodul wird dann nicht im Rahmen des 
Amateurfunkes genutzt und ist deshalb legal. Genauso könnte das CB-Modul 
nicht im Rahmen des Amateurfunkes genutzt werden und wäre ebenfalls 
legal. Was nicht zulässig wäre (Ordnungswidrigkeit) wäre wenn man das 
Amateurfunkmodul auf CB-Frequenzen betreiben würde, weil es dafür eben 
nicht zugelassen ist.

Um es anschaulich zu machen: Es wäre ok wenn man ein CB-Funkgerät mit 
Klebeband an ein Amateurfunkgerät klebt. Dadurch verliert das CB-Gerät 
nicht seine Zulassung.
#7080703
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Hi,

paul schrieb im Beitrag #7080372:
> Nix verstanden. Denk mal drüber nach.
> Ein CB-Funker darf keinen Sender benutzen, der neben den CB-Bereichen
> auch auf Amateurfunk-Bereichen oder anderen Bereichen, die ihn nichts
> angehen senden kann.

Wie so oft bei solchen Fragen hilft ein einfacher Blick in die AKTUELL 
(und im grunde ähnlich schon seit mind. 1 Jahrzehnt) geltenden 
Vorschriften:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/MobilfunkDectWlanCBFunk/vfg212021CBFunk.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Hier stehen die Zugeteilten Frequenzen mit den dazugehörigen 
Nutzungsbestimmungen (Leistung/Modulation/Bandbreite etc)

Sowie weitere Nebenbestimmungen und HINWEISE...

Sowohl in den Bestimmungen und Nebenbestimmungen findet sich NICHTS 
(mehr) was die verwendung eines explizit für CB Funk zugelassenen 
Funkgerätes fordert.

Unter HINWEISE findet sich allerdings folgendes:
4
Hinweise
(1) Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass § 1 und die in § 2 Absatz 
1 bis 3 festgelegten Nutzungsbestimmungen eingehalten werden, wenn die 
Nutzungsbestimmung in § 2 Absatz 6 eingehalten wird und die 
Frequenznutzung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ordnungsgemäß 
unterhaltener CB-Funkgeräte erfolgt,
a) deren Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nach Richtlinie 
2014/53/EU erklärt wurde
oder
b) die nach einer früheren Vorschrift in Deutschland zugelassen wurden 
und mit einer der folgenden Kennzeichnungen versehen sind,
CEPT PR27D KAM AFM80 FM80 K/
CEPT PR27D-40 KFFM40 KFAM40 k/m K/p
PR27D-FM KFFM PR27 KF
oder
c) die durch dazu autorisierte Stellen in anderen europäischen Ländern 
zugelassen wurden.

Zu Beachten ist hier zum einen einmal das es sich um einen HINWEIS und 
keine Bestimmung handelt. Zum anderen ist der Wortlaut interessant.
Denn es steht übersetzt da: "Wenn du ein explizit für CB Funk 
zugelassenes Gerät verwendest gehen wir (bis zum Beweis des Gegenteils, 
z.b. Störung durch Defekt) davon aus das du dich korrekt verhält"

Das bedeutet aber gerade NICHT das man im Umkehrschluss sagen kann: 
"Verwendest du kein CB Funkgerät, dann gehen wir von einem Rechtsbruch 
aus"
Sondern nur: Wenn du kein zugelassenes CB Funkgerät verwendest nehmen 
wir nichts mehr an sondern du musst ggf. Nachweisen oder wir 
überprüfen...
(Und das kann teuer werden wenn etwas nicht passt! Bei einem defekten CB 
Gerät wird in der Realität wohl selten eine REchnung für die 
Störungsbehebung geschrieben wenn der Anwender einsichtig ist und den 
Betrieb einstellt. Wie soll er es auch merken... Wenn man aber 
eigenverantwortlich ein nich tüberprüftes Gerät in Betrieb nimmt sieht 
es schnell anders aus. Da wird größere Sorgfalt erwartet)

Vor etwa 10-15 JAhren hatte ich zu dem Thema (im Rahmen eines anderen 
Anlasses) auch mal ein längeres Gespräch mit einem der zuständigen 
Beamten. Bis zu diesem Gespräch bin ich auch davon ausgegangen da es wie 
bis vor 20J auf jeden Fall absolut illegal ist auf CB Frequenzen mit 
Nicht-CB Ausrüstung zu senden, selbst wenn man die Parameter einhält. 
Allerdings hat dieser mir (basierend auf der damaligen REchtslage!) dann 
bestätigt das bei Einhaltung ALLER Nutzungsparameter die explizite CB 
Zulassung KEINE Erfordernis mehr ist. Allerdings MUSS das Gerät 
allgemein in irgendeiner Form für den Funkbetrieb (CE als AFU, oder 
komerzielles Kurzwellengerät bzw. ältere FTZ/Z Zulassung) in Deutschland 
zugelassen sein.
(AKTUELL ergibt sich diese Forderung wohl aus §99 Abs. 6 TKG

Zitat TKG §99 Abs. 6
> (6) Zugeteilte Frequenzen dürfen nur mit Funkanlagen genutzt werden,
> die dem Funkanlagengesetz entsprechen.

Und in diesem Funkanlagengesetz ist die nachgewiesene Konformität von 
Funkanlagen (oder eine ältere nationale Zulassung) nun einmal explizit 
gefordert.
Augsgenommen sind (neben anderen für diese Frage irrelevanten Dingen) 
nur selbst gebaute bzw. modifizierte Amteurfunkgeräte die von 
Funkamateuren auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden! (FuAG §2 Abs1 
Satz 1)

Daher dürfte es aktuell so sein:
JA - der Betrieb auf CB Funk ist auch mit anderen als speziell für den 
CB Funk zugelassenen Geräten zulässig WENN alle Parameter genau 
eingehalten werden. Auf jeden Fall muss das GErät aber GRUNDSÄTZLICH für 
den Funkbetrieb in Deutschland oder der EU zulässig sein.

Dies gilt für Funkamateure UND für sonstige Nutzer gleichermaßen.

Der Betrieb auf CB Frequenzen mit einem selbstgebauten oder stark 
modifizierten (techniche eigenschaften verändert...) Gerät auf CB 
Frequenzen ist grundsätzlich unzulässig. Egal ob Funkamateur oder nicht.

Im Zweifelsfall ist aber der NUTZER in der NAchweispflicht das sein 
Betrieb in Ordnung war bzw. hat eine geringere Chance auf erlassenen der 
GEbühren für die Aufklärung der von ihm verursachten Funkstörungen. Das 
KANN teuer werden. Man sollte sich also sehr sicher sein was man macht 
und WIRKLICH selbst Nachmessen können... (Geräte wie SpektrumAnalyzer, 
Messempfänger und natürlich Fachwissen haben) Sonst "HOHES RISIKO"

Gruß
Carsten
#7080707
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nuppu schrieb:
> Das Amateurfunkmodul darf er besitzen, jedoch nicht verwenden.

Toll, und wie stellt der Hersteller das sicher?

Wozu soll das ganze gut sein?

Wer kauft sowas wenn er doch einfach einen Afu TRX mit wenigen 
Handgriffen erweitern kann und so eben ohne "Module" genauso CB machen 
kann.

Ich sehe da keinen wirklichen Vorteil, wenn bitte ein konformen 
tribander für CB/Freenet/PMR. Den allerdings richtig, drei Mal RX, TX 
und Antennenanschluss, Ablage für Relais (Tek zb.) CTCSS/DCS für alle 
drei Bänder und SSB auf CB! Ohne macht heute kaum noch Spaß. Außerdem 
wäre eine integrierte Soundkarte (USB) zum Anschluss eines PC für 
Digimode (FT8, JS8, Packet) mit PTT Steuerung heute schon Zeitgemäß.
Gast #7080759
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Kilo S. schrieb:
> Wer kauft sowas wenn er doch einfach einen Afu TRX mit wenigen
> Handgriffen erweitern kann und so eben ohne "Module" genauso CB machen
> kann.

Ein gesetztestreuer Amateurfunker, der neben dem Amateurfunk auch noch 
ab und zu auf die CB-Bänder schaut und deshalb beide Module in einem 
Gerät wünscht. Genau für diese Zielgruppe wäre so ein Gerät.

Diese Gruppe dürfte allerings relativ klein sein, da sich niemand (auch 
bei den Amateurfunkern) so recht darum kümmert, was eine 
Ordnungswidrigkeit ist und was nicht. :)
#7080777
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nuppu schrieb:
> Diese Gruppe dürfte allerings relativ klein sein, da sich niemand (auch
> bei den Amateurfunkern) so recht darum kümmert

So wie ich die Amateurfunker erlebt habe (zumindest die Alten) ist es 
bei denen verpöhnt auch nur daran zu denken ein CB-Funkgerät zu haben. 
Irgendwie elitär. Etwas besseres. Personen höherer Wertigkeit. Ein 
besserer Mensch. Homosapiens Invictus.

Ich hatte mal von so einem alten Dackel einen Anschiss bekommen weil ich 
Amateurfunker gesagt habe. Es würde Funkamateur heisen. Aus dem 
Hintergrund haben dann ein paar junge Amateurfunker geschrien: 
"Judäische Volksfront? Wir sind die Volksfront von Judäa.". Ich vermute 
sie haben "das leben des Brein" zitiert um sich über die Alten lustig zu 
machen.
#7080818
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paul schrieb im Beitrag #7080372:
> nuppu schrieb:
>> paul schrieb:
>>> Weil es rechtlich nicht möglich ist.
>>
>> dann dürfte es aber rechtlich auch unmöglich sein Bluetooth und
>> Amateurfunk zu kombinieren. Bluetooth ist schließlich eine Funkanwendung
>> (so wie CB).
>
> Nix verstanden. Denk mal drüber nach.
> Ein CB-Funker darf keinen Sender benutzen, der neben den CB-Bereichen
> auch auf Amateurfunk-Bereichen oder anderen Bereichen, die ihn nichts
> angehen senden kann. Weil der CB-Funker sonst verbotenerweise dort
> senden könnte.

Klar darf er daß nutzen, nur nicht zum Senden.
#7080869
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Anita H. schrieb:
> So wie ich die Amateurfunker erlebt habe (zumindest die Alten) ist es
> bei denen verpöhnt auch nur daran zu denken ein CB-Funkgerät zu haben.
> Irgendwie elitär. Etwas besseres. Personen höherer Wertigkeit. Ein
> besserer Mensch. Homosapiens Invictus.

Nein, hier in der Gegend bist du als CB Funker der "Dumme"... Und die 
alten hier schert es einen feuchten dreck ob die mit ihrem TRX auf CB 
senden.
Im Gegenteil, manche konkurrieren sogar wer gerade den besseren TRX hat.
Wobei das der normale Krieg Icom VS Yaesu ist.
Gast #7080889
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Anita H. schrieb:
> So wie ich die Amateurfunker erlebt habe (zumindest die Alten) ist es
> bei denen verpöhnt auch nur daran zu denken ein CB-Funkgerät zu haben.
> Irgendwie elitär. Etwas besseres. Personen höherer Wertigkeit. Ein
> besserer Mensch. Homosapiens Invictus.

Musst du einen Frust schieben....tust mir richtig leid.

Ich bin so ein Alter und weit davon entfernt so zu empfinden wie du es 
in deinem Schmäh beschreibst.

Warum Funkamateure keinen CB-Funk brauchen liegt doch auf der Hand, es 
gibt viele andere Bänder auf denen man sich tummeln kann und eben dort 
geht der Funkbetrieb nach ganz bestimmten Regeln vonstatten, was im CB 
nicht immer der Fall ist. Den meisten FA geht es garnichtmal nur darum 
mit jemand anderem zu quatschen, die Gemeinsamkeit liegt in der 
Anwendung technischer Einrichtungen, auch Selbstgebautes, was im CB 
nicht möglich ist.

Also, was soll ich in einem Hinterhof kicken, wenn mir ein ganzes 
Stadion zur Verfügung steht.

Ich bin mir bewusst, daß auch mein letzter Satz von Leuten wie dir als 
Überheblichkeit ausgelegt wird, das Problem liegt dann aber bei dir.
Beitrag #7080996 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7081086
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Phasenschieber S. schrieb:
> geht der Funkbetrieb nach ganz bestimmten Regeln vonstatten, was im CB
> nicht immer der Fall ist. Den meisten FA geht es garnichtmal nur darum
> mit jemand anderem zu quatschen, die Gemeinsamkeit liegt in der
> Anwendung technischer Einrichtungen, auch Selbstgebautes, was im CB
> nicht möglich ist.

Naja die Umgangsformen sind im Amateurfunk nicht wirklich besser. Egal 
ob auf UKW-Relais oder direkt auf Kurzwelle. Und klar, ja. Der 
Amateurfunk hat viel mehr Möglichkeiten, mehr Frequenzen, mehr 
Betriebsarten, Möglichkeiten zum Selbstbau usw. Aber die meisten 
Funkamateure benutzen dann doch nur gekaufte Geräte und der Selbstbau 
beschränkt sich, wenn überhaupt, auf Antennen. Antennen dürfen aber 
heutzutage auch die CB-Funker bauen und auch da gibt es sinnvolle Ideen 
und von gewissen Youtube-Videos können auch noch einige Funkamateure 
etwas lernen.

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