Hallo ihr!
Habe heute meine Sendung bekommen mit 2 PV-Modulen und den Mikro
Wechselwichter für max 600 Watt.
Jetzt kam gerade mein Nachbar zu mir und sagt ich hätte ihn vorher
Fragen müssen da er im Sichtfeld ist. Ich wphne zur Miete aber in einem
Haus das meinem Onkel gehört. Kann mein Nachbar mir das verbieten?
Herbert schrieb:> H. H. schrieb:>> Nein.>> Kannst du mir helfen welches Argument ich vorbringen kann? Möchte> verhinder das morgen einer vom Amt da steht und mitnimmt
In welchem Land lebst DU denn?
Google sagt :
Ein Balkonkraftwerk darf in Deutschland eine maximale Leistung von 600
Watt haben, also zum Beispiel aus zwei 300-Watt-Modulen bestehen. Mehr
sind ohne die Installation durch einen Elektriker nicht erlaubt.
Zusätzlich wird ein Stromzähler mit Rücklaufsperre benötigt.
Wie viele Balkonkraftwerke darf man betreiben? Grundsätzlich dürfen
Hausbesitzer oder Mieter auch mehreren Solar Module bzw.
Balkonkraftwerke betreiben, solange sie nicht die bereits genannte
Maximalgrenze von 600 Watt überschreiten.
https://efahrer.chip.de/solaranlagen/solaranlagen-fuer-alle-diese-koennen-selbst-mieter-verwenden_105445
Thomas K. schrieb:> Google sagt :
ihm gehts vmtl. garnicht um "Solar" und "Einspeisung", sondern um die
"sichtbare Veränderung des Balkon-Erscheinungsbildes", wo der Nachbar
meint, er hätte ein Mitspracherecht.
Nur der/die Eigentümer der Wohnung können dir verbieten das äußere
Erscheinungsbild zu verändern. Das "Amt" macht an der Stelle nichts.
Du musst die Anlage korrekt installieren (in DE mit Wieland Steckdose)
und im Marktstammdatenregister, sowie beim Energieversorger anmelden.
Der Energieversorger installiert ggf. einen Zähler mit Rücklaufsperre.
Wenn dabei etwas nicht korrekt ist, kann dir dein Nachbar ordentlich
Probleme bereiten.
Mitnehmen wird die Anlage aber niemand. Du bekommst die Aufforderung die
Auflagen zu erfüllen oder die Anlage zu demontieren. Das Ganze eventuell
verbunden mit der Androhung einer Strafzahlung.
Herbert schrieb:> Jetzt kam gerade mein Nachbar zu mir und sagt ich hätte ihn vorher> Fragen müssen da er im Sichtfeld ist.
Das ist irrelevant, aber es gibt Gebiete und Montagearten die nicht
erlaubt sind bzw. eine Baugenehmigung brauchen.
https://youtu.be/wR5X8lsF9nk
Herbert schrieb:> Jetzt kam gerade mein Nachbar zu mir und sagt ich hätte ihn vorher> Fragen müssen da er im Sichtfeld ist.
Fragen musst Du ihn nicht. Wenn er unzumutbar geblendet wird, kann er
allerdings von Dir Abhilfe verlangen, z.B. durch Anpassung des
Neigungswinkels.
H. H. schrieb:>> Kannst du mir helfen welches Argument ich vorbringen kann? Möchte>> verhinder das morgen einer vom Amt da steht und mitnimmt>> In welchem Land lebst DU denn?
Ich tippe auf Trollistan.
Εrnst B. schrieb:> ihm gehts vmtl. garnicht um "Solar" und "Einspeisung", sondern um die> "sichtbare Veränderung des Balkon-Erscheinungsbildes",
Naja, wenn das Schule macht, sehen die Häuser bald ähnlich schlimm
aus wie die mit Satellitenspiegeln "verspiegelten" Häuser in Ost-
deutschland kurz nach der Wende.
Hmmm schrieb:> Wenn er unzumutbar geblendet wird, kann er allerdings von Dir> Abhilfe verlangen, z.B. durch Anpassung des Neigungswinkels.
...oder du wartest eine Weile.
Erfahrungsgemäß steht die Sonne nicht still am Himmel.
Hier ist es jedenfalls so :-)
Tobi schrieb:> Erfahrungsgemäß steht die Sonne nicht still am Himmel.> Hier ist es jedenfalls so
Interessant. Wollt ihr das irgendwann auf das neuere System umstellen,
bei dem die Erde sich bewegt und um die Sonne kreist, oder seit ihr bei
euch mit dem alten System soweit zufrieden?
SCNR.
Εrnst B. schrieb:> Tobi schrieb:>> Erfahrungsgemäß steht die Sonne nicht still am Himmel.>> Hier ist es jedenfalls so>> Interessant. Wollt ihr das irgendwann auf das neuere System umstellen,> bei dem die Erde sich bewegt und um die Sonne kreist, oder seit ihr bei> euch mit dem alten System soweit zufrieden?>> SCNR.
Ist es beim "neuen" System nicht so, dass eine Weile später die Sonne
aus einer anderen Richtung scheint? ;-)
Aber prinzipiell gebe ich dir (und Galileo) natürlich recht.
Tobi schrieb:> Erfahrungsgemäß steht die Sonne nicht still am Himmel.
Man muss nur ertwas warten. Dann wird die Erde immer mit der
gleichen Seite zur Sonne zeigen, ähnlich wie das heute schon
beim Mond der Fall ist.
Harald W. schrieb:> Herbert schrieb:>>> Kann mein Nachbar mir das verbieten?>> Der Nachbar nicht, der Vermieter aber schon.Michael H. schrieb:> Nur der/die Eigentümer der Wohnung können dir verbieten das äußere> Erscheinungsbild zu verändern. Das "Amt" macht an der Stelle nichts.
Vorsicht, bei einer WEG sieht das anders aus. Dies nur der
Vollständigkeit halber, denn
Herbert schrieb:> Jetzt kam gerade mein Nachbar zu mir und sagt ich hätte ihn vorher> Fragen müssen da er im Sichtfeld ist. Ich wphne zur Miete aber in einem> Haus das meinem Onkel gehört.
klingt nicht nach WEG.
Herbert schrieb:> Kannst du mir helfen welches Argument ich vorbringen kann?
Wenn Dir Dein Onkel das nächste mal die Schuhe zubindet, erklärt er Dir
das.
> Möchte verhinder das morgen einer vom Amt da steht und mitnimmt
Das wird nicht passieren, aber angeschwärzt und vom Stromversorger
belästigt halte ich für möglich.
Grüßt euch!
Also der Stecker hab ich mir selbst gebaut aus einem vom PC-Kabel mit
adapter auf das mitgelieferte runde Kabel das auch L N und PE hat.
Zusammengelötet, Schrumpfschlauch drüber und Isoband schwarz umwickelt.
Hab ja gute Tips aus dem Forum gesehen.
Ich hab mal die Solar aufgebaut. Habe mir dazu einen Halter aus Holz in
2m Höhe gebaut was nun auch als kleines Dach dient und mein Nachbar kann
mich weiterhin auf der Terasse beobachten, ohne dass die Module seine
Sicht versperren. Eventuell stelle ich da einen Grill drunter.
Das Haus gehört zwar meinem Onkel, aber ich habe es gemietet. Ist ein
Einfamilienhaus mit großem Garten.
Ich glaube ich bau noch 4 weitere Module dazu. Platz hab ich ja.
Thomas K. schrieb:> Ein Balkonkraftwerk darf in Deutschland eine maximale Leistung von 600> Watt haben, also zum Beispiel aus zwei 300-Watt-Modulen bestehen.
Google weiß auch nicht alles, soweit mir bekannt, gibt es keine
spezifizierte Obergrenze von "Balkonkraftwerken". Für eine
Einspeiseleistung ist nicht die Modulleistung sondern die Leistung des
Wechselrichters interressant.
Thomas K. schrieb:> Mehr> sind ohne die Installation durch einen Elektriker nicht erlaubt.
Offiziell darf grundsätzlich keine Änderung an deiner
Elektroinstallation, auch nicht in deiner Wohnung, Haus oder Garage,
ohne eingetragene Fachkraft vorgenommen werden. Man dürfte selbst
nichmal eine Steckdose oder den Lichtschalter wechseln.
Thomas K. schrieb:> Zusätzlich wird ein Stromzähler mit Rücklaufsperre benötigt.
Benötigt wird eine Anmeldung beim Netzbetreiber, sobald deine "Anlage"
mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. Dieser tauscht dann den
Zähler meist gegen einen Zweiwegezähler aus. Auch hier gibt es keine
Leistungsgrenzen, Bagatellgrenzen oder sonst etwas. Inselanlagen müssen
nicht angemeldet werden, alles was mit dem Netz verbunden ist schon,
auch Nulleinspeisewechselrichter.
Thomas K. schrieb:> Wie viele Balkonkraftwerke darf man betreiben?
Es gibt keine Leistungsgrenze und keine Limitierung der Anzahl von
Wechselrichtern. Wird aber schnell unrentabel, da dann eigene
Stromkreise und Absicherungen nötig werden (klärt und berät der
Elektriker). Auch ist die Einspeiseleistung solcher Balkonkraftwerke in
der Regel wirtschaftlich, also für eine Vergütung, zu gering.
Normalerweise soll ein BKW die Grundlast des Eigenverbrauchs decken.
WePe schrieb:> Google weiß auch nicht alles, soweit mir bekannt, gibt es keine> spezifizierte Obergrenze von "Balkonkraftwerken".
Du weisst ja noch weniger als Google.
> Für eine> Einspeiseleistung ist nicht die Modulleistung sondern die Leistung des> Wechselrichters interressant.
Nun, passende Formulare habe ich oben verlinkt, lesefaul ?
> Offiziell darf grundsätzlich keine Änderung an deiner> Elektroinstallation, auch nicht in deiner Wohnung, Haus oder Garage,> ohne eingetragene Fachkraft vorgenommen werden.
Zumindest für Anbringung der Wieland-Steckdose an einer eigenen Leitung
zum Sicherungskasten ist das so.
> Man dürfte selbst> nichmal eine Steckdose oder den Lichtschalter wechseln.
Doch, weil das Instandhaltungsarbeiten und keine Erweiterungen sind.
Deine Kenntnisse sind nicht besonders gut.
MaWin schrieb:> Nun, passende Formulare habe ich oben verlinkt, lesefaul ?
Eines für den Verbraucher eher ungünstiges, ja. Aber gibt ja zum Glück
noch andere Netzbetreiber in unserer Republik.
MaWin schrieb:> WePe schrieb:>> Google weiß auch nicht alles, soweit mir bekannt, gibt es keine>> spezifizierte Obergrenze von "Balkonkraftwerken".>> Du weisst ja noch weniger als Google.
Aber offensichtlich mehr als du ;-)
MaWin schrieb:>> Für eine>> Einspeiseleistung ist nicht die Modulleistung sondern die Leistung des>> Wechselrichters interressant.>> Nun, passende Formulare habe ich oben verlinkt, lesefaul ?
Fühlst du dich hier angesprochen oder gar übergangen?
MaWin schrieb:>> Man dürfte selbst>> nichmal eine Steckdose oder den Lichtschalter wechseln.>> Doch, weil das Instandhaltungsarbeiten und keine Erweiterungen sind.
Anders herum ist es richtig. Man darf es selbst Erweitern und dann von
einer Fachkraft in Betrieb nehmen lassen. Instandhaltungsarbeiten sind
ein schwammiger Begriff, darum sind solche Arbeiten wie
Steckdoseneinsatz tauschen auch offiziell nur vom Fachpersonal
auszuführen.
MaWin schrieb:> Deine Kenntnisse sind nicht besonders gut.
Mag sein, Deine aber auch nicht.
WePe schrieb:> Instandhaltungsarbeiten sind> ein schwammiger Begriff, darum sind solche Arbeiten wie> Steckdoseneinsatz tauschen auch offiziell nur vom Fachpersonal> auszuführen.
Unsinn!
WePe schrieb:> Anders herum ist es richtig.
Wohl Querdenker.
> Man darf es selbst Erweitern und dann von> einer Fachkraft in Betrieb nehmen lassen
Wer etwas aufbaut, was nicht mit der Anlage verbunden ist, erweitert die
mit dem Netz verbundene Anlage nicht. So weit so einfach.
Dann jemanden zu finden, der im Installateursverzeichnis des
Netzbetreibers steht und Willens ist die Verantwortung über die nicht
von ihm gebaute Erweiterung zu übernehmen, könnte zumindest schwierig
sein.
WePe schrieb:> Deine aber auch nicht.
Gut genug um deinen Dünnpfiff zu entlarven.
H. H. schrieb:> WePe schrieb:>> Instandhaltungsarbeiten sind>> ein schwammiger Begriff, darum sind solche Arbeiten wie>> Steckdoseneinsatz tauschen auch offiziell nur vom Fachpersonal>> auszuführen.>> Unsinn!
Unsinn!
WePe schrieb:> H. H. schrieb:>> WePe schrieb:>>> Instandhaltungsarbeiten sind>>> ein schwammiger Begriff, darum sind solche Arbeiten wie>>> Steckdoseneinsatz tauschen auch offiziell nur vom Fachpersonal>>> auszuführen.>>>> Unsinn!>> Unsinn!
§13 NAV
H. H. schrieb:> §13 NAV
Zitat: "Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und
Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung
(Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber
verantwortlich.
...
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein
Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes
Installationsunternehmen durchgeführt werden"
Passt doch, das ist das was ich sagte.
Warum musst du da gleich beleidigend werden? Wenn du dich hier nicht
benehmen kannst dann schreib doch besser nichts.
WePe schrieb:> Passt doch, das ist das was ich sagte.
"Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und
Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für
Instandhaltungsarbeiten."
Herbert schrieb:> Jetzt kam gerade mein Nachbar zu mir und sagt ich hätte ihn vorher> Fragen müssen da er im Sichtfeld ist.
Andersherum
Ein Streit war hier soweit gediehen, dass ein Nachbar einer
BKSolaranlage vom anderen Nachbarn verlangte, dessen Bäume fällen zu
lassen, da ja durch den Schattenwurf die Anlage kaum Strom liefere.
Hier steht dann Öko gegen Öko.
Bist also nicht alleine mit Streithanseln gesegnet.
Bin mal gespannt, was im obigen Fall die Rechtslage ergibt.
ciao
gustav
Gilt das mit Werkzeugeinsatz notwendig nicht mehr? Also Glühbirne ja,
Steckdose tauschen nein. Hm
Ich habe das mal so gelernt, daß ne Elektrofachkraft die Steckdose
tauschen darf, ohne Eintragung im Verzeichnis. Mehr jedoch nicht ohne
letztlich Abnahme durch einen Elektriker aus dem Verzeichnis.
Klärt mich auf. Ich mach dann eh was ich will 😆