Hallo ihr! Habe heute meine Sendung bekommen mit 2 PV-Modulen und den Mikro Wechselwichter für max 600 Watt. Jetzt kam gerade mein Nachbar zu mir und sagt ich hätte ihn vorher Fragen müssen da er im Sichtfeld ist. Ich wphne zur Miete aber in einem Haus das meinem Onkel gehört. Kann mein Nachbar mir das verbieten?
H. H. schrieb: > Nein. Kannst du mir helfen welches Argument ich vorbringen kann? Möchte verhinder das morgen einer vom Amt da steht und mitnimmt
Herbert schrieb: > H. H. schrieb: >> Nein. > > Kannst du mir helfen welches Argument ich vorbringen kann? Möchte > verhinder das morgen einer vom Amt da steht und mitnimmt In welchem Land lebst DU denn?
Google sagt : Ein Balkonkraftwerk darf in Deutschland eine maximale Leistung von 600 Watt haben, also zum Beispiel aus zwei 300-Watt-Modulen bestehen. Mehr sind ohne die Installation durch einen Elektriker nicht erlaubt. Zusätzlich wird ein Stromzähler mit Rücklaufsperre benötigt. Wie viele Balkonkraftwerke darf man betreiben? Grundsätzlich dürfen Hausbesitzer oder Mieter auch mehreren Solar Module bzw. Balkonkraftwerke betreiben, solange sie nicht die bereits genannte Maximalgrenze von 600 Watt überschreiten. https://efahrer.chip.de/solaranlagen/solaranlagen-fuer-alle-diese-koennen-selbst-mieter-verwenden_105445
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Thomas K. schrieb: > Google sagt : ihm gehts vmtl. garnicht um "Solar" und "Einspeisung", sondern um die "sichtbare Veränderung des Balkon-Erscheinungsbildes", wo der Nachbar meint, er hätte ein Mitspracherecht.
Herbert schrieb: > Kann mein Nachbar mir das verbieten? Der Nachbar nicht, der Vermieter aber schon.
Nur der/die Eigentümer der Wohnung können dir verbieten das äußere Erscheinungsbild zu verändern. Das "Amt" macht an der Stelle nichts. Du musst die Anlage korrekt installieren (in DE mit Wieland Steckdose) und im Marktstammdatenregister, sowie beim Energieversorger anmelden. Der Energieversorger installiert ggf. einen Zähler mit Rücklaufsperre. Wenn dabei etwas nicht korrekt ist, kann dir dein Nachbar ordentlich Probleme bereiten. Mitnehmen wird die Anlage aber niemand. Du bekommst die Aufforderung die Auflagen zu erfüllen oder die Anlage zu demontieren. Das Ganze eventuell verbunden mit der Androhung einer Strafzahlung.
Herbert schrieb: > Jetzt kam gerade mein Nachbar zu mir und sagt ich hätte ihn vorher > Fragen müssen da er im Sichtfeld ist. Das ist irrelevant, aber es gibt Gebiete und Montagearten die nicht erlaubt sind bzw. eine Baugenehmigung brauchen. https://youtu.be/wR5X8lsF9nk
Herbert schrieb: > Jetzt kam gerade mein Nachbar zu mir und sagt ich hätte ihn vorher > Fragen müssen da er im Sichtfeld ist. Fragen musst Du ihn nicht. Wenn er unzumutbar geblendet wird, kann er allerdings von Dir Abhilfe verlangen, z.B. durch Anpassung des Neigungswinkels. H. H. schrieb: >> Kannst du mir helfen welches Argument ich vorbringen kann? Möchte >> verhinder das morgen einer vom Amt da steht und mitnimmt > > In welchem Land lebst DU denn? Ich tippe auf Trollistan.
Εrnst B. schrieb: > ihm gehts vmtl. garnicht um "Solar" und "Einspeisung", sondern um die > "sichtbare Veränderung des Balkon-Erscheinungsbildes", Naja, wenn das Schule macht, sehen die Häuser bald ähnlich schlimm aus wie die mit Satellitenspiegeln "verspiegelten" Häuser in Ost- deutschland kurz nach der Wende.
Hmmm schrieb: > Wenn er unzumutbar geblendet wird, kann er allerdings von Dir > Abhilfe verlangen, z.B. durch Anpassung des Neigungswinkels. ...oder du wartest eine Weile. Erfahrungsgemäß steht die Sonne nicht still am Himmel. Hier ist es jedenfalls so :-)
Tobi schrieb: > Erfahrungsgemäß steht die Sonne nicht still am Himmel. > Hier ist es jedenfalls so Interessant. Wollt ihr das irgendwann auf das neuere System umstellen, bei dem die Erde sich bewegt und um die Sonne kreist, oder seit ihr bei euch mit dem alten System soweit zufrieden? SCNR.
Εrnst B. schrieb: > Tobi schrieb: >> Erfahrungsgemäß steht die Sonne nicht still am Himmel. >> Hier ist es jedenfalls so > > Interessant. Wollt ihr das irgendwann auf das neuere System umstellen, > bei dem die Erde sich bewegt und um die Sonne kreist, oder seit ihr bei > euch mit dem alten System soweit zufrieden? > > SCNR. Ist es beim "neuen" System nicht so, dass eine Weile später die Sonne aus einer anderen Richtung scheint? ;-) Aber prinzipiell gebe ich dir (und Galileo) natürlich recht.
Tobi schrieb: > Erfahrungsgemäß steht die Sonne nicht still am Himmel. Man muss nur ertwas warten. Dann wird die Erde immer mit der gleichen Seite zur Sonne zeigen, ähnlich wie das heute schon beim Mond der Fall ist.
Harald W. schrieb: > Herbert schrieb: > >> Kann mein Nachbar mir das verbieten? > > Der Nachbar nicht, der Vermieter aber schon. Michael H. schrieb: > Nur der/die Eigentümer der Wohnung können dir verbieten das äußere > Erscheinungsbild zu verändern. Das "Amt" macht an der Stelle nichts. Vorsicht, bei einer WEG sieht das anders aus. Dies nur der Vollständigkeit halber, denn Herbert schrieb: > Jetzt kam gerade mein Nachbar zu mir und sagt ich hätte ihn vorher > Fragen müssen da er im Sichtfeld ist. Ich wphne zur Miete aber in einem > Haus das meinem Onkel gehört. klingt nicht nach WEG.
Herbert schrieb: > Kannst du mir helfen welches Argument ich vorbringen kann? Wenn Dir Dein Onkel das nächste mal die Schuhe zubindet, erklärt er Dir das. > Möchte verhinder das morgen einer vom Amt da steht und mitnimmt Das wird nicht passieren, aber angeschwärzt und vom Stromversorger belästigt halte ich für möglich.
Grüßt euch! Also der Stecker hab ich mir selbst gebaut aus einem vom PC-Kabel mit adapter auf das mitgelieferte runde Kabel das auch L N und PE hat. Zusammengelötet, Schrumpfschlauch drüber und Isoband schwarz umwickelt. Hab ja gute Tips aus dem Forum gesehen. Ich hab mal die Solar aufgebaut. Habe mir dazu einen Halter aus Holz in 2m Höhe gebaut was nun auch als kleines Dach dient und mein Nachbar kann mich weiterhin auf der Terasse beobachten, ohne dass die Module seine Sicht versperren. Eventuell stelle ich da einen Grill drunter. Das Haus gehört zwar meinem Onkel, aber ich habe es gemietet. Ist ein Einfamilienhaus mit großem Garten. Ich glaube ich bau noch 4 weitere Module dazu. Platz hab ich ja.
Thomas K. schrieb: > Ein Balkonkraftwerk darf in Deutschland eine maximale Leistung von 600 > Watt haben, also zum Beispiel aus zwei 300-Watt-Modulen bestehen. Google weiß auch nicht alles, soweit mir bekannt, gibt es keine spezifizierte Obergrenze von "Balkonkraftwerken". Für eine Einspeiseleistung ist nicht die Modulleistung sondern die Leistung des Wechselrichters interressant. Thomas K. schrieb: > Mehr > sind ohne die Installation durch einen Elektriker nicht erlaubt. Offiziell darf grundsätzlich keine Änderung an deiner Elektroinstallation, auch nicht in deiner Wohnung, Haus oder Garage, ohne eingetragene Fachkraft vorgenommen werden. Man dürfte selbst nichmal eine Steckdose oder den Lichtschalter wechseln. Thomas K. schrieb: > Zusätzlich wird ein Stromzähler mit Rücklaufsperre benötigt. Benötigt wird eine Anmeldung beim Netzbetreiber, sobald deine "Anlage" mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. Dieser tauscht dann den Zähler meist gegen einen Zweiwegezähler aus. Auch hier gibt es keine Leistungsgrenzen, Bagatellgrenzen oder sonst etwas. Inselanlagen müssen nicht angemeldet werden, alles was mit dem Netz verbunden ist schon, auch Nulleinspeisewechselrichter. Thomas K. schrieb: > Wie viele Balkonkraftwerke darf man betreiben? Es gibt keine Leistungsgrenze und keine Limitierung der Anzahl von Wechselrichtern. Wird aber schnell unrentabel, da dann eigene Stromkreise und Absicherungen nötig werden (klärt und berät der Elektriker). Auch ist die Einspeiseleistung solcher Balkonkraftwerke in der Regel wirtschaftlich, also für eine Vergütung, zu gering. Normalerweise soll ein BKW die Grundlast des Eigenverbrauchs decken.
WePe schrieb: > Google weiß auch nicht alles, soweit mir bekannt, gibt es keine > spezifizierte Obergrenze von "Balkonkraftwerken". Du weisst ja noch weniger als Google. > Für eine > Einspeiseleistung ist nicht die Modulleistung sondern die Leistung des > Wechselrichters interressant. Nun, passende Formulare habe ich oben verlinkt, lesefaul ? > Offiziell darf grundsätzlich keine Änderung an deiner > Elektroinstallation, auch nicht in deiner Wohnung, Haus oder Garage, > ohne eingetragene Fachkraft vorgenommen werden. Zumindest für Anbringung der Wieland-Steckdose an einer eigenen Leitung zum Sicherungskasten ist das so. > Man dürfte selbst > nichmal eine Steckdose oder den Lichtschalter wechseln. Doch, weil das Instandhaltungsarbeiten und keine Erweiterungen sind. Deine Kenntnisse sind nicht besonders gut.
MaWin schrieb: > Nun, passende Formulare habe ich oben verlinkt, lesefaul ? Eines für den Verbraucher eher ungünstiges, ja. Aber gibt ja zum Glück noch andere Netzbetreiber in unserer Republik.
MaWin schrieb: > WePe schrieb: >> Google weiß auch nicht alles, soweit mir bekannt, gibt es keine >> spezifizierte Obergrenze von "Balkonkraftwerken". > > Du weisst ja noch weniger als Google. Aber offensichtlich mehr als du ;-) MaWin schrieb: >> Für eine >> Einspeiseleistung ist nicht die Modulleistung sondern die Leistung des >> Wechselrichters interressant. > > Nun, passende Formulare habe ich oben verlinkt, lesefaul ? Fühlst du dich hier angesprochen oder gar übergangen? MaWin schrieb: >> Man dürfte selbst >> nichmal eine Steckdose oder den Lichtschalter wechseln. > > Doch, weil das Instandhaltungsarbeiten und keine Erweiterungen sind. Anders herum ist es richtig. Man darf es selbst Erweitern und dann von einer Fachkraft in Betrieb nehmen lassen. Instandhaltungsarbeiten sind ein schwammiger Begriff, darum sind solche Arbeiten wie Steckdoseneinsatz tauschen auch offiziell nur vom Fachpersonal auszuführen. MaWin schrieb: > Deine Kenntnisse sind nicht besonders gut. Mag sein, Deine aber auch nicht.
WePe schrieb: > Instandhaltungsarbeiten sind > ein schwammiger Begriff, darum sind solche Arbeiten wie > Steckdoseneinsatz tauschen auch offiziell nur vom Fachpersonal > auszuführen. Unsinn!
H. H. schrieb: > WePe schrieb: >> Man dürfte selbst >> nichmal eine Steckdose oder den Lichtschalter wechseln. > > Unsinn! https://www.google.com/search?q=Steckdoseneinsatz+selbst+wechseln+erlaubt Klar macht das fast jeder selbst. Aber "können" und "dürfen" ist ein Unterschied. Solange nichts passiert kräht auch kein Hahn danach.
WePe schrieb: > Anders herum ist es richtig. Wohl Querdenker. > Man darf es selbst Erweitern und dann von > einer Fachkraft in Betrieb nehmen lassen Wer etwas aufbaut, was nicht mit der Anlage verbunden ist, erweitert die mit dem Netz verbundene Anlage nicht. So weit so einfach. Dann jemanden zu finden, der im Installateursverzeichnis des Netzbetreibers steht und Willens ist die Verantwortung über die nicht von ihm gebaute Erweiterung zu übernehmen, könnte zumindest schwierig sein. WePe schrieb: > Deine aber auch nicht. Gut genug um deinen Dünnpfiff zu entlarven.
H. H. schrieb: > WePe schrieb: >> Instandhaltungsarbeiten sind >> ein schwammiger Begriff, darum sind solche Arbeiten wie >> Steckdoseneinsatz tauschen auch offiziell nur vom Fachpersonal >> auszuführen. > > Unsinn! Unsinn!
WePe schrieb: > H. H. schrieb: >> WePe schrieb: >>> Instandhaltungsarbeiten sind >>> ein schwammiger Begriff, darum sind solche Arbeiten wie >>> Steckdoseneinsatz tauschen auch offiziell nur vom Fachpersonal >>> auszuführen. >> >> Unsinn! > > Unsinn! §13 NAV
H. H. schrieb: > §13 NAV Zitat: "Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. ... Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden" Passt doch, das ist das was ich sagte. Warum musst du da gleich beleidigend werden? Wenn du dich hier nicht benehmen kannst dann schreib doch besser nichts.
WePe schrieb: > Passt doch, das ist das was ich sagte. "Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten."
Herbert schrieb: > Jetzt kam gerade mein Nachbar zu mir und sagt ich hätte ihn vorher > Fragen müssen da er im Sichtfeld ist. Andersherum Ein Streit war hier soweit gediehen, dass ein Nachbar einer BKSolaranlage vom anderen Nachbarn verlangte, dessen Bäume fällen zu lassen, da ja durch den Schattenwurf die Anlage kaum Strom liefere. Hier steht dann Öko gegen Öko. Bist also nicht alleine mit Streithanseln gesegnet. Bin mal gespannt, was im obigen Fall die Rechtslage ergibt. ciao gustav
Karl B. schrieb: > da ja durch den Schattenwurf die Anlage kaum Strom liefere. Wenn er seine PV-Paneele in den Schatten baut -> selbst schuld
Gilt das mit Werkzeugeinsatz notwendig nicht mehr? Also Glühbirne ja, Steckdose tauschen nein. Hm Ich habe das mal so gelernt, daß ne Elektrofachkraft die Steckdose tauschen darf, ohne Eintragung im Verzeichnis. Mehr jedoch nicht ohne letztlich Abnahme durch einen Elektriker aus dem Verzeichnis. Klärt mich auf. Ich mach dann eh was ich will 😆
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