Balkon-PV Solar nicht erlaubt?

Gast #7092377
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Hallo ihr!

Habe heute meine Sendung bekommen mit 2 PV-Modulen und den Mikro 
Wechselwichter für max 600 Watt.

Jetzt kam gerade mein Nachbar zu mir und sagt ich hätte ihn vorher 
Fragen müssen da er im Sichtfeld ist. Ich wphne zur Miete aber in einem 
Haus das meinem Onkel gehört. Kann mein Nachbar mir das verbieten?
#7092400
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Google sagt :

Ein Balkonkraftwerk darf in Deutschland eine maximale Leistung von 600 
Watt haben, also zum Beispiel aus zwei 300-Watt-Modulen bestehen. Mehr 
sind ohne die Installation durch einen Elektriker nicht erlaubt. 
Zusätzlich wird ein Stromzähler mit Rücklaufsperre benötigt.

Wie viele Balkonkraftwerke darf man betreiben? Grundsätzlich dürfen 
Hausbesitzer oder Mieter auch mehreren Solar Module bzw. 
Balkonkraftwerke betreiben, solange sie nicht die bereits genannte 
Maximalgrenze von 600 Watt überschreiten.

https://efahrer.chip.de/solaranlagen/solaranlagen-fuer-alle-diese-koennen-selbst-mieter-verwenden_105445
#7092408
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Nur der/die Eigentümer der Wohnung können dir verbieten das äußere 
Erscheinungsbild zu verändern. Das "Amt" macht an der Stelle nichts.

Du musst die Anlage korrekt installieren (in DE mit Wieland Steckdose) 
und im Marktstammdatenregister, sowie beim Energieversorger anmelden. 
Der Energieversorger installiert ggf. einen Zähler mit Rücklaufsperre. 
Wenn dabei etwas nicht korrekt ist, kann dir dein Nachbar ordentlich 
Probleme bereiten.

Mitnehmen wird die Anlage aber niemand. Du bekommst die Aufforderung die 
Auflagen zu erfüllen oder die Anlage zu demontieren. Das Ganze eventuell 
verbunden mit der Androhung einer Strafzahlung.
Gast #7092425
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Herbert schrieb:
> Jetzt kam gerade mein Nachbar zu mir und sagt ich hätte ihn vorher
> Fragen müssen da er im Sichtfeld ist.

Fragen musst Du ihn nicht. Wenn er unzumutbar geblendet wird, kann er 
allerdings von Dir Abhilfe verlangen, z.B. durch Anpassung des 
Neigungswinkels.

H. H. schrieb:
>> Kannst du mir helfen welches Argument ich vorbringen kann? Möchte
>> verhinder das morgen einer vom Amt da steht und mitnimmt
>
> In welchem Land lebst DU denn?

Ich tippe auf Trollistan.
Gast #7092442
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Εrnst B. schrieb:
> Tobi schrieb:
>> Erfahrungsgemäß steht die Sonne nicht still am Himmel.
>> Hier ist es jedenfalls so
>
> Interessant. Wollt ihr das irgendwann auf das neuere System umstellen,
> bei dem die Erde sich bewegt und um die Sonne kreist, oder seit ihr bei
> euch mit dem alten System soweit zufrieden?
>
> SCNR.

Ist es beim "neuen" System nicht so, dass eine Weile später die Sonne 
aus einer anderen Richtung scheint? ;-)
Aber prinzipiell gebe ich dir (und Galileo) natürlich recht.
#7092458
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Harald W. schrieb:
> Herbert schrieb:
>
>> Kann mein Nachbar mir das verbieten?
>
> Der Nachbar nicht, der Vermieter aber schon.

Michael H. schrieb:
> Nur der/die Eigentümer der Wohnung können dir verbieten das äußere
> Erscheinungsbild zu verändern. Das "Amt" macht an der Stelle nichts.

Vorsicht, bei einer WEG sieht das anders aus. Dies nur der 
Vollständigkeit halber, denn

Herbert schrieb:
> Jetzt kam gerade mein Nachbar zu mir und sagt ich hätte ihn vorher
> Fragen müssen da er im Sichtfeld ist. Ich wphne zur Miete aber in einem
> Haus das meinem Onkel gehört.

klingt nicht nach WEG.
Gast #7093064
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Grüßt euch!

Also der Stecker hab ich mir selbst gebaut aus einem vom PC-Kabel mit 
adapter auf das mitgelieferte runde Kabel das auch L N und PE hat. 
Zusammengelötet, Schrumpfschlauch drüber und Isoband schwarz umwickelt. 
Hab ja gute Tips aus dem Forum gesehen.

Ich hab mal die Solar aufgebaut. Habe mir dazu einen Halter aus Holz in 
2m Höhe gebaut was nun auch als kleines Dach dient und mein Nachbar kann 
mich weiterhin auf der Terasse beobachten, ohne dass die Module seine 
Sicht versperren. Eventuell stelle ich da einen Grill drunter.

Das Haus gehört zwar meinem Onkel, aber ich habe es gemietet. Ist ein 
Einfamilienhaus mit großem Garten.

Ich glaube ich bau noch 4 weitere Module dazu. Platz hab ich ja.
Gast #7093125
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Thomas K. schrieb:
> Ein Balkonkraftwerk darf in Deutschland eine maximale Leistung von 600
> Watt haben, also zum Beispiel aus zwei 300-Watt-Modulen bestehen.

Google weiß auch nicht alles, soweit mir bekannt, gibt es keine 
spezifizierte Obergrenze von "Balkonkraftwerken". Für eine 
Einspeiseleistung ist nicht die Modulleistung sondern die Leistung des 
Wechselrichters interressant.

Thomas K. schrieb:
> Mehr
> sind ohne die Installation durch einen Elektriker nicht erlaubt.

Offiziell darf grundsätzlich keine Änderung an deiner 
Elektroinstallation, auch nicht in deiner Wohnung, Haus oder Garage, 
ohne eingetragene Fachkraft vorgenommen werden. Man dürfte selbst 
nichmal eine Steckdose oder den Lichtschalter wechseln.

Thomas K. schrieb:
> Zusätzlich wird ein Stromzähler mit Rücklaufsperre benötigt.

Benötigt wird eine Anmeldung beim Netzbetreiber, sobald deine "Anlage" 
mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. Dieser tauscht dann den 
Zähler meist gegen einen Zweiwegezähler aus. Auch hier gibt es keine 
Leistungsgrenzen, Bagatellgrenzen oder sonst etwas. Inselanlagen müssen 
nicht angemeldet werden, alles was mit dem Netz verbunden ist schon, 
auch Nulleinspeisewechselrichter.

Thomas K. schrieb:
> Wie viele Balkonkraftwerke darf man betreiben?

Es gibt keine Leistungsgrenze und keine Limitierung der Anzahl von 
Wechselrichtern. Wird aber schnell unrentabel, da dann eigene 
Stromkreise und Absicherungen nötig werden (klärt und berät der 
Elektriker). Auch ist die Einspeiseleistung solcher Balkonkraftwerke in 
der Regel wirtschaftlich, also für eine Vergütung, zu gering. 
Normalerweise soll ein BKW die Grundlast des Eigenverbrauchs decken.
Gast #7093135
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WePe schrieb:
> Google weiß auch nicht alles, soweit mir bekannt, gibt es keine
> spezifizierte Obergrenze von "Balkonkraftwerken".

Du weisst ja noch weniger als Google.

> Für eine
> Einspeiseleistung ist nicht die Modulleistung sondern die Leistung des
> Wechselrichters interressant.

Nun, passende Formulare habe ich oben verlinkt, lesefaul ?

> Offiziell darf grundsätzlich keine Änderung an deiner
> Elektroinstallation, auch nicht in deiner Wohnung, Haus oder Garage,
> ohne eingetragene Fachkraft vorgenommen werden.

Zumindest für Anbringung der Wieland-Steckdose an einer eigenen Leitung 
zum Sicherungskasten ist das so.

> Man dürfte selbst
> nichmal eine Steckdose oder den Lichtschalter wechseln.

Doch, weil das Instandhaltungsarbeiten und keine Erweiterungen sind.

Deine Kenntnisse sind nicht besonders gut.
Gast #7093153
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MaWin schrieb:
> WePe schrieb:
>> Google weiß auch nicht alles, soweit mir bekannt, gibt es keine
>> spezifizierte Obergrenze von "Balkonkraftwerken".
>
> Du weisst ja noch weniger als Google.

Aber offensichtlich mehr als du ;-)

MaWin schrieb:
>> Für eine
>> Einspeiseleistung ist nicht die Modulleistung sondern die Leistung des
>> Wechselrichters interressant.
>
> Nun, passende Formulare habe ich oben verlinkt, lesefaul ?

Fühlst du dich hier angesprochen oder gar übergangen?

MaWin schrieb:
>> Man dürfte selbst
>> nichmal eine Steckdose oder den Lichtschalter wechseln.
>
> Doch, weil das Instandhaltungsarbeiten und keine Erweiterungen sind.

Anders herum ist es richtig. Man darf es selbst Erweitern und dann von 
einer Fachkraft in Betrieb nehmen lassen. Instandhaltungsarbeiten sind 
ein schwammiger Begriff, darum sind solche Arbeiten wie 
Steckdoseneinsatz tauschen auch offiziell nur vom Fachpersonal 
auszuführen.

MaWin schrieb:
> Deine Kenntnisse sind nicht besonders gut.

Mag sein, Deine aber auch nicht.
Gast #7093165
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WePe schrieb:
> Anders herum ist es richtig.

Wohl Querdenker.

> Man darf es selbst Erweitern und dann von
> einer Fachkraft in Betrieb nehmen lassen

Wer etwas aufbaut, was nicht mit der Anlage verbunden ist, erweitert die 
mit dem Netz verbundene Anlage nicht. So weit so einfach.

Dann jemanden zu finden, der im Installateursverzeichnis des 
Netzbetreibers steht und Willens ist die Verantwortung über die nicht 
von ihm gebaute Erweiterung zu übernehmen, könnte zumindest schwierig 
sein.

WePe schrieb:
> Deine aber auch nicht.

Gut genug um deinen Dünnpfiff zu entlarven.
Gast #7093185
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H. H. schrieb:
> §13 NAV

Zitat: "Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und 
Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung 
(Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber 
verantwortlich.
...
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein 
Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes 
Installationsunternehmen durchgeführt werden"

Passt doch, das ist das was ich sagte.

Warum musst du da gleich beleidigend werden? Wenn du dich hier nicht 
benehmen kannst dann schreib doch besser nichts.
#7093250
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Herbert schrieb:
> Jetzt kam gerade mein Nachbar zu mir und sagt ich hätte ihn vorher
> Fragen müssen da er im Sichtfeld ist.

Andersherum
Ein Streit war hier soweit gediehen, dass ein Nachbar einer 
BKSolaranlage vom anderen Nachbarn verlangte, dessen Bäume fällen zu 
lassen, da ja durch den Schattenwurf die Anlage kaum Strom liefere.
Hier steht dann Öko gegen Öko.
Bist also nicht alleine mit Streithanseln gesegnet.
Bin mal gespannt, was im obigen Fall die Rechtslage ergibt.

ciao
gustav
Persönliche Seite #7093264
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Gilt das mit Werkzeugeinsatz notwendig nicht mehr? Also Glühbirne ja, 
Steckdose tauschen nein. Hm

Ich habe das mal so gelernt, daß ne Elektrofachkraft die Steckdose 
tauschen darf, ohne Eintragung im Verzeichnis. Mehr jedoch nicht ohne 
letztlich Abnahme durch einen Elektriker aus dem Verzeichnis.

Klärt mich auf. Ich mach dann eh was ich will 😆

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