Hallo, Mir stehen am Ebike 12V DC konstant Spannung zur Verfügung. Jetzt habe ich mir ein kleines 12 V Standlicht (SHIN YO LED Standlicht MODUL 2 mit 2 LEDs) für Motorräder besorgt und möchte dieses als blinkendes TagesfahrLicht am E-Bike nutzen. Einfach an / aus. Die Frequenz ist egal. Es soll blinken. Welches simples kleines Bauteil brauche ich nun, um das zu verwirklichen? Würde mich über Antworten freuen.
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Oh, oh! Popcorn time! Dieser Thread wird böse enden. Sinn, Ablenkung, Gefährdung, Prüfzeichen, EMV, CE, StVO etc. pp.
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Wer für andere so gefährlich ist, daß es ein blinklicht benötigt, macht was falsch :-)
Willst Du etwas selber basteln auf Platine oder lieber eine Art Modul?
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Kolja L. schrieb: > Langsam drehender Ventilator vor die Lampe Dynamo auf verbogenem Rad laufen lassen.
Kolja L. schrieb: > Langsam drehender Ventilator vor die Lampe Der kann sich auch vom Fahrtwind drehen :)
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Speichenklicker, Lenkerfransen und mindestens ein Dutzend Rückspiegel nicht vergessen.
§67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig." Thema erledigt.
Stef J. schrieb: > Jetzt habe ich mir ein kleines 12 V Standlicht (SHIN YO LED Standlicht > MODUL 2 mit 2 LEDs) für Motorräder besorgt Lass es doch einfach dauernd Leuchten. Das ist hilfreich. Blinkendes Licht dagegen stört und kann unnötige Unfälle hervorrufen.
FS schrieb: > §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind > unzulässig." > Thema erledigt. Nur leider haben zu viele von diesen Akkuleuchten die Blinkerei eingebaut und es fahren immer noch welche mit diesem nervigen Scheiß durch die Gegend...
Harald A. schrieb: > Willst Du etwas selber basteln auf Platine oder lieber eine Art Modul? Lieber eine Art Modul.
Nimm die hier: https://www.pollin.de/p/kingbright-blink-led-5-mm-gruen-diffus-3-5-14-v-5-32-mcd-600-121755 Einfach an die 12V anschließen und fertig. Wegen der Blinkerei ist sie nicht StVZO-konform. Wenn sie aber nur tagsüber betrieben wird, drückt die Polizei angesichts der limitierten Blendwirkung vielleicht ein Auge zu.
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FS schrieb: > §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind > unzulässig. Falsch zitiert! "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig."
Driver schrieb: > FS schrieb: > >> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind >> unzulässig. > > Falsch zitiert! > "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig." Quelle?
Du solltest ein blaues Blinklicht nehmen. Und der Polizei sagen, das Blinklicht auf deren Auto blendet stärker als deines. Die sollen sich sich erst mal selbst ordendlich Bußgeld abnehmen. Und deren eigenes Blenddingsda einziehen.
Percy N. schrieb: > Driver schrieb: >> FS schrieb: >> >>> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind >>> unzulässig. >> >> Falsch zitiert! >> "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig." Lt. §67 StVZO sind weder blinkende Scheinwerfer noch blinkende Schlussleuchten zulässig! Könnt ihr nicht lesen?
Driver schrieb: > FS schrieb: >> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind >> unzulässig. > > Falsch zitiert! > "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig." Muss wohl schon jemand gelesen haben, hätte letztes Jahr fast so einen Helden vom Rad geholt: Leuchte nach vorn montiert, Farbe: rot! Kam von rechts auf linkem Radweg, mit Radler von rechts habe ich gerechnet, ist dort auch auf dem linken Radweg zulässig, aber rotes Licht --> Objekt entfernt sich. Butzo*aussen
Helmut -. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Driver schrieb: >>> FS schrieb: >>>> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind >>>> unzulässig. >>> >>> Falsch zitiert! >>> "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig." > > Lt. §67 StVZO sind weder blinkende Scheinwerfer noch blinkende > Schlussleuchten zulässig! Könnt ihr nicht lesen? Lerne lesen: In § 67 III 3 StVZO werden lediglich Scheinwerfer erwähnt. Und lerne zitieren: Von dem Text da oben stammt nichts von mir.
Beitrag #7108137 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stef J. schrieb: > Einfach an / aus. Die Frequenz ist egal. Es soll blinken. ... > Würde mich über Antworten freuen. Falls Du Dich hier über den etwas rauheren Ton wundern solltest, dann liegt das daran, dass es den Grundsatz von Technik und Verantwortung gibt. Für viele ist das ein unangenehmes Thema und poltern lieber. Das hat zur Folge, dass auch die unentgeldliche, gegenleistungsfreie, Hilfe zu unerlaubten Handlungen für Helfende verhängnisvoll werden könnte. Zum Beispiel zum Skifahren hatte Jemand einem geholfen, dass er die Minikamera auf dem Skihelm an das Smartphone sendet und zugleich als Video hochlädt, was dieser auch mehrfach im Winter machte. Im Sommer macht dieser damit ein Attentat. Gegen die ahnungslos Helfenden wurde auch ermittelt und alles durchsucht. Der Verstoß gegen den Datenschutz bleibt noch hängen, weil natürlich auch Einzelpersonen in Nahaufnahme ohne Zustimmung hochgeladen wurden.
Yalu X. schrieb: > Wegen der Blinkerei ist sie nicht StVZO-konform. Wenn sie aber nur > tagsüber betrieben wird, drückt die Polizei angesichts der limitierten > Blendwirkung vielleicht ein Auge zu. Nicht nur dann. Mir hat mal ein, mir privat bekannter, Polizeibeamte gesagt, dass er bei Radfahrern lieber wegschaut. Die haben kein Kennzeichen, meistens keinen Ausweis dabei und er habe damit viel zu viel Aufwand. In einigen Städten hat man inzwischen ein paar (zu-)wenige Polizei-Radstaffeln auf der Straße, deren Trefferrate scheint verdammt hoch zu sein. Driver schrieb: >> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind >> unzulässig. > Falsch zitiert! > "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig." Nee, Du bist zu dämlich zum Lesen: "(3) Fahrräder müssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig. [ .. ]" Blinkende Schlußleuchten sind in §67 Abs.4 untersagt. Egal: Radfahrer betrachten Verkehrsvorschriften stets als unverbindliche Empfehlung und machen eh, was sie wollen.
Manfred schrieb: > Egal: Radfahrer betrachten Verkehrsvorschriften stets als unverbindliche > Empfehlung und machen eh, was sie wollen. Is' klar, alle! So wie sich kein Autofahrer an Geschwidigkeitslimits hält oder seinen Blinker benutzt... Was für'n Schwachsinn! :-/
Percy N. schrieb: > Lerne lesen: > In § 67 III 3 StVZO werden lediglich Scheinwerfer erwähnt. Aber in Absatz 4 sind blinkende Schlussleuchten verboten!
Autofahrer schrieb: > Nur leider haben zu viele von diesen Akkuleuchten die Blinkerei > eingebaut und es fahren immer noch welche mit diesem nervigen Scheiß > durch die Gegend... Diese Leuchten haben allesamt kein gültiges Zulassungszeichen. Leider haben wir in D die seltsame Gesetzgebung, das zwar nicht zugelassene Geräte verkauft werden dürfen, aber nicht benutzt werden dürfen.
Yalu X. schrieb: > https://www.pollin.de/p/kingbright-blink-led-5-mm-gruen-diffus-3-5-14-v-5-32-mcd-600-121755 > > Einfach an die 12V anschließen und fertig. Grünes Blinklicht an Fahrzeugen? Sowas habe ich ja noch nie gesehen.
Harald W. schrieb: > seltsame Gesetzgebung Diese Gesetzgebung ist vollkommen in Ordnung. Wenn ich blinkende Lichter für irgendetwas anderes als Fahrräder verwenden will, dann möchte ich nicht durch ein Fahrradgesetz gegängelt werden.
Manfred schrieb: > Egal: Radfahrer betrachten Verkehrsvorschriften stets als unverbindliche > Empfehlung und machen eh, was sie wollen. Bloss dass die immer noch ihre eigene Haut dabei riskieren.. Gehwegparker riskieren nur die Haut derjenigen, die in die Blechlawine ausweichen müssen, nicht die eigene.
Helmut -. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Lerne lesen: >> In § 67 III 3 StVZO werden lediglich Scheinwerfer erwähnt. > > Aber in Absatz 4 sind blinkende Schlussleuchten verboten! Hat das irgend jemand bestritten? Driver hat behauptet, § 67 III 3 StVZO sei falsch zitierrt worden; und das ist Kokolores.
Hilssherrif schrieb: >> Radfahrer betrachten Verkehrsvorschriften stets als unverbindliche >> Empfehlung und machen eh, was sie wollen. > > Bloss dass die immer noch ihre eigene Haut dabei riskieren.. > Gehwegparker riskieren nur die Haut derjenigen, die in die Blechlawine > ausweichen müssen, nicht die eigene. Es müssen die ausweichen, die dort sowieso nicht zu fahren haben. Wenn ich zu Fuß aus meiner Einfahrt auf den Weg trete, wäre es hilfreich, immer eine Schubkarre vor mir her zu schieben - drei Kampfradler pro Woche würden wohl dran zerschellen.
Manfred schrieb: > Wenn ich zu Fuß aus meiner Einfahrt auf den Weg trete, wäre es > hilfreich, immer eine Schubkarre vor mir her zu schieben - drei > Kampfradler pro Woche würden wohl dran zerschellen. So machen das die Mütter. Die schieben immer den Kinderwagen wie einen Panzer vor sich her.
Harald W. schrieb: > Leider haben wir in D die seltsame Gesetzgebung, das zwar > nicht zugelassene Geräte verkauft werden dürfen, aber nicht > benutzt werden dürfen. Ja, es ist schon seltsa.: Du kannst in jedem Supermarkt die schönsten Küchenmesser kaufen, aber wenn Du die in fremde Leute steckst, wirst Du plötzlich ganz unfreundlich angesehen. Wer soll sich da noch auskennen? Manfred schrieb: > In einigen Städten hat man inzwischen ein paar (zu-)wenige > Polizei-Radstaffeln auf der Straße, deren Trefferrate scheint verdammt > hoch zu sein. Nicht nur das; die können auch ziemlich rabiat sein. Andererseits scheinen die auch verträglich sein zu können, wenn der "Kunde" guten Willen und Einsicht zeigt.
Percy N. schrieb: > Harald W. schrieb: >> Leider haben wir in D die seltsame Gesetzgebung, das zwar >> nicht zugelassene Geräte verkauft werden dürfen, aber nicht >> benutzt werden dürfen. > > Ja, es ist schon seltsa.: Du kannst in jedem Supermarkt die schönsten > Küchenmesser kaufen, aber wenn Du die in fremde Leute steckst, wirst Du > plötzlich ganz unfreundlich angesehen. Wer soll sich da noch auskennen? Der Unterschied ist, dass das Küchenmesser nicht dafür bestimmt ist, in Leute gesteckt zu werden. Die Fahrradlampe ist aber dafür bestimmt, ans Fahrrad geschraubt und dort (ggf. blinkend) benutzt zu werden. Genau das darf man aber nicht.
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Harald W. schrieb: >> Wenn ich zu Fuß aus meiner Einfahrt auf den Weg trete, wäre es >> hilfreich, immer eine Schubkarre vor mir her zu schieben - drei >> Kampfradler pro Woche würden wohl dran zerschellen. > So machen das die Mütter. Die schieben immer den Kinderwagen > wie einen Panzer vor sich her. Leichtsinn, das Risiko für das Kind ist dabei zu hoch. Percy N. schrieb: >> In einigen Städten hat man inzwischen ein paar (zu-)wenige >> Polizei-Radstaffeln auf der Straße, deren Trefferrate scheint verdammt >> hoch zu sein. > Nicht nur das; die können auch ziemlich rabiat sein. Andererseits > scheinen die auch verträglich sein zu können, wenn der "Kunde" guten > Willen und Einsicht zeigt. Das ist vollkommen in Ordnung "hau ab, aber wehe, wenn ich dich nochmal erwische". Der Erziehungseffekt kann dabei höher sein, als 10 Euro "Ablassgebühr" zu zahlen. Rolf M. schrieb: > Der Unterschied ist, dass das Küchenmesser nicht dafür bestimmt ist, in > Leute gesteckt zu werden. Die Fahrradlampe ist aber dafür bestimmt, ans > Fahrrad geschraubt und dort (ggf. blinkend) benutzt zu werden. Genau das > darf man aber nicht. Das ist zutreffend, aber dennoch zwiespältig: MaWin schrieb: > dann möchte ich nicht durch ein Fahrradgesetz gegängelt werden. Es gibt genug Gesetze / Verordnungen, die auch unbeteiligt andere Leute treffen, schwierige Sache.
Nabendynamo ohne große Elkos benutzen. Dann blinkt es wirklich.
Hauptkomissar Schmidt schrieb: > Dann blinkt es wirklich. Aber nur bei langsamer Fahrt. Wenn du schneller fährst, dann sieht das eher aus wie das Flackerrücklicht mancher PKW.
Helmut -. schrieb: > Aber in Absatz 4 sind blinkende Schlussleuchten verboten! Und wieso blinken dann die ganzen Fahrräder? Praktisch alle Fahrräder mit LED-Beleuchtung, die ich fahren sehe, haben kein Dauerlicht...
Was wollt ihr? Radler haben Narrenfreiheit und bekommen immer Recht.
FS schrieb: > §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig." > Thema erledigt. Aber nur solange es fest am Radl montiert ist. Man kann aber ein Kabel zum Rucksack oder zum Helm führen und dort das blinkende Licht anbringen. Weshalb es fest montiert verboten ist, aber an der Kleidung oder am Körper nicht, kann wohl keiner schlüssig erklären. Ich habe seit einer Woche einen Fahrtrichtungsanzeiger (Velorian e-Bike-Line) an meinem (einspurigen) E-Bike. Erlaubt ist es an E-Bikes offiziell nicht. Aber selbst die Polizei kümmert das nicht, solange man überhaupt die Fahrtrichtungsänderung anzeigt. Mal davon abgesehen, dass weder die StVO noch die StVZO das Handraushalten explizit vorschreibt. Die StVO sagt lediglich, dass man die Fahrtrichtungsänderung anzeigen und beide Hände am Lenkrad haben muss. Die StVZO verbietet nur Fahrtrichtungsanzeiger an einspurigen Fahrrädern, schreibt aber das Handraushalten auch nicht vor. Die "allgemeinen Argumentationen" gegen einen Fahrtrichtungsanzeiger an einspurigen Fahrrädern, die von den Gesetzeschreibern immer genannt werden, sind m.E. nicht nachvollziehbar. Argumentationen sind z.B. "Könnten Autofahrer mit einem Baustellenblinklicht verwechseln" (seit wann sich Baustellenblinklichter bewegen weiß ich nicht), "Fahrrichtungsanzeiger stehen am Fahhrad zu nah beieinander" (Mofas z.B. sind auch nicht breiter als Fahrräder, dürfen aber eine Fahrtrichtgungsanzeiger haben), "Autofahrer könnten irritiert werden" (Sie können auch nicht umlernen solange es keine Fahrtrichtungsanzeiger am Radl gibt). Ich habe bisher positive Erfahrungen damit, die Autofahrer nehmen es positiv auf. Dyson schrieb: > und mindestens ein Dutzend Rückspiegel Ich habe drei Spiegel dran. Links und rechts je einen normalen Spiegel, und links zusätzlich einen Hohlspiegel. Das ist eine sehr nützliche Einrichtung. Man spart sich einen steifen Hals. Michael schrieb: > Und wieso blinken dann die ganzen Fahrräder? Praktisch alle Fahrräder > mit LED-Beleuchtung, die ich fahren sehe, haben kein Dauerlicht... Wo fährst Du? Meine Fahrradbeleuchtung blinkt nicht.
Rolf M. schrieb: > Der Unterschied ist, dass das Küchenmesser nicht dafür bestimmt ist, in > Leute gesteckt zu werden. Die Fahrradlampe ist aber dafür bestimmt, ans > Fahrrad geschraubt und dort (ggf. blinkend) benutzt zu werden. Nein. Was eine Fahrradlampe ist, ist legaldefiniert. Irgend etwas, was blinken kann, gehört nicht dazu. > Genau das > darf man aber nicht. Doch, Du darfst beliebige Fahrradlampen benutzen, sogar an Deinem Fahrrad. Falls diese Benutzung aber im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden sollte, darf das Dingen nicht blinken. Eigentlich ganz einfach, sofern der IQ nicht wesentlich unter 85 liegt.
René H. schrieb: > Wo fährst Du? Meine Fahrradbeleuchtung blinkt nicht. Ich fahre selbst gar nicht. Mir fällt aber an fast jedem Fahrrad mit LED-Beleuchtung dieses Blinken auf, bei manchen ist es sogar ein hektisches Flackern. Bei Glühlampen ist mir das noch nie aufgefallen. Ich lebe in Süddeutschland.
Stef J. schrieb: > Einfach an / aus. Die Frequenz ist egal. Es soll blinken. > > Welches simples kleines Bauteil brauche ich nun, um das zu > verwirklichen? Du brauchst nur einen Wackelkontakt ... ist kostengünstig...
Michael schrieb: > Helmut -. schrieb: >> Aber in Absatz 4 sind blinkende Schlussleuchten verboten! > > Und wieso blinken dann die ganzen Fahrräder? Praktisch alle Fahrräder > mit LED-Beleuchtung, die ich fahren sehe, haben kein Dauerlicht... Weil vielen dieses Gesetz entweder egal ist oder sie es gar nicht erst kennen. Genau deshalb sollte es diese Lampen am besten gar nicht erst geben. Manfred schrieb: > Das ist zutreffend, aber dennoch zwiespältig: > MaWin schrieb: >> dann möchte ich nicht durch ein Fahrradgesetz gegängelt werden. > > Es gibt genug Gesetze / Verordnungen, die auch unbeteiligt andere Leute > treffen, schwierige Sache. Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken kann? Percy N. schrieb: > Was eine Fahrradlampe ist, ist legaldefiniert. Wo finde ich denn diese gesetzliche Definition des Begriffs "Fahrradlampe"? In der StVZO kommt er nicht vor. > Irgend etwas, was blinken kann, gehört nicht dazu. Mir egal, wie man es nennt. Dann ist es eben keine Fahrradlampe, sondern eine Lampe fürs Fahrrad. Es geht darum, dass das Ding für Fahrräder gedacht ist, aber einen Blinkmodus besitzt, der nach StVZO am Fahrrad nicht benutzt werden darf. >> Genau das >> darf man aber nicht. > Doch, Du darfst beliebige Fahrradlampen benutzen, sogar an Deinem > Fahrrad. Falls diese Benutzung aber im öffentlichen Straßenverkehr > stattfinden sollte, darf das Dingen nicht blinken. Also ist es doch eine Fahrradlampe, auch wenn es blinken kann?
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Interessant, meine fest montierte Frontlampe am Rad hat E-Zulassung, KBA Nummer etc. und blinkt. Zumindest macht sie das, wenn man langsam fährt. Erst ab einer gewissen Geschwindigkeit bleibt das Licht kontinuierlich an. Die Blinkfrequenz passt aber nicht zur Polzahl des Nabendynamos. Und nun?
Franz schrieb: > Die Blinkfrequenz passt aber nicht zur Polzahl des Nabendynamos. > > Und nun? Nun? Runter mit dem Müll! Was glaubst Du, wie das Entgegenkommende ablenkt?!
Mein nicht E bike hatte auch ein Blinklicht. Die Felge etwas verbiegen und schon sorgt der Dynamo für das passende blinken. Es ist sogar eher ein Hell Dunkel Fading.
Franz schrieb: > Zumindest macht sie das, wenn man langsam fährt. > Erst ab einer gewissen Geschwindigkeit bleibt das Licht kontinuierlich > an. > Die Blinkfrequenz passt aber nicht zur Polzahl des Nabendynamos. Dann ist die Lampe Schrott, oder Dein Dynamo. Gute LED-Lampen leuchten ab 3 kmh kontinuierlich.
Bekommt ihr es eigentlich auf die Reihe, den Unterschied zwischen einem batteriebetriebenen Blinklicht und dem Flackern eines mit langsam drehenden Nabendynamos betriebenen Lichtes zu erkennen? Frage für einen Nachbarn.
Rolf M. schrieb: > Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken > kann? Im Zweifel den Fahrradfahrer, weil dieser durch die Blinkerei schlechter erkennbar ist.
Harald W. schrieb: > Rolf M. schrieb: > >> Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken >> kann? > > Im Zweifel den Fahrradfahrer, weil dieser durch die Blinkerei > schlechter erkennbar ist. Lies nochmal die Frage und das, worauf sie sich bezieht. Ich glaube, du hast sie falsch verstanden.
Harald W. schrieb: > Rolf M. schrieb: > >> Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken >> kann? > > Im Zweifel den Fahrradfahrer, weil dieser durch die Blinkerei > schlechter erkennbar ist. Gibt es dazu irgenwelche verlässliche Quellen, die das untersuchen? Wie sieht es mit anderen Effekten im Vergleich dazu aus? Sowas wie das Abschätzen der Geschwindigkeit und Entfernunng? Mein Gehirn ist ganz gut darauf trainiert die Entfernung, Geschwindigkeit und Fahrtrichtung von gleichmäßig bewegten Lichtquellen einzuschätzen. Bei blinkenden oder zu hellen Lichtern gibt es sehr sehr schnell auf.
Rolf M. schrieb: > Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken > kann? Die Haendler und ueber den Preis die Kunden. D ist wohl das einzige Land wo sich Leute darueber aufhalten ob eine kleine Fahrradfunzel blinkt. Ich glaub da steckt 'nur' Hass auf Radfahrer dahinter. Letztlich braeuchte man also Spezialversionen fuer D. Ich hab eine solche fuer ein Ruecklicht. Da gibt es nur an und aus, auf dem Gehaeuse ist aber noch die Abbildung fuer mehrere Leuchtmoden, also auch Blinken.
Rolf M. schrieb: >>> Genau das >>> darf man aber nicht. >> >> Doch, Du darfst beliebige Fahrradlampen benutzen, sogar an Deinem >> Fahrrad. Falls diese Benutzung aber im öffentlichen Straßenverkehr >> stattfinden sollte, darf das Dingen nicht blinken. > > Also ist es doch eine Fahrradlampe, auch wenn es blinken kann? Außerhalb des Geltungsbereiches der StVZO: ja.
Stef J. schrieb: > Harald A. schrieb: >> Willst Du etwas selber basteln auf Platine oder lieber eine Art Modul? > > Lieber eine Art Modul. Na? Liest Du noch mit? Gib mal GS-100A bei Aliexpress, Amazon oder eBay ein.
Mombert H. schrieb: > Gibt es dazu irgenwelche verlässliche Quellen, die das untersuchen? Wie > sieht es mit anderen Effekten im Vergleich dazu aus? Sowas wie das > Abschätzen der Geschwindigkeit und Entfernunng? Mein Gehirn ist ganz gut > darauf trainiert die Entfernung, Geschwindigkeit und Fahrtrichtung von > gleichmäßig bewegten Lichtquellen einzuschätzen. Bei blinkenden oder zu > hellen Lichtern gibt es sehr sehr schnell auf. Genauso geht es mir, speziell bei Dunkelheit und Regen.
> Bei blinkenden oder zu > hellen Lichtern gibt es sehr sehr schnell auf. Bei anfälligen Personen kann es sogar zu epileptischen Anfällen kommen. Das grelle weiß blinkende Licht irritiert nicht nur, sondern nervt auch und kann zu unkontrollierten Reaktionen führen.
Harald A. schrieb: > Stef J. schrieb: >> Harald A. schrieb: >>> Willst Du etwas selber basteln auf Platine oder lieber eine Art Modul? >> >> Lieber eine Art Modul. > > Na? Liest Du noch mit? > Gib mal GS-100A bei Aliexpress, Amazon oder eBay ein. Danke! Das ist der entscheidende Hinweis. Dann wird’s ein gemütlich blinkendes 12V LED Blinkerrelais.
Machs wie die meisten anderen und stell das Licht einfach so ein, dass du die Baumkronen nachts gut sehen kannst und Autofahrer maximal geblendet werden. Gibt nichts schöneres...
M. D. schrieb: > Machs wie die meisten anderen und stell das Licht einfach so ein, dass > du die Baumkronen nachts gut sehen kannst und Autofahrer maximal > geblendet werden. Gibt nichts schöneres... Du meinst es soll es den Autofahren gleich tun?
René H. schrieb: > Mal davon abgesehen, dass > weder die StVO noch die StVZO das Handraushalten explizit vorschreibt. Das kann ohnehin nur eine Erfindung aus der Norddeutschen Flachebene sein. Selbst hier im mäßig hügeligen Mittelgebirgsland gibt es genug Gefällestrecken. Und wenn ich im Gefälle auf eine Kreuzung zufahre, an der ich abbiegen will, brauche ich beide Hände am Lenker, weil eben dort die Bremsgriffe sitzen. Und im Gefälle nur vorne bremsen, weil ich mit der Hand, die hinten bremsen würde, winken soll, ist zwar eine Idee, aber keine gute. Insbesondere wenn man um so stärker bremsen müsste, weil man ja hinten gerade nicht bremst.
Nachdenklicher schrieb: > René H. schrieb: >> Mal davon abgesehen, dass >> weder die StVO noch die StVZO das Handraushalten explizit vorschreibt. > > Das kann ohnehin nur eine Erfindung aus der Norddeutschen Flachebene > sein. Selbst hier im mäßig hügeligen Mittelgebirgsland gibt es genug > Gefällestrecken. Und wenn ich im Gefälle auf eine Kreuzung zufahre, an > der ich abbiegen will, brauche ich beide Hände am Lenker, weil eben dort > die Bremsgriffe sitzen. Und im Gefälle nur vorne bremsen, weil ich mit > der Hand, die hinten bremsen würde, winken soll, ist zwar eine Idee, > aber keine gute. Insbesondere wenn man um so stärker bremsen müsste, > weil man ja hinten gerade nicht bremst. Die StVO schreibt das "Handraushalten" nicht explizit vor, aber ein "rechzeitiges und deutliches Ankündigen".
mh schrieb: > Die StVO schreibt das "Handraushalten" nicht explizit vor, aber ein > "rechzeitiges und deutliches Ankündigen". Nur wenn es nicht per Licht sein darf, wie dann, wenn nicht mit der Hand? "Ich will abbiegen!" brüllen dürfte ja auch nicht zielführend sein.
Langsamer werden und sich sichtbar umgucken können für den nachfolgenden Verkehr auch schon Indikatoren sein. Es mag zwar für den einen oder anderen Radfahrendeninninnen schwierig vorstellbar sein, aus Rücksicht auf irgendwas das eigene Tempo zu verringern (weil: Rücksicht, das ist das was die anderen nehmen müssen), aber so ist das.
Nachdenklicher schrieb: > mh schrieb: >> Die StVO schreibt das "Handraushalten" nicht explizit vor, aber ein >> "rechzeitiges und deutliches Ankündigen". > Nur wenn es nicht per Licht sein darf, wie dann, wenn nicht mit der > Hand? "Ich will abbiegen!" brüllen dürfte ja auch nicht zielführend > sein. Niemand hat geschrieben, dass es zielführend sein muss, nur rechzeitig und deutlich. DerEgon schrieb: > Es mag zwar für den einen oder anderen Radfahrendeninninnen schwierig > vorstellbar sein, aus Rücksicht auf irgendwas das eigene Tempo zu > verringern (weil: Rücksicht, das ist das was die anderen nehmen müssen), > aber so ist das. Warum sollte es bei Fahrradfahrern anders sein als bei Autofahrern?
DerEgon schrieb: > Es mag zwar für den einen oder anderen Radfahrendeninninnen schwierig > vorstellbar sein, aus Rücksicht auf irgendwas das eigene Tempo zu > verringern Na genau wegen Tempo verringern hat man ja die Hände am Lenker. Nennt man bremsen. 🤡
Harald W. schrieb: > Rolf M. schrieb: > >> Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken >> kann? > > Im Zweifel den Fahrradfahrer, weil dieser durch die Blinkerei > schlechter erkennbar ist. Nö - den Autofahrer, da dieser böswillig den Kampfradler 'übersehen' hat!
Nachdenklicher schrieb: > mh schrieb: >> Die StVO schreibt das "Handraushalten" nicht explizit vor, aber ein >> "rechzeitiges und deutliches Ankündigen". > > Nur wenn es nicht per Licht sein darf, wie dann, wenn nicht mit der > Hand? > Das ist eben der Widerspruch. Man soll die Fahrtrichtungsänderung anzeigen, aber gleichzeitig immer Bremsbereit sein, dem Verkehrsgeschehen angepasst fahren, etc. pp. Einhändig fahren ist zwar erlaubt, aber passiert dabei etwas kann man Probleme mit der Versicherung bekommen (z.B.: Landgericht Münster Aktenzeichen 1 S 56/15). Wenn man also z.B. die Hand raushält und dann plötzlich bremsen muss, es aber nicht mehr schafft weil ja eine Hand draußen ist, dann hat man zwar gesetzeskonform die Fahrtrichtungsänderung angezeigt, bekommt aber trotzdem eine Mitschuld.
Nachdenklicher schrieb: > Das kann ohnehin nur eine Erfindung aus der Norddeutschen Flachebene > sein. Ich glaube eher, die Gepflogenheit stammt noch aus der Zeit, wo die meisten Fahrräder Rücktrittbremsen hatten. Da war es auch noch nicht Standard, den Berg mit 70 Sachen hinunterzubrettern und erst auf den letzten Metern vor der Kreuzung mit dem Bremsen zu beginnen. > Und wenn ich im Gefälle auf eine Kreuzung zufahre, an der ich abbiegen > will, brauche ich beide Hände am Lenker, weil eben dort die > Bremsgriffe sitzen. Der Mensch hat ja zusätzlich zu den Armen auch noch zwei Beine, die während des Bremsens nicht zum Pedalieren benötigt werden und sich deswegen hervorragend als Fahrtrichtungsanzeiger eignen ;-)
Yalu X. schrieb: > Der Mensch hat ja zusätzlich zu den Armen auch noch zwei Beine, die > während des Bremsens nicht zum Pedalieren benötigt werden und sich > deswegen hervorragend als Fahrtrichtungsanzeiger eignen ;-) Füße von den Pedalen nehmen ist nur in Ausnahmen erlaubt. Mehr als mit den Zehen wackeln ist also selten erlaubt.
Es wird Zeit das in deutschen Regierung auch Menschen gehen die denken können. 😁
es verlangt ja niemand, dass ich während des gesamten Abbiegevorgangs die Hand heraus halte aber rechtzeitig vor der Kurve kann man das durchaus. Ich bin zwar mit meinem Rad eher selten auf Straßen unterwegs, die auch Autos befahren (Komoot versucht das unter allen Umständen zu vermeiden) aber wenn es mal vorkommt, hat mich das noch nie vor größere Probleme gestellt. Wenns komplett unübersichtlich wird kann man auch durchaus mal rechts ranfahren und die Straße zu Fuß queren. Aber ja, das kostet Zeit. Als Berufspendler hat man die vermutlich nicht. Ich fahre nur in meiner Freizeit Rad und da nehme ich mir die Zeit.
Christian B. schrieb: > Aber ja, das kostet Zeit. Zeit wäre das kleinere Problem. Nur gibt es zu wenig Autofahrer die anhalten wenn es keine Zebrastreifen oder Ampeln gibt, und selbst an Zebrastreifen und/oder Querungshilfen muss man die meisten Autofahrer zum Anhalten zwingen (eigene Erfahrung).
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Mercedes hat mitgedacht und schon vor Jahrzehnten eine Zielhilfe auf der Motorhaube angebracht 😱😅
Nichtverzweifelnder schrieb: > Mercedes hat mitgedacht und schon vor Jahrzehnten eine Zielhilfe auf der > Motorhaube angebracht 😱😅 Die würde ich auch gern nutzen! 😎 Immer wieder gern beobachtet: vor allem 'zünftig' gekleidete Radler scheren sich nicht um vorhandene Radwege, wenn sie auf der Landstraße (demonstrativ laaangsam) nebeneinander fahren dürfen(!) und gleichzeitig das Wischfon bedienen möchten...
René H. schrieb: > und selbst an > Zebrastreifen und/oder Querungshilfen muss man die meisten Autofahrer > zum Anhalten zwingen An Zebrastreifen und/oder Querungshilfen hast du als fahrender Radfahrer auch kein Vorrecht! An Querungshilfen weder als Fußgänger noch als Radfahrer, an Zebrastreifen nur als Fußgänger oder SCHIEBENDER Radfahrer.
Schade eigentlich. Das "miteinander auskommen, aka Rücksichtnahme" hat wohl ausgedient. Betrifft 2-Rädler / 4-Rädler...Ego ist nicht alles...
Thomas U. schrieb: > wenn sie auf der Landstraße > (demonstrativ laaangsam) nebeneinander fahren dürfen(!) und gleichzeitig > das Wischfon bedienen möchten... Dein Leben scheint eine einzige Bedrohung durch Radfahrer, die Grünen, Greta und Analena zu sein. Oder habe ich jemanden oder etwas vergessen?
pp schrieb: > Das "miteinander auskommen, aka Rücksichtnahme" hat > wohl ausgedient. Das hat es schon lange. Das war schon vor 30 Jahren nicht anders, nur gab es da noch kein Internet wo sich die Menschen darüber auslassen konnten. 😉
IchGlaubeEsNicht schrieb: > Thomas U. schrieb: >> wenn sie auf der Landstraße >> (demonstrativ laaangsam) nebeneinander fahren dürfen(!) und gleichzeitig >> das Wischfon bedienen möchten... > > Dein Leben scheint eine einzige Bedrohung durch Radfahrer, die Grünen, > Greta und Analena zu sein. Oder habe ich jemanden oder etwas vergessen? Dich, wenn du dich dort einreihen möchtest...
Helmut -. schrieb: > an Zebrastreifen nur als Fußgänger oder SCHIEBENDER Radfahrer. Das könnte sich aber als schwierig erweisen: mh schrieb: > Füße von den Pedalen nehmen ist nur in Ausnahmen erlaubt. SCNR ;-)
Mercedes hat gut mitgedacht. Das auffällig unauffällige Zierelement ist zwar vorne mittig angebracht, vom Fahrer aus gesehen aber leicht rechts. Die Ziellinie "Kimme und Korn" ist werksseitig bereits optimal eingerichtet.😄
Yalu X. schrieb: > Ich glaube eher, die Gepflogenheit stammt noch aus der Zeit, wo die > meisten Fahrräder Rücktrittbremsen hatten. Da war es auch noch nicht > Standard, den Berg mit 70 Sachen hinunterzubrettern und erst auf den > letzten Metern vor der Kreuzung mit dem Bremsen zu beginnen. Okay, so etwas hatte nur mein Kinderfahrrad. Selbst mein erstes "vollwertiges" Fahrrad, das ich in meinen frühen Teenagerjahren bekommen habe, hatte Kettenschaltung und somit keine Rücktrittbremse. Mittlerweile bin ich zwar wieder bei Nabenschaltung (mit Zahnriemen statt Kette, sehr angenehm) angekommen - aber diese Nabe gibt es nicht mit Rücktritt. 70 Sachen fahre ich eh nicht. Laut meiner Ebike-App war meine Höchstgeschwindigkeit mit diesem Fahrrad 49,2 km/h. (Und für die ganz denkfaulen unter uns - da ging es bergab. Das Pedelec ist nicht getunt, sondern regelt vorschriftsgemäß bei knapp über 25 km/h den Motor ab.) Aber nichtsdestotrotz, schweres ich + schweres Pedelec + Gefälle bedeutet ordentliche Beschleunigung. Da müßte ich auf Geschwindigkeiten bremsen, die unterhalb der Mindestgeschwindigkeit für Fahrstabilität liegen, um bei der Sequenz bremsen - winken - abbiegen beim Abbiegen die passende Geschwindigkeit für die Kurve zu haben. > Der Mensch hat ja zusätzlich zu den Armen auch noch zwei Beine, die > während des Bremsens nicht zum Pedalieren benötigt werden und sich > deswegen hervorragend als Fahrtrichtungsanzeiger eignen ;-) Niedliche Idee. Wird nur kein Autofahrer verstehen. ;-)
Helmut -. schrieb: > René H. schrieb: >> und selbst an >> Zebrastreifen und/oder Querungshilfen muss man die meisten Autofahrer >> zum Anhalten zwingen > > An Zebrastreifen und/oder Querungshilfen hast du als fahrender Radfahrer > auch kein Vorrecht! ... Aber DEN Vorteil der Anonymität!
Thomas U. schrieb: > Dich, wenn du dich dort einreihen möchtest... Ja, dein Leben muß sehr erfüllt sein. Btw. deinen tollen Kobold-Witz hast du schon lange nicht mehr gebracht.
Nichtverzweifelnder schrieb: > Mercedes hat mitgedacht und schon vor Jahrzehnten eine Zielhilfe auf der > Motorhaube angebracht 😱😅 Die taugt doch nichts! Wenn ich als Beifahrer letztens nicht die Tür aufgemacht hätte, dann hätten wir den Radfahrer nicht erwischt!
Hallo René H. schrieb: > Das hat es schon lange. Das war schon vor 30 Jahren nicht anders, nur > gab es da noch kein Internet wo sich die Menschen darüber auslassen > konnten. Volltreffer, versenkt... ;-) So ziemlich bei jeden weiteren Thema ist es genauso - angefangen hat das alles eigentlich wo das Privat TV sich verbreitete. Kurz danach kam ja das WWW für die breite Masse und das verschwinden der Volumentarife. Das letzte aber wichtige Quäntchen waren dann die bezahlbaren Mobilfunkflatrates. Seitdem ist alles schlimmer geworden... ;-) Kriminalität, Ignorieren von Regeln, der Umgang miteinander - halt eine Welt in der man keine Kinder mehr bringt... ;-) Was sich geändert hat ist nur letztendlich im Kern eins: Der Stammtisch ist größer geworden, nicht der Leserbrief an die lokale Zeitung ist die Grenze sondern die ganze Welt, verrückte Ideen und Vorstellungen (Freie Energie, flache Erde...) schaffen es weltweit und nicht nur bis zu irgendwelchen armen Bekannten die sich den Unsinn anhören müssen. Ganz früher hat man sich über den einen Fahrradfahrer, Autofahrer, Fußgänger kurz aufgeregt und die Sache war gegessen (Eventuell mussten sich Arbeitskollegen oder der Lebenspartner irgendwelches wehklagen anhören, das war aber sehr schnell vergesse). Heute tritt man das in 1001 soziale Medien breit und findet natürlich dann hunderte Bestätigungen und radikal andere Meinungen. Das sind aber nur hunderte weitere Querulanten die halt zusammentreffen und die es früher auch schon gab - "nur" das sie sich nicht kannten und zusammen gekommen waren. Was bleibt: Medienkompetenz erwerben, und nochmal Medienkompetenz erwerben und am besten noch mal ein drittes mal. Echte Zahlen aus der Vergangenheit anschauen, bzw. in die Geschichte gehen und sehen das (gar nicht mal so anderes Thema wenn es rein um die Art der Reaktionen geht) Impfgegner, Radikale Meinungen und gefährlicher Unsinn im Zusammenhang mit einer Pandemie, Hass gegen andere Verkehrsteilnehmer bzw. Rücksichtsloses verhalten Einzelner (und wenn auch nur ein mittelprächtiger Unterhaltungsfilm https://www.youtube.com/watch?v=7haPE2nVLXo ) absolut nicht neues sind.
Mikro-Fahrrad-Fahrer schrieb: > Die taugt doch nichts! Wenn ich als Beifahrer letztens nicht die Tür > aufgemacht hätte, dann hätten wir den Radfahrer nicht erwischt! Das war dann arbeitsteilig, der Fahrer zielt, der Beifahrer "fängt", also hat die Zieleinrichtung ebrn doch, perfekt, funktioniert. Qualität 》made in Germany《.
Mikro-Fahrrad-Fahrer schrieb: > Die taugt doch nichts! Wenn ich als Beifahrer letztens nicht die Tür > aufgemacht hätte, dann hätten wir den Radfahrer nicht erwischt! Ja? Die Person auf dem Fahrrad war dein Sohn...
Helmut -. schrieb: > René H. schrieb: >> und selbst an >> Zebrastreifen und/oder Querungshilfen muss man die meisten Autofahrer >> zum Anhalten zwingen > > An Zebrastreifen und/oder Querungshilfen hast du als fahrender Radfahrer > auch kein Vorrecht! > Autofahrer halten "generell" nicht oder nur sehr ungern an, egal ob man schiebt oder zu Fuß geht. Manche Autofahrer haben keine Lust sich an Gesetze zu halten. Gerade erst wieder erlebt (auf dem Weg zum Einkaufen). Obwohl die Straße wegen Rohrleitungsarbeiten gesperrt ist, fahren Autofahrer rein, und fluchen dann wenn sie umkehren müssen (aber das passiert halt wenn man schlauer sein will als Verkehrszeichen und Absperrungen).
DenkNach schrieb: > Ja? Die Person auf dem Fahrrad war dein Sohn... Nein, der saß hinter mir im Auto. Junge, Junge, Junge... Bloß keine Miene verziehen und aufpassen, daß man von Niemandem aus der Nachbarschaft beim Lächeln ertappt wird.
Mercedes hat schon vor Jahrzehnten erreicht, was heute neudeutsch als 'Sounddesign' verkauft wird: Motor aufheulen lassen, der keilriemengetriebene Lüfterflügel zischt böse dazu, zur Ergänzung ein sonores "Tuut" aus der Doppelhupe. Das diszipliniert so manchen Radfahrer. Der Volksmund sprach seinerzeit von der "eingebauten Vorfahrt" bei Mercedes-Automobilen. Aber nur bei denen!😉
Nachdenklicher schrieb: > Da müßte ich auf Geschwindigkeiten bremsen, die unterhalb der > Mindestgeschwindigkeit für Fahrstabilität liegen, um bei der Sequenz > bremsen - winken - abbiegen beim Abbiegen die passende Geschwindigkeit > für die Kurve zu haben. Das ist eine Eigenschaft des Kurvenradius. Was hat der jetzt mit Deinen Bremsen zu tun?
IchGlaubeEsNicht schrieb: > Thomas U. schrieb: >> Dich, wenn du dich dort einreihen möchtest... > > Ja, dein Leben muß sehr erfüllt sein. Btw. deinen tollen Kobold-Witz > hast du schon lange nicht mehr gebracht. Wieso Witz? Ist inzwischen Realität...
Nachdenklicher schrieb: > "Ich will abbiegen!" brüllen dürfte ja auch nicht zielführend sein. "Rechts will ich steuern, hallt ein Schrei, dreh ich nicht augenblicklich bei, werd ich am Vorgebirg zerschellen!"