Blinkendes Tagfahrlicht am E-Bike [Endet 29.06.]

OP #7107942
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Hallo,

Mir stehen am Ebike 12V DC konstant Spannung zur Verfügung.
Jetzt habe ich mir ein kleines 12 V Standlicht (SHIN YO LED Standlicht 
MODUL 2 mit 2 LEDs) für Motorräder besorgt und möchte dieses als 
blinkendes TagesfahrLicht am E-Bike nutzen.

Einfach an / aus. Die Frequenz ist egal. Es soll blinken.

Welches simples kleines Bauteil brauche ich nun, um das zu 
verwirklichen?

Würde mich über Antworten freuen.
Gast #7108048
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FS schrieb:
> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind
> unzulässig."
> Thema erledigt.

Nur leider haben zu viele von diesen Akkuleuchten die Blinkerei 
eingebaut und es fahren immer noch welche mit diesem nervigen Scheiß 
durch die Gegend...
Gast #7108119
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Du solltest ein blaues Blinklicht nehmen.

Und der Polizei sagen, das Blinklicht auf deren Auto blendet stärker als 
deines. Die sollen sich sich erst mal selbst ordendlich Bußgeld 
abnehmen. Und deren eigenes Blenddingsda einziehen.
#7108129
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Driver schrieb:
> FS schrieb:
>> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind
>> unzulässig.
>
> Falsch zitiert!
> "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig."
Muss wohl schon jemand gelesen haben, hätte letztes Jahr fast so einen 
Helden vom Rad geholt:
Leuchte nach vorn montiert, Farbe: rot!

Kam von rechts auf linkem Radweg, mit Radler von rechts habe ich 
gerechnet, ist dort auch auf dem linken Radweg zulässig,
aber rotes Licht --> Objekt entfernt sich.

Butzo*aussen
#7108132
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Helmut -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Driver schrieb:
>>> FS schrieb:
>>>> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind
>>>> unzulässig.
>>>
>>> Falsch zitiert!
>>> "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig."
>
> Lt. §67 StVZO sind weder blinkende Scheinwerfer noch blinkende
> Schlussleuchten zulässig! Könnt ihr nicht lesen?

Lerne lesen:
In § 67 III 3 StVZO werden lediglich Scheinwerfer erwähnt.

Und lerne zitieren: Von dem Text da oben stammt nichts von mir.
Beitrag #7108137 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7108155
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Stef J. schrieb:
> Einfach an / aus. Die Frequenz ist egal. Es soll blinken.
...
> Würde mich über Antworten freuen.

Falls Du Dich hier über den etwas rauheren Ton wundern solltest, dann 
liegt das daran, dass es den Grundsatz von Technik und Verantwortung 
gibt. Für viele ist das ein unangenehmes Thema und poltern lieber. Das 
hat zur Folge, dass auch die unentgeldliche, gegenleistungsfreie, Hilfe 
zu unerlaubten Handlungen für Helfende verhängnisvoll werden könnte.

Zum Beispiel zum Skifahren hatte Jemand einem geholfen, dass er die 
Minikamera auf dem Skihelm an das Smartphone sendet und zugleich als 
Video hochlädt, was dieser auch mehrfach im Winter machte. Im Sommer 
macht dieser damit ein Attentat. Gegen die ahnungslos Helfenden wurde 
auch ermittelt und alles durchsucht. Der Verstoß gegen den Datenschutz 
bleibt noch hängen, weil natürlich auch Einzelpersonen in Nahaufnahme 
ohne Zustimmung hochgeladen wurden.
Gast #7108172
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Yalu X. schrieb:
> Wegen der Blinkerei ist sie nicht StVZO-konform. Wenn sie aber nur
> tagsüber betrieben wird, drückt die Polizei angesichts der limitierten
> Blendwirkung vielleicht ein Auge zu.

Nicht nur dann. Mir hat mal ein, mir privat bekannter, Polizeibeamte 
gesagt, dass er bei Radfahrern lieber wegschaut. Die haben kein 
Kennzeichen, meistens keinen Ausweis dabei und er habe damit viel zu 
viel Aufwand.

In einigen Städten hat man inzwischen ein paar (zu-)wenige 
Polizei-Radstaffeln auf der Straße, deren Trefferrate scheint verdammt 
hoch zu sein.

Driver schrieb:
>> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind
>> unzulässig.
> Falsch zitiert!
> "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig."
Nee, Du bist zu dämlich zum Lesen:

"(3) Fahrräder müssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden 
Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer 
muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht 
blendet. Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig.
[ .. ]"

Blinkende Schlußleuchten sind in §67 Abs.4 untersagt.

Egal: Radfahrer betrachten Verkehrsvorschriften stets als unverbindliche 
Empfehlung und machen eh, was sie wollen.
#7108201
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Autofahrer schrieb:

> Nur leider haben zu viele von diesen Akkuleuchten die Blinkerei
> eingebaut und es fahren immer noch welche mit diesem nervigen Scheiß
> durch die Gegend...

Diese Leuchten haben allesamt kein gültiges Zulassungszeichen.
Leider haben wir in D die seltsame Gesetzgebung, das zwar
nicht zugelassene Geräte verkauft werden dürfen, aber nicht
benutzt werden dürfen.
Gast #7108231
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Manfred schrieb:
> Egal: Radfahrer betrachten Verkehrsvorschriften stets als unverbindliche
> Empfehlung und machen eh, was sie wollen.

Bloss dass die immer noch ihre eigene Haut dabei riskieren..
Gehwegparker riskieren nur die Haut derjenigen, die in die Blechlawine 
ausweichen müssen, nicht die eigene.
Gast #7108251
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Hilssherrif schrieb:
>> Radfahrer betrachten Verkehrsvorschriften stets als unverbindliche
>> Empfehlung und machen eh, was sie wollen.
>
> Bloss dass die immer noch ihre eigene Haut dabei riskieren..
> Gehwegparker riskieren nur die Haut derjenigen, die in die Blechlawine
> ausweichen müssen, nicht die eigene.

Es müssen die ausweichen, die dort sowieso nicht zu fahren haben.

Wenn ich zu Fuß aus meiner Einfahrt auf den Weg trete, wäre es 
hilfreich, immer eine Schubkarre vor mir her zu schieben - drei 
Kampfradler pro Woche würden wohl dran zerschellen.
#7108261
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Harald W. schrieb:
> Leider haben wir in D die seltsame Gesetzgebung, das zwar
> nicht zugelassene Geräte verkauft werden dürfen, aber nicht
> benutzt werden dürfen.

Ja, es ist schon seltsa.: Du kannst in jedem Supermarkt die schönsten 
Küchenmesser kaufen, aber wenn Du die in fremde Leute steckst, wirst Du 
plötzlich ganz unfreundlich angesehen. Wer soll sich da noch auskennen?

Manfred schrieb:
> In einigen Städten hat man inzwischen ein paar (zu-)wenige
> Polizei-Radstaffeln auf der Straße, deren Trefferrate scheint verdammt
> hoch zu sein.

Nicht nur das; die können auch ziemlich rabiat sein. Andererseits 
scheinen die auch verträglich sein zu können, wenn der "Kunde" guten 
Willen und Einsicht zeigt.
#7108267
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Percy N. schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Leider haben wir in D die seltsame Gesetzgebung, das zwar
>> nicht zugelassene Geräte verkauft werden dürfen, aber nicht
>> benutzt werden dürfen.
>
> Ja, es ist schon seltsa.: Du kannst in jedem Supermarkt die schönsten
> Küchenmesser kaufen, aber wenn Du die in fremde Leute steckst, wirst Du
> plötzlich ganz unfreundlich angesehen. Wer soll sich da noch auskennen?

Der Unterschied ist, dass das Küchenmesser nicht dafür bestimmt ist, in 
Leute gesteckt zu werden. Die Fahrradlampe ist aber dafür bestimmt, ans 
Fahrrad geschraubt und dort (ggf. blinkend) benutzt zu werden. Genau das 
darf man aber nicht.
Gast #7108275
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Harald W. schrieb:
>> Wenn ich zu Fuß aus meiner Einfahrt auf den Weg trete, wäre es
>> hilfreich, immer eine Schubkarre vor mir her zu schieben - drei
>> Kampfradler pro Woche würden wohl dran zerschellen.
> So machen das die Mütter. Die schieben immer den Kinderwagen
> wie einen Panzer vor sich her.

Leichtsinn, das Risiko für das Kind ist dabei zu hoch.

Percy N. schrieb:
>> In einigen Städten hat man inzwischen ein paar (zu-)wenige
>> Polizei-Radstaffeln auf der Straße, deren Trefferrate scheint verdammt
>> hoch zu sein.
> Nicht nur das; die können auch ziemlich rabiat sein. Andererseits
> scheinen die auch verträglich sein zu können, wenn der "Kunde" guten
> Willen und Einsicht zeigt.

Das ist vollkommen in Ordnung "hau ab, aber wehe, wenn ich dich nochmal 
erwische". Der Erziehungseffekt kann dabei höher sein, als 10 Euro 
"Ablassgebühr" zu zahlen.

Rolf M. schrieb:
> Der Unterschied ist, dass das Küchenmesser nicht dafür bestimmt ist, in
> Leute gesteckt zu werden. Die Fahrradlampe ist aber dafür bestimmt, ans
> Fahrrad geschraubt und dort (ggf. blinkend) benutzt zu werden. Genau das
> darf man aber nicht.

Das ist zutreffend, aber dennoch zwiespältig:
MaWin schrieb:
> dann möchte ich nicht durch ein Fahrradgesetz gegängelt werden.

Es gibt genug Gesetze / Verordnungen, die auch unbeteiligt andere Leute 
treffen, schwierige Sache.
#7108342
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FS schrieb:
> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig."
> Thema erledigt.

Aber nur solange es fest am Radl montiert ist. Man kann aber ein Kabel 
zum Rucksack oder zum Helm führen und dort das blinkende Licht 
anbringen. Weshalb es fest montiert verboten ist, aber an der Kleidung 
oder am Körper nicht, kann wohl keiner schlüssig erklären.


Ich habe seit einer Woche einen Fahrtrichtungsanzeiger (Velorian 
e-Bike-Line) an meinem (einspurigen) E-Bike. Erlaubt ist es an E-Bikes 
offiziell nicht. Aber selbst die Polizei kümmert das nicht, solange man 
überhaupt die Fahrtrichtungsänderung anzeigt. Mal davon abgesehen, dass 
weder die StVO noch die StVZO das Handraushalten explizit vorschreibt. 
Die StVO sagt lediglich, dass man die Fahrtrichtungsänderung anzeigen 
und beide Hände am Lenkrad haben muss. Die StVZO verbietet nur 
Fahrtrichtungsanzeiger an einspurigen Fahrrädern, schreibt aber das 
Handraushalten auch nicht vor. Die "allgemeinen Argumentationen" gegen 
einen Fahrtrichtungsanzeiger an einspurigen Fahrrädern, die von den 
Gesetzeschreibern immer genannt werden, sind m.E. nicht nachvollziehbar. 
Argumentationen sind z.B. "Könnten Autofahrer mit einem 
Baustellenblinklicht verwechseln" (seit wann sich Baustellenblinklichter 
bewegen weiß ich nicht), "Fahrrichtungsanzeiger stehen am Fahhrad zu nah 
beieinander" (Mofas z.B. sind auch nicht breiter als Fahrräder, dürfen 
aber eine Fahrtrichtgungsanzeiger haben), "Autofahrer könnten irritiert 
werden" (Sie können auch nicht umlernen solange es keine 
Fahrtrichtungsanzeiger am Radl gibt). Ich habe bisher positive 
Erfahrungen damit, die Autofahrer nehmen es positiv auf.

Dyson schrieb:
> und mindestens ein Dutzend Rückspiegel

Ich habe drei Spiegel dran. Links und rechts je einen normalen Spiegel, 
und links zusätzlich einen Hohlspiegel. Das ist eine sehr nützliche 
Einrichtung. Man spart sich einen steifen Hals.

Michael schrieb:
> Und wieso blinken dann die ganzen Fahrräder? Praktisch alle Fahrräder
> mit LED-Beleuchtung, die ich fahren sehe, haben kein Dauerlicht...

Wo fährst Du? Meine Fahrradbeleuchtung blinkt nicht.
#7108387
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Rolf M. schrieb:
> Der Unterschied ist, dass das Küchenmesser nicht dafür bestimmt ist, in
> Leute gesteckt zu werden. Die Fahrradlampe ist aber dafür bestimmt, ans
> Fahrrad geschraubt und dort (ggf. blinkend) benutzt zu werden.
Nein. Was eine Fahrradlampe ist, ist legaldefiniert. Irgend etwas, was 
blinken kann, gehört nicht dazu.
>  Genau das
> darf man aber nicht.
Doch, Du darfst beliebige Fahrradlampen benutzen, sogar an Deinem 
Fahrrad. Falls diese Benutzung aber im öffentlichen Straßenverkehr 
stattfinden sollte, darf das Dingen nicht blinken.

Eigentlich ganz einfach, sofern der IQ nicht wesentlich unter 85 liegt.
Gast #7108402
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René H. schrieb:
> Wo fährst Du? Meine Fahrradbeleuchtung blinkt nicht.

Ich fahre selbst gar nicht. Mir fällt aber an fast jedem Fahrrad mit 
LED-Beleuchtung dieses Blinken auf, bei manchen ist es sogar ein 
hektisches Flackern. Bei Glühlampen ist mir das noch nie aufgefallen. 
Ich lebe in Süddeutschland.
#7108418
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Michael schrieb:
> Helmut -. schrieb:
>> Aber in Absatz 4 sind blinkende Schlussleuchten verboten!
>
> Und wieso blinken dann die ganzen Fahrräder? Praktisch alle Fahrräder
> mit LED-Beleuchtung, die ich fahren sehe, haben kein Dauerlicht...

Weil vielen dieses Gesetz entweder egal ist oder sie es gar nicht erst 
kennen. Genau deshalb sollte es diese Lampen am besten gar nicht erst 
geben.

Manfred schrieb:
> Das ist zutreffend, aber dennoch zwiespältig:
> MaWin schrieb:
>> dann möchte ich nicht durch ein Fahrradgesetz gegängelt werden.
>
> Es gibt genug Gesetze / Verordnungen, die auch unbeteiligt andere Leute
> treffen, schwierige Sache.

Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken 
kann?

Percy N. schrieb:
> Was eine Fahrradlampe ist, ist legaldefiniert.

Wo finde ich denn diese gesetzliche Definition des Begriffs 
"Fahrradlampe"?  In der StVZO kommt er nicht vor.

> Irgend etwas, was blinken kann, gehört nicht dazu.

Mir egal, wie man es nennt. Dann ist es eben keine Fahrradlampe, sondern 
eine Lampe fürs Fahrrad. Es geht darum, dass das Ding für Fahrräder 
gedacht ist, aber einen Blinkmodus besitzt, der nach StVZO am Fahrrad 
nicht benutzt werden darf.

>>  Genau das
>> darf man aber nicht.
> Doch, Du darfst beliebige Fahrradlampen benutzen, sogar an Deinem
> Fahrrad. Falls diese Benutzung aber im öffentlichen Straßenverkehr
> stattfinden sollte, darf das Dingen nicht blinken.

Also ist es doch eine Fahrradlampe, auch wenn es blinken kann?
Gast #7108437
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Interessant, meine fest montierte Frontlampe am Rad hat E-Zulassung, KBA 
Nummer etc. und blinkt.
Zumindest macht sie das, wenn man langsam fährt.
Erst ab einer gewissen Geschwindigkeit bleibt das Licht kontinuierlich 
an.
Die Blinkfrequenz passt aber nicht zur Polzahl des Nabendynamos.

Und nun?
Gast #7108497
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Bekommt ihr es eigentlich auf die Reihe, den Unterschied zwischen einem 
batteriebetriebenen Blinklicht und dem Flackern eines mit langsam 
drehenden Nabendynamos betriebenen Lichtes zu erkennen?

Frage für einen Nachbarn.
#7108730
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Harald W. schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>
>> Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken
>> kann?
>
> Im Zweifel den Fahrradfahrer, weil dieser durch die Blinkerei
> schlechter erkennbar ist.

Gibt es dazu irgenwelche verlässliche Quellen, die das untersuchen? Wie 
sieht es mit anderen Effekten im Vergleich dazu aus? Sowas wie das 
Abschätzen der Geschwindigkeit und Entfernunng? Mein Gehirn ist ganz gut 
darauf trainiert die Entfernung, Geschwindigkeit und Fahrtrichtung von 
gleichmäßig bewegten Lichtquellen einzuschätzen. Bei blinkenden oder zu 
hellen Lichtern gibt es sehr sehr schnell auf.
Gast #7108737
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Rolf M. schrieb:
> Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken
> kann?

Die Haendler und ueber den Preis die Kunden. D ist wohl das einzige Land 
wo sich Leute darueber aufhalten ob eine kleine Fahrradfunzel blinkt. 
Ich glaub da steckt 'nur' Hass auf Radfahrer dahinter. Letztlich 
braeuchte man also Spezialversionen fuer D. Ich hab eine solche fuer ein 
Ruecklicht. Da gibt es nur an und aus, auf dem Gehaeuse ist aber noch 
die Abbildung fuer mehrere Leuchtmoden, also auch Blinken.
#7108753
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Rolf M. schrieb:
>>> Genau das
>>> darf man aber nicht.
>>
>> Doch, Du darfst beliebige Fahrradlampen benutzen, sogar an Deinem
>> Fahrrad. Falls diese Benutzung aber im öffentlichen Straßenverkehr
>> stattfinden sollte, darf das Dingen nicht blinken.
>
> Also ist es doch eine Fahrradlampe, auch wenn es blinken kann?

Außerhalb des Geltungsbereiches der StVZO: ja.
#7109125
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Mombert H. schrieb:

> Gibt es dazu irgenwelche verlässliche Quellen, die das untersuchen? Wie
> sieht es mit anderen Effekten im Vergleich dazu aus? Sowas wie das
> Abschätzen der Geschwindigkeit und Entfernunng? Mein Gehirn ist ganz gut
> darauf trainiert die Entfernung, Geschwindigkeit und Fahrtrichtung von
> gleichmäßig bewegten Lichtquellen einzuschätzen. Bei blinkenden oder zu
> hellen Lichtern gibt es sehr sehr schnell auf.

Genauso geht es mir, speziell bei Dunkelheit und Regen.
Gast #7109309
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René H. schrieb:
> Mal davon abgesehen, dass
> weder die StVO noch die StVZO das Handraushalten explizit vorschreibt.

Das kann ohnehin nur eine Erfindung aus der Norddeutschen Flachebene 
sein. Selbst hier im mäßig hügeligen Mittelgebirgsland gibt es genug 
Gefällestrecken. Und wenn ich im Gefälle auf eine Kreuzung zufahre, an 
der ich abbiegen will, brauche ich beide Hände am Lenker, weil eben dort 
die Bremsgriffe sitzen. Und im Gefälle nur vorne bremsen, weil ich mit 
der Hand, die hinten bremsen würde, winken soll, ist zwar eine Idee, 
aber keine gute. Insbesondere wenn man um so stärker bremsen müsste, 
weil man ja hinten gerade nicht bremst.
Gast #7109322
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Nachdenklicher schrieb:
> René H. schrieb:
>> Mal davon abgesehen, dass
>> weder die StVO noch die StVZO das Handraushalten explizit vorschreibt.
>
> Das kann ohnehin nur eine Erfindung aus der Norddeutschen Flachebene
> sein. Selbst hier im mäßig hügeligen Mittelgebirgsland gibt es genug
> Gefällestrecken. Und wenn ich im Gefälle auf eine Kreuzung zufahre, an
> der ich abbiegen will, brauche ich beide Hände am Lenker, weil eben dort
> die Bremsgriffe sitzen. Und im Gefälle nur vorne bremsen, weil ich mit
> der Hand, die hinten bremsen würde, winken soll, ist zwar eine Idee,
> aber keine gute. Insbesondere wenn man um so stärker bremsen müsste,
> weil man ja hinten gerade nicht bremst.

Die StVO schreibt das "Handraushalten" nicht explizit vor, aber ein 
"rechzeitiges und deutliches Ankündigen".
Gast #7109332
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mh schrieb:
> Die StVO schreibt das "Handraushalten" nicht explizit vor, aber ein
> "rechzeitiges und deutliches Ankündigen".

Nur wenn es nicht per Licht sein darf, wie dann, wenn nicht mit der 
Hand? "Ich will abbiegen!" brüllen dürfte ja auch nicht zielführend 
sein.
Gast #7109350
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Langsamer werden und sich sichtbar umgucken können für den nachfolgenden 
Verkehr auch schon Indikatoren sein.

Es mag zwar für den einen oder anderen Radfahrendeninninnen schwierig 
vorstellbar sein, aus Rücksicht auf irgendwas das eigene Tempo zu 
verringern (weil: Rücksicht, das ist das was die anderen nehmen müssen), 
aber so ist das.
Gast #7109362
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Nachdenklicher schrieb:
> mh schrieb:
>> Die StVO schreibt das "Handraushalten" nicht explizit vor, aber ein
>> "rechzeitiges und deutliches Ankündigen".
> Nur wenn es nicht per Licht sein darf, wie dann, wenn nicht mit der
> Hand? "Ich will abbiegen!" brüllen dürfte ja auch nicht zielführend
> sein.
Niemand hat geschrieben, dass es zielführend sein muss, nur rechzeitig 
und deutlich.

DerEgon schrieb:
> Es mag zwar für den einen oder anderen Radfahrendeninninnen schwierig
> vorstellbar sein, aus Rücksicht auf irgendwas das eigene Tempo zu
> verringern (weil: Rücksicht, das ist das was die anderen nehmen müssen),
> aber so ist das.
Warum sollte es bei Fahrradfahrern anders sein als bei Autofahrern?
#7109434
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Nachdenklicher schrieb:
> mh schrieb:
>> Die StVO schreibt das "Handraushalten" nicht explizit vor, aber ein
>> "rechzeitiges und deutliches Ankündigen".
>
> Nur wenn es nicht per Licht sein darf, wie dann, wenn nicht mit der
> Hand?
>

Das ist eben der Widerspruch. Man soll die Fahrtrichtungsänderung 
anzeigen, aber gleichzeitig immer Bremsbereit sein, dem 
Verkehrsgeschehen angepasst fahren, etc. pp. Einhändig fahren ist zwar 
erlaubt, aber passiert dabei etwas kann man Probleme mit der 
Versicherung bekommen (z.B.: Landgericht Münster Aktenzeichen 1 S 
56/15). Wenn man also z.B. die Hand raushält und dann plötzlich bremsen 
muss, es aber nicht mehr schafft weil ja eine Hand draußen ist, dann hat 
man zwar gesetzeskonform die Fahrtrichtungsänderung angezeigt, bekommt 
aber trotzdem eine Mitschuld.
Moderator #7109466
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Nachdenklicher schrieb:
> Das kann ohnehin nur eine Erfindung aus der Norddeutschen Flachebene
> sein.

Ich glaube eher, die Gepflogenheit stammt noch aus der Zeit, wo die
meisten Fahrräder Rücktrittbremsen hatten. Da war es auch noch nicht
Standard, den Berg mit 70 Sachen hinunterzubrettern und erst auf den
letzten Metern vor der Kreuzung mit dem Bremsen zu beginnen.

> Und wenn ich im Gefälle auf eine Kreuzung zufahre, an der ich abbiegen
> will, brauche ich beide Hände am Lenker, weil eben dort die
> Bremsgriffe sitzen.

Der Mensch hat ja zusätzlich zu den Armen auch noch zwei Beine, die
während des Bremsens nicht zum Pedalieren benötigt werden und sich
deswegen hervorragend als Fahrtrichtungsanzeiger eignen ;-)
Gast #7109467
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Yalu X. schrieb:
> Der Mensch hat ja zusätzlich zu den Armen auch noch zwei Beine, die
> während des Bremsens nicht zum Pedalieren benötigt werden und sich
> deswegen hervorragend als Fahrtrichtungsanzeiger eignen ;-)

Füße von den Pedalen nehmen ist nur in Ausnahmen erlaubt. Mehr als mit 
den Zehen wackeln ist also selten erlaubt.
#7109483
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es verlangt ja niemand, dass ich während des gesamten Abbiegevorgangs 
die Hand heraus halte aber rechtzeitig vor der Kurve kann man das 
durchaus. Ich bin zwar mit meinem Rad eher selten auf Straßen unterwegs, 
die auch Autos befahren (Komoot versucht das unter allen Umständen zu 
vermeiden) aber wenn es mal vorkommt, hat mich das noch nie vor größere 
Probleme gestellt. Wenns komplett unübersichtlich wird kann man auch 
durchaus mal rechts ranfahren und die Straße zu Fuß queren. Aber ja, das 
kostet Zeit. Als Berufspendler hat man die vermutlich nicht. Ich fahre 
nur in meiner Freizeit Rad und da nehme ich mir die Zeit.
#7109495
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Nichtverzweifelnder schrieb:
> Mercedes hat mitgedacht und schon vor Jahrzehnten eine Zielhilfe auf der
> Motorhaube angebracht 😱😅

Die würde ich auch gern nutzen! 😎
Immer wieder gern beobachtet: vor allem 'zünftig' gekleidete Radler 
scheren sich nicht um vorhandene Radwege, wenn sie auf der Landstraße 
(demonstrativ laaangsam) nebeneinander fahren dürfen(!) und gleichzeitig 
das Wischfon bedienen möchten...
Gast #7109500
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Thomas U. schrieb:
> wenn sie auf der Landstraße
> (demonstrativ laaangsam) nebeneinander fahren dürfen(!) und gleichzeitig
> das Wischfon bedienen möchten...

Dein Leben scheint eine einzige Bedrohung durch Radfahrer, die Grünen, 
Greta und Analena zu sein. Oder habe ich jemanden oder etwas vergessen?
#7109504
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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Thomas U. schrieb:
>> wenn sie auf der Landstraße
>> (demonstrativ laaangsam) nebeneinander fahren dürfen(!) und gleichzeitig
>> das Wischfon bedienen möchten...
>
> Dein Leben scheint eine einzige Bedrohung durch Radfahrer, die Grünen,
> Greta und Analena zu sein. Oder habe ich jemanden oder etwas vergessen?

Dich, wenn du dich dort einreihen möchtest...
Gast #7109516
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Mercedes hat gut mitgedacht. Das auffällig unauffällige Zierelement ist 
zwar vorne mittig angebracht, vom Fahrer aus gesehen aber leicht rechts. 
Die Ziellinie "Kimme und Korn" ist werksseitig bereits optimal 
eingerichtet.😄
Gast #7109517
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Yalu X. schrieb:
> Ich glaube eher, die Gepflogenheit stammt noch aus der Zeit, wo die
> meisten Fahrräder Rücktrittbremsen hatten. Da war es auch noch nicht
> Standard, den Berg mit 70 Sachen hinunterzubrettern und erst auf den
> letzten Metern vor der Kreuzung mit dem Bremsen zu beginnen.

Okay, so etwas hatte nur mein Kinderfahrrad. Selbst mein erstes 
"vollwertiges" Fahrrad, das ich in meinen frühen Teenagerjahren bekommen 
habe, hatte Kettenschaltung und somit keine Rücktrittbremse.
Mittlerweile bin ich zwar wieder bei Nabenschaltung (mit Zahnriemen 
statt Kette, sehr angenehm) angekommen - aber diese Nabe gibt es nicht 
mit Rücktritt.

70 Sachen fahre ich eh nicht. Laut meiner Ebike-App war meine 
Höchstgeschwindigkeit mit diesem Fahrrad 49,2 km/h. (Und für die ganz 
denkfaulen unter uns - da ging es bergab. Das Pedelec ist nicht getunt, 
sondern regelt vorschriftsgemäß bei knapp über 25 km/h den Motor ab.)
Aber nichtsdestotrotz, schweres ich + schweres Pedelec + Gefälle 
bedeutet ordentliche Beschleunigung. Da müßte ich auf Geschwindigkeiten 
bremsen, die unterhalb der Mindestgeschwindigkeit für Fahrstabilität 
liegen, um bei der Sequenz bremsen - winken - abbiegen beim Abbiegen die 
passende Geschwindigkeit für die Kurve zu haben.

> Der Mensch hat ja zusätzlich zu den Armen auch noch zwei Beine, die
> während des Bremsens nicht zum Pedalieren benötigt werden und sich
> deswegen hervorragend als Fahrtrichtungsanzeiger eignen ;-)

Niedliche Idee. Wird nur kein Autofahrer verstehen. ;-)
Gast #7109545
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Hallo

René H. schrieb:
> Das hat es schon lange. Das war schon vor 30 Jahren nicht anders, nur
> gab es da noch kein Internet wo sich die Menschen darüber auslassen
> konnten.

Volltreffer, versenkt... ;-)

So ziemlich bei jeden weiteren Thema ist es genauso - angefangen hat das 
alles eigentlich wo das Privat TV sich verbreitete.
Kurz danach kam ja das WWW für die breite Masse und das verschwinden der 
Volumentarife.
Das letzte aber wichtige Quäntchen waren dann die bezahlbaren 
Mobilfunkflatrates.

Seitdem ist alles schlimmer geworden... ;-)
Kriminalität, Ignorieren von Regeln, der Umgang miteinander - halt eine 
Welt in der man keine Kinder mehr bringt... ;-)

Was sich geändert hat ist nur letztendlich im Kern eins:
Der Stammtisch ist größer geworden, nicht  der Leserbrief an die lokale 
Zeitung ist die Grenze sondern die ganze Welt, verrückte Ideen und 
Vorstellungen (Freie Energie, flache Erde...) schaffen es weltweit und 
nicht nur bis zu irgendwelchen armen Bekannten die sich den Unsinn 
anhören müssen.

Ganz früher hat man sich über den einen Fahrradfahrer, Autofahrer, 
Fußgänger kurz aufgeregt und die Sache war gegessen (Eventuell mussten 
sich Arbeitskollegen oder der Lebenspartner irgendwelches wehklagen 
anhören, das war aber sehr schnell vergesse).
Heute tritt man das in 1001 soziale Medien breit und findet natürlich 
dann hunderte Bestätigungen und radikal andere Meinungen.
Das sind aber nur hunderte weitere Querulanten die halt zusammentreffen 
und die es früher auch schon gab - "nur" das sie sich nicht kannten und 
zusammen gekommen waren.

Was bleibt:
Medienkompetenz erwerben, und nochmal Medienkompetenz erwerben und am 
besten noch mal ein drittes mal.
Echte Zahlen aus der Vergangenheit anschauen, bzw. in die Geschichte 
gehen und sehen das (gar nicht mal so anderes Thema wenn es rein um die 
Art der Reaktionen geht) Impfgegner, Radikale Meinungen und gefährlicher 
Unsinn im Zusammenhang mit einer Pandemie, Hass gegen andere 
Verkehrsteilnehmer bzw. Rücksichtsloses verhalten Einzelner (und wenn 
auch nur ein mittelprächtiger Unterhaltungsfilm 
https://www.youtube.com/watch?v=7haPE2nVLXo ) absolut nicht neues sind.
Gast #7109546
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Mikro-Fahrrad-Fahrer schrieb:
> Die taugt doch nichts! Wenn ich als Beifahrer letztens nicht die Tür
> aufgemacht hätte, dann hätten wir den Radfahrer nicht erwischt!

Das war dann arbeitsteilig, der Fahrer zielt, der Beifahrer "fängt", 
also hat die Zieleinrichtung ebrn doch, perfekt, funktioniert. Qualität 
》made in Germany《.
#7109564
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Helmut -. schrieb:
> René H. schrieb:
>> und selbst an
>> Zebrastreifen und/oder Querungshilfen muss man die meisten Autofahrer
>> zum Anhalten zwingen
>
> An Zebrastreifen und/oder Querungshilfen hast du als fahrender Radfahrer
> auch kein Vorrecht!
>

Autofahrer halten "generell" nicht  oder nur sehr ungern an, egal ob man 
schiebt oder zu Fuß geht. Manche Autofahrer haben keine Lust sich an 
Gesetze zu halten. Gerade erst wieder erlebt (auf dem Weg zum 
Einkaufen). Obwohl die Straße wegen Rohrleitungsarbeiten gesperrt ist, 
fahren Autofahrer rein, und fluchen dann wenn sie umkehren müssen (aber 
das passiert halt wenn man schlauer sein will als Verkehrszeichen und 
Absperrungen).
Gast #7109583
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Mercedes hat schon vor Jahrzehnten erreicht, was heute neudeutsch als 
'Sounddesign' verkauft wird: Motor aufheulen lassen, der 
keilriemengetriebene Lüfterflügel zischt böse dazu, zur Ergänzung ein 
sonores "Tuut" aus der Doppelhupe. Das diszipliniert so manchen 
Radfahrer. Der Volksmund sprach seinerzeit von der "eingebauten 
Vorfahrt" bei Mercedes-Automobilen. Aber nur bei denen!😉
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