Forum: /dev/null Blinkendes Tagfahrlicht am E-Bike [Endet 29.06.]


von Stef J. (maryt)


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Hallo,

Mir stehen am Ebike 12V DC konstant Spannung zur Verfügung.
Jetzt habe ich mir ein kleines 12 V Standlicht (SHIN YO LED Standlicht 
MODUL 2 mit 2 LEDs) für Motorräder besorgt und möchte dieses als 
blinkendes TagesfahrLicht am E-Bike nutzen.

Einfach an / aus. Die Frequenz ist egal. Es soll blinken.

Welches simples kleines Bauteil brauche ich nun, um das zu 
verwirklichen?

Würde mich über Antworten freuen.

: Gesperrt durch Moderator
von Harald A. (embedded)


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Oh, oh! Popcorn time! Dieser Thread wird böse enden. Sinn, Ablenkung, 
Gefährdung, Prüfzeichen, EMV, CE, StVO etc. pp.

: Bearbeitet durch User
von Helge (Gast)


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Wer für andere so gefährlich ist, daß es ein blinklicht benötigt, macht 
was falsch :-)

von Harald A. (embedded)


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Willst Du etwas selber basteln auf Platine oder lieber eine Art Modul?

: Bearbeitet durch User
von Kolja L. (kolja82)


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Langsam drehender Ventilator vor die Lampe

von STK500-Besitzer (Gast)


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Kolja L. schrieb:
> Langsam drehender Ventilator vor die Lampe

Dynamo auf verbogenem Rad laufen lassen.

von Rolf M. (rmagnus)


Angehängte Dateien:

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Kolja L. schrieb:
> Langsam drehender Ventilator vor die Lampe

Der kann sich auch vom Fahrtwind drehen :)

: Bearbeitet durch User
von Dyson (Gast)


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Speichenklicker, Lenkerfransen und mindestens ein Dutzend Rückspiegel 
nicht vergessen.

von FS (Gast)


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§67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig." 
Thema erledigt.

von Harald W. (wilhelms)


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Stef J. schrieb:

> Jetzt habe ich mir ein kleines 12 V Standlicht (SHIN YO LED Standlicht
> MODUL 2 mit 2 LEDs) für Motorräder besorgt

Lass es doch einfach dauernd Leuchten. Das ist hilfreich.
Blinkendes Licht dagegen stört und kann unnötige Unfälle
hervorrufen.

von Dyson (Gast)


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Wenn man es mit 1KHz blinken lässt, gefährdet es niemanden.

von Autofahrer (Gast)


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FS schrieb:
> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind
> unzulässig."
> Thema erledigt.

Nur leider haben zu viele von diesen Akkuleuchten die Blinkerei 
eingebaut und es fahren immer noch welche mit diesem nervigen Scheiß 
durch die Gegend...

von Stef J. (maryt)


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Harald A. schrieb:
> Willst Du etwas selber basteln auf Platine oder lieber eine Art Modul?

Lieber eine Art Modul.

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Nimm die hier:

  https://www.pollin.de/p/kingbright-blink-led-5-mm-gruen-diffus-3-5-14-v-5-32-mcd-600-121755

Einfach an die 12V anschließen und fertig.

Wegen der Blinkerei ist sie nicht StVZO-konform. Wenn sie aber nur 
tagsüber betrieben wird, drückt die Polizei angesichts der limitierten 
Blendwirkung vielleicht ein Auge zu.

: Bearbeitet durch Moderator
von Driver (Gast)


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FS schrieb:
> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind
> unzulässig.

Falsch zitiert!
"Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig."

von Percy N. (vox_bovi)


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Driver schrieb:
> FS schrieb:
>
>> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind
>> unzulässig.
>
> Falsch zitiert!
> "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig."

Quelle?

von Ein Kommentar (Gast)


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Du solltest ein blaues Blinklicht nehmen.

Und der Polizei sagen, das Blinklicht auf deren Auto blendet stärker als 
deines. Die sollen sich sich erst mal selbst ordendlich Bußgeld 
abnehmen. Und deren eigenes Blenddingsda einziehen.

von Helmut -. (dc3yc)


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Percy N. schrieb:
> Driver schrieb:
>> FS schrieb:
>>
>>> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind
>>> unzulässig.
>>
>> Falsch zitiert!
>> "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig."

Lt. §67 StVZO sind weder blinkende Scheinwerfer noch blinkende 
Schlussleuchten zulässig! Könnt ihr nicht lesen?

von Klaus B. (butzo)


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Driver schrieb:
> FS schrieb:
>> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind
>> unzulässig.
>
> Falsch zitiert!
> "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig."
Muss wohl schon jemand gelesen haben, hätte letztes Jahr fast so einen 
Helden vom Rad geholt:
Leuchte nach vorn montiert, Farbe: rot!

Kam von rechts auf linkem Radweg, mit Radler von rechts habe ich 
gerechnet, ist dort auch auf dem linken Radweg zulässig,
aber rotes Licht --> Objekt entfernt sich.

Butzo*aussen

von Percy N. (vox_bovi)


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Helmut -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Driver schrieb:
>>> FS schrieb:
>>>> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind
>>>> unzulässig.
>>>
>>> Falsch zitiert!
>>> "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig."
>
> Lt. §67 StVZO sind weder blinkende Scheinwerfer noch blinkende
> Schlussleuchten zulässig! Könnt ihr nicht lesen?

Lerne lesen:
In § 67 III 3 StVZO werden lediglich Scheinwerfer erwähnt.

Und lerne zitieren: Von dem Text da oben stammt nichts von mir.

Beitrag #7108137 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dieter (Gast)


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Stef J. schrieb:
> Einfach an / aus. Die Frequenz ist egal. Es soll blinken.
...
> Würde mich über Antworten freuen.

Falls Du Dich hier über den etwas rauheren Ton wundern solltest, dann 
liegt das daran, dass es den Grundsatz von Technik und Verantwortung 
gibt. Für viele ist das ein unangenehmes Thema und poltern lieber. Das 
hat zur Folge, dass auch die unentgeldliche, gegenleistungsfreie, Hilfe 
zu unerlaubten Handlungen für Helfende verhängnisvoll werden könnte.

Zum Beispiel zum Skifahren hatte Jemand einem geholfen, dass er die 
Minikamera auf dem Skihelm an das Smartphone sendet und zugleich als 
Video hochlädt, was dieser auch mehrfach im Winter machte. Im Sommer 
macht dieser damit ein Attentat. Gegen die ahnungslos Helfenden wurde 
auch ermittelt und alles durchsucht. Der Verstoß gegen den Datenschutz 
bleibt noch hängen, weil natürlich auch Einzelpersonen in Nahaufnahme 
ohne Zustimmung hochgeladen wurden.

von Manfred (Gast)


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Yalu X. schrieb:
> Wegen der Blinkerei ist sie nicht StVZO-konform. Wenn sie aber nur
> tagsüber betrieben wird, drückt die Polizei angesichts der limitierten
> Blendwirkung vielleicht ein Auge zu.

Nicht nur dann. Mir hat mal ein, mir privat bekannter, Polizeibeamte 
gesagt, dass er bei Radfahrern lieber wegschaut. Die haben kein 
Kennzeichen, meistens keinen Ausweis dabei und er habe damit viel zu 
viel Aufwand.

In einigen Städten hat man inzwischen ein paar (zu-)wenige 
Polizei-Radstaffeln auf der Straße, deren Trefferrate scheint verdammt 
hoch zu sein.

Driver schrieb:
>> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind
>> unzulässig.
> Falsch zitiert!
> "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig."
Nee, Du bist zu dämlich zum Lesen:

"(3) Fahrräder müssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden 
Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer 
muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht 
blendet. Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig.
[ .. ]"

Blinkende Schlußleuchten sind in §67 Abs.4 untersagt.

Egal: Radfahrer betrachten Verkehrsvorschriften stets als unverbindliche 
Empfehlung und machen eh, was sie wollen.

von Volker B. (Firma: L-E-A) (vobs)


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Manfred schrieb:

> Egal: Radfahrer betrachten Verkehrsvorschriften stets als unverbindliche
> Empfehlung und machen eh, was sie wollen.

Is' klar, alle! So wie sich kein Autofahrer an Geschwidigkeitslimits 
hält oder seinen Blinker benutzt... Was für'n Schwachsinn! :-/

von Helmut -. (dc3yc)


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Percy N. schrieb:
> Lerne lesen:
> In § 67 III 3 StVZO werden lediglich Scheinwerfer erwähnt.

Aber in Absatz 4 sind blinkende Schlussleuchten verboten!

von Harald W. (wilhelms)


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Autofahrer schrieb:

> Nur leider haben zu viele von diesen Akkuleuchten die Blinkerei
> eingebaut und es fahren immer noch welche mit diesem nervigen Scheiß
> durch die Gegend...

Diese Leuchten haben allesamt kein gültiges Zulassungszeichen.
Leider haben wir in D die seltsame Gesetzgebung, das zwar
nicht zugelassene Geräte verkauft werden dürfen, aber nicht
benutzt werden dürfen.

von Harald W. (wilhelms)


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Yalu X. schrieb:

> 
https://www.pollin.de/p/kingbright-blink-led-5-mm-gruen-diffus-3-5-14-v-5-32-mcd-600-121755
>
> Einfach an die 12V anschließen und fertig.

Grünes Blinklicht an Fahrzeugen? Sowas habe ich ja
noch nie gesehen.

von MaWin (Gast)


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Harald W. schrieb:
> seltsame Gesetzgebung

Diese Gesetzgebung ist vollkommen in Ordnung.
Wenn ich blinkende Lichter für irgendetwas anderes als Fahrräder 
verwenden will, dann möchte ich nicht durch ein Fahrradgesetz gegängelt 
werden.

von Hilssherrif (Gast)


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Manfred schrieb:
> Egal: Radfahrer betrachten Verkehrsvorschriften stets als unverbindliche
> Empfehlung und machen eh, was sie wollen.

Bloss dass die immer noch ihre eigene Haut dabei riskieren..
Gehwegparker riskieren nur die Haut derjenigen, die in die Blechlawine 
ausweichen müssen, nicht die eigene.

von Percy N. (vox_bovi)


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Helmut -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Lerne lesen:
>> In § 67 III 3 StVZO werden lediglich Scheinwerfer erwähnt.
>
> Aber in Absatz 4 sind blinkende Schlussleuchten verboten!

Hat das irgend jemand bestritten?

Driver hat behauptet, § 67 III 3 StVZO sei falsch zitierrt worden; und 
das ist Kokolores.

von Manfred (Gast)


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Hilssherrif schrieb:
>> Radfahrer betrachten Verkehrsvorschriften stets als unverbindliche
>> Empfehlung und machen eh, was sie wollen.
>
> Bloss dass die immer noch ihre eigene Haut dabei riskieren..
> Gehwegparker riskieren nur die Haut derjenigen, die in die Blechlawine
> ausweichen müssen, nicht die eigene.

Es müssen die ausweichen, die dort sowieso nicht zu fahren haben.

Wenn ich zu Fuß aus meiner Einfahrt auf den Weg trete, wäre es 
hilfreich, immer eine Schubkarre vor mir her zu schieben - drei 
Kampfradler pro Woche würden wohl dran zerschellen.

von Harald W. (wilhelms)


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Manfred schrieb:

> Wenn ich zu Fuß aus meiner Einfahrt auf den Weg trete, wäre es
> hilfreich, immer eine Schubkarre vor mir her zu schieben - drei
> Kampfradler pro Woche würden wohl dran zerschellen.

So machen das die Mütter. Die schieben immer den Kinderwagen
wie einen Panzer vor sich her.

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald W. schrieb:
> Leider haben wir in D die seltsame Gesetzgebung, das zwar
> nicht zugelassene Geräte verkauft werden dürfen, aber nicht
> benutzt werden dürfen.

Ja, es ist schon seltsa.: Du kannst in jedem Supermarkt die schönsten 
Küchenmesser kaufen, aber wenn Du die in fremde Leute steckst, wirst Du 
plötzlich ganz unfreundlich angesehen. Wer soll sich da noch auskennen?

Manfred schrieb:
> In einigen Städten hat man inzwischen ein paar (zu-)wenige
> Polizei-Radstaffeln auf der Straße, deren Trefferrate scheint verdammt
> hoch zu sein.

Nicht nur das; die können auch ziemlich rabiat sein. Andererseits 
scheinen die auch verträglich sein zu können, wenn der "Kunde" guten 
Willen und Einsicht zeigt.

von Rolf M. (rmagnus)


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Percy N. schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Leider haben wir in D die seltsame Gesetzgebung, das zwar
>> nicht zugelassene Geräte verkauft werden dürfen, aber nicht
>> benutzt werden dürfen.
>
> Ja, es ist schon seltsa.: Du kannst in jedem Supermarkt die schönsten
> Küchenmesser kaufen, aber wenn Du die in fremde Leute steckst, wirst Du
> plötzlich ganz unfreundlich angesehen. Wer soll sich da noch auskennen?

Der Unterschied ist, dass das Küchenmesser nicht dafür bestimmt ist, in 
Leute gesteckt zu werden. Die Fahrradlampe ist aber dafür bestimmt, ans 
Fahrrad geschraubt und dort (ggf. blinkend) benutzt zu werden. Genau das 
darf man aber nicht.

: Bearbeitet durch User
von Manfred (Gast)


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Harald W. schrieb:
>> Wenn ich zu Fuß aus meiner Einfahrt auf den Weg trete, wäre es
>> hilfreich, immer eine Schubkarre vor mir her zu schieben - drei
>> Kampfradler pro Woche würden wohl dran zerschellen.
> So machen das die Mütter. Die schieben immer den Kinderwagen
> wie einen Panzer vor sich her.

Leichtsinn, das Risiko für das Kind ist dabei zu hoch.

Percy N. schrieb:
>> In einigen Städten hat man inzwischen ein paar (zu-)wenige
>> Polizei-Radstaffeln auf der Straße, deren Trefferrate scheint verdammt
>> hoch zu sein.
> Nicht nur das; die können auch ziemlich rabiat sein. Andererseits
> scheinen die auch verträglich sein zu können, wenn der "Kunde" guten
> Willen und Einsicht zeigt.

Das ist vollkommen in Ordnung "hau ab, aber wehe, wenn ich dich nochmal 
erwische". Der Erziehungseffekt kann dabei höher sein, als 10 Euro 
"Ablassgebühr" zu zahlen.

Rolf M. schrieb:
> Der Unterschied ist, dass das Küchenmesser nicht dafür bestimmt ist, in
> Leute gesteckt zu werden. Die Fahrradlampe ist aber dafür bestimmt, ans
> Fahrrad geschraubt und dort (ggf. blinkend) benutzt zu werden. Genau das
> darf man aber nicht.

Das ist zutreffend, aber dennoch zwiespältig:
MaWin schrieb:
> dann möchte ich nicht durch ein Fahrradgesetz gegängelt werden.

Es gibt genug Gesetze / Verordnungen, die auch unbeteiligt andere Leute 
treffen, schwierige Sache.

von Hauptkomissar Schmidt (Gast)


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Nabendynamo ohne große Elkos benutzen.

Dann blinkt es wirklich.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Hauptkomissar Schmidt schrieb:
> Dann blinkt es wirklich.
Aber nur bei langsamer Fahrt. Wenn du schneller fährst, dann sieht das 
eher aus wie das Flackerrücklicht mancher PKW.

von Michael (Gast)


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Helmut -. schrieb:
> Aber in Absatz 4 sind blinkende Schlussleuchten verboten!

Und wieso blinken dann die ganzen Fahrräder? Praktisch alle Fahrräder 
mit LED-Beleuchtung, die ich fahren sehe, haben kein Dauerlicht...

von michael_ (Gast)


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Was wollt ihr?
Radler haben Narrenfreiheit und bekommen immer Recht.

von René H. (mumpel)


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FS schrieb:
> §67 StVZO, Absatz 3, Satz 3: "Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig."
> Thema erledigt.

Aber nur solange es fest am Radl montiert ist. Man kann aber ein Kabel 
zum Rucksack oder zum Helm führen und dort das blinkende Licht 
anbringen. Weshalb es fest montiert verboten ist, aber an der Kleidung 
oder am Körper nicht, kann wohl keiner schlüssig erklären.


Ich habe seit einer Woche einen Fahrtrichtungsanzeiger (Velorian 
e-Bike-Line) an meinem (einspurigen) E-Bike. Erlaubt ist es an E-Bikes 
offiziell nicht. Aber selbst die Polizei kümmert das nicht, solange man 
überhaupt die Fahrtrichtungsänderung anzeigt. Mal davon abgesehen, dass 
weder die StVO noch die StVZO das Handraushalten explizit vorschreibt. 
Die StVO sagt lediglich, dass man die Fahrtrichtungsänderung anzeigen 
und beide Hände am Lenkrad haben muss. Die StVZO verbietet nur 
Fahrtrichtungsanzeiger an einspurigen Fahrrädern, schreibt aber das 
Handraushalten auch nicht vor. Die "allgemeinen Argumentationen" gegen 
einen Fahrtrichtungsanzeiger an einspurigen Fahrrädern, die von den 
Gesetzeschreibern immer genannt werden, sind m.E. nicht nachvollziehbar. 
Argumentationen sind z.B. "Könnten Autofahrer mit einem 
Baustellenblinklicht verwechseln" (seit wann sich Baustellenblinklichter 
bewegen weiß ich nicht), "Fahrrichtungsanzeiger stehen am Fahhrad zu nah 
beieinander" (Mofas z.B. sind auch nicht breiter als Fahrräder, dürfen 
aber eine Fahrtrichtgungsanzeiger haben), "Autofahrer könnten irritiert 
werden" (Sie können auch nicht umlernen solange es keine 
Fahrtrichtungsanzeiger am Radl gibt). Ich habe bisher positive 
Erfahrungen damit, die Autofahrer nehmen es positiv auf.

Dyson schrieb:
> und mindestens ein Dutzend Rückspiegel

Ich habe drei Spiegel dran. Links und rechts je einen normalen Spiegel, 
und links zusätzlich einen Hohlspiegel. Das ist eine sehr nützliche 
Einrichtung. Man spart sich einen steifen Hals.

Michael schrieb:
> Und wieso blinken dann die ganzen Fahrräder? Praktisch alle Fahrräder
> mit LED-Beleuchtung, die ich fahren sehe, haben kein Dauerlicht...

Wo fährst Du? Meine Fahrradbeleuchtung blinkt nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rolf M. schrieb:
> Der Unterschied ist, dass das Küchenmesser nicht dafür bestimmt ist, in
> Leute gesteckt zu werden. Die Fahrradlampe ist aber dafür bestimmt, ans
> Fahrrad geschraubt und dort (ggf. blinkend) benutzt zu werden.
Nein. Was eine Fahrradlampe ist, ist legaldefiniert. Irgend etwas, was 
blinken kann, gehört nicht dazu.
>  Genau das
> darf man aber nicht.
Doch, Du darfst beliebige Fahrradlampen benutzen, sogar an Deinem 
Fahrrad. Falls diese Benutzung aber im öffentlichen Straßenverkehr 
stattfinden sollte, darf das Dingen nicht blinken.

Eigentlich ganz einfach, sofern der IQ nicht wesentlich unter 85 liegt.

von Michael (Gast)


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René H. schrieb:
> Wo fährst Du? Meine Fahrradbeleuchtung blinkt nicht.

Ich fahre selbst gar nicht. Mir fällt aber an fast jedem Fahrrad mit 
LED-Beleuchtung dieses Blinken auf, bei manchen ist es sogar ein 
hektisches Flackern. Bei Glühlampen ist mir das noch nie aufgefallen. 
Ich lebe in Süddeutschland.

von Hein (Gast)


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Stef J. schrieb:
> Einfach an / aus. Die Frequenz ist egal. Es soll blinken.
>
> Welches simples kleines Bauteil brauche ich nun, um das zu
> verwirklichen?

Du brauchst nur einen Wackelkontakt ... ist kostengünstig...

von Rolf M. (rmagnus)


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Michael schrieb:
> Helmut -. schrieb:
>> Aber in Absatz 4 sind blinkende Schlussleuchten verboten!
>
> Und wieso blinken dann die ganzen Fahrräder? Praktisch alle Fahrräder
> mit LED-Beleuchtung, die ich fahren sehe, haben kein Dauerlicht...

Weil vielen dieses Gesetz entweder egal ist oder sie es gar nicht erst 
kennen. Genau deshalb sollte es diese Lampen am besten gar nicht erst 
geben.

Manfred schrieb:
> Das ist zutreffend, aber dennoch zwiespältig:
> MaWin schrieb:
>> dann möchte ich nicht durch ein Fahrradgesetz gegängelt werden.
>
> Es gibt genug Gesetze / Verordnungen, die auch unbeteiligt andere Leute
> treffen, schwierige Sache.

Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken 
kann?

Percy N. schrieb:
> Was eine Fahrradlampe ist, ist legaldefiniert.

Wo finde ich denn diese gesetzliche Definition des Begriffs 
"Fahrradlampe"?  In der StVZO kommt er nicht vor.

> Irgend etwas, was blinken kann, gehört nicht dazu.

Mir egal, wie man es nennt. Dann ist es eben keine Fahrradlampe, sondern 
eine Lampe fürs Fahrrad. Es geht darum, dass das Ding für Fahrräder 
gedacht ist, aber einen Blinkmodus besitzt, der nach StVZO am Fahrrad 
nicht benutzt werden darf.

>>  Genau das
>> darf man aber nicht.
> Doch, Du darfst beliebige Fahrradlampen benutzen, sogar an Deinem
> Fahrrad. Falls diese Benutzung aber im öffentlichen Straßenverkehr
> stattfinden sollte, darf das Dingen nicht blinken.

Also ist es doch eine Fahrradlampe, auch wenn es blinken kann?

: Bearbeitet durch User
von Franz (Gast)


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Interessant, meine fest montierte Frontlampe am Rad hat E-Zulassung, KBA 
Nummer etc. und blinkt.
Zumindest macht sie das, wenn man langsam fährt.
Erst ab einer gewissen Geschwindigkeit bleibt das Licht kontinuierlich 
an.
Die Blinkfrequenz passt aber nicht zur Polzahl des Nabendynamos.

Und nun?

von Blinded by the Light (Gast)


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Franz schrieb:
> Die Blinkfrequenz passt aber nicht zur Polzahl des Nabendynamos.
>
> Und nun?

Nun? Runter mit dem Müll! Was glaubst Du, wie das Entgegenkommende 
ablenkt?!

von Uli Pete (Gast)


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Mein nicht E bike hatte auch ein Blinklicht. Die Felge etwas verbiegen 
und schon sorgt der Dynamo für das passende blinken. Es ist sogar eher 
ein Hell Dunkel Fading.

von René H. (mumpel)


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Franz schrieb:
> Zumindest macht sie das, wenn man langsam fährt.
> Erst ab einer gewissen Geschwindigkeit bleibt das Licht kontinuierlich
> an.
> Die Blinkfrequenz passt aber nicht zur Polzahl des Nabendynamos.

Dann ist die Lampe Schrott, oder Dein Dynamo. Gute LED-Lampen leuchten 
ab 3 kmh kontinuierlich.

von DerDetlef (Gast)


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Bekommt ihr es eigentlich auf die Reihe, den Unterschied zwischen einem 
batteriebetriebenen Blinklicht und dem Flackern eines mit langsam 
drehenden Nabendynamos betriebenen Lichtes zu erkennen?

Frage für einen Nachbarn.

von Harald W. (wilhelms)


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Rolf M. schrieb:

> Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken
> kann?

Im Zweifel den Fahrradfahrer, weil dieser durch die Blinkerei
schlechter erkennbar ist.

von Rolf M. (rmagnus)


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Harald W. schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>
>> Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken
>> kann?
>
> Im Zweifel den Fahrradfahrer, weil dieser durch die Blinkerei
> schlechter erkennbar ist.

Lies nochmal die Frage und das, worauf sie sich bezieht. Ich glaube, du 
hast sie falsch verstanden.

von Mombert H. (mh_mh)


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Harald W. schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>
>> Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken
>> kann?
>
> Im Zweifel den Fahrradfahrer, weil dieser durch die Blinkerei
> schlechter erkennbar ist.

Gibt es dazu irgenwelche verlässliche Quellen, die das untersuchen? Wie 
sieht es mit anderen Effekten im Vergleich dazu aus? Sowas wie das 
Abschätzen der Geschwindigkeit und Entfernunng? Mein Gehirn ist ganz gut 
darauf trainiert die Entfernung, Geschwindigkeit und Fahrtrichtung von 
gleichmäßig bewegten Lichtquellen einzuschätzen. Bei blinkenden oder zu 
hellen Lichtern gibt es sehr sehr schnell auf.

von Maxe (Gast)


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Rolf M. schrieb:
> Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken
> kann?

Die Haendler und ueber den Preis die Kunden. D ist wohl das einzige Land 
wo sich Leute darueber aufhalten ob eine kleine Fahrradfunzel blinkt. 
Ich glaub da steckt 'nur' Hass auf Radfahrer dahinter. Letztlich 
braeuchte man also Spezialversionen fuer D. Ich hab eine solche fuer ein 
Ruecklicht. Da gibt es nur an und aus, auf dem Gehaeuse ist aber noch 
die Abbildung fuer mehrere Leuchtmoden, also auch Blinken.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rolf M. schrieb:
>>> Genau das
>>> darf man aber nicht.
>>
>> Doch, Du darfst beliebige Fahrradlampen benutzen, sogar an Deinem
>> Fahrrad. Falls diese Benutzung aber im öffentlichen Straßenverkehr
>> stattfinden sollte, darf das Dingen nicht blinken.
>
> Also ist es doch eine Fahrradlampe, auch wenn es blinken kann?

Außerhalb des Geltungsbereiches der StVZO: ja.

von Harald A. (embedded)


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Stef J. schrieb:
> Harald A. schrieb:
>> Willst Du etwas selber basteln auf Platine oder lieber eine Art Modul?
>
> Lieber eine Art Modul.

Na? Liest Du noch mit?
Gib mal GS-100A bei Aliexpress, Amazon oder eBay ein.

von Harald W. (wilhelms)


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Mombert H. schrieb:

> Gibt es dazu irgenwelche verlässliche Quellen, die das untersuchen? Wie
> sieht es mit anderen Effekten im Vergleich dazu aus? Sowas wie das
> Abschätzen der Geschwindigkeit und Entfernunng? Mein Gehirn ist ganz gut
> darauf trainiert die Entfernung, Geschwindigkeit und Fahrtrichtung von
> gleichmäßig bewegten Lichtquellen einzuschätzen. Bei blinkenden oder zu
> hellen Lichtern gibt es sehr sehr schnell auf.

Genauso geht es mir, speziell bei Dunkelheit und Regen.

von René H. (mumpel)


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> Bei blinkenden oder zu
> hellen Lichtern gibt es sehr sehr schnell auf.

Bei anfälligen Personen kann es sogar zu epileptischen Anfällen kommen. 
Das grelle weiß blinkende Licht irritiert nicht nur, sondern nervt auch 
und kann zu unkontrollierten Reaktionen führen.

von Stef J. (maryt)


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Harald A. schrieb:
> Stef J. schrieb:
>> Harald A. schrieb:
>>> Willst Du etwas selber basteln auf Platine oder lieber eine Art Modul?
>>
>> Lieber eine Art Modul.
>
> Na? Liest Du noch mit?
> Gib mal GS-100A bei Aliexpress, Amazon oder eBay ein.

Danke! Das ist der entscheidende Hinweis. Dann wird’s ein gemütlich 
blinkendes 12V LED Blinkerrelais.

von M. D. (derdiek)


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Machs wie die meisten anderen und stell das Licht einfach so ein, dass 
du die Baumkronen nachts gut sehen kannst und Autofahrer maximal 
geblendet werden. Gibt nichts schöneres...

von mh (Gast)


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M. D. schrieb:
> Machs wie die meisten anderen und stell das Licht einfach so ein, dass
> du die Baumkronen nachts gut sehen kannst und Autofahrer maximal
> geblendet werden. Gibt nichts schöneres...

Du meinst es soll es den Autofahren gleich tun?

von Nachdenklicher (Gast)


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René H. schrieb:
> Mal davon abgesehen, dass
> weder die StVO noch die StVZO das Handraushalten explizit vorschreibt.

Das kann ohnehin nur eine Erfindung aus der Norddeutschen Flachebene 
sein. Selbst hier im mäßig hügeligen Mittelgebirgsland gibt es genug 
Gefällestrecken. Und wenn ich im Gefälle auf eine Kreuzung zufahre, an 
der ich abbiegen will, brauche ich beide Hände am Lenker, weil eben dort 
die Bremsgriffe sitzen. Und im Gefälle nur vorne bremsen, weil ich mit 
der Hand, die hinten bremsen würde, winken soll, ist zwar eine Idee, 
aber keine gute. Insbesondere wenn man um so stärker bremsen müsste, 
weil man ja hinten gerade nicht bremst.

von mh (Gast)


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Nachdenklicher schrieb:
> René H. schrieb:
>> Mal davon abgesehen, dass
>> weder die StVO noch die StVZO das Handraushalten explizit vorschreibt.
>
> Das kann ohnehin nur eine Erfindung aus der Norddeutschen Flachebene
> sein. Selbst hier im mäßig hügeligen Mittelgebirgsland gibt es genug
> Gefällestrecken. Und wenn ich im Gefälle auf eine Kreuzung zufahre, an
> der ich abbiegen will, brauche ich beide Hände am Lenker, weil eben dort
> die Bremsgriffe sitzen. Und im Gefälle nur vorne bremsen, weil ich mit
> der Hand, die hinten bremsen würde, winken soll, ist zwar eine Idee,
> aber keine gute. Insbesondere wenn man um so stärker bremsen müsste,
> weil man ja hinten gerade nicht bremst.

Die StVO schreibt das "Handraushalten" nicht explizit vor, aber ein 
"rechzeitiges und deutliches Ankündigen".

von Nachdenklicher (Gast)


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mh schrieb:
> Die StVO schreibt das "Handraushalten" nicht explizit vor, aber ein
> "rechzeitiges und deutliches Ankündigen".

Nur wenn es nicht per Licht sein darf, wie dann, wenn nicht mit der 
Hand? "Ich will abbiegen!" brüllen dürfte ja auch nicht zielführend 
sein.

von DerEgon (Gast)


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Langsamer werden und sich sichtbar umgucken können für den nachfolgenden 
Verkehr auch schon Indikatoren sein.

Es mag zwar für den einen oder anderen Radfahrendeninninnen schwierig 
vorstellbar sein, aus Rücksicht auf irgendwas das eigene Tempo zu 
verringern (weil: Rücksicht, das ist das was die anderen nehmen müssen), 
aber so ist das.

von mh (Gast)


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Nachdenklicher schrieb:
> mh schrieb:
>> Die StVO schreibt das "Handraushalten" nicht explizit vor, aber ein
>> "rechzeitiges und deutliches Ankündigen".
> Nur wenn es nicht per Licht sein darf, wie dann, wenn nicht mit der
> Hand? "Ich will abbiegen!" brüllen dürfte ja auch nicht zielführend
> sein.
Niemand hat geschrieben, dass es zielführend sein muss, nur rechzeitig 
und deutlich.

DerEgon schrieb:
> Es mag zwar für den einen oder anderen Radfahrendeninninnen schwierig
> vorstellbar sein, aus Rücksicht auf irgendwas das eigene Tempo zu
> verringern (weil: Rücksicht, das ist das was die anderen nehmen müssen),
> aber so ist das.
Warum sollte es bei Fahrradfahrern anders sein als bei Autofahrern?

von Nachdenklicher (Gast)


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DerEgon schrieb:
> Es mag zwar für den einen oder anderen Radfahrendeninninnen schwierig
> vorstellbar sein, aus Rücksicht auf irgendwas das eigene Tempo zu
> verringern

Na genau wegen Tempo verringern hat man ja die Hände am Lenker. Nennt 
man bremsen. 🤡

von Thomas U. (charley10)


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Harald W. schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>
>> Wen trifft es, wenn eine Lampe zum ans Fahrrad schrauben nicht blinken
>> kann?
>
> Im Zweifel den Fahrradfahrer, weil dieser durch die Blinkerei
> schlechter erkennbar ist.

Nö - den Autofahrer, da dieser böswillig den Kampfradler 'übersehen' 
hat!

von René H. (mumpel)


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Nachdenklicher schrieb:
> mh schrieb:
>> Die StVO schreibt das "Handraushalten" nicht explizit vor, aber ein
>> "rechzeitiges und deutliches Ankündigen".
>
> Nur wenn es nicht per Licht sein darf, wie dann, wenn nicht mit der
> Hand?
>

Das ist eben der Widerspruch. Man soll die Fahrtrichtungsänderung 
anzeigen, aber gleichzeitig immer Bremsbereit sein, dem 
Verkehrsgeschehen angepasst fahren, etc. pp. Einhändig fahren ist zwar 
erlaubt, aber passiert dabei etwas kann man Probleme mit der 
Versicherung bekommen (z.B.: Landgericht Münster Aktenzeichen 1 S 
56/15). Wenn man also z.B. die Hand raushält und dann plötzlich bremsen 
muss, es aber nicht mehr schafft weil ja eine Hand draußen ist, dann hat 
man zwar gesetzeskonform die Fahrtrichtungsänderung angezeigt, bekommt 
aber trotzdem eine Mitschuld.

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Nachdenklicher schrieb:
> Das kann ohnehin nur eine Erfindung aus der Norddeutschen Flachebene
> sein.

Ich glaube eher, die Gepflogenheit stammt noch aus der Zeit, wo die
meisten Fahrräder Rücktrittbremsen hatten. Da war es auch noch nicht
Standard, den Berg mit 70 Sachen hinunterzubrettern und erst auf den
letzten Metern vor der Kreuzung mit dem Bremsen zu beginnen.

> Und wenn ich im Gefälle auf eine Kreuzung zufahre, an der ich abbiegen
> will, brauche ich beide Hände am Lenker, weil eben dort die
> Bremsgriffe sitzen.

Der Mensch hat ja zusätzlich zu den Armen auch noch zwei Beine, die
während des Bremsens nicht zum Pedalieren benötigt werden und sich
deswegen hervorragend als Fahrtrichtungsanzeiger eignen ;-)

von mh (Gast)


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Yalu X. schrieb:
> Der Mensch hat ja zusätzlich zu den Armen auch noch zwei Beine, die
> während des Bremsens nicht zum Pedalieren benötigt werden und sich
> deswegen hervorragend als Fahrtrichtungsanzeiger eignen ;-)

Füße von den Pedalen nehmen ist nur in Ausnahmen erlaubt. Mehr als mit 
den Zehen wackeln ist also selten erlaubt.

von René H. (mumpel)


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Es wird Zeit das in deutschen Regierung auch Menschen gehen die denken 
können. 😁

von Christian B. (luckyfu)


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es verlangt ja niemand, dass ich während des gesamten Abbiegevorgangs 
die Hand heraus halte aber rechtzeitig vor der Kurve kann man das 
durchaus. Ich bin zwar mit meinem Rad eher selten auf Straßen unterwegs, 
die auch Autos befahren (Komoot versucht das unter allen Umständen zu 
vermeiden) aber wenn es mal vorkommt, hat mich das noch nie vor größere 
Probleme gestellt. Wenns komplett unübersichtlich wird kann man auch 
durchaus mal rechts ranfahren und die Straße zu Fuß queren. Aber ja, das 
kostet Zeit. Als Berufspendler hat man die vermutlich nicht. Ich fahre 
nur in meiner Freizeit Rad und da nehme ich mir die Zeit.

von René H. (mumpel)


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Christian B. schrieb:
> Aber ja, das kostet Zeit.

Zeit wäre das kleinere Problem. Nur gibt es zu wenig Autofahrer die 
anhalten wenn es keine Zebrastreifen oder Ampeln gibt, und selbst an 
Zebrastreifen und/oder Querungshilfen muss man die meisten Autofahrer 
zum Anhalten zwingen (eigene Erfahrung).

: Bearbeitet durch User
von Nichtverzweifelnder (Gast)


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Mercedes hat mitgedacht und schon vor Jahrzehnten eine Zielhilfe auf der 
Motorhaube angebracht 😱😅

von Thomas U. (charley10)


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Nichtverzweifelnder schrieb:
> Mercedes hat mitgedacht und schon vor Jahrzehnten eine Zielhilfe auf der
> Motorhaube angebracht 😱😅

Die würde ich auch gern nutzen! 😎
Immer wieder gern beobachtet: vor allem 'zünftig' gekleidete Radler 
scheren sich nicht um vorhandene Radwege, wenn sie auf der Landstraße 
(demonstrativ laaangsam) nebeneinander fahren dürfen(!) und gleichzeitig 
das Wischfon bedienen möchten...

von Helmut -. (dc3yc)


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René H. schrieb:
> und selbst an
> Zebrastreifen und/oder Querungshilfen muss man die meisten Autofahrer
> zum Anhalten zwingen

An Zebrastreifen und/oder Querungshilfen hast du als fahrender Radfahrer 
auch kein Vorrecht! An Querungshilfen weder als Fußgänger noch als 
Radfahrer, an Zebrastreifen nur als Fußgänger oder SCHIEBENDER 
Radfahrer.

von pp (Gast)


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Schade eigentlich. Das "miteinander auskommen, aka Rücksichtnahme" hat 
wohl ausgedient. Betrifft 2-Rädler / 4-Rädler...Ego ist nicht alles...

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Thomas U. schrieb:
> wenn sie auf der Landstraße
> (demonstrativ laaangsam) nebeneinander fahren dürfen(!) und gleichzeitig
> das Wischfon bedienen möchten...

Dein Leben scheint eine einzige Bedrohung durch Radfahrer, die Grünen, 
Greta und Analena zu sein. Oder habe ich jemanden oder etwas vergessen?

von René H. (mumpel)


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pp schrieb:
> Das "miteinander auskommen, aka Rücksichtnahme" hat
> wohl ausgedient.

Das hat es schon lange. Das war schon vor 30 Jahren nicht anders, nur 
gab es da noch kein Internet wo sich die Menschen darüber auslassen 
konnten. 😉

von Thomas U. (charley10)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Thomas U. schrieb:
>> wenn sie auf der Landstraße
>> (demonstrativ laaangsam) nebeneinander fahren dürfen(!) und gleichzeitig
>> das Wischfon bedienen möchten...
>
> Dein Leben scheint eine einzige Bedrohung durch Radfahrer, die Grünen,
> Greta und Analena zu sein. Oder habe ich jemanden oder etwas vergessen?

Dich, wenn du dich dort einreihen möchtest...

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Helmut -. schrieb:
> an Zebrastreifen nur als Fußgänger oder SCHIEBENDER Radfahrer.

Das könnte sich aber als schwierig erweisen:

mh schrieb:
> Füße von den Pedalen nehmen ist nur in Ausnahmen erlaubt.

SCNR ;-)

von Nichtverzweifelnder (Gast)


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Mercedes hat gut mitgedacht. Das auffällig unauffällige Zierelement ist 
zwar vorne mittig angebracht, vom Fahrer aus gesehen aber leicht rechts. 
Die Ziellinie "Kimme und Korn" ist werksseitig bereits optimal 
eingerichtet.😄

von Nachdenklicher (Gast)


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Yalu X. schrieb:
> Ich glaube eher, die Gepflogenheit stammt noch aus der Zeit, wo die
> meisten Fahrräder Rücktrittbremsen hatten. Da war es auch noch nicht
> Standard, den Berg mit 70 Sachen hinunterzubrettern und erst auf den
> letzten Metern vor der Kreuzung mit dem Bremsen zu beginnen.

Okay, so etwas hatte nur mein Kinderfahrrad. Selbst mein erstes 
"vollwertiges" Fahrrad, das ich in meinen frühen Teenagerjahren bekommen 
habe, hatte Kettenschaltung und somit keine Rücktrittbremse.
Mittlerweile bin ich zwar wieder bei Nabenschaltung (mit Zahnriemen 
statt Kette, sehr angenehm) angekommen - aber diese Nabe gibt es nicht 
mit Rücktritt.

70 Sachen fahre ich eh nicht. Laut meiner Ebike-App war meine 
Höchstgeschwindigkeit mit diesem Fahrrad 49,2 km/h. (Und für die ganz 
denkfaulen unter uns - da ging es bergab. Das Pedelec ist nicht getunt, 
sondern regelt vorschriftsgemäß bei knapp über 25 km/h den Motor ab.)
Aber nichtsdestotrotz, schweres ich + schweres Pedelec + Gefälle 
bedeutet ordentliche Beschleunigung. Da müßte ich auf Geschwindigkeiten 
bremsen, die unterhalb der Mindestgeschwindigkeit für Fahrstabilität 
liegen, um bei der Sequenz bremsen - winken - abbiegen beim Abbiegen die 
passende Geschwindigkeit für die Kurve zu haben.

> Der Mensch hat ja zusätzlich zu den Armen auch noch zwei Beine, die
> während des Bremsens nicht zum Pedalieren benötigt werden und sich
> deswegen hervorragend als Fahrtrichtungsanzeiger eignen ;-)

Niedliche Idee. Wird nur kein Autofahrer verstehen. ;-)

von Thomas U. (charley10)


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Helmut -. schrieb:
> René H. schrieb:
>> und selbst an
>> Zebrastreifen und/oder Querungshilfen muss man die meisten Autofahrer
>> zum Anhalten zwingen
>
> An Zebrastreifen und/oder Querungshilfen hast du als fahrender Radfahrer
> auch kein Vorrecht!
...

Aber DEN Vorteil der Anonymität!

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Thomas U. schrieb:
> Dich, wenn du dich dort einreihen möchtest...

Ja, dein Leben muß sehr erfüllt sein. Btw. deinen tollen Kobold-Witz 
hast du schon lange nicht mehr gebracht.

von Mikro-Fahrrad-Fahrer (Gast)


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Nichtverzweifelnder schrieb:
> Mercedes hat mitgedacht und schon vor Jahrzehnten eine Zielhilfe auf der
> Motorhaube angebracht 😱😅

Die taugt doch nichts! Wenn ich als Beifahrer letztens nicht die Tür 
aufgemacht hätte, dann hätten wir den Radfahrer nicht erwischt!

von Irgendjemand (Gast)


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Hallo

René H. schrieb:
> Das hat es schon lange. Das war schon vor 30 Jahren nicht anders, nur
> gab es da noch kein Internet wo sich die Menschen darüber auslassen
> konnten.

Volltreffer, versenkt... ;-)

So ziemlich bei jeden weiteren Thema ist es genauso - angefangen hat das 
alles eigentlich wo das Privat TV sich verbreitete.
Kurz danach kam ja das WWW für die breite Masse und das verschwinden der 
Volumentarife.
Das letzte aber wichtige Quäntchen waren dann die bezahlbaren 
Mobilfunkflatrates.

Seitdem ist alles schlimmer geworden... ;-)
Kriminalität, Ignorieren von Regeln, der Umgang miteinander - halt eine 
Welt in der man keine Kinder mehr bringt... ;-)

Was sich geändert hat ist nur letztendlich im Kern eins:
Der Stammtisch ist größer geworden, nicht  der Leserbrief an die lokale 
Zeitung ist die Grenze sondern die ganze Welt, verrückte Ideen und 
Vorstellungen (Freie Energie, flache Erde...) schaffen es weltweit und 
nicht nur bis zu irgendwelchen armen Bekannten die sich den Unsinn 
anhören müssen.

Ganz früher hat man sich über den einen Fahrradfahrer, Autofahrer, 
Fußgänger kurz aufgeregt und die Sache war gegessen (Eventuell mussten 
sich Arbeitskollegen oder der Lebenspartner irgendwelches wehklagen 
anhören, das war aber sehr schnell vergesse).
Heute tritt man das in 1001 soziale Medien breit und findet natürlich 
dann hunderte Bestätigungen und radikal andere Meinungen.
Das sind aber nur hunderte weitere Querulanten die halt zusammentreffen 
und die es früher auch schon gab - "nur" das sie sich nicht kannten und 
zusammen gekommen waren.

Was bleibt:
Medienkompetenz erwerben, und nochmal Medienkompetenz erwerben und am 
besten noch mal ein drittes mal.
Echte Zahlen aus der Vergangenheit anschauen, bzw. in die Geschichte 
gehen und sehen das (gar nicht mal so anderes Thema wenn es rein um die 
Art der Reaktionen geht) Impfgegner, Radikale Meinungen und gefährlicher 
Unsinn im Zusammenhang mit einer Pandemie, Hass gegen andere 
Verkehrsteilnehmer bzw. Rücksichtsloses verhalten Einzelner (und wenn 
auch nur ein mittelprächtiger Unterhaltungsfilm 
https://www.youtube.com/watch?v=7haPE2nVLXo ) absolut nicht neues sind.

von Nichtverzweifelnder (Gast)


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Mikro-Fahrrad-Fahrer schrieb:
> Die taugt doch nichts! Wenn ich als Beifahrer letztens nicht die Tür
> aufgemacht hätte, dann hätten wir den Radfahrer nicht erwischt!

Das war dann arbeitsteilig, der Fahrer zielt, der Beifahrer "fängt", 
also hat die Zieleinrichtung ebrn doch, perfekt, funktioniert. Qualität 
》made in Germany《.

von DenkNach (Gast)


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Mikro-Fahrrad-Fahrer schrieb:
> Die taugt doch nichts! Wenn ich als Beifahrer letztens nicht die Tür
> aufgemacht hätte, dann hätten wir den Radfahrer nicht erwischt!

Ja? Die Person auf dem Fahrrad war dein Sohn...

von René H. (mumpel)


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Helmut -. schrieb:
> René H. schrieb:
>> und selbst an
>> Zebrastreifen und/oder Querungshilfen muss man die meisten Autofahrer
>> zum Anhalten zwingen
>
> An Zebrastreifen und/oder Querungshilfen hast du als fahrender Radfahrer
> auch kein Vorrecht!
>

Autofahrer halten "generell" nicht  oder nur sehr ungern an, egal ob man 
schiebt oder zu Fuß geht. Manche Autofahrer haben keine Lust sich an 
Gesetze zu halten. Gerade erst wieder erlebt (auf dem Weg zum 
Einkaufen). Obwohl die Straße wegen Rohrleitungsarbeiten gesperrt ist, 
fahren Autofahrer rein, und fluchen dann wenn sie umkehren müssen (aber 
das passiert halt wenn man schlauer sein will als Verkehrszeichen und 
Absperrungen).

von Mikro-Fahrrad-Fahrer (Gast)


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DenkNach schrieb:
> Ja? Die Person auf dem Fahrrad war dein Sohn...

Nein, der saß hinter mir im Auto.

Junge, Junge, Junge...

Bloß keine Miene verziehen und aufpassen, daß man von Niemandem aus der 
Nachbarschaft beim Lächeln ertappt wird.

von Nichtverzweifelnder (Gast)


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Mercedes hat schon vor Jahrzehnten erreicht, was heute neudeutsch als 
'Sounddesign' verkauft wird: Motor aufheulen lassen, der 
keilriemengetriebene Lüfterflügel zischt böse dazu, zur Ergänzung ein 
sonores "Tuut" aus der Doppelhupe. Das diszipliniert so manchen 
Radfahrer. Der Volksmund sprach seinerzeit von der "eingebauten 
Vorfahrt" bei Mercedes-Automobilen. Aber nur bei denen!😉

von Percy N. (vox_bovi)


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Nachdenklicher schrieb:
> Da müßte ich auf Geschwindigkeiten bremsen, die unterhalb der
> Mindestgeschwindigkeit für Fahrstabilität liegen, um bei der Sequenz
> bremsen - winken - abbiegen beim Abbiegen die passende Geschwindigkeit
> für die Kurve zu haben.

Das ist eine Eigenschaft des Kurvenradius. Was hat der jetzt mit Deinen 
Bremsen zu tun?

von Thomas U. (charley10)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Thomas U. schrieb:
>> Dich, wenn du dich dort einreihen möchtest...
>
> Ja, dein Leben muß sehr erfüllt sein. Btw. deinen tollen Kobold-Witz
> hast du schon lange nicht mehr gebracht.

Wieso Witz? Ist inzwischen Realität...

von Harald W. (wilhelms)


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Nachdenklicher schrieb:

> "Ich will abbiegen!" brüllen dürfte ja auch nicht zielführend sein.

"Rechts will ich steuern, hallt ein Schrei, dreh ich nicht
augenblicklich bei, werd ich am Vorgebirg zerschellen!"

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