Hi Eine Frage: Ich habe zum ersten mal ein Freelancer Auftrag. Leider kriege ich erst ende Juli einen Termin um ein Gewerbe anzumelden. Darf ich Anfang Juli schon meinen Auftrag anfangen und mein Gewerbe am ende des Monats anmelden? Danke
Gegenfrage: Warum muss es denn gewerblich sein? Wenn Du eine geeignete Qualifikation (üblicherweise Hochschulabschluss) besitzt, fällt die Tätigkeit möglicherweise in den Bereich des "höheren Ziels der Kunst und Wissenschaft" und ist dann freiberuflich. Solch eine Tätigkeit wird dann nicht bei der Gemeinde als Gewerbe angemeldet, sondern lediglich dem Finanzamt gegenüber mitgeteilt. Früher schlossen sich Gewerbe und freiberufliche Tätigkeit gegenseitig aus. Sobald ein Freiberufler auch nur einen Cent Umsatz z.B. durch den Verkauf eines Gegenstandes machte, infizierte das seine gesamte Tätigkeit, und zwar sowohl rückwirkend als auch für die Zukunft, als gewerblich. Das wurde jedoch (2008?) geändert, so dass man die Gewerbeanmeldung noch nachholen kann.
Mat. K. schrieb: > Hi > Eine Frage: Ich habe zum ersten mal ein Freelancer Auftrag. Leider > kriege ich erst ende Juli einen Termin um ein Gewerbe anzumelden. Darf > ich Anfang Juli schon meinen Auftrag anfangen und mein Gewerbe am ende > des Monats anmelden? Normalerweise sehen die Gewerbeämter das nicht ganz so kritisch - insbesondere, wenn Du Dich um einen Termin bemühst. Geht das eigentlich immer noch nicht online? :-O Wirklich wichtig wird es erst dann, wenn Du auch wirklich Umsatz generierst. Wenn Du also erst nach Abschluss bezahlt wirst, dann sollte die Auftragsannahme und entsprechende Arbeiten schon i.O. sein Du könntest noch argumentieren, dass das nicht nachhaltig geplant war, aber jetzt zum Ende des Auftrags hin gemerkt hast, dass das "Dein Ding ist" und Du es nun nachhaltig betreiben möchtest ;-) Was Du als Gewerbe wählen musst, um nicht an die HWK zu fallen, weisst Du?
Oh Mann.... Da denkt man doch immer, Selbstständigkeit käme von selbständig. Scheint ein Irrtum zu sein. Hier mal als Beispiel das, was The Länd zu dem Thema schreibt. Ich bin mir ziemlich sicher, da es vergleichbare Informationen auch in jedem anderen Bundesland gibt. Oliver
Das klingt ungewöhnlich. Eine Gewerbeanmeldung ist eine reine Formalität, die keine 10 Minuten dauern sollte. 1) Bist Du Dir sicher, dass Du Deine Selbstständigkeit mit einer Gewerbeanmeldung verkomplizieren musst? Alternative wäre: Freiberuflichkeit. 2) Den Kunden interessiert das nicht. Also einfach eine Steuernummer vom Finanzamt zuordnen lassen und los geht's. Bei mir hat das Gewerbeamt gerade festgestellt, dass ich noch kein Gewerbe angemeldet hatte (hätte ich wohl vor 4 Jahren machen müssen). Wird einfach nachgeholt und gut ist. Gewerbesteuerpflicht entfällt ja nicht, nur weil Du kein Gewerbe angemeldet hast. Viel Erfolg! Torsten
Schon Ghandi wusste, es ist einfacher, um Vergebung zu bitten, als um Erlaubnis.
> einen Termin um ein Gewerbe anzumelden
Mit Dipl.: Brauch man nicht. Schadet im Prinzip nur.
Dann kommen naelich auch Gewerbesteuer und *HKs angeschi..en.
Ohne Dipl. bist du nur eine ganz normale Firma, eben mit ohne
"Selbststaendigkeit" eines freien Berufs.
Dem Finanzamt die (selbststaendige) Taetigkeit anzeigen und gut ist.
Von dem bekommt man dann auch eine Steuernummer die man
vorteilhafterweise mit auf seine Rechnungen schreibt.
Mat. K. schrieb: > Darf > ich Ganz falsche Fragestellung. Ich darf, ich muss, ich mache, solange bis mich jemand mit überzeugenden 'Argumenten' davon abhält. Verdientes Geld ist verdientes Geld, Ein Kunde der weg ist, ist weg. Staat und Gemeinde wollen Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und solange Du die bezahlst ist er nicht sehr pingelig. Auch das FA ist kein Verein der Dich um jeden Preis in die Knie zwingen will.
oerks schrieb: > Dem Finanzamt die (selbststaendige) Taetigkeit anzeigen und gut ist. Auch dabei muß man die Wahl zwischen roter und blauer Pille bzw. gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit treffen. Und auch wenn man da Freiberuflich wählt, gibt das Finanzamt das an das Gewerbeamt zur Überprüfung weiter. Ergo: Einfach erst mal formlos beim Finanzamt die Selbständigkeit anmelden, der ganze Rest kommt ganz von alleine hinterher. Wenn es um Steuern geht, funktioniert die Verwaltung perfekt. Oliver
Oliver S. schrieb: > Link vergessen... > > https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/496 Zitat aus dem Link: >> Keine Gewerbe sind >> die freien Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) muss ich deswegen beim Arzt nie unterschreiben, aber wenn ich das Auto reparieren lasse bisweilen 3 mal? :-]
Beitrag #7110691 wurde von einem Moderator gelöscht.
Was ist freiberuflich als Ing? Sobald du einen Schraubendreher anfasst, ist es ein Gewerbe. Bleiben also nur Tätigkeiten als Berater, Planer und Lehrer.
Dipl-Ing schrieb: > Was ist freiberuflich als Ing? Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 (1.1): >> Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte >> wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende >> oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, >> Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, >> Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, >> Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ..... Dipl-Ing schrieb: > Sobald du einen Schraubendreher anfasst Musst ihn halt "ingenieurshaft" anfassen. z.B. mit exakt definiertem "handwarm"-Drehmoment. Schon passt das wieder.
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Andreas S. schrieb: > Gegenfrage: Warum muss es denn gewerblich sein? Ok, Ich habe ein Uni Diplom und bin STM32 Programmierer, wenig HW kenntnisse. Da gibt es ja ein haufen Freelancer. Ist das dann eine freiberufliche Tätigkeit oder muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?
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Guru schrieb: > Schon Ghandi wusste, es ist einfacher, um Vergebung zu bitten, als um > Erlaubnis. Grace Hopper, Du Banause!
Mat. K. schrieb: > Ich habe ein Uni Diplom und bin STM32 Programmierer Ich würde das auf jeden Fall als Freiberufler ausprobieren. Ist als Software-Heini zwar Auslegungssache, kann aber gut klappen. Macht das Finanzamt da noch die Unterscheidung zwischen System- und Anwendungsentwicklung? Falls ja, unbedingt "System" wählen. Schlimmstenfalls geht das nicht durch, und du musst trotzdem noch ein Gewerbe anmelden.
Mat. K. schrieb: > Ist das dann eine freiberufliche Tätigkeit oder muss ich dafür ein > Gewerbe anmelden? Als Programmierknecht, der nach Anweisung Code klöppelt, ist das ein Gewerbe, als Systemarchitekt ein Freiberuf. Wenn du dir das nicht selber per google zusammensuchen kannst, geh zum Steuerberater. Das Thema im Zusammenhang mit Softwerkern ist nun wirklich nicht neu. Oliver
Zuck nicht lang rum und mach ein Gewerbe draus. Und such dir einen Steuerberater. Und frag nicht so viel. Der Selbstständige macht Dinge selbst und das ständig. Die Definitionen des freien Berufes sind nicht geheim. Das Steuerberater z.B. in die Kategorie Wissenschaft, Kunst, Unterricht, Erziehung oder Schriftsteller fallen, ist schon unfreiwillig komisch. Mat. K. schrieb: > Uni Diplom und bin STM32 Programmierer Wusste garnicht das es an der Uni den Studiengang STM32 Programmierer gibt. Was macht den STM32 so unglaublich einzigartig das normale Softwareentwickler den nicht können? Ich zahle gerne meinen Steuern auf meine GEWINNE, nach allen abzugsfähigen Kosten.
Chris D. schrieb: > Wirklich wichtig wird es erst dann, wenn Du auch wirklich Umsatz > generierst. Das ist nicht so ganz richtig! Die Anzeige muss VOR Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Wenn es eine Betriebsprüfung beim Kunden gibt und dort ein Auftrag auffällt an einen "Privatmann" ist das für beide teuer. Es ist nämlich ohne eine Bestätigung durch das FA / Prüfung durch das FA erstmal gar nicht klar, welchen Status er hat. Außerdem: Wer vergibt Aufträge an Anfänger, die nicht in der Lage sind, sich die benötigten Infos zu holen und was soll aus so einen Freelancer werden?
Ich habe meine Tätigkeit auch als Ingenieurdienstleistung angemeldet. Ich habe mir auch bestätigen lassen, dass meine Tätigkeit zu den freien Berufen zählt und keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Programmieraufgaben fallen da auch darunter, aber eben nicht nur. Es ist ja quasi immer so, dass du als Programmierer auch in beratender Funktion tätig bist und sei es nur, dass du kleine Hinweise gibst. Wie wollen die dir das überhaupt nachweisen, dass du das nicht machst? Da wird dir später sicher keiner einen Strick draus drehen, wenn sie dann doch kommen und ein Gewerbeanmeldung haben wollen. Soweit ich das mit Gewerbesteuer verstanden habe, wird das finanziell sowieso für dich keinen großen Unterschied machen, ob du Gewerbesteuer zahlst oder eben nur Einkommenssteuer. Das wird ja irgendwie miteinander verrechnet, wenn du zusätzlich Gewerbesteuer zahlst. Teilweise ist Gewerbeanmelden sogar so schlecht, weil du dann in Fachmärkten einkaufen kannst, wo das erforderlich ist. Eigentlich sollte das als Freiberufler auch gehen, aber da kennen die sich oft nicht aus.
Dipl-Ing schrieb: > Sobald du einen Schraubendreher anfasst, > ist es ein Gewerbe. Nein, das hängt vom Ausbildungsabschluss ab. Jemand, der zehn Jahre ohne Abschluss studiert und dann eine handwerkliche Ausbildung erfolgreich absoliviert hat, fasst ihn gewerblich ab. Hätte derjenige aber seinen Hochschulabschluss gemacht, wäre es wissenschaftlich und damit freiberuflich. Man darf als Freiberufler sogar Prototypen bauen und an den Kunden liefern, solange sie eben großenteils auf der eigenen wissenschaftlichen Leistung basieren und nur einen kleinen Teil des Umsatzes ausmachen. Man sollte aber tunlichst keine Standardgeräte liefern, z.B. einen normalen PC. Ein PC-basierter Messrechner, auf dem man dank der akademischen Vorbildung die selbst entwickelte Wundersoftware installiert hat, wäre grenzwertig. Falls es sich um eine reine Applikationssoftware handeln sollte, wäre das gewerblich. Enthält die Software jedoch einen selbstentwickelten Treiber oder eine allgemein verwendbaren Bibliothek, wäre das ganze freiberuflich. Um vorzubeugen, dass ein gesamtes Projekt oder gar die gesamte Tätigkeit als gewerblich angesehen wird, ist eine Gewerbeanmeldung durchaus sinnvoll. Grundsätzlich kann man (=der Steuerberater) zunächst alle Tätigkeiten als freiberuflich abrechnen. Die Einstufung einzelner Arbeiten oder Lieferungen kann dann ggf. im Rahmen einer Steuerprüfung erfolgen. Solange man nichts verheimlicht oder fälscht, ist das auch völlig legal.
So ein Quatsch. Die meisten Freelancenden Softwarefrickler haben keinen akademischen Abschluss. Ab zum Finanzamt, ne Steuernummer ziehen im Fommular das Häckchenb an die entspr. Stelle setzen und du bist ab sofort Freiberufler.
Oliver S. schrieb: > Als Programmierknecht, der nach Anweisung Code klöppelt, ist das ein > Gewerbe, als Systemarchitekt ein Freiberuf. Als Programmierknecht, der nach Anweisung Code klöppelt, ist das mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Scheinselbstständigkeit.
member of the big Johnson community schrieb: > So ein Quatsch. Die meisten Freelancenden Softwarefrickler haben keinen > akademischen Abschluss. Das wird dann ggf. bei einer Steuerprüfung auffliegen. Und dann darf ggf. für viele Jahre Gewerbesteuer nachgezahlt werden. Der Begriff "Freelancer" hat auch nichts mit den Freien Berufen zu tun, sondern bezeichnet nur, dass es sich eben um die sog. freie Mitarbeit, d.h. nicht im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses handelt.
Andreas S. schrieb: > Als Programmierknecht, der nach Anweisung Code klöppelt, ist das mit > hoher Wahrscheinlichkeit eine Scheinselbstständigkeit. Bei nur einem Auftraggeber sehr wahrscheinlich ja, sonst eher nein. Das ist aber dann die nächste Baustelle, die den TO ereilt ;) Oliver
Oliver S. schrieb: > Bei nur einem Auftraggeber sehr wahrscheinlich ja, sonst eher nein. Jede Tätigkeit wird für sich bewertet. Ich kann bei 3 Kunden Scheinselbstständig sein und bei weiteren 4 nicht. Ich kann aber auch eine UG gründen, mich selbst anstellen und mich dann an den Kunden für Tätigkeiten verleihen, die ohne UG ganz klar Scheinselbstständig wären. Das ist total toll was uns die Politik damals ins Nest gelegt hat. Und so sinnvoll. Gott sei Dank arbeiten jetzt ganz viele ehemalige Selbstständige bei Verleihern für einen Bruchteil der Kohle, weil die Firmen genausowenig durchsteigen wie die Arbeitsrechtsanwälte und vor der Willkür der Gerichte Angst haben. Der Kunde darf mir nicht auf Stundenbasis sagen was ich wann tue. Sonst bin ich scheinselbstständig. Weil ich kein Risiko habe, meine Arbeitszeit nicht frei wählen darf und nicht selbst entscheide was ich mache. Als einziger Angestellter meiner eigenen UG mit nur einem Kunden ist das aber überhaupt kein Problem. Ist doch logisch, oder?
> bin STM32 Programmierer > Da gibt es ja ein haufen Freelancer. Freelancer vielleicht. Aber keine "Selbststaendigen". > Ist das dann eine freiberufliche Tätigkeit oder muss ich dafür ein > Gewerbe anmelden? Als "Codierschweinchen STM32" bist du gewerblich taetig. Vermutlich sind deine Leistungen sogar detailliert von deinem Kunden, und nicht von dir geplant und terminlich gebunden.
Beitrag #7111104 wurde von einem Moderator gelöscht.
Dipl-Ing schrieb: > Was ist freiberuflich als Ing? Sobald du einen Schraubendreher anfasst, > ist es ein Gewerbe. Bleiben also nur Tätigkeiten als Berater, Planer und > Lehrer. Völliger quatsch!
Beitrag #7111149 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7111180 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7111189 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ich bin verblüfft. Ich glaube, ich kenne keinen einzigen SW-Freelancer, der ein Gewerbe angemeldet hat. Man meldet eine freiberufliche Tätigkeit beim FA, überweist monatlich oder halbjährlich die Umsatzsteuer und gut is. Hat sich da in den letzten 5 Jahren was geändert?
> ich kenne keinen einzigen SW-Freelancer, > der ein Gewerbe angemeldet hat Das mag ja sein. Nur sollte man daraus nicht implizieren, dass alle Bedingungen einer Selbststaendigkeit gegeben sind. Wenn da auch nur ein "Organ" mal eine tiefere Pruefung macht, finden die sich alle als "Gewerbetreibende" wieder. Die Voraussetzungen um als Selbststaendiger auch Software beizusteuern, sind naemlich recht eng gefasst.
Oliver S. schrieb: > Das ist aber dann die nächste Baustelle, die den TO ereilt ;) So isses nun mal.
Freelancer schrieb: > Chris D. schrieb: >> Wirklich wichtig wird es erst dann, wenn Du auch wirklich Umsatz >> generierst. > > Das ist nicht so ganz richtig! Die Anzeige muss VOR Aufnahme der > Tätigkeit erfolgen. Wie ich schrieb: allerdings nur dann, wenn sie nachhaltig angelegt ist. Ist sie es nicht, muss auch nichts angezeigt werden, bzw. erst dann, wenn derjenige merkt: ja, das ist mein Ding. > Wenn es eine Betriebsprüfung beim Kunden gibt und > dort ein Auftrag auffällt an einen "Privatmann" ist das für beide teuer. Warum sollte das für die Firma teuer sein? Selbstverständlich kann auch ich als Unternehmer einen Auftrag an einen Privatmann erteilen. Das ist völlig unproblematisch. > Es ist nämlich ohne eine Bestätigung durch das FA / Prüfung durch das FA > erstmal gar nicht klar, welchen Status er hat. Auch das ist mir als Auftraggeber erstmal egal. Entscheidend ist, was er auf die Rechnung schreibt. > Außerdem: > > Wer vergibt Aufträge an Anfänger, die nicht in der Lage sind, sich die > benötigten Infos zu holen und was soll aus so einen Freelancer werden? Nur weil er (noch) vielleicht ein schlechter Kaufmann ist, kann er fachlich trotzdem top sein. Aber davon abgesehen: Es ist für das Unternehmen nun wirklich kein Problem, den Auftrag ganz offiziell passend in die Zukunft zu legen. Was er dann in der Zwischenzeit macht, ist offiziell sein Bier. Niemand kann ihn daran hindern, sich privat damit zu beschäftigen. Zufrieden sind später sowieso alle: Firma erhält abzugsfähige Rechnung, er eine offizielle Zahlung - und der Fiskus seine korrekten Steuern.
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oerks schrieb: >> ich kenne keinen einzigen SW-Freelancer, >> der ein Gewerbe angemeldet hat > > Das mag ja sein. Nur sollte man daraus nicht implizieren, > dass alle Bedingungen einer Selbststaendigkeit gegeben sind. > Wenn da auch nur ein "Organ" mal eine tiefere Pruefung macht, > finden die sich alle als "Gewerbetreibende" wieder. > Die Voraussetzungen um als Selbststaendiger auch Software > beizusteuern, sind naemlich recht eng gefasst. Die ganze Diskussion wäre sehr viel einfacher, wenn die Begriffe „Selbständiger“, „Freiberufler“, „Gewerbetreibender“, und „Freelancer“ nicht völlig sinnfrei durcheinander gewürfelt würden. Oliver
Arbeitsverweigerer schrieb: > Warum Gewerbe? Mach einfach schwarz Ist für die beauftragende Fa. doof lieber Troll. Gilt dann als voll versteuerte Privatentnahme und die ist bei der GmbH nicht mal möglich. Gewährleistung gibts auf Schwarzarbeit auch nicht. Ohne Gewerbe kann ich auch meine Auslagen nicht steuerlich geltend machen und ohne Gewinnabsicht ist das nicht mal ein Gewerbe, sondern ein Hobby ohne Steuervergünstigung.
Max M. schrieb: > Ohne Gewerbe kann ich auch meine Auslagen nicht steuerlich geltend > machen und ohne Gewinnabsicht ist das nicht mal ein Gewerbe, sondern ein > Hobby ohne Steuervergünstigung. Das ist so nicht ganz korrekt. Für freiberuflich betriebene Unternehmen gelten die gleichen Bestimmungen (, abgesehen von der Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer).
Andreas S. schrieb: > Für freiberuflich betriebene Unternehmen > gelten die gleichen Bestimmunge Das war auf den Trollpost (Schwarzarbeit) bezogen. Natürlich können Freiberufler als korrekt arbeitende Unternehmer auch ihre Kosten absetzen und als Einzelunternehmer problemlos Privatentnahmen tätigen
Max M. schrieb: > Das Steuerberater z.B. in die Kategorie Wissenschaft, Kunst, Unterricht, > Erziehung oder Schriftsteller fallen, ist schon unfreiwillig komisch. Oh, keineswegs. Steuerberatung ist wegen der sich täglich ändernden Gesetzgebung definitiv eine Wissenschaft. Und eine Kunst, die Gesetzgebung vorteilhaft auszulegen. Bisweilen muß man als Steuerberater den Mandanten auch darüber unterrichten, wie er seine Bücher prüfungsresistent zu führen hat und ihn gleichzeitig dazu erziehen, das auch zu praktizieren. Last but not least benötigt es für die Abschlußberichte bisweilen schriftstellerische Kreativität. Somit sind sogar alle Punkte erfüllt...
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Icke ®. schrieb: > Somit sind > sogar alle Punkte erfüllt... Genau das hatte ich gemeint ;-) Ein guter Steuerberater ist sogar ein art Zauberer. Dinge verschwinden, ändern ihre Gestalt oder erscheinen viel größer oder kleiner. Arme Leute werden reich, Reiche werden arm. Je nachdem ob das FA oder die kreditgebende Bank zusieht. Ist schon ein toller Berufsstand.
Beitrag #7113342 wurde von einem Moderator gelöscht.
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