Hallo liebe (hobby) BWL'er und Ich-AG'ler: Ich habe in 2021 eine UG gegründet und darf somit für den 31.12.2021 eine Bilanz aufstellen. Nach GuV Rechnung habe ich 10.000€ Gewinn. Abzüglich einer noch offenen Rechnung (Verbindlichkeit) habe/hätte in einen Bilanzgewinn von 9.000€. Ich könnte nun die 9000€ Euro als Gewinnrücklage buchen und die Bilanz wäre (neben anderen Posten) fertig. ABER: Frage #1: Für die Bilanz ergibt sich am Stichtag durch den festgestellten Gewinn auch eine steuerliche (zukünftige) Belastung. Ich nehme an, dass ich diese ca 15% Gewerbe +15% Körperschaftsteuer + Soli also bereits in der Bilanz angeben sollte, korrekt? Frage #2: Wie Buche ich das in der e-Bilanz? Mein Ansatz wäre gewesen: ca. 70% des Gewinnes buche ich in Gewinnrücklagen, der Bilanzgewinn reduziert sich auf 3000€. Als Ausgleich hätte ich unter "Steuerliche Rücklagen" dann die steuerliche Belastung angegeben. Leider gleicht sich die Rücklage (pos. passiva) nicht mit dem Bilanzgewinn aus (ebenfalls positiv). Meine Bilanz aktive-passiv driftet bei dem Ansatz um 6000€ auseinander. Danke für Stichworte Eingaben Links. Gerne auch Literaturtipps, wo dieser triviale Fall für einen Normal-Ingenieur erklärt ist. (Ansonsten Steuerberater, klar)
> Ansonsten Steuerberater, klar
Genau.
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Ich liebe dieses Forum :) ok, habe Googles erstbesten Steuerberater angerufen, und der Trick/Stichpunkt ist ganz einfach: Die sich ergebende Steuerbelastung sollte in der eBilanz gleich in der GuV Rechnung mit angegeben werden. Damit klappts, Bilanzgewinn reduziert sich, Rückstellung addiert sich, Bilanz passt, Problem gelöst. (Die Gewinnangabe für GewSt und KsSt ist selbstverständlich ohne Abzug anzugeben - logisch) Ich denke (noch) man kann im ersten Jahr, für die paar Umsätze/Buchungen, ein paar Zeilen Steuererklärung und 5 Excelsheets zur Kontrolle die Buchführung (GoBD Buchführungstool) und Bilanz selber machen. Und es hätte ja sein können, dass hier jemand mal eine Bilanz erstellt hat und die Anfänger-Wehwehchen kennt. Der Tipp "schreibs in die GuV der eBilanz" war ja nicht so schwer. Naja, so lernt mans wenigstens (siehe hier) und wenns zu viel und zu kompliziert wird, kann mans immernoch jederzeit outsourcen :) Interessiert euch als Geschäftsführer nicht auch im Detail wie das alles genau funktioniert? Oder ists es die German Angst die euch dazu treibt das Bürokratiemonster durch Steuerberater zu füttern:)?
Stefan schrieb: > Ich liebe dieses Forum :) Was anders bleibt dir auch bei zwei superschnellen und absolut richtigen Antworten auf deine Frage gar nicht übrig. Oliver
> Oder ists es die German Angst die euch dazu treibt das > Bürokratiemonster durch Steuerberater zu füttern:)? Nein, bei meinem Stundensatz ist es wesentlich preiswerter, wenn sich die Steuerkanzlei darum kümmert. Die müssen ja schließlich auch etwas verdienen. Außerdem ist dann alles wasserdicht und ich muss nicht in unpassenden Foren nachfragen. Mit einer alteingeführten und seriösen Kanzlei vermeidet man außerdem lästige Betriebsprüfungen. Ich hatte seit der Firmengründung im Nov. 2003 keine einzige Betriebsprüfung.
Oliver S. schrieb: > Was anders bleibt dir auch bei zwei superschnellen und absolut richtigen > Antworten auf deine Frage gar nicht übrig. > > Oliver Schnell ja, aber "richtig" ist genaugenommen nicht korrekt, denn > "Nicht ansonsten. Nur." ist falsch. Falsch, denn es gibt keine Pflicht zum Steuerberater zu gehen. Oder sollte der rhetorische Charakter der Antwort primär auf weitere ungeschriebene Aspekte abzielen? >Nein, bei meinem Stundensatz ist es wesentlich preiswerter, Jap, das hört man häufig. Bisher geht mein Buchhaltungsaufwand gegen 0 (Buchhaltungsprogramm, Scannen muss man so oder so) - ob die Bilanzgeschichte mir einen Strich durch die Rechnung macht, wird sich noch zeigen. Bisher habe ich erst heute ein paar Stunden investiert und hab eigentlich nun alles komplett ausgefüllt. Spiele aber mit den Gedanken, tatsächlich alles mit dem Steuerberater von heute Mittag auf Stundenbasis mal durchzusprechen. Mal sehen :)
> mit dem Steuerberater von heute Mittag auf Stundenbasis mal > durchzusprechen. Üblicherweise wird das Honorar des Steuerberaters in irgendwelchen Anteilen vom Umsatz berechnet.
Stefan schrieb: > Ich habe in 2021 eine UG gegründet und darf somit für den 31.12.2021 > eine Bilanz aufstellen. sicher? Kleinkleckerbuden mit einem gewinn bis 60k sind von der Bilanzierungspflicht ausgenommen. Nicht das du das mit der EinnahmenÜberschussrechnung verwechselst. verwechseln scheint ohnehin 'Dein Ding' zu sein. Du verwechselst grad dieses Hobbyistenforum mit einer Rechtsberatung. Wohl, weil es Dir grad billig ist.
Wer hat, der kann schrieb: > Stefan schrieb: >> Ich habe in 2021 eine UG gegründet und darf somit für den 31.12.2021 >> eine Bilanz aufstellen. > > sicher? Kleinkleckerbuden mit einem gewinn bis 60k sind von der > Bilanzierungspflicht ausgenommen. Nicht das du das mit der > EinnahmenÜberschussrechnung verwechselst. verwechseln scheint ohnehin > 'Dein Ding' zu sein. Da ist er offenbar nicht alleine ;-) Eine UG ist bis auf das Stammkapital eine ganz normale GmbH und damit selbstverständlich immer bilanzierungspflichtig, ganz unabhängig vom Gewinn.
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Hallo und guten Abend, hris D. schrieb: > Wer hat, der kann schrieb: >> Stefan schrieb: >>> Ich habe in 2021 eine UG gegründet und darf somit für den 31.12.2021 >>> eine Bilanz aufstellen. >> >> sicher? Kleinkleckerbuden mit einem gewinn bis 60k sind von der >> Bilanzierungspflicht ausgenommen. Nicht das du das mit der >> EinnahmenÜberschussrechnung verwechselst. verwechseln scheint ohnehin Danke für eure Erläuterungen zu dem Thema. >> 'Dein Ding' zu sein. > > Da ist er offenbar nicht alleine ;-) > > Eine UG ist bis auf das Stammkapital eine ganz normale GmbH und damit > selbstverständlich immer bilanzierungspflichtig, ganz unabhängig vom > Gewinn. Das leuchtet ein.
Bernd G. schrieb: > Mit einer alteingeführten und seriösen > Kanzlei vermeidet man außerdem lästige Betriebsprüfungen. Das halte ich für ein Gerücht. > Ich hatte seit > der Firmengründung im Nov. 2003 keine einzige Betriebsprüfung. Dann hast Du Glück gehabt und/oder bist nicht 'interessant' genug.
Chris D. schrieb: > Eine UG ist bis auf das Stammkapital eine ganz normale GmbH und damit > selbstverständlich immer bilanzierungspflichtig, ganz unabhängig vom > Gewinn. Was ist denn der Vorteil einer UG?
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