Bilanz erstellen: Wie Rücklage für Gewerbe/Körperschaftssteuer korrekt angeben?

Gast #7111881
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Hallo liebe (hobby) BWL'er und Ich-AG'ler:

Ich habe in 2021 eine UG gegründet und darf somit für den 31.12.2021 
eine Bilanz aufstellen.

Nach GuV Rechnung habe ich 10.000€ Gewinn. Abzüglich einer noch offenen 
Rechnung (Verbindlichkeit) habe/hätte in einen Bilanzgewinn von 9.000€. 
Ich könnte nun die 9000€ Euro als Gewinnrücklage buchen und die Bilanz 
wäre (neben anderen Posten) fertig. ABER:

Frage #1: Für die Bilanz ergibt sich am Stichtag durch den 
festgestellten Gewinn auch eine steuerliche (zukünftige) Belastung. Ich 
nehme an, dass ich diese ca 15% Gewerbe +15% Körperschaftsteuer + Soli 
also bereits in der Bilanz angeben sollte, korrekt?

Frage #2: Wie Buche ich das in der e-Bilanz?

Mein Ansatz wäre gewesen: ca. 70% des Gewinnes buche ich in 
Gewinnrücklagen, der Bilanzgewinn reduziert sich auf 3000€. Als 
Ausgleich hätte ich unter "Steuerliche Rücklagen" dann die steuerliche 
Belastung angegeben. Leider gleicht sich die Rücklage (pos. passiva) 
nicht mit dem Bilanzgewinn aus (ebenfalls positiv). Meine Bilanz 
aktive-passiv driftet bei dem Ansatz um 6000€ auseinander.

Danke für Stichworte  Eingaben  Links. Gerne auch Literaturtipps, wo 
dieser triviale Fall für einen Normal-Ingenieur erklärt ist.
(Ansonsten Steuerberater, klar)
Beitrag #7111970 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7112007
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Ich liebe dieses Forum :)

ok, habe Googles erstbesten Steuerberater angerufen, und der 
Trick/Stichpunkt ist ganz einfach: Die sich ergebende Steuerbelastung 
sollte in der eBilanz gleich in der GuV Rechnung mit angegeben werden. 
Damit klappts, Bilanzgewinn reduziert sich, Rückstellung addiert sich, 
Bilanz passt, Problem gelöst.

(Die Gewinnangabe für GewSt und KsSt ist selbstverständlich ohne Abzug 
anzugeben - logisch)

Ich denke (noch) man kann im ersten Jahr, für die paar 
Umsätze/Buchungen, ein paar Zeilen Steuererklärung und 5 Excelsheets zur 
Kontrolle die Buchführung (GoBD Buchführungstool) und Bilanz selber 
machen. Und es hätte ja sein können, dass hier jemand mal eine Bilanz 
erstellt hat und die Anfänger-Wehwehchen kennt. Der Tipp "schreibs in 
die GuV der eBilanz" war ja nicht so schwer. Naja, so lernt mans 
wenigstens (siehe hier) und wenns zu viel und zu kompliziert wird, kann 
mans immernoch jederzeit outsourcen :) Interessiert euch als 
Geschäftsführer nicht auch im Detail wie das alles genau funktioniert? 
Oder ists es die German Angst die euch dazu treibt das 
Bürokratiemonster durch Steuerberater zu füttern:)?
Gast #7112099
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> Oder ists es die German Angst die euch dazu treibt das
> Bürokratiemonster durch Steuerberater zu füttern:)?

Nein, bei meinem Stundensatz ist es wesentlich preiswerter, wenn sich 
die Steuerkanzlei darum kümmert. Die müssen ja schließlich auch etwas 
verdienen. Außerdem ist dann alles wasserdicht und ich muss nicht in 
unpassenden Foren nachfragen. Mit einer alteingeführten und seriösen 
Kanzlei vermeidet man außerdem lästige Betriebsprüfungen. Ich hatte seit 
der Firmengründung im Nov. 2003 keine einzige Betriebsprüfung.
Gast #7112143
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Oliver S. schrieb:

> Was anders bleibt dir auch bei zwei superschnellen und absolut richtigen
> Antworten auf deine Frage gar nicht übrig.
>
> Oliver

Schnell ja, aber "richtig" ist genaugenommen nicht korrekt, denn
> "Nicht ansonsten. Nur."
ist falsch. Falsch, denn es gibt keine Pflicht zum Steuerberater zu 
gehen. Oder sollte der rhetorische Charakter der Antwort primär auf 
weitere ungeschriebene Aspekte abzielen?

>Nein, bei meinem Stundensatz ist es wesentlich preiswerter,

Jap, das hört man häufig. Bisher geht mein Buchhaltungsaufwand gegen 0 
(Buchhaltungsprogramm, Scannen muss man so oder so) - ob die 
Bilanzgeschichte mir einen Strich durch die Rechnung macht, wird sich 
noch zeigen. Bisher habe ich erst heute ein paar Stunden investiert und 
hab eigentlich nun alles komplett ausgefüllt. Spiele aber mit den 
Gedanken, tatsächlich alles mit dem Steuerberater von heute Mittag auf 
Stundenbasis mal durchzusprechen. Mal sehen :)
Gast #7112176
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Stefan schrieb:
> Ich habe in 2021 eine UG gegründet und darf somit für den 31.12.2021
> eine Bilanz aufstellen.

sicher? Kleinkleckerbuden mit einem gewinn bis 60k sind von der 
Bilanzierungspflicht ausgenommen. Nicht das du das mit der 
EinnahmenÜberschussrechnung verwechselst. verwechseln scheint ohnehin 
'Dein Ding' zu sein.
Du verwechselst grad dieses Hobbyistenforum mit einer Rechtsberatung. 
Wohl, weil es Dir grad billig ist.
Moderator Persönliche Seite #7112190
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Wer hat, der kann schrieb:
> Stefan schrieb:
>> Ich habe in 2021 eine UG gegründet und darf somit für den 31.12.2021
>> eine Bilanz aufstellen.
>
> sicher? Kleinkleckerbuden mit einem gewinn bis 60k sind von der
> Bilanzierungspflicht ausgenommen. Nicht das du das mit der
> EinnahmenÜberschussrechnung verwechselst. verwechseln scheint ohnehin
> 'Dein Ding' zu sein.

Da ist er offenbar nicht alleine ;-)

Eine UG ist bis auf das Stammkapital eine ganz normale GmbH und damit 
selbstverständlich immer bilanzierungspflichtig, ganz unabhängig vom 
Gewinn.
Beitrag #7114160 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7114163 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7114166 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7114171 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7311260
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Hallo und guten Abend,

hris D. schrieb:

Wer hat, der kann schrieb:

Stefan schrieb:

Ich habe in 2021 eine UG gegründet und darf somit für den 31.12.2021 eine Bilanz aufstellen.

sicher? Kleinkleckerbuden mit einem gewinn bis 60k sind von der Bilanzierungspflicht ausgenommen. Nicht das du das mit der EinnahmenÜberschussrechnung verwechselst. verwechseln scheint ohnehin

Danke für eure Erläuterungen zu dem Thema.

'Dein Ding' zu sein.

Da ist er offenbar nicht alleine ;-)

Eine UG ist bis auf das Stammkapital eine ganz normale GmbH und damit selbstverständlich immer bilanzierungspflichtig, ganz unabhängig vom Gewinn.

Das leuchtet ein.

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