Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig ausbezahlt?
Nachteule schrieb: > Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor > kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig > ausbezahlt? Steht im Arbeits-Vertrag. I.d.R. JA. Besonders wenn es ein Tarifvertrag ist.
Steht im Arbeitsvertag wie es deine Firma handhabt. . Lesen könnte helfen.
Nachteule schrieb: > Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor > kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig > ausbezahlt? Häufig nicht. Das "Weihnachtsgeld" kann sogar noch am Anfang des darauffolgenden Jahres zurückgefordert werden.
Ja. Das 13. Kommt im Sommer, das 14. Anfang Dezember. Wenn du mehr wie 4 Monate dabei bist steht dir das 13. voll zu, wenn du 10 dabei bist das 14. voll. Sonst anteilig. Bei urlaub steht dir ab dem 6. Monat alles zu. So zumindest für Metaller in Ö. Merkst du was? - Woher und welcher Kollektivvertrag könnte die sinnvollen Antworten enorm steigern. Sg
Gibt auch Verträge, die festlegen, dass man zu einem bestimmten Stichtag (noch) unter Vertrag sein muss, um überhaupt Weihnachtsgeld/Sonderzahlung/etc. zu bekommen.
Nachteule schrieb: > man aber davor > kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig > ausbezahlt? Das kann Dir so keiner sagen, da wir Deinen Arbeitsvertrag bzw. die Betriebsvereinbarung nicht kennen. Wenn Du zum 31.07 kündigst, dann gibt es auch noch eine Kündigungsfrist. In einer Betriebsvereinbarung kann auch drin stehen, dass ein 13. Gehalt nur bezahlt wird, wenn 6 Monate vorher nicht gekündigt wurde.
Jimbo schrieb: > Gibt auch Verträge, die festlegen, dass man zu einem bestimmten Stichtag > (noch) unter Vertrag sein muss, um überhaupt > Weihnachtsgeld/Sonderzahlung/etc. zu bekommen. Genau so ist es, z.B. 3 oder 6 Monate.
Nachteule schrieb: > Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor > kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig > ausbezahlt? Was steht in Deinem Arbeitsvertrag? Steht da ein jahresgehalt, dann wird das übers Jahr anteilig verrechnet. Vorsicht beim 'Weihnachtsgeld' das gilt oft als Zusatzzahlung (Bonus) und nicht als Fix-Gehalt. Dann ist natürlich nix mit anteilig.
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Nachteule schrieb: > Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor > kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig > ausbezahlt? Beim neuen Arbeitgeber verdienst du jeden Monat so viel wie bei deinem alten Arbeitgeber mitsamt Weihnachtsgeld. Also wen juckt es selbst wenn du nichts bekommst?
Onkel Ted schrieb: > Nachteule schrieb: > >> Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor >> kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig >> ausbezahlt? > > Beim neuen Arbeitgeber verdienst du jeden Monat so viel wie bei deinem > alten Arbeitgeber mitsamt Weihnachtsgeld. > Also wen juckt es selbst wenn du nichts bekommst? Aha, ist das so! Ich kapiere die Aussage deines Gedichtes nicht.
Nachteule schrieb: > Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor > kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig > ausbezahlt? klingt nach der VW-SW-Tochter
Bei uns im tvl sklavensystem ist es bei Kündigung vor Stichtag weg.
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Nachteule schrieb: > Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor > kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig > ausbezahlt? Also wenn man anwesend ist, dann muss ausgezahlt werden. Na klar!
Nachteule schrieb: > Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor > kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig > ausbezahlt? Hast Du lesen gelernt? Dann ziehe Deinen Arbeitsvertrag zu Gemüte. Dort wird drinstehen, dass Dein herzallerliebster Brötchengeber Dir ein 13. Monatsgehalt höchst freiwillig (und widerwillig) zahlt und eine frühere Zahlung, die Dein Brötchengeber in einem Zustand geistiger Umnachtung Dir tatsächlich einmal gezahlt haben sollte, Dir keinen Anspruch auf künftige solche Leistungen gewährt. Nicht dass Du zu träumen beginnst und Dich tatsächlich an die Barmherzigkeit Deines Brötchengebers gewöhnst. Solltest Du ein Brötchengeber-Exemplar erwischt haben, welcher Dir wundersamerweise im Arbeitsvertrag ein anteiliges 13. Monatsgehalt selbst für den Fall verspricht, dass Du vor dem 30. November ausscheidest, so verehre Deinen Brötchengeber, mumifiziere ihm nach dessen Ableben, überlasse die Mumie einem Museum und setze ihm ein Denkmal am Rathaus Deiner Stadt. Solche Brötchengeber haben absoluten Seltenheitswert. So! Und nun schau in Deinen Arbeitsvertrag, auch wenn lesen offenkundig Deine Stärke nicht ist.
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