Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Auszahlung 13. Gehalt bei Kündigung


von Nachteule (Gast)


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Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor 
kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig 
ausbezahlt?

von Walter T. (nicolas)


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Es ist erst Mittwoch.

von Schlaumaier (Gast)


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Nachteule schrieb:
> Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor
> kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig
> ausbezahlt?

Steht im Arbeits-Vertrag.

I.d.R. JA.

Besonders wenn es ein Tarifvertrag ist.

von Andrew T. (marsufant)


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Steht im Arbeitsvertag wie es deine Firma handhabt.
.
Lesen könnte helfen.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Nachteule schrieb:
> Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor
> kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig
> ausbezahlt?

Häufig nicht. Das "Weihnachtsgeld" kann sogar noch am Anfang des 
darauffolgenden Jahres zurückgefordert werden.

von Clemens S. (zoggl)


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Ja. Das 13. Kommt im Sommer, das 14. Anfang Dezember. Wenn du mehr wie 4 
Monate dabei bist steht dir das 13. voll zu, wenn du 10 dabei bist das 
14. voll.

Sonst anteilig. Bei urlaub steht dir ab dem 6. Monat alles zu.

So zumindest für Metaller in Ö.


Merkst du was?

- Woher und welcher Kollektivvertrag könnte die sinnvollen Antworten 
enorm steigern.

Sg

von Jimbo (Gast)


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Gibt auch Verträge, die festlegen, dass man zu einem bestimmten Stichtag 
(noch) unter Vertrag sein muss, um überhaupt 
Weihnachtsgeld/Sonderzahlung/etc. zu bekommen.

von Felix Manhardt (Gast)


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Nachteule schrieb:
> man aber davor
> kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig
> ausbezahlt?

Das kann Dir so keiner sagen, da wir Deinen Arbeitsvertrag bzw. die 
Betriebsvereinbarung nicht kennen.

Wenn Du zum 31.07 kündigst, dann gibt es auch noch eine Kündigungsfrist.
In einer Betriebsvereinbarung kann auch drin stehen, dass ein 13. Gehalt 
nur bezahlt wird, wenn 6 Monate vorher nicht gekündigt wurde.

von Felix Manhardt (Gast)


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Jimbo schrieb:
> Gibt auch Verträge, die festlegen, dass man zu einem bestimmten Stichtag
> (noch) unter Vertrag sein muss, um überhaupt
> Weihnachtsgeld/Sonderzahlung/etc. zu bekommen.

Genau so ist es, z.B. 3 oder 6 Monate.

von Pfennig-rassler (Gast)


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Nachteule schrieb:
> Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor
> kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig
> ausbezahlt?

Was steht in Deinem Arbeitsvertrag? Steht da ein jahresgehalt, dann wird 
das übers Jahr anteilig verrechnet.

Vorsicht beim 'Weihnachtsgeld' das gilt oft als Zusatzzahlung (Bonus) 
und nicht als Fix-Gehalt. Dann ist natürlich nix mit anteilig.

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von Onkel Ted (Gast)


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Nachteule schrieb:
> Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor
> kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig
> ausbezahlt?

Beim neuen Arbeitgeber verdienst du jeden Monat so viel wie bei deinem 
alten Arbeitgeber mitsamt Weihnachtsgeld.

Also wen juckt es selbst wenn du nichts bekommst?

von J. W. von Goethe (Gast)


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Onkel Ted schrieb:
> Nachteule schrieb:
>
>> Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor
>> kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig
>> ausbezahlt?
>
> Beim neuen Arbeitgeber verdienst du jeden Monat so viel wie bei deinem
> alten Arbeitgeber mitsamt Weihnachtsgeld.
> Also wen juckt es selbst wenn du nichts bekommst?

Aha, ist das so! Ich kapiere die Aussage deines Gedichtes nicht.

von auch CARIADler (Gast)


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Nachteule schrieb:
> Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor
> kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig
> ausbezahlt?

klingt nach der VW-SW-Tochter

von Hanno F. (Gast)


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Bei uns im tvl sklavensystem ist es bei Kündigung vor Stichtag weg.

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von Rethorisch geübter Low-Performer (Gast)


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Nachteule schrieb:
> Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor
> kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig
> ausbezahlt?

Also wenn man anwesend ist, dann muss ausgezahlt werden. Na klar!

von Rattenschwanz (Gast)


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Nachteule schrieb:
> Wenn das 13. Gehalt Ende November ausbezahlt wird, man aber davor
> kündigt, zum Beispiel zum 31.07., wird dann das 13. Gehalt anteilig
> ausbezahlt?

Hast Du lesen gelernt? Dann ziehe Deinen Arbeitsvertrag zu Gemüte. Dort 
wird drinstehen, dass Dein herzallerliebster Brötchengeber Dir ein 13. 
Monatsgehalt höchst freiwillig (und widerwillig) zahlt und eine frühere 
Zahlung, die Dein Brötchengeber in einem Zustand geistiger Umnachtung 
Dir tatsächlich einmal gezahlt haben sollte, Dir keinen Anspruch auf 
künftige solche Leistungen gewährt. Nicht dass Du zu träumen beginnst 
und Dich tatsächlich an die Barmherzigkeit Deines Brötchengebers 
gewöhnst.

Solltest Du ein Brötchengeber-Exemplar erwischt haben, welcher Dir 
wundersamerweise im Arbeitsvertrag ein anteiliges 13. Monatsgehalt 
selbst für den Fall verspricht, dass Du vor dem 30. November 
ausscheidest, so verehre Deinen Brötchengeber, mumifiziere ihm nach 
dessen Ableben, überlasse die Mumie einem Museum und setze ihm ein 
Denkmal am Rathaus Deiner Stadt. Solche Brötchengeber haben absoluten 
Seltenheitswert.

So! Und nun schau in Deinen Arbeitsvertrag, auch wenn lesen offenkundig 
Deine Stärke nicht ist.

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