Hallo, ich hab hier eine etwas verzwickte Situation. Ich hab bei einem euopäischen Distributor eine Maschine gekauf (Warenwert: 2800EUR). Nach knapp 3 Wochen hatte die Maschine einen Defekt und ich hab mich mit dem Problem an den Distributor gewendet. Der hat gemeint das geht ihn nichts an, ich soll mich doch mit dem Problem direkt an den US Support wenden. Der US Support hat zu mir dann gemeint ich soll die Maschine zur Reparatur einschicken und hat mir einen Versandschein geschickt. Das hat dann auch soweit funktioniert und ich konnte die Maschine ohne Kosten für mich in die USA schicken. Nach knapp 4 Wochen hab ich sie wieder bekommen, doch leider mit dem exakt gleichen Problem. Also wieder (diesmal schon leicht genervt) den US Support kontaktiert. Dort hat man gemeint ich soll die Maschine wieder einschicken. Da das Teil fast neu ist und erst 10 Stunden Betriebszeit am Buckel hat, hab ich mal gefragt ob sie mir nicht ne neue Maschine schicken können und ich schicke ihnen dann die Kaputte zurück. Das war dann auch okay für sie und die Ersatzmaschine wurde verschickt. Jetzt allerdings hab ich von Fedex eine Mail bekommen, dass sie ein paar Unterlagen (Bestellbestätigung, Zahlungsnachweis) haben wollen bezüglich Verzollung. Natürlich hab ich keine Rechnung (da ich ja nichts bezahlt hab) und eigentlich auch keine Lust da Zoll zu bezahlen. Wie sind da meine Chancen? Im Internet hab ich widersprüchliches gelesen. Die einen meinten, dass der Versender als Warenwert 0,- angeben hätte müssen, dann wäre das bei der Verzollung kein Problem. Die anderen widerrum meinten das würde nicht funktionieren, weil das viel zu viele missbraucht haben um durch den Zoll zu kommen. Weiß da jemand was da nun stimmt? Hat der Versender da was falsch gemacht oder ist das meine Schuld? Mal abgesehen von der Schuldfrage: Wie würdet ihr euch verhalten? Glaubt ihr hat man Chancen die Zollgebühren vom Versender zurückzufordern? Danke! Schöne Grüße Bernhard P.S: Rückblickend war es natürlich nicht das Schlauste ne Maschine zu kaufen wo es nur US Support gibt. Aber ich hab eigentlich nur Gutes über das Unternehmen und die Qualität der Maschinen gelesen. Ich dürfte da echt Pech mit ner Montags-Maschine haben :/
Wir haben eine Maschine in der Schweiz gekauft, jedes mal wenn diese Repariert gehört zahlen wir Einfuhr Steuer :-) Das ist besonders heftig wenn das Teil 50k€ kostet....
Christian M. schrieb: > Wir haben eine Maschine in der Schweiz gekauft, jedes mal wenn diese > Repariert gehört zahlen wir Einfuhr Steuer :-) Das ist besonders heftig > wenn das Teil 50k€ kostet.... Fällt das dann nicht unter passive Veredelung? > In der passiven Veredelung können Unionswaren außerhalb des Zollgebiets der Union Veredelungsvorgängen unterzogen werden. Die daraus hergestellten Veredelungserzeugnisse können danach unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben wieder in das Zollgebiet der Union eingeführt werden. https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/ueberfuehrung-in-ein-zollverfahren/besondere-verfahren-zoll/veredelung.html
https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Ausfuhr-in-einen-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Voruebergehende-Ausfuhr/voruebergehende-ausfuhr_node.html Wenn man das korrekt macht, zahlt man Zoll ggf. nur für den Zusatzwert der Reparaturkosten. Sonst bekommt man beim Zoll kompetente Auskunft: https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/Allgemeine-Zoll-Fragen-von-Unternehmen/allgemeine-zoll-fragen-von-unternehmen_node.html oder man fragt bei der IHK.
> jedes mal wenn diese Repariert gehört zahlen wir Einfuhr Steuer Wenn die Ausfuhranmeldung zum Export richtig ausgefüllt wurde, muss du das nicht zahlen. Für die Ausfuhr zur Reparatur und anschließender Wiedereinfuhr muss lediglich die passende Kennzahl eingetragen werden. Irgendwas mit "vorangegangenem Verfahren". Euren schweizer Kollegen muss das natürlich auch verklingelt werden, dass die dann spiegelbildlich handeln. > oder man fragt bei der IHK. Das geht am einfachsten.
> Wenn man das korrekt macht, zahlt man Zoll ggf. nur für den Zusatzwert
der Reparaturkosten.
so war das auch als die Maschine repariert wurde. Da wurde die
entsprechend deklariert und kam so ohne Probleme durch den Zoll. Aber da
ich jetzt ein Ersatzgerät bekomme handelt es sich da strenggenommen
nicht mehr um die gleiche Maschine. Konnte da bisher keine genauen Infos
finden wie das dann gehandhabt wird.
Bernhard B. schrieb: > Im Internet hab ich widersprüchliches gelesen. Siehe EUStBV Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung Deins fällt drunter, die Frage ist nur, wie du das dem Zöllamt klar machst. Wenn DHL o.ä. eine Gebühr zur Verzollung erhoben hat, kriegst du die aber nicht wieder, nur den zuviel bezahlen Zoll. DHL ist prinzipiell nicht für deren Fehler verantwortlich, die sagen der Absender hätte es falsch beschriftet.
Michael B. schrieb: > Siehe EUStBV Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung > > Deins fällt drunter, die Frage ist nur, wie du das dem Zöllamt klar > machst. > > Wenn DHL o.ä. eine Gebühr zur Verzollung erhoben hat, kriegst du die > aber nicht wieder, nur den zuviel bezahlen Zoll. DHL ist prinzipiell > nicht für deren Fehler verantwortlich, die sagen der Absender hätte es > falsch beschriftet. Danke, das werd ich mir mal durchlesen! In meinem Fall geht's um Fedex, aber ich denke mal das wird da wohl ähnlich sein. So wie sich das anhört wär da wohl meine beste Möglichkeit mit dem Zollamt Kontakt aufzunehmen. Und wenn die da Belege benötigen dann müsste da der Absender tätig werden und das entsprechend belegen?
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