Hallo liebes Forum Bei uns war heute ein Techniker um unsere Waschmaschine zu reparieren. Für die Reparatur musste die gesamte Maschine auseinander gebaut werden. Nach der Reparatur ist mir aufgefallen das der Techniker einfach das Gerät wider zusammen geschraubt hat und danach keinerlei Prüfungen vorgenommen hat. Ich habe ihn darauf hin angesprochen und er meinte dann das keine elektrischen Messungen notwendig wären nach einer Reparatur und wenn müsste ich einen Elektriker damit beauftragen. Ist das korrekt so ich war der Meinung das sobald das Gerät geöffnet wird und Bauteile getauscht werden man danach eine Prüfung vornehmen muss und diese auch zu dokumentieren ist. Hat sich da was geändert ? Lg Günther
Für den Privathaushalt ist die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) bedeutungslos.
Wenn aber etwas passiert, hat der auszuführende Betrieb aber trotzdem ein Problem, eine Prüfung nach DIN VDE 0701/0702 hätte möglicherweise den Mangel entdeckt. Aber gesetzlich verpflichtend sind die beiden Normen natürlich nicht.
Marc X. schrieb: > Wenn aber etwas passiert, hat der auszuführende Betrieb aber > trotzdem > ein Problem, eine Prüfung nach DIN VDE 0701/0702 hätte möglicherweise > den Mangel entdeckt. Eine umfassende Prüfung durch VDE und TÜV ganz bestimmt! > Aber gesetzlich verpflichtend sind die beiden Normen natürlich nicht. Koste es was es wolle...
Marc X. schrieb: > Wenn aber etwas passiert, hat der auszuführende Betrieb aber trotzdem > ein Problem, Das hat doch mit der DGUV nichts zu tun. Die DGUV befasst sich mit Unfallverhütung und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
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Hallo Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich möchte mich ausdrücklich entschuldigen das ich diese wichtige Info vergessen hatte. Ja die Waschmaschine steht bei uns im Hotel und wird gewerblich genutzt. Das bedeutet ein Techniker ist nicht dazu verpflichtet eine Prüfung durchzuführen ? Ich dachte immer diese sei Plicht bei Wartungs und Reparaturarbeiten ?
Hi, Marc X. schrieb: > Aber gesetzlich verpflichtend sind die beiden Normen natürlich nicht. Das ist in der Tat so... Gilt aber nur wenn die Geräte tatsächlich danach in Ordnung sind und bleiben! So lange nichts passiert kann einem dafür das man eine entsprechende Prüfung*** bei einem Privatgerät! eines Privatkunden nicht vorgenommen hat niemand einen (rechtlichen) Vorwurf machen. Aber sobald etwas passiert hat man ein Problem. Hätte eine solche Prüfung den Fehler (den man bei der Reparatur ggf. selbst verursacht hat, und sei es nur weil zwei Bleche nicht mehr 100% so liegen wie vorher und jetzt wegen korrodierter statt blanker Kontaktstellen das eine Blech keinen sicheren PE Kontakt mehr hat, von vergessenen Steckern etc. ganz zu schweigen) aufgedeckt, dann hat man plötzlich ein sehr großes Problem! Zivil- und oft auch Strafrechtlich! Dann kommen so sachen wie "Stand der Technik, Fachkunde, Risikobeurteilung etc. auf den Tisch und schon ist es vorbei mit "das brauchte ich nicht". Und selbst wenn sich hinterher herausstellt das es gar nicht an der Maschine lag (oder jemand anderes nach einem daran herumgefummelt hat) ist man erst einmal in Erklärungsnot und hat eine Menge Ärger, Kosten und ggf. auch ernste Reputationsschäden(Wobei letztere natürlich im Dorf/Kleinstadt schlimmer als in der Großstadt sind). Daher ist jeder der gewerblich für Kunden Geräte mit Netzanschluss öffnet sehr gut beraten die Elektrische Sicherheit danach sorgfältig zu Prüfen und diese Prüfung auch gut zu Dokumentieren. ***Die Prüfung der elektrischen Sicherheit wird tatsächlich oft DGUV3 Prüfung genannt, obwohl für den jeweiligen Bereich DGUV3 überhaupt keine Rolle spielt und je nach Anlass ganz anders genannt wird. ISt einfach eine Folge davon das der Name zwar anders ist, der Prüfumfang/Ablauf im wesentlichen bei korrekter Anwendung aber der selbe ist und DGUV3 als Begriff von (Halb-)Laien viel häufiger gehört wird als zb. DIN EN 50678 (== VDE 701) Daher immer etwas Vorsicht mit der Aussage: "Das ist in Privathaushalten (für Privatgeräte) nicht notwendig" wenn nach der Notwendigkeit einer DGUV3 Prüfung gefragt wird. Vorher immer erst sicherstellen das tatsächlich "nur" DGUV3 gemeint ist und dies nicht nur (fälschlich) als Synonym für die generelle Prüfung der elektrischen Sicherheit gemeint ist. ISt aber tatsächlich DGUV3 gemeint, dann spielt der Ort wo das Gerät steht (Privathaushalt) nur eine Sekundäre Rolle. Die Umstände sind schon wichtig. Ein beruflich von einem Angestellten genutzer (z.B.) Monitor im Home-Office wäre offiziell durchaus Prüfpflichtig. Oder andere gewerblich gestellte Geräte. Je nach Situation aber auch Gerät im Privateigentum mit denen angestellte eines Dienstleisters (z.B. Ambulante Pflegekräfte) regelmäßig vorhersehbar arbeiten sollen. Aber hier geht es ja eindeutig um eine Private Waschmaschine im Privathaushalt. Das ist DGUV3 bei korrekter Definition tatsächlich völlig unangebracht. Im Gegensatz zur generellen Prüfung der elektrischen Sicherheit! Gruß Carsten
>> Aber gesetzlich verpflichtend sind die beiden Normen natürlich nicht. Diskussionsfähig, auch bzgl. privater Kunden, ist der angehängte Beitrag: https://www.elektropraktiker.de/ep-2008-07-619-621.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=8325&hash=dc9067c607118999125ec1c2eb780986
Günther schrieb: > Ja die Waschmaschine steht bei uns im Hotel Das betrifft aber andere Rechtsvorschriften, nicht die DGUV. Für die Einhaltung der DGUV ist der AG verantwortlich, also auch nur solche elektrischen Anlagen und Geräte zu betreiben, von denen keine Gefahr für die AN ausgeht. Der Handwerker ist davon nur peripher betroffen.
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Manfred schrieb: > Diskussionsfähig, auch bzgl. privater Kunden, ist der angehängte > Beitrag: > https://www.elektropraktiker.de/ep-2008-07-619-621.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=8325&hash=dc9067c607118999125ec1c2eb780986 Nicht ganz aktuell. https://www.elektrofachkraft.de/pruefung/din-vde-0701-0702-auf-einen-blick
René H. schrieb: > Marc X. schrieb: >> Wenn aber etwas passiert, hat der auszuführende Betrieb aber trotzdem >> ein Problem, > > Das hat doch mit der DGUV nichts zu tun. Die DGUV befasst sich mit > Unfallverhütung und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Habe ich das je behauptet? Wofür die DGUV Vorschriften ehemals BGV Vorschriften sind ist mir durchaus bewusst, genauso wie der Prüfablauf. Die VDE 0701/0702 definiert die Anforderungen an die Geräteprüfung unter anderem nach einer Instandsetzung, die DGUV V3 fordert eine Prüfung nach aktuellem Stand der Technik. Wenn es um den aktuellen Stand der Technik geht referenzieren Gerichte gerne auf die VDE Normen. Sollte also der Reparateur irgendwas falsch gemacht haben und dadurch kommt jemand zu Tode, und eine solche Prüfung hätte den Fehler aufgedeckt, kann es gut sein, dass das Ganze als grobe Fahrlässigkeit eingestuft wird, weil eine solche Geräteprüfung nach dem aktuellen Stand der Technik nicht durchgeführt wurde.
Günther schrieb: > Ja die Waschmaschine steht bei uns im Hotel und wird > gewerblich genutzt. Das bedeutet ein Techniker ist nicht dazu > verpflichtet eine Prüfung durchzuführen ? Der Service montiert in sachgerechter Weise Originalersatzteile*) und nutzt seinen Ermessensspielraum, deshalb nicht prüfen zu müssen. (* Na hoffentlich nicht nur in der Theorie) Nun aber: Der Inhaber der Firma ist an die DGUV-Regeln gebunden und kann sich NICHT darauf verlassen, also hat er eine Prüfung zu veranlassen - meine Ansicht zum Thema. Frage G* nach "elektrische prüfung von geräten dguv pdf", da finden sich jede Menge offizieller Dokumente, in denen Du stundenlang lesen kannst. Zum Beispiel https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787 H. H. schrieb: > Nicht ganz aktuell. > https://www.elektrofachkraft.de/pruefung/din-vde-0701-0702-auf-einen-blick Erzeugt bei mir auch nicht gerade Klarheit. Egal, da Günther gewerbliche Nutzung nachgelegt hat, sollte eine Prüfung notwendig sein.
Manfred schrieb: > Egal, da Günther gewerbliche Nutzung nachgelegt hat, sollte eine Prüfung > notwendig sein. Ja, unbedingt.
Marc X. schrieb: > DGUV V3 fordert eine Prüfung nach aktuellem Stand der Technik Die muss der AG aber in Auftrag geben.
Nur mal ein Hinweis, als meine Oma krank wurde und ein Pflegebett von einem Sanitätshaus angeliefert wurde, wurde auch eine Prüfung mit einem Gerätetester / Isolationstester durchgeführt. Das hat keine 5 Minuten gedauert. Der Aufwand für den Techniker hätte sich im Rahmen gehalten denke ich. Ich weis nicht, ob solche Gerätetester Standardgeräte sind, die Kundendiensttechniker immer mit dabei haben?
Hi, Hinweisgeber schrieb: > Nur mal ein Hinweis, als meine Oma krank wurde und ein Pflegebett von > einem Sanitätshaus angeliefert wurde, wurde auch eine Prüfung mit einem > Gerätetester / Isolationstester durchgeführt. Das hat keine 5 Minuten > gedauert. Der Aufwand für den Techniker hätte sich im Rahmen gehalten > denke ich. Definitiv... Die reine Zeit für die Prüfung mit einem automatisierten Testgerät sind wenige Minuten, fünf Minuten sind sogar schon eher lang. Die genaue Zeitdauer hängt natürlich von dem jeweiligen Prüfgerät ab, bei Prüflingen klasse 1 von der Zahl der Kontaktstellen am Gehäuse die man berücksichtigt (Übergangswiderstand PE) etc. Dazu kommt noch die Zeit für (oberflächliche) Kontrolle des Gerätes inkl. Anschlusskabel auf sicherheitsrelevante Beschädigungen (sollte hier aber schon im Rahmen der Reparatur selbst erledigt worden sein) und die Dokumentation. Aber ja: Nach einer Reparatur hält sich der Zusatzaufwand in sehr engen zeitlichen Grenzen. Bei einer "Wama" einstecken des Steckers in das Prüfgerät und mit der Sonde nach Aufforderung an ein paar gut ausgesuchten Stellen das Gehäuse der Maschine "picksen"... > > Ich weis nicht, ob solche Gerätetester Standardgeräte sind, die > Kundendiensttechniker immer mit dabei haben? Kommt wohl auf den Betrieb an. Für einen gut ausgelasteten Betrieb sind es verhältnismäßig geringe Kosten die einem im Zweifelsfall viel Ärger ersparen können. Zudem kann man damit auch Geld verdienen. (Für BGUV3 Prüfungen 30 Euro und aufwärts pro Gerät wenn der Kunde viele Geräte gleichzeitig prüfen lassen will. Im Medizinischen Bereich werden aber auch mal 300 Euro dafür berechnet und ohne mit der Wimper zu zucken bezahlt.) Geräte mit reiner Anzeige der Einzelwerte und des Gesamtergebnisses kosten so ab 500 Euro. Mit Protokollspeicher und/oder Datenschnittstelle um ein automatisch erstelltes Protokoll zu erhalten nur wenig mehr. Wenn man ohne Mitschleppen von Laptop & Co. auch vor Ort ein Protokoll ausdrucken möchte ist man ab rund 2k Euro Gerät inkl. Drucker (integriert oder Zusatz) dabei. Teurer geht natürlich immer! Dazu kommen dann ~200 Euro Kalibrierkosten spätestens alle zwei Jahre wenn man nicht bloß für das eigene gute Gefühl prüfen will. Wäre ich Verantwortlicher in einem solchen Betrieb, so würde jeder Kundendiensttechniker mindestens ein einfaches Gerät mit Protokollspeicher haben. Und nach jedem öffnen eines Kundengerätes wird vor der Abfahrt dieser 2,5 Minuten Test gemacht und für die interne Dokumentation gespeichert. (Zumal eine normale Kontrolle ja sowieso noch zur Abrechenbaren Arbeitszeit gehören sollte) Beauftragt der Kunde gleichzeitig eine gesonderte Prüfung (wie z.B. DGUV3) oder will aus anderem Grund ein vollständiges Prüfprotokoll so wird die passende Prüfpauschale (ggf. Reduziert wg. Kombi mit Reparatur) angesetzt und er erhält das Protokoll zugeschickt. Ansonsten bekommt er halt nur bestätigt das die Reparatur fachgemäß ausgeführt wurde. Wäre ich jetzt gezwungen, warum auch immer, zur Aufbesserung meines Einkommens nach Verbrauch meiner Rücklagen ein wenig Geld durch einfache Reparaturen als günstiger Solo-Schrauber dazuzuverdienen hätte ich auch bei noch so knappen Mitteln zumindest ein einfaches Prüfgerät - selbst wenn es nur zu einem nach altem Normstand ohne Änderungsmöglichkeit reichen würde und eine Kalibrierung finanziell nicht in Frage käme sondern maximal eine plausibilisierung durch eigene Messungen. Einfach um mich selbst abzusichern. (Zumal so etwas im Falle eines Falles immer noch sehr viel besser ist als gar nichts gemacht zu haben und ggf. ansonsten möglichen Regress in einigen Fällen doch noch abwenden kann) Bin aber selbst nicht im Kundendienst tätig sondern Entwickler und in Nebenfunktion als Mitarbeiter im RA-Team (Regulatory Affairs) sowie bei einer früheren Anstellung in Nebenfunktion Verantwortlicher für die Produktion (Medizintechnik) Daher habe ich (durch die jeweiligen Nebenfunktionen) vielleicht eine etwas formellere Sicht auf die Dinge und Haftungsrisiken als der Waschmaschinenschrauber von Nebenan... Wobei es auch bei den "Schraubern" sicher große Unterschiede gibt zwischen den "Haben wir immer schon so gemacht" Firmen mit 70 Jahre altem Meister/Inhaber + 1* Geselle + 1*Azubi und großen Firmen wo auch Leute mit Wirschaftlichen und rechtlichen Zusatzausbildungen ihre Aufgaben haben. Gruß Carsten
Hatte vor grob 10 Jahren mal den Bosch Werkskundenservice für die Reparatur unserer privaten Spülmaschiene da, der hat geprüft und mir auch das Prüfprotokoll dagelassen.
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