Hallo liebes Forum
Bei uns war heute ein Techniker um unsere Waschmaschine zu reparieren.
Für die Reparatur musste die gesamte Maschine auseinander gebaut werden.
Nach der Reparatur ist mir aufgefallen das der Techniker einfach das
Gerät wider zusammen geschraubt hat und danach keinerlei Prüfungen
vorgenommen hat.
Ich habe ihn darauf hin angesprochen und er meinte dann das keine
elektrischen Messungen notwendig wären nach einer Reparatur und wenn
müsste ich einen Elektriker damit beauftragen. Ist das korrekt so ich
war der Meinung das sobald das Gerät geöffnet wird und Bauteile
getauscht werden man danach eine Prüfung vornehmen muss und diese auch
zu dokumentieren ist.
Hat sich da was geändert ?
Lg
Günther
Wenn aber etwas passiert, hat der auszuführende Betrieb aber trotzdem
ein Problem, eine Prüfung nach DIN VDE 0701/0702 hätte möglicherweise
den Mangel entdeckt.
Aber gesetzlich verpflichtend sind die beiden Normen natürlich nicht.
Marc X. schrieb:> Wenn aber etwas passiert, hat der auszuführende Betrieb aber> trotzdem> ein Problem, eine Prüfung nach DIN VDE 0701/0702 hätte möglicherweise> den Mangel entdeckt.
Eine umfassende Prüfung durch VDE und TÜV ganz bestimmt!
> Aber gesetzlich verpflichtend sind die beiden Normen natürlich nicht.
Koste es was es wolle...
Marc X. schrieb:> Wenn aber etwas passiert, hat der auszuführende Betrieb aber trotzdem> ein Problem,
Das hat doch mit der DGUV nichts zu tun. Die DGUV befasst sich mit
Unfallverhütung und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Hallo
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich möchte mich ausdrücklich entschuldigen das ich diese wichtige Info
vergessen hatte. Ja die Waschmaschine steht bei uns im Hotel und wird
gewerblich genutzt. Das bedeutet ein Techniker ist nicht dazu
verpflichtet eine Prüfung durchzuführen ? Ich dachte immer diese sei
Plicht bei Wartungs und Reparaturarbeiten ?
Hi,
Marc X. schrieb:> Aber gesetzlich verpflichtend sind die beiden Normen natürlich nicht.
Das ist in der Tat so...
Gilt aber nur wenn die Geräte tatsächlich danach in Ordnung sind und
bleiben!
So lange nichts passiert kann einem dafür das man eine entsprechende
Prüfung*** bei einem Privatgerät! eines Privatkunden nicht vorgenommen
hat niemand einen (rechtlichen) Vorwurf machen.
Aber sobald etwas passiert hat man ein Problem.
Hätte eine solche Prüfung den Fehler (den man bei der Reparatur ggf.
selbst verursacht hat, und sei es nur weil zwei Bleche nicht mehr 100%
so liegen wie vorher und jetzt wegen korrodierter statt blanker
Kontaktstellen das eine Blech keinen sicheren PE Kontakt mehr hat, von
vergessenen Steckern etc. ganz zu schweigen) aufgedeckt, dann hat man
plötzlich ein sehr großes Problem! Zivil- und oft auch Strafrechtlich!
Dann kommen so sachen wie "Stand der Technik, Fachkunde,
Risikobeurteilung etc. auf den Tisch und schon ist es vorbei mit "das
brauchte ich nicht".
Und selbst wenn sich hinterher herausstellt das es gar nicht an der
Maschine lag (oder jemand anderes nach einem daran herumgefummelt hat)
ist man erst einmal in Erklärungsnot und hat eine Menge Ärger, Kosten
und ggf. auch ernste Reputationsschäden(Wobei letztere natürlich im
Dorf/Kleinstadt schlimmer als in der Großstadt sind).
Daher ist jeder der gewerblich für Kunden Geräte mit Netzanschluss
öffnet sehr gut beraten die Elektrische Sicherheit danach sorgfältig zu
Prüfen und diese Prüfung auch gut zu Dokumentieren.
***Die Prüfung der elektrischen Sicherheit wird tatsächlich oft DGUV3
Prüfung genannt, obwohl für den jeweiligen Bereich DGUV3 überhaupt keine
Rolle spielt und je nach Anlass ganz anders genannt wird.
ISt einfach eine Folge davon das der Name zwar anders ist, der
Prüfumfang/Ablauf im wesentlichen bei korrekter Anwendung aber der selbe
ist und DGUV3 als Begriff von (Halb-)Laien viel häufiger gehört wird als
zb. DIN EN 50678 (== VDE 701)
Daher immer etwas Vorsicht mit der Aussage: "Das ist in Privathaushalten
(für Privatgeräte) nicht notwendig" wenn nach der Notwendigkeit einer
DGUV3 Prüfung gefragt wird. Vorher immer erst sicherstellen das
tatsächlich "nur" DGUV3 gemeint ist und dies nicht nur (fälschlich) als
Synonym für die generelle Prüfung der elektrischen Sicherheit gemeint
ist.
ISt aber tatsächlich DGUV3 gemeint, dann spielt der Ort wo das Gerät
steht (Privathaushalt) nur eine Sekundäre Rolle. Die Umstände sind schon
wichtig. Ein beruflich von einem Angestellten genutzer (z.B.) Monitor im
Home-Office
wäre offiziell durchaus Prüfpflichtig. Oder andere gewerblich gestellte
Geräte. Je nach Situation aber auch Gerät im Privateigentum mit denen
angestellte eines Dienstleisters (z.B. Ambulante Pflegekräfte)
regelmäßig vorhersehbar arbeiten sollen. Aber hier geht es ja eindeutig
um eine Private Waschmaschine im Privathaushalt. Das ist DGUV3 bei
korrekter Definition tatsächlich völlig unangebracht. Im Gegensatz zur
generellen Prüfung der elektrischen Sicherheit!
Gruß
Carsten
Günther schrieb:> Ja die Waschmaschine steht bei uns im Hotel
Das betrifft aber andere Rechtsvorschriften, nicht die DGUV. Für die
Einhaltung der DGUV ist der AG verantwortlich, also auch nur solche
elektrischen Anlagen und Geräte zu betreiben, von denen keine Gefahr für
die AN ausgeht. Der Handwerker ist davon nur peripher betroffen.
René H. schrieb:> Marc X. schrieb:>> Wenn aber etwas passiert, hat der auszuführende Betrieb aber trotzdem>> ein Problem,>> Das hat doch mit der DGUV nichts zu tun. Die DGUV befasst sich mit> Unfallverhütung und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Habe ich das je behauptet?
Wofür die DGUV Vorschriften ehemals BGV Vorschriften sind ist mir
durchaus bewusst, genauso wie der Prüfablauf.
Die VDE 0701/0702 definiert die Anforderungen an die Geräteprüfung unter
anderem nach einer Instandsetzung, die DGUV V3 fordert eine Prüfung nach
aktuellem Stand der Technik. Wenn es um den aktuellen Stand der Technik
geht referenzieren Gerichte gerne auf die VDE Normen. Sollte also der
Reparateur irgendwas falsch gemacht haben und dadurch kommt jemand zu
Tode, und eine solche Prüfung hätte den Fehler aufgedeckt, kann es gut
sein, dass das Ganze als grobe Fahrlässigkeit eingestuft wird, weil eine
solche Geräteprüfung nach dem aktuellen Stand der Technik nicht
durchgeführt wurde.
Günther schrieb:> Ja die Waschmaschine steht bei uns im Hotel und wird> gewerblich genutzt. Das bedeutet ein Techniker ist nicht dazu> verpflichtet eine Prüfung durchzuführen ?
Der Service montiert in sachgerechter Weise Originalersatzteile*) und
nutzt seinen Ermessensspielraum, deshalb nicht prüfen zu müssen.
(* Na hoffentlich nicht nur in der Theorie)
Nun aber: Der Inhaber der Firma ist an die DGUV-Regeln gebunden und kann
sich NICHT darauf verlassen, also hat er eine Prüfung zu veranlassen -
meine Ansicht zum Thema.
Frage G* nach "elektrische prüfung von geräten dguv pdf", da finden sich
jede Menge offizieller Dokumente, in denen Du stundenlang lesen kannst.
Zum Beispiel
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787H. H. schrieb:> Nicht ganz aktuell.> https://www.elektrofachkraft.de/pruefung/din-vde-0701-0702-auf-einen-blick
Erzeugt bei mir auch nicht gerade Klarheit.
Egal, da Günther gewerbliche Nutzung nachgelegt hat, sollte eine Prüfung
notwendig sein.
Nur mal ein Hinweis, als meine Oma krank wurde und ein Pflegebett von
einem Sanitätshaus angeliefert wurde, wurde auch eine Prüfung mit einem
Gerätetester / Isolationstester durchgeführt. Das hat keine 5 Minuten
gedauert. Der Aufwand für den Techniker hätte sich im Rahmen gehalten
denke ich.
Ich weis nicht, ob solche Gerätetester Standardgeräte sind, die
Kundendiensttechniker immer mit dabei haben?
Hi,
Hinweisgeber schrieb:> Nur mal ein Hinweis, als meine Oma krank wurde und ein Pflegebett von> einem Sanitätshaus angeliefert wurde, wurde auch eine Prüfung mit einem> Gerätetester / Isolationstester durchgeführt. Das hat keine 5 Minuten> gedauert. Der Aufwand für den Techniker hätte sich im Rahmen gehalten> denke ich.
Definitiv...
Die reine Zeit für die Prüfung mit einem automatisierten Testgerät sind
wenige Minuten, fünf Minuten sind sogar schon eher lang.
Die genaue Zeitdauer hängt natürlich von dem jeweiligen Prüfgerät ab,
bei Prüflingen klasse 1 von der Zahl der Kontaktstellen am Gehäuse die
man berücksichtigt (Übergangswiderstand PE) etc.
Dazu kommt noch die Zeit für (oberflächliche) Kontrolle des Gerätes
inkl. Anschlusskabel auf sicherheitsrelevante Beschädigungen (sollte
hier aber schon im Rahmen der Reparatur selbst erledigt worden sein) und
die Dokumentation.
Aber ja: Nach einer Reparatur hält sich der Zusatzaufwand in sehr engen
zeitlichen Grenzen. Bei einer "Wama" einstecken des Steckers in das
Prüfgerät und mit der Sonde nach Aufforderung an ein paar gut
ausgesuchten Stellen das Gehäuse der Maschine "picksen"...
>> Ich weis nicht, ob solche Gerätetester Standardgeräte sind, die> Kundendiensttechniker immer mit dabei haben?
Kommt wohl auf den Betrieb an. Für einen gut ausgelasteten Betrieb sind
es verhältnismäßig geringe Kosten die einem im Zweifelsfall viel Ärger
ersparen können. Zudem kann man damit auch Geld verdienen.
(Für BGUV3 Prüfungen 30 Euro und aufwärts pro Gerät wenn der Kunde viele
Geräte gleichzeitig prüfen lassen will. Im Medizinischen Bereich werden
aber auch mal 300 Euro dafür berechnet und ohne mit der Wimper zu zucken
bezahlt.)
Geräte mit reiner Anzeige der Einzelwerte und des Gesamtergebnisses
kosten so ab 500 Euro. Mit Protokollspeicher und/oder Datenschnittstelle
um ein automatisch erstelltes Protokoll zu erhalten nur wenig mehr.
Wenn man ohne Mitschleppen von Laptop & Co. auch vor Ort ein Protokoll
ausdrucken möchte ist man ab rund 2k Euro Gerät inkl. Drucker
(integriert oder Zusatz) dabei. Teurer geht natürlich immer!
Dazu kommen dann ~200 Euro Kalibrierkosten spätestens alle zwei Jahre
wenn man nicht bloß für das eigene gute Gefühl prüfen will.
Wäre ich Verantwortlicher in einem solchen Betrieb, so würde jeder
Kundendiensttechniker mindestens ein einfaches Gerät mit
Protokollspeicher haben. Und nach jedem öffnen eines Kundengerätes wird
vor der Abfahrt dieser 2,5 Minuten Test gemacht und für die interne
Dokumentation gespeichert. (Zumal eine normale Kontrolle ja sowieso noch
zur Abrechenbaren Arbeitszeit gehören sollte)
Beauftragt der Kunde gleichzeitig eine gesonderte Prüfung (wie z.B.
DGUV3) oder will aus anderem Grund ein vollständiges Prüfprotokoll so
wird die passende Prüfpauschale (ggf. Reduziert wg. Kombi mit Reparatur)
angesetzt und er erhält das Protokoll zugeschickt. Ansonsten bekommt er
halt nur bestätigt das die Reparatur fachgemäß ausgeführt wurde.
Wäre ich jetzt gezwungen, warum auch immer, zur Aufbesserung meines
Einkommens nach Verbrauch meiner Rücklagen ein wenig Geld durch einfache
Reparaturen als günstiger Solo-Schrauber dazuzuverdienen hätte ich auch
bei noch so knappen Mitteln zumindest ein einfaches Prüfgerät - selbst
wenn es nur zu einem nach altem Normstand ohne Änderungsmöglichkeit
reichen würde und eine Kalibrierung finanziell nicht in Frage käme
sondern maximal eine plausibilisierung durch eigene Messungen. Einfach
um mich selbst abzusichern. (Zumal so etwas im Falle eines Falles immer
noch sehr viel besser ist als gar nichts gemacht zu haben und ggf.
ansonsten möglichen Regress in einigen Fällen doch noch abwenden kann)
Bin aber selbst nicht im Kundendienst tätig sondern Entwickler und in
Nebenfunktion als Mitarbeiter im RA-Team (Regulatory Affairs) sowie bei
einer früheren Anstellung in Nebenfunktion Verantwortlicher für die
Produktion (Medizintechnik)
Daher habe ich (durch die jeweiligen Nebenfunktionen) vielleicht eine
etwas formellere Sicht auf die Dinge und Haftungsrisiken als der
Waschmaschinenschrauber von Nebenan...
Wobei es auch bei den "Schraubern" sicher große Unterschiede gibt
zwischen den "Haben wir immer schon so gemacht" Firmen mit 70 Jahre
altem Meister/Inhaber + 1* Geselle + 1*Azubi und großen Firmen wo auch
Leute mit Wirschaftlichen und rechtlichen Zusatzausbildungen ihre
Aufgaben haben.
Gruß
Carsten
Hatte vor grob 10 Jahren mal den Bosch Werkskundenservice für die
Reparatur unserer privaten Spülmaschiene da, der hat geprüft und mir
auch das Prüfprotokoll dagelassen.