Hey zusammen, bin gerade im Urlaub in nem Hotel und mir ist aufgefallen, dass auf meinem Zimmer keins der Geräte eine Prüfplakette trägt. Hab auch schon bisschen gegoogelt und Anbieter gefunden die Geräte für Hotels prüfen allerdings geben die nur allgemein Geräte an die geprüft werden müssen. In der DGUV v3 selbst steht auch erstmal nur generell, dass elektrische Betriebsmittel geprüft werden müssen. Das sollte dann ja eigentlich auch für bspw. Den Fernseher oder die Kaffeemaschine im Hotelzimmer gelten. Hat da wer nähere Infos zu wie sich das verhält? Achja, ich will hier niemanden anschwärzen im Hotel. Ich interessiere mich einfach nur für die Regelung.
Die DGUV dient dem Schutz der Arbeitnehmer ( Küchengeräte, PC in der Verwaltung, Akkulader des Hausmeister ) und nicht der Hotelgäste. Du bist im Urlaub, entspann dich.
Andrea B. schrieb: > ie DGUV dient dem Schutz der Arbeitnehmer ( Küchengeräte, PC in der > Verwaltung, Akkulader des Hausmeister ) und nicht der Hotelgäste ...was so natürlich hoffentlich ein Scherz war... [DGUV V3] " 3.1 Rechtliche Vorgaben Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel im ordnungsgemäßen Zustand erhalten werden. Es müssen insbesondere folgende Rechtsgrundlagen beachtet werden: • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und • DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ " Alleine das schliesst natürlich alle Personen (ob Arbeitnehmer oder Kunden aka Hotelgäste, oder überhaupt Gäste/Kunden/Besucher aller Art) implizit ein. Auch wenn man bis hierhin sagt: "was geht mich die Sicherheit meiner Kunden an", kommen die Technischen Richtlinien, die die BetrSichV "konkretisieren" ins Spiel. z.B. [TRBS 1111] "Abschnitt 1 TRBS 1111 Technische Regeln für Betriebssicherheit Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111) Bundesrecht (1) Diese Technische Regel soll den Arbeitgeber im Hinblick auf die Vorgehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterstützen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dabei muss die Sicherheit der Beschäftigten auch im Gefahrenbereich des Arbeitsmittels gewährleistet werden. Hinsichtlich der überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne § 2 Absatz 13 BetrSichV muss die Gefährdungsbeurteilung auch den Schutz anderer Personen im Gefahrenbereich (z. B. Besucher, Kunden, Patienten) berücksichtigen. " Diese ganzen Regeln der Gefährdungsbeurteilung setzen das Einschalten des "gesunden Menschenverstandes" voraus;)
Vergleiche: Stephan D. schrieb: > muss die Sicherheit der Beschäftigten [...] gewährleistet werden Mit: Stephan D. schrieb: > Schutz anderer Personen [...] berücksichtigen. Kennst Du den Unterschied zwischen "gewährleisten" und "berücksichtigen"?
Unbekannt U. schrieb: > Kennst Du den Unterschied zwischen "gewährleisten" und "berücksichtigen"? Selbstverständlich! Und da der Unterschied in der Praxis nicht relevant ist - wie soll der Unternehmer sicherstellen, dass die Kaffeemaschine in einem Gästezimmer NUR von ("nicht-gefährungdsrelevanten" ;) ) Gästen (und eben nicht auch Arbeitnehmern) auch nur angefasst wird? - wird der Unternehmer schon aus Haftungsgründen hier keinen Unterschied machen. Also 'berücksichtigte' ich diese Möglichkeit und 'gewährleiste' eine allgemeine Nutzung;) Ziel ist doch immer eine Risikominimierung beim Einsatz "von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln" - egal wer diese benutzt. Die einleitende [TRBS 1001] formuliert hier sehr schön: "Rechtlicher Hinweis: Öffentlich-rechtliche Sicherheitsvorschriften wie die BetrSichV und das Haftungsrecht sind getrennte Rechtsgebiete. Die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV ist eine Grundvoraussetzung, um im Haftungsfall ein regelkonformes Handeln nachweisen zu können. Im Haftungsfall ist dies aber ggf. nicht ausreichend." Ich als Unternehmer mache da jedenfalls keinen gefährungseinschränkenden Unterschied zwischen meinen MA und unseren Kunden (siehe Punkt "Menschenverstand" und "implizit") OBWOHL DGUV V3 und das explizit nicht formulieren. Im Schadenfall ist es nämlich egal, ob ich im Falle eines verunfallten MA von der BG einen blauen Brief bekomme oder im Falle eines verunfallten Kunden privatrechtlich in die Haftung muss. Aber, in diesem Sinne: Suum cuique! Mögen die Elektronen da bleiben wo sie hingehören;)
Paul schrieb: > bin gerade im Urlaub in nem Hotel und mir ist aufgefallen, dass auf > meinem Zimmer keins der Geräte eine Prüfplakette trägt. > > [...] > Hat da wer nähere Infos zu wie sich das verhält? > > Achja, ich will hier niemanden anschwärzen im Hotel. Ich interessiere > mich einfach nur für die Regelung. Die Frage ist ja relativ einfach zu beantworten: Mal abgesehen davon das es neben der DGUV3 noch weitere Vorschriften mit anderem Anwendungsbereich gibt und selbst wenn es die nicht geben würde oder wo die nicht gelten auch noch bei Unfällen an nicht privaten Orten sofort solche Dinge wie Verkehrssicherungspflicht usw. au dem Hut gezogen werden, ist selbst bei strenger Auslegung, wo man annimmt das die DGUV3 nur für Dinge gilt mit denen Beschäftigte in Kontakt kommen, diese trotzdem Einschlägig. Fernseher, Wasserkocher etc. werden vom Reinigungspersonal abgestaubt etc. Lampen und Steckdosen werden für die Arbeit ebenfalls benutzt, bewegliche Dinge werden auch von Nicht-EFK ausgetauscht. Also ist die DGUV3 in einem Hotel (auf deutschem Staatsgebiet) definitiv zu beachten. Echte Probleme beim Verstoss gibt es aber normalerweise erst wenn etwas passiert. Also schaut man die Vorschrift zu den Prüfungen rein: > ZITAT DGU V3 > § 5 Prüfungen > (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen > und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft > werden > 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder > Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektro- > fachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft > und > 2. in bestimmten Zeitabständen. > 6 DGUV Vorschrift 3 > Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen > gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. > > (2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen > Regeln zu beachten. > > (3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimm- > ten Eintragungen zu führen. > > (4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht > erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter > bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den > Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen > sind. Also zu deiner Frage: Nein es gibt (anders als z.B. bei Aufzügen oder auch KFZ im Straßenverkehr) keinerlei Pflicht nach einer Prüfung auch tatsächlich irgendwelche Prüfaufkleber auf die Geräte zu Pappen... Daher stellt sich die Frage auch überhaupt nicht ob man jemanden wegen "vergessenen" Aufklebern anschwärzen könnte. Wenn jetzt die Hotelbetreiber meinen das er aus ästhetischen Gründen keinen hässlichen Aufkleber an jedem Gerät und jedem Anschlusskabel haben möchten, dann ist das völlig legitim und nicht unüblich. Es reicht das ein Betreiber für alle Geräte für die nicht schon der Hersteller für den Zeitraum X eine Zusicherung ausgesprochen haben (und die sich noch in diesem Zeitraum befinden) die entsprechenden Prüfbescheinigungen vorhält und auf anderem Weg dafür sorge trägt das die Prüffristen eingehalten werden. (Datenbank, oder z.B. weil jede Etage immer in einem festen Abstand komplett geprüft wird). Bei größeren Häusern wird die Prüfung zudem wohl sowieso durch eigenes Instandhaltungspersonal erledigt. Gruß Carsten
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.