Kündigung zum?

Gast #7172767
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Der Stromanbieter ist unseriös.
Das ist der eigentliche Kündigungsgrund.
Ich wollte ihn über den Tag des Lieferende keinen Spielraum lassen.

In verschiedenen Musterbriefen heißt es:

aufgrund Ihrer angekündigten Preiserhöhung mache ich von meinem 
Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige meinen 
[Strom-/Gas]liefervertrag zum xx.xx.20xx [Datum eintragen, bevor die 
Preiserhöhung gilt].


kündige meinen o.g. Vertrag zum xx.xx.xxxx .(als spätestes das Datum 
eintragen, an dem die Preiserhöhung gelten soll)
Gast #7172778
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Uwe schrieb:
> Muss ich schreiben:

Schreibe erst mal was Du bisher gezahlt hast und was der neue Tarif ist.

Vermutlich werden Dir dann viele den Kopf waschen. Beim Wechsel 
schreiben die wenigsten eine Kündigung, weil das der neue Stromanbieter 
automatisch machte. Man kündigt erst, wenn man einen neuen Tarif in 
trockenen Tüchern hat, d.h. der Vertrag geschlossen wurde.

Es heißt, dass man kündige bis zum Termin xx vorbehaltlich des wirksamen 
Zustandekommens des Vertrages mit dem Anbieter xxx. Empfehlenswert ist 
es auch eine Woche überlappend Grundgebühr doppelt zu zahlen, falls es 
schief läuft.
Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #7172852
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Uwe schrieb:
> Ich Kündige zum 19.09.2022
> oder
> Ich Kündige zum 20.09.2022
Weder noch, sondern "Ich kündige wegen_ irgendwas _zum nächstmöglichen 
Termin."

Mein Ansatz wäre somit etwa so:
"Ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Ich kündige den 
Vertrag xyz zum nächstmöglichen Zeitpunkt und bitte um eine Bestätigung 
dieses Termins."

Wenn da dann der falsche Termin bestätigt wird, kannst du ja nochmal 
nachhaken.

Uwe schrieb:
> Der Stromanbieter ist unseriös.
Das trifft nach meiner Erfahrung auf die allermeisten zu. Aber zum Glück 
ist Wechseln so einfach...
Gast #7172857
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Lothar M. schrieb:
> Uwe schrieb:
>
>> Der Stromanbieter ist unseriös.
>
> Das trifft nach meiner Erfahrung auf die allermeisten zu. Aber zum Glück
> ist Wechseln so einfach...

Zum Glück ist wechseln mittlerweile sinnlos.

Grundversorgung ist eigentlich immer die günstigste Option...
Gast #7176476
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Die Frage habe ich mir auch schon gestellt.

Analog dazu: Wenn ich den Anbieter wechseln will, und schreibe "kündige 
zum 19.09.", gebe ich beim neuen Anbieter dann Vertragsstart 19.09. oder 
20.09. an?

Lothar M. schrieb:
> Weder noch, sondern "Ich kündige wegen irgendwas zum nächstmöglichen
> Termin."

Nächstmöglicher Termin ist nicht immer gewollt, da die Preiserhöhung 
beim bestehenden Anbieter ja ab einem bestimmten Termin gilt und man bis 
zum Anbieterwechsel noch den möglicherweise günstigeren bestehenden 
Tarif mitnehmen will.
#7176899
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Gerade hat das Gericht in Düsseldorf verkündet, dass bei Preisgarantie 
diese gilt, ausgenommen lediglich die Gasumlage (ich weiß es geht hier 
im Strom, aber das sollte da genauso sein).

Das heißt, ich habe im Dezember 2020 einen neuen Gastarif abgeschlossen 
mit Preisgarantie für 12 Monate und habe am 1.2.2022 eine reguläre 
Preiserhöhung bekommen - 7Cent die kWh.

Damit sollte ich für diesen Winter von hohen Kosten weitesgehend befreit 
sein. Ansonsten gehts auch bei mir vor Gericht - andere bekommen hier 
bereits 31Cent kWh.
#7177990
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Keine A. schrieb:
> Gerade hat das Gericht in Düsseldorf verkündet, dass bei Preisgarantie
> diese gilt,

Da muss du aber noch unterscheiden zwischen "Preisgarantie" und
"Vertragslaufzeit".
Wir hatten Preisgarantie bis Ende 2022, der Vertags lief aber nur bis
31.03.2022 mit automatischer Verlängerung. Der Anbieter hat dann einfach
den Vertrag fristgerecht gekündigt und einen neuen Vertrag angeboten,
also juristisch nicht anfechtbar.
Daher sollte man sich nicht alleine auf den Begriff "Preisgarantie"
verlassen...
#7178005
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Dietrich L. schrieb:
> Das habe ich dann auch gemerkt...

Das "Juristisch nicht angreifbar" würde aber stark hinterfragen.

Wenn da wirklich irgendwo steht "Preisgarantie bis 31.12.2022" dann muss 
das auch so sein. Ohne Wenn und Aber.
Bei Verbraucherverträgen halten solche Konstrukte nicht vor Gericht.

> Nicht ganz: man kennt den Preis bei automatischer Vertragsverlängerung,

Was aber eben keine "Preisgarantie" ist. Somit ist die Angabe schlicht 
gelogen.

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