Mein Stromanbieter hat die Absicht, die Preise ab dem 20.09.2022 zu erhöhen. Ich habe die Absicht, vom Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen. Muss ich schreiben: Ich Kündige zum 19.09.2022 oder Ich Kündige zum 20.09.2022
"Ich kündige zum 19.09.2022, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Das kann dann der 19. sein, oder der 20. Vergiss nicht, am 19.09. den Stromzähler abzulesen.
> von René H. (mumpel) > 27.08.2022 12:36 > am 19.09. den Stromzähler abzulesen. Verlange nicht zu viel ?
Der Stromanbieter ist unseriös. Das ist der eigentliche Kündigungsgrund. Ich wollte ihn über den Tag des Lieferende keinen Spielraum lassen. In verschiedenen Musterbriefen heißt es: aufgrund Ihrer angekündigten Preiserhöhung mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige meinen [Strom-/Gas]liefervertrag zum xx.xx.20xx [Datum eintragen, bevor die Preiserhöhung gilt]. kündige meinen o.g. Vertrag zum xx.xx.xxxx .(als spätestes das Datum eintragen, an dem die Preiserhöhung gelten soll)
Uwe schrieb: > Muss ich schreiben: Schreibe erst mal was Du bisher gezahlt hast und was der neue Tarif ist. Vermutlich werden Dir dann viele den Kopf waschen. Beim Wechsel schreiben die wenigsten eine Kündigung, weil das der neue Stromanbieter automatisch machte. Man kündigt erst, wenn man einen neuen Tarif in trockenen Tüchern hat, d.h. der Vertrag geschlossen wurde. Es heißt, dass man kündige bis zum Termin xx vorbehaltlich des wirksamen Zustandekommens des Vertrages mit dem Anbieter xxx. Empfehlenswert ist es auch eine Woche überlappend Grundgebühr doppelt zu zahlen, falls es schief läuft.
Uwe schrieb: > Ich Kündige zum 19.09.2022 > oder > Ich Kündige zum 20.09.2022 Ich kündige zum Ablauf des 19. 09. 2022.
Zocker_61 schrieb: >> am 19.09. den Stromzähler abzulesen. > > Verlange nicht zu viel ? Ob Uwe das hinbekommt am 12.09.22 um 23:59 den Zähler abzulesen, bezweifle ich stark. Mehr würde es fruchten, wenn wir das seiner Regierung mitteilen würden.
Ich bezweifle auch, dass es bei einem neuen Anbieter günstiger wird. Könnte eher teurer werden.
Uwe schrieb: > Ich Kündige zum 19.09.2022 > oder > Ich Kündige zum 20.09.2022 Weder noch, sondern "Ich kündige wegen_ irgendwas _zum nächstmöglichen Termin." Mein Ansatz wäre somit etwa so: "Ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Ich kündige den Vertrag xyz zum nächstmöglichen Zeitpunkt und bitte um eine Bestätigung dieses Termins." Wenn da dann der falsche Termin bestätigt wird, kannst du ja nochmal nachhaken. Uwe schrieb: > Der Stromanbieter ist unseriös. Das trifft nach meiner Erfahrung auf die allermeisten zu. Aber zum Glück ist Wechseln so einfach...
Lothar M. schrieb: > Uwe schrieb: > >> Der Stromanbieter ist unseriös. > > Das trifft nach meiner Erfahrung auf die allermeisten zu. Aber zum Glück > ist Wechseln so einfach... Zum Glück ist wechseln mittlerweile sinnlos. Grundversorgung ist eigentlich immer die günstigste Option...
Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Analog dazu: Wenn ich den Anbieter wechseln will, und schreibe "kündige zum 19.09.", gebe ich beim neuen Anbieter dann Vertragsstart 19.09. oder 20.09. an? Lothar M. schrieb: > Weder noch, sondern "Ich kündige wegen irgendwas zum nächstmöglichen > Termin." Nächstmöglicher Termin ist nicht immer gewollt, da die Preiserhöhung beim bestehenden Anbieter ja ab einem bestimmten Termin gilt und man bis zum Anbieterwechsel noch den möglicherweise günstigeren bestehenden Tarif mitnehmen will.
Lothar M. schrieb: > Das trifft nach meiner Erfahrung auf die allermeisten zu. Aber zum Glück > ist Wechseln so einfach... ich hoffe für den TO das die Anbieter keine neuen Hürden aufbauen.
Gerade hat das Gericht in Düsseldorf verkündet, dass bei Preisgarantie diese gilt, ausgenommen lediglich die Gasumlage (ich weiß es geht hier im Strom, aber das sollte da genauso sein). Das heißt, ich habe im Dezember 2020 einen neuen Gastarif abgeschlossen mit Preisgarantie für 12 Monate und habe am 1.2.2022 eine reguläre Preiserhöhung bekommen - 7Cent die kWh. Damit sollte ich für diesen Winter von hohen Kosten weitesgehend befreit sein. Ansonsten gehts auch bei mir vor Gericht - andere bekommen hier bereits 31Cent kWh.
Keine A. schrieb: > Gerade hat das Gericht in Düsseldorf verkündet, dass bei Preisgarantie > diese gilt, Da muss du aber noch unterscheiden zwischen "Preisgarantie" und "Vertragslaufzeit". Wir hatten Preisgarantie bis Ende 2022, der Vertags lief aber nur bis 31.03.2022 mit automatischer Verlängerung. Der Anbieter hat dann einfach den Vertrag fristgerecht gekündigt und einen neuen Vertrag angeboten, also juristisch nicht anfechtbar. Daher sollte man sich nicht alleine auf den Begriff "Preisgarantie" verlassen...
Dietrich L. schrieb: > Da muss du aber noch unterscheiden zwischen "Preisgarantie" und > "Vertragslaufzeit". Eine Kürzere Vertragslaufzeit als die Preisgarantie ist doch schon von vorn herein irreführend. Was soll die Preisgarantie über den Vertragszeitraum hinaus garantieren? Nichts. Also Unsinn. Und nichts was man "Unterscheiden" müsste.
Cyblord -. schrieb: > Was soll die Preisgarantie über den > Vertragszeitraum hinaus garantieren? Nichts. Das habe ich dann auch gemerkt... > Also Unsinn. Nicht ganz: man kennt den Preis bei automatischer Vertragsverlängerung, wenn keiner der beiden Beteiligten kündigt. Aber das ist wohl eher von akademischem Interesse.
Dietrich L. schrieb: > Das habe ich dann auch gemerkt... Das "Juristisch nicht angreifbar" würde aber stark hinterfragen. Wenn da wirklich irgendwo steht "Preisgarantie bis 31.12.2022" dann muss das auch so sein. Ohne Wenn und Aber. Bei Verbraucherverträgen halten solche Konstrukte nicht vor Gericht. > Nicht ganz: man kennt den Preis bei automatischer Vertragsverlängerung, Was aber eben keine "Preisgarantie" ist. Somit ist die Angabe schlicht gelogen.
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