Hallo zusammen, ich habe etwas (Computerzubehör, 30 Euro - es geht also nicht um Weltbewegendes) auf eBay gekauft. Der Verkäufer bezeichnet sich selbst als Privatperson, die Zahl der Auktionen und die Spezialisierung auf gebrauchte Elektronik mutet aber eher gewerblich an. Der Verkäufer hat kurz nach dem Kauf eine Paketmarke gekauft und den Artikel mit der Trackingnummer als versandt gemeldet, das Paket jedoch nicht bei DHL eingeliefert. Nach einer Woche ohne Versand oder Reaktion habe ich bei eBay einen Fall eröffnet. Daraufhin hat der Verkäufer versandt, und der Artikel kam heute an - aber defekt. An diesem Punkt werde ich aus eBay nicht ganz schlau: Was mache ich jetzt am besten. Schließe ich den bestehenden Fall (wegen Artikel nicht erhalten), um einen neuen zu eröffnen? Geht das überhaupt? Oder lasse ich den Fall offen? Ich habe dem Verkäufer über das Fallsystem schon geschrieben, dass der Artikel nicht funktioniert. Gruß & Dank Michael
Was hat ebay damit zu tun? Google funktioniert auch am Wochenende, "Gewährleistung" eingeben.
Das hat mit eBay insofern zu tun, als dass ich nicht davon ausgehe, dass mir der Verkäufer freiwillig das Geld zurückgeben wird, und sich bei 30 Euro Streitwert der Rechtsweg nicht lohnt. Von daher dürfte der eBay Käuferschutz meine beste Option sein. Sorry, wenn Dir das nicht offensichtlich war. Recht haben, Recht bekommen, etc.
Wäre auf jeden Fall schön, wenn es über ebay ginge. Halte mich/uns im Forum auf dem Laufenden. Ich selber schaue mir nur negative und evtl. neutrale Bewertungen an, weil sie am aussagekräftigsten sind. Da lese ich häufig von Käufern, dass sie beim Kauf Geld "verloren" hätten. Deshalb bin ich skeptisch. Habe aber bisher noch keine gravierend schlechten Erfahrungen gemacht.
Michael G. schrieb: > Was mache ich jetzt am besten. Schließe ich den bestehenden Fall Nein, keinesfalls. Offen lassen, die Fehler des Verkäufers weiter dokumentieren, bis eBay entscheidet.
Ich denke eher das Ebay sagt, dass er den Defekten Artikel zurücksenden soll und er das Geld wieder bekommt. So ein Ähnlichen Fall hatte ich auch schon, wo so entschieden worden ist.
Michael M. schrieb: > Ich denke eher das Ebay sagt, dass er den Defekten Artikel > zurücksenden soll und er das Geld wieder bekommt. > So ein Ähnlichen Fall hatte ich auch schon, wo so entschieden worden > ist. Genau so sollte das der TE machen. Fall offen lassen, Entscheidung eBay beschaffen. Hilft natürlich nur, wenn der VK in der Auktion nicht schon den Artikel als defekte Bastlerware ohne Gewähr beschrieben hat...
Ruf den Kd-Service > KS von ebay an, weil hier ja nur Nebelkerzen gezündet werden. Einen Fall wgn. nicht gelieferten Artikel erst so spät öffnen verkürzt die Folgefrist die es in Summe nur max. 30 Tage ab letztem Lieferdatum oder vllt. erfolgtem L-Datum gibt. Aus einer Nicht-Lieferung kann man keinen Defekt machen, aber der Verkäufer kann den schließen lassen, wenn er nachweisen kann, dass die Lieferung zugestellt wurde. Wieso weiß das hier von den Antwortenden eigentlich Keiner?
Und wie ist es weiter gegangen?
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