Ein Freund ist kürzlich in eine Altbau Mietwohnung gezogen. Es gibt einen FI und eine modern aussehende Unterverteilung. Beim Tauschen der Steckdosen ist aufgefallen dass bei der 1. Dose kein PE vorhanden ist. Es sind nur L und N angeklemmt (beides schwarze Kabel). Bei einer anderen Steckdose waren L und N angeklemmt und ein weiteres Kabel bei PE. Ob das nun wirklich PE sein soll ist unklar. Jedenfalls sind an der Steckdose gemessen PE und N kurzgeschlossen. Bei einer dort angeschlossenen Stehlampe mit Schuko Stecker und Metallgehäuse misst man am Gehäuse 230V gegenüber dem Heizkörper nebenan, egal wie herum der Stecker drin ist. Greift man Lampe und Heizkörper an bekommt man einen Schock, der sich anfühlt wie in die Steckdose greifen. Also vermutlich mehr als nur ein bisschen Leckstrom. Ich kenn mich mit Netzsystemen nicht sonderlich gut aus tippe aber auf ein TN-C Netz. Das wäre in Österreich auch legal, man muss bei Neuvermietung aber einen FI einbauen (hier ja vorhanden), der aber auch nicht viel macht bei einem solchen System. Die Frage ist nun ob das so "normal" ist und man das hinnehmen muss? Jedes Mal geschockt werden wenn man Lampe und Heizkörper berührt wirkt nicht sehr sicher. Vor allem da der Freund auch schon Herzprobleme hatte. Die Elektroinstallation ist so aber vermutlich legal. Eine Idee wäre PE am Stecker der Lampe abzuklemmen. Dann sollte zumindest die Lampe kein Problem mehr sein, es bleiben aber natürlich trotzdem andere Geräte wie PC etc.
Wer ist denn so doof und fasst beim einschalten einer Lampe einen Heizkörper an? Selbst schuld... Schelcht getrollt 1/10 Das üben wir noch mal.
Ange P. schrieb: > ch kenn mich mit Netzsystemen nicht sonderlich gut aus tippe aber auf > ein TN-C Netz. Das wäre in Österreich auch legal Du widersprichst dir hier heftig selber Ange P. schrieb: > Die Frage ist nun ob das so "normal" ist Das kann dir keiner mit dieser unscharfen Beschreibung sagen, klingt aber nicht so. Abhilfe schafft hier ein Elektriker der einen E-Check macht und/oder ein Sachverständiger. In Österreich sollte es auch so etwas wie einen Mieterbund geben der dir in solchen Fällen helfen könnte. Ange P. schrieb: > Eine Idee wäre PE > am Stecker der Lampe abzuklemmen. Ja ganz bestimmt, jetzt wird es trollig. Achtung der letzte Satz könnte Ironie enthalten!
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Ange P. schrieb: > Die Elektroinstallation ist so aber vermutlich legal. Nein, das ist nicht legal. Der Vermieter begibt sich mit so etwas in "interessantes" Fahrwasser. Das ist ein lebensgefährlicher Mangel, mit dem man in diesem Jahrtausend als Mieter nicht mehr rechnen muss. Der Vermieter hat einen ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu gewährleisten, und dazu gehört es auch, im Bedarfsfall einen Elektriker einen sog. "E-Check" durchführen zu lassen. https://www.elektrohandwerk.de/privat/themen/e-check.html Das sollte man als Vermieter schon aus versicherungstechnischen Gründen tun.
Daniel S. schrieb: > Wer ist denn so doof und fasst beim einschalten einer Lampe einen > Heizkörper an? Selbst schuld... > > Schelcht getrollt 1/10 > > Das üben wir noch mal. Es ist egal ob die Lampe eingeschaltet ist oder nicht. Und dass man beides berührt ist nicht so unwahrscheinlich, schließlich steht die Lampe 10cm neben dem Heizkörper.
Ange P. schrieb: > dass bei der 1. Dose kein PE vorhanden ist. Es sind nur L und N > angeklemmt Das ist ein lebensgefährlicher Mangel. Dem Vermieter sollte man auffordern, einen eCheck durch einen Elektriker machen zu lassen, denn wenn eine Anlage schon 1 solchen Fehler enthält, wie viele andere gibt es noch ? Ange P. schrieb: > Jedenfalls sind an der Steckdose gemessen PE und N kurzgeschlossen. Klassische Nullung. Im Prinzip erlaubt wenn so alt, aber die Steckdose dürfte nicht über den FI laufen. Vielleicht ist der FI nur für das Bad.
MaWin schrieb: > denn wenn eine Anlage schon 1 solchen Fehler enthält, wie viele andere > gibt es noch ? Eine andere Steckdose hat nur Strom wenn man das Licht einschaltet. Kabelfarben sind auch ohne Bedeutung.
DerEgon schrieb: > Der Vermieter hat einen ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu > gewährleisten, und dazu gehört es auch, im Bedarfsfall einen Elektriker > einen sog. "E-Check" durchführen zu lassen. Dem Vermieter den Mangel melden, Frist setzten, ggf. Nachfrist setzen unter Androhung die Sache selber zu regeln und die enstandenen Kosten von der Miete einzubehalten.
Daniel S. schrieb: > Wer ist denn so doof und fasst beim einschalten einer Lampe einen > Heizkörper an? Selbst schuld... > > Schelcht getrollt 1/10 > > Das üben wir noch mal. Man könnte in einem Forum auch sachliche und sinnvolle antworten geben.
Rüdiger B. schrieb: > DerEgon schrieb: >> Der Vermieter hat einen ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu >> gewährleisten, und dazu gehört es auch, im Bedarfsfall einen Elektriker >> einen sog. "E-Check" durchführen zu lassen. > > Dem Vermieter den Mangel melden, Frist setzten, ggf. Nachfrist setzen > unter Androhung die Sache selber zu regeln und die enstandenen Kosten > von der Miete einzubehalten. Da stellt sich aber die Frage ob der Zustand bzw die klassische Nullung mit zusätzlichen FI in Österreich legal ist. Weil dann kann man nichts vom Vermieter "verlangen", maximal wünschen.
Einen "E-Check" bzw. das örtliche Äquivalent wird man ganz sicher auch in Österreich verlangen können. Auch in Österreich ist der Vermieter für den ordnungsgemäßen und nicht lebensgefährlichen Zustand der Mietsache veranwortlich. Dein Mieter (oder Du?) kann ja mal beim ÖVE anfragen, wie der das sieht.
Ange P. schrieb: > Eine andere Steckdose hat nur Strom wenn man das Licht einschaltet. Im Dunkeln kann der Strom nicht fließen?
Wenn der Schutzleiter nicht an der Steckdose anliegt, wird die Sache besonders bei Schuko-Mehrfachverteilern gefährlich. Sobald das 1. Gerät einen bösen Gehäuseschluss hat, stehen die restlichen auch mit unter Spannung. Dann sollte man nicht an die Heizung fassen!!! Auf jeden Fall den Vermieter informieren, möglichst schriftlich, damit man etwas in der Hand hat.
Also wenn man die eine Steckdose klassisch nullt, dann passiert da garnichts! Der FI hat keine Probleme damit und Berührungsschutz ist auch gegeben. Also IMHO die beste Lösung, wenn kein PE an der Dose ankommt, ne Brücke von N auf PE zu ziehen, so können wenigstens Ableitströme abfließen und es steht keine Berührspannung an.
Ingo Less schrieb: > Also wenn man die eine Steckdose klassisch nullt, dann passiert da > garnichts! Der FI hat keine Probleme damit und Berührungsschutz ist auch > gegeben. > > Also IMHO die beste Lösung, wenn kein PE an der Dose ankommt, ne Brücke > von N auf PE zu ziehen, so können wenigstens Ableitströme abfließen und > es steht keine Berührspannung an. Bei der Steckdose mit der Lampe sind PE und N ja kurzgeschlossen. Zwar nicht direkt bei der Dose aber laut Messung sind die kurzgeschlossen. Trotzdem bekommt man einen Schock.
Ingo Less schrieb: > Also wenn man die eine Steckdose klassisch nullt, dann passiert da > garnichts! Davon, daß da "klassisch genullt" wurde, steht im ersten Beitrag aber nichts. Da steht nur daß da kein PE vorhanden ist. Und selbst wenn da "klassisch genullt" wurde, es ist nicht zulässig, sobald irgendwo ein PE vorhanden und angeschlossen ist. Was soll das krampfhafte Festhalten an fossiler Elektroinstallation? "Klassische Nullung" gehört auf den Müll, insbesondere in vermieteten Wohnungen.
Ange P. schrieb: > Bei der Steckdose mit der Lampe sind PE und N ja kurzgeschlossen. Zwar > nicht direkt bei der Dose aber laut Messung sind die kurzgeschlossen. > Trotzdem bekommt man einen Schock. Du träumst. Was sein kann: Schutzklasse 2 Leuchte mit Sensorgesteuerter Dimmung. Durch Funkentstörung kann sich da ein Potential gegenüber Erde aufbauen, das aber ungefährlich ist. Aber man spürt es je nach Situation. Also entweder Butter bei die Fische: Welche Spannung und welcher Strom gegenüber Erde oder besser E-Check machen lassen. Wurde ja schon oft genug gesagt.
Ingo Less schrieb: > FI hat keine Probleme damit Natürlich doch. Bitte, wenn man keine Ahnung von Strom hat, einfach nichts schreiben. Klassische Nullung und FI verträgt sich nicht. Kaum wird das SK I Gerät irgendwie mit Erde verbunden (auf Heizkörper gestellt, an Sat-Kabel angeschlossen, draussen auf die Erde gestellt) fliegt der FI raus.
Udo S. schrieb: > Ange P. schrieb: >> Bei der Steckdose mit der Lampe sind PE und N ja kurzgeschlossen. Zwar >> nicht direkt bei der Dose aber laut Messung sind die kurzgeschlossen. >> Trotzdem bekommt man einen Schock. > > Du träumst. > > Was sein kann: Schutzklasse 2 Leuchte mit Sensorgesteuerter Dimmung. > Durch Funkentstörung kann sich da ein Potential gegenüber Erde aufbauen, > das aber ungefährlich ist. Aber man spürt es je nach Situation. > > Also entweder Butter bei die Fische: Welche Spannung und welcher Strom > gegenüber Erde oder besser E-Check machen lassen. > Wurde ja schon oft genug gesagt. Lampe hat Schuko Stecker, wovon messbar PE mit dem Gehäuse verbunden ist. Die Lampe ist einfach nur eine simple Lampe mit Schalter. Spannung von Lampe zu PE in Steckdose zu messen macht keinen Sinn da die ja sowieso verbunden sind. Spannung von Lampe zu Heizkörper sind 230V und da bekommt man einen Schock.
DerEgon schrieb: > Was soll das krampfhafte Festhalten Kosten locker im 5 stelligen Bereich für komplette Neuverkabelung plus Renovierung. Zusätzlich Ausfall der Wohnung für Wochen, damit Mietausfall und Kosten den Mieter umzuquartieren. Geiz der Vermieter, oder auch mangelndes Kapital bzw. Gewinnmaximierung bei den Immobilienkonzernen. Was denkst du was mir meine geschätzt ca. 75-78 Jährige Mieterin sagen würde wenn ich ihr eröffne, dass sie 3 oder 4 Wochen ausziehen muss und alle Möbel abgebaut/umgestellt werden sollen weil ich alle Strom (und eigentlich auch Gas und Wasser) Leitungen erneuern müsste. Und was sie sagen würde wenn ich die Miete dann so anpasse, dass sich das wenigstens in den nächsten 20 Jahren zurückzahlt. So warte ich bis sie in betreutes Wohnen umzieht um dann komplett zu sanieren.
MaWin schrieb: > Ingo Less schrieb: >> FI hat keine Probleme damit > > Natürlich doch. Bitte, wenn man keine Ahnung von Strom hat, einfach > nichts schreiben. > > Klassische Nullung und FI verträgt sich nicht. > > Kaum wird das SK I Gerät irgendwie mit Erde verbunden (auf Heizkörper > gestellt, an Sat-Kabel angeschlossen, draussen auf die Erde gestellt) > fliegt der FI raus. In Österreich ist ein FI bei klassischer Nullung vorgeschrieben. Schützt allerdings eben nur begrenzt (Berührung von L direkt). In Deutschland deshalb auch verboten. Quelle: Wikipedia
Ange P. schrieb: > Spannung von Lampe zu Heizkörper sind 230V und > da bekommt man einen Schock. Wie gemessen? Mit 10MOhm Innenwiderstand? Dann ist eher die Lampe defekt. Immer wieder: E-Check! Diesmal der Lampe.
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Udo S. schrieb: > Kosten locker im 5 stelligen Bereich für komplette Neuverkabelung plus > Renovierung. Wenn Du die letzten 50 Jahre nicht in Dein Mietobjekt investiert hast, ist das Dein Fehler. Die Mieter wissentlich einer vermeidbaren Gefährdung auszusetzen ist auch Dein Fehler. Die Kosten, Deine Fehler in Ordnung zu bringen, darfst Du übrigens nicht auf die Miete aufschlagen, denn das ist keine Modernisierungsmaßnahme, sondern lediglich bauliche Instandhaltung. Wenn Dich das überfordert, solltest Du kein Geld mit dem Vermieten von Wohnräumen an Menschen verdienen. Such Dir ein anderes Hobby.
DerEgon schrieb: > Die Kosten, Deine Fehler in Ordnung zu bringen Oh ein Spezialist, der meine Wohnung besser kennt als ich ohne sie je gesehen zu haben. Alles klar, troll weiter.
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Udo S. schrieb: > Dann ist eher die Lampe defekt. > Immer wieder: E-Check! > Diesmal der Lampe. Ich habe jetzt die Lampe nicht speziell überprüft, sie hat aber meines Wissens nach in einer modernen Elektroinstallation mit FI problemlos funktioniert. Werde die nochmal speziell prüfen. Ich möchte nicht die Vermieterin zu etwas auffordern und beschuldigen bevor ich sehr sicher bin dass tatsächlich ein Mangel vorliegt.
Hi, und ge/gn ist vielleicht garnicht PE! Zitat: "...der damals noch zulässige Nulleiter wurde in der Farbgebung von Hellgrau auf Grün/Gelb geändert..." /Zitat Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Neutralleiter Fazit: Lass doch mal den Elektriker Deines geringsten Misstrauens dran, der auch Altanlagenkenntnisse hat. ciao gustav
Udo S. schrieb: > Oh ein Spezialist, der meine Wohnung besser kennt als ich ohne sie je > gesehen zu haben. Du selbst hast geschrieben, daß ein fünfstelliger Betrag nötig ist, um diese Wohnung in einen elektrisch sicheren Zustand zu versetzen.
Karl B. schrieb: > Hi, > und ge/gn ist vielleicht garnicht PE! > Zitat: > "...der damals noch zulässige Nulleiter wurde in der Farbgebung von > Hellgrau auf Grün/Gelb geändert..." > /Zitat > Quelle: > https://de.wikipedia.org/wiki/Neutralleiter > Fazit: > Lass doch mal den Elektriker Deines geringsten Misstrauens dran, der > auch Altanlagenkenntnisse hat. > > ciao > gustav Die Kabelfarben sind in dieser Wohnung generell zu ignorieren. Wenn ich von PE spreche ist entweder der Kontakt auf Steckdose oder Stecker gemeint.
Im Anhang Mal das ganze schematisch dargestellt.
DerEgon schrieb: > Du selbst hast geschrieben, daß ein fünfstelliger Betrag nötig ist, um > diese Wohnung in einen elektrisch sicheren Zustand zu versetzen. Ich habe lediglich geschrieben, dass bei einer Wohnung mit klassischer Nullung alle Leitungen ersetzt werden müssen. Und das kostet zumindest hier im Rhein Main Gebiet für eine Wohnung mit 3 Zimmer locker 5 stellig. Denn das heisst in den meisten Fällen Alte Leitung rausreißen, neue rein, neuer Wohnungsunterverteiler, und neu verputzen, streichen, Tapezieren. Und nein, ich rede nicht von selbermachen, sondern von Kosten wenn der "Fachmann" das macht. Übrigens, meine als Beispiel genannte Wohnung hat durchgehend Schutzleiter. Weiss ich weil ich der Mieterin von ein paar Jahren alle Schalter und Steckdosen erneuert habe.
Udo S. schrieb: > Übrigens, meine als Beispiel genannte Wohnung hat durchgehend > Schutzleiter. Dann hat sie ja keine klassische Nullung. Worüber regst Du Dich also auf?
Ange P. schrieb: > das ganze schematisch dargestellt So, und jetzt mal die 230 V mit einer Prüfleuchte testen -> Fassung mit zwei Drähten dran (aka. „Russenlüster”) und einer Glühlampe (keine Kompakt-Leuchtstofflampe, keine LED). Wenn es dann leuchtet - leg dich ganz still auf den Boden und warte auf den Elektriker.
DerEgon schrieb: > Worüber regst Du Dich also auf? Witzbold. Wer hat sich hier aufgeregt? Ich habe dir lediglich versucht zu erklären warum noch so viele Wohnungen recht alte Installationen haben: Udo S. schrieb: > DerEgon schrieb: >> Was soll das krampfhafte Festhalten > > Kosten locker im 5 stelligen Bereich für komplette Neuverkabelung plus > Renovierung. > Zusätzlich Ausfall der Wohnung für Wochen, damit Mietausfall und Kosten > den Mieter umzuquartieren. > > Geiz der Vermieter, oder auch mangelndes Kapital bzw. Gewinnmaximierung > bei den Immobilienkonzernen. Und dann bist du persönlich geworden. Gut, wenn du das nötig hast ...
Regeln AT: Bestand Bei einem vermieteten Objekt ist bei Fehlern ein ordnungsgemäßer Zustand kurzfristig wieder herzustellen. Der ordnungsgemäße Zustand bezieht sich häufig auf den Zeitpunkt des Mietvertrags, außer es gab zwingende Modernisierungen (wie z.B. Einbau Schukosteckdosen). Neuvermietung Ein neu vermietetes Objekt hat in jedem Fall dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen. Geringfügige Abweichungen, die die Sicherheit nicht beeinträchtigen, sind in Ausnahmefällen möglich. Teilweise muß auch bei Neuvermietung ein E-Check durchgeführt werden, das regeln regionale Vorschriften. Jedenfalls muß jede Steckdose mit separatem Schutzleiter und nach RCD sitzen. Behelfsweise gibt es Steckdosen mit integriertem RCD, kosten so umme 200€ Stück. Die sind auch bei alten 2-Leiter-Installationen noch ausnahmsweise zulässig.
Ange P. schrieb: > Ein Freund ist kürzlich in eine Altbau Mietwohnung gezogen. Es gibt > einen FI und eine modern aussehende Unterverteilung. > > Beim Tauschen der Steckdosen ist aufgefallen dass bei der 1. Dose kein > PE vorhanden ist. Es sind nur L und N angeklemmt (beides schwarze > Kabel). Bei einer anderen Steckdose waren L und N angeklemmt und ein > weiteres Kabel bei PE. Ob das nun wirklich PE sein soll ist unklar. > Jedenfalls sind an der Steckdose gemessen PE und N kurzgeschlossen. Darf man in Österreich als Mieter einfach so Steckdosen tauschen, bzw. an der Installation arbeiten?
Udo S. schrieb: > Und dann bist du persönlich geworden. Ich bin nicht persönlich geworden; Du hast Dich sehr offenkundig angesprochen gefühlt. Du hast allerdings auch dazu herausgefordert, indem Du die alte Mieterin herausgekramt hast, und dazu noch das illegale Umlegen Deiner Kosten auf deren Miete angeführt hast.
Nicht mehr zulässig übrigens ist ein geschalteter PE oder PEN. Daher keine Steckdosen an einer Zweidrahtleitung hinter einem RCD (der ja etwas verzögert den PEN zur Steckdose wegschalten würde).
DerEgon schrieb: > und dazu noch das illegale Umlegen Deiner Kosten auf Was behauptest du für Lügen du Troll. https://www.test.de/Modernisierung-wenn-der-Vermieter-investiert-5410855-0/ Die Wohnung war ein Beispiel damit es auch jemand wie du kapiert. Aber du willst hier nur provozieren weil du ein Troll bist.
Wieviele Beschimpfungen muß ich hier noch überlesen bei diesem hochbrisanten Thema? mfg
So, ein paar Messungen gemacht. Bei der Lampe besteht keine Verbindung zwischen Gehäuse und L oder N, egal ob ein- oder ausgeschaltet. Zwischen dem PE Kontakt der Steckdose und Heizkörper misst man 230V. Zwischen PE und N Kontakt misst man 0,6 Ohm.
Die Vermieterin hat einen Elektriker geschickt. Dieser hat gemessen und festgestellt, dass in Schlaf- und Wohnzimmer die Steckdosen keine Erdung haben und hat diese bis auf Weiteres stillgelegt. Die Vermieterin war hörbar genervt beim Telefonat mit dem Elektriker und hat wohl auch gefragt, ob man nicht einfach Verlängerungskabel aus den anderen Räumen legen könnte, statt da was zu erneuern. Nun wird sie hoffentlich eine Firma beauftragen, um Kabel einzuziehen und einen sicheren Zustand wiederherzustellen. Er hat auch bemängelt, dass in den beiden Räumen noch Metalldosen und Blechrohre in der Wand sind. Klassischer Fall von: Zinshaus besitzen, sich aber nicht darum kümmern wollen.
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Ange P. schrieb: > Die Frage ist nun ob das so "normal" ist und man das hinnehmen muss? Sucht dir nen Anwalt und klage, dann weiste Bescheid.
Beitrag #7205787 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7205810 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ange P. schrieb: > dass in Schlaf- und Wohnzimmer die Steckdosen keine Erdung > haben und hat diese bis auf Weiteres stillgelegt. Also gibts in diesen beiden Räumen praktisch keinen Strom; welche benutzbaren Räume bleiben dann überhaupt noch? Küche? Wieviele Zimmer gibts sonst? Ange P. schrieb: > Nun wird sie hoffentlich eine Firma beauftragen, um Kabel > einzuziehen und einen sicheren Zustand wiederherzustellen. Das wieder kannst Du streichen, denn die Elektrik ist ja bereits wieder in einem sicheren Zustand, dafür die Wohnung nur mehr in einem sehr eingeschgränkt nutzbaren. Sehr motiviert scheint Deine Vermieterin wohl nicht zu sein Ihre vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. Aber klar, sie muß ja dort nicht wohnen. Daher mein Rat, geh zur Mietervereinigung, da mußt Du, denke ich, zwar (für 1 Jahr) Mitglied werden, aber diese Kosten hast Du wahrscheinlich über die problemlos mögliche Mietminderung unmittelbar wieder herinnen. Ange P. schrieb: > Klassischer Fall von: Zinshaus besitzen, sich aber nicht > darum kümmern wollen. Eben! Und ausbleibende Mieteinkünfte sind so in etwa Deine einzige (legale) Möglichkeit, auf Ihr direkt wollen Einfluß zu nehmen.
Ange P. schrieb: > Metalldosen und Blechrohre in der Wand Man darf in AT das Bergmannrohr drinlassen, aber es ist eine isolierte Strecke von 50mm vorgeschrieben. Also die Metallrohre und Dosen müssen voneinander isoliert sein. Auch Metalldosen sind nicht zwingend auszutauschen, wenn ein Isoliereinsatz drin ist, reicht das. Unzureichend ist aber die Isolation mit dem damals üblichen Pappring. Nur leider gibts diese Isoliereinsätze wohl nicht mehr. UP-Dosen austauschen und mit kurzen Stücken Evilon oder Schlauch an die alten Rohre gehen macht den wenigsten Dreck.
Helge schrieb: > Ange P. schrieb: >> Metalldosen und Blechrohre in der Wand > > Man darf in AT das Bergmannrohr drinlassen, aber es ist eine isolierte > Strecke von 50mm vorgeschrieben. Also die Metallrohre und Dosen müssen > voneinander isoliert sein. Auch Metalldosen sind nicht zwingend > auszutauschen, wenn ein Isoliereinsatz drin ist, reicht das. > Unzureichend ist aber die Isolation mit dem damals üblichen Pappring. > Nur leider gibts diese Isoliereinsätze wohl nicht mehr. > > UP-Dosen austauschen und mit kurzen Stücken Evilon oder Schlauch an die > alten Rohre gehen macht den wenigsten Dreck. Da wäre es doch gleich sinnvoller alles auszutauschen und auf den neuesten Stand zu bringen wenn man schon Wände aufstemmt.
mIstA schrieb: > Daher mein Rat, geh zur Mietervereinigung, Anstatt hier vorsätzlich das Verhältnis durch Juristerei zu stören, wird er besser mit der Vermieterin sprechen und eine Zusage der Mängelbeseitigung verlangen. Ich mag mir nicht vorstellen, dass sie diese ernsthaft verweigern wird.
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