Forum: Haus & Smart Home Kein PE in Mietwohnung und Strom auf Metallgehäuse


von Ange P. (angeeinstein)


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Ein Freund ist kürzlich in eine Altbau Mietwohnung gezogen. Es gibt 
einen FI und eine modern aussehende Unterverteilung.

Beim Tauschen der Steckdosen ist aufgefallen dass bei der 1. Dose kein 
PE vorhanden ist. Es sind nur L und N angeklemmt (beides schwarze 
Kabel). Bei einer anderen Steckdose waren L und N angeklemmt und ein 
weiteres Kabel bei PE. Ob das nun wirklich PE sein soll ist unklar. 
Jedenfalls sind an der Steckdose gemessen PE und N kurzgeschlossen.

Bei einer dort angeschlossenen Stehlampe mit Schuko Stecker und 
Metallgehäuse misst man am Gehäuse 230V gegenüber dem Heizkörper 
nebenan, egal wie herum der Stecker drin ist. Greift man Lampe und 
Heizkörper an bekommt man einen Schock, der sich anfühlt wie in die 
Steckdose greifen. Also vermutlich mehr als nur ein bisschen Leckstrom.

Ich kenn mich mit Netzsystemen nicht sonderlich gut aus tippe aber auf 
ein TN-C Netz. Das wäre in Österreich auch legal, man muss bei 
Neuvermietung aber einen FI einbauen (hier ja vorhanden), der aber auch 
nicht viel macht bei einem solchen System.

Die Frage ist nun ob das so "normal" ist und man das hinnehmen muss? 
Jedes Mal geschockt werden wenn man Lampe und Heizkörper berührt wirkt 
nicht sehr sicher. Vor allem da der Freund auch schon Herzprobleme 
hatte.
Die Elektroinstallation ist so aber vermutlich legal. Eine Idee wäre PE 
am Stecker der Lampe abzuklemmen. Dann sollte zumindest die Lampe kein 
Problem mehr sein, es bleiben aber natürlich trotzdem andere Geräte wie 
PC etc.

von Daniel S. (stokmar)


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Wer ist denn so doof und fasst beim einschalten einer Lampe einen 
Heizkörper an? Selbst schuld...

Schelcht getrollt 1/10

Das üben wir noch mal.

von Udo S. (urschmitt)


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Ange P. schrieb:
> ch kenn mich mit Netzsystemen nicht sonderlich gut aus tippe aber auf
> ein TN-C Netz. Das wäre in Österreich auch legal

Du widersprichst dir hier heftig selber

Ange P. schrieb:
> Die Frage ist nun ob das so "normal" ist

Das kann dir keiner mit dieser unscharfen Beschreibung sagen, klingt 
aber nicht so.
Abhilfe schafft hier ein Elektriker der einen E-Check macht und/oder ein 
Sachverständiger. In Österreich sollte es auch so etwas wie einen 
Mieterbund geben der dir in solchen Fällen helfen könnte.

Ange P. schrieb:
> Eine Idee wäre PE
> am Stecker der Lampe abzuklemmen.

Ja ganz bestimmt, jetzt wird es trollig.
Achtung der letzte Satz könnte Ironie enthalten!

: Bearbeitet durch User
von DerEgon (Gast)


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Ange P. schrieb:
> Die Elektroinstallation ist so aber vermutlich legal.

Nein, das ist nicht legal. Der Vermieter begibt sich mit so etwas in 
"interessantes" Fahrwasser. Das ist ein lebensgefährlicher Mangel, mit 
dem man in diesem Jahrtausend als Mieter nicht mehr rechnen muss.

Der Vermieter hat einen ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu 
gewährleisten, und dazu gehört es auch, im Bedarfsfall einen Elektriker 
einen sog. "E-Check" durchführen zu lassen.

https://www.elektrohandwerk.de/privat/themen/e-check.html

Das sollte man als Vermieter schon aus versicherungstechnischen Gründen 
tun.

von Ange P. (angeeinstein)


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Daniel S. schrieb:
> Wer ist denn so doof und fasst beim einschalten einer Lampe einen
> Heizkörper an? Selbst schuld...
>
> Schelcht getrollt 1/10
>
> Das üben wir noch mal.

Es ist egal ob die Lampe eingeschaltet ist oder nicht. Und dass man 
beides berührt ist nicht so unwahrscheinlich, schließlich steht die 
Lampe 10cm neben dem Heizkörper.

von MaWin (Gast)


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Ange P. schrieb:
> dass bei der 1. Dose kein PE vorhanden ist. Es sind nur L und N
> angeklemmt

Das ist ein lebensgefährlicher Mangel. Dem Vermieter sollte man 
auffordern, einen eCheck durch einen Elektriker machen zu lassen, denn 
wenn eine Anlage schon 1 solchen Fehler enthält, wie viele andere gibt 
es noch ?

Ange P. schrieb:
> Jedenfalls sind an der Steckdose gemessen PE und N kurzgeschlossen.

Klassische Nullung. Im Prinzip erlaubt wenn so alt, aber die Steckdose 
dürfte nicht über den FI laufen. Vielleicht ist der FI nur für das Bad.

von Ange P. (angeeinstein)


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MaWin schrieb:
> denn wenn eine Anlage schon 1 solchen Fehler enthält, wie viele andere
> gibt es noch ?

Eine andere Steckdose hat nur Strom wenn man das Licht einschaltet. 
Kabelfarben sind auch ohne Bedeutung.

von Rüdiger B. (rbruns)


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DerEgon schrieb:
> Der Vermieter hat einen ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu
> gewährleisten, und dazu gehört es auch, im Bedarfsfall einen Elektriker
> einen sog. "E-Check" durchführen zu lassen.

Dem Vermieter den Mangel melden, Frist setzten, ggf. Nachfrist setzen 
unter Androhung die Sache selber zu regeln und die enstandenen Kosten 
von der Miete einzubehalten.

von Ange P. (angeeinstein)


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Daniel S. schrieb:
> Wer ist denn so doof und fasst beim einschalten einer Lampe einen
> Heizkörper an? Selbst schuld...
>
> Schelcht getrollt 1/10
>
> Das üben wir noch mal.

Man könnte in einem Forum auch sachliche und sinnvolle antworten geben.

von Ange P. (angeeinstein)


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Rüdiger B. schrieb:
> DerEgon schrieb:
>> Der Vermieter hat einen ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu
>> gewährleisten, und dazu gehört es auch, im Bedarfsfall einen Elektriker
>> einen sog. "E-Check" durchführen zu lassen.
>
> Dem Vermieter den Mangel melden, Frist setzten, ggf. Nachfrist setzen
> unter Androhung die Sache selber zu regeln und die enstandenen Kosten
> von der Miete einzubehalten.

Da stellt sich aber die Frage ob der Zustand bzw die klassische Nullung 
mit zusätzlichen FI in Österreich legal ist. Weil dann kann man nichts 
vom Vermieter "verlangen", maximal wünschen.

von DerEgon (Gast)


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Einen "E-Check" bzw. das örtliche Äquivalent wird man ganz sicher auch 
in Österreich verlangen können. Auch in Österreich ist der Vermieter 
für den ordnungsgemäßen und nicht lebensgefährlichen Zustand der 
Mietsache veranwortlich.

Dein Mieter (oder Du?) kann ja mal beim ÖVE anfragen, wie der das sieht.

von Georg M. (g_m)


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Ange P. schrieb:
> Eine andere Steckdose hat nur Strom wenn man das Licht einschaltet.

Im Dunkeln kann der Strom nicht fließen?

von oszi40 (Gast)


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Wenn der Schutzleiter nicht an der Steckdose anliegt, wird die Sache 
besonders bei Schuko-Mehrfachverteilern gefährlich. Sobald das 1. Gerät 
einen bösen Gehäuseschluss hat, stehen die restlichen auch mit unter 
Spannung. Dann sollte man nicht an die Heizung fassen!!!
Auf jeden Fall den Vermieter informieren, möglichst schriftlich, damit 
man etwas in der Hand hat.

von Ingo Less (Gast)


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Also wenn man die eine Steckdose klassisch nullt, dann passiert da 
garnichts! Der FI hat keine Probleme damit und Berührungsschutz ist auch 
gegeben.

Also IMHO die beste Lösung, wenn kein PE an der Dose ankommt, ne Brücke 
von N auf PE zu ziehen, so können wenigstens Ableitströme abfließen und 
es steht keine Berührspannung an.

von Ange P. (angeeinstein)


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Ingo Less schrieb:
> Also wenn man die eine Steckdose klassisch nullt, dann passiert da
> garnichts! Der FI hat keine Probleme damit und Berührungsschutz ist auch
> gegeben.
>
> Also IMHO die beste Lösung, wenn kein PE an der Dose ankommt, ne Brücke
> von N auf PE zu ziehen, so können wenigstens Ableitströme abfließen und
> es steht keine Berührspannung an.

Bei der Steckdose mit der Lampe sind PE und N ja kurzgeschlossen. Zwar 
nicht direkt bei der Dose aber laut Messung sind die kurzgeschlossen. 
Trotzdem bekommt man einen Schock.

von DerEgon (Gast)


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Ingo Less schrieb:
> Also wenn man die eine Steckdose klassisch nullt, dann passiert da
> garnichts!

Davon, daß da "klassisch genullt" wurde, steht im ersten Beitrag aber 
nichts. Da steht nur daß da kein PE vorhanden ist.

Und selbst wenn da "klassisch genullt" wurde, es ist nicht zulässig, 
sobald irgendwo ein PE vorhanden und angeschlossen ist.

Was soll das krampfhafte Festhalten an fossiler Elektroinstallation?

"Klassische Nullung" gehört auf den Müll, insbesondere in vermieteten 
Wohnungen.

von Udo S. (urschmitt)


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Ange P. schrieb:
> Bei der Steckdose mit der Lampe sind PE und N ja kurzgeschlossen. Zwar
> nicht direkt bei der Dose aber laut Messung sind die kurzgeschlossen.
> Trotzdem bekommt man einen Schock.

Du träumst.

Was sein kann: Schutzklasse 2 Leuchte mit Sensorgesteuerter Dimmung. 
Durch Funkentstörung kann sich da ein Potential gegenüber Erde aufbauen, 
das aber ungefährlich ist. Aber man spürt es je nach Situation.

Also entweder Butter bei die Fische: Welche Spannung und welcher Strom 
gegenüber Erde oder besser E-Check machen lassen.
Wurde ja schon oft genug gesagt.

von MaWin (Gast)


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Ingo Less schrieb:
> FI hat keine Probleme damit

Natürlich doch. Bitte, wenn man keine Ahnung von Strom hat, einfach 
nichts schreiben.

Klassische Nullung und FI verträgt sich nicht.

Kaum wird das SK I Gerät irgendwie mit Erde verbunden (auf Heizkörper 
gestellt, an Sat-Kabel angeschlossen, draussen auf die Erde gestellt) 
fliegt der FI raus.

von Ange P. (angeeinstein)


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Udo S. schrieb:
> Ange P. schrieb:
>> Bei der Steckdose mit der Lampe sind PE und N ja kurzgeschlossen. Zwar
>> nicht direkt bei der Dose aber laut Messung sind die kurzgeschlossen.
>> Trotzdem bekommt man einen Schock.
>
> Du träumst.
>
> Was sein kann: Schutzklasse 2 Leuchte mit Sensorgesteuerter Dimmung.
> Durch Funkentstörung kann sich da ein Potential gegenüber Erde aufbauen,
> das aber ungefährlich ist. Aber man spürt es je nach Situation.
>
> Also entweder Butter bei die Fische: Welche Spannung und welcher Strom
> gegenüber Erde oder besser E-Check machen lassen.
> Wurde ja schon oft genug gesagt.

Lampe hat Schuko Stecker, wovon messbar PE mit dem Gehäuse verbunden 
ist. Die Lampe ist einfach nur eine simple Lampe mit Schalter. Spannung 
von Lampe zu PE in Steckdose zu messen macht keinen Sinn da die ja 
sowieso verbunden sind. Spannung von Lampe zu Heizkörper sind 230V und 
da bekommt man einen Schock.

von Udo S. (urschmitt)


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DerEgon schrieb:
> Was soll das krampfhafte Festhalten

Kosten locker im 5 stelligen Bereich für komplette Neuverkabelung plus 
Renovierung.
Zusätzlich Ausfall der Wohnung für Wochen, damit Mietausfall und Kosten 
den Mieter umzuquartieren.

Geiz der Vermieter, oder auch mangelndes Kapital bzw. Gewinnmaximierung 
bei den Immobilienkonzernen.

Was denkst du was mir meine geschätzt ca. 75-78 Jährige Mieterin sagen 
würde wenn ich ihr eröffne, dass sie 3 oder 4 Wochen ausziehen muss und 
alle Möbel abgebaut/umgestellt werden sollen weil ich alle Strom (und 
eigentlich auch Gas und Wasser) Leitungen erneuern müsste.
Und was sie sagen würde wenn ich die Miete dann so anpasse, dass sich 
das wenigstens in den nächsten 20 Jahren zurückzahlt.
So warte ich bis sie in betreutes Wohnen umzieht um dann komplett zu 
sanieren.

von Ange P. (angeeinstein)


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MaWin schrieb:
> Ingo Less schrieb:
>> FI hat keine Probleme damit
>
> Natürlich doch. Bitte, wenn man keine Ahnung von Strom hat, einfach
> nichts schreiben.
>
> Klassische Nullung und FI verträgt sich nicht.
>
> Kaum wird das SK I Gerät irgendwie mit Erde verbunden (auf Heizkörper
> gestellt, an Sat-Kabel angeschlossen, draussen auf die Erde gestellt)
> fliegt der FI raus.

In Österreich ist ein FI bei klassischer Nullung vorgeschrieben. Schützt 
allerdings eben nur begrenzt (Berührung von L direkt). In Deutschland 
deshalb auch verboten. Quelle: Wikipedia

von Udo S. (urschmitt)


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Ange P. schrieb:
> Spannung von Lampe zu Heizkörper sind 230V und
> da bekommt man einen Schock.

Wie gemessen? Mit 10MOhm Innenwiderstand?

Dann ist eher die Lampe defekt.
Immer wieder: E-Check!
Diesmal der Lampe.

: Bearbeitet durch User
von DerEgon (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Kosten locker im 5 stelligen Bereich für komplette Neuverkabelung plus
> Renovierung.

Wenn Du die letzten 50 Jahre nicht in Dein Mietobjekt investiert hast, 
ist das Dein Fehler. Die Mieter wissentlich einer vermeidbaren 
Gefährdung auszusetzen ist auch Dein Fehler.

Die Kosten, Deine Fehler in Ordnung zu bringen, darfst Du übrigens nicht 
auf die Miete aufschlagen, denn das ist keine Modernisierungsmaßnahme, 
sondern lediglich bauliche Instandhaltung.

Wenn Dich das überfordert, solltest Du kein Geld mit dem Vermieten von 
Wohnräumen an Menschen verdienen. Such Dir ein anderes Hobby.

von Ange P. (angeeinstein)


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Udo S. schrieb:
> Wie gemessen?

Mit Multimeter bzw meinen beiden Händen

von Udo S. (urschmitt)


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DerEgon schrieb:
> Die Kosten, Deine Fehler in Ordnung zu bringen

Oh ein Spezialist, der meine Wohnung besser kennt als ich ohne sie je 
gesehen zu haben.
Alles klar, troll weiter.

: Bearbeitet durch User
von Ange P. (angeeinstein)


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Udo S. schrieb:
> Dann ist eher die Lampe defekt.
> Immer wieder: E-Check!
> Diesmal der Lampe.

Ich habe jetzt die Lampe nicht speziell überprüft, sie hat aber meines 
Wissens nach in einer modernen Elektroinstallation mit FI problemlos 
funktioniert. Werde die nochmal speziell prüfen. Ich möchte nicht die 
Vermieterin zu etwas auffordern und beschuldigen bevor ich sehr sicher 
bin dass tatsächlich ein Mangel vorliegt.

von Karl B. (gustav)


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Hi,
und ge/gn ist vielleicht garnicht PE!
Zitat:
"...der damals noch zulässige Nulleiter wurde in der Farbgebung von 
Hellgrau auf Grün/Gelb geändert..."
/Zitat
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Neutralleiter
Fazit:
Lass doch mal den Elektriker Deines geringsten Misstrauens dran, der 
auch Altanlagenkenntnisse hat.

ciao
gustav

von DerEgon (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Oh ein Spezialist, der meine Wohnung besser kennt als ich ohne sie je
> gesehen zu haben.

Du selbst hast geschrieben, daß ein fünfstelliger Betrag nötig ist, um 
diese Wohnung in einen elektrisch sicheren Zustand zu versetzen.

von Ange P. (angeeinstein)


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Karl B. schrieb:
> Hi,
> und ge/gn ist vielleicht garnicht PE!
> Zitat:
> "...der damals noch zulässige Nulleiter wurde in der Farbgebung von
> Hellgrau auf Grün/Gelb geändert..."
> /Zitat
> Quelle:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Neutralleiter
> Fazit:
> Lass doch mal den Elektriker Deines geringsten Misstrauens dran, der
> auch Altanlagenkenntnisse hat.
>
> ciao
> gustav

Die Kabelfarben sind in dieser Wohnung generell zu ignorieren. Wenn ich 
von PE spreche ist entweder der Kontakt auf Steckdose oder Stecker 
gemeint.

von Ange P. (angeeinstein)


Angehängte Dateien:

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Im Anhang Mal das ganze schematisch dargestellt.

von Udo S. (urschmitt)


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DerEgon schrieb:
> Du selbst hast geschrieben, daß ein fünfstelliger Betrag nötig ist, um
> diese Wohnung in einen elektrisch sicheren Zustand zu versetzen.

Ich habe lediglich geschrieben, dass bei einer Wohnung mit klassischer 
Nullung alle Leitungen ersetzt werden müssen.
Und das kostet zumindest hier im Rhein Main Gebiet für eine Wohnung mit 
3 Zimmer locker 5 stellig. Denn das heisst in den meisten Fällen Alte 
Leitung rausreißen, neue rein, neuer Wohnungsunterverteiler, und neu 
verputzen, streichen, Tapezieren. Und nein, ich rede nicht von 
selbermachen, sondern von Kosten wenn der "Fachmann" das macht.
Übrigens, meine als Beispiel genannte Wohnung hat durchgehend 
Schutzleiter. Weiss ich weil ich der Mieterin von ein paar Jahren alle 
Schalter und Steckdosen erneuert habe.

von DerEgon (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Übrigens, meine als Beispiel genannte Wohnung hat durchgehend
> Schutzleiter.

Dann hat sie ja keine klassische Nullung. Worüber regst Du Dich also 
auf?

von Martin H. (horo)


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Ange P. schrieb:
> das ganze schematisch dargestellt

So, und jetzt mal die 230 V mit einer Prüfleuchte testen -> Fassung mit 
zwei Drähten dran (aka. „Russenlüster”) und einer Glühlampe (keine 
Kompakt-Leuchtstofflampe, keine LED). Wenn es dann leuchtet - leg dich 
ganz still auf den Boden und warte auf den Elektriker.

von Udo S. (urschmitt)


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DerEgon schrieb:
> Worüber regst Du Dich also auf?

Witzbold. Wer hat sich hier aufgeregt?
Ich habe dir lediglich versucht zu erklären warum noch so viele 
Wohnungen recht alte Installationen haben:

Udo S. schrieb:
> DerEgon schrieb:
>> Was soll das krampfhafte Festhalten
>
> Kosten locker im 5 stelligen Bereich für komplette Neuverkabelung plus
> Renovierung.
> Zusätzlich Ausfall der Wohnung für Wochen, damit Mietausfall und Kosten
> den Mieter umzuquartieren.
>
> Geiz der Vermieter, oder auch mangelndes Kapital bzw. Gewinnmaximierung
> bei den Immobilienkonzernen.

Und dann bist du persönlich geworden. Gut, wenn du das nötig hast ...

von Helge (Gast)


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Regeln AT:
Bestand
Bei einem vermieteten Objekt ist bei Fehlern ein ordnungsgemäßer Zustand 
kurzfristig wieder herzustellen. Der ordnungsgemäße Zustand bezieht sich 
häufig auf den Zeitpunkt des Mietvertrags, außer es gab zwingende 
Modernisierungen (wie z.B. Einbau Schukosteckdosen).

Neuvermietung
Ein neu vermietetes Objekt hat in jedem Fall dem aktuellen Stand der 
Technik zu entsprechen. Geringfügige Abweichungen, die die Sicherheit 
nicht beeinträchtigen, sind in Ausnahmefällen möglich. Teilweise muß 
auch bei Neuvermietung ein E-Check durchgeführt werden, das regeln 
regionale Vorschriften.

Jedenfalls muß jede Steckdose mit separatem Schutzleiter und nach RCD 
sitzen. Behelfsweise gibt es Steckdosen mit integriertem RCD, kosten so 
umme 200€ Stück. Die sind auch bei alten 2-Leiter-Installationen noch 
ausnahmsweise zulässig.

von Hauke (Gast)


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Ange P. schrieb:
> Ein Freund ist kürzlich in eine Altbau Mietwohnung gezogen. Es gibt
> einen FI und eine modern aussehende Unterverteilung.
>
> Beim Tauschen der Steckdosen ist aufgefallen dass bei der 1. Dose kein
> PE vorhanden ist. Es sind nur L und N angeklemmt (beides schwarze
> Kabel). Bei einer anderen Steckdose waren L und N angeklemmt und ein
> weiteres Kabel bei PE. Ob das nun wirklich PE sein soll ist unklar.
> Jedenfalls sind an der Steckdose gemessen PE und N kurzgeschlossen.

Darf man in Österreich als Mieter einfach so Steckdosen tauschen, bzw. 
an der Installation arbeiten?

von DerEgon (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Und dann bist du persönlich geworden.

Ich bin nicht persönlich geworden; Du hast Dich sehr offenkundig 
angesprochen gefühlt.

Du hast allerdings auch dazu herausgefordert, indem Du die alte Mieterin 
herausgekramt hast, und dazu noch das illegale Umlegen Deiner Kosten auf 
deren Miete angeführt hast.

von Helge (Gast)


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Nicht mehr zulässig übrigens ist ein geschalteter PE oder PEN. Daher 
keine Steckdosen an einer Zweidrahtleitung hinter einem RCD (der ja 
etwas verzögert den PEN zur Steckdose wegschalten würde).

von Udo S. (urschmitt)


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DerEgon schrieb:
> und dazu noch das illegale Umlegen Deiner Kosten auf

Was behauptest du für Lügen du Troll.
https://www.test.de/Modernisierung-wenn-der-Vermieter-investiert-5410855-0/

Die Wohnung war ein Beispiel damit es auch jemand wie du kapiert. Aber 
du willst hier nur provozieren weil du ein Troll bist.

von Christian S. (roehrenvorheizer)


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Wieviele Beschimpfungen muß ich hier noch überlesen bei diesem 
hochbrisanten Thema?

mfg

von Ange P. (angeeinstein)


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So, ein paar Messungen gemacht. Bei der Lampe besteht keine Verbindung 
zwischen Gehäuse und L oder N, egal ob ein- oder ausgeschaltet.

Zwischen dem PE Kontakt der Steckdose und Heizkörper misst man 230V. 
Zwischen PE und N Kontakt misst man 0,6 Ohm.

von Ange P. (angeeinstein)


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Die Vermieterin hat einen Elektriker geschickt. Dieser hat gemessen und 
festgestellt, dass in Schlaf- und Wohnzimmer die Steckdosen keine Erdung 
haben und hat diese bis auf Weiteres stillgelegt. Die Vermieterin war 
hörbar genervt beim Telefonat mit dem Elektriker und hat wohl auch 
gefragt, ob man nicht einfach Verlängerungskabel aus den anderen Räumen 
legen könnte, statt da was zu erneuern. Nun wird sie hoffentlich eine 
Firma beauftragen, um Kabel einzuziehen und einen sicheren Zustand 
wiederherzustellen.

Er hat auch bemängelt, dass in den beiden Räumen noch Metalldosen und 
Blechrohre in der Wand sind.

Klassischer Fall von: Zinshaus besitzen, sich aber nicht darum kümmern 
wollen.

: Bearbeitet durch User
von Deppenklatscher (Gast)


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Ange P. schrieb:
> Die Frage ist nun ob das so "normal" ist und man das hinnehmen muss?

Sucht dir nen Anwalt und klage, dann weiste Bescheid.

Beitrag #7205787 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7205810 wurde von einem Moderator gelöscht.
von mIstA (Gast)


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Ange P. schrieb:
> dass in Schlaf- und Wohnzimmer die Steckdosen keine Erdung
> haben und hat diese bis auf Weiteres stillgelegt.

Also gibts in diesen beiden Räumen praktisch keinen Strom; welche 
benutzbaren Räume bleiben dann überhaupt noch? Küche? Wieviele Zimmer 
gibts sonst?


Ange P. schrieb:
> Nun wird sie hoffentlich eine Firma beauftragen, um Kabel
> einzuziehen und einen sicheren Zustand wiederherzustellen.

Das wieder kannst Du streichen, denn die Elektrik ist ja bereits wieder 
in einem sicheren Zustand, dafür die Wohnung nur mehr in einem sehr 
eingeschgränkt nutzbaren.

Sehr motiviert scheint Deine Vermieterin wohl nicht zu sein Ihre 
vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. Aber klar, sie muß ja dort 
nicht wohnen.

Daher mein Rat, geh zur Mietervereinigung, da mußt Du, denke ich, zwar 
(für 1 Jahr) Mitglied werden, aber diese Kosten hast Du wahrscheinlich 
über die problemlos mögliche Mietminderung unmittelbar wieder herinnen.


Ange P. schrieb:
> Klassischer Fall von: Zinshaus besitzen, sich aber nicht
> darum kümmern wollen.

Eben! Und ausbleibende Mieteinkünfte sind so in etwa Deine einzige 
(legale) Möglichkeit, auf Ihr direkt wollen Einfluß zu nehmen.

von Helge (Gast)


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Ange P. schrieb:
> Metalldosen und Blechrohre in der Wand

Man darf in AT das Bergmannrohr drinlassen, aber es ist eine isolierte 
Strecke von 50mm vorgeschrieben. Also die Metallrohre und Dosen müssen 
voneinander isoliert sein. Auch Metalldosen sind nicht zwingend 
auszutauschen, wenn ein Isoliereinsatz drin ist, reicht das. 
Unzureichend ist aber die Isolation mit dem damals üblichen Pappring. 
Nur leider gibts diese Isoliereinsätze wohl nicht mehr.

UP-Dosen austauschen und mit kurzen Stücken Evilon oder Schlauch an die 
alten Rohre gehen macht den wenigsten Dreck.

von Ange P. (angeeinstein)


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Helge schrieb:
> Ange P. schrieb:
>> Metalldosen und Blechrohre in der Wand
>
> Man darf in AT das Bergmannrohr drinlassen, aber es ist eine isolierte
> Strecke von 50mm vorgeschrieben. Also die Metallrohre und Dosen müssen
> voneinander isoliert sein. Auch Metalldosen sind nicht zwingend
> auszutauschen, wenn ein Isoliereinsatz drin ist, reicht das.
> Unzureichend ist aber die Isolation mit dem damals üblichen Pappring.
> Nur leider gibts diese Isoliereinsätze wohl nicht mehr.
>
> UP-Dosen austauschen und mit kurzen Stücken Evilon oder Schlauch an die
> alten Rohre gehen macht den wenigsten Dreck.

Da wäre es doch gleich sinnvoller alles auszutauschen und auf den 
neuesten Stand zu bringen wenn man schon Wände aufstemmt.

von Manfred (Gast)


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mIstA schrieb:
> Daher mein Rat, geh zur Mietervereinigung,

Anstatt hier vorsätzlich das Verhältnis durch Juristerei zu stören, wird 
er besser mit der Vermieterin sprechen und eine Zusage der 
Mängelbeseitigung verlangen. Ich mag mir nicht vorstellen, dass sie 
diese ernsthaft verweigern wird.

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