Hi, ich habe bei meinem aktuellen Arbeitgeber 12 gleiche Gehälter (kein separates Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und im Vertrag ein Wettbewerbsverbot. Hierdurch erhalte ich 1 Jahr 50% vom alten Arbeitgeber. Mein neuer Arbeitgeber hat monatliches Gehalt + Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld. Es gibt ja die 110%-Regelung, daß der alte Arbeitgeber die Zahlung kürzen darf, wenn das Gehalt + Karrenzentschädigung 110% des alten Gehalts übersteigt. Nun meine Frage: Ist die 110% Regelung monatlich zu sehen? Bedeutet... In Monaten, in denen KEIN Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird, habe ich beim neuen Arbeitgeber weniger als die 110% des alten Gehalts. Der alte Arbeitgeber muß die Differenz zu den 110% zahlen. In Monaten, in denen Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird, habe ich beim neuen Arbeitgeber mehr als die 110% des alten Gehalts. Der alte Arbeitgeber muß nichts zahlen. Ist dies korrekt?
Frage doch den Anwalt für Arbeitsrecht deines Vertrauens oder lies deinen Arbeitsvertrag!
§74b Abs. 1 HGB, also monatlich. Grundregel: Gesetzgeber denken nicht im Voraus.
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Achim Heilzel schrieb: > ich habe bei meinem aktuellen Arbeitgeber 12 gleiche Gehälter (kein > separates Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und im Vertrag ein > Wettbewerbsverbot. Hierdurch erhalte ich 1 Jahr 50% vom alten > Arbeitgeber. Geh doch zum Anwalt und lass die Regelung prüfen. Wieso solltest du ein Jahr auf 50% des Gehaltes dahinvegetieren? Wieso nicht 100%? Klär das mit dem Anwalt ab, die Regelung könnte durchaus auf dünnem Boden stehen. Denn dadurch entsteht ein massiver Nachteil für den Arbeitnehmer, er wird quasi im Arbeitsverhältnis gefangen gehalten, die meisten könnten ihre Miete usw. mit 50% des Gehaltes wohl kaum finanzieren.
Tim T. schrieb: > §74b Abs. 1 HGB, also monatlich. Die Info reicht mir. Danke. Dann gibt es also Kohle in den Monaten, wenn kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird. Peter Pan schrieb: > Geh doch zum Anwalt und lass die Regelung prüfen. Wieso solltest du ein > Jahr auf 50% des Gehaltes dahinvegetieren? Wieso nicht 100%? Die 50% ist der gesetzliche Mindestsatz, für mich vollkommen OK. Ich bin ja nicht arbeitslos und dann greift eh die 110%-Grenze. Dann bringt es auch nichts, wenn es 100% anstelle 50% wären.
Achim Heilzel schrieb: > Die 50% ist der gesetzliche Mindestsatz, für mich vollkommen OK. Ich bin > ja nicht arbeitslos und dann greift eh die 110%-Grenze. Dann bringt es > auch nichts, wenn es 100% anstelle 50% wären. Und wenn du in der gleichen Branche 150% verdienen könntest interessiert dich das nicht? Minimum klingt schon nach möglichst ungünstig für den Arbeitnehmer...
Achim Heilzel schrieb: > ich habe bei meinem aktuellen Arbeitgeber 12 gleiche Gehälter (kein > separates Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und im Vertrag ein > Wettbewerbsverbot. Hierdurch erhalte ich 1 Jahr 50% vom alten > Arbeitgeber. > > Nun meine Frage: Ist die 110% Regelung monatlich zu sehen? Bedeutet... > In Monaten, in denen KEIN Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird, habe > ich beim neuen Arbeitgeber weniger als die 110% des alten Gehalts. Der > alte Arbeitgeber muß die Differenz zu den 110% zahlen. > > In Monaten, in denen Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird, habe ich > beim neuen Arbeitgeber mehr als die 110% des alten Gehalts. Der alte > Arbeitgeber muß nichts zahlen. > > Ist dies korrekt? Die 110%-Regelung besagt, dass der alte Arbeitgeber die Abfindung kürzen darf, wenn das neue Gehalt plus Karriereentschädigung mehr als 110% des alten Gehalts ist. Diese Regelung basiert auf dem Gesamtgehalt während der Abfindungsfrist, einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wenn das neue Gehalt inklusive dieser zusätzlichen Leistungen unter 110% des alten Gehalts liegt, wird der alte Arbeitgeber möglicherweise die Differenz zahlen müssen. Es ist jedoch ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um sicherzustellen, dass die Ansprüche ordnungsgemäß geltend gemacht werden.
Stellt sich mir noch die Frage, wie denn der alte AG auf die Lohndaten des neuen AG zugreifen kann. Der AN ist sicher nicht verpflichtet, seine Lohnabrechnung vorzuzeigen. Danke und ein schönes Wochenende euch
genau das habe ich mich auch gefragt. Geschweige den vorher kennt der alte AG den Namen deines neuen AG?
Erin schrieb: > Der AN ist sicher nicht verpflichtet, "Sicher" bedeutet hier offendichtlich "Ich unterstelle das mal ganz besonders lautstark, dann wird es ja vielleicht wahr".
Erin schrieb: > Der AN ist sicher nicht verpflichtet, seine Lohnabrechnung vorzuzeigen. Dann gibts eben keine Kohle. Ganz einfach.
Achim Heilzel schrieb: > Karrenz Dazu noch ein Tipp: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Karenz
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Bearbeitet durch Moderator
So einen Papierzettel kannste auch leicht selber basteln ;-) Wenndie das so wollen, solen sie es haben.
Tim T. schrieb: > §74b Abs. 1 HGB, also monatlich. So ein Blödsinn. HGB hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun. KEINE RECHTSBERATUNG!!!
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