Hallo, habe gerade Wortfindungsschwierigkeiten. Es geht um eine Platine die ich entwickelt, hergestellt und verkaufe. Wenn ich das Recht zum Herstellen und Vertrieb an eine Firma verkaufe, wie nennt sich das?
Kommt immer darauf an, wie der Wortlaut ist. - Du kannst ihnen ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht einräumen (dann sind sie quasi Einer von vielen) - du kannst Ihne ein exklusives Nutzungsrecht einräumen (dann kann die Kuh nur 1x gemolken werden) - Du kannst alle Rechte an sie abtreten (dann bist du komplett raus)
Gerald B. schrieb: > - Du kannst alle Rechte an sie abtreten (dann bist du komplett raus) das meinte ich. Ist das das Urheberrecht?
Oli schrieb: > Gerald B. schrieb: >> - Du kannst alle Rechte an sie abtreten (dann bist du komplett raus) > > das meinte ich. Ist das das Urheberrecht? Nein, das Urheberrecht ist in Europa unveräußerlich (nur vererbbar). Du räumst ein Nutzungsrecht ein, aber das wurde ja schon genannt. Urheber bleibst du trotzdem. Urheberrecht setzt allerdings voraus, dass das Werk Schöpfungshöhe erreicht. Einem Nutzungsrecht ist dies wiederum egal.
Oli schrieb: > Wenn ich das Recht zum > Herstellen und Vertrieb an eine Firma verkaufe, Wovon leitest du denn Rechte ab? Was machst du, wenn diese Firma deine Platinen einfach nachbaut und verkauft? Worauf stützt du dann Ansprüche? Weder Schaltpläne, noch Leiterplattendesign unterliegen dem Urheberrecht.
Oli schrieb: > Es geht um eine Platine die ich entwickelt, hergestellt und verkaufe. Meinst du vllt eine Baugruppe bzw. ein Gerät?
Jon Bovi schrieb: > Weder Schaltpläne, noch Leiterplattendesign unterliegen dem > Urheberrecht. Kannst du so pauschal nicht sagen.
Jörg W. schrieb: > Kannst du so pauschal nicht sagen. Doch! Damit ein Werk aber auch tatsächlich dem Urheberschutz unterliegt, muss es sich dabei um eine persönlich geistige Schöpfung handeln. Der Gesetzgeber definiert für eine entsprechende Einschätzung konkrete Kriterien. Zudem muss eine solche Schöpfung über einen geistigen Inhalt verfügen. Es darf sich dabei also nicht nur um einen rein handwerklichen Gegenstand handeln. Dem Schutz durch das Urheberrecht unterliegt dabei die konkrete Wiedergabe einer Idee, also schutzwürdig gilt demnach die Art und Weise wie etwas dargeboten wird. Nicht zuletzt setzt der Urheberschutz ein gewisses Maß an Individualität und Kreativität voraus, welches sich von der alltäglichen Gestaltung abhebt. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von der sogenannten Schöpfungshöhe.
Wie passt das mit dem Open Source Gedanken von KiCAD zusammen? Oder welche Software hast Du verwendet für die Platine?
Jon Bovi schrieb: > Jörg W. schrieb: >> Kannst du so pauschal nicht sagen. > > Doch! Nein. > Damit ein Werk aber auch tatsächlich dem Urheberschutz unterliegt, muss > es sich dabei um eine persönlich geistige Schöpfung handeln. Korrekt. Aber du kannst nicht per Bausch und Bogen behaupten, dass automatisch alle diese Dinge nicht schutzwürdig seien. Ich würde dir allerdings zustimmen, dass die überaus meisten es nicht sind. Ändert natürlich nichts daran, dass sich Nutzungsrechte keineswegs ausschließlich auf urheberrechtlich geschützte Werke beziehen müssen. Alexander schrieb: > Wie passt das mit dem Open Source Gedanken von KiCAD zusammen? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Nur, weil du etwas mit dem GCC compilierst, musst du deshalb nicht gleich sämtliche Nutzungsrechte daran an die Allgemeinheit abtreten. Außerdem hast du dir "Kicad" nur selbst dazu gedacht, es war nirgends erwähnt worden, mit welchen Werkzeugen das erstellt worden ist.
Jörg W. schrieb: > Ändert natürlich nichts daran, dass sich Nutzungsrechte keineswegs > ausschließlich auf urheberrechtlich geschützte Werke beziehen müssen. Wie bitte? Wo leitest du denn ansonsten ein Recht her? Welches Recht? geschützt durch wen und was? Jon Bovi schrieb: > Es darf sich dabei also nicht nur um einen rein handwerklichen > Gegenstand handeln. Kannst du nachlesen hier: https://www.urheberrecht.de/urheberschutz/ Eine Platine erfüllt keine dieser Bedingungen, keine!
Jon Bovi schrieb: > Der Gesetzgeber definiert für eine entsprechende Einschätzung konkrete > Kriterien. Benenne bitte die hier einschlägigen.
Jon Bovi schrieb: > ... > Eine Platine erfüllt keine dieser Bedingungen, keine! Beruhige Dich wieder. Das Thema wurde hier im Forum schon oft genug diskutiert und Jörg hat schon oft genug seine durchaus richtige Ansicht dargelegt. Wenn Du anderer Meinung bis, kein Problem. Aber mach bitte einen eigenen Thread dafür auf, denn hier passt es nicht zur Frage des TO. @TO Ich würde hier keinen einmal genannten Begriff bemühen, sondern alles konkret aufschreiben, was Dein Kunde mit den Daten machen darf und was er auf keinen Fall machen darf. Mit allgemeinen Formulierungen sind Verträge meist nicht so gut durchsetzbar und darum geht es doch.
Jörg W. schrieb: > Außerdem hast du dir "Kicad" nur selbst dazu gedacht, es war nirgends > erwähnt worden, mit welchen Werkzeugen das erstellt worden ist. Ich habe eine Frage in den Raum gestellt. Es gibt beispielsweise eine kostenlose Version von Target die kommerzielle Nutzung verbietet (evtl mal Grund für mich auf KiCAD zu wechseln)
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Bearbeitet durch User
Jörg W. schrieb: > Ändert natürlich nichts daran, dass sich Nutzungsrechte keineswegs > ausschließlich auf urheberrechtlich geschützte Werke beziehen müssen. B2B kann man ja prinzipiell erstmal als Vertrag reinschreiben was man lustig ist, solange beide Seiten "unterschreiben". Viel Interessanter wird es erst wenn eine Seite nach Übergabe der Informationen nicht mehr so richtig mitspielen will. Wenn wird es interessant, ob oder welcher Schutz überhaupt besteht... Normalerweise versuch man ja eher die Nutzung durch andere zu verhindern. Dafür gibt es nicht nur das Urheberrecht (was hier zu Recht angezweifelt wird, dass dieses hier Anwendung findet). Viel gängiger bei Industrieprodukten ist eher das "Gebrauchsmuster" bzw. der "Gebrauchsmusterschutz". - https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/gebrauchsmusterschutz/index.html Mit einem "Patent" würde man eher eine zugrunde liegende Idee schützen und nicht eine konkrete Umsetzung. Das Patent auf die Herstellung von Platinen dürfte schon einig Jahrzehnte ausgelaufen sein:-) Sowas bespricht man eigentlich mit einem Anwalt der sich mit Vertragsrecht usw. auskennt und nicht in einem Forum. Dafür sind die Sachverhalte einfach viel zu unterschiedlich. Und was nützt es am ende irgendwas als "Vertrag" verfasst zu haben, was beim kleinsten Anzeichen von einem Rechtsstreit wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt, weil man irgendwo einen falschen Begriff verwendet hat oder was Notwendiges vergessen hat oder oder oder. Alleine schon mit der Frage welches der möglichen Rechte in welchem Land wie lange gilt usw., damit verdienen ganze Gruppen von Anwälten ihren Lebensunterhalt:-)
Alexander schrieb: > Es gibt beispielsweise eine kostenlose Version von Target die > kommerzielle Nutzung verbietet Ja, auch Eagle hat ja sowas. Ist aber für Kicad irrelevant (und dass deine Frage im Kontext dieses Threads genau darauf abzielt, war nicht so recht ersichtlich). Irgend W. schrieb: > Viel Interessanter wird es erst wenn eine Seite nach Übergabe der > Informationen nicht mehr so richtig mitspielen will. Das ist richtig. Da kann man sich nun überlegen, ob man vorab Geld in einen Anwalt pumpen will oder lieber mit dem Risiko lebt, dass die andere Seite das irgendwann in Frage stellen könnte. ;-)
Meister E. schrieb: > Wenn Du anderer Meinung bis, kein Problem. Aber mach bitte > einen eigenen Thread dafür auf, denn hier passt es nicht zur Frage des > TO. Was hier in den Thread passt, bestimmst nicht du, auch wenn du gerne der Blockwart wärest. Percy N. schrieb: > Benenne bitte die hier einschlägigen. Habe ich doch oben verlinkt. Irgend W. schrieb: > Normalerweise versuch man ja eher die Nutzung durch andere zu > verhindern. Dafür gibt es nicht nur das Urheberrecht (was hier zu Recht > angezweifelt wird, dass dieses hier Anwendung findet). Viel gängiger bei > Industrieprodukten ist eher das "Gebrauchsmuster" bzw. der > "Gebrauchsmusterschutz". > - https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/gebrauchsmusterschutz/index.html Ein Patent wird er auf eine Platine nicht bekommen, genauso wenig wie ein Gebrauchsmusterschutz. > Sowas bespricht man eigentlich mit einem Anwalt der sich mit > Vertragsrecht usw. auskennt Tja, einen Vertrag wird er da ganz sicher bekommen, ob der dann aber Gültigkeit erlangt, ist eine andere Frage.
Oli schrieb: > Es geht um eine Platine > die ich entwickelt, hergestellt und verkaufe. Wenn ich das Recht zum > Herstellen und Vertrieb an eine Firma verkaufe, wie nennt sich das? So ein Quatsch, selbst herstellen macht fett. Besagte Firma kann das ja dann gerne verticken. So sparst du dir den ganzen Ärger mit WEEE und Verpckungsordnung und den Endkunden, da du ja nur noch als Auftragsfertiger auftritts... Das mache ich seit über 15 Jahren so. Ohne Patente. Ohne Gebrauchsmusterschutz. Ohne Urheberkram. WEEE bin ich zwar registriert, aber nur auf Vorrat, falls ich selbst einmal den Vertrieb machen will. Ohne Verträge (da zieht dich die Gegenseite sowieso irgendwann über den Tisch).
Ich finde es halt immer etwas schwierig geistiges Eigentum einzugrenzen. Letztendlich baut man doch immer irgendwie auf vorhandenem Wissen auf (ich zumindest). Beim Schaltplan ist das eigentlich sogar noch übertrieben, der Hersteller hat das Datenblatt bzw. die Application Hints verfasst (wie ist hier das Copyright?) aus dem man sich die Beschaltung raussucht. Und wo ist das geistige Eigentum beim Layout in Zeiten von Autorouter? Da verschwimmen die Grenzen zwischen Platform und Produkt, die ich hier vermischt habe. Zumindest bei GNU ist es ja mit der GPL in der Form geregelt, wenn ich auf fremden geistigen Eigentum aufbaue das ich kostenlos zur Verfügung bekomme, dann muss ich das auch so kostenlos weiter zur Verfügung zu stellen. Klar steckt man jede Menge Hirnschmalz und Zeit in eine Platine, aber (zumindest aus meiner Sicht) ist das nichts weiter als das benutzen einer Anwendung. Ist für mich wie Lego. Ohne Datenblatt wüsste ich mit einem IC auch gar nix anzufangen, da ich nicht wüsste was drin steckt (entwickelt habe ich den schließlich nicht selbst).
Alexander schrieb: > Und wo ist das geistige Eigentum beim Layout in Zeiten von Autorouter? Ein Layout, was man mit einem Autorouter erzeugen kann, erreicht gewiss keine Schöpfungshöhe. Bei einem Layout für 10 GHz mit Filtern etc. kann das schon anders aussehen. ;-) Das mit der Schöpfungshöhe ist ja eh zweischneidig: nicht der Inhalt, sondern die Form zählt. Ein sehr kreativ und künstlerisch wertvoll :) angeordneter astabiler Multivibrator kann diese u.U. eher erreichen als ein kompliziertes Layout eines Singleboard-Computers … Ganz davon abgesehen könnte natürlich auch demjenigen, dem das da zur Fertigung übergeben werden soll, an einem Vertrag gelegen sein, der ihm explizit das Nutzungsrecht einräumt.
Jon Bovi schrieb: > Meister E. schrieb: >> Wenn Du anderer Meinung bis, kein Problem. Aber mach bitte >> einen eigenen Thread dafür auf, denn hier passt es nicht zur Frage des >> TO. > > Was hier in den Thread passt, bestimmst nicht du, auch wenn du gerne der > Blockwart wärest. Kannst Du eine Bitte oder Aufforderung nicht von einem Befehl unterscheiden? Dann nimm doch Deine eigene Medizin und frage Dich, was Du hier zu bestimmen hast... > Percy N. schrieb: >> Benenne bitte die hier einschlägigen. > > Habe ich doch oben verlinkt. > > Irgend W. schrieb: >> Normalerweise versuch man ja eher die Nutzung durch andere zu >> verhindern. Dafür gibt es nicht nur das Urheberrecht (was hier zu Recht >> angezweifelt wird, dass dieses hier Anwendung findet). Viel gängiger bei >> Industrieprodukten ist eher das "Gebrauchsmuster" bzw. der >> "Gebrauchsmusterschutz". >> - https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/gebrauchsmusterschutz/index.html > > Ein Patent wird er auf eine Platine nicht bekommen, genauso wenig wie > ein Gebrauchsmusterschutz. Das ist Allen hier bekannt. Hat denn irgendwo Jemand was Gegenteiliges geantwortet? >> Sowas bespricht man eigentlich mit einem Anwalt der sich mit >> Vertragsrecht usw. auskennt > > Tja, einen Vertrag wird er da ganz sicher bekommen, ob der dann aber > Gültigkeit erlangt, ist eine andere Frage. Wow, ohne Deinen Durchblick würden wir das ja gar nicht bedenken. Dann lass uns doch an Deinen Ideen teilhaben, wie der TO jetzt vorgehen soll. Bin gespannt.
Beitrag #7227819 wurde von einem Moderator gelöscht.
Jon Bovi schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Benenne bitte die hier einschlägigen. > > Habe ich doch oben verlinkt. Eine Legaldefinition habe ich dorg nicht gesehen. Jon Bovi schrieb: > Tja, einen Vertrag wird er da ganz sicher bekommen, ob der dann aber > Gültigkeit erlangt, ist eine andere Frage. Und was, wenn der Vertrag wirksam (so nennen das Erwachsene) ist, der Gegner sich aber nicht daran hält? Fragen über Fragen ...
Das wird insbesonders in den US auch wie über den Kunstmarkt (artwork) geregelt. Mit dem Layout hast du eine Zeichnung (in Kupfer) hergestellt und gibst das Recht/Lizenz Kopien/Replica von diesem Kunstwerk anzufertigen, ab. https://www.wevolver.com/article/engineers-guide-to-pcb-manufacturing-and-intellectual-property Da tauchen auch weitere Begriffe neben "artwork" auf, wie "Trademark", "Patents", "Trade secrets", "intellectual property".
Es geht hier nicht nur um Verwertung, also Abtrettung Gewinn, sondern auch um Produkthaftung. Ob der TO aus dem herauskommt, sollten sich kapitale Fehler auf dem PCB finden ist zweifelhaft. Vielleicht genügt das Verbot solchen Kenzzeichen wie (UL) in silkprint o.ä. anzubringen. Man kann die Rechtsfrage auch "invers" formulieren, also nicht nach "legalen Kopien" sondern nach "(Produkt-)Plagiaten" recherchieren und dann das Geschäft so gestalten, das der Käufer später nicht dem Plagiatsvorwurf ausgesetzt ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat#Produktplagiate Und im Elektronikbereich verwenden manche statt dem anstößigen Begriff "plagiieren" (klauen) lieber das "schlau" klingende "reverse engineering". :-) Beitrag "Rechtliches zu Reverse Engineering" Aber auch so landet man beim Design-/Geschmacksmusterschutz. Und bei der Frage, ob man sein "Design" eintragen lassen sollte/kann, denn: "Ein Designrecht ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden die Voraussetzungen der Neuheit und Eigenart nicht geprüft, sondern nur formale Voraussetzungen für die Registrierung. " https://de.wikipedia.org/wiki/Design_(Schutzrecht)#Allgemeines
Beitrag #7227989 wurde von einem Moderator gelöscht.
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