Hallo, habe gerade Wortfindungsschwierigkeiten. Es geht um eine Platine
die ich entwickelt, hergestellt und verkaufe. Wenn ich das Recht zum
Herstellen und Vertrieb an eine Firma verkaufe, wie nennt sich das?
Kommt immer darauf an, wie der Wortlaut ist.
- Du kannst ihnen ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht einräumen
(dann sind sie quasi Einer von vielen)
- du kannst Ihne ein exklusives Nutzungsrecht einräumen (dann kann die
Kuh nur 1x gemolken werden)
- Du kannst alle Rechte an sie abtreten (dann bist du komplett raus)
Oli schrieb:> Gerald B. schrieb:>> - Du kannst alle Rechte an sie abtreten (dann bist du komplett raus)>> das meinte ich. Ist das das Urheberrecht?
Nein, das Urheberrecht ist in Europa unveräußerlich (nur vererbbar).
Du räumst ein Nutzungsrecht ein, aber das wurde ja schon genannt.
Urheber bleibst du trotzdem. Urheberrecht setzt allerdings voraus, dass
das Werk Schöpfungshöhe erreicht. Einem Nutzungsrecht ist dies wiederum
egal.
Oli schrieb:> Wenn ich das Recht zum> Herstellen und Vertrieb an eine Firma verkaufe,
Wovon leitest du denn Rechte ab?
Was machst du, wenn diese Firma deine Platinen einfach nachbaut und
verkauft?
Worauf stützt du dann Ansprüche?
Weder Schaltpläne, noch Leiterplattendesign unterliegen dem
Urheberrecht.
Jörg W. schrieb:> Kannst du so pauschal nicht sagen.
Doch!
Damit ein Werk aber auch tatsächlich dem Urheberschutz unterliegt, muss
es sich dabei um eine persönlich geistige Schöpfung handeln. Der
Gesetzgeber definiert für eine entsprechende Einschätzung konkrete
Kriterien.
Zudem muss eine solche Schöpfung über einen geistigen Inhalt verfügen.
Es darf sich dabei also nicht nur um einen rein handwerklichen
Gegenstand handeln. Dem Schutz durch das Urheberrecht unterliegt dabei
die konkrete Wiedergabe einer Idee, also schutzwürdig gilt demnach die
Art und Weise wie etwas dargeboten wird.
Nicht zuletzt setzt der Urheberschutz ein gewisses Maß an Individualität
und Kreativität voraus, welches sich von der alltäglichen Gestaltung
abhebt. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von der sogenannten
Schöpfungshöhe.
Jon Bovi schrieb:> Jörg W. schrieb:>> Kannst du so pauschal nicht sagen.>> Doch!
Nein.
> Damit ein Werk aber auch tatsächlich dem Urheberschutz unterliegt, muss> es sich dabei um eine persönlich geistige Schöpfung handeln.
Korrekt.
Aber du kannst nicht per Bausch und Bogen behaupten, dass automatisch
alle diese Dinge nicht schutzwürdig seien.
Ich würde dir allerdings zustimmen, dass die überaus meisten es nicht
sind.
Ändert natürlich nichts daran, dass sich Nutzungsrechte keineswegs
ausschließlich auf urheberrechtlich geschützte Werke beziehen müssen.
Alexander schrieb:> Wie passt das mit dem Open Source Gedanken von KiCAD zusammen?
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Nur, weil du etwas mit dem GCC compilierst, musst du deshalb nicht
gleich sämtliche Nutzungsrechte daran an die Allgemeinheit abtreten.
Außerdem hast du dir "Kicad" nur selbst dazu gedacht, es war nirgends
erwähnt worden, mit welchen Werkzeugen das erstellt worden ist.
Jörg W. schrieb:> Ändert natürlich nichts daran, dass sich Nutzungsrechte keineswegs> ausschließlich auf urheberrechtlich geschützte Werke beziehen müssen.
Wie bitte?
Wo leitest du denn ansonsten ein Recht her? Welches Recht?
geschützt durch wen und was?
Jon Bovi schrieb:> Es darf sich dabei also nicht nur um einen rein handwerklichen> Gegenstand handeln.
Kannst du nachlesen hier: https://www.urheberrecht.de/urheberschutz/
Eine Platine erfüllt keine dieser Bedingungen, keine!
Jon Bovi schrieb:> ...> Eine Platine erfüllt keine dieser Bedingungen, keine!
Beruhige Dich wieder. Das Thema wurde hier im Forum schon oft genug
diskutiert und Jörg hat schon oft genug seine durchaus richtige Ansicht
dargelegt. Wenn Du anderer Meinung bis, kein Problem. Aber mach bitte
einen eigenen Thread dafür auf, denn hier passt es nicht zur Frage des
TO.
@TO
Ich würde hier keinen einmal genannten Begriff bemühen, sondern alles
konkret aufschreiben, was Dein Kunde mit den Daten machen darf und was
er auf keinen Fall machen darf. Mit allgemeinen Formulierungen sind
Verträge meist nicht so gut durchsetzbar und darum geht es doch.
Jörg W. schrieb:> Außerdem hast du dir "Kicad" nur selbst dazu gedacht, es war nirgends> erwähnt worden, mit welchen Werkzeugen das erstellt worden ist.
Ich habe eine Frage in den Raum gestellt. Es gibt beispielsweise eine
kostenlose Version von Target die kommerzielle Nutzung verbietet (evtl
mal Grund für mich auf KiCAD zu wechseln)
Jörg W. schrieb:> Ändert natürlich nichts daran, dass sich Nutzungsrechte keineswegs> ausschließlich auf urheberrechtlich geschützte Werke beziehen müssen.
B2B kann man ja prinzipiell erstmal als Vertrag reinschreiben was man
lustig ist, solange beide Seiten "unterschreiben". Viel Interessanter
wird es erst wenn eine Seite nach Übergabe der Informationen nicht mehr
so richtig mitspielen will. Wenn wird es interessant, ob oder welcher
Schutz überhaupt besteht...
Normalerweise versuch man ja eher die Nutzung durch andere zu
verhindern. Dafür gibt es nicht nur das Urheberrecht (was hier zu Recht
angezweifelt wird, dass dieses hier Anwendung findet). Viel gängiger bei
Industrieprodukten ist eher das "Gebrauchsmuster" bzw. der
"Gebrauchsmusterschutz".
- https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/gebrauchsmusterschutz/index.html
Mit einem "Patent" würde man eher eine zugrunde liegende Idee schützen
und nicht eine konkrete Umsetzung. Das Patent auf die Herstellung von
Platinen dürfte schon einig Jahrzehnte ausgelaufen sein:-)
Sowas bespricht man eigentlich mit einem Anwalt der sich mit
Vertragsrecht usw. auskennt und nicht in einem Forum. Dafür sind die
Sachverhalte einfach viel zu unterschiedlich. Und was nützt es am ende
irgendwas als "Vertrag" verfasst zu haben, was beim kleinsten Anzeichen
von einem Rechtsstreit wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt, weil
man irgendwo einen falschen Begriff verwendet hat oder was Notwendiges
vergessen hat oder oder oder.
Alleine schon mit der Frage welches der möglichen Rechte in welchem Land
wie lange gilt usw., damit verdienen ganze Gruppen von Anwälten ihren
Lebensunterhalt:-)
Alexander schrieb:> Es gibt beispielsweise eine kostenlose Version von Target die> kommerzielle Nutzung verbietet
Ja, auch Eagle hat ja sowas. Ist aber für Kicad irrelevant (und dass
deine Frage im Kontext dieses Threads genau darauf abzielt, war nicht so
recht ersichtlich).
Irgend W. schrieb:> Viel Interessanter wird es erst wenn eine Seite nach Übergabe der> Informationen nicht mehr so richtig mitspielen will.
Das ist richtig. Da kann man sich nun überlegen, ob man vorab Geld in
einen Anwalt pumpen will oder lieber mit dem Risiko lebt, dass die
andere Seite das irgendwann in Frage stellen könnte. ;-)
Meister E. schrieb:> Wenn Du anderer Meinung bis, kein Problem. Aber mach bitte> einen eigenen Thread dafür auf, denn hier passt es nicht zur Frage des> TO.
Was hier in den Thread passt, bestimmst nicht du, auch wenn du gerne der
Blockwart wärest.
Percy N. schrieb:> Benenne bitte die hier einschlägigen.
Habe ich doch oben verlinkt.
Irgend W. schrieb:> Normalerweise versuch man ja eher die Nutzung durch andere zu> verhindern. Dafür gibt es nicht nur das Urheberrecht (was hier zu Recht> angezweifelt wird, dass dieses hier Anwendung findet). Viel gängiger bei> Industrieprodukten ist eher das "Gebrauchsmuster" bzw. der> "Gebrauchsmusterschutz".> - https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/gebrauchsmusterschutz/index.html
Ein Patent wird er auf eine Platine nicht bekommen, genauso wenig wie
ein Gebrauchsmusterschutz.
> Sowas bespricht man eigentlich mit einem Anwalt der sich mit> Vertragsrecht usw. auskennt
Tja, einen Vertrag wird er da ganz sicher bekommen, ob der dann aber
Gültigkeit erlangt, ist eine andere Frage.
Oli schrieb:> Es geht um eine Platine> die ich entwickelt, hergestellt und verkaufe. Wenn ich das Recht zum> Herstellen und Vertrieb an eine Firma verkaufe, wie nennt sich das?
So ein Quatsch, selbst herstellen macht fett. Besagte Firma kann das ja
dann gerne verticken. So sparst du dir den ganzen Ärger mit WEEE und
Verpckungsordnung und den Endkunden, da du ja nur noch als
Auftragsfertiger auftritts...
Das mache ich seit über 15 Jahren so.
Ohne Patente.
Ohne Gebrauchsmusterschutz.
Ohne Urheberkram.
WEEE bin ich zwar registriert, aber nur auf Vorrat, falls ich selbst
einmal den Vertrieb machen will.
Ohne Verträge (da zieht dich die Gegenseite sowieso irgendwann über den
Tisch).
Ich finde es halt immer etwas schwierig geistiges Eigentum einzugrenzen.
Letztendlich baut man doch immer irgendwie auf vorhandenem Wissen auf
(ich zumindest). Beim Schaltplan ist das eigentlich sogar noch
übertrieben, der Hersteller hat das Datenblatt bzw. die Application
Hints verfasst (wie ist hier das Copyright?) aus dem man sich die
Beschaltung raussucht.
Und wo ist das geistige Eigentum beim Layout in Zeiten von Autorouter?
Da verschwimmen die Grenzen zwischen Platform und Produkt, die ich hier
vermischt habe. Zumindest bei GNU ist es ja mit der GPL in der Form
geregelt, wenn ich auf fremden geistigen Eigentum aufbaue das ich
kostenlos zur Verfügung bekomme, dann muss ich das auch so kostenlos
weiter zur Verfügung zu stellen.
Klar steckt man jede Menge Hirnschmalz und Zeit in eine Platine, aber
(zumindest aus meiner Sicht) ist das nichts weiter als das benutzen
einer Anwendung. Ist für mich wie Lego.
Ohne Datenblatt wüsste ich mit einem IC auch gar nix anzufangen, da ich
nicht wüsste was drin steckt (entwickelt habe ich den schließlich nicht
selbst).
Alexander schrieb:> Und wo ist das geistige Eigentum beim Layout in Zeiten von Autorouter?
Ein Layout, was man mit einem Autorouter erzeugen kann, erreicht gewiss
keine Schöpfungshöhe. Bei einem Layout für 10 GHz mit Filtern etc. kann
das schon anders aussehen. ;-) Das mit der Schöpfungshöhe ist ja eh
zweischneidig: nicht der Inhalt, sondern die Form zählt. Ein sehr
kreativ und künstlerisch wertvoll :) angeordneter astabiler
Multivibrator kann diese u.U. eher erreichen als ein kompliziertes
Layout eines Singleboard-Computers …
Ganz davon abgesehen könnte natürlich auch demjenigen, dem das da zur
Fertigung übergeben werden soll, an einem Vertrag gelegen sein, der ihm
explizit das Nutzungsrecht einräumt.
Jon Bovi schrieb:> Meister E. schrieb:>> Wenn Du anderer Meinung bis, kein Problem. Aber mach bitte>> einen eigenen Thread dafür auf, denn hier passt es nicht zur Frage des>> TO.>> Was hier in den Thread passt, bestimmst nicht du, auch wenn du gerne der> Blockwart wärest.
Kannst Du eine Bitte oder Aufforderung nicht von einem Befehl
unterscheiden? Dann nimm doch Deine eigene Medizin und frage Dich, was
Du hier zu bestimmen hast...
> Percy N. schrieb:>> Benenne bitte die hier einschlägigen.>> Habe ich doch oben verlinkt.>> Irgend W. schrieb:>> Normalerweise versuch man ja eher die Nutzung durch andere zu>> verhindern. Dafür gibt es nicht nur das Urheberrecht (was hier zu Recht>> angezweifelt wird, dass dieses hier Anwendung findet). Viel gängiger bei>> Industrieprodukten ist eher das "Gebrauchsmuster" bzw. der>> "Gebrauchsmusterschutz".>> - https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/gebrauchsmusterschutz/index.html>> Ein Patent wird er auf eine Platine nicht bekommen, genauso wenig wie> ein Gebrauchsmusterschutz.
Das ist Allen hier bekannt. Hat denn irgendwo Jemand was Gegenteiliges
geantwortet?
>> Sowas bespricht man eigentlich mit einem Anwalt der sich mit>> Vertragsrecht usw. auskennt>> Tja, einen Vertrag wird er da ganz sicher bekommen, ob der dann aber> Gültigkeit erlangt, ist eine andere Frage.
Wow, ohne Deinen Durchblick würden wir das ja gar nicht bedenken. Dann
lass uns doch an Deinen Ideen teilhaben, wie der TO jetzt vorgehen soll.
Bin gespannt.
Jon Bovi schrieb:> Percy N. schrieb:>>> Benenne bitte die hier einschlägigen.>> Habe ich doch oben verlinkt.
Eine Legaldefinition habe ich dorg nicht gesehen.
Jon Bovi schrieb:> Tja, einen Vertrag wird er da ganz sicher bekommen, ob der dann aber> Gültigkeit erlangt, ist eine andere Frage.
Und was, wenn der Vertrag wirksam (so nennen das Erwachsene) ist, der
Gegner sich aber nicht daran hält? Fragen über Fragen ...
Das wird insbesonders in den US auch wie über den Kunstmarkt (artwork)
geregelt.
Mit dem Layout hast du eine Zeichnung (in Kupfer) hergestellt und gibst
das Recht/Lizenz Kopien/Replica von diesem Kunstwerk anzufertigen, ab.
https://www.wevolver.com/article/engineers-guide-to-pcb-manufacturing-and-intellectual-property
Da tauchen auch weitere Begriffe neben "artwork" auf, wie "Trademark",
"Patents", "Trade secrets", "intellectual property".
Es geht hier nicht nur um Verwertung, also Abtrettung Gewinn, sondern
auch um Produkthaftung. Ob der TO aus dem herauskommt, sollten sich
kapitale Fehler auf dem PCB finden ist zweifelhaft. Vielleicht genügt
das Verbot solchen Kenzzeichen wie (UL) in silkprint o.ä. anzubringen.
Man kann die Rechtsfrage auch "invers" formulieren, also nicht nach
"legalen Kopien" sondern nach "(Produkt-)Plagiaten" recherchieren und
dann das Geschäft so gestalten, das der Käufer später nicht dem
Plagiatsvorwurf ausgesetzt ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat#Produktplagiate
Und im Elektronikbereich verwenden manche statt dem anstößigen Begriff
"plagiieren" (klauen) lieber das "schlau" klingende "reverse
engineering". :-)
Beitrag "Rechtliches zu Reverse Engineering"
Aber auch so landet man beim Design-/Geschmacksmusterschutz. Und bei der
Frage, ob man sein "Design" eintragen lassen sollte/kann, denn:
"Ein Designrecht ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im
Eintragungsverfahren werden die Voraussetzungen der Neuheit und Eigenart
nicht geprüft, sondern nur formale Voraussetzungen für die
Registrierung. "
https://de.wikipedia.org/wiki/Design_(Schutzrecht)#Allgemeines