Forum: Markt Conrad: Firmenkonto für Privatperson?


von Andre G. (andgst01)


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Schönen Mittwoch Abend,

Conrad unterscheidet ja zwischen Privatkunden und Geschäftskunden 
(Firmenkunden).

Kann man als Privatperson ohne eigene Firma ein Firmenkonto erstellen 
und so auch Artikel bestellen die "nur für Geschäftskunden" verfügbar 
sind?

von Achim M. (minifloat)


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Da fragst einen Spezl Elektriker, GasWasserSch* Installateur, 
benachbarter Agrar-Ökonom ..., ob der dir was beim Conrad bestellt. Die 
haben alle eine Firma und stellen dir eine Rechnung mit symbolischen x€ 
Aufschlag fürs Beschaffen.
Legaler als die Firma "Austria Networks Development Research 
Engineering" zu bemühen ;)

mfg mf

von Re D. (Gast)


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Andre G. schrieb:
> Kann man als Privatperson ohne eigene Firma ein Firmenkonto erstellen

Was wäre der Sinn einer solchen Funktion?

von Achim M. (minifloat)


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Re D. schrieb:
> Andre G. schrieb:
>
>> Kann man als Privatperson ohne eigene Firma ein Firmenkonto erstellen
>
> Was wäre der Sinn einer solchen Funktion?

Um Artikel zu bestellen, die nur im B2B-Bereich, also für Firmenkunden, 
sichtbar sind.

mfg mf

von Re D. (Gast)


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Achim M. schrieb:
> Um Artikel zu bestellen, die nur im B2B-Bereich, also für Firmenkunden,
> sichtbar sind.

Jetzt mal überlegen, warum es Produkte gibt, die nur b2b verkauft 
werden. Dann kommt man auf die Antwort der Frage.

von Andre G. (andgst01)


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Re D. schrieb:
> nur b2b

Weil sehr viele Händler sich nicht mit Sachen wie Rücksendungen und 
Umtausch herumschlagen wollen.

Verständlich.

Aber wenn man das sowieso nicht braucht dann könnte man doch ruhig als 
Privatperson auch bei solchen b2b Händlern einkaufen.
(Ich habe noch nie etwas "zurückgeschickt" oder reklamiert)

Wäre toll wenn es bei solchen Händlern bei der Bestellung eine "Ich 
verzichte auf alle Rücksenderechte und Umtauschrechte und so weiter" 
Option geben würde womit man dann auch als Privatperson bestellen kann.

von Hp M. (nachtmix)


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Andre G. schrieb:
> "Ich
> verzichte auf alle Rücksenderechte und Umtauschrechte und so weiter"
> Option geben würde womit man dann auch als Privatperson bestellen kann

Obwohl im Gesetz etwas anderes steht?
Damit macht sich der Händler ja noch mehr Ärger, denn spätestens nach 2 
Tagen kommt jemand und besteht auf der Unwirksamkeit dieser Klausel.

Im Übrigen kannst du dir ja einen Phantasienamen für deine Firma 
ausdenken und schreibst hinzu "i.G.".
Probleme gibts erst, wenn der Händler deinen Gewerbeschein sehen will.
B2B heisst auch nicht unbedingt, dass du ein Gewerbe ausüben musst.
Auch freischaffende Zauberkünstler, Rechtsanwälte,... können naturlich 
den Konditionen zustimmen, die der Verkäufer in seinen AGB festgelegt 
hat.

von Re D. (Gast)


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Andre G. schrieb:
> Weil sehr viele Händler sich nicht mit Sachen wie Rücksendungen und
> Umtausch herumschlagen wollen.

Das wäre ein Punkt. Geht mit Gewährleistung, Verpackungs... und 
CE-Kennzeichnung weiter.

Also nein es ist nicht möglich als Privatperson sich als Geschäftskunde 
auszugeben.

von Andre G. (andgst01)


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Re D. schrieb:
> Das wäre ein Punkt. Geht mit Gewährleistung, Verpackungs... und
> CE-Kennzeichnung weiter.

Und Mehrwertsteuer ...

Re D. schrieb:
> Also nein es ist nicht möglich als Privatperson sich als Geschäftskunde
> auszugeben.

Ok.
Man kann nicht alles haben ...

von (prx) A. K. (prx)


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Andre G. schrieb:
> Und Mehrwertsteuer ...

Die wäre erst anders, wenn du dich beim Finanzamt als gewerblich mit 
Vorsteuerabzug ausgibst, nicht beim Händler.

: Bearbeitet durch User
von Andre G. (andgst01)


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(prx) A. K. schrieb:
> Andre G. schrieb:
>> Und Mehrwertsteuer ...
>
> Die wäre erst anders, wenn du dich beim Finanzamt als gewerblich mit
> Vorsteuerabzug ausgibst, nicht beim Händler.

Da sieht man dass ich keine Ahnung habe.

Und ehrlich gesagt will ich mich auch nicht mit solchen Dingen 
herumschlagen, ich bleibe einfach ganz normaler "Privatkunde" und 
bestelle "unbestellbare" Sachen einfach woanders.

von 888 (Gast)


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Was kennzeichnet denn einen Gewerbekunden? Die Umsatzsteuer-ID?

Die Metro will bei der Registrierung eine Kopie des Gewerbescheins 
sehen. Ein Musiker oder Zahnarzt hat sowas aber m.W. nicht. Gewerblich 
ist er troztdem, immerhin verdient er mit seiner Arbeit sein Geld.

von J. S. (jojos)


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Conrad ist doch nur so etwas wie ein Marktplatz für verschiedene 
Anbieter, den Vermittlerdienst lassen die sich auch bezahlen. 
Distributoren wie Mouser oder TME liefern auch an privat, und hier gibt 
es auch noch die Sammelbestellungen. Conrad vermisse ich da am 
wenigsten.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Soul E. schrieb:
> Was kennzeichnet denn einen Gewerbekunden? Die Umsatzsteuer-ID?

Das Gewerbe. Eine Ust-ID gibt es hingegen für jede Form von Unternehmen.

> Die Metro will bei der Registrierung eine Kopie des Gewerbescheins
> sehen. Ein Musiker oder Zahnarzt hat sowas aber m.W. nicht. Gewerblich
> ist er troztdem, immerhin verdient er mit seiner Arbeit sein Geld.

Nein, in Deutschland wird zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen 
Unternehmen unterschieden. Nur die erstgenannten müssen Gewerbesteuer 
zahlen, wohingegen die Freien Berufe gewerbesteuerfrei sind. Früher 
infizierte ein winziger Teil gewerbliche Tätigkeit gleich das gesamte 
Unternehmen, und zwar ggf. rückwirkend ab Gründung und zukünftig bis zur 
Auflösung. Mittlerweile hat sich das glücklicherweise geändert, d.h. man 
muss die entsprechende Tätigkeit nur korrekt versteuern. Die Größe eines 
Unternehmens ist kein klares Indiz dafür, dass es sich um ein Gewerbe 
handelt; es gibt keine Obergrenze für Freie Berufe. Ein Architekturbüro 
kann ggf. zig Mitarbeiter und Jahresumsätze deutlich im 
Millionenbereich haben.

Teilweise ergibt sich die Einordnung nach der genauen Tätigkeit: 
Anwendungsprogrammierung ist gewerblich, Systemprogrammierung 
freiberuflich. Allgemeine Fotografie durch einen ausgebildeten 
Fotografen ist freiberuflich, Hochzeitsfotografie ist gewerblich. 
Verschreibung von Medikamenten durch einen Zahnarzt ist freiberuflich, 
Verkauf von Zahnpflegeprodukten durch denselben Zahnarzt gewerblich. 
Wahrscheinlich hängt es bei Schiffslotsen von der Windrichtung oder 
Mondphase ab, ob sie gerade freiberuflich oder gewerblich tätig sind.

"Freie Mitarbeiter" sind freiberuflich tätig, wenn sie einen 
entsprechenden Hochschulabschluss in dem Fachgebiet haben. Ohne 
Abschluss sind sie gewerblich tätig. Häufig werden "Freie Mitarbeiter" 
als "Freiberufler" bezeichnet, obwohl dies gänzlich unterschiedliche 
Eigenschaften sind und nicht verwechselt werden dürfen.

Bei gewerblichen Unternehmen muss man zwischen gewerblich und 
kaufmännisch unterscheiden. Viele Unternehmensformen implizieren dabei 
sogar eine kaufmännische Tätigkeit (sog. Formkaufleute): e.K., GmbH, 
GmbH & Co. KG, OHG, KG, AG, SE, KGaA. Eine Firma ist der Name eines 
kaufmännisch geführten Unternehmens. Nicht mehr und nicht weniger.

Neben den Formkaufleuten gibt es noch etliche andere Möglichkeiten, die 
Kaufmannseigenschaft anzunehmen; ich erspare mir hier eine ausführliche 
Aufstellung. Wichtig: Jeder (Personen und Unternehmen) kann selbst die 
eigene Kaufmannseigenschaft für einen bestimmten Vorgang erklären und 
sich somit für genau diesen Vorgang dem HGB unterwerfen. Dies wird 
häufig in Individualverträgen zwischen Unternehmen gemacht, die keine 
Formkaufleute sind. Hierdurch vermeidet man dann asymmetrische 
Vertragsbeziehungen, d.h. für Vertragspartei A gälte das BGB, für 
Vertragspartei B hingegen das HGB.

Es ist aber im Geschäft mit privaten Endverbrauchern nicht wirksam, 
pauschal ins Kleingedruckte der AGB zu schreiben, dass ein Kunde durch 
den Vertragsschluss die Kaufmannseigenschaft zusichert. In solch einem 
Fall muss das Unternehmen entsprechende Nachweise anfordern, z.B. 
Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag. Als Freiberufler kann man 
durchaus die Kaufmannseigenschaft erklären, was aber manch ein 
Sachbearbeiter nicht wahrhaben will.

Großhändler verpflichten sich oft gegenüber ihren Lieferanten, 
ausschließlich an Wiederverkäufer zu verkaufen, um den Einzelhandel 
nicht zu hintergehen. Oft gehen sie dabei aber eher großzügig vor, d.h. 
sie erlauben auch den Einkauf durch Unternehmen für deren Eigenbedarf, 
ohne dass es jemals zu einem Weiterverkauf kommt. Die ganzen 
gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu Großhändlern, Gebietsschutz 
usw. füllen aber auch etliche Regalmeter und waren/sind ursächlich für 
viele Gerichtsverfahren. Manche deutschen Regelungen widersprechen 
nämlich auch EU-Recht und internationalem Handelsrecht.

"Geschäftlich" tätig sind wieder alle o.a. Personen und Unternehmen, 
d.h. Freiberufler, nichtkaufmännische Unternehmen, kaufmännische 
Unternehmen. Zu dieser Gruppe kommen auch noch öffentliche 
Einrichtungen, Stiftungen, usw. hinzu. Bei Vereinen hängt es wiederum 
von deren Vereinszweck ab, ob sie geschäftlich tätig sind.

von Michael L. (nanu)


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Soul E. schrieb:
> Was kennzeichnet denn einen Gewerbekunden? Die Umsatzsteuer-ID?

Die Umsatzsteuer-ID ist nicht zwingend. Die wird erst bei Geschäften 
innerhalb der EU nötig. Im Inland reicht die normale Steuernummer.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Michael L. schrieb:
> Die Umsatzsteuer-ID ist nicht zwingend. Die wird erst bei Geschäften
> innerhalb der EU nötig. Im Inland reicht die normale Steuernummer.

Stimmt. Aber die normale Steuernummer gibt man ungerne preis. Weil: 
Anruf beim Finanzamt, etwas klären wollen. Nachfrage Finanzamt: "Ihre 
Steuernummer bitte?" Dient eben auch zur Identifikation des Anrufers.

von Christian M. (likeme)


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Garantie 1 statt 2 Jahre, in der Regel kein Umtauschrecht bei 
Nichtgefallen. Große Firmen werfen lieber weg bevor sie etwas 
zurückschicken. Man hat eigentlich nur Nachteile und günstiger ist es 
auch nicht, zumindest nicht bei Conrad.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Er will doch nur bleihaltiges Lötzinn...

von 888 (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Er will doch nur bleihaltiges Lötzinn...

Das darf Dir jeder Baumarkt verkaufen. Dort gibt es eigentlich immer 
einen Verkäufer mit Sachkundenachweis gemäß ChemVerbotsV. Wegen der 
Lösungs- und Pflanzenschutzmittel.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Tja gut, aber welche wesentlichen Artikel gibt es bei Conrad überhaupt 
für Geschäftskunden, die nicht an Privatkunden verkauft werden?

von Re D. (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Stimmt. Aber die normale Steuernummer gibt man ungerne preis.

Ist eine Pflichtangaben auf jeder Rechnung, weißt du oder?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Re D. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Stimmt. Aber die normale Steuernummer gibt man ungerne preis.
>
> Ist eine Pflichtangaben auf jeder Rechnung, weißt du oder?

Du lässt Dir vom Finanzamt eine Umsatzsteuer-ID erteilen, damit Du die 
"normale" Steuernummer nicht angeben musst.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Rainer Z. schrieb:
> Du lässt Dir vom Finanzamt eine Umsatzsteuer-ID erteilen, damit Du die
> "normale" Steuernummer nicht angeben musst.

Die Ust-ID wird nicht vom Finanzamt erteilt, sondern vom 
Bundeszentralamt für Steuern.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Andreas S. schrieb:
> Die Ust-ID wird nicht vom Finanzamt erteilt, sondern vom
> Bundeszentralamt für Steuern.

Andreas hat Recht. Unternehmensgründer können die USt-ID anlässlich der 
Anmeldung beim Finanzamt beantragen, erteilende Behörde ist 
korrekterweise das Bundeszentralamt für Steuern.

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