Conrad: Firmenkonto für Privatperson?

#7247307
Lesenswert?

Da fragst einen Spezl Elektriker, GasWasserSch* Installateur, 
benachbarter Agrar-Ökonom ..., ob der dir was beim Conrad bestellt. Die 
haben alle eine Firma und stellen dir eine Rechnung mit symbolischen x€ 
Aufschlag fürs Beschaffen.
Legaler als die Firma "Austria Networks Development Research 
Engineering" zu bemühen ;)

mfg mf
OP #7247331
Lesenswert?

Re D. schrieb:
> nur b2b

Weil sehr viele Händler sich nicht mit Sachen wie Rücksendungen und 
Umtausch herumschlagen wollen.

Verständlich.

Aber wenn man das sowieso nicht braucht dann könnte man doch ruhig als 
Privatperson auch bei solchen b2b Händlern einkaufen.
(Ich habe noch nie etwas "zurückgeschickt" oder reklamiert)

Wäre toll wenn es bei solchen Händlern bei der Bestellung eine "Ich 
verzichte auf alle Rücksenderechte und Umtauschrechte und so weiter" 
Option geben würde womit man dann auch als Privatperson bestellen kann.
#7247349
Lesenswert?

Andre G. schrieb:
> "Ich
> verzichte auf alle Rücksenderechte und Umtauschrechte und so weiter"
> Option geben würde womit man dann auch als Privatperson bestellen kann

Obwohl im Gesetz etwas anderes steht?
Damit macht sich der Händler ja noch mehr Ärger, denn spätestens nach 2 
Tagen kommt jemand und besteht auf der Unwirksamkeit dieser Klausel.

Im Übrigen kannst du dir ja einen Phantasienamen für deine Firma 
ausdenken und schreibst hinzu "i.G.".
Probleme gibts erst, wenn der Händler deinen Gewerbeschein sehen will.
B2B heisst auch nicht unbedingt, dass du ein Gewerbe ausüben musst.
Auch freischaffende Zauberkünstler, Rechtsanwälte,... können naturlich 
den Konditionen zustimmen, die der Verkäufer in seinen AGB festgelegt 
hat.
Gast #7247417
Lesenswert?

Andre G. schrieb:
> Weil sehr viele Händler sich nicht mit Sachen wie Rücksendungen und
> Umtausch herumschlagen wollen.

Das wäre ein Punkt. Geht mit Gewährleistung, Verpackungs... und 
CE-Kennzeichnung weiter.

Also nein es ist nicht möglich als Privatperson sich als Geschäftskunde 
auszugeben.
OP #7247442
Lesenswert?

(prx) A. K. schrieb:
> Andre G. schrieb:
>> Und Mehrwertsteuer ...
>
> Die wäre erst anders, wenn du dich beim Finanzamt als gewerblich mit
> Vorsteuerabzug ausgibst, nicht beim Händler.

Da sieht man dass ich keine Ahnung habe.

Und ehrlich gesagt will ich mich auch nicht mit solchen Dingen 
herumschlagen, ich bleibe einfach ganz normaler "Privatkunde" und 
bestelle "unbestellbare" Sachen einfach woanders.
Gast #7247509
Lesenswert?

Was kennzeichnet denn einen Gewerbekunden? Die Umsatzsteuer-ID?

Die Metro will bei der Registrierung eine Kopie des Gewerbescheins 
sehen. Ein Musiker oder Zahnarzt hat sowas aber m.W. nicht. Gewerblich 
ist er troztdem, immerhin verdient er mit seiner Arbeit sein Geld.
#7247521
Lesenswert?

Conrad ist doch nur so etwas wie ein Marktplatz für verschiedene 
Anbieter, den Vermittlerdienst lassen die sich auch bezahlen. 
Distributoren wie Mouser oder TME liefern auch an privat, und hier gibt 
es auch noch die Sammelbestellungen. Conrad vermisse ich da am 
wenigsten.
(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #7247583
Lesenswert?

Soul E. schrieb:
> Was kennzeichnet denn einen Gewerbekunden? Die Umsatzsteuer-ID?

Das Gewerbe. Eine Ust-ID gibt es hingegen für jede Form von Unternehmen.

> Die Metro will bei der Registrierung eine Kopie des Gewerbescheins
> sehen. Ein Musiker oder Zahnarzt hat sowas aber m.W. nicht. Gewerblich
> ist er troztdem, immerhin verdient er mit seiner Arbeit sein Geld.

Nein, in Deutschland wird zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen 
Unternehmen unterschieden. Nur die erstgenannten müssen Gewerbesteuer 
zahlen, wohingegen die Freien Berufe gewerbesteuerfrei sind. Früher 
infizierte ein winziger Teil gewerbliche Tätigkeit gleich das gesamte 
Unternehmen, und zwar ggf. rückwirkend ab Gründung und zukünftig bis zur 
Auflösung. Mittlerweile hat sich das glücklicherweise geändert, d.h. man 
muss die entsprechende Tätigkeit nur korrekt versteuern. Die Größe eines 
Unternehmens ist kein klares Indiz dafür, dass es sich um ein Gewerbe 
handelt; es gibt keine Obergrenze für Freie Berufe. Ein Architekturbüro 
kann ggf. zig Mitarbeiter und Jahresumsätze deutlich im 
Millionenbereich haben.

Teilweise ergibt sich die Einordnung nach der genauen Tätigkeit: 
Anwendungsprogrammierung ist gewerblich, Systemprogrammierung 
freiberuflich. Allgemeine Fotografie durch einen ausgebildeten 
Fotografen ist freiberuflich, Hochzeitsfotografie ist gewerblich. 
Verschreibung von Medikamenten durch einen Zahnarzt ist freiberuflich, 
Verkauf von Zahnpflegeprodukten durch denselben Zahnarzt gewerblich. 
Wahrscheinlich hängt es bei Schiffslotsen von der Windrichtung oder 
Mondphase ab, ob sie gerade freiberuflich oder gewerblich tätig sind.

"Freie Mitarbeiter" sind freiberuflich tätig, wenn sie einen 
entsprechenden Hochschulabschluss in dem Fachgebiet haben. Ohne 
Abschluss sind sie gewerblich tätig. Häufig werden "Freie Mitarbeiter" 
als "Freiberufler" bezeichnet, obwohl dies gänzlich unterschiedliche 
Eigenschaften sind und nicht verwechselt werden dürfen.

Bei gewerblichen Unternehmen muss man zwischen gewerblich und 
kaufmännisch unterscheiden. Viele Unternehmensformen implizieren dabei 
sogar eine kaufmännische Tätigkeit (sog. Formkaufleute): e.K., GmbH, 
GmbH & Co. KG, OHG, KG, AG, SE, KGaA. Eine Firma ist der Name eines 
kaufmännisch geführten Unternehmens. Nicht mehr und nicht weniger.

Neben den Formkaufleuten gibt es noch etliche andere Möglichkeiten, die 
Kaufmannseigenschaft anzunehmen; ich erspare mir hier eine ausführliche 
Aufstellung. Wichtig: Jeder (Personen und Unternehmen) kann selbst die 
eigene Kaufmannseigenschaft für einen bestimmten Vorgang erklären und 
sich somit für genau diesen Vorgang dem HGB unterwerfen. Dies wird 
häufig in Individualverträgen zwischen Unternehmen gemacht, die keine 
Formkaufleute sind. Hierdurch vermeidet man dann asymmetrische 
Vertragsbeziehungen, d.h. für Vertragspartei A gälte das BGB, für 
Vertragspartei B hingegen das HGB.

Es ist aber im Geschäft mit privaten Endverbrauchern nicht wirksam, 
pauschal ins Kleingedruckte der AGB zu schreiben, dass ein Kunde durch 
den Vertragsschluss die Kaufmannseigenschaft zusichert. In solch einem 
Fall muss das Unternehmen entsprechende Nachweise anfordern, z.B. 
Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag. Als Freiberufler kann man 
durchaus die Kaufmannseigenschaft erklären, was aber manch ein 
Sachbearbeiter nicht wahrhaben will.

Großhändler verpflichten sich oft gegenüber ihren Lieferanten, 
ausschließlich an Wiederverkäufer zu verkaufen, um den Einzelhandel 
nicht zu hintergehen. Oft gehen sie dabei aber eher großzügig vor, d.h. 
sie erlauben auch den Einkauf durch Unternehmen für deren Eigenbedarf, 
ohne dass es jemals zu einem Weiterverkauf kommt. Die ganzen 
gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu Großhändlern, Gebietsschutz 
usw. füllen aber auch etliche Regalmeter und waren/sind ursächlich für 
viele Gerichtsverfahren. Manche deutschen Regelungen widersprechen 
nämlich auch EU-Recht und internationalem Handelsrecht.

"Geschäftlich" tätig sind wieder alle o.a. Personen und Unternehmen, 
d.h. Freiberufler, nichtkaufmännische Unternehmen, kaufmännische 
Unternehmen. Zu dieser Gruppe kommen auch noch öffentliche 
Einrichtungen, Stiftungen, usw. hinzu. Bei Vereinen hängt es wiederum 
von deren Vereinszweck ab, ob sie geschäftlich tätig sind.
#7247807
Lesenswert?

Michael L. schrieb:
> Die Umsatzsteuer-ID ist nicht zwingend. Die wird erst bei Geschäften
> innerhalb der EU nötig. Im Inland reicht die normale Steuernummer.

Stimmt. Aber die normale Steuernummer gibt man ungerne preis. Weil: 
Anruf beim Finanzamt, etwas klären wollen. Nachfrage Finanzamt: "Ihre 
Steuernummer bitte?" Dient eben auch zur Identifikation des Anrufers.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren