Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Weihnachtsgeld trotz Kündigung


von Arthur (sabu)


Lesenswert?

Guten Tag zusammen, ich wechsel meinen Arbeitgeber und habe zum 
31.12.2022 gekündigt. Nun musste ich feststellen dass ich kein 
Weihnachtsgeld erhalte. Es handelt sich um eine Firma in NRW und ist in 
der IG Metall.

Steht mir tatsächlich kein Weihnachtsgeld zu?

Danke im Voraus.

: Verschoben durch Admin
von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Arthur schrieb:

> Steht mir tatsächlich kein Weihnachtsgeld zu?

Schau in Deinen Arbeitsvertrag.

von Senf D. (senfdazugeber)


Lesenswert?

Arthur schrieb:
> Es handelt sich um eine Firma in NRW und ist in der IG Metall.

Falsch. Wenn, dann ist die Firma höchstens Mitglied im 
Arbeitgeberverband Gesamtmetall.

> Steht mir tatsächlich kein Weihnachtsgeld zu?

Das ist korrekt. Das hast du selbst verbockt, wenn du auch kündigst.

von Horst V. (hoschti)


Lesenswert?

Ich kenne die Regelung, dass man zum Auszahlungsstichtag (bei uns Ende 
November) in einem ungekündigten (!) Arbeitsverhältnis angestellt sein 
muss (auch IGM). Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat bist du schon 
raus.

von Jörg R. (solar77)


Lesenswert?

Arthur schrieb:
> Guten Tag zusammen, ich wechsel meinen Arbeitgeber und habe zum
> 31.12.2022 gekündigt. Nun musste ich feststellen dass ich kein
> Weihnachtsgeld erhalte.

Weshalb suchst Du dafür ein Forum für uC und Elektronik auf?

von Thomas K. (thomas2021)


Lesenswert?

Warum fragst nicht in der Perso nach ?

von Arthur (sabu)


Lesenswert?

Danke für die schnellen Antworten.
Habe tatsächlich angenommen, dass es ausreicht, in dem Betrieb noch 
beschäftigt zu sein.

von Andreas B. (bitverdreher)


Lesenswert?

Es gibt (oder vielmehr gab) auch Arbeitsvertraege wo Du min. bis zum 
folgenden Maerz in der Fa. sein musst, um das Anrecht auf das 
Weihnachtsgeld zu erhalten

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


Lesenswert?

Ja, hängt von der Vereinbarung im Arbeitsvertrag ab, nämlich ob das 
Weihnachtsgeld für geleistete Arbeit gezahlt wird oder für weitere 
Betriebstreue. Im letzterem Falle kann es zurückgefordert werden, aber 
auch dies muss sich aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag so ergeben.

von Attraktive Viertelhaushälte in absoluter Traumlage (Gast)


Lesenswert?

Senf D. schrieb:
> Arthur schrieb:
>> Es handelt sich um eine Firma in NRW und ist in der IG Metall.
>
> Falsch. Wenn, dann ist die Firma höchstens Mitglied im
> Arbeitgeberverband Gesamtmetall.
>> Steht mir tatsächlich kein Weihnachtsgeld zu?
>
> Das ist korrekt. Das hast du selbst verbockt, wenn du auch kündigst.

Mein Gott Walter. Verbockt hat der, der sich keinen gescheiten Anwalt 
leisten kann.

               -Donald Trump-

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Senf D. schrieb:
>
>
>> Steht mir tatsächlich kein Weihnachtsgeld zu?
>
> Das ist korrekt. Das hast du selbst verbockt, wenn du auch kündigst.

Das sehe ich anders. Er war vom 01.01. bis 31.12. beschäftigt. M.E. 
steht ihm das Weihnachtsgeld anteilig zu. BAG vom 13.11.2013 – 10 AZR 
848/12.

von F. B. (Firma: Finanzberater) (thomas1112)


Lesenswert?

Wir ein trauriges Weihnachten ohne das Geld. Naja nächstes Jahr ist ja 
schon wieder Weihnachten.

von Hälte in der Kälte (Gast)


Lesenswert?

Attraktive Viertelhaushälte in absoluter Traumlage schrieb im Beitrag 
#7271444:

> Viertelhaushälte

Du kannst so nix!

von Mussmacher (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:

>> Das ist korrekt. Das hast du selbst verbockt, wenn du auch kündigst.
>
> Das sehe ich anders. Er war vom 01.01. bis 31.12. beschäftigt.

Woher willste das wissen?


> steht ihm das Weihnachtsgeld anteilig zu. BAG vom 13.11.2013 – 10 AZR
> 848/12.

Das Urteil ist knapp 10 Jahre alt.
Weihnachtsgeld ist inzwischen in vielen Firmen freiwillige Zahlung auf 
die kein gesetzliches Anspruch (wie beim regulären Gehalt) besteht.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> M.E. steht ihm das Weihnachtsgeld anteilig zu

Warum anteilig?

von Shorty (Gast)


Lesenswert?

Mussmacher schrieb:
> Das Urteil ist knapp 10 Jahre alt.
> Weihnachtsgeld ist inzwischen in vielen Firmen freiwillige Zahlung auf
> die kein gesetzliches Anspruch (wie beim regulären Gehalt) besteht.

Gibt doch mittlerweile die Rechtssprechung, dass nach dreimaliger 
Zahlung ein Anspruch abgeleitet werden kann.

von Shorty (Gast)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> René H. schrieb:
>> M.E. steht ihm das Weihnachtsgeld anteilig zu
>
> Warum anteilig?

Warum sollte es überhaupt entfallen?

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Mussmacher schrieb:
> René H. schrieb:
>
>>> Das ist korrekt. Das hast du selbst verbockt, wenn du auch kündigst.
>>
>> Das sehe ich anders. Er war vom 01.01. bis 31.12. beschäftigt.
>
> Woher willste das wissen?
>
>

Hat er doch geschrieben. Er hat zum 31.12. gekündigt. Also war er auch 
bis dahin beschäftigt. Ob er noch Resturlaub und/oder Überstunden 
abbummelt, spielt keine Rolle.

Percy N. schrieb:
> René H. schrieb:
>> M.E. steht ihm das Weihnachtsgeld anteilig zu
>
> Warum anteilig?

Für vollständigen Anspruch muss man meist bis zum 31.03. des Folgejahres 
beschäftigt sein. Viele AG fordern ein Weihnachtsgeld anteilig zurück, 
wenn man vor dem 31.03. die Firma verlässt. Daher ist es immer ratsam, 
bis zum 31.03. des Folgejahres durchzuhalten. Steht im AV keine 
Stichtagsregelung, ist das Weihnachtsgeld zumindest anteilig zu zahlen. 
Manche AG fordern auch das ganze Weihnachtsgeld zurück, wenn man vor dem 
31.03. kündigt, scheitern aber meist vor dem ArbG.

: Bearbeitet durch User
von Mussmacher (Gast)


Lesenswert?

Shorty schrieb:

>> Weihnachtsgeld ist inzwischen in vielen Firmen freiwillige Zahlung auf
>> die kein gesetzliches Anspruch (wie beim regulären Gehalt) besteht.
>
> Gibt doch mittlerweile die Rechtssprechung, dass nach dreimaliger
> Zahlung ein Anspruch abgeleitet werden kann.

Nope, aus dreimaliger Freiwilligkeit kann kein Anspruch abgeleitet.
Ist halt wie beim Geschlechtsverkehr auch wenn sich manche das anders 
wünschen. :-(

von Mussmacher (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
>>>
>>> Das sehe ich anders. Er war vom 01.01. bis 31.12. beschäftigt.
>>
>> Woher willste das wissen?
>>
>>
>
> Hat er doch geschrieben. Er hat zum 31.12. gekündigt. Also war er auch
> bis dahin beschäftigt.

Aber nicht unbedingt seit dem ersten Januar ... manche wechseln schon 
nach ein paar Monaten, wenn es anderswo mehr gibt und die 
Kündigungsfrist das zulässt.

von Shorty (Gast)


Lesenswert?

Mussmacher schrieb:
> Shorty schrieb:
>
>>> Weihnachtsgeld ist inzwischen in vielen Firmen freiwillige Zahlung auf
>>> die kein gesetzliches Anspruch (wie beim regulären Gehalt) besteht.
>>
>> Gibt doch mittlerweile die Rechtssprechung, dass nach dreimaliger
>> Zahlung ein Anspruch abgeleitet werden kann.
>
> Nope, aus dreimaliger Freiwilligkeit kann kein Anspruch abgeleitet.
> Ist halt wie beim Geschlechtsverkehr auch wenn sich manche das anders
> wünschen. :-(

Steht hier aber anders:

https://karrierebibel.de/weihnachtsgeld/

Da gab es vor ein paar Jahren mal ein Urteil dazu.

von Mussmacher (Gast)


Lesenswert?

Shorty schrieb:
> Steht hier aber anders:
>
> https://karrierebibel.de/weihnachtsgeld/

Da haste nicht bis zum Ende gescrollt, denn da steht wie man sich als AG 
durch eine einseitige Erklärung aus der betrieblichen Übung stiehlt:

"Der Arbeitgeber kann die Leistung unter einem sogenannten 
Freiwilligkeitsvorbehalt gewähren. Dabei handelt es sich um eine 
einseitige Erklärung des Arbeitgebers gegenüber seinem Angestellten, 
dass sich aufgrund bestimmter gewährter Leistungen oder Vergünstigungen 
keine zukünftigen Ansprüche ableiten lassen. Eine mögliche Formulierung: 
„Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die auch bei 
mehrmaliger Gewährung keinerlei Rechtsanspruch für die Zukunft 
begründet.“"

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Für vollständigen Anspruch muss man meist bis zum 31.03. des Folgejahres
> beschäftigt sein. Viele AG fordern ein Weihnachtsgeld anteilig zurück,
> wenn man vor dem 31.03. die Firma verlässt.

Das passt nicht recht zu der von Dir angezogenen Entscheidung:

"Ei­ne Son­der­zah­lung, die je­den­falls auch Vergütung für be­reits 
er­brach­te Ar­beits­leis­tung dar­stellt, kann in All­ge­mei­nen 
Geschäfts­be­din­gun­gen nicht vom un­gekündig­ten Be­stand des 
Ar­beits­verhält­nis­ses zu ei­nem Zeit­punkt außer­halb des Jah­res 
abhängig ge­macht wer­den, in dem die Ar­beits­leis­tung er­bracht 
wur­de. Ei­ne der­ar­ti­ge Klau­sel be­nach­tei­ligt den Ar­beit­neh­mer 
un­an­ge­mes­sen iSd. § 307 Abs. 1 BGB (vgl. ausführ­lich BAG 18. 
Ja­nu­ar 2012 - 10 AZR 612/10 - BA­GE 140, 231). Wie aus­geführt, 
er­streckt sich die hier durch die Stich­tags­klau­sel ver­mit­tel­te 
Bin­dung des Ar­beit­neh­mers auf ei­nen Zeit­raum außer­halb des 
Be­zugs­jah­res. Dar­an ändern auch die erwähn­ten, in der Klau­sel aber 
nicht ge­nann­ten Fall­ge­stal­tun­gen ei­ner Be­en­di­gung des 
Ar­beits­verhält­nis­ses oh­ne Kündi­gung nichts."

"Die Klau­sel kann nicht mit dem In­halt auf­recht­er­hal­ten wer­den, 
dass die Ent­ste­hung des An­spruchs auf die Son­der­zah­lung 
le­dig­lich den - sei es auch gekündig­ten - Be­stand des 
Ar­beits­verhält­nis­ses am 31. De­zem­ber vor­aus­setzt. Die Klau­sel 
ist nicht teil­bar."

"4. Im Übri­gen kann ei­ne Son­der­zah­lung, die (auch) Vergütung für 
be­reits er­brach­te Ar­beits­leis­tung dar­stellt, in All­ge­mei­nen 
Geschäfts­be­din­gun­gen re­gelmäßig nicht vom Be­stand des 
Ar­beits­verhält­nis­ses am 31. De­zem­ber des Jah­res abhängig ge­macht 
wer­den, in dem die Ar­beits­leis­tung er­bracht wur­de. Die Klau­sel 
be­nach­tei­ligt den Ar­beit­neh­mer un­an­ge­mes­sen und ist des­halb 
nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB un­zulässig."

von Shorty (Gast)


Lesenswert?

Mussmacher schrieb:

> "Der Arbeitgeber kann die Leistung unter einem sogenannten
> Freiwilligkeitsvorbehalt gewähren. Dabei handelt es sich um eine
> einseitige Erklärung des Arbeitgebers gegenüber seinem Angestellten,
> dass sich aufgrund bestimmter gewährter Leistungen oder Vergünstigungen
> keine zukünftigen Ansprüche ableiten lassen. Eine mögliche Formulierung:
> „Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die auch bei
> mehrmaliger Gewährung keinerlei Rechtsanspruch für die Zukunft
> begründet.“"

Muss er dann aber auch machen. Kostet dann halt Attraktivität.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Der TE soll doch einfach mal sagen, was dazu im AV steht.

von Horst V. (hoschti)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Der TE soll doch einfach mal sagen, was dazu im AV steht.

Und in den Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema. Da ist oft auch 
einiges dazu geregelt.

von InterWebz (Gast)


Lesenswert?

Arthur schrieb:
> Es handelt sich um eine Firma in NRW und ist in
> der IG Metall.
>
> Steht mir tatsächlich kein Weihnachtsgeld zu?

Hallo Arthur,

wenn du auch IG Mitglied bist, wende dich an deine Niederlassung. Die 
können das sehr gut klären. Im, für dich, positiven Falle kennen die 
auch die weiteren Schritte. Falls notwendig und zutreffend hättest du 
über die IG-M eine Rechtsschutzversicherung für Arbeits- und 
Sozialrecht.

Gruß

Beitrag #7272328 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7272410 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Kritiker (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Das sehe ich anders. Er war vom 01.01. bis 31.12. beschäftigt. M.E.
> steht ihm das Weihnachtsgeld anteilig zu. BAG vom 13.11.2013 – 10 AZR
> 848/12.

Weihnachtsgeld steht ihm nicht zu, weil das nur christlichen 
Religionsangehörigen zustehen würde und trifft bei dem TO nicht zu. 
Daher wurde es gegendert und heißt nun Jahreszuwendung.

Es steht anteilig zu. In den Pflegeberufen bekam ich gerade von 
Kollegen, deren Frauen dort beschäftigt sind, dass diese zu einem 
Wechsel innerhalb des Konzerns gedrängt wurden und nun um die 
Jahreszuwendung gebracht werden. Angeblich wäre das eine Kündigung und 
damit kein Anspruch mehr darauf.

von Phasenschieber S. (Gast)


Lesenswert?

Kritiker schrieb:
> In den Pflegeberufen bekam ich gerade von
> Kollegen, deren Frauen dort beschäftigt sind, dass diese zu einem
> Wechsel innerhalb des Konzerns gedrängt wurden und nun um die
> Jahreszuwendung gebracht werden.

Völliger Mumpitz.

Im öffentl. Dienst (TVÖD) gilt: Wer bis zum 1.7 eines Jahres beschäftigt 
war, bekommt anteilmäßig die Jahressonderzuwendung, d.h. für 7 Monate 
Beschäftigung 58%, für 10 Monate 83%, für 12Monate 100%

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Kritiker schrieb:
> Weihnachtsgeld steht ihm nicht zu, weil das nur christlichen
> Religionsangehörigen zustehen würde

Woher hast Du den Schwachsinn? Solche Stammtischparolen will hier 
niemand.

Beitrag #7272723 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Shorty (Gast)


Lesenswert?

Kritiker schrieb:
> Weihnachtsgeld steht ihm nicht zu, weil das nur christlichen
> Religionsangehörigen zustehen würde und trifft bei dem TO nicht zu.

Das einzige Privileg von christlichen Religioinsangehörigen ist das 
entrichten der Krichensteuer, das steht den Anderen nicht zu.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Shorty schrieb:
> Kritiker schrieb:
>> Weihnachtsgeld steht ihm nicht zu, weil das nur christlichen
>> Religionsangehörigen zustehen würde und trifft bei dem TO nicht zu.
>
> Das einzige Privileg von christlichen Religioinsangehörigen ist das
> entrichten der Krichensteuer, das steht den Anderen nicht zu.

Bei denen heißt das dann Kirchgeld. Selbst schuld, wenn man eine/n 
Crist/in/en heiratet.

von F. B. (finanzberater)


Lesenswert?

Über Schweinepimmel darf hier gepostet werden, aber wenn ich schreibe, 
dass hier sowieso niemand IGM-Beiträge bezahlt, wird mein Beitrag 
gelöscht.

von Phasenschieber S. (Gast)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Bei denen heißt das dann Kirchgeld.

Nein, Kirchensteuer und Kirchgeld sind zwei grundverschiedene Dinge.

In vielen Gemeinden wird zusätzlich zu der zwangsweisen Kirchensteuer 
noch ein sogen. Kirchgeld erhoben, siehe: 
https://www.hirschau-evangelisch.de/kirchgeld-was-ist-das

Aber ich habe kein Mitleid, überhaupt nicht, wer die Kirche braucht, 
soll auch dafür bezahlen. :-)

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:
> Nein, Kirchensteuer und Kirchgeld sind zwei grundverschiedene Dinge.

Stimmt,  nichts anderes habe ich behauptet.

"Das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe ist eine Form der 
Kirchensteuer in Deutschland. Es wird nach Maßgabe der 
kirchensteuerrechtlichen Vorschriften der Bundesländer als Besonderes 
Kirchgeld von jenen Kirchenmitgliedern erhoben, die sich gem. §§ 26, 26 
b[1] EStG zur Einkommensteuer zusammen mit ihrem Ehegatten veranlagen 
lassen und selbst über kein oder ein geringeres Einkommen als der 
Ehegatte verfügen, der als allein- oder besserverdienender Ehepartner 
keiner steuerberechtigten bzw. steuererhebenden Kirche, 
Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft angehört, die 
Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.[2][3][4][5][6][7]

Es wird von seinen Gegnern als Strafsteuer angesehen und als 
„Heidensteuer“ bezeichnet.[8]"

https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchgeld_in_glaubensverschiedener_Ehe

Was Du meinst, ist wahrscheinlich doch eine Kirchensteuer, wie sich 
schon aus dem von Dir verlinkten Artikel ergibz. Siehe auch

"In Bayern wird von den örtlichen Steuerverbänden – dies sind die 
Kirchengemeinden als Körperschaften öffentlichen Rechts – als besondere 
Form der Kirchensteuer das Kirchgeld erhoben. Gesetzliche Grundlage für 
das allgemeine Kirchgeld ist Art. 20 BayKiStG.[30] Für die bayerischen 
Diözesen wurde eine entsprechende Ordnung erlassen, die in Art. 20 ff 
die Erhebung des Kirchgelds regelt.[31] Es handelt sich wohl um eine 
gesetzliche Kirchensteuerpflicht, jedoch wird aufgrund der geringen Höhe 
das Kirchgeld von den Kirchenverwaltungen nicht eingetrieben, sondern es 
werden die Kirchenmitglieder gebeten, ihre (gesetzliche) Pflicht zu 
erfüllen.[32]"

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)#Kirchgeld

von Dieter (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Woher hast Du den Schwachsinn?

Aus der Begruendung warum das nun Sonderzahlung, Jahressonderzahlung 
genannt wird.

von Phasenschieber S. (Gast)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Was Du meinst, ist wahrscheinlich doch eine Kirchensteuer, wie sich
> schon aus dem von Dir verlinkten Artikel ergibz. Siehe auch

Ob es eine Steuer ist, oder nicht, kann man betrachten wie man will, 
genauso wie mit der Rundfunkgebühr; für mich sind das Steuern.

Nichtnur in Bayern wird diese erhoben, auch hier im Saarland, wo man 
erzkatholisch ist, wird diese von manchen (nicht allen) Gemeinden 
erhoben und du hast juristisch keine Chancen das anzufechten.

Es ist ja auch weltweit einzigartig, daß man als Säugling zum Mitglied 
einer Institution gemacht wird, wo man nur durch Widerspruch wieder raus 
kommt.

Aber okay, das hat mit Weihnachtsgeld jetzt nichts zu tun und ichselbst 
erfreue mich schon jahrzehnte einem mitglieds- und somit 
kirchensteuerfreien Lebens :-)

von Shorty (Gast)


Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:
> Ob es eine Steuer ist, oder nicht, kann man betrachten wie man will,
> genauso wie mit der Rundfunkgebühr; für mich sind das Steuern.

Es ist keine Steuer, es ist legalisierter Diebstahl.

von Niemand (Gast)


Lesenswert?

Shorty schrieb:
> Es ist keine Steuer, es ist legalisierter Diebstahl.

Mal sehen wie lange das so stehen bleibt, u . meins auch hier?
Alle Daumen hoch! Mist dass es hier noch keinen Smilies gibt.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Niemand schrieb:
> Mist dass es hier noch keinen Smilies gibt.

von Zero Knowledge (Gast)


Lesenswert?

F. B. schrieb:
> Über Schweinepimmel darf hier gepostet werden, aber wenn ich schreibe,
> dass hier sowieso niemand IGM-Beiträge bezahlt, wird mein Beitrag
> gelöscht.

Wie Herr Trappatoni sagen würde, dieses Forum hat fertig...

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:
> Es ist ja auch weltweit einzigartig, daß man als Säugling zum Mitglied
> einer Institution gemacht wird, wo man nur durch Widerspruch wieder raus
> kommt.

Schön wär's! Hierzulande geht es insoweit noch geradezu harmlos zu.

von Reinhard S. (rezz)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Phasenschieber S. schrieb:
>> Nein, Kirchensteuer und Kirchgeld sind zwei grundverschiedene Dinge.
>
> Stimmt,  nichts anderes habe ich behauptet.
>
> "Das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe ist eine Form der
> Kirchensteuer in Deutschland.

Kirchgeld muss nichts mit Katholisch oder verheiratet zu tun haben. 
Gibts auch in evangelischen Gebieten und da auch mal für jeden und wird 
(zumindest hier) direkt an die lokale Kirchgemeinde bezahlt.

: Bearbeitet durch User
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.