Hallo, nach meinem Kenntnisstand erhöhen viele Stromversorger ab dem 1.1.2023 die Preise für Strom und Gas (so auch meiner). Daher die Frage, könnte es sich lohnen, zum 31.12. die Zähler abzulesen bzw. die Zählerstände mit Zeugen zu notieren und/oder gleich dem Energieversorger mitzuteilen? Hat sich hier jemand schon näher mit dieser Thematik und den Konsequenzen daraus befasst?
Damit sich etwas lohnt, sollte Aufwand und Nutzen passen. Beides lässt du offen. Meinst du das jetzt echt ernst?
Nutz doch die Preiserhöhung um in sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-13201#:~:text=Sie%20haben%20in%20der%20Regel%20bei%20jeder%20Preis%C3%A4nderung,werden%2C%20an%20dem%20die%20Preiserh%C3%B6hung%20in%20Kraft%20tritt.
Es soll, in der gesamten Geschichte der Stromversorgung, schon mal vorgekommen sein, dass Preise erhöht wurden. Wie wurde das nur damals immer mit den Zählerständen gehandhabt? Das muss ja für die Versorger nun völliges Neuland sein.
Wenn sparsam warst gegenüber dem Vorjahr wirst du höher eingeschätzt und sparst.
Natürlich lohnt es sich, die Stromanbieter schätzen garantiert nicht zu deinen Gunsten. Bisheriger Jahresverbrauch beim Herrn Müller? So 2300kWh! Schätzung für 2022? Er wird bestimmt sehr sparsam gewesen sein, 800kWh werden im gelangt haben dieses Jahr. Ablesung beim Herrn Müller im August: Oho, da hat jemand seit dem ersten Januar ja über 3000kWh verbraucht. Tja, macht jetzt 50ct/kWh...
Cyblord -. schrieb: > Wie wurde das nur damals immer mit den Zählerständen gehandhabt? Der Zählerstand wird vom Versorger geschätzt. Das aber kann für den Kunden ungünstig sein, wenn er beispielsweise gleichzeitig zum Jahresbeginn seinen Stromverbrauch deutlich reduziert. Denn dann kann der geschätzte Zählerstand zur Folge haben, daß ein gewisser Anteil "alter" Kilowattstunden zum neuen Tarif abgerechnet wird. > Das muss ja für die Versorger nun völliges Neuland sein. Eher für Dich, wenn man's Dir eigens erklären muss.
Ludwig schrieb: > Daher die Frage, könnte es sich lohnen, zum 31.12. die Zähler abzulesen > bzw. die Zählerstände mit Zeugen zu notieren und/oder gleich dem > Energieversorger mitzuteilen? Dafür brauchst du einen Notar ;-) Es lohnt sich für dich, wenn dein jetziger, ungedeckelter Preis höher ist als ab 1.1.2023 und du als eifriger Energiesparer beim jetzt hohen Preis kaum etwas verbraucht hast. Oder anders ausgedrückt: wenn du zum 1.1.2023 einen zu niedrigen Zählerstand angibts, kannst du ein paar Euro "sparen". Selber werde ich ablesen und den Verbrauch mitteilen, einfach um eine korrekte Abrechnung zu bekommen. Dazu sind die Zähler da.
Ableser schrieb: > wenn du zum > 1.1.2023 einen zu niedrigen Zählerstand angibts, kannst du ein paar Euro > "sparen". Alter...da solltest du nochmal in die Schule gehen.
Stadtwerke schrieb: > Alter...da solltest du nochmal in die Schule gehen. Ich warte lieber ab, bist du soweit bist und dort Rechnen gelernt hast.
Ableser schrieb: > Ich warte lieber ab, bist du soweit bist und dort Rechnen gelernt hast. Du hattest jetzt so viel Zeit zum Nachdenken und raffst es noch immer nicht! Ableser schrieb: > wenn du zum > 1.1.2023 einen zu niedrigen Zählerstand angibts, kannst du ein paar Euro > "sparen". Ich würde da einen erhöhten Zählerstand ablesen und weiter leiten. Mehr verrate ich dir jetzt aber nicht, du darfst gerne weiterhin blöd durchs Leben rennen.
Ich lese am Ende eines jeden Monats die Zähler ab und melde diese Werte online. Die Anbieter würde sonst nämlich schätzen bei Preiserhöhungen.
Stadtwerke schrieb: > Mehr verrate ich dir jetzt aber nicht, du darfst gerne weiterhin blöd > durchs Leben rennen. Dein Textverständnis ist noch steigerungsfähig. Ableser schrieb: > Es lohnt sich für dich, wenn dein jetziger, ungedeckelter Preis höher > ist als ab 1.1.2023 und du als eifriger Energiesparer beim jetzt hohen > Preis kaum etwas verbraucht hast. Offensichtlich hast du weder Gasheizung noch Gaszähler und noch einen günstigen Stromtarif. Der Stromverbrauch wird nur wenig von der Jahreszeit beeinflusst und kann gut geschätzt/interpoliert werden. Beim Gasverbrauch sieht das ganz anders aus. Frag deine Eltern.
Cyblord -. schrieb: > Wie wurde das nur damals > immer mit den Zählerständen gehandhabt? Genau wie heute. Nach einen offiziell Verfahren, dessen Rechtgrundlage der Versorgen dir nennen muss. Zitat von mein Versorger. :"Die Verbrauchsschätzung erfolgt nach den einschlägigen technischen Regelwerken (z.B. Metering-Code VDE-AR-N 4400)"
> Natürlich lohnt es sich, die Stromanbieter schätzen garantiert nicht zu > deinen Gunsten. Mein Versorger (Strom / Gas) hat im Lauf der Jahre immer mal wieder die Preise geringfügig erhöht. Dies geschah meist innerhalb eines Abrechnungsjahres. Zu dem jeweiligen Erhöhungszeitpunkt wurden die Zählerstände natürlich nicht abgelesen, sondern geschätzt. Dies erschien korrekt und detaill- iert in der Jahresabrechnung. Nach meinen Beobachtungen entsprachen die Schätzwerte ziemlich genau dem tatsächlichen Verbrauch. Bei den aktuellen gewaltigen Tarif- steigerungen könnte dies aber vom Versorger nun auch ganz anders gehandhabt werden.
Was hindert jemanden daran, zu bestimmten Terminen den Zählerstand an den Versorger zu übermitteln? Dazu haben alle Versorger ein Internetportal. Das Leben kann so einfach sein...
Ableser schrieb: > Der Stromverbrauch wird nur wenig von der Jahreszeit beeinflusst und > kann gut geschätzt/interpoliert werden. so pauschal kann man das nicht sagen Es ist schon ein Unterschied ob das Licht 30min oder 6 Stunden an ist Auch läuft im Sommer keine Heizung Manche haben auch eine PV-Anlage, die verzerrt das deutlichst Klar, bei manchen läuft dafür Poolpumpe,- E-Rasenmäher usw
Cyblord -. schrieb: > Es soll, in der gesamten Geschichte der Stromversorgung, schon mal > vorgekommen sein, dass Preise erhöht wurden. Ja aber nicht um 100% du Troll.
Ludwig schrieb: > könnte es sich lohnen, zum 31.12. die Zähler abzulesen Wie auch in den Vorjahren, habe ich gerade wieder den Brief des Netzbetreibers: "... übermitteln sie den Zählerstand bis 04.01." Das ist die normale Jahresabrechnug und nichts Besonderes! Peter Bumsen schrieb: > Natürlich lohnt es sich, die Stromanbieter schätzen garantiert nicht zu > deinen Gunsten. Blödes Argument. Wenn das passiert, wird das halt im Folgejahr wieder gerade gezogen, zuviel wäre bei einer Erhöhung sogar vorteilhaft. Ableser schrieb: > Der Stromverbrauch wird nur wenig von der Jahreszeit beeinflusst Willst Du mit Schlaumaier konkurrieren, wer den größeren Blödsinn absondert? Hier sind es im Winter geschätzt bis zu 30% mehr Monatsverbrauch. Mieter schrieb: > Nach meinen Beobachtungen entsprachen die Schätzwerte ziemlich genau > dem tatsächlichen Verbrauch. Ich schreibe monatlich für mich den Stand auf. In der Vergangenheit hat das recht gut zur Zwischenschätzung gepasst. Muss man auf der Folgerechnung mal gucken, da ja zur Jahresmitte die EEG-Umlage korrigiert wurde. Re D. schrieb: > Ja aber nicht um 100% du Troll. Auch diesmal nicht, wobei meine 32% ja auch nicht zu vernachlässigen sind.
Leute, schlagt Euch doch nicht gleich wieder alle gegenseitig die Köpfe ein, sondern beachtet folgendes: Es gibt Anbieter, die bisher die Preise noch nicht (oder nicht so stark) angehoben haben, dies aber zum 1.1 tun. Hier steigt der Strompreis trotz Bremse zum Jahreswechsel an. Da lohnt es sich, den Stand zum 31.12. zu melden, wenn man danach weniger verbraucht als davor. Es gibt Anbieter, die die Preise bereits erhöht hatten und deren Strompreis nun durch die Bremse zum 1.1. fällt. Da lohnt es sich den Stand zum 31.12. zu melden wenn der Verbrauch nach dem Jahreswechsel höher liegt als davor. Es gibt außerdem Anbieter, bei denen der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr entspricht, so dass man ohnehin zum Jahreswechsel ablesen muss, und es gibt welche, die zu anderen Zeiten abrechnen. Mancherorts bekommt man sogar zweimal im Jahr eine Aufforderung zur Abgabe des Zählerstands, einmal vom Netzbetreiber und einmal vom Stromanbieter.
Stadtwerke schrieb: > Was hindert jemanden daran, zu bestimmten Terminen den Zählerstand an > den Versorger zu übermitteln? > > Dazu haben alle Versorger ein Internetportal. Erstens muss man dazu den Stromzähler ablesen (ab in den Keller) und zweitens dann auch noch irgendwo die Zugangsdaten für dieses Portal (wieder)finden. Mir ist das zuviel Aufwand für die paar Cent.
Ludwig schrieb: > Daher die Frage, könnte es sich lohnen, zum 31.12. die Zähler abzulesen > bzw. die Zählerstände mit Zeugen zu notieren und/oder gleich dem > Energieversorger mitzuteilen? Gunnar F. schrieb: > Damit sich etwas lohnt, sollte Aufwand und Nutzen passen. Beides lässt > du offen. Meinst du das jetzt echt ernst? Das mache ich als selbststängiger und Vermieter schon jahrelang. Mir kommt kein Zählerableser außer am 31.12. um 23.59 Uhr ins Haus. Siehe $36 und $38 Einkommensteuergesetz. Sonst zahlt man die die Differenz aus versteuerten Einkommen selbst und man(n) hat Probleme mit der Mietabrechnung.
Ludwig schrieb: > Daher die Frage, könnte es sich lohnen, zum 31.12. die Zähler abzulesen > bzw. die Zählerstände mit Zeugen zu notieren und/oder gleich dem > Energieversorger mitzuteilen? Gunnar F. schrieb: > Damit sich etwas lohnt, sollte Aufwand und Nutzen passen. Beides lässt > du offen. Meinst du das jetzt echt ernst? Das mache ich als selbststängiger und Vermieter schon jahrelang. Mir kommt kein Zählerableser außer am 31.12. um 23.59 Uhr ins Haus. Siehe $36 und $38 Einkommensteuergesetz. Sonst zahlt man die die Differenz aus versteuerten Einkommen selbst und man(n) hat Probleme mit der Mietabrechnung. lol schrieb: > Ich lese am Ende eines jeden Monats die Zähler ab und melde diese Werte > online. Die Anbieter würde sonst nämlich schätzen bei Preiserhöhungen. Der Mann hat recht, es führt zu einer genauen Abrechnung, kann aber auch unvorteilhaft sein. HolgerR
Als kleiner Junge in den 60ern hieß es bei meiner Mutter immer am Ende eines Monats : "Ich muß noch etwas Geld zurückhalten, weil der Lichtmann noch ablesen kommt."
Manfred schrieb: > Hier sind es im Winter geschätzt bis zu 30% mehr > Monatsverbrauch. Geschätzt? So so. Und im realen Leben bist du Max Mustermann? "... bis zu ..." Das liest sich wie Werbung wie "bis zu 1000 Mbit/s" Nehmen wir die 30% als Spitze-Spitze-Wert, dann bleiben bezogen auf den Mittelwert +/- 15%. Ist das jetzt viel? Beim Strom sind nicht die paar LED-Leuchten von Bedeutung sondern die Dauerläufer Kühlschrank und die Wärmeverbraucher Geschirrspüler und Waschmaschine. Wäschetrockner möchte ich jetzt keinem unterstellen. Im Winter kommt bei einer Heizungsanlage die Umälzpumpe hinzu, im Sommer wird wohl mehr verschwitze Wäsche gewaschen werden müssen. Beim Gasverbrauch einer Gasheizung werden hingegen in der Heizperiode >90% sprichwörtlich verheizt. Geschickterweise hat man im Sommer die Gasspeicher gefüllt, um Reserve für den Winter zu haben. Den Verbrauch im Sommer kann man aus der Portokasse bezahlen, im Winter sieht das ganz anders aus. Heinz B. schrieb: > Als kleiner Junge in den 60ern hieß es bei meiner Mutter > immer am Ende eines Monats : > "Ich muß noch etwas Geld zurückhalten, weil der Lichtmann > noch ablesen kommt." Und die Runfunkgebühren wurden vom Postboten eingezogen;-)
Heinz B. schrieb: > "Ich muß noch etwas Geld zurückhalten, weil der Lichtmann > noch ablesen kommt." Wurde da bar kassiert? Interessant. Zu Strompreis und Anbieter wechseln: Bekannter (Tirol) hatte sich vor paar Jahren einen anderen Stromanbieter genommen, war gleich im 2. Jahr etwas teurer als der lokale Versorger. Bei 5€ mehr im Monat war die Trägheit noch zu groß, aber jetzt kostet die KWh 0,38 statt 0,08 + Netzkosten. Ich zahle 0,18/kWh, er wollte wechseln. Auf dem "Stromamt" (TIWAG ist ÖVP-Protektorat :-) ) hieß es dann, wer Neuvertrag abschließt, zahlt 0,45/kWh + Netzkosten. Andere Anbieter langen noch kräftiger zu.
Stadtwerke schrieb: > Ich würde da einen erhöhten Zählerstand ablesen und weiter leiten. > Mehr verrate ich dir jetzt aber nicht, du darfst gerne weiterhin blöd > durchs Leben rennen. Und genau so würde ich es auch machen. Dann tut der höhere Strompreis im nächsten Jahr nähmlich nicht mehr so weh, weil ich den Verbrauch für nächstes Jahr quasi schon dieses Jahr mit angegeben habe und somit weniger Geld pro kWh bezahlt habe.
Holger R. schrieb: > Ludwig schrieb: >> Daher die Frage, könnte es sich lohnen, zum 31.12. die Zähler abzulesen >> bzw. die Zählerstände mit Zeugen zu notieren und/oder gleich dem >> Energieversorger mitzuteilen? > > Gunnar F. schrieb: >> Damit sich etwas lohnt, sollte Aufwand und Nutzen passen. Beides lässt >> du offen. Meinst du das jetzt echt ernst? > > Das mache ich als selbststängiger und Vermieter schon jahrelang. Was interessiert aber meinen Vermieter mein Strompreis und mein Zählerstand? Das läuft doch komplett an dem vorbei.
Reinhard S. schrieb: > Was interessiert aber meinen Vermieter mein Strompreis und mein > Zählerstand? Das läuft doch komplett an dem vorbei. Es ist EURER Strompreis der ihn interessiert. ;) Nennt man Gemeinstrom. Und der kommt in die Nebenkostenabrechnung.
Michael M. schrieb: > Stadtwerke schrieb: >> Ich würde da einen erhöhten Zählerstand ablesen und weiter leiten. >> Mehr verrate ich dir jetzt aber nicht, du darfst gerne weiterhin blöd >> durchs Leben rennen. > > Und genau so würde ich es auch machen. Klar kann man versuchen zu bescheißen. Ich würde das nicht tun, zum einen aus Prinzip, zum anderen, weil die damit erreichte Ersparnis (sofern es überhaupt eine gibt) in keinem Verhältnis zu den Scherereien, stehen würde, die ein Auffliegen der Aktion nach sich ziehen würde.
Yalu X. schrieb: > Klar kann man versuchen zu bescheißen. Ich würde das nicht tun, zum > einen aus Prinzip, Die bauen hier gerade noch überall smarte Zähler ein. Bescheißen kann man da aufgrund des Speichers doch eh nicht mehr ohne hohe Chance erwischt zu werden, oder?
Mein EVU verrechnet für unterjjährige Zählerablesung 10€. Kann man sich ausrechnen ob sichs rechnet, grob gesagt eher nicht. Wenn du ein Smartmeter hast wissen die eh wann was verbraucht wurde und wird dementsprechend abgerechnet.
> Die bauen hier gerade noch überall smarte Zähler ein.
Hier (in Norddeutschland) wurde kürzlich auch ein neuer Zaähler
eingebaut. Der war/ist so "smart", dass ich wiederum selber dessen
Zählerstand telefonisch übermitteln sollte.
Chronologie, gekürzt:
EMail an mich:
"Bitte übermitteln Sie uns den aktuellen Zählerstand"
(angebenn war die Nr. des 2 Wochen vorher ausgebauten alten Ferraris).
Weiter, via Telefon:
-Ich:
Gerne, die Daten liegen Ihnen aber bereits vor,
protokolliert beim Zählertausch.
Auf dem aktuell eingebauten Exemplar sind's
bisher nicht so viele kWh, brauchen Sie die Angabe?
-Telefonfachkäftin:
Wieso haben Sie einen neuen Zähler?
-Ich:
Weil Sie, als EVU, offenbar erfolgreich, eine Fachfa. beauftragt hatten,
einen neuen Zähler einzubauen.
-Telefonfachkräftin:
Gut. Und wieviel Kilowatt sind's jetzt?
Ich:
Weiss ich nicht, meine Taschenlampe ist kaputt.
(Nur mittels Morsezeichen einer solchen Lampe kann ich beim
neuen Zähler die LEISTUNG auslesen.)
Aber ich teile Ihnen gerne die lt. Anzeige des Smart-Dingens die
bis dato verbrauchte ENERGIE in einer passenden Einheit,
in kWh mit,
aktuell stehen da XXX kWh drauf..
-Telefonfachkräftin:
Aha, prima, vielen Dank.
Schlaumaier schrieb: > Reinhard S. schrieb: >> Was interessiert aber meinen Vermieter mein Strompreis und mein >> Zählerstand? Das läuft doch komplett an dem vorbei. > > Es ist EURER Strompreis der ihn interessiert. ;) Nennt man Gemeinstrom. > Und der kommt in die Nebenkostenabrechnung. Auf den Strompreis für diesen Vertrag/Zähler hab ich keinen Einfluss und keinen Einblick und weil der Preis eh durch die Anzahl der Mieter geteilt wird: Reinhard S. schrieb: > Mir ist das zuviel Aufwand für die paar Cent.
Ableser schrieb: > Beim Gasverbrauch sieht das ganz anders aus. Da würde man zumindest erwarten, dass für die Schätzung die jahreszeitlichen Schwankungen anhand der Heizgradtag berücksichtigt werden. https://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl
Manfred schrieb: > Wie auch in den Vorjahren, habe ich gerade wieder den Brief des > Netzbetreibers: "... übermitteln sie den Zählerstand bis 04.01." > Das ist die normale Jahresabrechnug und nichts Besonderes! Hier in der Region findet das beim örtlichen Versorger im Sommer statt. Stadtwerke schrieb: >> wenn du zum >> 1.1.2023 einen zu niedrigen Zählerstand angibts, kannst du ein paar Euro >> "sparen". > > Alter...da solltest du nochmal in die Schule gehen. Dahinter steckt der Gedanke, dass man dann den Verbrauch zu den eigenen Gunsten verschieben würde, wenn der Strom im nächsten Jahr teurer wird (gilt analog natürlich auch für Gas). Was aber anscheinend noch nicht ganz klar ist. In den Nachrichten kam heute, dass die Anbieter den strompreis nur so weit erhöhen dürfen, wie sie Mehrkosten nachweisen können (wobei der Strompreis in D bisher eher einer Black Box gleicht, zumindest in Teilen. Und der Strompreis in D wohl mit der teuerste weltweit ist). In diesem Zusammenhang interessantes Video von Martin Wehrle: "Achtung! DAS schlägt bis zum 31.12. voll ein" https://www.youtube.com/watch?v=mSbKrmMNvx8
Reinhard S. schrieb: > Was interessiert aber meinen Vermieter mein Strompreis und mein > Zählerstand? Das läuft doch komplett an dem vorbei. Die Frage umgekehrt stellen. Meinen Mieter interessiert schon meinen Zählerstand als Vermieter, nicht meinen privaten Zähler. In meinem Haus sind zwei Miet-Wohnungen, 1 privat Wohnung, Gewerbe und vier Zähler, 2 für die Mieter privat. 1 für mich privat und 1 für meinen Betrieb incl für den Gemeinstrom, also Treppenhauslicht, Haus und Hofbeleuchtung, Klingel, Antenne, Heizung und so Kram. Und den muß ich anteilig umlegen. Jetzt verstanden ? Oder soll ich daß auf malen. Und wenn der Zählermensch nicht am 24.12. kommt, dann gibt es eine Differenz und Reichlich Ärger mit der Abrechnung wenn dann auch noch ein Mieterwechsel war. HolgerR
Re D. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Es soll, in der gesamten Geschichte der Stromversorgung, schon mal >> vorgekommen sein, dass Preise erhöht wurden. > > Ja aber nicht um 100% du Troll. Meine Großeltern hatten das anders in Erinnerung. Damals versuchte nan, sich beim Bäcker vozudrängeln, damit der Waschkorb voll Geld auch wirklich dann noch für ein ganzes Dutzdnd Brötchen reichte, wenn man dran war. Schon lustig, was manche Jammerlappen schon für böse Inflation halten; was würden die wohl in der Türkei oder sonstwo machen?
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Holger R. schrieb: > Reinhard S. schrieb: >> Was interessiert aber meinen Vermieter mein Strompreis und mein >> Zählerstand? Das läuft doch komplett an dem vorbei. > Die Frage umgekehrt stellen. > Meinen Mieter interessiert schon meinen Zählerstand als Vermieter, > nicht meinen privaten Zähler. > In meinem Haus sind zwei Miet-Wohnungen, 1 privat Wohnung, Gewerbe und > vier Zähler, > 2 für die Mieter privat. 1 für mich privat und 1 für meinen Betrieb incl > für den Gemeinstrom, also Treppenhauslicht, Haus und Hofbeleuchtung, > Klingel, Antenne, Heizung und so Kram. Und den muß ich anteilig umlegen. > Jetzt verstanden ? Nicht wirklich. Gemeinstrom ok, aber wenn mein Vermieter jetzt den ganzen Energieverbrauch seiner Firma als Gemeinstrom von mir bezahlt haben will wäre ich wohl schnell woanders. > Und wenn der Zählermensch nicht am 24.12. kommt, dann gibt es eine > Differenz und Reichlich Ärger mit der Abrechnung wenn dann auch noch ein > Mieterwechsel war. Kann man berechnen oder halt selbst ablesen und melden, wenn mans genau machen will. Wegen ein paar Cent/kWh brauch sich da keiner aufregen.
> Und wenn der Zählermensch nicht am 24.12. kommt, dann gibt es eine > Differenz und Reichlich Ärger mit der Abrechnung wenn dann auch noch ein > Mieterwechsel war. Man fotografiert mit Bild-Zeitung im Foto wo das Datum zu sehen ist. Da du den i.d.R. nicht zurück drehen kannst, war MINDESTENS der Wert da, als die Bildzeitung erschienen ist. Und da nix billiger wird, besonders jetzt nicht, bekommst du das bei Stress vor jeden Richter durch.
Schlaumaier schrieb: > Man fotografiert mit Bild-Zeitung im Foto wo das Datum zu sehen ist. > Da du den i.d.R. nicht zurück drehen kannst, war MINDESTENS der Wert da, > als die Bildzeitung erschienen ist. Schwachsinn, wie üblich! Niemand hindert Dich, eine sechs Wochen alte Zeitung zu nehmen.
> Niemand hindert Dich, eine sechs Wochen alte Zeitung zu nehmen. Wie um Beispiel diese: https://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/bild-ohne-seite-1-girl-die-letzte-haelt-die-brueste-hin-a-820310.html ;-)
Percy N. schrieb: > Niemand hindert Dich, eine sechs Wochen alte Zeitung zu nehmen. Sogar sechs Monate alte Zeitungen lassen sich auch heute noch problemlos zusammen mit dem Zählerstand abfotografieren.
Geht da auch der BUMMI? Am 31.12. 24Uhr, da wird vielleicht das Doppelte abgelesen :-(
Michael M. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Niemand hindert Dich, eine sechs Wochen alte Zeitung zu nehmen. > > Sogar sechs Monate alte Zeitungen lassen sich auch heute noch problemlos > zusammen mit dem Zählerstand abfotografieren. Toll dass der Barcode deiner Zählernummer auf dem Bild ist.
Peter Bumsen schrieb: > Toll dass der Barcode deiner Zählernummer auf dem Bild ist. In anderen Threads sind auch Strom- Wasserzähler mit Barcode von mir abgebildet. Die kennt also sowieso schon jeder.
Percy N. schrieb: > Schlaumaier schrieb: >> Man fotografiert mit Bild-Zeitung im Foto wo das Datum zu sehen ist. >> Da du den i.d.R. nicht zurück drehen kannst, war MINDESTENS der Wert da, >> als die Bildzeitung erschienen ist. > > Schwachsinn, wie üblich! > > Niemand hindert Dich, eine sechs Wochen alte Zeitung zu nehmen. Na ja, wenn Du dem Energieversorger am 1.Januar den Zählerstand vom 15.November mitteilst und das mit dem Foto einer 6 Wochen alten Zeitung beweisen möchtest, dann ist das natürlich Blödsinn. Wenn aber Übermittlungszeitpunkt, Ablesedatum und Erscheinungsdatum der Zeitung zu einander passen, also z.B. alles vom und am 1.Januar, dann liegt Herr Schlaumaier mit seiner Darstellung ausnahmsweise mal nicht ganz falsch... Quatsch ist das nur deshalb, weil die Zeitung ja wohl als Beweismittel vor Gericht herhalten soll, sich aber niemand wegen 10 oder 100 Teuros den ganzen damit verbundenen Stress und Zeitaufwand antut.
Reinhard S. schrieb: > Nicht wirklich. Gemeinstrom ok, aber wenn mein Vermieter jetzt den > ganzen Energieverbrauch seiner Firma als Gemeinstrom von mir bezahlt > haben will wäre ich wohl schnell woanders. Will ich ja nicht. Aber man Anteile umlegen. Entweder messen oder schätzen. Oder Pauschale vereinbaren oder fähr umlegen. Ist in Grenzen alles zu lässig. Eine 100% gerechte Mietabrechnung ist es nicht. Beide Seite, Mieter und Vermieter mußen in den zulässigen Toleranzen leben. In Hamburg gibt es noch Wohnblocks, die haben im Treppenhaus gemeinsame Klos und Duschen, der eine geht 10 mal, der andere 2 mal auf Klo und der dritte duscht alle halbe Stunde, geht dafür aber nicht auf Klo, hat dafür aber keinen Hausmüll wo bei der erste Mieter den Mülleimer 2 mal am Tag vollmacht. Für eine Mieterin bringe ich auch die alten Batterien zur AWS, habe dafür mit ihr einmal in der Woche Familientag. Wie will mann das umlegen. Auch hier ist wieder Irionie dabei und mal sehen ob der Moderator oder die Mitleser das verstehen. HolgerR
goldfinger schrieb: > Na ja, wenn Du dem Energieversorger am 1.Januar den Zählerstand vom > 15.November mitteilst und das mit dem Foto einer 6 Wochen alten Zeitung > beweisen möchtest, dann ist das natürlich Blödsinn. Schau an, soweit hast Du mitgedacht. > Wenn aber Übermittlungszeitpunkt, Ablesedatum und Erscheinungsdatum der > Zeitung zu einander passen, also z.B. alles vom und am 1.Januar, dann > liegt Herr Schlaumaier mit seiner Darstellung ausnahmsweise mal nicht > ganz falsch... Stimmt auch. > Quatsch ist das nur deshalb, weil die Zeitung ja wohl als Beweismittel > vor Gericht herhalten soll, Letztendlich ja > sich aber niemand wegen 10 oder 100 Teuros > den ganzen damit verbundenen Stress und Zeitaufwand antut. Darum geht es nicht. Der Beweisgegner wird sich schlicht und ergreifend zum Alter der Zeitung bei der Erstellung des Lichtbildes mit Nichtwissen erklären. Das war es dann ...
Ludwig schrieb: > Hallo, > nach meinem Kenntnisstand erhöhen viele Stromversorger ab dem 1.1.2023 > die Preise für Strom und Gas (so auch meiner). > Daher die Frage, könnte es sich lohnen, zum 31.12. die Zähler abzulesen > bzw. die Zählerstände mit Zeugen zu notieren und/oder gleich dem > Energieversorger mitzuteilen? Kenne Leute die geben nun vor dem Tarifwechsel nochmal schnell mehr an wie sie Verbraucht haben. Die nehmen praktisch den billigen Strom mit ins nächste Jahr. Hat zwar zur Folge das man kurz mehr Abschläge bezahlt aber das wird ja dann eh wieder verrechnet.
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Bearbeitet durch User
lol schrieb: > Ich lese am Ende eines jeden Monats die Zähler ab und melde diese Werte > online. Die Anbieter würde sonst nämlich schätzen bei Preiserhöhungen. Mieter schrieb: > Zu dem jeweiligen Erhöhungszeitpunkt wurden die Zählerstände natürlich > nicht abgelesen, sondern geschätzt. Dies erschien korrekt und detaill- > iert in der Jahresabrechnung. > > Nach meinen Beobachtungen entsprachen die Schätzwerte ziemlich genau > dem tatsächlichen Verbrauch. Hier kam nun die Jahresabrechnung für 2022, Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Zum 01.07.22 wurde die EEG-Umlage verringert und der Zählerstand laut Rechnung "Vom System errechnet". Diese "Errechnung" liegt 50kWh über meiner Ablesung, was ungefähr 30% des Monatsverbrauches bzw. 2,3% des Jahresverbrauches entspricht. Wäre das nicht in diesem Thread palawert worden, hätte ich garnicht nachgeschaut. In Euro heißt das, dass ich rund 2 Euro gespart habe. Zum Jahresende habe ich verspätet gemeldet, die Rückrechnung ergibt 50ct zu meinem Nachteil. Grob über den Daumen denke ich, dass diese Abweichungen sich im Mittelwert über alle Kunden aufheben und nicht den Zweck verfolgen, zusätzliche Gewinne zu erzielen.
Ableser schrieb: > Der Stromverbrauch wird nur wenig von der Jahreszeit beeinflusst und > kann gut geschätzt/interpoliert werden Ach echt? Also mein Stromverbrauch ist zum Teil direkt von der Wetterlage abhängig. Und ich verstehe das ganze Problem nicht. Ich bekomme am Ende vom Jahr eine Ablesekarte, die ich ausfüllen und zurück bringen muss, oder den QR Code scanne oder eine eMail schreibe.. und das alles mit Stichtag 1.1 und gemeldet werden muss bis 3.1. Erfolgt keine Meldung, kommen die Stadtwerke selbst zum ablesen, schlägt auch das fehl, wird geschätzt. Aber mit dem ganz groben Daumen. Zur EEG Umlagenänderung gab es eine Zwischenabfrage der Zählerstände. Und alle paar Jahre (so wie Ende letztes Jahr mal wieder) kommt der Kollege der Stadtwerke persönlich vorbei. Man kann sich das Leben auch einfach schwer machen ...
Ich A. schrieb: >> Der Stromverbrauch wird nur wenig von der Jahreszeit beeinflusst und >> kann gut geschätzt/interpoliert werden > Ach echt? Also mein Stromverbrauch ist zum Teil direkt von der > Wetterlage abhängig. Weiter vorne schrieb ich, dass ich im Winter mehr verbrauche, jeweils über den Monat abgelesen. Das wurde nicht verstanden oder mit Vorsatz dumm kommentiert. Bei mir dürfte der Mehrverbrauch im wesentlichen von der Heizung verursacht sein, Beleuchtung hat einen nur geringen Anteil. > Ich bekomme am Ende vom Jahr eine Ablesekarte, die ich ausfüllen und > zurück bringen muss, oder den QR Code scanne oder eine eMail schreibe.. > und das alles mit Stichtag 1.1 und gemeldet werden muss bis 3.1. So ist das hier auch, die Ablesekarte kommt am 3.1. in den Briefkasten, Porto zahlt der Netzbetreiber. > Erfolgt keine Meldung, kommen die Stadtwerke selbst zum ablesen Das ist hier nicht der Fall. > Zur EEG Umlagenänderung gab es eine Zwischenabfrage der Zählerstände. Gab es hier nicht, mein Zählerstand wurde errechnet. > Und alle paar Jahre (so wie Ende letztes Jahr mal wieder) kommt der > Kollege der Stadtwerke persönlich vorbei. Hier noch nie gesehen.
Manfred schrieb: > Weiter vorne schrieb ich, dass ich im Winter mehr verbrauche, jeweils > über den Monat abgelesen. Bei mir weiß ich! genau das ich mehr Strom Verbrauche wenn es kälter ist. Das ist aber auch so wenn die Mädels im Haus wieder mal die Badewanne 5 mal nachfüllen weil das Wasser kalt wurde. Denn die Wärmepumpe braucht nun mal Strom zum Wärme pumpen ;) Immerhin braucht sie im Sommer nicht allzuviel mehr um zu kühlen, da dann die FBH direkt auf den Erdkollektorkreis wirkt. Deswegen stehen auch jedes Jahr für das EFH ~8500kWh an. Manfred schrieb: >Das wurde nicht verstanden oder mit Vorsatz > dumm kommentiert. Braucht jemand generell nur wenig Strom, kann sich sogar schon die einfache Brennerheizung bemerkbar machen wenn sie öfter läuft (Steuerung, Pumpen, etc.). Braucht jemand generell mehr Strom macht sich das natürlich nicht so bemerkbar. Strom und Heizen ist so individuell wie der einzelne Mensch. Aber man schliesst halt leider gerne von sich auf andere und dann kann es natürlich nicht stimmen wenn jemand Sachen erzählt die man selbst noch nie so beobachten konnte :)
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