Gast
#7289754
Hallo alle zusammen, das Thema wurde ja schon vielemale grob durchgekaut, aber mir geht es um Feinheiten und ggfs. sogar zitierfähige echte Erfahrungen um das Ganze ggfs. nicht vollkommen unvorbereitet vorab mit der zuständigen Handwerkskammer zu diskutieren. Das Ganze ist für mich wirtschaftlich nicht existenziell nötig, aber ggfs. interessant und ab und an mach ich gern auch mal eine offizielle Fortbildung.. Als 1.) Elektroingenieur für Nachrichtentechnik (FH) 2.) Mithelfer und eigentlicher Planer bei vielen eigenen auch größeren Elektroanlagen zusammen mit einem nun in den Ruhestand gehendem konzessionierten Meister 3.) Erfahrung aber nur bedingt in Papier nachweisbar. (VDE Schutzmaßnahmenseminar, Industriearbeitszeugnis - auch Entwicklung von 230V Geräten..) überlege ich mir einen TREI Kursus anzutun um ggfs. eine Eintragung beim VNB zu erlangen - und ggfs. auch Anlagenänderungen für Dritte ausführen zu können. Dabei macht mir jedoch die HwO etwas Sorgen, ob mir nach bestandenem Kurs die Eintragung wegen meines Nachrichtentechnik-Schwerpunkts verwehrt werden wird und ich mir halb umsonst 2 Wochen und 2500Euro Kurs - und Prüfungsgebühren an Bein gebunden haben werde. Eine Entsprechende Gewerbeerweiterung und die Normen/Werkstattausrüstung sind hier nicht das Problem. Der Gesetzgeber und die mitredenden Verbände sind mal wieder verhältnismäßig schwammig: 1.)Der ZVEH fordert in der Verfahrensordnung 2023 zur Eintragung beim VNB: TREI -Schein + Zugangsvorraussetzungen, Eintragungsvoraussetzungen § 7 (2) HwO in Verbindung mit der HwREintrV vom 29.06.2005, der Fachrichtung Elektrotechnik (z.B. Ingenieure, Master, Bachelor, Techniker, Industriemeister) 2.) Währenddessen dann die dahinterliegende HwO aus meiner Sicht "_der Willkür der Kammern Tür- und Tor öffnet_" und in §7 HwO schwammig formuliert: Absolventen von technischen Hochschulen und... "dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht" "Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind, trifft die Handwerkskammer.“ --> Dabei stellt sich mir die Frage - ob der eigentliche Studiengang Elektrotechnik reicht - oder die Vertiefungsrichtung auch zwingend stimmen muss. Inbesonders da in dem einschränkendem Satz der HwO Studien und Schulschwerpunkt gleichgesetzt werden. Und schlampig gemachte Gesetze sind ja eine besondere Spezialität in diesem Lande. Bitte keine Mutmaßungen. Eine telefonische Voranfrage bei einem Verbands - Ausbildungszentrum ergab natürlich keine zufriedenstellende Klärung - sondern das dass nach Anmeldung kurz vor Kursbeginn von den Zuständigen geprüft würde. Einen schönen vierten Advent Euch Allen.