In der Bedienungsanleitung meines neuen Mobiltelefons steht, dass das WLAN nur in geschlossenen Räumen genutzt werden darf. Bedeutet das, dass ich es im Garten oder auf dem Balkon nicht nutzen darf? Was ist der Grund für diese Einschränkung? Vermeidung von Funkstörungen? Aber die elektromagnetischen Wellen machen doch ohnehin an Wänden nicht Halt.
Mike schrieb: > In der Bedienungsanleitung meines neuen Mobiltelefons steht, dass das > WLAN nur in geschlossenen Räumen genutzt werden darf. Was ist die genaue Formulierung? Mike schrieb: > Was ist der Grund für diese Einschränkung? Im 5GHz-Band gibt es Bereiche, die nur für Indoor-Nutzung freigegeben sind, und für Outdoor-Nutzung zulässige, in denen das Gerät aber in der Lage sein muss, Radaraussendungen zu erkennen und auszuweichen. Mike schrieb: > Aber die elektromagnetischen Wellen machen doch ohnehin an Wänden nicht > Halt. Sie werden aber stark gedämpft.
Dennis E. schrieb: > Laber nicht so einen Unfug. Gute Kinderstube gehabt! Dieser freundliche Umgangston zeichnet diese Forum aus.
Mike schrieb: > Bedeutet das, dass ich es im Garten oder auf dem Balkon nicht nutzen darf? Was ist der > Grund für diese Einschränkung? Das WLAN darf nur Indoor genutzt werden. Das ist schließlich kein Outdoor Smartphone. Weil sonst viele mit schlechter Mobilfunkverbindung auf die Idee kämen das Smartphone nach draußen, Balkon oder Terasse zu hängen oder zu legen um es als Hotspot zu verwenden. Laufend den dortigen Temperaturschwankungen ausgesetzt, würden zu häufig während der Gewährleistungszeiträume die Geräte defekt gehen. Das Fernmeldegesetz verbietet auch den grundstücküberschreitenden Funkverkehr. Außnahme wäre, wenn sich das Gebäude über zwei Grundstücke erstreckt. Das deckt Indoor noch ab. In Deutschland steht im WLAN-Serviceheft der BNA: "Mit WLAN-Funkverbindungen dürfen verschiedene Grundstücke miteinander verbunden werden."
Mike schrieb: > Bedeutet das, dass > ich es im Garten oder auf dem Balkon nicht nutzen darf? https://www.telekom.de/festnetz/outdoor-wlan
Dennis E. schrieb: > Jens M. schrieb: >> Da geht es um die Nutzung als AP, nicht als Client. > > Laber nicht so einen Unfug. Funkwellen unterliegen nicht der Schwerkraft, also ist es egal, ob Du von oben oder von unten strahlst. Bau an dem gewählten WLAN-AP-Standort eine Glühbirne. Da wo Schatten ist, hast Du keinen Empfang. Faktor 1: Irgendwelches Gewächs. Die enthalten viel Wasser, und Wasser dämpft hervorragend. Faktor 2: Fresnelzone. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Fresnelzone Von irgendwelchen Repeatern solltest Du Abstand nehmen, vor allem im 2.4 GHz Bereich. Die reduzieren die zur Verfügung stehende Bandbreite. Kabelgebundene APs haben diesen Nachteil nicht und funktionieren besser.
Hmmm schrieb: > Im 5GHz-Band gibt es Bereiche, die nur für Indoor-Nutzung freigegeben > sind, und für Outdoor-Nutzung zulässige, in denen das Gerät aber in der > Lage sein muss, Radaraussendungen zu erkennen und auszuweichen. Einen solchen automatischen Ausweichvorgang kann man beispielsweise in der Fritzbox auch im Innenraum mitbekommen, sowohl in der Kanalübersicht, als auch im Eventlog.
fckw schrieb: > Funkwellen unterliegen nicht der Schwerkraft, also ist es egal, ob Du > von oben oder von unten strahlst. Wobei die Antennencharakteristik auch noch ein Wörtchen mitredet. Allerdings ist die bei Access Points für den Homeeinsatz nicht unbedingt dokumentiert.
Dieter schrieb: > Das Fernmeldegesetz verbietet auch den grundstücküberschreitenden > Funkverkehr. Quelle? Welches Land?
Dieter schrieb: > Das Fernmeldegesetz verbietet auch den grundstücküberschreitenden > Funkverkehr. Das dürfte, pauschal und nicht auf das konkrete Gerät im Startbeitrag bezogen, mit dem WLAN-Angebot einige Provider kollidieren. Jenen, die ein eigenständiges Gastnetz des WLAN-Routers des Kunden bei Zustimmung für Dritte nutzbar machen. Das ist naturgemäss oft grundstücküberschreitend. Kommerzielle und nichtkommerzielle WLAN-Angebote sind verschiedene Baustellen. Allgemeinverständliches Futter zur rechtlichen Würdigung sollte sich bei den Freifunkern finden lassen. Immerhin haben die genau das im Sinn. https://wiki.freifunk.net/FAQ_Rechtliches
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(prx) A. K. schrieb: > Das dürfte, pauschal und nicht auf das konkrete Gerät im Startbeitrag > bezogen, mit dem WLAN-Angebot einige Provider kollidieren. Das dürfte dietertypisch ganz einfach mit der Realität kollidieren. So war es (in .de) mal, als es noch ein Postmonopol gab, also bis Ende des letzten Jahrtausends. Ich hoffe für ihn, dass es nur Wichtigtuerei und nicht einsetzende Demenz ist, die äussert sich nämlich auch oft in Form von wilden Sprüngen durch die Jahrzehnte.
> Das Fernmeldegesetz verbietet auch den grundstücküberschreitenden > Funkverkehr. Ein Fernmeldegesetz gibt es in Deutschland nicht. Die Funkwellen würden sich auch nicht daran halten, denn ihre Ausbreitung ist unbegrenzt.
Dieter schrieb: > Das Fernmeldegesetz verbietet auch den grundstücküberschreitenden > Funkverkehr. "Mit WLAN-Funkverbindungen dürfen verschiedene Grundstücke miteinander verbunden werden." https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/service/WLAN.pdf?__blob=publicationFile&v=9
Otto schrieb: >> Das Fernmeldegesetz verbietet auch den > grundstücküberschreitenden >> Funkverkehr. > > Ein Fernmeldegesetz gibt es in Deutschland nicht. Die Funkwellen würden > sich auch nicht daran halten, denn ihre Ausbreitung ist unbegrenzt. Das Gesetz gibt es wohl, es nennt sich jetzt aber Telekommunikationsgesetz.
(prx) A. K. schrieb: > Mike schrieb: >> Bedeutet das, dass >> ich es im Garten oder auf dem Balkon nicht nutzen darf? > https://www.telekom.de/festnetz/outdoor-wlan In dem ganzen Reklamegeschwafel gibt es nur eine sinnvolle Aussage, die man ziemlich am Ende manuell aufklappen muß: /WLAN mit einer Frequenz von 5 GHz erlaubt Ihnen zwar eine höhere Bandbreite, ein 2,4 GHz-Band hat üblicherweise aber eine höhere Reichweite und eignet sich für große Gärten. Beachten Sie außerdem, dass in Deutschland die Nutzung eines 5 GHz-Bandes im Freien nur auf den Kanälen 52 bis 64 und 100 bis 140 erlaubt ist. Auf den anderen Kanälen senden nämlich Radare, weshalb Sie diese nach den Bestimmungen der Bundesnetzagentur draußen nicht nutzen dürfen/
Manfred schrieb: > In dem ganzen Reklamegeschwafel gibt es nur eine sinnvolle Aussage, die > man ziemlich am Ende manuell aufklappen muß: Den Link führte ich in seiner gesamten Schönheit auch als Hinweis dafür auf, dass WLAN draussen keineswegs generell verboten ist. Sondern bloss anders reguliert als drinnen. Bei aller Konzentration aufs beschränkte 5 GHz Band könnte man gelegentlich daran denken, dass es auch noch das 2,4er gibt. Bei dem hat man mit AP drinnen und Mobilgerät draussen sowieso bessere Karten, weil weniger gedämpft.
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Hans im Glück schrieb: > Otto schrieb: >>> Das Fernmeldegesetz verbietet auch den >> grundstücküberschreitenden >>> Funkverkehr. >> >> Ein Fernmeldegesetz gibt es in Deutschland nicht. Die Funkwellen würden >> sich auch nicht daran halten, denn ihre Ausbreitung ist unbegrenzt. > > Das Gesetz gibt es wohl, es nennt sich jetzt aber > Telekommunikationsgesetz. Ja also das heißt doch dass es ein Fernmeldegesetz nicht gibt. Genau so wie ich geschrieben habe. Deine Aussage "es nennt sich jetzt" impliziert auch, dass das Telekommunikationsgesetz vorher Fernmeldegesetz hieß, was aber auch nicht stimmt. Vorher gab es ein Fernmelde*anlagengesetz* und das unterschied sich stark vom Telekommunikationsgesetz.
Hmmm schrieb: > Quelle? Welches Land? Quellen haben die anderen Postenden im Anschluss bereits gepostet. Da bringen andere Links mit gleichen Inhalten hier keinen Mehrwert mehr.
Dieter schrieb: > Quellen haben die anderen Postenden im Anschluss bereits gepostet. Quellen, die Deine Behauptung widerlegen, genau.
Zu Outdoor zugelassen gibt es nur noch einen Punkt, für den ich jetzt keinen Quellenlink habe. Die Oberwellenfilter im Senderteil der Smartphones besitzen auch eine Temperaturdrift. Bei Outdoorgeräten wäre geprüft und bescheinigt, das die Grenzwerte über den dafür üblichen gesamten Temperatur- und Feuchtebereich eingehalten würden. Das betrifft meiner Einschätzung nach mehr die Mobilfunkfrequenzen als WLAN und Bluetooth.
Hmmm schrieb: > Quellen, die Deine Behauptung widerlegen, genau. Gar nicht, siehe unten. Alte Regelung (Fenmelde....) und neues aus der BNA genannt. BNA Heft, Service WLAN, Stand: März 2019 Dieter schrieb: > In Deutschland steht im WLAN-Serviceheft der BNA: > "Mit WLAN-Funkverbindungen dürfen verschiedene Grundstücke miteinander > verbunden werden." Jeb schrieb: > "Mit WLAN-Funkverbindungen dürfen verschiedene Grundstücke miteinander > verbunden werden." > https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/service/WLAN.pdf?__blob=publicationFile&v=9
(prx) A. K. schrieb: > Manfred schrieb: >> In dem ganzen Reklamegeschwafel gibt es nur eine sinnvolle Aussage, die >> man ziemlich am Ende manuell aufklappen muß: > > Den Link führte ich in seiner gesamten Schönheit auch als Hinweis dafür > auf, dass WLAN draussen keineswegs generell verboten ist. Dass WLAN draußen benutzt werden darf, steht für mich außer Zweifel und ist seit Jahren gelebte Realität. > Sondern bloss anders reguliert als drinnen. Ja, das ist der einzig plausible Grund dafür, das Handy-WLAN nicht draußen nutzen zu dürfen. > Bei aller Konzentration aufs beschränkte 5 GHz Band könnte man > gelegentlich daran denken, dass es auch noch das 2,4er gibt. Bei dem hat > man mit AP drinnen und Mobilgerät draussen sowieso bessere Karten, weil > weniger gedämpft. Dafür wird dann wieder diskutiert, wie stark sich 2,4 GHz mit den Nachbarn beißt. Und bzgl. 5 GHz muß man gucken, ob die beteiligten Geräte es überhaupt können. Dieter schrieb: > Zu Outdoor zugelassen gibt es nur noch einen Punkt, für den ich jetzt > keinen Quellenlink habe. > > Die Oberwellenfilter im Senderteil der Smartphones besitzen auch eine > Temperaturdrift. Bei Outdoorgeräten wäre geprüft und bescheinigt, das > die Grenzwerte über den dafür üblichen gesamten Temperatur- und > Feuchtebereich eingehalten würden. Herr, wirf Hirn vom Himmel und bevorzuge bitte unseren Dieter!
Dieter schrieb: > Dieter schrieb: >> In Deutschland steht im WLAN-Serviceheft der BNA: >> "Mit WLAN-Funkverbindungen dürfen verschiedene Grundstücke miteinander >> verbunden werden." Wieder ein Versuch, der tarsächlichen Frage auszuweichen: Hmmm schrieb: > Dieter schrieb: >> Das Fernmeldegesetz verbietet auch den grundstücküberschreitenden >> Funkverkehr. > > Quelle? Welches Land? Dass Du Dir im gleichen Beitrag selbst widersprochen hast, macht es nicht weniger seltsam.
Otto schrieb: >> Das Fernmeldegesetz verbietet auch den grundstücküberschreitenden >> Funkverkehr. Es gab nie ein Fernmeldegesetz. Es gab ein Fernmeldeanlagengesetz und ab 2002 als Nachfolger das Telekommunikationsgesetz. Und in keinem ist explizit ein Verbot dieser Art für WLAN enthalten. Was auch zweifelhaft wäre, denn Funkwellen machen nicht an Grundstücksgrenzen halt.
Hmmm schrieb: > Wieder ein Versuch, der tarsächlichen Frage auszuweichen: Wieder ein Versuch von Dir die Darstellung zu verdrehen. Hmmm schrieb: > wilden Sprüngen durch die Jahrzehnte. Hast sogar selber gemerkt, das der eine Absatz sich auf das Alte bezog. Wellenreiter schrieb: > Fernmeldeanlagengesetz Das stimmt so, aber umgangssprachlich abzukürzen ist auch nichts verwerfliches, so lange jeder noch versteht, was gemeint ist. Für Wadelbeißer, die immer auf der Suche sind was zu meckern, natürlich etwas sich festzubeißen. Manfred schrieb: > Herr, wirf Hirn vom Himmel und bevorzuge bitte unseren Dieter! Im Smartphone sind meistens nicht so hochwertige Filterkomponenten, wie zum Beispiel von SAW mit 30 ppm/k, -25...+70 Grad, verbaut. Aber es gibt hier im Forum immer welche die immer herumhacken, bis andere nichts mehr schreiben um sich groß herauszustellen. Daher rühren auch die netten Worte wie Besserwisserei, Demenz, und der nette Tonfall. Manfred schreibt das viel Humorvoller mit einer gängigen Phrase. Nichts von mir kam zu den Punkten des 5GHz WLAN. Dazu kam auch von Dir nichts, denn das kam alles durch die anderen Forumsteilnehmer.
Wellenreiter schrieb: > Es gab nie ein Fernmeldegesetz. So pauschal ausgedrückt stimmt das nun auch wieder nicht. ;-) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/2187_2187_2187/de https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX/I/I_00591/index.shtml https://cordis.europa.eu/article/id/8738-eu-telecommunications-law-in-the-member-states/de
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Wellenreiter schrieb: > Otto schrieb: >>> Das Fernmeldegesetz verbietet auch den grundstücküberschreitenden >>> Funkverkehr. > > Es gab nie ein Fernmeldegesetz. Es gab ein Fernmeldeanlagengesetz und ab > 2002 als Nachfolger das Telekommunikationsgesetz. Und in keinem ist > explizit ein Verbot dieser Art für WLAN enthalten. Was auch zweifelhaft > wäre, denn Funkwellen machen nicht an Grundstücksgrenzen halt. Bitte vernünftig zitieren. Es ist gar nicht so schwierig.
Dieter schrieb: > Wieder ein Versuch von Dir die Darstellung zu verdrehen. Ich habe eine konkrete Frage zu einer konkreten (falschen) Behauptung gestellt, die Du nachträglich relativieren willst. Dieter schrieb: > Hast sogar selber gemerkt, das der eine Absatz sich auf das Alte bezog. Gehen wir mal zu Deinen Gunsten davon aus, dass Du aktuelle Einschränkungen aus Spass mit längst nicht mehr aktuellen Gesetzen begründest, dabei im Präsens schreibst und das FAG bloss exotisch abgekürzt hast: Auch damals gab es kein pauschales Verbot von Funkverkehr über Grundstücksgrenzen. Wäre auch schwer mit Amateurfunk oder CB-Funk vereinbar gewesen. Durch das Postmonopol war die Vermittlung (!) von Sprache über Grundstücksgrenzen hinweg verboten, eine schnurlose Nebenstelle beim Nachbarn mit Amtsberechtigung wäre also ebenso verboten gewesen wie die Bereitstellung einer Konferenzschaltung. Die Villa (eine Art Telefon-Chatsystem) hat dieses Problem z.B. umschifft, indem eingesprochene Nachrichten mit Verzögerung wiedergegeben wurden, so dass keine Echtzeit-Sprachverbindung entstand. Die Vermittlung von Daten war aber nicht verboten, so dass Mailboxen, Internet & Co. legal waren. VoIP wäre wohl eine Grauzone gewesen, war da aber noch nicht relevant. Aber es geht um ein aktuelles Smartphone. Solange das nicht per Zeitmaschine ins 20. Jahrhundert gebracht wird, dürfte es um die erwähnten Einschränkungen für 5GHz-WLAN gehen. Dieter schrieb: > Daher rühren auch die netten Worte wie Besserwisserei, Demenz, und der > nette Tonfall. Wenn Du nicht ständig absurde Dinge behaupten würdest, würde auch niemand Deinen Geisteszustand hinterfragen.
Dieter schrieb: > Wellenreiter schrieb: >> Fernmeldeanlagengesetz > > Das stimmt so, aber umgangssprachlich abzukürzen ist auch nichts > verwerfliches, so lange jeder noch versteht, was gemeint ist. Für > Wadelbeißer, die immer auf der Suche sind was zu meckern, natürlich > etwas sich festzubeißen. Wenn es um Rechtiliches geht oder um Technisches, sollte man sich exakt ausdrücken. Ansonsten ist es nur Geschwafel. Geschwafel ist in der Tat nichts Verwerfliches, aber Schwafler nerven einfach.
Dieter schrieb: > Das Fernmeldegesetz verbietet auch den grundstücküberschreitenden > Funkverkehr. Du kommst rund 20/25 Jahre zu spät. Das Gesetz über Fernmeldeanlagen (Fernmeldeanlagen, FAG) ist zumindest in Deutschland seit 2002-01-01 vollends Geschichte.
Hmmm schrieb: > Auch damals gab es kein pauschales Verbot von Funkverkehr über > Grundstücksgrenzen. An Deinem Post war schon zu sehen, wie viel Text das bereits ohne Quellen beneötigt im Vergleich zum flapsigen Anreisen des Themas mit einem Satz. Dieter schrieb: > Dazu kam auch von Dir nichts, ... Bei diesem Absatz schrieb ich jetzt etwas, was ich zurücknehmen muss, weil es so nicht stimmt. Du hattest am Tag davor sehr wohl etwas zu dem 5GHz Band geschrieben. "Im 5GHz-Band gibt es Bereiche, die nur für Indoor-Nutzung freigegeben sind," Nun bin ich am Rechner mit Tastatur. Der Hintergrund zur Temperatur bezog sich auf einen Fall im Hause, der sein geschäftliches Smartphone in der Regel zu Hause im Geschäftsauto zurückließ. Im Sommer der Hitze und im Winter der Kälte war im Auto auf dem Stellplatz im Grundstück das Gerät ausgesetzt. Das private Auto stand natürlich auf dem besseren Stellplatz. Als das vierte Smartphone innerhalb von drei Jahren ausfiel, wurde natürlich nachgeforscht. Das genannte Beispiel mit dem Smartphone im Außenbereich stammte von Bekannten aus dem Schwabenland mit so etwas wie dem 2 Euro/Monat Congstar Tarif damit dort wenigstens die Chats im Internet möglich wurden. Dafür sind die Geräte nicht gebaut um im 2 Stock auf dem Balkon zu liegen. Im Sommer wurden durch Hitzstau bis zu 50 Grad erreicht und im Winter -25 Grad. Da musste dieser auch einsehen (Gerät hatte damals nur 2,4GHz WLAN) das das kein Indoor-Betrieb war.
Dieter schrieb: > Der Hintergrund zur Temperatur > bezog sich auf einen Fall im Hause, der sein geschäftliches Smartphone > in der Regel zu Hause im Geschäftsauto zurückließ. Laut Strassenverkehrsgesetz ist das Zurücklassen eines Smartphones in Geschäftsautos nicht erlaubt.
Wellenreiter schrieb: > Laut Strassenverkehrsgesetz ist das Zurücklassen eines Smartphones in > Geschäftsautos nicht erlaubt. Sollte das Ironie sein? Falls nein hätte ich bitte eine Quelle dazu, das klingt weder sinnvoll noch plausibel.
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