Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Verrechnung von Prämien mit dem Wunschgehalt


von Thomas (Gast)


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Hallo,
als Berufsanfänger bin ich mir unsicher, wie sich Prämien auf das 
Wunschgehalt auswirken. Ich habe mich mit einer fairen 
Gehaltsvorstellung xyz € p.a. beworben, die akzeptiert wurde. 
Weihnachtsgeld und steuerfreie Prämien soll ich auch bekommen.

Inzwischen habe ich den Vertrag erhalten. Von meiner Gehaltsvorstellung 
wurden alle Zusatzleistungen abgezogen und daraus der monatliche 
Brutto-Lohn berechnet. Soweit ist das wohl üblich.

Jedoch sind sämtliche Zusatzleistungen im Arbeitsvertrag als 
ausdrücklich freiwillig gekennzeichnet, oder z.B. die steuerfreien 
Prämien gar nicht aufgeführt.

Das bedeutet für mich: Wenn sich das Unternehmen dazu entscheidet, keine 
dieser Zusatzleistungen auszuzahlen, liege ich am Ende des Jahres ca. 
12% unter meiner Gehaltsvorstellung. Das ist meiner Meinung nach viel 
Geld.

Ich hätte jetzt erwartet (und im Gespräch nicht geklärt - mein Fehler!), 
dass das vereinbarte Gehalt garantiert gezahlt wird. Meinetwegen als 13. 
Gehalt oder als Prämie, egal wie, aber immer schriftlich fixiert.

Alle freiwilligen Zusatzleistungen kommen oben drauf, wenn ich sie 
erhalte, kann ich mich freuen. Wenn nicht, hätte ich wenigstens mein 
Wunschgehalt sicher. Denkfehler?

Wie wird/wurde das in euren Arbeitsverträgen gehandhabt? Würdet ihr so 
etwas nachverhandeln, oder als Anfängerfehler schlucken?

Schöne Feiertage!

von Hsc (Gast)


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Steuerfreie Prämien sind eher vernachlässigbar, wenn nicht, wäre es 
Steuerhinterziehung und Weihnachtszeit sollte vertraglich geregelt sein, 
sonst erinnert man sich nicht mehr dran.

von Oliver S. (oliverso)


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Unterschreib halt einfach einen der anderen Arbeitsverträge, die dir mit 
besserem Gehalt unterschriftsreif vorliegen.

Oliver

von Maxe (Gast)


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Verhandeln geht immer, wenn das Profil passt und wenn das Gehalt nicht 
sowieso schon weit ueberdurchschnittlich ist. Aber mehr wie 100EUR mehr 
pro Monat denk ich wird es als Einsteiger nicht werden. Ich wuerde so 
argumentieren, da es freiwillige Leistungen sind, brauchst du etwas mehr 
Grundgehalt, am Besten noch irgend ein Vergleichsgehalt nennen (IGM oder 
so), das dann hoeher ist. Auf einen eigenen Vertrag, d.h. garantierte 
Zulagen, brauchst du gar nicht hoffen, haettest du auch nicht bekommen, 
wenn du im VG danach gefragt haettest. Waere sowieso nicht der richtige 
Zeitpunkt gewesen, weil du das ja erst diskutieren kannst, wenn du das 
Angebot hast. Also nachverhandeln, mehr wie nein sagen koennen sie 
nicht.

von Gerald B. (gerald_b)


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Lohn ist Pflicht und Prämien sind die Kür.
Wenn deine Vorstellungen nicht unrealistisch sind, würde ich um sollche 
Firmen einen Bogen machen. Wenn du erstmal an Bord bist, wird deren 
Gebaren ganz sicher nicht besser ;-)

von Schlaumaier (Gast)


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Naja. Der Vorteil ist die monatliche Auszahlung. Das verhindert das du 
in der Steuertabelle zu weit nach oben rutscht.

Bei mir war es ein 13.tes Monatgehalt auf 2 Raten (1.7 + 1.12) und das 
habe ich merklich auf der Abrechnung gesehen.

Prämien sind leistungsbezogene Auszahlungen.  Wenn die mit dir 
unzufrieden sind, werden die gestrichen. Das müssen sie vorher 
ankündigen. Und das ist ein Kündigungsgrund deinerseits zum Zeitpunkt 
des Wegfall der Leistung.

Nennt man Sonderkündigungsrecht.

Und meine Ansicht ist wie immer.

Wenn man in feste Stellung ist, 2 x überlegen.

Wenn man Arbeitslos ist, annehmen und weitersuchen in Zweifelsfall. Da 
hat man immer mehr Kohle als Hartz-4.

Und so nebenbei. Geld ist nicht alles. Man muss sich in der Firma + bei 
der Arbeit wohlfühlen. Sonst hätte ich schon damals vor 25 Jahren 
gewechselt (So lange war ich in der Firma).

von Niemand (Gast)


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Thomas schrieb:
> Wie wird/wurde das in euren Arbeitsverträgen gehandhabt? Würdet ihr so
> etwas nachverhandeln, oder als Anfängerfehler schlucken?

Hast du nur eine Anstellung in Aussicht oder gibt es noch Alternativen?
Deine faire Gehaltsvorstellung liegt gleich auf mit irgendeinem 
Tarif-Lohn, oder was du so gern hättest?
Der AG hat nämlich das gleiche Problem wie du nun auch, nur hat er es 
gekonnt umgewürfelt u. nun bist du am Zug.
Wenn du schon am oberen Limit warst ist das gängige Praxis des AG, nur 
wenn nicht ist es Trickserei. Wobei ich zu Letzterem tendiere.
Wie soll man dir nun raten wenn man die Umstände eigentlich nicht kennt?
Da zählt ja noch viel mehr mit rein als nur der Brutto-Jahres-Lohn
Ohne Vergleiche steht man da doof da. Den kannst allerdings nur du 
machen.

von Udo S. (urschmitt)


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Je nach Gehaltsklasse ist es normal dass das Jahresgehalt einen 
variablen Anteil hat.
Ich habe es in den letzten 30 Jahren noch nicht anders gesehen.
Je höher die Gehaltsklasse desto höher der variable Anteil.
Und den können sie nicht einfach streichen.
Da gibts Regeln wie weit der sinken oder steigen wird je nach 
persönlichen Zielen und dem Firmenergebnis.
Wenn die Prämie einfach gestrichen würde dann wäre die Firma ganz 
schnell die besten Leute los.

: Bearbeitet durch User
von Schlaumaier (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Wenn die Prämie einfach gestrichen würde dann wäre die Firma ganz
> schnell die besten Leute los.

;)

Das kommt ganz darauf an was als Prämie bezeichnet wird.

Vor über 40 Jahren einer meiner ersten Jobs nach der Schule war die 
Arbeit am Band bei einen Autozulieferer.

Das Band lief min. 100% das war der Garantierte Mindestlohn pro Stunde 
selbst wenn das Band ausfiel. Je nach Materialbedarf wurde das Band 
schneller geschaltet bis zu 135 % . Die 35% waren dann die PRÄMIE für 
besseres Arbeiten.

Und ich denke das ist in seinen Vertrag genau das selbe. Macht er sein 
Job und baut wenig - keinen Mist bleibt die Prämie. Ansonsten heißt es: 
Personalgespräch - wenns nicht besser wird "Prämie weg" und dannach 
"adieu mein kleiner dummer Mitarbeiter adieu".

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Ist schon arschig von der Firma einen Berufsanfänger auflaufen zu 
lassen.

> Würdet ihr so etwas nachverhandeln,

Kommt drauf an wie dringend du den Job brauchst. Notfalls unterschreibe 
erst mal, aber suche direkt weiter nach einem Job.

Wenn du auf den Job nicht unbedingt angewiesen bist, dann kannst du es 
mit Nachverhandeln versuchen. Ich habe bei meinen Arbeitgebern nie das 
Vertragsangebot nachverhandelt. Ich habe auch nie von einem Kollegen 
gehört der es gemacht hat. Es ist sicherlich selten und niemand wird dir 
sagen können wie die fragliche Firma drauf reagiert.

Ich hatte Fälle wo das Vertragsangebot nicht dem entsprach was im 
Vorstellungsgespräch besprochen wurde. Aber darauf folgten keine 
wirklichen Nachtverhandlungen. Ein Fall war offensichtlich ein Versehen 
und es gab auf telefonische Nachfrage umgehend den richtigen Vertrag.

Dann gab es mehrfach vorsätzliche Betrugsversuche. Nach einem Anruf war 
jeweils sofort klar, dass der Vertrag so gewollt war. Das war es dann 
von meiner Seite.

von 60/40 (Gast)


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Eine Prämie gibt es erst bei überdurchschnittlicher Leistung über einen 
Zeitraum. Sonst wäre es ja auch keine Prämie.
Also muss man sich das erwerben durch Mehrarbeit gegenüber den 
Anforderungen.
Wer gerade anfängt mit der Arbeit kann also sofort damit aufhören sich 
eine Prämie dafür zu wünschen.
Echt Jetzt...

von Manfred (Gast)


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Hannes J. schrieb:
> Ist schon arschig von der Firma einen Berufsanfänger auflaufen zu
> lassen.

Quatsch: Zusatzleistungen als freiwillig zu deklarieren, war schon vor 
Jahrzehnten üblich.

Da haben sich mehr als einmal die Arbeitsgerichte mit befasst, dass z.B 
das Weihnachtsgeld nach mehrfacher Zahlung als betriebsüblich 
einzufordern ist. Das Problem stellt sich nicht, wenn der Laden 
tarifgebunden ist.

von Niemand (Gast)


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Hannes J. schrieb:
> Ist schon arschig von der Firma einen Berufsanfänger auflaufen zu
> lassen.

Das ist gängige Praxis, in Klitschen oft so anzutreffen. Es soll aber 
auch andersherum schon gegeben haben, dass man 1 € pro Std. mehr auf 
alle monatl. Std. bekam, da staunt man nicht schlecht!
In dem Fall hier kann man ja gar nichts sagen, u. wenn da Einer mit dem 
Begriff Prämie, er hier über mir, hantiert, das war vllt. mal vor ü 40 
Jahren so. Heute heißt das Zuschlag oder leistungsabhängige zusätzl. 
Vergütung, oder weiß der Geier wie der Chef das gerne formuliert. Meist 
hat es keinen wirkl. Bezug zur Realität, man kennt ja auch nicht die 
Buchhaltung der Fa.,

Aber freiwillige ZuZahlungen sind immer oben auf, nicht inkl. des 
Jahres-Bruttos. Bei ca. 12% wird es da schnell "kriminell", das sind ja 
monatl. satte 1% , von so ca. 2k aber dann auch bloß wieder nur 20,-€ , 
also doch blos wieder nur Peanuts.
Das wären dann ja bei 2k€ monatl. nur 240,-€ aufs ganze Jahr? Irgendwo 
habe ich da einen Rechenfehler, aufs JahresBrutto von 24 k€ ergeben 12% 
aber 2880,-€ !
Für heute reichts mir.

von Niemand (Gast)


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Niemand schrieb:
> In dem Fall hier kann man ja gar nichts sagen, u. wenn da Einer mit dem
> Begriff Prämie, er hier über mir, hantiert, das war vllt. mal vor ü 40
> Jahren so.

Also 2 über mir, sehe ich gerade,....

von Thomas (Gast)


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Niemand schrieb:
> Deine faire Gehaltsvorstellung liegt gleich auf mit irgendeinem
> Tarif-Lohn, oder was du so gern hättest?

Die liegt unter dem IG Tarif und über den recherchierten 
Einstiegsgehältern.

In meinem Abschluss-Jahrgang haben wir uns darüber ausgetauscht, was die 
Kollegen so unterschrieben haben. Ich würde gut im Mittelfeld liegen, 
wenn die Abzüge nicht wären. Daher halte ich meinen Wunsch-Betrag für 
angemessen.

> Wie soll man dir nun raten wenn man die Umstände eigentlich nicht kennt?

Die Aufgaben gefallen mir und die Firma ist quasi um die Ecke, das würde 
ich schon gerne machen. Anderseits sind rund 12% Abzug auch eine Menge, 
die man erstmal wieder rein holen muss...

Mir ist klar, dass man hier online keine eindeutige Empfehlung 
aussprechen kann. Der Erfahrungsaustausch hilft mir aber durchaus 
weiter.

60/40 schrieb:
> Wer gerade anfängt mit der Arbeit kann also sofort damit aufhören sich
> eine Prämie dafür zu wünschen.
> Echt Jetzt...

Das ist klar, darum geht es mir nicht. Z.B. Weihnachtsgeld erst nach 2-3 
Jahren erfolgreicher Zugehörigkeit zu bekommen wäre für mich durchaus 
nachvollziehbar.

Mein Problem ist: Im Gespräch wurde gesagt "Sie bekommen Ihr 
Wunschgehalt".
Im Vertrag sind plötzlich 12% von diesem Wunschgehalt eine freiwillige 
Zusatzleistung.
Das passt meiner Meinung nach nicht, da wurde ich nachträglich runter 
gehandelt, wenn ich das annehme.

von Thomas (Gast)


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Niemand schrieb:
> aufs JahresBrutto von 24 k€ ergeben 12% aber 2880,-€ !

Das ist die korrekte Rechnung! Meiner Meinung nach wirklich eine 
deutliche Einbuße.

Sorry falls das nicht so ersichtlich war, ich möchte aber natürlich 
ungern konkrete Zahlen öffentlich nennen.

von Stefan F. (Gast)


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Ein deutscher TV Shopping Sender hatte kurz nach meiner Einstellung 
beschlossen, die Prämien (für alle) anders zu berechnen. Und zwar zu 90% 
abhängig davon, ob die Firma ihre Geschäftsziele erreicht, und 10% von 
der Erreichung der persönlichen Ziele.

Die Ziele wurden viel zu spät festgelegt, nämlich 2 Monate vor Ende des 
Geschäftsjahres. Über die persönliche Ziele kann ich nicht klagen, aber 
die Unternehmens-Ziele waren völlig unrealistisch, was der Betriebsrat 
offiziell monierte.

Ergebnis: Es wurden praktisch keine Prämien mehr ausgezahlt, und der 
Betriebsrat hat die eigene Firma verklagt.

Wie das ausging, habe ich nicht mehr mit bekommen. Ich hatte die Firma 
kurz nach diesem Beschiss verlassen.

Thomas schrieb:
> Das passt meiner Meinung nach nicht, da wurde ich nachträglich runter
> gehandelt, wenn ich das annehme.

Ja, lass dich nicht verarschen. Wenn das schon so anfängt, wird man dich 
in Zukunft nicht besser behandeln.

von oszi40 (Gast)


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Wenn bei der Firma das Geld knapp wird, dann spart sie zuerst bei den 
Mitarbeitern. Falls der Lohn dann später als üblich kommt, solltest Du 
Dir schnell eine neue Firma suchen.

von Heinz R. (heijz)


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Schlaumaier schrieb:
> Naja. Der Vorteil ist die monatliche Auszahlung. Das verhindert das du
> in der Steuertabelle zu weit nach oben rutscht.
>
> Bei mir war es ein 13.tes Monatgehalt auf 2 Raten (1.7 + 1.12) und das
> habe ich merklich auf der Abrechnung gesehen.

der Unsinn wird leider immer wieder behauptet

Als normaler Angestellter führt die Firma für Dich sogar den 
Lohnsteuerjahresausgleich durch

Die Steuertabelle gilt fürs Jahr, nicht pro Monat

von A. S. (Gast)


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Wenn die Prämie langfristig sicher wäre, wäre es doch Gehalt.

Ob Deine Prämie üblich, durchschnittlich oder überdurchschnittlich 
angesetzt wurde (und eher gekürzt wird im zweiten Jahr) kann hier 
niemand sagen.

Ziel der ersten Stelle sollte es allerdings immer sein, entweder durch 
Leistung jedes Jahr mehr zu verdienen (Karriere machen) oder so viel zu 
lernen, dass man danach als Fachmann wechseln kann (Karriere-Sprung).

Das Gehalt der ersten 12-36 Monate ist egal. Im Gegenteil: zu hohes 
Gehalt erschwert einen Wechsel als Indianer.

von Niemand (Gast)


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Wenn man das hier so von den Anderen liest, oh Gott, da hat der TO ja 
mehr Plan als wir alle zusammen.

Heinz R. schrieb:
> Als normaler Angestellter führt die Firma für Dich sogar den
> Lohnsteuerjahresausgleich durch
1. Märchen aus dem Märchenbuch, er bekommt vllt. ne Steuerkarte oder 
sowas i.d. Art am Jahresende als Nachweis, mehr aber nicht

> Die Steuertabelle gilt fürs Jahr, nicht pro Monat
ja klar, nur wird monatlich ausgezahlt u. dafür dann die Abgaben pro 
Monat erhoben u. abgeführt. Übers Jahr kann der Durchschnitt schon 
wieder ganz anders aussehen, aber wem sagt man das ....

Da sollte der TO noch mal nachverhandeln, man muß sich ja nun nicht an 
den erst besten Pokerspieler ohne Nachversuch verkaufen. Unzufriedene 
Mitarbeiter sind das größte Problem in jeder Fa.. Wenn das schon beim 
Einstieg so deutlich wird, na dann gute Nacht.

von Heinz R. (heijz)


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Niemand schrieb:
> ja klar, nur wird monatlich ausgezahlt u. dafür dann die Abgaben pro
> Monat erhoben u. abgeführt. Übers Jahr kann der Durchschnitt schon
> wieder ganz anders aussehen, aber wem sagt man das ....

Ist es so ein Problem für Dich wenn Du z.B. im Juli 200€ zuviel Steuern 
zahlst, die dann im Dezember zurück bekommst?

Armes Deutschland....

von Niemand (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> Ist es so ein Problem für Dich wenn Du z.B. im Juli 200€ zuviel Steuern
> zahlst, die dann im Dezember zurück bekommst?

Mit 1x Mal Blödsinn labern u. dann mit dem nächsten versuchen zu 
vertuschen, zu viel gezahlte Steuern bekommt man nicht im Dez. des 
gleichen Jahres zurück, max. im Folgejahr mit dem 
LohnsteuerJahresausgleich, den man selber machen muß, den macht auch 
nicht die Fa. für den Angestellten.
Noch dazu ist das ein gratis Kredit an Vater Staat so lange bis man den 
Ausgleich macht u. einreicht, er bewilligt und verrechnet oder 
ausgezahlt wird.
Das 1x1 was du ganz offensichtlich nicht weisst.

Heinz R. schrieb:
> Armes Deutschland....
Zu dem Teil gehörst ja wohl nur du!

Oder erkläre dein wundersames Konstrukt!

von A. S. (Gast)


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Niemand schrieb:
> Oder erkläre dein wundersames Konstrukt!

Die Firma berechnet die Steuern für dein Gehalt in Abhängigkeit Deiner 
Steuermerkmale und führt in Laufe des Jahres die aufs Jahr gerechnete 
Steuer ab. Egal ob Du monatlich 1/12 bekommst oder 1/15.

Dass Du mit deinen privaten Angaben noch einen eigenen LStJahreAusgleich 
machst oder machen musst im neuen Jahr, ist davon unabhängig. Dort wird 
im Idealfall nur das ausgeglichen, was sich im Nachhinein als falsche 
Annahme auf der Lohnsteuerkarte erwiesen hat oder Dank mehrere Einkommen 
(z.b. Zusammenveranlagung) dem AG nicht bekannt sein könnte.

Dass Lohnbuchhaltungen Fehler machen oder die monatlichen Zahlungen 
andere Effekte haben (Kurzarbeitergeld, ALG I) ist hier unbenommen.

von Schlaumaier (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> Als normaler Angestellter führt die Firma für Dich sogar den
> Lohnsteuerjahresausgleich durch

Quatsch.

Die Firma macht GARNIX. Und du laberst Mist pur.

Die Steuertabelle gilt FÜR DEN MONAT.

Der Lohnsteuerjahresausgleich heißt so, damit das über das Jahr 
ausgeglichen werden KANN.  Kann deshalb weil man diesen Ausgleich 
beantragen KANN.

Ich habe ihn mehrere Jahre nicht gemacht. Grund: Ich bekam 30 Euro raus, 
und musste ein Tag Urlaub opfern damit ich den Papierkram vorbeibringen 
konnte.

Bei den  Lohnsteuerjahresausgleich werden der Lohn und die Steuern 
jeweils  zusammen gerechnet von der Behörde, die absetzbaren Ausgaben 
abgezogen und wenn man Glück hat bekommt man was raus.

Nachzahlen muss man so gut wie nie. Da die Tabelle die die Firma nutzt, 
so hoch ist, das der Staat nie Verlust macht.

von Arbeiter (Gast)


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Die Aussage von Deinem möglichen Arbeitgeber ja war: "Sie bekommen Ihr 
Wunschgehalt".
Deswegen würde ich entsprechend meine Kontaktperson in der Firma anrufen 
und auf die Diskrepanz hinweisen. Möglicherweise ist es ja wirklich ein 
Mißverständnis bzw. man hat beim Frischling probiert, ob er es schluckt. 
Je nachdem, was bei dem Gespräch herauskommt, würde ich entscheiden, ob 
ich unterschreibe oder nicht, wobei es natürlich von der individuellen 
Situation abhängt:
- kann ich die Höhe des Angebots trotzdem akzeptieren (Vergleich mit 
Freunden) ?
- habe ich Alternativen ?
Ähnliche Fragen muß sich aber auch eine Firma stellen, die kein 
tarifgebundenes Unternehmen ist und durchaus Probleme haben kann, 
Mitarbeiter zu finden:
- ist die Höhe des Gehalts akzeptabel im Vergleich?
- Finden wir schnell Ersatz für einen den abgesprungenen Bewerber ?
- ...

Wie Du siehst, gibt es immer zwei Seiten. Deswegen würde ich anrufen und 
das klären und mich immer auf die Aussage von oben beziehen. Prämien 
sind freiwillig und können wegfallen.

von Udo S. (urschmitt)


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Niemand schrieb:
> Noch dazu ist das ein gratis Kredit an Vater Staat

Das war vor allem in den letzten Jahren ein Problem als die Zinsen 
negativ waren.
SCNR

Ja das ist ärgerlich, aber inzwischen gab es ein Urteil vom 
Bundesverfassungsgericht dass zum einen die Zinsen an das marktübliche 
Niveau anzupassen sind und dass auch für Erstattungen vom Staat Zinsen 
zu zahlen sind.

Es gibt dazu m.W auch schon eine Anpassung der Gesetzeslage.

von Udo S. (urschmitt)


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Schlaumaier schrieb:
> Ich habe ihn mehrere Jahre nicht gemacht. Grund: Ich bekam 30 Euro raus,
> und musste ein Tag Urlaub opfern damit ich den Papierkram vorbeibringen
> konnte.

Selber schuld.
Wenn deine Steuererklärung genauso gut war wie deine Tipps hier, dann 
hast du wahrscheinlich jedes Jahr hunderte wenn nicht tausende Euros dem 
Staat geschenkt.

von Schlaumaier (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Selber schuld.
> Wenn deine Steuererklärung genauso gut war wie deine Tipps hier, dann
> hast du wahrscheinlich jedes Jahr hunderte wenn nicht tausende Euros dem
> Staat geschenkt.

Nein. Seit den "hohen" Fixbetrag für Absetzungskosten lohnte sich das 
nicht mehr. Da kam ich nicht drüber.

Und bei ca. 150-180 Euro (Bruttogehalt am Tag) machte das Netto ca. 100 
Euro. DIE verschenkte ich durch den Urlaubstag. Ergo machte ich das 
bessere Geschäft. Besonders wenn man Freunde hat, die sich jedes Jahr 
die Steuersoftware gekauft haben. Da gebe ich meine Daten ein, sehe was 
ich bekomme und ob sich der Aufwand lohnt.

Ich denke bevor ich handele.

Mir braucht man auch keine Schwachsinnigen Tipps geben wie die Regierung 
aktuell mit den 2 KG Nudeln. Ich wohne in einer Mietwohnung. Wenn da der 
Strom ausfällt brauche ich ne Menge Kerzen um die Nudeln zu kochen. Und 
ich liebe Nudeln. ;)

von Old (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
>
> Der Lohnsteuerjahresausgleich heißt so, damit das über das Jahr
> ausgeglichen werden KANN.  Kann deshalb weil man diesen Ausgleich
> beantragen KANN.
>
> …
>
> Nachzahlen muss man so gut wie nie. Da die Tabelle die die Firma nutzt,
>

Wer als zusammen veranlagtes Ehepaar die Steuerklassen III/V gewählt 
hat, weil die einzelnen Verdienste der Ehepartner stark unterschiedlich 
sind, MUSS eine Steuererklärung zum Jahresausgleich abgeben. Dies schon 
deshalb, weil bei entsprechender Wahl der Zuordnung der jeweiligen 
Steuerklasse durch die einzelnen Ehepartner übers Jahr zu wenig 
Einkommensteuer abgeführt/gezahlt wurde und die Differenz NACHGEZAHLT 
werden muss.

Gibt man nicht rechtzeitig die Einkommenssteuererklarung ab, wird der 
NACHZUZAHLENDE Betrag durch das Finanzamt zu seinem Gunsten geschätzt 
und nachdrücklich eingefordert, bis zum Inkasso durch das Zollamt.

von Oliver S. (oliverso)


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Old schrieb:
> Schlaumaier schrieb:
>>
>> …
> Wer als zusammen veranlagtes Ehepaar

Finde den Fehler…

Oliver

von Heinz R. (heijz)


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A. S. schrieb:
> Die Firma berechnet die Steuern für dein Gehalt in Abhängigkeit Deiner
> Steuermerkmale und führt in Laufe des Jahres die aufs Jahr gerechnete
> Steuer ab. Egal ob Du monatlich 1/12 bekommst oder 1/15.

ganz genau so ist es, zumindest bei mir

Schlaumaier schrieb:
> Und bei ca. 150-180 Euro (Bruttogehalt am Tag) machte das Netto ca. 100
> Euro. DIE verschenkte ich durch den Urlaubstag.

ich brauche für die STeuererklärung in Summe 15 min, kaufe mir jedes 
Jahr die Software

Ich setze nur den Pauschbetraf an - in 2021 1000€ in 2022 1200€ - bekam 
so bisher immer ca. 700€ zurück

Aber ok, wenn man keine Steuern zahlt weil man z.B. 8 Kinder hat, dann 
lohnt es evtl. nicht

: Bearbeitet durch User
von Schlaumaier (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Finde den Fehler…
>
> Oliver

Hab ich.

Schlaumeier ist glücklicher Single und darf überall jagen ohne 
Extrakosten für teure Scheidung. ;)

Heinz R. schrieb:
> Aber ok, wenn man keine Steuern zahlt weil man z.B. 8 Kinder hat, dann
> lohnt es evtl. nicht

Ich habe auch keine Kinder.

ABER als ich meine letzte Steuererklärung gemacht habe, hat der Satz der 
Bundeskanzlerin noch VOLL auf das Finanzamt gepasst.

von Heinz R. (heijz)


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Schlaumaier schrieb:
> ABER als ich meine letzte Steuererklärung gemacht habe, hat der Satz der
> Bundeskanzlerin noch VOLL auf das Finanzamt gepasst.

dann hast halt wohl was falsch gemacht, nicht verstanden

Alleine dadurch das man Schlaumeier heisst ist man noch lange keiner, da 
kann auch ein Volldepp dahinter stecken

von oszi40 (Gast)


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Ein regelmäßig gezahlter hoher Lohn besser als eine nicht gezahlte 
Prämie.

von Schlaumaier (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> dann hast halt wohl was falsch gemacht, nicht verstanden
>
> Alleine dadurch das man Schlaumeier heisst ist man noch lange keiner, da
> kann auch ein Volldepp dahinter stecken

Den Satz den ich meinte war : "Das Internet ist für uns alle Neuland". 
Und der galt damals für JEDE Behörde.

Selbst heute bekommen die die Digitalisierung nicht wirklich auf die 
Reihe.

OK. Elster haben sie inzwischen am Laufen. Aber die letzte 
Steuererklärung ist auch locker 16 Jahre her ca.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Schlaumaier schrieb:
> Aber die letzte Steuererklärung ist auch locker 16 Jahre her ca.

Wer keine Steuererklärung macht, verschenkt in der Regel bares Geld. 
Darüber gibt es eigentlich immer die Möglichkeit, einen Teil der im 
Voraus gezahlten Steuern wieder zurück zu erhalten. Es lohnt sich und 
kostet auch gar nicht viel Zeit am PC.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Schlaumaier schrieb:
>
> Ich habe auch keine Kinder.

Danke!

von Niemand (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> ich brauche für die STeuererklärung in Summe 15 min, kaufe mir jedes
> Jahr die Software
>
> Ich setze nur den Pauschbetraf an - in 2021 1000€ in 2022 1200€ - bekam
> so bisher immer ca. 700€ zurück

1x Fehler u. 1 Märchen wieder mal, die SW-Kosten sind nicht im 
Pauschalbetrag enthalten, haste also vergessen zuzurechnen, und für 1k € 
vermindertes zu versteuerndes Jahresgehalt gibt es keine 700 € zurück.

Dir könnte man den Beinamen Schlaumeier noch mitgeben, hast du von 
irgendwas überhaupt einen Plan?

Wer nur 15 min braucht hat wohl keine anspruchsvollen Aufgaben im Job, 
keine km zur Arbeitsstelle, keine sonstigen Ausgaben, also praktisch der 
Pförtner mit Whng. auf dem Betriebsgelände. Dann kommt das vllt. hin mit 
den 15 min..

von Heinz R. (heijz)


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Niemand schrieb:
> 1x Fehler u. 1 Märchen wieder mal, die SW-Kosten sind nicht im
> Pauschalbetrag enthalten, haste also vergessen zuzurechnen,

was ein blödes Gelaber, woher kommt Dein Hochmut?

Du gehörst sicher auch zu den Kaspern die alle Belege sammeln, brav auf 
Papier kleben, alles einreichen, dann in SUmme 990€ Belege haben - da 
lacht sich der Finanzbeamte sicher jedes mal einen ab

bei den 700€ hatte ich mich verschrieben, waren glaub 400€

Niemand schrieb:
> Wer nur 15 min braucht hat wohl keine anspruchsvollen Aufgaben im Job,
> keine km zur Arbeitsstelle, keine sonstigen Ausgaben,

wie meinst Du das?
ja, ich habe 200m zur Arbeit
was hat das mit anspruchsvollen Aufgaben zu tun?
meine sonstigen Ausgaben kann ich nicht absetzen, Putzfrau habe ich 
keine

den Quatsch mit der Kaminkehrerrechnung als Handwerkerleistung, mir zu 
doof, sonst kommen mir keine Handwerker ins Haus

Mietwohnung wird nicht mehr vermietet da mir der reale Gewinn nach 
Steuern den Ärger mit Mietern nicht wert ist

Die 15min kommen aber auch daher - wenn man z.B. für 5€ diese 
Aldi-Steuer Software kauft - da gibt es einen Button "Daten aus dem 
Vorjahr übernehmen"

Gehalt usw wird dort automatisch per Elster herunter geladen

von Stefan F. (Gast)


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Wenn ich nur die Pauschalbeträge angebe und trotzdem Geld zurück 
bekomme, würde ich mal meinen Arbeitgeber fragen, warum er das Gehalt 
nicht korrekt auszahlen kann.

von Heinz R. (heijz)


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Stefan F. schrieb:
> Wenn ich nur die Pauschalbeträge angebe und trotzdem Geld zurück
> bekomme, würde ich mal meinen Arbeitgeber fragen, warum er das Gehalt
> nicht korrekt auszahlen kann

Woher soll der Arbeitgeber wissen was Du wie absetzst?
Den Arbeitgeber interessiert nur der Lohn den er ausbezahlt

Es gibt aber angeblich eine Möglichkeit den Pauschbetrag irgendwo über 
die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen - die gibt es aber so nicht mehr

von Stefan F. (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> Woher soll der Arbeitgeber wissen was Du wie absetzst?

Er hat geschrieben, dass er nur die Pauschalen angibt. Die werden auch 
verwendet, wenn du weniger oder gar nichts abzusetzen hast.

Nur wenn man über die Pauschbeträge hinaus kommt, bekommt man Geld 
zurück. Oder wenn der Arbeitgeber zu viel Steuern abgeführt hat, warum 
auch immer.

von Heinz R. (heijz)


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Stefan F. schrieb:
> Er hat geschrieben, dass er nur die Pauschalen angibt. Die werden auch
> verwendet, wenn du weniger oder gar nichts abzusetzen hast.

der er war ich :-)

Nein, das stimmt so nicht

Beispiel - willkürliche Zahlen:
100.000 verdient, der AG führt 30.000 Steuern ab

Im Jahresausgleich hast jetzt 1200€ Werbekostenpauschale frei
Somit reduzieren sich die 100.000 auf 98.800 zu versteuerndes Einkommen
Für 98.800 müsste man aber nur 29.500 Steuern zahlen - somit bekommst 
vom Finanzamt 500 zurück

Der AG kann an der Stelle nichts tun, ausser Du lässt den Puschbetrag 
ähnlich wie Kinder usw vorab eintragen

Die 1200 können auch höher sein, z.B. bei Behinderung...

von Senf D. (senfdazugeber)


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Heinz R. schrieb:
> Der AG kann an der Stelle nichts tun, ausser Du lässt den Puschbetrag
> ähnlich wie Kinder usw vorab eintragen

Das ist schlicht falsch. Stefan F. hat nämlich vollkommen recht, die 
Pauschbeträge, auf die ein jeder Anrecht hat (wie die 1.000 € bzw. 
demnächst 1.200 € für Werbungskosten), werden vom Arbeitgeber bereits 
bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Wenn du mir nicht glaubst, siehe zum Beispiel hier:

https://www.finanztip.de/werbungskostenpauschale/

"Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag bekommst Du als Arbeitnehmer automatisch. 
Es ist ein Jahresbetrag. Selbst wenn Du also nicht das ganze Jahr über 
gearbeitet hast, verringert er sich nicht. Dein Arbeitgeber 
berücksichtigt diesen Pauschbetrag bereits beim monatlichen 
Lohnsteuerabzug mit einem Zwölftel des Jahresbetrags."

: Bearbeitet durch User
von Manfred (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> Die 1200 können auch höher sein, z.B. bei Behinderung...

... womit Du den Grund Deiner Erstattung geliefert hast.

von Heinz R. (heijz)


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Senf D. schrieb:
> Wenn du mir nicht glaubst, siehe zum Beispiel hier:
>
> https://www.finanztip.de/werbungskostenpauschale/

ja, diese Seite habe ich auch schon gesehen, sie ist Unsinn

woher soll der AG wissen was Du privat so treibst?
Da reduziert sich nichts automatisch
Ausser Du lässt es Dir eintragen



Manfred schrieb:
> ... womit Du den Grund Deiner Erstattung geliefert hast.

Manfred, Du tust mi einfach mur leid...

: Bearbeitet durch User
von Niemand (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> Als normaler Angestellter führt die Firma für Dich sogar den
> Lohnsteuerjahresausgleich durch

Heinz R. schrieb:
> woher soll der AG wissen was Du privat so treibst?
> Da reduziert sich nichts automatisch
> Ausser Du lässt es Dir eintragen

Merkst du nicht mal selber was du für einen Stuss hier laufend 
schreibst?!
Raten u. Glauben ist nicht gleich Wissen.

Und unter Abgaben fallen nicht nur die Steuern.

Beitrag #7301955 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Senf D. (senfdazugeber)


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Heinz R. schrieb:
> woher soll der AG wissen was Du privat so treibst?
> Da reduziert sich nichts automatisch
> Ausser Du lässt es Dir eintragen

Den Werbungskosten-Pauschbetrag bekommt jeder Angestellte (also 
mindestens diesen Betrag), daher kann er auch direkt vom Arbeitgeber bei 
der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden.

Für andere Dinge, die individuell gewährt werden, wie zum Beispiel die 
Pendlerpauschale, gilt dies freilich nicht; das geht dann nur über die 
Einkommensteuererklärung bzw. einen per ELStAM (Elektronische 
LohnSteuerAbzugsMerkmale) eingetragenen Freibetrag.

: Bearbeitet durch User
von Schlaumaier (Gast)


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Stefan F. schrieb:
> Nur wenn man über die Pauschbeträge hinaus kommt, bekommt man Geld
> zurück. Oder wenn der Arbeitgeber zu viel Steuern abgeführt hat, warum
> auch immer.

Genau DAS ist der Grund wieso ich keine gemacht habe. Alle haben alles 
richtig gemacht. Das was man dann zurück bekommt, wenn man nix ÜBER 
Pauschalbeträge, abzusetzen hat, sind nur noch Rundungsfehler.


Den Pauschalbetrag automatisch von Arbeitgeber eintragen zu lassen, ist 
selbst wenn das geht, völliger Unsinn.

Es können nämlich jede Menge Kosten entstehen die dann selbigen Betrag 
überschreiten. Und was dann. ?? Ich glaube nicht das das Finanzamt den 
Theater mitmacht wenn du da zusätzlich nicht mit jede Menge Quittungen 
und Listen auftauchst.

Und die musst du führen für jeden Cent um den Nachweis zu erbringen das 
der Pauschalbetrag nicht reicht.  Was meinst du warum sie den eingeführt 
haben. Bei meiner ersten Steuererklärung (lang ist her) gab es den 
nicht. Da habe ich meine Arbeitshosen, Fahrkosten zur Arbeit etc. noch 
schön artig aufgeführt.

Ich habe bei meiner letzten Erklärung halt nicht genug gehabt um den 
Pauschalbetrag zu knacken. 17 km zu Arbeit einfache Fahrt (leitender 
Angestellter war ich, nur für den Fall das ja hier einige glauben das 
die Entfernung zu Arbeit was mit den Job zu tun hat). Keine 
Arbeitskleidung weil ich ein Bürojob habe. Kaffee hat die Firma gezahlt 
(ist nicht absetzbar aber immerhin). Selbst meine Computer (ich hatte 
das Recht ihn abzusetzen, aber nicht als GWG ) hat da nicht wirklich 
geholfen.

Also labert nicht. Ich habe keine wirklichen Verluste gemacht.

Allerdings ;) Die Steuererklärung mit meiner Abfindung DIE habe ich 
gemacht. Und die hat viele 1000 Euro gebracht. ;)

von Stefan F. (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Ich habe bei meiner letzten Erklärung halt nicht genug
> gehabt um den Pauschalbetrag zu knacken.

So geht es wohl den meisten, was ja auch Sinn der Pauschale ist. Der 
Aufwand mit Quittungen Sammeln und Kontrollieren soll nur bei den 
wenigen Leute getrieben werden, die außergewöhnlich hohe Werbungskosten 
haben.

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Senf D. schrieb:
> daher kann er auch direkt vom Arbeitgeber bei
> der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden.

Aber nur wenn der als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte vermerkt ist.

Irgendwie erschütternd, wenn mal ein Journalist von Stromspannung oder 
Stundenkilometer spricht kommt gleich der Forums-Mob mit Teer und 
Fackeln. Aber nicht in der Lage die eigene Gehaltsabrechnung resp. 
Besteuerung zu verstehen...

von Schlaumaier (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Irgendwie erschütternd, wenn mal ein Journalist von Stromspannung oder
> Stundenkilometer spricht kommt gleich der Forums-Mob mit Teer und
> Fackeln. Aber nicht in der Lage die eigene Gehaltsabrechnung resp.
> Besteuerung zu verstehen...

Nennt man Fachidioten. ;)

Ich hatte auch 2 Ing. in der Firma. Techniker aber nicht in der Lage den 
PC an zu machen. ;)

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Ich hatte auch 2 Ing. in der Firma. Techniker aber nicht in der Lage den
> PC an zu machen. ;)

Und du als PC-Einschalt-Spitzenkraft hast denen das sicher 
beigebracht...

von Heinz R. (heijz)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Aber nur wenn der als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte vermerkt ist.

ganz genau so ist es

Erschütternd wenn selbst in einem "Experten" -Forum wie hier so viel 
falsch gedacht wird und dadurch Geld verschenkt wird

Ich kann nur allen raten die denken das macht der AG automatisch:

Investiert die 5€ in die Aldi-Software, lasst es Euch ausrechnen

von Schlaumaier (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Und du als PC-Einschalt-Spitzenkraft hast denen das sicher
> beigebracht...

ja, war mein Job.

von Reinhard S. (rezz)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Irgendwie erschütternd, wenn mal ein Journalist von Stromspannung oder
> Stundenkilometer spricht kommt gleich der Forums-Mob mit Teer und
> Fackeln. Aber nicht in der Lage die eigene Gehaltsabrechnung resp.
> Besteuerung zu verstehen...

Strom und Spannung sind leichter zu verstehen als das Steuersystem.

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Reinhard S. schrieb:
> Strom und Spannung sind leichter zu verstehen als das Steuersystem.

Es handelt sich dabei um dein Geld. Daher sollte man sich zumindest mit 
den Grundzügen auskennen, was nicht besonders schwer ist.

Eigentlich dachte ich, dass Ingenieure generell mit überragender 
Intelligenz gesegnet sind.
Wenn ich dann aber lese, dass gewisse Schlaumeier prinzipiell keinen 
Lohnsteuerjahresausgleich machen, kommen mir da gewisse Zweifel.

Im Schnitt werden übrigens 1051€ erstattet 
https://www.buhl.de/steuernsparen/steuererstattung-steuerrueckzahlung-deutschland/

von F. B. (finanzberater)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Im Schnitt werden übrigens 1051€ erstattet

Dem ist nicht so, wenn man mehrere 10k unversteuerte Kapitalerträge hat.

von Stefan F. (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Im Schnitt werden übrigens 1051€ erstattet
> 
https://www.buhl.de/steuernsparen/steuererstattung-steuerrueckzahlung-deutschland/

Mit der "richtigen" Software wird es sogar noch mehr!

"1.051 Euro zurück – klingt nicht schlecht? Dann sollten Sie unbedingt 
WISO Steuer ausprobieren. Denn mit dem Programm erhalten Sie 
durchschnittlich sogar 1.674 Euro zurück! Probieren Sie es doch gleich 
aus und sichern Sie sich Ihre Steuererstattung!"

Das ist Werbung! Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gepimpt 
hast.

Hier sollte offensichtlich sein, dass es nur einen Durchschnitt geben 
kann. Es sei denn, man Vergleicht Äpfel mit Birnen und lässt alle 
anderen Obstsorten außen vor. Genau das wird hier wohl der Fall sein. 
Leider fehlen jegliche Angaben, um die Zahlen nachzuvollziehen. Sie 
könnten frei erfunden sein. Ich gehe davon aus.

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Stefan F. schrieb:
> Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gepimpt hast.

Ja ich weiß, alle sind doof nur du nicht. Kern der Aussage ist, dass 
viele normale Lohnsteuerzahler Geld zurückbekommen, ob 1051, 1064 oder 
746€ ist dabei eigentlich egal. Das Erkennen dieser Tatsace erfordert 
allerdings ruimentäres selbstständiges Denken.
Aber offenbar sind die ach so tollen Ings mit solchen Tatsachen, die von 
Problemen wie Stromspannung, Stundenkilometern oder Schraubenziehern 
abweichen, überfordet.


F. B. schrieb:
> Dem ist nicht so, wenn man mehrere 10k unversteuerte Kapitalerträge hat.

Und noch so einer mit superlangem Schwanz.

von Schlaumaier (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Wenn ich dann aber lese, dass gewisse Schlaumeier prinzipiell keinen
> Lohnsteuerjahresausgleich machen, kommen mir da gewisse Zweifel.

1. ich bin kein Ing. !!!!!! Ich verbiete mir so Gedanken

2. Wenn sich an den Verhältnissen und den Gesetzen nix ändert, dann wird 
das Ergebnis auch gleich sein. Und was war mit zu wenig für den Aufwand, 
inkl. 1 Tag Urlaub.

Und wie auch erwähnt. Die mit mein Abfindung habe ich eingereicht :)

von Stefan F. (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Das Erkennen dieser Tatsace erfordert
> allerdings ruimentäres selbstständiges Denken.

Das Erkennen von Beschiss erfordert Erfahrung. Ich bin zu alt um auf 
diesen Blödsinn herein zu fallen.

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Stefan F. schrieb:
> Das Erkennen von Beschiss erfordert Erfahrung.

Vermutlich akzeptierst du auch keine Datenblätter, die du nicht selber 
gefälscht hast.
Um eine Steuerrückerstattung als Beschiss zu deklarieren, muß man schon 
ziemlich äh speziell sein.

Stefan F. schrieb:
> Ich bin zu alt um auf
> diesen Blödsinn herein zu fallen.

Vermutlich bist du nicht zu alt, sondern unterliegst anderen 
Einschränkungen.

Irgendwie interessant, wei sich Leute ihre eigene Welt zurechtlügen.

von Stefan F. (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Um eine Steuerrückerstattung als Beschiss zu deklarieren, muß man schon
> ziemlich äh speziell sein.

Textverständnis!

Ich habe nicht die Steuerrückerstattung als Beschiss bezeichnet, sondern 
diesen Werbespruch:

"1.051 Euro zurück – klingt nicht schlecht? Dann sollten Sie unbedingt
WISO Steuer ausprobieren. Denn mit dem Programm erhalten Sie
durchschnittlich sogar 1.674 Euro zurück! Probieren Sie es doch gleich
aus und sichern Sie sich Ihre Steuererstattung!"

von Niemand (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Irgendwie erschütternd, wenn mal ein Journalist von Stromspannung oder
> Stundenkilometer spricht kommt gleich der Forums-Mob mit Teer und
> Fackeln. Aber nicht in der Lage die eigene Gehaltsabrechnung resp.
> Besteuerung zu verstehen...

Strom u. Spannung wie km/h werden in der Schule vermittelt u. gelehrt, 
damals in Physik ab 5. Klasse. Und wo bekommt man das SteuerRecht in 
welcher Schulausbldung näher gebracht? Aber bitte nicht mit Mathe oder 
so kommen.
Steuerfachangestellte ist ein extra Lehr - u. Ausbildungsberuf u. zum 
Steuerberater geht es nur über ein Studium, also alles ganz einfach mit 
der eigenen Steuerabrechnung!? Wenn sich dann das FA noch quer stellt 
wirds noch einfacher.

Eigentlich ging es ja um den AV bzgl. Lohnbestandteile und Höhe, erst 
danach kommt dann das mit den Abzügen.

Stefan F. schrieb:
> Wenn ich nur die Pauschalbeträge angebe und trotzdem Geld zurück
> bekomme, würde ich mal meinen Arbeitgeber fragen, warum er das Gehalt
> nicht korrekt auszahlen kann.

Da wäre ich aber echt vorsichtig, das macht bei dem sicher eine extra 
Fachkraft oder der StB.!

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan F. schrieb:
> Mit der "richtigen" Software wird es sogar noch mehr!
> "1.051 Euro zurück – klingt nicht schlecht? Dann sollten Sie unbedingt
> WISO Steuer ausprobieren. Denn mit dem Programm erhalten Sie
> durchschnittlich sogar 1.674 Euro zurück! Probieren Sie es doch gleich
> aus und sichern Sie sich Ihre Steuererstattung!"
> Das ist Werbung! Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gepimpt
> hast.
> Hier sollte offensichtlich sein, dass es nur einen Durchschnitt geben
> kann.

Warum? Wenn verschiedene LSt-Programme jeweils mit der gleichen Menge an 
Datensätzen gefüttert werden, ist es ohne Weiteres denkbar, dass der 
programmbezogene Durchschnitt der berechneten Erstattungsbeträge jeweils 
ein eigener ist.

: Bearbeitet durch User
von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Stefan F. schrieb:
> Textverständnis!

Dass die käuflichen Steuerprogramme dir evtl. Arbeit abnehmen und dich 
strukturiert durch die Formulare führen, ist dir offenbar völlig fremd.

Ja, du bist einfach zu schlau, um dir vom Staat Steuern erstatten zu 
lassen.


Niemand schrieb:
> Und wo bekommt man das SteuerRecht in
> welcher Schulausbldung näher gebracht? Aber bitte nicht mit Mathe oder
> so kommen.

Genau, man muss alles mundgerecht vorgekaut bekommen. Eigeninitiative 
ist was für Doofe, gelle.

von A. S. (Gast)


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Niemand schrieb:
> Strom u. Spannung wie km/h werden in der Schule vermittelt u. gelehrt,
> damals in Physik ab 5. Klasse. Und wo bekommt man das SteuerRecht in
> welcher Schulausbldung näher gebracht? Aber bitte nicht mit Mathe oder
> so kommen.
> Steuerfachangestellte ist ein extra Lehr - u. Ausbildungsberuf u. zum
> Steuerberater geht es nur über ein Studium, also alles ganz einfach mit
> der eigenen Steuerabrechnung!? Wenn sich dann das FA noch quer stellt
> wirds noch einfacher.

Die Berufe beschäftigen sich mit 1000en Formularen, Regeln, Schritten, 
Prüfungen.

Die Basics sollte jeder kennen, der mehrmals einen Jahresausgleich 
gemacht hat.

Die Basics sind
 * Grenzsteuersatz (!= Durschnitts-Steuersatz)
 * Absetzung und Freibeträge
 * Ehegattensplitting (wenn verheiratet)

Solche Basics kann man in Wikipedia nachlesen.

Die meisten interessiert es nur leider überhaupt nicht und es entstehen 
die Mythen von "weniger Netto trotz mehr Brutto" oder "mit der 
Steuerklasse spart ihr richtig".

von Stefan F. (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Dass die käuflichen Steuerprogramme dir evtl. Arbeit abnehmen und dich
> strukturiert durch die Formulare führen, ist dir offenbar völlig fremd.

Denk dir ruhig noch mehr aus. Wir hatten schon lange nicht mehr den 
Vorwurf, dass ich meine Kinder misshandeln würde.

von Heinz R. (heijz)


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Niemand schrieb:
> Steuerfachangestellte ist ein extra Lehr - u. Ausbildungsberuf u. zum
> Steuerberater geht es nur über ein Studium, also alles ganz einfach mit
> der eigenen Steuerabrechnung!? Wenn sich dann das FA noch quer stellt
> wirds noch einfacher.

Auch Einkäufer ist ein Beruf - ich kaufe trotzdem selber jeden Samstag 
ein, ich hoffe ich mache durch meine Unkenntnis nix falsch

Ich frage mich ob dieser Niemand hier nicht nur provozieren will - so 
wenig mit Steuerrecht auskennen kann man sich eigentlich gar nicht

Das man dann noch einen Tag Urlaub benötigen soll um die 6 Seiten 
auszufüllen - wenn man es denn von Hand macht, merkwürdig...

von Niemand (Gast)


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A. S. schrieb:
> Die Basics sollte jeder kennen, der mehrmals einen Jahresausgleich
> gemacht hat.

Will er mich auf den Arm nehmen?
Da haben wir es doch schon ... Basics, von oben herab, aber dann nicht 
mal die Basics der Kosten einer abhängigen Tätigkeit kurz aufführen 
können.

A. S. schrieb:
> Die Basics sind
>  * Grenzsteuersatz (!= Durschnitts-Steuersatz)
>  * Absetzung und Freibeträge
>  * Ehegattensplitting (wenn verheiratet)
>
> Solche Basics kann man in Wikipedia nachlesen.

Am Steuersatz lässt sich gar nichts machen oder rumschrauben, der ist 
fest bezogen auf das zu versteuernde Einkommen, dann also nur über 
Absetzung- u. Freibeträge, da gibt es hier ja regelmäßig Diskussionen, 
nur habe ich ihn dabei meist nie gesehen.
Das Splitting betrifft nur zusammen veranlagte, da muß vorher aber jeder 
von beiden seinen Teil machen.
Das Steuerrecht steht neuerdings in wikipedia? Muß ich gleich mal 
suchen. Werden dann wohl die ganzen StB. arbeitslos?
Dann noch mal hier die Frage an die Meister u. Größen, kann man als 
Angestellter die Kosten seines privaten Kfz., in Verbindung mit der 
beruflichen Tätigkeit zwingend nötig, komplett anrechnen oder nicht?
Die Pendlerpauschale ist ja wohl ein Witz dieses u. letztes Jahr, bei 
der Inflation der Tankstelle. Da hat sich mit Corona gar nichts getan, 
Diesel > DK neuerdings teurer als VK, an den Tankstellen kann man nicht 
mehr kostenfrei seine Reifen auf Luftdruck kontrollieren u. auffüllen, 
die Versicherungsprämien kenne ich nun nicht so genau, müssten 
eigentlich gesunken sein, glaube ich aber nicht.
Dann gibt es so viele Möglichkeiten zusätzliche Freibeträge oder 
Pauschalen anzusetzen die sind von Beruf zu Tätigkeit so 
unterschiedlich, dass man selbst vom Arbeitgeber noch extra Nachweise 
braucht in bestimmten Fällen.

IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Genau, man muss alles mundgerecht vorgekaut bekommen. Eigeninitiative
> ist was für Doofe, gelle.

Nee damit verdienen SW-Anbieter u. LohnSteuerHilfe-Vereine ihr Geld, u. 
das weil die Deutschen alle nur zu faul und unfähig sind.

IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Aber nicht in der Lage die eigene Gehaltsabrechnung resp.
> Besteuerung zu verstehen...

Du laberst doch hier alle von oben bis unten voll, wenn du gestern zu 
viel gekübelt hast und deswegen heute schlechte Laune dann verzieh dich 
einfach hier!
Bist ja eh der tollste Hecht u. wir nur alle Deppen, also such dir ein 
Forum nach deinem Maßstab.

Stefan F. schrieb:
> Ich habe nicht die Steuerrückerstattung als Beschiss bezeichnet, sondern
> diesen Werbespruch:
Solche Werbung mit Zahlen u. damit verdeckten Versprechen ist doch nur 
was für Bauernfänger, mehr wollte er sicher nicht sagen.

von Heinz R. (heijz)


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Niemand schrieb:
> Du laberst doch hier alle von oben bis unten voll, wenn du gestern zu
> viel gekübelt hast und deswegen heute schlechte Laune dann verzieh dich
> einfach hier!
> Bist ja eh der tollste Hecht u. wir nur alle Deppen, also such dir ein
> Forum nach deinem Maßstab.

gehts noch?

Redest Du so auch wenn Du nicht irgendwo anonym verstecken kannst?

von Manfred (Gast)


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Niemand schrieb:
> Du laberst doch hier alle von oben bis unten voll,

Glashaus, Steine ...

von Reinhard S. (rezz)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Eigentlich dachte ich, dass Ingenieure generell mit überragender
> Intelligenz gesegnet sind.

Wie kommst du denn auf dieses dünne Brett?

Vielleicht sind sie es ja wirklich und haben genug Geld, das sie einfach 
zu faul dafür sind.

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Niemand schrieb:
> wenn du gestern zu
> viel gekübelt hast

Du verlierst relativ schnell die Contenance...

Niemand schrieb:
> wir nur alle Deppen,

Zumindest was dich angeht hast du meine vollste Zustimmung.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Niemand schrieb:
> Nee damit verdienen SW-Anbieter u. LohnSteuerHilfe-Vereine ihr Geld, u.
> das weil die Deutschen alle nur zu faul und unfähig sind.

Das war zwar ironisch von dir gemeint, aber damit hast du den Nagel auf 
den Kopf getroffen. Es ist nämlich wirklich nicht so schwer, aber 
Faulheit oder Unfähigkeit sind genau die Gründe, warum viele Deutsche 
Geld verschenken, indem sie keine Steuererklärung abgeben.

von A. S. (Gast)


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Niemand schrieb:
> A. S. schrieb:
>> Die Basics sollte jeder kennen, der mehrmals einen Jahresausgleich
>> gemacht hat.
>
> Will er mich auf den Arm nehmen?
> Da haben wir es doch schon ... Basics, von oben herab, aber dann nicht
> mal die Basics der Kosten einer abhängigen Tätigkeit kurz aufführen
> können.

In der Schule lernst Du Mathe, Deutsch, Englisch und einiges andere. 
Praktisch "nichts" aus dem täglichen Leben.

Wenn Du mehrere Jahre arbeitest, solltest Du die Basics der 
Einkommenssteuer kennen. Wenn Du eine Mietwohnung hast, ein paar Basics 
über Heizkostenabrechnung etc. Wenn Du ein Haus hast, wissen, dass es 
ein Nachbarschaftsrecht gibt und mit Handwerkern verhandeln lernen.

Das geht mit Mathe und Deutsch. Für die Details kannst Du Dir von 
Fachleuten helfen lassen.

Doch wenn Du die Basics nichts kennst, klebst Du am Voodoo der Fachleute 
und suchst Dein Heil in Schüssler-Salzen oder Chartanalysen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Thomas schrieb:
> als Berufsanfänger bin ich mir unsicher, wie sich Prämien auf das
> Wunschgehalt auswirken. Ich habe mich mit einer fairen
> Gehaltsvorstellung xyz € p.a. beworben, die akzeptiert wurde.
> Weihnachtsgeld und steuerfreie Prämien soll ich auch bekommen.

Beim Gehalt zählt was du fix per anno bekommst. Und zwar zugesichert im 
Arbeitsvertrag. Dabei ist auch völlig egal ob du 12 oder 14 Gehälter 
bekommst. Ob das UG oder WG genannt wird. Das ist nur unnötiges Theater. 
Jahresbrutto gesamt. Ende.

Alles andere, also freiwillige Prämien, Boni usw. sind schön und gut. 
Aber nicht wirklich relevant um Gehälter zu vergleichen. In schlechten 
Zeiten wird das alles auf null gesetzt.
Also das ist so einfach, dass sollte auch ein Berufsanfänger begreifen.

: Bearbeitet durch User
von Senf D. (senfdazugeber)


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Cyblord -. schrieb:
> Alles andere, also freiwillige Prämien, Boni usw. sind schön und gut.
> Aber nicht wirklich relevant um Gehälter zu vergleichen. In schlechten
> Zeiten wird das alles auf null gesetzt.
> Also das ist so einfach, dass sollte auch ein Berufsanfänger begreifen.

Das stimme ich dir zu. Aber was passiert ständig bei Gehaltsvergleichen? 
Da wird natürlich immer von der maximalen leistungsabhängigen Prämie 
ausgegangen, und mögliche Aktienzuteilungen fälschlicherweise wie bares 
Geld angenommen. Dabei macht es in der Praxis einen großen Unterschied, 
ob man mit einem Einkommen fest planen kann oder nicht. 120k € als 
vertraglich vereinbartes Fixgehalt sind eben etwas ganz anderes als 70k 
€ Fixum mit bis zu 50k € Bonus/Prämien.

von A. S. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Alles andere, also freiwillige Prämien, Boni usw. sind schön und gut.
> Aber nicht wirklich relevant um Gehälter zu vergleichen. In schlechten
> Zeiten wird das alles auf null gesetzt.

ERA besteht aus im Mittel 80% oder 90% Grundgehalt und Rest 
Leistungsbewertung (keine Ahnung, ist vermutlich je Tarifgebiet auch 
verschieden).

Es ist lebensfremd, für einen Vergleich hier nur das Grundgehalt bei 0% 
Leistung zu vergleichen oder anzunehmen.

von Cyblord -. (cyblord)


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A. S. schrieb:

> Es ist lebensfremd, für einen Vergleich hier nur das Grundgehalt bei 0%
> Leistung zu vergleichen oder anzunehmen.

Davon habe ich auch nicht gesprochen. Das Leistungsentgelt ist ja nicht 
freiwillig und kann auch nicht spontan gekürzt werden. Somit kann man 
das ruhig zum Fixgehalt dazuzählen.
Aber nur was man eben auch erreicht hat. Und nicht was man vielleicht in 
6 Monaten bekommen wird oder halt auch nicht.
Als ich damals in der Bewerbungsphase war, wurde mir von einer Firma 52k 
Einstieg angeboten. Mit dem Verweis dass es natürlich nach 6 Monaten 56k 
sind. Wegen LZ. Habe trotzdem die 52k als Vergleich mit anderen 
Angeboten genommen. Und keine Felle von nicht erlegten Bären.

: Bearbeitet durch User
von Purzel H. (hacky)


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Sehr unterhaltsam. Der Berufsanfaenger will mehr .. weil er so 
wahnsinnig gut ist .. resp glaubt zu sein ? Das Problem ist, die Firma 
muss das unwahrscheinlich abgehobene Talent des Kandidaten erst mal in 
Gewinn umsetzen koennen. Wenn der Kandidat zwar wahnsinning gut, oder 
talentiert ist, sich aber in Details verheddert und nichts fertig 
kriegt, war nichts mit dem hohen Gewinn, und die Kohle ist zum Fenster 
raus.
Dann gibt er natuerlich auch die Produktionsjobs, wo man liefern muss. 
Nicht lernen, sondern liefern. Das sind dann auch Stressjobs. Kann man 
machen..
Also erst mal liefern, Erfahrung sammeln

: Bearbeitet durch User
von Elton Musk (Gast)


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Purzel H. schrieb:
> Das Problem ist, die Firma
> muss das unwahrscheinlich abgehobene Talent des Kandidaten erst mal in
> Gewinn umsetzen koennen.

Das ist nicht das Problem des Kandidaten. Hat man dich etwa mit so 
hemdsärmeligen Sprüchen kurz gehalten?

von Purzel H. (hacky)


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Was hat der Kandidat ausser Wuenschen denn anzubieten ? Einen 
Trackrecord von N Projekten unter der Sollzeit fertiggestellt ? Er hat 
nichts, muss erst mal etwas zeigen.
Nein, ich persoenlich stieg tief ein und habe die meiste Zeit mit viel 
lernen verbracht.

von Niemand (Gast)


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Purzel H. schrieb:
> Sehr unterhaltsam. Der Berufsanfaenger will mehr .. weil er so
> wahnsinnig gut ist .. resp glaubt zu sein ?

Hier geht es um allgemeine Basics, u. nicht um einen Typen oder sein 
Ego, außer vllt. deines.
Dann erzähl mal du was zum Thema u. nicht drumherum, oder lass es 
bleiben.
Er hat genug Basics u. eigene Gedanken gebracht, das sollte reichen.

von Niemand (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> gehts noch?
>
> Redest Du so auch wenn Du nicht irgendwo anonym verstecken kannst?

Dein Beitrag mit dem Gebashe ist wo bitte hin? Das hier drunter war er 
doch.
Beitrag #7301955 wurde von einem Moderator gelöscht.
Soll ich dir deinen Text aus diesem Müll-Beitrag noch mal hier rein 
kopieren?
Von dir kommt u. kam hier nur LariFari

Heinz R. schrieb:
> Alleine dadurch das man Schlaumeier heisst ist man noch lange keiner, da
> kann auch ein Volldepp dahinter stecken

Andere hier laufend vorführen u. beleidigen, selber nur Quark weil 
widersprüchlich schreiben, aber das Maul laufend aufreißen.
Brauchst du alle deine sinnfreien Aussagen hier im Vergleich in ein 
Posting?

von Niemand (Gast)


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Manfred schrieb:
> Hannes J. schrieb:
>> Ist schon arschig von der Firma einen Berufsanfänger auflaufen zu
>> lassen.
>
> Quatsch: Zusatzleistungen als freiwillig zu deklarieren, war schon vor
> Jahrzehnten üblich.
>
> Da haben sich mehr als einmal die Arbeitsgerichte mit befasst, dass z.B
> das Weihnachtsgeld nach mehrfacher Zahlung als betriebsüblich
> einzufordern ist. Das Problem stellt sich nicht, wenn der Laden
> tarifgebunden ist.

Vllt. mal beim Thema an sich bleiben, u. nicht sich was rauspicken was 
gar nicht zur Debatte steht, es geht um den Grundlohn als 
Gesamt-Jahresbetrag zugesagt u. dann hinterher wieder zerlegt, mit 
Unsicherheiten wie sie typisch dafür sind.
Und den anderen Beitrag mit Glashaus u. Steine, bring hier was mit 
Zubstanz was zum TO passt, u. nicht was dir wieder zu irgendwas u. wem 
anders einfällt.
Hannes hat schon recht mit der Aussage.

von Niemand (Gast)


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A. S. schrieb:
> In der Schule lernst Du Mathe, Deutsch, Englisch und einiges andere.
> Praktisch "nichts" aus dem täglichen Leben.

Für heutzutage haste recht, soz. korr. Verhalten lernt man heute nicht 
mehr in der Schule, oder Ethik u. Charakter.

A. S. schrieb:
> Wenn Du mehrere Jahre arbeitest, solltest Du die Basics der
> Einkommenssteuer kennen.
Was hat Arbeiten bitte mit EKSt. zu tun? Ich war auf Baustellen Montage, 
dann im Innendienst ortsnah u. dann wieder weiter weg, merkste was ich 
sagen will?
Da fallen so viele verschiedenen Ansprüche allein an die Arbeit an, u. 
du meinst die EKSt. lernt man durch die Arbeit?

> Wenn Du eine Mietwohnung hast, ein paar Basics über Heizkostenabrechnung > etc. 
Wenn Du ein Haus hast, wissen, dass es ein Nachbarschaftsrecht gibt > und mit 
Handwerkern verhandeln lernen.
Miete und Eigentum, Wohnkosten, was hat das bitte mit EKSt. zu tun? Ja 
Mathe braucht man dafür immer, aber nur um dann im Endeffekt bei 
Klarheit was zusammenzurechnen. Vorher kommt aber die Zuordnung zur 
Kostenstelle u. -Art u. wer welche und wie zu tragen hat.

> Das geht mit Mathe und Deutsch. Für die Details kannst Du Dir von
> Fachleuten helfen lassen.
Fachleute helfen, also Mieterschutz oder eher RA , wenn es dann schon 
wieder mal zu spät ist?

> Doch wenn Du die Basics nichts kennst, klebst Du am Voodoo der Fachleute
> und suchst Dein Heil in Schüssler-Salzen oder Chartanalysen.
Man könnte ihm hier ja auch Raten zur Gewerkschaft zu gehen oder dort 
mal nachzufragen, das sind die Spezies dafür.
Nur Kochen die dort auch nur mit Wasser, u. ohne Tarifbindung ist schon 
wieder Essig mit einfachen Regeln. Also verhandeln Auge um Auge oder auf 
Augenhöhe.

von A. S. (Gast)


Lesenswert?

Niemand schrieb:
> Miete und Eigentum, Wohnkosten, was hat das bitte mit EKSt. zu tun?

Es ging darum, dass Du die Basics für die Dinge, die Dich tangieren 
(Lohnsteuer, Gewerbesteuer, Bulettenschein, Verkehrsverbund-Netzplan, 
Verbrenner) in ein ein paar Jahren selbst erarbeiten musst. Wer mit dem 
Auto fährt, braucht keine Netzplan. Und wer ÖPNV fährt, braucht kein 
Wartungsintervall.

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