Forum: Offtopic private Verkäufe - Aufpassen


von Michael G. (saveline)


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Gilt das auch für "kleine" Marktplätze wie hier im Forum. Müssen die 
auch ans Finanzamt melden?

https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-ans-finanzamt-gemeldet/

von Achim M. (minifloat)


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Da immer Preise angegeben sind, wird sich die Steuerfahndung darauf 
stürzen!


Im Ernst,
https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-ans-finanzamt-gemeldet/ 
schreibt dazu:
1
Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet.

Da die Kontaktaufnahme über E-Mail stattfindet, insbesondere viele 
Threads im Marktforum nur aus zwei Posts (Hallo Biete ... / Ist 
verkauft) bestehen, hat der Herr Schwarz kaum Möglichkeiten, das 
nachzuvollziehen und zu melden. Genaue Identitäten sind auch nicht 
bekannt.

Die Steuerfahndung hat zu großen Aufwand, das selber rauszuklamüsern.

Kann sein, dass das Marktforum gesperrt wird, denke aber nicht.

mfg mf

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7301840 wurde vom Autor gelöscht.
von 🍅🍅 🍅. (tomate)


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Dann muss man halt im Darknet mit altem Elektronikkram dealen gehen....

von Michael G. (saveline)


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Bei ebay Kleinanzeigen bin ich auch nur mit einer email Adresse 
angemeldet. Da ist, wie hier, eine Zuordnung schon möglich. Zumindest 
von Angeboten.
Natürlich lässt sich nicht/schwer nachvollziehen ob ein Artikel 
letztendlich wirklich verkauft wurde und zu welchem Preis. Keine Ahnung 
wie sich die Finanzämter das vorstellen, Verkäufe die über die 
Kleinanzeigen-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden.

von Andreas M. (elektronenbremser)


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😱Davon habe ich bis jetzt noch nie etwas gehört oder gelesen. Die 
Kommentare unter dem verlinkten Artikel sind echt zutreffend.

von Mani W. (e-doc)


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Michael G. schrieb:
> Gilt das auch für "kleine" Marktplätze wie hier im Forum. Müssen die
> auch ans Finanzamt melden?

Deine Probleme möchte ich nicht haben!

Frohes neues Jahr...

von Kolja L. (kolja82)


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Nachvollziehbar, dass der Staat private DauerVerkäufer besteuern will. 
Aber die Überschreitung einer finanziellen Grenze muss ja irgendwie 
eindeutig nachgewiesen werden. Am einfachsten über die Kleinanzeigen 
eigenen Zahlungswege.
Aber bei Barzahlung bei Abholung wird es recht aufwändig.

von 888 (Gast)


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Steuern fallen allerdings nur auf Gewinne an und nicht auf Einnahmen. 
Bei den meisten Privatverkäufen dürfte es sich um Gebrauchtware handeln, 
und da liegt der Verkaufserlös unter dem Neupreis.

Wer allerdings 20 Graphikkarten kauft und die mit 200% Aufschlag an 
Bitcoin-Miner verkauft, der könnte in der Tat 30% des Gewinnes an den 
Staat abdrücken müssen.

von Reinhard S. (rezz)


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Soul E. schrieb:
> Wer allerdings 20 Graphikkarten kauft und die mit 200% Aufschlag an
> Bitcoin-Miner verkauft, der könnte in der Tat 30% des Gewinnes an den
> Staat abdrücken müssen.

Bitcoins minen ist doch sowas von 2021.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Soul E. schrieb:
> Steuern fallen allerdings nur auf Gewinne an und nicht auf Einnahmen.

Richtig, im Zweifel muß man dann Beschaffungskosten glaubhaft machen.

> Bei den meisten Privatverkäufen dürfte es sich um Gebrauchtware handeln,

Oder um ungebrauchte Elektronikteile.
Der Forums-Starverkäufer mit über 800 Beiträgen binnen 9 Monaten wird 
kaum in der Lage sein, Einkaufsrechnungen vorzulegen, für grob geschätzt 
200 Privatverkäufe. Ich habe über die Jahre viel Zeug aus der Firma 
abgeerntet, da gab es dann einen Torschein für den Werksschutz, aber ich 
habe fast nie etwas dafür zahlen müssen.

Wenn man vereinzelten Berichten glauben darf, hat es auch Leute 
gekniffen, die einen Nachlasshaushalt auflösen oder eine langjährig 
teuer angelegte Sammlung von Puppen, Spielzeugautos oder sonstwas 
verticken, wo der unterstellte Gewinn tatsächlich deutlich unterhalb der 
zuvor aufgewandten Kosten liegt.

Also sehr schwierig, was man als gerecht oder als staatliche Abzocke 
empfinden darf.

von Andreas M. (elektronenbremser)


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Ich halte die 2000 Euro Grenze ja noch für vertretbar, aber 30 
"Rechtsgeschäfte" pro Meldezeitraum (1 Jahr) für deutlich zu wenig.

von Reinhard S. (rezz)


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Andreas M. schrieb:
> Ich halte die 2000 Euro Grenze ja noch für vertretbar, aber 30
> "Rechtsgeschäfte" pro Meldezeitraum (1 Jahr) für deutlich zu wenig.

Ich hätte jetzt erstmal genau andersrum gesehen. Wobei es auch Fälle 
gibt, bei denen beides zu wenig ist.

von Rene K. (xdraconix)


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Ich verkaufe gewerblich über E-Bay Kleinanzeigen.

Davon mal ab würde ich da gerne wissen woher E-Bay Kleinanzeigen gewisse 
Dinge wissen möchte:

- Wer hat meinen Artikel gekauft?
    (Ich habe zu einem Artikel stellenweise mit 20 verschienden Leuten 
Kontakt)

- Woher will E-Bay Kleinanzeigen wissen das ich den Artikel über deren 
Plattform verkauft habe?
    (Ich kann einen Artikel löschen, aber nicht als "verkauft" oder "aus 
anderen Gründen gelöscht" markieren. Wenn ich das Angebot nun zurück 
ziehe, ist dieser nicht verkauft - bei Kleinanzeigen gibt es da bis dato 
keinerlei Unterscheidung)

Zudem, liegt der Sitz von Adevinta in der UK - das interessiert die 
aktuell einen (entschuldigung) "Scheiß" was die deutschen Behörden von 
Ihnen wollen. Und es gibt noch keinerlei sichtbare Änderungen am 
Verkaufsvorgang sowie keinerlei Infos (Für Unternehmer gibt es da auch 
noch ein Unternehmerportal bei Kleinanzeigen) zu diesem Thema.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Rene K. schrieb:
> - Woher will E-Bay Kleinanzeigen wissen das ich den Artikel über deren
> Plattform verkauft habe?
>     (Ich kann einen Artikel löschen, aber nicht als "verkauft"

das kriegen die aus dem dazugehörigen Mailverkehr mit.
Die müssen nur auf Ziffernfolgen wie in Telefonnummern oder Adressen 
warten

@-Zeichen...

von Robert K. (Gast)


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Andreas M. schrieb:
> Ich halte die 2000 Euro Grenze ja noch für vertretbar, aber 30
> "Rechtsgeschäfte" pro Meldezeitraum (1 Jahr) für deutlich zu wenig.

ab der Grenze wird es dem Finanzamt gemeldet, das bedeutet nicht, dass 
es automatisch steuerpflichtig ist. Es geht nur darum, dass das 
Finanzamt die Möglichkeit hat, gewerbliche Händler zu erkennen.

Du kannst auch deine Rolex und deinen Lamborghini über ebay verkaufen. 
Das wird dem Finanzamt gemeldet und das war's.

Rene K. schrieb:
> - Woher will E-Bay Kleinanzeigen wissen das ich den Artikel über deren
> Plattform verkauft habe?

Was sie nicht wissen, können sie nicht melden. Ganz einfach.

von Thorsten M. (pappkamerad)


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Andreas M. schrieb:
> Die
> Kommentare unter dem verlinkten Artikel sind echt zutreffend.

Nein, keiner der Kommentierer hat den Sachverhalt begriffen.
Auch ueber 2000EUR wird keine Steuer erhoben, lediglich der Sachverhalt 
wird dem Finanzamt uebermittelt. Es geht eben nicht um die privaten 
Verkaefe, sondern um die Gewerblichen, die sich privat ausgeben.
So wie es sich anhoert, gelten die Grenzen auch fuer jede Plattform 
getrennt, d.h. vermutlich muss dann Eb.KA die persoenlichen Daten 
abfragen, sobald man mit Angeboten ueber die Grenzen kommt. Darunter 
nicht.

Kolja L. schrieb:
> Nachvollziehbar, dass der Staat private DauerVerkäufer besteuern will.
> Aber die Überschreitung einer finanziellen Grenze muss ja irgendwie
> eindeutig nachgewiesen werden. Am einfachsten über die Kleinanzeigen
> eigenen Zahlungswege.
> Aber bei Barzahlung bei Abholung wird es recht aufwändig.
Ich denke bei den E-Kleinanzeigen geht es am Schluss nur nach den 
Angeboten und nicht nach den tatsaechlichen Verkaeufen. Einige 
Verkaeufer duerften schnell ueber den Grenzen sein. Aber macht ja 
nichts, dann wird es halt gemeldet. Steuer faellt deshalb nicht an. Wenn 
dann aber ueber verschiedene Plattformen fuer eine Person 1000 Verkaeufe 
mit einem Umsatz von 10000EUR zusammenkommen, wird das Finanzamt 
vielleicht Kontoauszuege anfordern oder Schaetzungen anstellen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Halb so wild.

§ 5
"(2) Vergütung ist jegliche Form von Entgelt, die einem Anbieter im 
Zusammenhang mit einer relevanten
Tätigkeit gezahlt oder gutgeschrieben wird, abzüglich aller vom 
Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen
Gebühren, Provisionen oder Steuern. Die Höhe der Vergütung ist dem 
Plattformbetreiber bekannt oder müsste
ihm bekannt sein; dem Plattformbetreiber ist das Wissen aller mit ihm 
verbundenen Rechtsträger und beauftragten
Dienstleister zuzurechnen".

Was der Plattdormbetreiber nicht weiß,, kann er auch nicht übermitteln.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Kolja L. schrieb:
> Nachvollziehbar, dass der Staat private DauerVerkäufer besteuern will.
Das Problem hat man aber nicht nur auf irgendwelchen Plattformen, 
sondern auch bei Flohmärkten, wo es Leute gibt, die regelmäßig 
verkaufen, sodass eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden kann.


Manfred P. schrieb:
> Der Forums-Starverkäufer mit über 800 Beiträgen binnen 9 Monaten wird
> kaum in der Lage sein, Einkaufsrechnungen vorzulegen, für grob geschätzt
> 200 Privatverkäufe.
Auch hier hat das teilweise einen gewerblichen Beigeschmack, wenn jemand 
in diesem Umfang handelt. Mal abgesehen davon das es gegenüber allen 
anderen, die hier ab und an mal etwas zu bieten haben ziemlich unfair 
ist, wenn man ständig seine Angebote einschiebt und andere Angebote 
dabei unter gehen.

Im Fall von Internetplattformen macht das FA vielleicht einfach 
Testkäufe um so an die Daten der VK zu kommen, beim Flohmarkt kann die 
Polizei einfach Ausweise kontrollieren, das FA macht dann Hausbesuche.

von Andreas M. (elektronenbremser)


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Thorsten M. schrieb:
> Ich denke bei den E-Kleinanzeigen geht es am Schluss nur nach den
> Angeboten und nicht nach den tatsaechlichen Verkaeufen.

Nein, es ist von tatsächlichen Verkäufen die Rede. Wenn du 30 mal 
"einen" Artikel verkaufst, wirst du gemeldet aber nicht wenn du 29 mal 
jeweils z.B. 30 Artikel verkaufst, solange 2000 Euro nicht erreicht 
sind! Wenn jemand 500 Angebote online hat und nichts verkauft spielt das 
keine Rolle.

von Rene K. (xdraconix)


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Andreas M. schrieb:
> Wenn du 30 mal
> "einen" Artikel verkaufst

ja ab wann ist er verkauft? Wenn er gelöscht wird? Wenn er nach n-Tagen 
von Kleinanzeigen automatisch gelöscht wird? Wenn er durch mich ohne 
Angabe von Gründen gelöscht wird?

Merkst du was?

●DesIntegrator ●. schrieb:
> das kriegen die aus dem dazugehörigen Mailverkehr mit.
> Die müssen nur auf Ziffernfolgen wie in Telefonnummern oder Adressen
> warten

Also wenn dies so wäre... dann hätten die aber in binnen von wenigen 
Tagen die Schmär der DSGVO Abmahnanwälten am Hals! :-D

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Rene K. schrieb:
> ●DesIntegrator ●. schrieb:
>> das kriegen die aus dem dazugehörigen Mailverkehr mit.
>> Die müssen nur auf Ziffernfolgen wie in Telefonnummern oder Adressen
>> warten
>
> Also wenn dies so wäre... dann hätten die aber in binnen von wenigen
> Tagen die Schmär der DSGVO Abmahnanwälten am Hals! :-D

was bleibt denn sonst übrig?

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

●DesIntegrator ●. schrieb:
> Rene K. schrieb:
>> ●DesIntegrator ●. schrieb:
>>> das kriegen die aus dem dazugehörigen Mailverkehr mit.
>>> Die müssen nur auf Ziffernfolgen wie in Telefonnummern oder Adressen
>>> warten
>>
>> Also wenn dies so wäre... dann hätten die aber in binnen von wenigen
>> Tagen die Schmär der DSGVO Abmahnanwälten am Hals! :-D
>
> was bleibt denn sonst übrig?

DA bleiben DREI Möglichkeiten:

1. Die Regelung ist auf die aktuell noch unter dem Namen "Ebay 
Kleinananzeigen" laufende Plattform nicht anwendbar weil die Plattform 
einfach nicht weiß ob und welchen echten Konditionen ein Verkauf zu 
stande gekommen ist,

ODER

2. Ebay Kleinanzeigen stuft erst einmal alle Angebote so ein als wären 
die auch tatsächlich verkauft worden und meldet die dem Finanzant unter 
den genannten Bedingungen (30x von einem Juser/Jahr und-oder die 
summierten Preisangaben liegen über 2000Euro/Jahr).
Allerdings mit dem jeweils expliziten Hinweis das absolut nicht bekannt 
ist welcher Preis denn tatsächlich verhandelt wurde und ob überhaupt in 
irgendeinem der Fälle tasächlich ein Verkauf zustandegekommen ist.

ODER

3. Ebay Kleinanzeigen wendet die Regelung ausschließlich auf die 
Angebote an wo die als Anbieter wissen DAS und zu WELCHEN Konditionen 
ein Verkauf stattgefunden hat.
Sprich: Es werden nur die über die "sicher bezahlen" Funktion 
abgewickelten Transaktionen ausgewertet.
Wobei der Fall drei dann auch parallel zur Anwendung von Variante 1 oder 
2 für die nicht über die Bezahlfunktion abgewickelten Dinge zur 
Anwendung kommen könnte.

Wsa man ja nicht vergessen darf: Es wird hier jetzt über den Spezialfall 
Ebay-KA geschrieben. Aber das ist ja kein Gesetz speziell für Ebay KA 
sondern eher für Ebay und auch andere Mikroangebotsplattformen. (Etsy 
etc.)
GGf. sogar für Dienstleistungsplattformen aller Art.
Also in erster Linie wo die GESAMTE Abwicklung über die Plattform 
stattfindet.

Bei solchen Universalregelungen ist es eher die Regel als die Ausnahme 
das es vor allem zur Einführung eine ganze Reihe von Spezialfällen gibt 
wo das nicht Anwendbar ist. Entweder weil es schlicht übersehen wurde, 
weil dieser spezielle Fall einfach nicht mit vertretbaren Aufwand zu 
läsen war oder weil die Politiker sich für diesen Fall nicht einigen 
konnten.
Das wird dann, entweder je nach größe des Problems für jeden Sachverhalt 
im Nachhinein beurteilt und dann entweder weiterhin akzeptiert, bei der 
nächsten anstehenden Überarbeitung der Regelung mitbehandelt oder aber 
bei den ganz großen Kloppern eigens deswegen ganz schnell die nächte 
Korrektur angesetzt.

Und wie schon von anderen geschrieben:
Versteuert werden müssen Gewinne - NICHT Einnahmen!
Für diejenigen die die abgelegte Kinderkleidung, ihre alten Bücher oder 
auch ein paar wegen Neuanschaffung jetzt nicht mehr selbst benötigten 
immer noch ettliche hunder bis einige tausend Euro teuren Messgeräte 
verkaufen wird da KEINE Steuer anfallen.
Es könnte aber durchaus sein das man, vor allem wenn man einige teure 
und für nichtspezialisten eher ähnliche, Geräte verkauft zumindest mal 
Auskunft geben muss.

Diese Daten wird mit sehr hoher Wahrscheinlich auch KEIN MENSCH 
erstauswerten sondern das läuft vollautomatisiert nach bestimmten 
Filterkriterien. Konventionell und oder vielleicht in Zukunft auch KI 
Basiert.

Erst wenn die Software vom Finanzamt da "verdächtige" Muster feststellt 
wird sich das ein Mensch ansehen. Möglichst jemand der etwas von der 
Sache versteht. Sind das dann zwar viele Verkäufe von Kinderkleidung 
und/oder SPielzeug, aber die Sachen passen von der Angebotsart und 
Breite, ggf. Größenabfolge etc. Plausibel zu dem was eine 0815 Familie 
an ehemals selbst genutzten Dingen verkauft, dann wird das als 
vermutliche Fehlmeldung markiert und das war es. (Und vielleicht bei 
genügnd entsprechenden Einstufungen der Filter entsprechen angepasst)

ISt es ein Angebot in allen Größen und allen Arten von Zeug das sich 
nicht mehr mit von 1...4 Kindern abgetragenen Zeug erklären lässt 
ensteht der Verdacht das da jemand "gerwerblich" Zeug an und Verkauft.
Dann wird genauer geprüft.
Trifft dann die Prüfung auf eine Großfamilie mit 10 Kindern ist der Fall 
damit abgeschlossen. ISt es ein kinderloser Single hat dieser oder diese 
dann plötzlich Erklärungsnot.

Bei Elektronik kann es ähnlich laufen.
Bekommt da ein MA Hinweis auf Verdachtsmomente weil ein Verkäufer da 10k 
Euro mit dem Verkauf von 20 Elektronikgeräten innerhalb von ein paar 
Monaten eingenommen aht, dann wird im Idealfall der Vorgang intern 
weitergeleitet bis er bei jemanden ist der sich mit der Materie 
auskennt.
(Z.b. weil Privat Hobbyelektroniker und Funkamateur. Oder bei 
Betirebsprüfungen öfter zu diesem Thema befragt)
Stellt der dann fest das dies verschiedene Teile sind die logisch 
zusammenpassen, aber alle für einen unterschiedlichen Zweck sind und 
sehr plausibel die Angebote das Ergebnis einer Auflösung (oder 
Modernisierung) einer Hobbywerkstatt sein können, DANN kann das schon 
das Ende der Maßnahme sein.
Wahrscheinlicher ist aber das, vor allem wenn kein Experte zur Hand, der 
VK zur Stellungnahme aufgefordert wird. ISt die Schlüssig ist alles Ok. 
Ist die es nicht geht es halt weiter mit Ermittlungsverfahren, ggf. 
Gutachter und je nach dessen Ergebnis, dann Einstellung, Nachforderung 
oder auch Steuerstrafverfahren (mit Verurteilung oder Freispruch)
Wer also 10k deshalb einnimmt weil er ein paar Funggeräte für 
verschiedene Frequenzen, ein oder zwei Oszilloskope, einen 
Funkmessplatz, einen Messender, ein HF Millivoltmeter und einen Spektrum 
Analyzer sowie etwas Kleinzeug verkauft hat, der dürfte im Schlimmsten 
Fall dazu eine Erklärung abgeben müssen. Wenn überhautp.

Sind dann auch noch Zeugen da die bestätigen das dies Selbst genutzt 
wurde, gibt es gar Fotos etc. die den Hobbyraum über mehrere Jahre 
zeigen, hätte selbst ein "böswilliger" Finanzbeamte keine HAndhabe mehr 
(und zumindest hier in der Region sind die allermeisten alles andere 
böswillig. Klar, die machen ihren von uns ungeliebten Job, aber man kann 
mit denen reden und es herrscht vernünftiges Augenmaß)

Anders sieht es halt bei denjenigen aus die wirklich verdeckt gewerblich 
handeln. Entweder weil die Elektronikflohmarkt um Flohmarkt abgrasen und 
alles deutlich unter Ebaywert erstehbare dann dteuer weiterverkaufen 
oder das der Zweitaccount eines Inhabers eines Surplus-Händlers ist 
(Bzw. der dessen Frau, Bruder, Tocher etc.) über den dann die Dinge 
verkauft werden für die er sich nich tmehr traut 1 Jahr Gewährleistung 
zu geben, die aber von denen welche das offiziell auch ohne 
Gewährleistung kaufen könnten es keiner mehr für auch nur annähernd das 
haben will was er auf Ebay als Privatverkauf dafür bekommen könnte.
Wenn da dann 20 K durch den Verkauf von 4 Spektrum Analyzer, 6 
Oszilloskope und 5 Messendern  in einem halben Jahr entstanden sind, 
dann wird das schwer wegzudiskutieren sein...

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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Manfred P. schrieb:
> Wenn man vereinzelten Berichten glauben darf, hat es auch Leute
> gekniffen, die einen Nachlasshaushalt auflösen oder eine langjährig
> teuer angelegte Sammlung von Puppen, Spielzeugautos oder sonstwas
> verticken, wo der unterstellte Gewinn tatsächlich deutlich unterhalb der
> zuvor aufgewandten Kosten liegt.

Sicher das du da jetzt nicht die Versteuerung von HAndelsgewinn (was 
übrigends immer schon Vorschrift war!) mit der Fragestellung OB ein 
gewerbliches Handeln vorliegt verwechselst?
Denn das ist, gerade bei dem typischen Altzeugverkauf, die tatsächliche 
und größere Gefahr. Viele mussten deshalb teures Lehrgeld zahlen weil 
deren Privatverkäufe ihres Altzeugs zum Flohmarktpreis alleine aufgrund 
der Anzahl von Gerichten als "gewerbliches HAndeln" eingestuft wurde.
Mit der Folge das alle Anforderungen an die Angebote von 
Gewerbetreibenden galten.

Zielscheibe von Abmahnungen und keinerlei Kostendeckelung dafür!
Einerseits die zwiespältigen (aber in den Folgen meist unverhältnis 
teuren) Fällen wo sich dann unter 10 Verkauften Kinder-T-Shirts von 
Markenname leider auch das Befand von dem man schon gar nicht mehr 
wusste das es mal von Freunden als 3 Euro Mitbringsel aus der Türkei ins 
Haus gekommen ist.

Oder sich unter den 20 CDs aus Kindertagen auch die 3 Urlaubskäufe vom 
"Polenmarkt" aus dem JAhr 1998 sichtbar im Angebotsbild befanden.

Geschweige denn die ganz böse vorsätzlichen Aktionen der VK wo dann die 
Puppenkutsche die es mal als Eigenmarke beim Discounter gab dann unter 
*Markenname der nur gefühlt, aber nicht rechtlich Gattungsbegriff ist* 
-Kutsche für 5 Euro angeboten wird.

(Und von den Fällen wo sich der unterste Abschaum der Abmahnindutrie mit 
befasst ganz zu schweigen. Wo dann gezielt solche Angebote von 
Privatleuten durchforscht werden nur um solche zu finden wo man dann 
irgendwie ein "gewerbliches handeln" draus konstruieren kann um dann 
wegen Formfehler wie Impressum etc. als angeblicher "Mitbewerber" vom 
Kumpelanwalt mit dem man HalbeHAlbe macht Gebührenbehaftet abmahnen zu 
können". )


Davon abgesehen: Die Steuerpflicht von durch Privatverkäufe erzielten 
Gewinnen ist nicht neu! Das war immer schon zu versteuern sobald die 
Bagtellgrenze überschritten wurde.
Nur das durchsetzen der Steuerpflicht war ein Problem...
Es gibt also keine NEUE Abgabepflicht.
Niemand muss mehr zahlen als er nicht schon vorher hätte Zahlen müssen. 
Nur die AKTIVE Auswertungs- und Übermittlungspflicht der 
Plattformbetreiber ist neu. (Bisher mussten die halt nur auf Abfragen 
auskunft geben)
Es werden sich also weniger vor einer Zahlung drücken können.

Und so kann es auch tatsächlich Sammler geben die ihre Ureigene 
Sammlung, ganz ohne Gewinnerzielungsabsicht aufgebaut, dann verkauft 
haben und plötzlich Steuerpflichtig wurden.
Gerade wenn die Sammlungsobjekte alt sind kann das ja bei einigen Dingen 
gut vorkommen das die heute viel mehr kosten als Damals! Selbst bei 
Spielzeug!

Seien es bestimmte Lego sets, selbst einige Auflagen von Spielekonsolen 
etc. Oder auch Puppen.
Klar finde ich das selbst auch irgendwo nicht ganz richtig wenn dann 
eine 80 Jährige ihre eigenen als Kind zu Weihnachten und Geburtstag 
bekommenen Puppen weiterverkauft und davon dann plötzlich Steuern (und 
ggf. noch mehr an Abgaben) abgehen muss. Aber wenn die Puppe 1950 halt 
10 DM gekostet hat und jetzt nicht nur den heutigen Gegenwert von 
einigen 10 Euro sondern gleich mal 1000 Euro bringt, dann ist das halt 
ein Handelsgewinn.

Ich fände für solche Fälle, zumindest wenn man nachweisen kann das 
niemals eine Gewinnerzielungsabsicht dahintersteckte und auch beim 
Erwerb nicht abszusehen war das es überhaupt auch nur eine winzigste 
WErtsteigerung geben könnte, dann sollten für diese echten privaten 
Zufallsgewinne dieselben Regeln gelten wie bei Glücksspielgewinne.

Gruß
Carsten

von Percy N. (vox_bovi)


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Carsten S. schrieb:
> unterste Abschaum

Wie geht das?

von 888 (Gast)


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Anscheinend gilt für private Veräußerungsgeschäfte eine 
Spekulationsfrist von einem Jahr. 
https://www.deubner-steuern.de/themen/einkommensteuer/private-veraeusserungsgeschaefte-estg/

Für eine Sammlung, die man länger als 12 Monate besessen hat, sollten 
damit keine Abgaben anfallen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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da ein Inventurbestand immer noch handschriftlich
angefertigt werden muss, erübrigt sich eigentlich die
ganze Geheimniskrämerei.

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