Gilt das auch für "kleine" Marktplätze wie hier im Forum. Müssen die auch ans Finanzamt melden? https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-ans-finanzamt-gemeldet/
Da immer Preise angegeben sind, wird sich die Steuerfahndung darauf stürzen! Im Ernst, https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-ans-finanzamt-gemeldet/ schreibt dazu:
1 | Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. |
Da die Kontaktaufnahme über E-Mail stattfindet, insbesondere viele Threads im Marktforum nur aus zwei Posts (Hallo Biete ... / Ist verkauft) bestehen, hat der Herr Schwarz kaum Möglichkeiten, das nachzuvollziehen und zu melden. Genaue Identitäten sind auch nicht bekannt. Die Steuerfahndung hat zu großen Aufwand, das selber rauszuklamüsern. Kann sein, dass das Marktforum gesperrt wird, denke aber nicht. mfg mf
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Beitrag #7301840 wurde vom Autor gelöscht.
Dann muss man halt im Darknet mit altem Elektronikkram dealen gehen....
Bei ebay Kleinanzeigen bin ich auch nur mit einer email Adresse angemeldet. Da ist, wie hier, eine Zuordnung schon möglich. Zumindest von Angeboten. Natürlich lässt sich nicht/schwer nachvollziehen ob ein Artikel letztendlich wirklich verkauft wurde und zu welchem Preis. Keine Ahnung wie sich die Finanzämter das vorstellen, Verkäufe die über die Kleinanzeigen-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden.
😱Davon habe ich bis jetzt noch nie etwas gehört oder gelesen. Die Kommentare unter dem verlinkten Artikel sind echt zutreffend.
Michael G. schrieb: > Gilt das auch für "kleine" Marktplätze wie hier im Forum. Müssen die > auch ans Finanzamt melden? Deine Probleme möchte ich nicht haben! Frohes neues Jahr...
Nachvollziehbar, dass der Staat private DauerVerkäufer besteuern will. Aber die Überschreitung einer finanziellen Grenze muss ja irgendwie eindeutig nachgewiesen werden. Am einfachsten über die Kleinanzeigen eigenen Zahlungswege. Aber bei Barzahlung bei Abholung wird es recht aufwändig.
Steuern fallen allerdings nur auf Gewinne an und nicht auf Einnahmen. Bei den meisten Privatverkäufen dürfte es sich um Gebrauchtware handeln, und da liegt der Verkaufserlös unter dem Neupreis. Wer allerdings 20 Graphikkarten kauft und die mit 200% Aufschlag an Bitcoin-Miner verkauft, der könnte in der Tat 30% des Gewinnes an den Staat abdrücken müssen.
Soul E. schrieb: > Wer allerdings 20 Graphikkarten kauft und die mit 200% Aufschlag an > Bitcoin-Miner verkauft, der könnte in der Tat 30% des Gewinnes an den > Staat abdrücken müssen. Bitcoins minen ist doch sowas von 2021.
Soul E. schrieb: > Steuern fallen allerdings nur auf Gewinne an und nicht auf Einnahmen. Richtig, im Zweifel muß man dann Beschaffungskosten glaubhaft machen. > Bei den meisten Privatverkäufen dürfte es sich um Gebrauchtware handeln, Oder um ungebrauchte Elektronikteile. Der Forums-Starverkäufer mit über 800 Beiträgen binnen 9 Monaten wird kaum in der Lage sein, Einkaufsrechnungen vorzulegen, für grob geschätzt 200 Privatverkäufe. Ich habe über die Jahre viel Zeug aus der Firma abgeerntet, da gab es dann einen Torschein für den Werksschutz, aber ich habe fast nie etwas dafür zahlen müssen. Wenn man vereinzelten Berichten glauben darf, hat es auch Leute gekniffen, die einen Nachlasshaushalt auflösen oder eine langjährig teuer angelegte Sammlung von Puppen, Spielzeugautos oder sonstwas verticken, wo der unterstellte Gewinn tatsächlich deutlich unterhalb der zuvor aufgewandten Kosten liegt. Also sehr schwierig, was man als gerecht oder als staatliche Abzocke empfinden darf.
Ich halte die 2000 Euro Grenze ja noch für vertretbar, aber 30 "Rechtsgeschäfte" pro Meldezeitraum (1 Jahr) für deutlich zu wenig.
Andreas M. schrieb: > Ich halte die 2000 Euro Grenze ja noch für vertretbar, aber 30 > "Rechtsgeschäfte" pro Meldezeitraum (1 Jahr) für deutlich zu wenig. Ich hätte jetzt erstmal genau andersrum gesehen. Wobei es auch Fälle gibt, bei denen beides zu wenig ist.
Ich verkaufe gewerblich über E-Bay Kleinanzeigen. Davon mal ab würde ich da gerne wissen woher E-Bay Kleinanzeigen gewisse Dinge wissen möchte: - Wer hat meinen Artikel gekauft? (Ich habe zu einem Artikel stellenweise mit 20 verschienden Leuten Kontakt) - Woher will E-Bay Kleinanzeigen wissen das ich den Artikel über deren Plattform verkauft habe? (Ich kann einen Artikel löschen, aber nicht als "verkauft" oder "aus anderen Gründen gelöscht" markieren. Wenn ich das Angebot nun zurück ziehe, ist dieser nicht verkauft - bei Kleinanzeigen gibt es da bis dato keinerlei Unterscheidung) Zudem, liegt der Sitz von Adevinta in der UK - das interessiert die aktuell einen (entschuldigung) "Scheiß" was die deutschen Behörden von Ihnen wollen. Und es gibt noch keinerlei sichtbare Änderungen am Verkaufsvorgang sowie keinerlei Infos (Für Unternehmer gibt es da auch noch ein Unternehmerportal bei Kleinanzeigen) zu diesem Thema.
Rene K. schrieb: > - Woher will E-Bay Kleinanzeigen wissen das ich den Artikel über deren > Plattform verkauft habe? > (Ich kann einen Artikel löschen, aber nicht als "verkauft" das kriegen die aus dem dazugehörigen Mailverkehr mit. Die müssen nur auf Ziffernfolgen wie in Telefonnummern oder Adressen warten @-Zeichen...
Andreas M. schrieb: > Ich halte die 2000 Euro Grenze ja noch für vertretbar, aber 30 > "Rechtsgeschäfte" pro Meldezeitraum (1 Jahr) für deutlich zu wenig. ab der Grenze wird es dem Finanzamt gemeldet, das bedeutet nicht, dass es automatisch steuerpflichtig ist. Es geht nur darum, dass das Finanzamt die Möglichkeit hat, gewerbliche Händler zu erkennen. Du kannst auch deine Rolex und deinen Lamborghini über ebay verkaufen. Das wird dem Finanzamt gemeldet und das war's. Rene K. schrieb: > - Woher will E-Bay Kleinanzeigen wissen das ich den Artikel über deren > Plattform verkauft habe? Was sie nicht wissen, können sie nicht melden. Ganz einfach.
Andreas M. schrieb: > Die > Kommentare unter dem verlinkten Artikel sind echt zutreffend. Nein, keiner der Kommentierer hat den Sachverhalt begriffen. Auch ueber 2000EUR wird keine Steuer erhoben, lediglich der Sachverhalt wird dem Finanzamt uebermittelt. Es geht eben nicht um die privaten Verkaefe, sondern um die Gewerblichen, die sich privat ausgeben. So wie es sich anhoert, gelten die Grenzen auch fuer jede Plattform getrennt, d.h. vermutlich muss dann Eb.KA die persoenlichen Daten abfragen, sobald man mit Angeboten ueber die Grenzen kommt. Darunter nicht. Kolja L. schrieb: > Nachvollziehbar, dass der Staat private DauerVerkäufer besteuern will. > Aber die Überschreitung einer finanziellen Grenze muss ja irgendwie > eindeutig nachgewiesen werden. Am einfachsten über die Kleinanzeigen > eigenen Zahlungswege. > Aber bei Barzahlung bei Abholung wird es recht aufwändig. Ich denke bei den E-Kleinanzeigen geht es am Schluss nur nach den Angeboten und nicht nach den tatsaechlichen Verkaeufen. Einige Verkaeufer duerften schnell ueber den Grenzen sein. Aber macht ja nichts, dann wird es halt gemeldet. Steuer faellt deshalb nicht an. Wenn dann aber ueber verschiedene Plattformen fuer eine Person 1000 Verkaeufe mit einem Umsatz von 10000EUR zusammenkommen, wird das Finanzamt vielleicht Kontoauszuege anfordern oder Schaetzungen anstellen.
Halb so wild. § 5 "(2) Vergütung ist jegliche Form von Entgelt, die einem Anbieter im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit gezahlt oder gutgeschrieben wird, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern. Die Höhe der Vergütung ist dem Plattformbetreiber bekannt oder müsste ihm bekannt sein; dem Plattformbetreiber ist das Wissen aller mit ihm verbundenen Rechtsträger und beauftragten Dienstleister zuzurechnen". Was der Plattdormbetreiber nicht weiß,, kann er auch nicht übermitteln.
Kolja L. schrieb: > Nachvollziehbar, dass der Staat private DauerVerkäufer besteuern will. Das Problem hat man aber nicht nur auf irgendwelchen Plattformen, sondern auch bei Flohmärkten, wo es Leute gibt, die regelmäßig verkaufen, sodass eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden kann. Manfred P. schrieb: > Der Forums-Starverkäufer mit über 800 Beiträgen binnen 9 Monaten wird > kaum in der Lage sein, Einkaufsrechnungen vorzulegen, für grob geschätzt > 200 Privatverkäufe. Auch hier hat das teilweise einen gewerblichen Beigeschmack, wenn jemand in diesem Umfang handelt. Mal abgesehen davon das es gegenüber allen anderen, die hier ab und an mal etwas zu bieten haben ziemlich unfair ist, wenn man ständig seine Angebote einschiebt und andere Angebote dabei unter gehen. Im Fall von Internetplattformen macht das FA vielleicht einfach Testkäufe um so an die Daten der VK zu kommen, beim Flohmarkt kann die Polizei einfach Ausweise kontrollieren, das FA macht dann Hausbesuche.
Thorsten M. schrieb: > Ich denke bei den E-Kleinanzeigen geht es am Schluss nur nach den > Angeboten und nicht nach den tatsaechlichen Verkaeufen. Nein, es ist von tatsächlichen Verkäufen die Rede. Wenn du 30 mal "einen" Artikel verkaufst, wirst du gemeldet aber nicht wenn du 29 mal jeweils z.B. 30 Artikel verkaufst, solange 2000 Euro nicht erreicht sind! Wenn jemand 500 Angebote online hat und nichts verkauft spielt das keine Rolle.
Andreas M. schrieb: > Wenn du 30 mal > "einen" Artikel verkaufst ja ab wann ist er verkauft? Wenn er gelöscht wird? Wenn er nach n-Tagen von Kleinanzeigen automatisch gelöscht wird? Wenn er durch mich ohne Angabe von Gründen gelöscht wird? Merkst du was? ●DesIntegrator ●. schrieb: > das kriegen die aus dem dazugehörigen Mailverkehr mit. > Die müssen nur auf Ziffernfolgen wie in Telefonnummern oder Adressen > warten Also wenn dies so wäre... dann hätten die aber in binnen von wenigen Tagen die Schmär der DSGVO Abmahnanwälten am Hals! :-D
Rene K. schrieb: > ●DesIntegrator ●. schrieb: >> das kriegen die aus dem dazugehörigen Mailverkehr mit. >> Die müssen nur auf Ziffernfolgen wie in Telefonnummern oder Adressen >> warten > > Also wenn dies so wäre... dann hätten die aber in binnen von wenigen > Tagen die Schmär der DSGVO Abmahnanwälten am Hals! :-D was bleibt denn sonst übrig?
Hi, ●DesIntegrator ●. schrieb: > Rene K. schrieb: >> ●DesIntegrator ●. schrieb: >>> das kriegen die aus dem dazugehörigen Mailverkehr mit. >>> Die müssen nur auf Ziffernfolgen wie in Telefonnummern oder Adressen >>> warten >> >> Also wenn dies so wäre... dann hätten die aber in binnen von wenigen >> Tagen die Schmär der DSGVO Abmahnanwälten am Hals! :-D > > was bleibt denn sonst übrig? DA bleiben DREI Möglichkeiten: 1. Die Regelung ist auf die aktuell noch unter dem Namen "Ebay Kleinananzeigen" laufende Plattform nicht anwendbar weil die Plattform einfach nicht weiß ob und welchen echten Konditionen ein Verkauf zu stande gekommen ist, ODER 2. Ebay Kleinanzeigen stuft erst einmal alle Angebote so ein als wären die auch tatsächlich verkauft worden und meldet die dem Finanzant unter den genannten Bedingungen (30x von einem Juser/Jahr und-oder die summierten Preisangaben liegen über 2000Euro/Jahr). Allerdings mit dem jeweils expliziten Hinweis das absolut nicht bekannt ist welcher Preis denn tatsächlich verhandelt wurde und ob überhaupt in irgendeinem der Fälle tasächlich ein Verkauf zustandegekommen ist. ODER 3. Ebay Kleinanzeigen wendet die Regelung ausschließlich auf die Angebote an wo die als Anbieter wissen DAS und zu WELCHEN Konditionen ein Verkauf stattgefunden hat. Sprich: Es werden nur die über die "sicher bezahlen" Funktion abgewickelten Transaktionen ausgewertet. Wobei der Fall drei dann auch parallel zur Anwendung von Variante 1 oder 2 für die nicht über die Bezahlfunktion abgewickelten Dinge zur Anwendung kommen könnte. Wsa man ja nicht vergessen darf: Es wird hier jetzt über den Spezialfall Ebay-KA geschrieben. Aber das ist ja kein Gesetz speziell für Ebay KA sondern eher für Ebay und auch andere Mikroangebotsplattformen. (Etsy etc.) GGf. sogar für Dienstleistungsplattformen aller Art. Also in erster Linie wo die GESAMTE Abwicklung über die Plattform stattfindet. Bei solchen Universalregelungen ist es eher die Regel als die Ausnahme das es vor allem zur Einführung eine ganze Reihe von Spezialfällen gibt wo das nicht Anwendbar ist. Entweder weil es schlicht übersehen wurde, weil dieser spezielle Fall einfach nicht mit vertretbaren Aufwand zu läsen war oder weil die Politiker sich für diesen Fall nicht einigen konnten. Das wird dann, entweder je nach größe des Problems für jeden Sachverhalt im Nachhinein beurteilt und dann entweder weiterhin akzeptiert, bei der nächsten anstehenden Überarbeitung der Regelung mitbehandelt oder aber bei den ganz großen Kloppern eigens deswegen ganz schnell die nächte Korrektur angesetzt. Und wie schon von anderen geschrieben: Versteuert werden müssen Gewinne - NICHT Einnahmen! Für diejenigen die die abgelegte Kinderkleidung, ihre alten Bücher oder auch ein paar wegen Neuanschaffung jetzt nicht mehr selbst benötigten immer noch ettliche hunder bis einige tausend Euro teuren Messgeräte verkaufen wird da KEINE Steuer anfallen. Es könnte aber durchaus sein das man, vor allem wenn man einige teure und für nichtspezialisten eher ähnliche, Geräte verkauft zumindest mal Auskunft geben muss. Diese Daten wird mit sehr hoher Wahrscheinlich auch KEIN MENSCH erstauswerten sondern das läuft vollautomatisiert nach bestimmten Filterkriterien. Konventionell und oder vielleicht in Zukunft auch KI Basiert. Erst wenn die Software vom Finanzamt da "verdächtige" Muster feststellt wird sich das ein Mensch ansehen. Möglichst jemand der etwas von der Sache versteht. Sind das dann zwar viele Verkäufe von Kinderkleidung und/oder SPielzeug, aber die Sachen passen von der Angebotsart und Breite, ggf. Größenabfolge etc. Plausibel zu dem was eine 0815 Familie an ehemals selbst genutzten Dingen verkauft, dann wird das als vermutliche Fehlmeldung markiert und das war es. (Und vielleicht bei genügnd entsprechenden Einstufungen der Filter entsprechen angepasst) ISt es ein Angebot in allen Größen und allen Arten von Zeug das sich nicht mehr mit von 1...4 Kindern abgetragenen Zeug erklären lässt ensteht der Verdacht das da jemand "gerwerblich" Zeug an und Verkauft. Dann wird genauer geprüft. Trifft dann die Prüfung auf eine Großfamilie mit 10 Kindern ist der Fall damit abgeschlossen. ISt es ein kinderloser Single hat dieser oder diese dann plötzlich Erklärungsnot. Bei Elektronik kann es ähnlich laufen. Bekommt da ein MA Hinweis auf Verdachtsmomente weil ein Verkäufer da 10k Euro mit dem Verkauf von 20 Elektronikgeräten innerhalb von ein paar Monaten eingenommen aht, dann wird im Idealfall der Vorgang intern weitergeleitet bis er bei jemanden ist der sich mit der Materie auskennt. (Z.b. weil Privat Hobbyelektroniker und Funkamateur. Oder bei Betirebsprüfungen öfter zu diesem Thema befragt) Stellt der dann fest das dies verschiedene Teile sind die logisch zusammenpassen, aber alle für einen unterschiedlichen Zweck sind und sehr plausibel die Angebote das Ergebnis einer Auflösung (oder Modernisierung) einer Hobbywerkstatt sein können, DANN kann das schon das Ende der Maßnahme sein. Wahrscheinlicher ist aber das, vor allem wenn kein Experte zur Hand, der VK zur Stellungnahme aufgefordert wird. ISt die Schlüssig ist alles Ok. Ist die es nicht geht es halt weiter mit Ermittlungsverfahren, ggf. Gutachter und je nach dessen Ergebnis, dann Einstellung, Nachforderung oder auch Steuerstrafverfahren (mit Verurteilung oder Freispruch) Wer also 10k deshalb einnimmt weil er ein paar Funggeräte für verschiedene Frequenzen, ein oder zwei Oszilloskope, einen Funkmessplatz, einen Messender, ein HF Millivoltmeter und einen Spektrum Analyzer sowie etwas Kleinzeug verkauft hat, der dürfte im Schlimmsten Fall dazu eine Erklärung abgeben müssen. Wenn überhautp. Sind dann auch noch Zeugen da die bestätigen das dies Selbst genutzt wurde, gibt es gar Fotos etc. die den Hobbyraum über mehrere Jahre zeigen, hätte selbst ein "böswilliger" Finanzbeamte keine HAndhabe mehr (und zumindest hier in der Region sind die allermeisten alles andere böswillig. Klar, die machen ihren von uns ungeliebten Job, aber man kann mit denen reden und es herrscht vernünftiges Augenmaß) Anders sieht es halt bei denjenigen aus die wirklich verdeckt gewerblich handeln. Entweder weil die Elektronikflohmarkt um Flohmarkt abgrasen und alles deutlich unter Ebaywert erstehbare dann dteuer weiterverkaufen oder das der Zweitaccount eines Inhabers eines Surplus-Händlers ist (Bzw. der dessen Frau, Bruder, Tocher etc.) über den dann die Dinge verkauft werden für die er sich nich tmehr traut 1 Jahr Gewährleistung zu geben, die aber von denen welche das offiziell auch ohne Gewährleistung kaufen könnten es keiner mehr für auch nur annähernd das haben will was er auf Ebay als Privatverkauf dafür bekommen könnte. Wenn da dann 20 K durch den Verkauf von 4 Spektrum Analyzer, 6 Oszilloskope und 5 Messendern in einem halben Jahr entstanden sind, dann wird das schwer wegzudiskutieren sein... Gruß Carsten
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Manfred P. schrieb: > Wenn man vereinzelten Berichten glauben darf, hat es auch Leute > gekniffen, die einen Nachlasshaushalt auflösen oder eine langjährig > teuer angelegte Sammlung von Puppen, Spielzeugautos oder sonstwas > verticken, wo der unterstellte Gewinn tatsächlich deutlich unterhalb der > zuvor aufgewandten Kosten liegt. Sicher das du da jetzt nicht die Versteuerung von HAndelsgewinn (was übrigends immer schon Vorschrift war!) mit der Fragestellung OB ein gewerbliches Handeln vorliegt verwechselst? Denn das ist, gerade bei dem typischen Altzeugverkauf, die tatsächliche und größere Gefahr. Viele mussten deshalb teures Lehrgeld zahlen weil deren Privatverkäufe ihres Altzeugs zum Flohmarktpreis alleine aufgrund der Anzahl von Gerichten als "gewerbliches HAndeln" eingestuft wurde. Mit der Folge das alle Anforderungen an die Angebote von Gewerbetreibenden galten. Zielscheibe von Abmahnungen und keinerlei Kostendeckelung dafür! Einerseits die zwiespältigen (aber in den Folgen meist unverhältnis teuren) Fällen wo sich dann unter 10 Verkauften Kinder-T-Shirts von Markenname leider auch das Befand von dem man schon gar nicht mehr wusste das es mal von Freunden als 3 Euro Mitbringsel aus der Türkei ins Haus gekommen ist. Oder sich unter den 20 CDs aus Kindertagen auch die 3 Urlaubskäufe vom "Polenmarkt" aus dem JAhr 1998 sichtbar im Angebotsbild befanden. Geschweige denn die ganz böse vorsätzlichen Aktionen der VK wo dann die Puppenkutsche die es mal als Eigenmarke beim Discounter gab dann unter *Markenname der nur gefühlt, aber nicht rechtlich Gattungsbegriff ist* -Kutsche für 5 Euro angeboten wird. (Und von den Fällen wo sich der unterste Abschaum der Abmahnindutrie mit befasst ganz zu schweigen. Wo dann gezielt solche Angebote von Privatleuten durchforscht werden nur um solche zu finden wo man dann irgendwie ein "gewerbliches handeln" draus konstruieren kann um dann wegen Formfehler wie Impressum etc. als angeblicher "Mitbewerber" vom Kumpelanwalt mit dem man HalbeHAlbe macht Gebührenbehaftet abmahnen zu können". ) Davon abgesehen: Die Steuerpflicht von durch Privatverkäufe erzielten Gewinnen ist nicht neu! Das war immer schon zu versteuern sobald die Bagtellgrenze überschritten wurde. Nur das durchsetzen der Steuerpflicht war ein Problem... Es gibt also keine NEUE Abgabepflicht. Niemand muss mehr zahlen als er nicht schon vorher hätte Zahlen müssen. Nur die AKTIVE Auswertungs- und Übermittlungspflicht der Plattformbetreiber ist neu. (Bisher mussten die halt nur auf Abfragen auskunft geben) Es werden sich also weniger vor einer Zahlung drücken können. Und so kann es auch tatsächlich Sammler geben die ihre Ureigene Sammlung, ganz ohne Gewinnerzielungsabsicht aufgebaut, dann verkauft haben und plötzlich Steuerpflichtig wurden. Gerade wenn die Sammlungsobjekte alt sind kann das ja bei einigen Dingen gut vorkommen das die heute viel mehr kosten als Damals! Selbst bei Spielzeug! Seien es bestimmte Lego sets, selbst einige Auflagen von Spielekonsolen etc. Oder auch Puppen. Klar finde ich das selbst auch irgendwo nicht ganz richtig wenn dann eine 80 Jährige ihre eigenen als Kind zu Weihnachten und Geburtstag bekommenen Puppen weiterverkauft und davon dann plötzlich Steuern (und ggf. noch mehr an Abgaben) abgehen muss. Aber wenn die Puppe 1950 halt 10 DM gekostet hat und jetzt nicht nur den heutigen Gegenwert von einigen 10 Euro sondern gleich mal 1000 Euro bringt, dann ist das halt ein Handelsgewinn. Ich fände für solche Fälle, zumindest wenn man nachweisen kann das niemals eine Gewinnerzielungsabsicht dahintersteckte und auch beim Erwerb nicht abszusehen war das es überhaupt auch nur eine winzigste WErtsteigerung geben könnte, dann sollten für diese echten privaten Zufallsgewinne dieselben Regeln gelten wie bei Glücksspielgewinne. Gruß Carsten
Anscheinend gilt für private Veräußerungsgeschäfte eine Spekulationsfrist von einem Jahr. https://www.deubner-steuern.de/themen/einkommensteuer/private-veraeusserungsgeschaefte-estg/ Für eine Sammlung, die man länger als 12 Monate besessen hat, sollten damit keine Abgaben anfallen.
da ein Inventurbestand immer noch handschriftlich angefertigt werden muss, erübrigt sich eigentlich die ganze Geheimniskrämerei.
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