Forum: Offtopic Händler chinesischer Sendungen nicht identifizierbar?


von Trim (Gast)


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Moin, wenn ich eine ebay-Sendung mit Bauteilen aus China erhalte, dann 
kann man anhand des Aufklebers nicht erkennen, wer der absendende 
ebay-User ist. Der Absender ist eine P.O. Box, also eine 
Postfach-Nummer. Oder es ist keiner angegeben. Zudem ist manchmal der 
chinesische Originalaufkleber mit einem zweiten, nicht ablösbaren 
Aufkleber eines Logistikers (beispielsweise aus Niederaula) überklebt. 
Eine Art Lieferschein ist in aller Regel nicht enthalten. Erst der 
Inhalt macht klar, von wem die Sendung stammt.

Erhält man eine Lieferung mit einem nicht bestellten Inhalt, weiß man 
nicht, welchem ebay-User man den falsch gelieferten Gegenstand zuordnen 
soll. Das gilt insbesondere, wenn man Sendungen von mehreren 
chinesischen Lieferanten erwartet.

Habt Ihr einen Weg gefunden, anhand der Umschlagbeschriftung den 
ebay-Usernamen zu ermitteln?

Ich verstehe, dass man einen aufwendigen Lieferschein einsparen möchte, 
der mehr Platz einnimmt als der Inhalt. Den gleichen Nutzen hätte 
stattdessen ein kleines Zettelchen mit dem ebay-Usernamen oder besser 
der ebay-Auktionsnummer im Umschlag. Die Auktionsnummer wäre 
insbesondere auch dann hilfreich, wenn der Zoll die Sendung 
kontrolliert. Anhand dieser kann er die Auktion und somit alle Daten, 
wie Preis und Versandkosten sowie Abbildungen finden, was ihm Recherchen 
ersparen oder erleichtern kann und vermeidet somit für den Empfänger 
unnötigen Ärger. Hätte der Zoll Zugriff zu den Auktionen gehabt, wäre 
mir mancher Weg zum Zollamt erspart geblieben. Denn nachdem er die 
Auktionsbeschreibung angeschaut hatte, wurden die Sendungen ohne 
jegliche Kosten anstandslos übergeben.

Fändet Ihr solche Zettelchen im Umschlag auch sinnvoll?

: Verschoben durch Moderator
von Sönke P. (s03nk3)


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Bei AliExpress-Bestellungen hat man manchmal ein ähnliches 
Zuordnungsproblem. Die Bestellübersicht ist aber besser, als bei eBay.

Die Versandaufkleber kann man mit einem Fön erwärmen und dann abziehen, 
um darunter liegende Labels lesen zu können.
Wenn keine zuordenbaren Trackingnummern erkennbar sind, kann man sich 
ggf. mit Korrelation von aufgedrucktem und im System gemeldeten 
Versanddatum behelfen.

"Zettelchen im Umschlag" werden wohl kaum was bringen, wenn schon bei 
Versandlabels besch\*ssen und verschleiert wird.

Zollprobleme habe ich seit IOSS bei über AliExpress oder eBay bezogener 
Ware aus China überhaupt nicht mehr gehabt.
eBay ist aber preislich kaum noch attraktiv und bei AE muss man das 
Facepalming wg. Sufu und Versandkostenberechnung abkönnen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Trim schrieb:
> Moin, wenn ich eine ebay-Sendung mit Bauteilen aus China erhalte, dann
> kann man anhand des Aufklebers nicht erkennen, wer der absendende
> ebay-User ist.

Wenn du ein Paket versendest weiß auch niemand welcher eBay User du 
bist. Du kannst auch komplett ohne Absenderadresse oder mit falscher 
Absenderadresse versenden.
Also so what?

> Habt Ihr einen Weg gefunden, anhand der Umschlagbeschriftung den
> ebay-Usernamen zu ermitteln?

Suche noch das Problem welches das lösen würde. Wenn ein Chinese mir was 
falsches zusendet, das ist das halt so. Da brauche ich keine Adresse 
ohne Name weil ich genau nichts tun werde. Ich werde höchstens aktiv 
wenn ich etwas nicht bekomme was ich bestellt habe. Und dazu brauche ich 
keinen Namen auf einem Paket.

> Fändet Ihr solche Zettelchen im Umschlag auch sinnvoll?

ich fände es sinnvoll wenn du aufhören würdest diese unsäglichen 
Nicht-Probleme hier zu diskutieren. Kauf doch in der letzten 
Conrad-Filiale ein dann bekommst du kein Kopf-Aua vom Internet.

von Michael B. (laberkopp)


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Trim schrieb:
> Erhält man eine Lieferung mit einem nicht bestellten Inhalt, weiß man
> nicht, welchem ebay-User man den falsch gelieferten Gegenstand zuordnen
> soll

Ja, und ? Was ist dein Problem dabei ?

Nicht bestellt beim Zoll heisst Annahme verweigern, deren Problem.

Nicht bestellt im Briefkasten heisst 1 Jahr lang aufheben ob sich 
derjenige meldet der es zurückhaben will, dann als Geschenk ansehen oder 
wegwerfen

Und wenn du es bestellt hast, wirst du ja wohl wissen bei wem, zumindest 
hast du über eBay  Ali oder Amazon Kontaktmöglichkeiten.

Du hast kein Problem, nur Getrolle aus Langeweile.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Michael B. schrieb:
> Nicht bestellt beim Zoll heisst Annahme verweigern, deren Problem.

Und wenn nötig der Vernichtung zustimmen.

> Nicht bestellt im Briefkasten heisst 1 Jahr lang aufheben

Dass ist seit einiger Zeit wohl nicht mehr nötig:

https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/unbestellte-ware-was-mache-ich-bloss-dem-zeug
>> Sie dürfen die Ware in den Müll werfen oder – wenn Sie Ihnen gefällt –
>> nutzen. Eine Verpflichtung zur Rücksendung haben Sie nicht.
>>
>> Zu beachten: Etwas anderes gilt nur, wenn das Päckchen nicht für Sie
>> bestimmt war bzw. ein Irrtum des Unternehmens vorlag und Sie den
>> erkennen konnten.

> Du hast kein Problem, nur Getrolle aus Langeweile.

Und warum wir Einfluss auf das Verhalten chinesischer Versandhändler 
haben sollen verstehe ich bei seinem Getrolle auch nicht.

von Cyblord -. (cyblord)


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Hannes J. schrieb:
> Dass ist seit einiger Zeit wohl nicht mehr nötig:

Das war noch nie nötig. Ansonsten bitte Rechtsnorm für das 1 Jahr 
angeben.
Bei völlig "aus dem Nichts" zugesandten Sendungen habe ich keinerlei 
Pflichten.

Das Problem fängt allerdings da an, wo man mit dem Absender bereits 
Geschäfte tätigt. Also was bestellt hat. Wenn der also einfach nur 
falsch oder doppelt oder sonst was liefert, hat man durchaus Pflichten.

: Bearbeitet durch User
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Cyblord -. schrieb:
> Das war noch nie nötig. Ansonsten bitte Rechtsnorm für das 1 Jahr
> angeben.

Rechtsnorm oder Nachweis für das eine Jahr kann ich dir nicht liefern. 
Nur ein Artikel der Stiftung Warentest von 2000 der darauf hinweist dass 
mit dem damals neuen Paragraph 241a die Verpflichtung zur Aufbewahrung 
entfällt:

https://www.test.de/Paragraph-241a-Unbestellte-Ware-19292-0/
>> Bisher waren Verbraucher verpflichtet, der Versandfirma Gelegenheit zu
>> geben, die Waren wieder abzuholen ­man musste sie also eine Zeit lang
>> aufbewahren. Das hat sich nun geändert:

Ob vor 23 Jahren die Pflicht zur Aufbewahrung wirklich 1 Jahr war, ob 
das gesetzlich geregelt oder durch Gerichtsentscheide festgelegt war 
kann ich dir nicht sagen.

> Das Problem fängt allerdings da an, wo man mit dem Absender bereits
> Geschäfte tätigt. Also was bestellt hat. Wenn der also einfach nur
> falsch oder doppelt oder sonst was liefert, hat man durchaus Pflichten.

Wenn ich den Absender aber nicht erkennen kann (nicht zuletzt weil der 
Absender alles getan hat nicht erkannt zu werden), wie soll ich dann 
erkennen dass die Lieferung mit einer meiner Bestellungen was zu tun 
hat?

von Cyblord -. (cyblord)


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Hannes J. schrieb:
> Wenn ich den Absender aber nicht erkennen kann

hast du auch keine Pflichten.

> (nicht zuletzt weil der
> Absender alles getan hat nicht erkannt zu werden), wie soll ich dann
> erkennen dass die Lieferung mit einer meiner Bestellungen was zu tun
> hat?

Ist sowieso nicht relevant, weil kein chinesische Shop auf diesen 
Rechten bestehen wird.
Darum schrieb ich ja: Wenn ich irgendwas aus einem China-Shop 
zugeschickt bekomme was ich nicht bestellt habe, mache ich sowieso gar 
nichts. Niemand wird eine Rücksendung fordern. Und selbst wenn. Mir 
egal.

: Bearbeitet durch User
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