Moin, Kann man eine Lötspitze für bleihaltiges und bleifreies Lötzinn verwenden oder sollte man strikt getrennte Spitzen nutzen? Ich habe dazu bisher noch nichts gehört, schnelle Internetrecherche sagt, dass das gehen sollte, wenn man die Spitze vorher „wäscht“. Gibt es da Erfahrungen/Gründe, dass das nicht geht? Ich dachte bisher immer, dass man bleifrei/verbleit bloß nicht mischen sollte.
Wenn du die ordentlich abwischst (warm), dann kontaminierst du mit dem einen nicht das andere. Wenn du in der Industrie lötest und sicherstellen musst, dass da nichts durcheinander kommt, wirst du dir sicher lieber zwei getrennte Spitzen leisten und die klar und deutlich sortieren. Privat und zu Hause (oder im Laborbetrieb) spielt das alles keine Rolle. Was du halt nicht und niemals mischen solltest ist Bismuth mit Blei und Zinn. Dann bekommst du Roses Metall mit einer Solidustemperatur von 94 °C.
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Jörg W. schrieb: > Wenn du die ordentlich abwischst (warm), dann kontaminierst du mit > dem > einen nicht das andere. > > Wenn du in der Industrie lötest und sicherstellen musst, dass da nichts > durcheinander kommt, wirst du dir sicher lieber zwei getrennte Spitzen > leisten und die klar und deutlich sortieren. Privat und zu Hause (oder > im Laborbetrieb) spielt das alles keine Rolle. > > Was du halt nicht und niemals mischen solltest ist Bismuth mit Blei und > Zinn. Dann bekommst du Roses Metall mit einer Solidustemperatur von 94 > °C. Alles klar, danke für die Antwort. Gibt es Bismuthzusätze in Lötzinnen als Zusatz?
csgtrine schrieb: > Gibt es Bismuthzusätze in Lötzinnen als Zusatz? In der Anfangszeit von "bleifrei" gab es sowas zuweilen, weil man sich Mühe geben wollte, mit geringeren Temperaturen als den jetzt üblichen auszukommen. Ist mittlerweile nahezu ausgestorben, es gibt aber bismuthhaltige Lötpasten für Spezialanwendungen, bei denen man geringe Arbeitstemperaturen haben möchte.
csgtrine schrieb: > Gibt es Bismuthzusätze in Lötzinnen als Zusatz? Gerade in der Anfangszeit bleifreier Lote versuchte man sich sehr häufig an Bismut-basierten Legierungen, um möglichst keine höheren Löttemperaturen als bei klassischen Zinn-Blei-Loten einsetzen zu müssen. Heutzutage ist für wärmeempfindliche Applikationen Lot bzw. Lotpaste mit 42% Zinn und 58% Bismut gebräuchlich. Der Schmelzpunkt liegt dann bei 138 °C. Von Chip Quik ist aber auch "Entlötzinn" erhältlich, welches man auf schwierig aufzuschmelzende Lötstellen aufbringt und das sich an der Grenzschicht zu einer niedrigschmelzenden Legierung vermischt. Ggf. muss man diesen Vorgang mehrmals wiederholen, um das alte Lot immer weiter zu verdünnen. Reines "Entlötzinn" besteht wohl aus Zinn, Bismut und Indium und hat einen Erweichungsbereich von 79 °C bis 91 °C. Bevor man ein neues Bauteil einlötet, sollte man vorzugsweise die Reste entfernen. Ganz so dramatisch wie von manchen Leuten dargestellt ist die Sache aber natürlich nicht. Spuren von Bismut, Indium, Gallium, Cadmium oder Quecksilber führen natürlich nicht dazu, dass eine Lötstelle quasi von selbst schmilzt, sondern es muss schon ein ordentlicher Anteil von zig Prozent vorhanden sein. Und wenn es um ternäre oder quaternäre Eutektika geht, müssen die Mischungsverhältnisse mehrere Elemente ziemlich genau passen, um die Schmelzpunktverringerung zu erreichen. Somit reicht ein einfaches Abwischen und vielleicht einmaliges "Spülen" der Lötspitze völlig aus. Entgegen dem Beispiel mit dem koscheren Essen geht es bezüglich des Schadstoffgehaltes auch nicht um eine reine Ja-/Nein-Entscheidung, sondern um die Einhaltung quantitativer Grenzwerte. Ggf. muss man nachrechnen, wie viel Blei/Cadmium/Quecksilber in dem Gerät insgesamt enthalten sein darf. Vor einigen Jahren wurde mal völlig unnötig ein riesiges Geschrei mit der Folge einer Rückrufaktion durch BMW veranstaltet, weil BMW das Kraftfahrbundesamt o.ä. selbst darüber informiert hatte, dass in einer Serie von Steuergeräten irrtümlich Relais mit cadmierten Kontakten eingesetzt wurden. Es ging um etwa 100 µg pro Fahrzeug. Obwohl ich normalerweise überhaupt kein Fan der (deutschen) Automobilindustrie bin, war der Umweltschaden durch die Rückrufaktion höher als durch die in allen Fahrzeugen zusammen eingesetzten wenigen Gramm Cadmium. Wenn an dieser Stelle tatsächlich mal nachgerechnet worden wäre, wie hoch der prozentuale Cadmiumanteil gewesen wäre, hätte man sich die Aktion sinnvollerweise sparen können. Wahrscheinlich sind in anderen verbauten Materialien, z.B. Metallen, wesentlich höhrere natürlich Cadmiummengen enthalten. Man darf auch nicht vergessen, dass etliche Aluminiumlegierungen völlig legal Blei enthalten, um hierdurch eine gewisse Gleitwirkung zu erzielen, z.B. bei Gleitschienen, im Fensterbau, usw..
Nachtrag: Es gibt offenbar auch mechanisch hoch belastbare Lote mit einem Bismutanteil von 3-4 %, siehe hier: https://epp.industrie.de/technik/applikationsbeschreibungen/man-kann-nicht-alles-haben-oder-doch/ Auch interessant: https://forum.stannol.de/viewtopic.php?t=569
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Interessant, danke euch beiden für die Erklärungen! Mir war Bismuth als Zusatz bisher noch nicht untergekommen, das erklärt dann auch, warum. Andreas S. schrieb: > Von Chip Quik ist aber auch "Entlötzinn" erhältlich, welches man > auf schwierig aufzuschmelzende Lötstellen aufbringt und das sich an der > Grenzschicht zu einer niedrigschmelzenden Legierung vermischt Von dem hatte ich schon gehört, kann zu der Zusammensetzung aber nichts finden. Aber gut, schonmal im Hinterkopf zu haben, dass man da ggf. aufpassen muss.
Jörg W. schrieb: > Was du halt nicht und niemals mischen solltest ist Bismuth mit Blei und > Zinn. Dann bekommst du Roses Metall mit einer Solidustemperatur von 94 > °C. Ahh, jetzt habe ich auch gecheckt, was das Problem damit ist, nämlich dass die Verbindung dann nicht mehr verlässlich genug ist, weil diese Temperaturen zu nah an den Betriebsbedungen ist?
Jörg W. schrieb: > Was du halt nicht und niemals mischen solltest ist Bismuth mit Blei und > Zinn. Dann bekommst du Roses Metall mit einer Solidustemperatur von 94 > °C. Da musst du schon sehr viel Pech haben, um das Mischungsverhältnis ausreichend genau zu treffen. Die Lötspitze sollte man schon mal vorher abwischen.
Hi, Andreas S. schrieb: > Ggf. muss man > nachrechnen, wie viel Blei/Cadmium/Quecksilber in dem Gerät insgesamt > enthalten sein darf. So einfach ist das leider ABSOLUT NICHT! Die grenze Zählt nicht PRO GERÄT, sondern PRO HOMOGENER WERKSTOFFEINHEIT Text in der ROHS Richtlinie: Artikel 4, Absatz zwei: > Für die Zwecke dieser Richtlinie wird in homogenen > Werkstoffen nicht mehr als der in Anhang II aufgeführte > Konzentrationshöchstwert in Gewichtsprozent toleriert Der Grenzwert gilt also PRO LÖTSTELLE, PRO EINZELKONTAKTZUNGE oder PRO WIDERSTANDSGEHÄUSE. Eine einzige nicht Konforme Lötstelle oder auch nur ein einziger nicht konformer SMD Widerstand in einem Gerät mit 2,5k SMD Widerständen und 10k Lötstellen bewirkt somit das dieses Gerät als ganzes nicht mehr Konform ist. Ob so etwas natürlich auffallen würde, das steht natürlich auf einem anderen Blatt. Genau so wie die Frage ob es in dieser Form so Sinnvoll ist. Aber es ist so festgelegt worden damit die Gerätehersteller nicht einfach auf die Idee kommen ein paar Stahlplatten zwecks Gewichtserhöhung einzubauen um weiter bleihaltig löten zu können... (Gibt ja sogar Geräte wo vorher schon rein der Haptik wegen Metallplatten im inneren verbaut wurden) Andreas S. schrieb: > Es ging um etwa 100 µg pro Fahrzeug. Obwohl ich > normalerweise überhaupt kein Fan der (deutschen) Automobilindustrie bin, > war der Umweltschaden durch die Rückrufaktion höher als durch die in > allen Fahrzeugen zusammen eingesetzten wenigen Gramm Cadmium. Wenn an > dieser Stelle tatsächlich mal nachgerechnet worden wäre, wie hoch der > prozentuale Cadmiumanteil gewesen wäre, hätte man sich die Aktion > sinnvollerweise sparen können. So eine Rückrufaktion ist, wie auch in fast allen anderen Fällen von Verstössen gegen die Rohs Richtlinie der größte Schwachsinn. Das Zeug ist Produziert und im Umlauf... Das durch anderes Zeug zu ersetzen ist IMMER Umweltschädlicher. Ausnahme vielleicht bei Dingen wo man davon ausgehen muss das relevante Anteile in der freien Natur verbleiben(gewisse Wegwerfprodukte, gewisse Spielzeuge oder als Extremfall z.b. Einmalsonden für Wetterballons), aber auch da abhängig von Art und Anteil des Schadstoffes. Der bessere WEg in all diese Fällen währe definitiv die Einziehung des durch die Falsche Verwendung entstandenen Vermögensvorteils plus Strafzahlung abhängig vom Verschulden (Massivst inkl der Möglichkeit des Zugriffs auf Privatvermögen der Profiteure bei Vorsatz, Bei Fahrlässigkeit/Versehen von Harmlos bis deutlich Spürbar je nach dem wie groß das Verschulden tatsächlich war) csgtrine schrieb: > Ahh, jetzt habe ich auch gecheckt, was das Problem damit ist, nämlich > dass die Verbindung dann nicht mehr verlässlich genug ist, weil diese > Temperaturen zu nah an den Betriebsbedungen ist? Genau! Wobei das weniger ein Problem von minimalen Resten an der Lötspitze ist, sondern praktisch nur relevant wenn man ohne das Altlot zu entfernen z.b. Lötstellen aus Bismutlot einfach durch Zugabe von Bleilot repariert (Was im Hobby ja vorkommen könnte). Oder, wenn auch weniger von praktischer Relevanz, umgekehrt. Tatsächlich kann man bei Hobbyarbeiten sagen: Einfach bei Ausbesserungen von Lötstellen bei unbekannten Lot das alte Lot an der Stelle möglichst entfernen, Lötspitze abwischen und mit dem eigenen Lot löten reicht völlig aus. Einzig worauf man achten sollte ist das evtl. noch an der Lötstelle verbliebenes altes Restlot auch WIRKLICH mit aufgeschmolzen und gut vermischt wird damit sich da nicht irgendwelche Effekte an den Konzentrationsgrenzen einstllen. Beim Wechsel zwischen zwei Lotdrahtarten reicht, wie oben von anderen geschrieben, ein einfaches Abwischen auch völlig aus. Und selbst wer Wert darauf legt das wirklich jede einzelne seiner Lötstellen dieselben Werte einhält die auch ein gewerblicher Produzent einhalten müsste, der könnte sich nach einem Zyklus "Abwischen, Tropfen neuer Bleifrei Lötdraht, Abwischen" schon ziemlich sicher sein das es passt. Wenn man es mehrmals macht sowieso ;-) Ist für Privat aber schwachsinn! Gruß Carsten
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Wolfgang schrieb: > Jörg W. schrieb: >> Was du halt nicht und niemals mischen solltest ist Bismuth mit Blei und >> Zinn. Dann bekommst du Roses Metall mit einer Solidustemperatur von 94 >> °C. > > Da musst du schon sehr viel Pech haben, um das Mischungsverhältnis > ausreichend genau zu treffen. Das dumme an Legierungen ist ja, dass du das eben nicht unbedingt genau treffen musst: du hast eine Solidus-Temperatur, unterhalb derer ist alles fest. Flüssig ist es erst oberhalb der Liquidus-Temperatur, aber dazwischen verliert es eben schon an Festigkeit. csgtrine schrieb: > nämlich dass die Verbindung dann nicht mehr verlässlich genug ist, weil > diese Temperaturen zu nah an den Betriebsbedungen ist? So ist es. Du willst im Allgemeinen außerhalb von Sicherungen keine selbst auslötenden Bauteile haben. ;-)
Carsten S. schrieb: > So einfach ist das leider ABSOLUT NICHT! > Die grenze Zählt nicht PRO GERÄT, sondern PRO HOMOGENER WERKSTOFFEINHEIT Genau diese Thematik hatte ich vor einiger Zeit mit einem befreundeten Unternehmer diskutiert. > Text in der ROHS Richtlinie: Artikel 4, Absatz zwei: >> Für die Zwecke dieser Richtlinie wird in homogenen >> Werkstoffen nicht mehr als der in Anhang II aufgeführte >> Konzentrationshöchstwert in Gewichtsprozent toleriert > > Der Grenzwert gilt also PRO LÖTSTELLE, PRO EINZELKONTAKTZUNGE oder PRO > WIDERSTANDSGEHÄUSE. > Eine einzige nicht Konforme Lötstelle oder auch nur ein einziger nicht > konformer SMD Widerstand in einem Gerät mit 2,5k SMD Widerständen und > 10k Lötstellen bewirkt somit das dieses Gerät als ganzes nicht mehr > Konform ist. Er beauftragte für die entsprechenden Untersuchungen an einem elektronischen Gerät ein akkreditiertes Prüflabor, welches das gesamte Gerät zu einem feinen Pulver zermahl und die Analyse dann mit diesem Pulver durchführte. Offenbar ist (war?) dieser Trick durchaus möglich und zulässig, wenn einzelne Bauteile die Grenzwerte überschreiten. Er konnte damit noch nicht RoHS-konforme Restbestände einiger Bauelemente verwenden. Bei einem ganzen Auto kann es natürlich sein, dass für die Bleibatterie eine höherer Bleikonzentration zulässig ist als bei den ganzen anderen Einzelteilen. Auch dürfte für das Benzin ein höherer Benzolgehalt zulässig sein als z.B. für die Sitzbezüge oder das Armaturenbrett. Somit könnte hier der Trick nicht anwendbar sein, einfach eine einheitliche Autopampe nach Zermahlen zu untersuchen.
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Andreas S. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> So einfach ist das leider ABSOLUT NICHT! >> Die grenze Zählt nicht PRO GERÄT, sondern PRO HOMOGENER WERKSTOFFEINHEIT > > Genau diese Thematik hatte ich vor einiger Zeit mit einem befreundeten > Unternehmer diskutiert. Naja, ich mache diesen "Mist" (Konformitätsbewertungsverfahren) jetzt fast ein Jahrzehnt beruflich... Wenn gleich ich mich bis jetzt zum Glück noch immer mit meiner "Forderung" durchsetzen konnte das ich weiterhin auch zu einem relevanten Anteil "praktische" Arbeit machen darf ;-) 7 Jahre bei Medizintechnikhersteller (inkl. kpl. Kontrolle durch notified body) und jetzt etwas über zwei Jahre in einem anderen, ebenfalls kritischen, Bereich. Andreas S. schrieb: > Er beauftragte für die entsprechenden Untersuchungen an einem > elektronischen Gerät ein akkreditiertes Prüflabor, welches das gesamte > Gerät zu einem feinen Pulver zermahl und die Analyse dann mit diesem > Pulver durchführte. Offenbar ist (war?) dieser Trick durchaus möglich > und zulässig, wenn einzelne Bauteile die Grenzwerte überschreiten. Er > konnte damit noch nicht RoHS-konforme Restbestände einiger Bauelemente > verwenden. Ich kann jetzt nicht sagen was vor 2011 war, da die erste Fassung der RoHS Richtlinie mit der ich tatsächlich "richtig" zu tun hatte, aber spätestens mit dieser Fassung war dieses Vorgehen durch die oben von mir zitierte Bestimmung das es pro Einheit eines"homogenen Stoff" zählt ausgeschlossen. Was die Richtlinie als homogenen Stoff versteht ist in Artikel 3 (Begriffsbestimmungen) unter Punkt 20 aufgeführt: > 20. „homogener Werkstoff“ einen Werkstoff von durchgehend gleichförmiger > Zusammensetzung oder einen aus verschiedenen Werkstoffen bestehenden > Werkstoff, der nicht durch mechanische Vorgänge wie Abschrauben, > Schneiden, Zerkleinern, Mahlen und Schleifen in einzelne Werkstoffe > zerlegt oder getrennt werden kann; Also relativ eindeutig das man eben NICHT einfach das ganze Gerät "zerkleinern" kann... ICh vermute viel mehr das hier irgenwo (im Gespräch mit dir, von dem Produzenten vorher oder bei der Absprache des Produzenten mit dem Labor) eine Verwechslung zwischen RoHS und REACH vorlag. Denn die "Schreddermethode" klingt für mich eher nach REACH... Alternativ kann hier natürlich auch ein Fall von "Schönfärberei bzw. tarnen, tricksen, täuschen" vorliegen. Also das, weil man die korrekten Bedingungen einfach nicht erfüllen KONNTE oder WOLLTE, man einfach etwas gemacht was auf dem ersten Blick gut aussieht, beim typischen lustlosen Drüberblättern durch irgendwelche Prüfer auch ganz passabel aussieht, bei einer näheren Prüfung aber in der Luft zerrissen werden würde. Wenn man es nicht ganz dumm anstellt legt man sich dann auch noch eine Argumentation für den Worst Case zurecht so das es alles nur nach versehen bei bester Absicht aussieht. (Keine Daten zu den Einzelbauteilen, also Screening-Test beauftragt, da beim Screening keine verbotenen Inhaltsstoffe nachgewiesen wurden -da auf das Gesamtgerät gesehen unterhalb der absoluten Nachweisgrenze- ist man guten gewissens davon ausgegangen das diese stoffe nicht da drin sind und hat keine weitere Untersuchung für nötig befunden.) Andreas S. schrieb: > Bei einem ganzen Auto kann es natürlich sein, dass für die Bleibatterie > eine höherer Bleikonzentration zulässig ist als bei den ganzen anderen > Einzelteilen. Auch dürfte für das Benzin ein höherer Benzolgehalt > zulässig sein als z.B. für die Sitzbezüge oder das Armaturenbrett. Somit > könnte hier der Trick nicht anwendbar sein, einfach eine einheitliche > Autopampe nach Zermahlen zu untersuchen. Wobei Fahrzeuge zur Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr ja sowieso nicht unter die RoHS (II) Richtlinie fallen. Ausser es sind E-Bikes, die fallen dann wieder darunter... Für Bleibatterien gibt es tatsächlich Ausnahmen. (Egal ob Auto oder nicht). Das ist aber eine andere Baustelle. Benzin ist ja kein Bestandteil des Autos, da bräuchte es auch keine Ausnahme wenn Auto da drunter fallen würden. Allerdings gibt es fpr Benzin und andere Kraftstoffe - gerade auch wegen des Beznols (CMR Chemikalie)- eine Ausnahme in der Chemikalienverbotsverordnung. Denn rein nach dem Chemikalienrecht unterliegen CMR Chemikalien mittlerweile ziemlich starken Abgabebeschränkungen. Aber das ist schon ziemlich OFF-Topic Gruß Carsten
Carsten S. schrieb: > Ich kann jetzt nicht sagen was vor 2011 war, da die erste Fassung der > RoHS Richtlinie mit der ich tatsächlich "richtig" zu tun hatte, aber > spätestens mit dieser Fassung war dieses Vorgehen durch die oben von mir > zitierte Bestimmung das es pro Einheit eines"homogenen Stoff" zählt > ausgeschlossen. Ich bin mir nicht mehr sicher, ob er sich auf eine Analyse vor oder nach 2011 bezog, aber da es u.a. um die Verwertung von Restbeständen nicht RoHS-konformer Bauelemente ging, gehe ich fast davon aus, dass es noch vor 2011 gewesen sein muss. >> der nicht durch mechanische Vorgänge wie Abschrauben, >> Schneiden, Zerkleinern, Mahlen und Schleifen in einzelne Werkstoffe >> zerlegt oder getrennt werden kann; > Also relativ eindeutig das man eben NICHT einfach das ganze Gerät > "zerkleinern" kann... Vermutlich wurden diese Verfahren erst durch die Erfahrungen mit solchen Trickereien explizit ausgeschlossen. > ICh vermute viel mehr das hier irgenwo (im Gespräch mit dir, von dem > Produzenten vorher oder bei der Absprache des Produzenten mit dem Labor) > eine Verwechslung zwischen RoHS und REACH vorlag. > Denn die "Schreddermethode" klingt für mich eher nach REACH... Diese Verwechslung kann durchaus vorliegen.
Andreas S. schrieb: > Vor einigen Jahren wurde mal völlig unnötig ein riesiges Geschrei mit > der Folge einer Rückrufaktion durch BMW veranstaltet, weil BMW das > Kraftfahrbundesamt o.ä. selbst darüber informiert hatte, dass in einer > Serie von Steuergeräten irrtümlich Relais mit cadmierten Kontakten > eingesetzt wurden. Es ging um etwa 100 µg pro Fahrzeug. Obwohl ich > normalerweise überhaupt kein Fan der (deutschen) Automobilindustrie bin, > war der Umweltschaden durch die Rückrufaktion höher als durch die in > allen Fahrzeugen zusammen eingesetzten wenigen Gramm Cadmium. Das Problem war allerdings nicht das Cadmium selber, denn das ist in dieser Anwendung durchaus erlaubt. Das Problem war die Deklaration im IMDS, die ist wohl vergessen worden. Mit dem Cadmium-Relais bekommt das Fahrzeug einen Eintrag in die Bedienungsanleitung, dass es nach Gebrauch nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern einer Recyclingstelle zugeführt werden muss. So ein Eintrag ist wegen der bleihaltigen Starterbatterie und wegen der Airbags ohnehin vorhanden.
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