Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Verkauf von Mikrocontroller-Technik in die Welt (nicht EU)


von Max Weiland (Gast)


Lesenswert?

Was muss ein Kleinunternehmer beachten, wenn er selbst entwickelte 
Mikrocontroller-Komponenten wie Displaymodule, Sensorik, RF-Module u.ä. 
(keine fertigen Geräte für Endkunden; Vekauf über b2b-Webseite) in die 
Welt jenseist der EU, insbesondere in die USA, liefert? Müsste er sich 
als Hersteller bei Versand in diese Länderm um deren Normen und Gesetze 
kümmern, oder kann man das auf den Käufer/Importeur abschieben (kein 
Zeichen drauf ausser CE)?

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Klar muss man deren Normen und Gesetze einhalten. Für USA brauchst du 
schon mal UL Zulassung.
Wenn du einen Importeuer findest, der deine Sachen dort einführt, dann 
muss der das natürlich machen. Das macht aber keiner, denn dafür ist der 
Hersteller zuständig. Distris fordern diese Zulassungen also 
normalerweise von dir ein, bevor die etwas von dir einkaufen.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Max Weiland schrieb:
> Müsste er sich als Hersteller bei Versand in diese Länderm um deren
> Normen und Gesetze kümmern, oder kann man das auf den Käufer/Importeur
> abschieben

Du musst die in jedem Land geltenden Bestimmungen kennen und erfüllen.

In den USA brauchst du zum dortigen Verkauf einen Importeur mit lokaler 
Meldeadresse (so wie in allen europäischen CE Staaten wegen WEEE auch). 
Der ist verantwortlich und haftbar und will dafür natürlich Geld. In 
anderen Ländern wird es ähnlich sein.

CCC in China (Zulassung in China, Vorlage in China inklusive 
Quelltexten) BSMI in Taiwan KC Mark für Korea PSE in Japan GOST-R in 
Russland ISI in Indien A-Tick, C-Tick und RCM Number in Australien

Privater Import, also Direktbestellung bei dir hier, Bezahlung cross 
border, und Versand dort hin, läuft, wie bei uns aus China, meist unter 
dem Radar. Wenn es nicht verbotene Ware ist (Überraschungseier in die 
USA) geht der Import trotz fehlender Zulassung meist durch. Der Kunde 
weiss, dass er Garantieleistungen meist vergessen kann nach Ablauf der 
Rückzahlungsfristen der Verkaufsplattform.

Weist der Zoll das Produkt aber ab, lohnt Rückversand kaum, du musst das 
Produkt abschreiben und alles dem Kunden zurückzahlen, es ist also dein 
Schaden.

von Marc X. (marc_x)


Lesenswert?

Es kommt drauf an, wenn durch laien-benutzbar ist, sind häufig die 
gleichen Gesetze anzuwenden wie bei echten Geräten. Siehe auch 
Grafikkarten und andere PC-Teile.

Wenn es sich wirklich nur um („Industrie“-)Komponenten handelt ist es 
deutlich einfacher, dann reichen beim Import in die Länder meist 
Nachweise, das keine verbotenen Stoffe enthalten sind. Und sie sollten 
gegen keine lokalen Patente verstoßen.

Am einfachsten ist es aber mit einem Vertriebspartner 
zusammenzuarbeiten, wir stellen Geräte für die Fertigungsindustrie her 
und haben beispielsweise Partner in China, Korea und Indien.

von Dyson (Gast)


Lesenswert?

Was glaubst du? Dass es einfacher ist als in der EU? So einfach wie im 
europäischen Binnenmarkt ist es nirgendwo auf der Welt.

von Max M. (Gast)


Lesenswert?

Max Weiland schrieb:
> b2b
Ist fast alles verhandelbar.
Der Inverkehrbringer ist verantwortlich, also der der es letztlich in 
den Markt bringt.
Ich kann z.B. die finsterste China Hinterhofware legal importieren, CE 
Zert + Aufkleber, Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache schreiben, die 
Gewährleistung übernehmen und legal hier verkaufen, wenn ich auch den 
ganzen WEEE, RoHS etc. pp. Quark übernehme.

Du brauchst also möglichst einen Generalimporteur und der wird Dir dann 
schon sagen was er von Dir sehen will.
Haftungsfragen sollten eindeutig zu Deinen Gunsten geregelt sein.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Max Weiland schrieb:
> Müsste er sich als Hersteller bei Versand in diese Länderm um deren
> Normen und Gesetze kümmern, oder kann man das auf den Käufer/Importeur
> abschieben (kein Zeichen drauf ausser CE)?
Ist da nur ein CE-Aufkleber von der 10m-Rolle drauf oder hast du auch 
tatsächlich die nötigen Unterlagen und Dokumente für diesen CE-Aufkleber 
zur Hand?

> Müsste er sich als Hersteller bei Versand in diese Länderm um deren
> Normen und Gesetze kümmern
Du musst es nicht, aber der "Käufer/Importeur", auf den du es abschieben 
willst, der wird nach entsprechenden Unterlagen fragen. Oder einer der 
Grenzwächter.

> RF-Module u.ä.
Das wird eine ganz, ganz heiße Kiste, sobald da Funk ins Spiel kommt.

von Max Weiland (Gast)


Lesenswert?

> Der Inverkehrbringer ist verantwortlich, also der der es letztlich in den Markt 
bringt.

So hatte ich mir das eigentlich auch vorgestellt. Ein Kleinunternehmer 
mit 5 Verkäufen pro Land pro Jahr wird keine Generalimporteure haben. Er 
wird direkt an Kunden senden. Wenn diese (wie die in der EU, die in 
China einkaufen) rechtlich für alles verantwortlich sind, was sie aus 
einer andere Region der Welt kommen lassen, kann der Absender doch 
bedenkenlos liefern. Wenn es für mich rechtlich nicht bedenkenlos wäre, 
würde ich Nicht-EU-Käufer auffordern müssen, sich - z.B. über einen 
Weiterversender wie www.forward2me.com etc. - eine EU-Lieferanschrift zu 
besorgen .

> Weist der Zoll das Produkt aber ab, lohnt Rückversand kaum, du musst das Produkt 
abschreiben und alles dem Kunden zurückzahlen

Sicher? Bei b2b-Verkäufen muss man in der EU nichts zurückzahlen, wenn 
nichts ankommt oder untergeht - die Verkäufer-Pflichten sind mit dem 
Versandnachweis erfüllt. Müsste bei Verkauf über die EU-Grenzen 
eigentlich genauso sein, wenn man keine Verkaufsplattformen mit eigenen 
Regeln benutzt. Es dürfte nur das Rücksendeentgelt von DHL anfallen (bis 
23,80€?), wenn man die Ware wiedersehen möchte.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Max Weiland schrieb:
> So hatte ich mir das eigentlich auch vorgestellt. Ein Kleinunternehmer
> mit 5 Verkäufen pro Land pro Jahr wird keine Generalimporteure haben.

Aber selbst wenn. Ein Importeuer kann so ein Gerät nicht zulassen. Er 
kann damit nicht zu UL gehen. Das muss der Hersteller tun.

von Bernd G. (Gast)


Lesenswert?

Max Weiland schrieb:
> Bei b2b-Verkäufen muss man in der EU nichts zurückzahlen,
Meist hast du ja auch noch nichts eingenommen - Vorkasse ist als b2b 
eher unüblich.

von Thorsten M. (cortex_user)


Lesenswert?

Marc X. schrieb:
> Wenn es sich wirklich nur um („Industrie“-)Komponenten handelt ist es
> deutlich einfacher, dann reichen beim Import in die Länder meist
> Nachweise, das keine verbotenen Stoffe enthalten sind.

Seit 2023 muss der Hersteller auch nachweisen, dass der Entsorgungsweg 
bedacht wurde und bei Importen in die EU und "neutrale Staaten", die das 
Regelwerk aber anwenden muss auch die Verpackungsordnung bedacht werden, 
was zb Alibaba veranlasst hat nicht mehr nach Ö zu liefern.

Der Export in die USA ist mit vielen Hürden verbunden, UL hat dort die 
Macht über Leben und Tod, erkennt auch keinen TÜV, DEKRA usw. an. Die 
Brandschutzverordnung und ROhS sind aber die wesentlichen Punkte für die 
USA und dass Du keine Geschäfte mit deren "Black List" Staaten machst, 
also der Achsde des Bösen. Wer mit dem Iran handelt kann nicht mit den 
USA handeln usw.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Max Weiland schrieb:
> Wenn diese (wie die in der EU, die in China einkaufen) rechtlich für
> alles verantwortlich sind, was sie aus einer andere Region der Welt
> kommen lassen

Wie kommst du auf die Idee ?

Sie sind Endkunde.

Der ausländische Handler ist sicher auch bloss Händler, aber Exporteur.

Der Hersteller sitzt im Ausland und beliefert den Händler, der weiss 
nichts vom Auslandsverkauf.

Verpflichtet, die CE, WEEE und ggf. nationale Sonderanforderungen wie 
AR4105 einzuhalten wäre der ausländische Handler, der eine Adresse in 
Deutschland wegen WEEE nennen müsste, kann er aber nicht.

Doch bevor die gehandelten Produkte zum Problem werden, gibt es den 
Händler 'show1520509' nicht mehr.

von Max M. (Gast)


Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> Ein Importeuer kann so ein Gerät nicht zulassen.
Will er vielleicht auch nicht.
Wann hast Du dein letztes ESP32 durch die Zert gebracht? ;-)

Michael B. schrieb:
> Wie kommst du auf die Idee ?

Nicht der Exporteur ist verantwortlich.
Der der den ganzen Rotz hier im Lande in den Verkehr bringt, ist 
verantwortlich.
Und das ist bei Direktimporten eben der Importeur aka Endkunde.
Er holt es rein und bringt es in Verkehr, indem er es benutzt.
Der Zoll fragt bei Problemen auch nicht den China Händler sondern mich.

von 888 (Gast)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:

> Verpflichtet, die CE, WEEE und ggf. nationale Sonderanforderungen wie
> AR4105 einzuhalten wäre der ausländische Handler, der eine Adresse in
> Deutschland wegen WEEE nennen müsste, kann er aber nicht.

Verantwortlich für die Einhaltung der lokalen Gesetze ist der Importeur, 
der "Inverkehrbringer". Im Allgemeinen wird der seine Waren so 
einkaufen, dass sie ebendiesen Gesetzen genügen. Damit ergeben sich 
Anforderungen an den Hersteller.

Beim privaten China-Einkauf bei Aliexpress ist der Käufer der 
Inverkehrbringer und damit verantwortlich für Zertifizierung und 
Folgeschäden. Bei Kleinkram ist das irrelevant, aber bei Spielzeug oder 
Geräten mit Netzstecker kann der Billigeinkauf auch mal teuer werden -- 
wenn jemand zu Schaden kommt.

von Dieter (Gast)


Lesenswert?

Max Weiland schrieb:
> selbst entwickelte Mikrocontroller-Komponenten wie Displaymodule

Das kann teuer werden und im Knast enden, wenn Frau sich beschwert vom 
Display schief und unanzüglich angeschaut worden zu sein. ;o)

Wenn Du in China wärest, könnten die Dir alle mal den Buckel 
runterrutschen.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.