Forum: Haus & Smart Home Interpretation von Eichmarken


von J. V. (janvi)


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beiliegendes Foto zeigt die Eichmarke eines Ferraiszählers. Mal hört man 
von 5 Jahren, mal von 16 Jahren. Bei den MID geeichten elektronischen 
Zählern von 8 Jahren.

Was ist richtig und welche Gültigkeit hat der Zähler auf dem Foto ?

von Träger der Schützenschnur mit Eich-Eichel (Gast)


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J. V. schrieb:
> beiliegendes Foto zeigt die Eichmarke eines Ferraiszählers.

Sicher?
Wo ist die Prüfstellenkennung  abzulesen?

Da mal ne verbreitete Eichmarke:

https://www.messstellenbetrieb-bock.de/bilder/zwischenzaehler_text1.jpg

https://www.kwh-preis.de/wp-content/uploads/images/stromzaehler-eichung-grafik-gb.jpg

von J. V. (janvi)


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Habe gedacht die 20.14 bzw.89.04 oder -2011 hat was damit zu tun. Das 
wäre aber gar keine Eichmarke und ich muß wohl noch mal nachschauen.

: Bearbeitet durch User
von Träger der Schützenschnur mit Eich-Eichel (Gast)


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Da ein Foto eines Zählers mit beiden:
-deiner vermuteten Eichmarke (die im Mäander)
-einer Tatsächlichen Eichmarke (gelb)

https://de.wikipedia.org/wiki/Stromz%C3%A4hler#/media/Datei:Drehstromz%C3%A4hler_l&g_hochkant.jpg

Ich vermute die Mäanderzahl ist eher eine Angabe des Zählerherstellers 
(Baujahr/Werk/Charge)? aber nicht der Prüfstelle.

IMHO muss eine Eichmarke am nichtgeöffneten Gerät, also außen, 
angebracht sein.

von Émile (Gast)


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J. V. schrieb:
> Mal hört man von 5 Jahren, mal von 16 Jahren. Bei den MID geeichten
> elektronischen Zählern von 8 Jahren.

Die Eichfrist von Ferrariszählern liegt bei 16 Jahren. Das bedeutet 
aber nicht, daß der Zähler "ungültig" wird oder ausgetauscht werden 
muss, wenn diese 16 Jahre verstrichen sind, denn es wird in der Regel 
das Prinzip der Gruppeneichung angewendet.

Solange eine ausreichend große Stichprobe baugleicher Zähler die 
Eichvoraussetzungen erfüllt (d.h. nicht mit zu großer Abweichung misst), 
gelten alle Zähler weiterhin als geeicht.

Bei Ferrariszählern können so durchaus 40 Jahre Betrieb ohne Austausch 
zusammenkommen.

Das aber ist alles nicht mehr relevant, denn alle Ferrariszähler sollen 
durch "Moderne Messeinrichtungen" (d.h. elektronische Zähler) oder 
"Intelligente Messeinrichtungen" (Smartmeter) ersetzt werden, in 
Abhängigkeit vom Stromverbrauch. Ab 6 MWh/a sind Smartmeter 
vorgeschrieben.

Diese Geräte haben eine Eichfrist von nur acht Jahren, da sie so billig 
wie nur möglich produziert werden, ist davon auszugehen, daß eine 
Gruppeneichung nicht stattfinden wird, sondern die Geräte in Massen alle 
acht Jahre ausgewechselt werden.

Das schafft Arbeit für Elektroinstallateure und produzierte schöne Berge 
an Elektroschrott, denn durch die billigstmögliche Herstellung der 
Geräte ist eine Aufarbeitung (Tausch von Verschleißteilen, Neuabgleicht 
etc.) mit Sicherheit ausgeschlossen.

Schöne neue Welt.

von Dennis (Gast)


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Die Zahlen sind das Zulassungszeichen. Das Gerät ist also von der PTB 
prinzipiell für die Eichung zugelassen. Aber es muss eine richtige 
Eichmarke drauf sein, wenn er wirklich geeicht ist.

Denis

von dfIas (Gast)


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Émile schrieb:
> Die Eichfrist von Ferrariszählern liegt bei 16 Jahren. Das bedeutet
> aber nicht, daß der Zähler "ungültig" wird oder ausgetauscht werden
> muss, wenn diese 16 Jahre verstrichen sind, denn es wird in der Regel
> das Prinzip der Gruppeneichung angewendet.
Bei mir war der Zählertausch wegen Ablauf der acht Jahre für Anfang 2021 
angekündigt. Hatte ich wegen der Corona-Panik seinerzeit abgesagt. 
Ausgetauscht wurde dann über ein Jahr später. Ganz so kritisch sieht man 
das wohl nicht.

von Träger der Schützenschnur mit Eich-Eichel (Gast)


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Dennis schrieb:
> Die Zahlen sind das Zulassungszeichen.

Genaugenommen ist es wohl das innerstaatliche Zulassungszeichen (für 
Deutschland). In österreich/Schweiz mag es wohl anders ausschauen:

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/Eichrechtkonform_Solarenergie_messen_Kahmann.pdf


Schweiz:
https://www.optec.ch/de/optec/news/mid-ist-nicht-gleich-mid

Österreich:
https://static.fernauslese.de/uploads/Fernauslese.de-Merkblatt-Eichrecht-in-Oesterreich.pdf

von Janvi (Gast)


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Es ist tatsächlich keine Eichmarke vorhanden!
Heisst das dann, daß der Zähler zu einer Gruppe von Stichproben gehört ?
Ist das -2011 in der Nr. das Herstellungsjahr sein ?

von Zählermonteur (Gast)


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J. V. schrieb:
> Was ist richtig und welche Gültigkeit hat der Zähler auf dem Foto ?

5A Ferrariszähler (Messwandler) wie auf dem Foto haben 12 Jahre, 60A 
Ferraris 16 Jahre ab ERSTEICHUNG. 100A Ferraris haben glaube ich auch 
12, da bin ich mir nicht sicher.

Elektronische Zähler, egal welcher Ausprägung, haben 8 Jahre.

Vor Ablauf der ersten Eichfrist gibt's ein Stichprobenverfahren. Von 
x-tausend einer Serie (Stichprobenlos) werden n Zähler ausgebaut (siehe 
Gesetz). Manupulierte, Defekte und nicht ausbaubare (Kunde verweigert 
Zutritt) zählen als Ausfall. Bei x% Ausfall zählt das Stichprobenlos 
KOMPLETT als defekt und MUSS ausgetauscht werden. Ist alles gut, wird 
das Los 5 Jahre nachgeeicht. Das geht solange, bis alle ausgebaut wurden 
(oder Ausfall des Loses).

Das ganze wird von den Eichämtern überwacht. Es gibt Zähler, die sind 
seit 1953 an Ort und Stelle eingebaut.

Émile schrieb:
> Die Eichfrist von Ferrariszählern liegt bei 16 Jahren.

Siehe oben, gilt nicht für indirekte Messungen, also 5A, wie im Bild. 
Egal ob 400V oder gar 100V (nur bei Mittelspannung in gaaanz seltenen 
Ausnahmen) Ferraiszähler.

von Zählermonteur (Gast)


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dfIas schrieb:
> Hatte ich wegen der Corona-Panik seinerzeit abgesagt.
> Ausgetauscht wurde dann über ein Jahr später. Ganz so kritisch sieht man
> das wohl nicht.

Doch, Restanten können in besonderen Fällen den VNB mehrere zehntausend 
Euro Strafe kosten. Ich selbst habe leider (!) schon mehrfach mit 
Gerichsvollzieher und Schlüsseldienst Häuser aufmachen müssen, weil der 
Kunde den kostenlosen Zählertausch verweigerte. Und das damals schon, 
ganz ohne mMe oder iMSys Pflicht. Oder auch verlassene/leerstehende 
Häuser sind problematisch.

Je nach Situation (Corona) macht das Eichamt aber Ausnahmen, die sind 
auch mal etwas kulant bzw. kennen die Thematik.

von Zählermonteur (Gast)


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Janvi schrieb:
> Es ist tatsächlich keine Eichmarke vorhanden!

Neue Zähler haben meist keine Eichmarke.

Die kommt drauf, wenn eine Eingangsstichprobe (sprich Qualitätskontrolle 
des VNB) durchgeführt wurde. Dann kommt die gelbe Marke drauf, aber auch 
nur auf die, die auf der Prüfbank waren.

Der zweite Fall sind ausgebaute Zähler, die neu geeicht und anschließend 
wieder eingebaut werden.

von Zählermonteur (Gast)


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Habe ich ganz vergessen: Was steht auf deiner Eichplombe recht und links 
vom Zähler? Da siehst du die Daten vom Eichamt. Das sind übrigens nicht 
die Verschlussplomben unten am Zählerdeckel.

von dfIas (Gast)


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Zählermonteur schrieb:
> Doch, Restanten können in besonderen Fällen den VNB mehrere zehntausend
> Euro Strafe kosten. Ich selbst habe leider (!) schon mehrfach mit
> Gerichsvollzieher und Schlüsseldienst Häuser aufmachen müssen, weil der
> Kunde den kostenlosen Zählertausch verweigerte. Und das damals schon,
> ganz ohne mMe oder iMSys Pflicht. Oder auch verlassene/leerstehende
> Häuser sind problematisch.
Wurde ja auch nicht verweigert. Es ging erst um eine Terminvereinbarung 
und dabei hatten wir uns auf "nach Corona" verständigt. Wusste ja 
keiner, wie lange Corona noch bleiben wollte ...

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