Bestellt man bei ebay Elektronikteile im Ausland, bei denen eine Lieferzeit von über zwei Monaten angegeben ist, so kann man keinen Käuferschutz beantragen. Das äu0ert sich dadurch, dass in der ebay Bedienoberfläche zwei Monate nach Bestellung der Punkt "nicht erhalten" für einen Artikel nicht mehr angeboten wird und somit kein Käuferschutz beantragt werden kann. Vor dem Ablauf von zwei Monaten nach Bestellung gibt es den Punkt "nicht erhalten" noch zur Auswahl. Wenn man ihn anklickt, wird man darauf hingewiesen, dass der Artikel noch unterwegs ist und der in der Zukunft liegende Liefertermin wird als Begründung angezeigt. ALso kann man entweder den Käuferschutz nicht beantragen, weil der Liefertermin noch nicht erreicht ist oder weil seit Bestellung mehr als zwei Monate vergangen sind. Und eines von beiden ist immer gegeben, wenn der Verkäufer eine Lieferzeit von über zwei Monaten angibt. Er scheint damit vollkommen aus dem Schneider zu sein und könnte einfach nichts senden, ohne irgendwelche Folgen fürchten zu müssen. Hat jemand von Euch eine Möglichkeit gefunden, wie man dennoch Käuferschutz beantragen kann?? Sinnvollerweise sollte IMHO der Punkt "nicht erhalten" nicht nur zwei Monate lang, sondern eine gewisse Zeit nach dem vom Verkäufer gewählten Liefertermin angezeigt werden.
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Vielleicht solltest du das mal an EBay richten?! Und nicht ins Elektronikforum?
Elektronikfalsik schrieb: > Bestellt man bei ebay Elektronikteile im Ausland, bei denen eine > Lieferzeit von über zwei Monaten angegeben ist ... Eine typische Frage rund um Mikrocontroller und sonstige digitale Elektronik :-(
Rene K. schrieb: > Vielleicht solltest du das mal an EBay richten?! Mache ich, wenn niemand eine Möglichkeit kennt, wie man dennoch Käuferschutz beantragen kann. Offensichtlich befasst man sich hier intensiver mit der Beschaffung dieser Bauteile als irgendwo anders. Eines von vielen Beispielen ist die Reichelt Wishlist. Auch im Forum gibt es sehr viele Threads, die sich um Elektronikteile aus China über ebay befassen. Von daher würde ich vermuten, dass hier die größte Fachkenntnis im Internet bezüglich dieser Beschaffung zu finden ist.
am besten direkt bei aliexpress bestellen oder Käuferschutz über paypal probieren
Rene K. schrieb:
> Vielleicht solltest du das mal an EBay richten?!
Geht aus genannten Gründen nicht. Denn bevor Du die Frage stellen
kannst, fragt ebay Dich danach, worum es geht. Und dann hast dasselbe
Problem. Du kannst die Frage aus denselben Gründen nicht stellen, wegen
derer Du keinen Käuferschutz beantragen kannst.
Naja, E-Bey einschalten geht schon. Muss man halt einen Grund auswaehlen, bei dem man nicht mit "Hilfeseiten" abgeblockt wird. Typischerweise geht das mit "anderer Grund" also aus der Liste keinen konkreten Grund auswaehlen. Ja, ist ein S*%~!&-Laden und irgendwie ein Wunder, dass die noch Kunden haben.
Elektronikfalsik schrieb: > Hat jemand von Euch eine Möglichkeit gefunden, wie man dennoch > Käuferschutz beantragen kann?? Erzähl vllt. erstmal wie du bezahlt hast, das wäre schon mal eine Grundlage für Infos u. aus welchem Land bestellt wurde. Der Käuferschutz beginnt nämlich mit dem Tag der Lieferung oder dem voraussichtlich letzten Tag dieser. Um welchen Kaufpreis geht es eigentlich, denn wenn man dir alles aus der Nase ziehen muß, dann brauchst du dich nicht zu wundern. Dann weiter: gewerblicher oder privater Verkäufer im EU- oder außer-europäischen Ausland, Transportweg wie u. versichert mit extra Kosten oder kostenlos? So nun bist du dran!
Wenn du mit Paypal gezahlt hast, wuerde ich Paypal informieren und die Rueckerstattung dort beantragen. Ebay schafft sich selber ab: ebay.de ist voll mit Angeboten aus UK. Geliefert wird aber aus DE. Reine Beutelschneiderei. ebay unternimmt dagegen genau nichts. Viele Firmen die Teile ihres Angebotes ueber ebay vertrieben haben, haben sich dort schon zurueckgezogen. Das kann man ihnen nicht verdenken.
Gasheizer schrieb: > Ebay schafft sich selber ab: Tolle Erkenntnis. Hast Du das schon jemandem mitgeteilt, den es interessiert? Ebay ist auch voll mit Angeboten aus China die dann aus Deutschlang versendet werden. Vereinfacht den Zoll deutlich. Aber ist ja alles schlecht und Du mußt leiden.
Ich poste kurz vor Ablauf der Frist ohne Rückfrage eine negative Bewertung. Bisher habe ich dann immer mein Geld zurück bekommen, gegen Rücknahme derselben. Ist aber über die Jahre nur ein paarmal vorgekommen.
Beitrag #7330469 wurde von einem Moderator gelöscht.
> Ebay ist auch voll mit Angeboten aus China die dann aus Deutschlang > versendet werden. Fuer den Versand (und u.U. die vermeintliche Verzollung) werden beim Artikelstandort UK regelmaessig mind. 12 Euro faellig. Du vergleichst also faulige Aepfel mit guten Birnen. > Aber ist ja alles schlecht und Du mußt leiden. Da schon der Vergleich ueber nicht vergleichbare Teilmengen falsch war, eruebrigen sich weitere Schlussfolgerungen.
Niemand schrieb: > Erzähl vllt. erstmal wie du bezahlt hast, das wäre schon mal eine > Grundlage für Infos u. aus welchem Land bestellt wurde. > Der Käuferschutz beginnt nämlich mit dem Tag der Lieferung oder dem > voraussichtlich letzten Tag dieser. Um welchen Kaufpreis geht es > eigentlich, denn wenn man dir alles aus der Nase ziehen muß, dann > brauchst du dich nicht zu wundern. Dann weiter: gewerblicher oder > privater Verkäufer im EU- oder außer-europäischen Ausland, Transportweg > wie u. versichert mit extra Kosten oder kostenlos? > So nun bist du dran! Bezahlt wurde immer mit Paypal. Es sind mehrere Artikel über die Jahre gewesen, bei denen das passiert ist. Das Fehler ist unabhängig von den von Dir genannten Umständen. Es ist einfach die Bedienoberfläche, die falsch programmiert ist, weil sie im Fall einer vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit von über zwei Monaten zu keinem Zeitpunkt die Beantragung des Käuferschutzes zulässt - zuerst, weil die Lieferzeit noch nicht abgelaufen ist und danach, weil die Frist zum Beantragen des Käuferschutzes abgelaufen ist. Das ist vollkommen unabhängig von den von Dir angefragten Umständen.
Elektronikfalsik schrieb: > Es sind mehrere Artikel über die Jahre > gewesen, bei denen das passiert ist. Das Fehler ist unabhängig von den > von Dir genannten Umständen. Es ist einfach die Bedienoberfläche, die > falsch programmiert ist, weil sie im Fall einer vom Verkäufer > angegebenen Lieferzeit von über zwei Monaten zu keinem Zeitpunkt die > Beantragung des Käuferschutzes zulässt Du hast also genau gewusst, auf was Du Dich einlaesst - klassischer Fall von selber Schuld. Wende Dich an den Ersteller/Betreiber der falsch programmierten Bedienoberflaeche.
Ich bezahle mit Paypal und die mit American Express, also doppelter Käuferschutz.
Wendels B. schrieb: > Wende Dich an den Ersteller/Betreiber der falsch programmierten > Bedienoberflaeche. Du darfst davon aus gehen, dass eBay die Eingabe ignoriert so wie sie seit Jahren jede andere Verbesserung ignorieren, weil der 'Fehler' in deren Augen ein Vorteil ist: sie müssen nicht zahlen. Dass eBay Alles tut um in der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden trotz immer noch bester Angebotssuchfunktion, ist halt deren Entscheidung. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155226/umfrage/gewinn-von-ebay-quartale/ 3 Quartale Verluste, Kundenrückgang um 25%, kein Wunder wenn die BWL Führungsgruppe mit Sabber im Gesicht auch davon träumt, eines Tages so reich wie Jeff Bezos zu sein - auf Kosten der Kundschaft. Private Angebote sehe ich seit der 20 EUR Bearbeitungsgebühr kaum noch, die sind alle zu eBay-Kleinanzeigen umgesiedelt.
Bei Aliexpress kann man die Wartezeit verlängern, wenn die Lieferung außergewöhnlich lange dauert.
Michael B. schrieb: > Du darfst davon aus gehen, dass eBay die Eingabe ignoriert Exakt. Deswegen mache ich mit denen keine Geschaefte (mehr).
Wenn die Eingabe ist sie sollen die GUI aendern, dann schon. Wenn man den Kaeuferschutz verlangt, stehen die Chancen m.E. nicht schlecht. Das wird letztlich absichtlich schwer gemacht, um Mitarbeiterkosten niedrig zu halten. Und wahrscheinlich gibt es bei so langen Lieferzeiten sowieso oft Probleme.
Wendels B. schrieb: > Du hast also genau gewusst, auf was Du Dich einlaesst - klassischer Fall > on selber Schuld. Falsches, weil vorschnelles Urteil: Denn das weiß ich erst, nachdem das mehrfach so war. Und die Fälle, in denen die Lieferung länger als zwei Monate dauert, sind rar. Es dauert also Jahre, bis man den Verdacht hat und eine Systematik zu erkennen glaubt. Dazu muss man bei allen noch nicht eingetroffenen Bestellungen täglich nachschauen, inwieweit sich die wählbaren Optionen verändert haben und ob man die Möglichkeit hätte, Käuferschutz zu beantragen. Nachträglich ist nicht mehr feststellbar. Erst wenn die Lieferung nach drei Monaten nicht eingetroffen ist, hat man die große Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht mehr kommt und man den Käuferschutz tatsächlich brauchen würde. Es sind also nur sehr wenig Fälle. Also dauerte es Jahre, bis man den Verdacht hat, dass etwas nicht stimmt, dann eine Systematik zu erkennen glaubt und noch länger, bis man Gewissheit hat. Wenn das durch andere Personen bestätigt wird, ist die Gewissheit noch größer. Möglicherweise habe ich ja etwas übersehen. > Wende Dich an den Ersteller/Betreiber der falsch programmierten > Bedienoberflaeche Ich habe schon oben erklärt, dass die Bedienoberfläche einen auch daran hindert. Man läuft auf dem Weg zu einer Meldung in dasselbe Problem mit demselben Ergebnis. Man muss den Artikel angeben, um den es sich handelt und landet im gleichen Menü, wie bei der Beantragung des Käuferschutzes und läuft somit in des gleiche Problem. Alle anderen Wahlalternativen treffen nicht zu. Ich will nicht einen Artikel zurückgeben, nicht nochmal bestellen, nicht verkaufen und nicht den Verkäufer speichern, sondern ich habe meinen Artikel "nicht erhalten". Und das produziert dasselbe Problem, wie der Versuch Käuferschutz zu erhalten. Man könnte eine Meldung nur dann absetzen, wenn man einen anderen Artikel mit einer kürzeren Lieferzeit als zwei Monaten in dieser erhalten hat und nach Ablauf der Lieferzeit lügt, dass man ihn nicht erhalten hätte. Die Meldung würde sich dann aber auf Fälle beziehen, die anders als gelogene Artikel Lieferzeit von über zwei Monaten haben. Diese Lüge, die ich ohnehin nicht tätigen würde, wäre zudem unschwer zu erkennen.
Rene K. schrieb: > Vielleicht solltest du das mal an EBay richten?! Und nicht ins > Elektronikforum? Was soll so ein schwachsinniger Anwurf?
Elektronikfalsik schrieb: > Man könnte eine Meldung nur dann absetzen, Man kann immer und auch ohne Nennung eines konkreten Problems oder Produkts den Support kontaktieren, und bekommt dabei sogar erstaunlich schnell einen echten Menschen ans Telefon. In meinen (anders gelagerten) Fällen wurde mir dabei immer geholfen.
Klaus schrieb: > Man kann immer und auch ohne Nennung eines konkreten Problems oder > Produkts den Support kontaktieren, und bekommt dabei sogar erstaunlich > schnell einen echten Menschen ans Telefon. ja Klaus schrieb: > In meinen (anders gelagerten) > Fällen wurde mir dabei immer geholfen. nein, mir jedenfalls nicht, Kontolöschung eines ehemaligen Mitbewohners unter MEINER Adresse & Telefonnummer. Paypal hilft nicht wenn an einem beliebigen Menschen ausgeliefert wurde, gekritzeltes "Krause" aufs Display genügt.
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Ich bezahle mit Klarna,da habe ich schon erlebt Ware aus England bestellt nicht angekommen bei Ebay einen Fall gemeldet,Geld von Klarna zurückbekommen. Und jetzt Ware aus England angekommen,selbst wenn ich bezahlen wollte es geht nicht ist bei Ebay oder Klarna nicht vorgesehen. Hans
Hans K. schrieb: > Ich bezahle mit Klarna, Dann gibst du deine Bank-Zugangsdaten also dort bei denen ein? So läuft doch bei ebay die Bezahlung über Klarna u. Sofort-Überweisung, oder nicht? Oder hast du dazu eine App in Verwendung? An den TO, stell dich nicht so an um einen ebay-MA ans Telefon über einen RR zu bekommen, da muß man halt mal ein wenig mitdenken auf den krüpeligen Onlineportal dort. Und notfalls geht immer noch Paypal, die verlangen aber vorher einen KlärungsVersuch mit ebay als Nachweis. Vorsichtshalber andeuten dass du eine Anzeige bei der Polizei ausarbeitest u. die BaFin würde ich dazu auch noch kontaktieren, auch an den Joachim B. (jar) 29.01.2023 10:28. Das macht dann halt etwas Arbeit.
Meine Tochter hat über Ebay Zubehör für ihr iPad gekauft, es wurde aber nicht geliefert. Sie hat vom Händler eine Email erhalten, wo er ihr schrieb, dass er weder liefern kann noch das Geld zurückgeben wird. Paypal hat den Käuferschutz verweigert, da der Händler gegenüber Ebay und Paypal angegeben hat, die Ware sei geliefert worden. Ebay hat sich aus der Affäre gezogen und auf den Paypal Käuferschutz verwiesen. Also liegt das jetzt bei der Polizei, und zwar seit 13 Monaten. Und es passiert - nichts. Sie hat mehrmals nachgefragt, der Fall sei noch in Arbeit. Mehr könne man dazu nicht sagen. Ich sage euch was, die 150 Euro sind weg, kann sie als Lehrgeld abschreiben. Dafür weiß sie jetzt, wie viel das bringt, sich an die Polizei zu wenden.
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Stefan F. schrieb: > Ich sage euch was, die 150 Euro sind weg, kann sie als Lehrgeld > abschreiben. Dafür weiß sie jetzt, wie viel das bringt, sich an die > Polizei zu wenden. Wo sitzt denn der Händler?
@ Stefan F., hört sich etwas komisch an, mit den Beweisen, sogar schriftlich vom Händler, nicht zu liefern. Da wartest du wirklich schon 13 Monate? Strafvereitelung im Amt, sagt dir sicher was, also vllt. mal die Staatsanwaltschaft dazu einschalten? Geht auch ohne RA. Es gibt aber auch noch Tricks wie man an sein Geld wieder kommt u. den sw Peter auf ebay u. PP schiebt. Wir lassen uns alle viel zu viel veräppeln. Einen Strafantrag wgn. gewerblichen Betruges ggn. ebay hast du auch noch nicht gestellt? Die haben doch das Geld von dir oder deiner Tochter bekommen! Und sie ist sicherlich schon volljährig u. damit voll geschäftsfähig? Wgn. Paypal, hast du die schon unter Zugzwang gesetzt, da musst du dich an die BaFin u. die CSSF in LUX wenden, vorher vllt. noch die Staatsanwaltschaft dazu ziehen.
@ TO wgn. deinen Bauteilen, dann gib vllt. mal einen Link auf das Teil oder den Händler, damit man das auch glauben kann, mit den 2 Monaten Lieferfrist.
Sven F. schrieb: > @ Stefan F., hört sich etwas komisch an, mit den Beweisen, sogar > schriftlich vom Händler, nicht zu liefern. Da wartest du wirklich schon > 13 Monate? Frl Tochter wird noch länger warten; Betrug (der sich hier möglicherweise nicht nachweisen lassen wird), verjährt frühestens in fünf Jahren nach Vollendung, maximal zehn. Innerhalb dieser Zeit wird die StA das Verfahren entweder einstellen (§§ 170 II, 153, 153a, 154, 154a StPO, such Dir was aus) oder Anklage erheben bzw Strafbefehl beantragen. Und dann darf der Schurke vielleicht Strafe zahlen oder brumnen; das liebe Töchterlein darf Beifall klatschen und (durch die Röhre) zuschauen. Nur Gemach, normalerweise wird man über den Stand des Verfahrens beizeiten unterrichtet. Inzwischen verjährt der zivilrechtliche Bereicherungsanspruch in drei bis < vier Jahren. Was kann man bloß dagegen tun? Mir wurde mal ein Fahrrad geklaut; und ich habe den Diebstahl ordentlich angezeigt. Das ist jetzt fast 15 Jahre her, aber weder Polizei noch StA haben mir bisher ein neues Rad vorbeigebracht. Wofür zahlt man eigentlich Steuern?
Stefan F. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Wo sitzt denn der Händler? > > Irgendwo in Norddeutschland. Stefan F. schrieb: > Paypal hat den Käuferschutz verweigert, da der Händler gegenüber Ebay > und Paypal angegeben hat, die Ware sei geliefert worden. Ebay hat sich > aus der Affäre gezogen und auf den Paypal Käuferschutz verwiesen. Also hast du wohl den kleinen Fehler gemacht, u. ebay da gleich mal am Anfang rausgelassen oder übergangen, oder haben die einfach nichts tun wollen u. so blieb nur noch PP übrig? Einen Link zum Artikel oder Händler ist wohl nicht möglich? Wie hat der Händler eigentlich den Beweis der Lieferung erbracht? Selber habe ich da schon zig Fälle mit ebay u. PP gehabt, wo allein durch das Chaos bei der Paketverfolgung u. unklaren Zustellung mit weniger Geld ich immer nach etwas Arbeit da durch kam. Bei 150 € sollte das noch einfacher sein? Auch Paketdienste haften für Verluste, hast du da schon mal angesetzt, so ins Blaue geraten?
Stefan F. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Wo sitzt denn der Händler? > > Irgendwo in Norddeutschland. Also, soweit noch nicht geschehen, Adresse ermitteln, Fälligkeit der Rückzahlung herbeiführen, nach Fristablauf Mahnbescheid beantragen (36,00 €).
Sven F. schrieb: > Einen Link zum Artikel oder Händler ist wohl nicht möglich? Nein, der ist inzwischen gesperrt worden. Sven F. schrieb: > Wie hat der Händler eigentlich den Beweis der Lieferung erbracht? Diese Info wollte Paypal nicht heraus rücken. Sven F. schrieb: > Auch Paketdienste haften für Verluste Er hat das Paket ja nicht einmal verschickt. Zumindest ist das die Aussage des Händlers meiner Tochter gegenüber. Da er pleite sei, kann er uns nicht entschädigen.
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Stefan F. schrieb: > Nein, der ist inzwischen gesperrt worden. Stefan F. schrieb: > Diese Info wollte Paypal nicht heraus rücken. Stefan F. schrieb: > Da er pleite sei, kann er uns nicht entschädigen. Oh je, die Lösung des Rätsels, mein Beileid. Du oder ihr habt noch das PP-Konto? Schon mal die Truppe dazu angeschrieben? Telefonisch erzählen die ja immer sehr viele Märchen, solche Fakten sollte man aber irgendwo Publik machen, habe mit denen auch laufend Probleme, aber nie wenn es nur ums Geld geht, außer KS-Anträge mal abgelehnt vor Jahren. Bei mir haben die auch etliche RE noch offen. Das mit PP klingt aber nicht so glaubhaft, ohne Zustell-Nachweis greift das recht einfach. Hat wohl PP einfach abgewiegelt, weil sie das aus der eigenen Tasche zahlen müssten?
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Sven F. schrieb: > Das mit PP klingt aber nicht so glaubhaft Glaubhaft hin oder her, meine Tochter kann weder den Händler noch Paypal zu irgend etwas zwingen. Da muss sie schon abwarten, was die Exekutive macht.
Stefan F. schrieb: > Da muss sie schon abwarten, was die Exekutive macht. Und .. glaubst du das selber auch so? Auf deinen Steuern wartet Vater Staat aber auch keine 13 Monate oder länger, die müssen monatl. kommen ... Untätigkeit auf Klägerseite hilft da überhaupt nicht weiter. Es gibt immer mehr als nur einen Weg, u. wir reden uns hier alle ja auch immer leicht, stimmts?
Sven F. schrieb: >> Da muss sie schon abwarten, was die Exekutive macht. > Und .. glaubst du das selber auch so? > Untätigkeit auf Klägerseite hilft da überhaupt nicht weiter. Was soll ich denn machen, hin fahren und ihn im Namen meiner Tochter kalt stellen? Abgesehen von der zweifelhaften Rechtmäßigkeit einer solchen Aktion, ist dir mal in den Sinn gekommen, dass er inzwischen nicht mehr dort anzutreffen ist und genau das vielleicht auch der Grund ist, warum die Polizei länger braucht? Wir haben Anzeige erstellt und die Info bekommen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft daran arbeiten. Wir haben ein paar mal nach dem Status gefragt und auch eine Antwort bekommen: Es dauert halt noch. Wenn die uns nicht mehr Infos dazu geben wollen, dann ist das halt so. Soll meine Tochter jetzt den Staatsanwalt verklagen, oder wie stellst du dir das vor?
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Stefan F. schrieb: > Da er pleite sei, kann er uns nicht entschädigen. Ach Mensch, warum verrätst Du das denn jetzt schon? Jetzt wird die. Strafanzeige wieder interessant (§ 392 InsO) Btw: da Du seine Adresse noch nicht hast, erübrigt sich wohl die Frage nach dem Blick in das Schuldnerverzeichnis, oder?
Percy N. schrieb: > Ach Mensch, warum verrätst Du das denn jetzt schon? > Jetzt wird die. Strafanzeige wieder interessant (§ 392 InsO) Ich habe seine Adresse. Weis natürlich nicht, ob sie richtig ist. > erübrigt sich wohl die Frage nach dem Blick in das Schuldnerverzeichnis, oder? Kenne ich nicht. Kann man da als normal sterblicher einfach rein gucken? Und wenn schon, was nützt mir das? Das Verzeichnis wird meiner Tochter kein Geld zurück bringen.
Stefan F. schrieb: > Soll meine Tochter jetzt den Staatsanwalt verklagen, oder wie stellst du > dir das vor? Das ist allein eure Sache, nur so wie du hier schreibst kümmerst du dich nicht wirklich drum, u. deiner Tochter bist du damit auch keine Hilfe. Der private Rechtsweg steht dir immer noch offen, schriftliche Rückzahlungsaufforderung mit Fristsetzung, gerichtlicher Mahnbescheid, Klage. Die Fakten bei dir sind doch so was von einfach. Auf Vater Staat wartest du da ewig, u. die werden dir dann vorhalten selber nichts getan zu haben. Lies einfach die Schreiben von denen durch. Allein die Ermittlung der korrekten Anschrift hätte dir die Polizei abnehmen müssen! Antrag auf Akten- oder Sachlageeinsicht hast du sicher auch noch nicht gestellt? Das Schuldnerverzeichnis willst du bemühen, um das eventuell zu erfahren was du schon weisst? Mit Google kommt man doch schon weiter, Anschrift Google-Maps, die örtliche Lage anschauen, v.a. abwägen ob es noch Sinn macht da weiter selber tätig zu werden, nur für 150,- € lohnt sich das schon, wenn nicht noch mehr Gläubiger vor dir stehen.
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Stefan F. schrieb: > Da er pleite sei, kann er uns nicht entschädigen. Ach Mensch, warum verrätst Du das denn jetzt schon? Jetzt wird die. Strafanzeige wieder interessant (§ 392 InsO) Btw: da Du seine Adresse noch nicht hast, erübrigt sich wohl die Frage nach dem Blick in das Schuldnerverzeichnis, oder? Stefan F. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Ach Mensch, warum verrätst Du das denn jetzt schon? >> Jetzt wird die. Strafanzeige wieder interessant (§ 392 InsO) > > Ich habe seine Adresse. Weis natürlich nicht, ob sie richtig ist. Aha. Soviel zu "irgendwo". >> erübrigt sich wohl die Frage nach dem Blick in das >> Schuldnerverzeichnis, oder? > > Kenne ich nicht. Kann man da als normal sterblicher einfach rein gucken? https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99046001023000/herausgeber/SN-6000837/region/14 https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/fovo-12017-788-zpo-und-die-kosten-des-schuldnerverzeichnisses_idesk_PI17574_HI10327133.html. > Und wenn schon, was nützt mir das? Nichts, solange Du Dich weigerst, mizudenken. > Das Verzeichnis wird meiner Tochter > kein Geld zurück bringen. Stimmt. Aber behaupten, pleite zu sein, kann jeder. Wenn kein Eintrag vorliegt, könnte er vollstreckbares Vermögen und/odef Einkommen haben. Falls ein Eintrag vorliegt, wird es besonders interessant: wenn er schon pleite war, als er das Geld Deiner Tochter angenommen hat, hat er ein echtes strafrechtliches Problem. Und jetzt mach Dir mal selbst ein paar Gedanken; notfalls frage gern nach.
Sven F. schrieb: > Der private Rechtsweg steht dir immer noch offen, schriftliche > Rückzahlungsaufforderung mit Fristsetzung > Antrag auf Akten- oder Sachlageeinsicht hast du sicher > auch noch nicht gestellt? Das haben wir doch schon alles hinter uns. Um hier voran zu kommen bräuchte ich die professionelle Unterstützung von einem Juristen (also nicht ihr). Der Aufwand steht in keinem sinnvollen Verhältnis zu dem Geld, dass meine Tochter (mit Glück) wieder bekommen könnte. Am Ende verdienen nur die Juristen daran.
Stefan F. schrieb: > Um hier voran zu kommen bräuchte ich die professionelle Unterstützung Nö. Alles, was ich Dir visher benannt habe, kann Deine Tochter selbst. > von einem Juristen (also nicht ihr). Der Aufwand steht in keinem > sinnvollen Verhältnis zu dem Geld, dass meine Tochter (mit Glück) wieder > bekommen könnte. Keine sechs Euro für die Auskunft und 36 Euro für das Mahnverfahren? Ja, das ist recht viel, wenn es daneben geht. Wenn es aber klapot, wird es erstattet. So what? > Am Ende verdienen nur die Juristen daran. Nein. Die erzielen höchstens Einnahmen, die recht kümmerlich sind. Verdienen geht anders, auch wenn es teuerer wird. Aber mach mal, wie Du meinst. Als Du hier das letzte Mal über die böse Welt gejammert hast, war es Dir am Ende auch egal, nachdem Du Dich hier ausgeheult hattest.
Percy N. schrieb: > Als Du hier das letzte Mal über die böse Welt gejammert hast, war es > Dir am Ende auch egal, nachdem Du Dich hier ausgeheult hattest. Ich bin halt nicht so einer, der Gott und die Welt in Bewegung setzt, bloß um sein Recht zu bekommen. Zudem erlaube mir, diese Entscheidung meiner Tochter zu überlassen. Solange sie nicht darum bittet, mache ich gar nichts. Schließlich ist sie inzwischen Volljährig und will auch so behandelt werden.
Stefan F. schrieb: > Ich bin halt nicht so einer, der Gott und die Welt in Bewegung setzt, > bloß um sein Recht zu bekommen. Natürlich nicht. Warum auch? Man müsste ja bloß den eigenen Arsch hochbekommen. Aber Jamnern geht auch im Sitzen ...
Percy N. schrieb: > Natürlich nicht. Warum auch? Man müsste ja bloß den eigenen Arsch > hochbekommen. Aber Jamnern geht auch im Sitzen ... Du meinst also, dass ich mich da einmischen soll. Ich soll meine Tochter dazu drängen, kostenpflichtige Akteneinsicht zu erlangen, ein Mahnverfahren einzuleiten und den Polizisten auf der Nerven gehen, auf die sie später vielleicht mal ernsthaft angewiesen ist. Wenn ich das nicht mache, dann bin ich schlechter Vater. Habe ich das richtig verstanden?
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Stefan F. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Natürlich nicht. Warum auch? Man müsste ja bloß den eigenen Arsch >> hochbekommen. Aber Jamnern geht auch im Sitzen ... > > Du meinst also, dass ich mich da einmischen soll. Ich soll meine Tochter > dazu drängen, kostenpflichtige Akteneinsicht zu erlangen, ein > Mahnverfahren einzuleiten und den Polizisten auf der Nerven gehen, auf > die sie später vielleicht mal ernsthaft angewiesen ist. Wenn ich das > nicht mache, dann bin ich schlechter Vater. Habe ich das richtig > verstanden? Nein. Vielleicht habe ich Dich schlicht überfordert. Oder Du mich: für mich passt Deine Geschichte nicht zusammen.
Stefan F. schrieb: > Du meinst also, dass ich mich da einmischen soll. Ich soll meine Tochter > dazu drängen, kostenpflichtige Akteneinsicht zu erlangen, ein > Mahnverfahren einzuleiten und den Polizisten auf der Nerven gehen, auf > die sie später vielleicht mal ernsthaft angewiesen ist. Stefan F. schrieb: > Sven F. schrieb: >> Der private Rechtsweg steht dir immer noch offen, schriftliche >> Rückzahlungsaufforderung mit Fristsetzung >> Antrag auf Akten- oder Sachlageeinsicht hast du sicher >> auch noch nicht gestellt? > > Das haben wir doch schon alles hinter uns. Du widersprichst dir laufend, wenn deine volljährige Tochter ähnlich tickt wie du, dann kein Wunder dass nichts wird. Allein bei ebay oder PP wäre das Problem schon zu lösen gewesen mit dem Geld. Dir kann man einfach Nichts glauben. Und immer sind alle Anderen Schuld, u. du kannst daran nichts ändern. Mit solchem Mist will sich ja auch sonst Keiner für Fremde gratis beschäftigen, nur mit deiner Ausrede auf einen RA sagt schon alles, du glaubst nicht an dich weil du keinen Plan hast weil du eigentlich nichts weisst u. auch nichts wirklich machst, außer hier rumjammern. Sorry, ist aber wohl so? Stefan F. schrieb: > Du meinst also, dass ich mich da einmischen soll. Ich soll meine Tochter > dazu drängen, Lernen ist ein Prozess, der geht nicht allein mit Schreiben u. Jammern in einem Forum. Mit der Methode des nur Zusehens wirst du wie deine Tochter nie erfahren was wirklich geht oder passiert. Percy N. schrieb: > .... für mich passt Deine Geschichte nicht zusammen. Da muß man kein Profi sein um das zu erkennen. ;-)
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Stefan F. schrieb: > Da er pleite sei, kann er uns nicht entschädigen. Das funktioniert auch ohne eBay: Bestelle einfach bei irgendwem ausserhalb von eBay, Amazon & Co. der Vorkasse möchte, zahle auf welchem Weg auch immer und die Lieferant stellt sich taub. Später hörst du dann, er sei pleite. Ob Bytepro oder EIB-Shop oder Budylski, du hast Adresse und Namen, kannst Strafanzeige stellen, alles egal: Firmenpleiten sind Teil des kapitalistischen Wirtschaftssystems, das Geld ist einfach weg, und das findet der Staat in Ordnung. Zu Tamara sagt man: Ermittlungen eingestellt, die Frau unter der das Geschäft gemeldet war ist nicht geschäftsfähig, und nach den wahren Betreibern des Shops sucht man nicht. Zu Katerina sagt man, sie 'dürfte' nur als Finanzagentin gewirkt haben, Täter nicht ermittelbar (zumindest nicht mit einer einfachen Google-Suche) und Dennis Gentner darf weiter Geschäfte machen, zumindest mit Leuten die von seiner Geschichte nichts wissen. Auch PayPal kommt nicht an deren Geld.
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Michael B. schrieb: > das findet der Staat in Ordnung Der Staat ist keine Versicherung für private Geschäfte. Im Zivilrecht stellt er nur den Richter, ist nicht Partei, wird nicht aktiv. Das Strafrecht wiederum bringt dir kein Geld zurück. Er kann ordnent eingreifen, in Form von Gesetzen. Je mehr er das tut, desto geringer ist die Freiheit, desto größer sind Einschränkungen und Bürokratie. Die Balance ist heikel, und je nach Lage pflegt ein jeder dafür oder dagegen zu sein, fordert mehr und weniger Staat.
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Wo steckt nur Joachim?
Stefan F. schrieb: > Wir haben jetzt tatkräftige Unterstützung von > https://www.russen-inkasso.com/ "FORDERUNGEN/AUSSENSTÄNDE AB 10.000 EURO"
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(prx) A. K. schrieb: > FORDERUNGEN/AUSSENSTÄNDE AB 10.000 EURO Ja so ist das. Wir haben schon 10 erfolglose Anwälte mit dem Fall beauftragt und sind selbst dreimal hin gefahren. Da summieren sich die Kosten. Wer seine Tochter liebt, nimmt das hin. Wir haben ja sonst keine anderen Probleme.
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Stefan F. schrieb: > Wir haben jetzt tatkräftige Unterstützung von Wer noch so viel Reserven hat um darüber zu Scherzen, die Arbeiten ganz sicher nicht für einen Streitwert von nur 150,-€ ... falls du es noch nicht weisst! Michael B. schrieb: > Auch PayPal kommt nicht an deren Geld. Ja ja, wer glaubt denn diese Märchen!? Stefan F. schrieb: > Ja so ist das. Wir haben schon 10 erfolglose Anwälte mit dem Fall > beauftragt und sind selbst dreimal hin gefahren. Ich würde auch hier bei der Wahrheit bleiben und es nicht in die Satire-Ecke schieben.
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Was hat der Thread eigentlich hier verloren? Weder sucht er was Materielles, noch bietet er etwas an! Die Moderation dürfte das vllt. mal bitte verschieben?
(prx) A. K. schrieb: > Der Staat ist keine Versicherung für private Geschäfte. Nicht mal für gewerbliche. > Im Zivilrecht stellt er nur den Richter, ist nicht Partei, wird nicht > aktiv. Die Realität sieht meist anders aus, Richter mit Parteilichkeit, Untätigkeit vom Amts-wegen. > Das Strafrecht wiederum bringt dir kein Geld zurück. Wieso das denn nicht, die Beweisermittlung u. der daraus folgenden Tatsachen ist ein Teil der Argumente in der Zivil-Klage.
Sven F. schrieb: > Michael B. schrieb: >> Auch PayPal kommt nicht an deren Geld. > > Ja ja, wer glaubt denn diese Märchen!? Wenn das Geld schon direkt beim Käufer ist, nicht noch irgendwo bei PayPal geparkt, und dessen PayPal-Konto blank ist, könnte es auch für PayPal schwierig werden. Deren Geschäftsmodell ist es m.W., als Agent zwischen Käufer und Verkäufer aufzutreten, nicht aber als Versicherung.
(prx) A. K. schrieb: > Deren Geschäftsmodell ist es m.W., als Agent > zwischen Käufer und Verkäufer aufzutreten, nicht aber als Versicherung. Die Gebühren dort sind maßgeblich für die Kosten und den Service vom Käuferschutz, u. der greift max. 180 Tage ab Zahlungsdatum. Ergo doch eine kostenpflichtige Versicherung.
Sven F. schrieb: >> zwischen Käufer und Verkäufer aufzutreten, nicht aber als Versicherung. > > Die Gebühren dort sind maßgeblich für die Kosten und den Service vom > Käuferschutz, u. der greift max. 180 Tage ab Zahlungsdatum. > Ergo doch eine kostenpflichtige Versicherung. Das sind laut AGB Verfahrensgebühren, keine Versicherungsbeiträge. So wie ich deren Texte verstehe, achtet PayPal sorgfältig darauf, dass finanzielle Ansprüche nur zwischen Verkäufer und Käufer bestehen, nicht gegenüber PayPal. Gegenüber PayPal besteht nur ein Anspruch auf eine Entscheidung entsprechend des Konfliktverfahrens. Und darauf basierend erfolgt dann ggf die Abwicklung der Rückzahlung durch PayPal.
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Sven F. schrieb: > auch an > den Joachim B. (jar) 29.01.2023 10:28. > Das macht dann halt etwas Arbeit. klar nur muss man selbst entscheiden ob der Aufwand Geld und Restlebenszeit wert ist. Mal soll man schriftlich einreichen, kostet Papier und Tinte, als Einschreiben auch noch extra Geld, umsonst ist der Tod und der kostet das Leben. Meine letzte Anzeige wegen Identitätsdiebstahl vor 1 Jahr ist immer noch nicht aufgeklärt, ich rechne irgendwann mit einer lapidaren Auskunft ist eingestellt, Täter kann nicht ermittelt werden. Es gilt hier öfer Täter vor Opferschutz, man bekommt zwar Rechnungen nach Hause, aber erfährt nicht wer unter fremden Namen bestellt hat, die email wird wegen Datenschutz nicht bekannt gegeben, welcher Irrsinn.
Sven F. schrieb: > (prx) A. K. schrieb: >> Der Staat ist keine Versicherung für private Geschäfte. > Nicht mal für gewerbliche. wie kommst du denn darauf, zu oft tritt der Staat ein für Firmen die sich verzockt haben. https://youtu.be/L4cUZHNm8qk?t=894
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Joachim B. schrieb: > wie kommst du denn darauf, zu oft tritt der Staat ein für Firmen die > sich verzockt haben. Niemand hindert dich daran, bei deinen Geschäften einen Antrag auf Investitionsschutz zu stellen: https://www.gtai.de/de/trade Wobei der Staat hier formal nur als Vermittler auftritt, und die finanzielle Seite z.B. bei der KfW liegt. Das ist zwar eine Anstalt des öffentlichen Rechts, aber nicht der Staat. Ansonsten gilt wie üblich, dass Ausnahmen die Regeln nur bestätigen. Entsprechende Anträge nimmt dein Wahlkreisabgeordneter gerne entgegen (eine angemessene Spende hilft dabei).
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Sven F. schrieb: > Wieso das denn nicht, die Beweisermittlung u. der daraus folgenden > Tatsachen ist ein Teil der Argumente in der Zivil-Klage. Abgesehen von §§ 403 ff StPO, 318 ZPO führt das nicht allzu weit. Sven F. schrieb: > (prx) A. K. schrieb: >> Der Staat ist keine Versicherung für private Geschäfte. > Nicht mal für gewerbliche. Auch die sind privat.
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Stefan F. schrieb: > Meine Tochter hat über Ebay Zubehör für ihr iPad gekauft, es wurde aber > nicht geliefert...Käuferschutz verweigert...Verkäufer angezeigt... Sven F. schrieb: > kein Wunder dass nichts wird ... Dir kann man einfach Nichts glauben > Mit der Methode des nur Zusehens wirst du wie deine > Tochter nie erfahren was wirklich geht oder passiert. Tja, falsch gedacht. Heute hat meine Tochter einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten. Sie haben dem Täter weit über 10.000 € abgenommen. Aus diesem Topf steht meiner Tochter nun eine Entschädigung zu. Da sehen wir dann auch, warum es so lange dauerte: Offenbar hat der Kerl noch sehr viel mehr Leute betrogen.
Stefan F. schrieb: > Tja, falsch gedacht. Heute hat meine Tochter einen Brief von der > Staatsanwaltschaft erhalten. Sie haben dem Täter weit über 10.000 € > abgenommen. Soviel zu der behaupteten Pleite ... > Aus diesem Topf steht meiner Tochter nun eine Entschädigung > zu. Glückwunsch dazu zunächst einmal. > Da sehen wir dann auch, warum es so lange dauerte: Offenbar hat der Kerl > noch sehr viel mehr Leute betrogen. Dann bleibt nur zu wünschen, dass die sichergestellte Summe ausreicht, um alle Geschädigten zu befriedigen. Eine zustellfähige Anschrift sollte in näherer Zukunft nicht das Hauptproblem sein.
Stefan F. schrieb: > Sie haben dem Täter weit über 10.000 € abgenommen. Ermittlungsergebnisse so einfach an Geschädigte weiter zu geben, ohne Zusagen was eigentlich wird? Hört sich an wie in einem schlechten Krimi. Aber trotzdem Glückwunsch wenn es denn dann alles so klappt, die ganzen Nebenkosten nicht vergessen. Einen Titel dazu habt ihr schon? Oder war das noch gar nicht vor Gericht?
Sven F. schrieb: > Einen Titel dazu habt ihr schon? Den Titel kannst Du Dir im Ernstfall dahin schieben, wo die Sonne niemals hin kommt. Hier liegt ein Titel gegen einen Kaufmann aus der Region Frankfurt, aus der Zeit, wo man noch per Postkarte bestellt hat. Der wurde mehrfach vom Gerichtsvollzieher unerledigt zurückgeben "Nicht vollstreckbar, aktueller Wohnsitz JVA Frankfurt-Preungesheim". Inzwischen erledigt, weil verjährt. Ob Stefanus' Tochter etwas bekommt - gönnen wir es ihr. Wenn der Gesamtumfang größer als 10.000 € ist oder das Finanzamt noch Forderungen hat, bekommt sie dann 3,70 € gegen ein mehrfaches an Aufwand, diese geltend zu machen.
Rainer Z. schrieb: > C’est la vie. Eher nicht: Manfred P. schrieb: > Inzwischen erledigt, weil verjährt. Schöne Geschichte. Wo war das denn? '§ 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. ... 2. .. 3. rechtskräftig festgestellte Ansprüche, 4. Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden, 5. ... 6. ..." https://dejure.org/gesetze/BGB/197.html '§ 212 Neubeginn der Verjährung (1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn 1. der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder 2. eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird." https://dejure.org/gesetze/BGB/212.html https://www.zm-kanzlei.de/der-irrtum-ueber-die-30-jaehrige-verjaehrungsfrist-als-hoechstfrist/
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Auch wegen §212 muss man sich regelmäßig um die Vollstreckung oder eine außergerichtliche Einigung kümmern. Hab hier auch noch einen bisher nicht erfolgreich vollstreckbaren Titel aus Anfang der 90er und mein Anwalt versucht(e) so ca. aller 5 Jahre eine außergerichtliche Einigung mit dem Schuldner und wenn die nicht möglich ist, wird wieder eine eidesstattliche Erklärung durch einen Gerichtsvollzieher beantragt und eingeholt, damit dann die 30-jähriger Verjährungsfrist wieder neu beginnt.
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