Forum: HF, Funk und Felder Nanovna CE Prüfung


von Felix M. (Gast)


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Ich habe die Aussicht auf einen Auftrag wo ein nanovna benutzt werden 
könnte. Das will ich dann alles samt pc in ein Gehäuse packen. Hier ist 
allerdings CE gefragt. Wo setze ich da an welche Norm gilt und an welche 
Firmen kann ich mich wenden? Versorgt wird alles mit 24V.

von Roland E. (roland0815)


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Erst mal nachlesen, was CE eigentlich ist, wäre wohl hilfreich. Der Rest 
kommt dann von selbst.

Hint: CE ist/gibts keine Prüfung...

von Cylbord -. (Gast)


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Roland E. schrieb:
> Erst mal nachlesen, was CE eigentlich ist, wäre wohl hilfreich.
> Der Rest kommt dann von selbst.
> Hint: CE ist/gibts keine Prüfung...

Das stimmt aber für die Erfüllung von funkrichtlinien schon. Kannst du 
natürlich alles selbst machen, musst der Betriebshaftpflichtversicherung 
das im Schadensfall aber erklären.

von Karl (Gast)


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Cylbord -. schrieb:
> Roland E. schrieb:
>> Erst mal nachlesen, was CE eigentlich ist, wäre wohl hilfreich.
>> Der Rest kommt dann von selbst.
>> Hint: CE ist/gibts keine Prüfung...
>
> Das stimmt aber für die Erfüllung von funkrichtlinien schon. Kannst du
> natürlich alles selbst machen, musst der Betriebshaftpflichtversicherung
> das im Schadensfall aber erklären.

Das passiert aber nur wenn einer glaubt etwas stimme nicht, das Gerät 
selber prüfen lasst und feststellt: ausserhalb der Norm. Bitte übernehme 
die Kosten meiner Prüfung!

Problem: wer bestellt muss auch zahlen. Kunde von uns hat UG gegründet, 
Artikel verkauft, dann kam eine "Schadensersatzrechnung". Hat die UG 
pleite gehen lassen und in der Zwischenzeit zuvor eine neue geöffnet.

Antragsteller ist nun auf den Kosten sitzen geblieben

von Cylbord -. (Gast)


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Karl schrieb:
> Antragsteller ist nun auf den Kosten sitzen geblieben

Das ist grober Blödsinn. Wenn etwas fahrlässig war und das ist es 
sicherlich wenn jemand mit Ausbildung einfach nicht prüft, dann greift 
die Haftungsbeschränkung sicher nicht.

von Gustl B. (gustl_b)


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Zur Not hat man dann ja einen Titel gegen die Person in der Hand.

Beitrag #7332126 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Gasheizer (Gast)


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Es glaubt doch wohl keiner im Ernst, dass so ein nano-vna
durch die EMV-Pruefung kommt.

Beitrag #7332236 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Marc X. (marc_x)


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Cylbord -. schrieb:
> Karl schrieb:
>> Antragsteller ist nun auf den Kosten sitzen geblieben
>
> Das ist grober Blödsinn. Wenn etwas fahrlässig war und das ist es
> sicherlich wenn jemand mit Ausbildung einfach nicht prüft, dann greift
> die Haftungsbeschränkung sicher nicht.

Dies ist ein Irrglaube, es gibt nur wenige Szenarien, in denen es 
möglich ist die Gesellschafter selbst in Haftung zu nehmen, am ehesten 
kann man noch den Geschäftsführer in Haftung nehmen, aber auch hier gibt 
es nur wenige Ausnahmen, wo dies möglich ist (beispielsweise 
Insolvenzverschleppung).

Der oben genannte Fall liegt aber eindeutig in Haftung der Gesellschaft 
als juristische Person und nicht der Gesellschafter oder des 
Geschäftsführers.

Das ist ja das schöne an haftungsbeschränkten Gesellschaften. Dafür 
haben diese aber auch deutlich mehr Pflichten als eine natürliche 
Person. Alleine das notwendige Stammkapital für eine GmbH deckt viele 
Haftungsfälle ab, klar kann man auch argumentieren, das 25.000€ nicht 
viel sind, mit solch einem geringen Stammkapital ist es aber auch 
schwieriger Kredite zu bekommen und die Gefahr in eine Insolvenz zu 
rutschen sehr hoch, bei schlechter Auftragslage. Natürlich kann eine 
GmbH Darlehen von den Gesellschaftern annehmen, für dieses Darlehen 
liegt dann aber die Haftung beim Gesellschafter, ist das Unternehmen 
pleite hat er pech, dies ist eines der wenigen Szenarien, in denen ein 
Gesellschafter mit Privatvermögen haftet.

von Cylbord -. (Gast)


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Gasheizer schrieb:
> Es glaubt doch wohl keiner im Ernst, dass so ein nano-vna
> durch die EMV-Pruefung kommt.

Warum nicht? Schon mal probiert? Den nanovna selbst hatte ich schon mal 
am spektrumanalysator. Der Ausgang hat schreckliche harmonische aber 
bleibt unter 0dbm. Kommt dann natürlich drauf an was du da anschließt.

von Manfred (Gast)


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Roland E. schrieb:
> Hint: CE ist/gibts keine Prüfung...

Dass CE lediglich eine Herstellererklärung "wir haben alle Normen 
eingehalten" ist, sollte sich doch inzwischen herumgesprochen haben?

CE kann man nur mit gutem Gewissen kennzeichnen, gerade auch bei 
Funkanwendungen, wenn Messungen durch eine externe akkreditierte 
Prüfstelle ('notified body') belegbar sind.

Es gibt viele, Phoenix-Labs und die Bundesnetzagentur wären zwei, die 
ich kenne.

von Zero V. (Firma: Freelancer) (gnd)


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Felix M. schrieb:
> Wo setze ich da an welche Norm gilt und an welche Firmen kann ich mich
> wenden? Versorgt wird alles mit 24V.

Melde dich hier an dann kannst du mich kontaktieren.

von Repa (Gast)


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Zero V. schrieb:
> Melde dich hier an dann kannst du mich kontaktieren.

Hirnlosigkeit kontaktieren, wozu?

Beitrag #7332415 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7332482 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Meister E. (edson)


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Hallo Felix,

melde Dich doch mal per PN bei mir.

von Max M. (Gast)


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Cylbord -. schrieb:
> Erfüllung von funkrichtlinien

Zieht nicht beim VNA, weil er keine Funkanlage ist.
Funkanlagen strahlen bewusst und gewollt ab, als Teil ihrer Funktion.
HF zur Messung eines EUT ohne Abstrahlung erfüllt die Kriterien nicht.

Also vernünftig schirmen, anständige Kabel verwenden, 5V Versorgung 
befiltern und ich sehe kein prinzipielles Problem dabei.
In der Anleitung wird darauf hingewiesen das der kundenseitige Aufbau 
geschirmt sein muss, weil ansonsten die Betriebsgenehmigung erlischt.

Normen:
Ähnliche Geräte suchen und sehen worauf die sich beziehen.
Normschrift beim Beuth Verlag besorgen, EMI Precompliance machen und 
wenn Du 5-10dB drunter bist würde ich mir keine größeren Sorgen machen.

Sollte die BNA je nachmessen und keinen groben Vorsatz oder große 
Stückzahlen sehen, werden die Dir auch nicht gleich den Kopf abreissen.

von Oliver S. (oliverso)


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Max M. schrieb:
> Sollte die BNA je nachmessen und keinen groben Vorsatz oder große
> Stückzahlen sehen, werden die Dir auch nicht gleich den Kopf abreissen.

Die BNA vielleicht nicht, aber der Kunde, dem die das Gerät stilllegen 
schon.

Oliver

von Max M. (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Die BNA vielleicht nicht, aber der Kunde, dem die das Gerät stilllegen
> schon.

Und wie legt die BNA einem Kunden einen VNA still?
Ebenso wie den ca. 3 Millionen Benutzern von CE freien Direktimporten in 
DE?

Die BNA verhängt bei vorsätzlichen, mißbräuchlichen Verwendungen des CE 
Zeichens oder dem kompletten Ignorieren von Vorschriften Verkaufsverbote 
und Strafzahlungen an den Händler.
Sie kann sich aber auch entscheiden aufgrund der geringen Stückzahlen 
oder geringen Überschreitungen ein Auge zuzudrücken.

Aufgrund der Natur des Gerätes wird es sich auch nicht um private 
Nutzung handeln.

von Gustav G. (gustavgggg)


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Max M. schrieb:
> Zieht nicht beim VNA, weil er keine Funkanlage ist.

Das Funktionsprinzip eines VNA ist ein breitbandiger Signalgenerator mit 
mehr oder weniger Leistung. Wenn man da eine Antenne Anschließt ist es 
eine Funkanlage für einen weiten Frequenzbereich.

von Max M. (Gast)


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Gustav G. schrieb:
> Wenn man da eine Antenne Anschließt ist es
> eine Funkanlage für einen weiten Frequenzbereich.

Wenn.
Glücklicherweise wird nicht danach zugelassen was ein Gerät mit viel 
Fantasie sein könnte, sondern danach was es ist.
Denn ansonsten wäre garnichts zulassungfähig.

von Hans W. (Firma: Wilhelm.Consulting) (hans-)


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Felix M. schrieb:
> Auftrag wo ein nanovna benutzt werden
> könnte

Ich glaube, EMV ist da dein kleinstes Problem...

Gerade beim NanoVNA gibt's zig Varianten.
Bei der EMV kannst du dank des "eingebauten Funktionsgenerator" dir z.B. 
die CISPR11/EN55011 aussuchen... das kann gewaltige Vorteile haben.
z.B. dürftest du auf ISM Frequenzen BELIEBIG abstrahlen.

Bei der RoHS wird's aber spannend.
Wenn du keine Zertifikat von deinem Lieferanten bekommst, dann hast du 
ein Problem.
Es gibt aber welche, die dir Zertifikate liefern.
Dort kosten die NanoVNAs aber auch wesentlich mehr als auf Aliexpress...

Ansonsten darfst du mir mal eine PN schicken...

73

: Bearbeitet durch User
von Gustav G. (gustavgggg)


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Max M. schrieb:
> Wenn.
> Glücklicherweise wird nicht danach zugelassen was ein Gerät mit viel
> Fantasie sein könnte, sondern danach was es ist.
> Denn ansonsten wäre garnichts zulassungfähig.

Ein SMA Anschluss am Gehäuse erfordert nicht viel Fantasie um damit zu 
stören.

von Max M. (Gast)


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Gustav G. schrieb:
> Ein SMA Anschluss am Gehäuse erfordert nicht viel Fantasie um damit zu
> stören.

Ein SMA Anschluss am Wlan Router auch nicht.
Ist jetzt kein Wlan Router mehr zugelassen weil man eine nicht 
zugelassene Antenne anschliessen könnte?

Zum stören brauche ich nur ein Relais das ich auf Selbstunterbrecher 
schalte und tackern lasse.
Sind jetzt Relais nicht mehr zulassungsfähig?

Herumzuraten und persönliche Definitionen zu erfinden ist sinnlos.
Les lieber die Definitionen die die BNA heranzieht.
Denn die gilt es zu befriedigen.

von Gustav G. (gustavgggg)


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Max M. schrieb:
> Ein SMA Anschluss am Wlan Router auch nicht.
> Ist jetzt kein Wlan Router mehr zugelassen weil man eine nicht
> zugelassene Antenne anschliessen könnte?

Ein WLAN Router hat Prinzipbedingt aber einen begrenzten 
Frequenzbereich. Ein NanoVNA oder wie die Dinger alle heißen decken bis 
5 Dekaden ab und sind in ihrer Ausgangsleistung teilweise ungeregelt. 
Zeig mir einen WLAN Router der das kann.

von Max M. (Gast)


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Gustav G. schrieb:
> Ein WLAN Router hat Prinzipbedingt aber einen begrenzten
> Frequenzbereich.
Hat er nicht, wenn das Teil nicht sauber entwickelt ist.

Und inwiefern ist das in irgendeiner Form relevant für den 
Zulassungsprozess?
Eine Überschreitung irgendwo ist Grund durchzufallen.
Der BNA ist das vollkommen Wurst ob das bei 150Khz oder 400Mhz ist.
Man hält entweder die anzuwendenen Limits ein, oder nicht.

Du bist immer noch dabei persönliche Defininitionen und Ratespiele zu 
veranstalten.
Die sind aber zum Erfüllen der Vorschriften vollkommen irrelevant.

von Hans W. (Firma: Wilhelm.Consulting) (hans-)


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Gustav G. schrieb:
> Max M. schrieb:
>> Ein SMA Anschluss am Wlan Router auch nicht.
>> Ist jetzt kein Wlan Router mehr zugelassen weil man eine nicht
>> zugelassene Antenne anschliessen könnte?
>
> Ein WLAN Router hat Prinzipbedingt aber einen begrenzten
> Frequenzbereich.

Abgesehen davon, dass ein VNA keine Funkanlage ist, weil er nichts 
überträgt, ist ein WLAN Router nicht so viel anders.

Z.b. darfst du in Europa das 5Ghz Band nur Indoor benutzen und zumindest 
bei mini-pci-e Karten ist außerdem eine abgesetzte Antenne Prinzip 
bedingt notwendig damit kann jederzeit eine Antenne mit zu viel Gewinn 
angeschlossen werden.

Das einzig, was du gegen diese Störpotentiale tun kannst ist, dem 
Benutzer diese Einschränkungen mitzuteilen.

Was-wäre-wenn ist durchaus relevant, aber ein Hinweis, was man nicht tun 
sollte ist meist ausreichend.

Dagegen darfst du zum Beispiel die Länderabhängige Ausgangsleistung, 
oder die verfügbaren Kanäle (also US bzw JP Länder Setting) nicht mehr 
dem Benutzer überlassen.

Gewisse Dummheiten (also z.B. eine Antenne auf "Blaufunk" abzustimmen 
unter Zuhilfenahme eines zusätzlichen Verstärkers) sind einfach zu 
offensichtlich... Da wird sich keine Behörde beim Hersteller melden...

Aber nochmal. Ein VNA oder ein Signal Generator sind sicher nicht 
illegal, weil man damit einen Jammer bauen könnte.
Das ist vergleichbar mit einem Hammer, den man ja auch für allerhand 
bösartiges verwende könnte.

73

von Bernd (Gast)


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Gustav G. schrieb:
> Ein SMA Anschluss am Gehäuse erfordert nicht viel Fantasie um damit zu
> stören.
Eine SMA-Buchse ist eine äußerst schlechte Antenne, da kann nicht viel 
stören...

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