Nanovna CE Prüfung

Gast #7331708
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Ich habe die Aussicht auf einen Auftrag wo ein nanovna benutzt werden könnte. Das will ich dann alles samt pc in ein Gehäuse packen. Hier ist allerdings CE gefragt. Wo setze ich da an welche Norm gilt und an welche Firmen kann ich mich wenden? Versorgt wird alles mit 24V.

Gast #7331793
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Roland E. schrieb:

Erst mal nachlesen, was CE eigentlich ist, wäre wohl hilfreich. Der Rest kommt dann von selbst. Hint: CE ist/gibts keine Prüfung...

Das stimmt aber für die Erfüllung von funkrichtlinien schon. Kannst du natürlich alles selbst machen, musst der Betriebshaftpflichtversicherung das im Schadensfall aber erklären.

Gast #7331801
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Cylbord -. schrieb:

Roland E. schrieb:

Erst mal nachlesen, was CE eigentlich ist, wäre wohl hilfreich. Der Rest kommt dann von selbst. Hint: CE ist/gibts keine Prüfung...

Das stimmt aber für die Erfüllung von funkrichtlinien schon. Kannst du natürlich alles selbst machen, musst der Betriebshaftpflichtversicherung das im Schadensfall aber erklären.

Das passiert aber nur wenn einer glaubt etwas stimme nicht, das Gerät selber prüfen lasst und feststellt: ausserhalb der Norm. Bitte übernehme die Kosten meiner Prüfung!

Problem: wer bestellt muss auch zahlen. Kunde von uns hat UG gegründet, Artikel verkauft, dann kam eine "Schadensersatzrechnung". Hat die UG pleite gehen lassen und in der Zwischenzeit zuvor eine neue geöffnet.

Antragsteller ist nun auf den Kosten sitzen geblieben

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Beitrag #7332236 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7332250
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Cylbord -. schrieb:

Karl schrieb:

Antragsteller ist nun auf den Kosten sitzen geblieben

Das ist grober Blödsinn. Wenn etwas fahrlässig war und das ist es sicherlich wenn jemand mit Ausbildung einfach nicht prüft, dann greift die Haftungsbeschränkung sicher nicht.

Dies ist ein Irrglaube, es gibt nur wenige Szenarien, in denen es möglich ist die Gesellschafter selbst in Haftung zu nehmen, am ehesten kann man noch den Geschäftsführer in Haftung nehmen, aber auch hier gibt es nur wenige Ausnahmen, wo dies möglich ist (beispielsweise Insolvenzverschleppung).

Der oben genannte Fall liegt aber eindeutig in Haftung der Gesellschaft als juristische Person und nicht der Gesellschafter oder des Geschäftsführers.

Das ist ja das schöne an haftungsbeschränkten Gesellschaften. Dafür haben diese aber auch deutlich mehr Pflichten als eine natürliche Person. Alleine das notwendige Stammkapital für eine GmbH deckt viele Haftungsfälle ab, klar kann man auch argumentieren, das 25.000€ nicht viel sind, mit solch einem geringen Stammkapital ist es aber auch schwieriger Kredite zu bekommen und die Gefahr in eine Insolvenz zu rutschen sehr hoch, bei schlechter Auftragslage. Natürlich kann eine GmbH Darlehen von den Gesellschaftern annehmen, für dieses Darlehen liegt dann aber die Haftung beim Gesellschafter, ist das Unternehmen pleite hat er pech, dies ist eines der wenigen Szenarien, in denen ein Gesellschafter mit Privatvermögen haftet.

Gast #7332254
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Gasheizer schrieb:

Es glaubt doch wohl keiner im Ernst, dass so ein nano-vna durch die EMV-Pruefung kommt.

Warum nicht? Schon mal probiert? Den nanovna selbst hatte ich schon mal am spektrumanalysator. Der Ausgang hat schreckliche harmonische aber bleibt unter 0dbm. Kommt dann natürlich drauf an was du da anschließt.

Gast #7332312
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Roland E. schrieb:

Hint: CE ist/gibts keine Prüfung...

Dass CE lediglich eine Herstellererklärung "wir haben alle Normen eingehalten" ist, sollte sich doch inzwischen herumgesprochen haben?

CE kann man nur mit gutem Gewissen kennzeichnen, gerade auch bei Funkanwendungen, wenn Messungen durch eine externe akkreditierte Prüfstelle ('notified body') belegbar sind.

Es gibt viele, Phoenix-Labs und die Bundesnetzagentur wären zwei, die ich kenne.

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Gast #7332660
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Cylbord -. schrieb:

Erfüllung von funkrichtlinien

Zieht nicht beim VNA, weil er keine Funkanlage ist. Funkanlagen strahlen bewusst und gewollt ab, als Teil ihrer Funktion. HF zur Messung eines EUT ohne Abstrahlung erfüllt die Kriterien nicht.

Also vernünftig schirmen, anständige Kabel verwenden, 5V Versorgung befiltern und ich sehe kein prinzipielles Problem dabei. In der Anleitung wird darauf hingewiesen das der kundenseitige Aufbau geschirmt sein muss, weil ansonsten die Betriebsgenehmigung erlischt.

Normen: Ähnliche Geräte suchen und sehen worauf die sich beziehen. Normschrift beim Beuth Verlag besorgen, EMI Precompliance machen und wenn Du 5-10dB drunter bist würde ich mir keine größeren Sorgen machen.

Sollte die BNA je nachmessen und keinen groben Vorsatz oder große Stückzahlen sehen, werden die Dir auch nicht gleich den Kopf abreissen.

Gast #7332683
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Oliver S. schrieb:

Die BNA vielleicht nicht, aber der Kunde, dem die das Gerät stilllegen schon.

Und wie legt die BNA einem Kunden einen VNA still? Ebenso wie den ca. 3 Millionen Benutzern von CE freien Direktimporten in DE?

Die BNA verhängt bei vorsätzlichen, mißbräuchlichen Verwendungen des CE Zeichens oder dem kompletten Ignorieren von Vorschriften Verkaufsverbote und Strafzahlungen an den Händler. Sie kann sich aber auch entscheiden aufgrund der geringen Stückzahlen oder geringen Überschreitungen ein Auge zuzudrücken.

Aufgrund der Natur des Gerätes wird es sich auch nicht um private Nutzung handeln.

Gast #7332747
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Gustav G. schrieb:

Wenn man da eine Antenne Anschließt ist es eine Funkanlage für einen weiten Frequenzbereich.

Wenn. Glücklicherweise wird nicht danach zugelassen was ein Gerät mit viel Fantasie sein könnte, sondern danach was es ist. Denn ansonsten wäre garnichts zulassungfähig.

(Firma: Wilhelm.Consulting) #7332807
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Felix M. schrieb:

Auftrag wo ein nanovna benutzt werden könnte

Ich glaube, EMV ist da dein kleinstes Problem...

Gerade beim NanoVNA gibt's zig Varianten. Bei der EMV kannst du dank des "eingebauten Funktionsgenerator" dir z.B. die CISPR11/EN55011 aussuchen... das kann gewaltige Vorteile haben. z.B. dürftest du auf ISM Frequenzen BELIEBIG abstrahlen.

Bei der RoHS wird's aber spannend. Wenn du keine Zertifikat von deinem Lieferanten bekommst, dann hast du ein Problem. Es gibt aber welche, die dir Zertifikate liefern. Dort kosten die NanoVNAs aber auch wesentlich mehr als auf Aliexpress...

Ansonsten darfst du mir mal eine PN schicken...

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Gast #7333539
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Gustav G. schrieb:

Ein SMA Anschluss am Gehäuse erfordert nicht viel Fantasie um damit zu stören.

Ein SMA Anschluss am Wlan Router auch nicht. Ist jetzt kein Wlan Router mehr zugelassen weil man eine nicht zugelassene Antenne anschliessen könnte?

Zum stören brauche ich nur ein Relais das ich auf Selbstunterbrecher schalte und tackern lasse. Sind jetzt Relais nicht mehr zulassungsfähig?

Herumzuraten und persönliche Definitionen zu erfinden ist sinnlos. Les lieber die Definitionen die die BNA heranzieht. Denn die gilt es zu befriedigen.

#7333543
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Max M. schrieb:

Ein SMA Anschluss am Wlan Router auch nicht. Ist jetzt kein Wlan Router mehr zugelassen weil man eine nicht zugelassene Antenne anschliessen könnte?

Ein WLAN Router hat Prinzipbedingt aber einen begrenzten Frequenzbereich. Ein NanoVNA oder wie die Dinger alle heißen decken bis 5 Dekaden ab und sind in ihrer Ausgangsleistung teilweise ungeregelt. Zeig mir einen WLAN Router der das kann.

Gast #7333570
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Gustav G. schrieb:

Ein WLAN Router hat Prinzipbedingt aber einen begrenzten Frequenzbereich.

Hat er nicht, wenn das Teil nicht sauber entwickelt ist.

Und inwiefern ist das in irgendeiner Form relevant für den Zulassungsprozess? Eine Überschreitung irgendwo ist Grund durchzufallen. Der BNA ist das vollkommen Wurst ob das bei 150Khz oder 400Mhz ist. Man hält entweder die anzuwendenen Limits ein, oder nicht.

Du bist immer noch dabei persönliche Defininitionen und Ratespiele zu veranstalten. Die sind aber zum Erfüllen der Vorschriften vollkommen irrelevant.

(Firma: Wilhelm.Consulting) #7333671
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Gustav G. schrieb:

Max M. schrieb:

Ein SMA Anschluss am Wlan Router auch nicht. Ist jetzt kein Wlan Router mehr zugelassen weil man eine nicht zugelassene Antenne anschliessen könnte?

Ein WLAN Router hat Prinzipbedingt aber einen begrenzten Frequenzbereich.

Abgesehen davon, dass ein VNA keine Funkanlage ist, weil er nichts überträgt, ist ein WLAN Router nicht so viel anders.

Z.b. darfst du in Europa das 5Ghz Band nur Indoor benutzen und zumindest bei mini-pci-e Karten ist außerdem eine abgesetzte Antenne Prinzip bedingt notwendig damit kann jederzeit eine Antenne mit zu viel Gewinn angeschlossen werden.

Das einzig, was du gegen diese Störpotentiale tun kannst ist, dem Benutzer diese Einschränkungen mitzuteilen.

Was-wäre-wenn ist durchaus relevant, aber ein Hinweis, was man nicht tun sollte ist meist ausreichend.

Dagegen darfst du zum Beispiel die Länderabhängige Ausgangsleistung, oder die verfügbaren Kanäle (also US bzw JP Länder Setting) nicht mehr dem Benutzer überlassen.

Gewisse Dummheiten (also z.B. eine Antenne auf "Blaufunk" abzustimmen unter Zuhilfenahme eines zusätzlichen Verstärkers) sind einfach zu offensichtlich... Da wird sich keine Behörde beim Hersteller melden...

Aber nochmal. Ein VNA oder ein Signal Generator sind sicher nicht illegal, weil man damit einen Jammer bauen könnte. Das ist vergleichbar mit einem Hammer, den man ja auch für allerhand bösartiges verwende könnte.

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