Hallo Christian und Hans,
wow vielen Dank für Eure Hinweise, es hat bei mir viel Licht ins Dunkel gebracht. Ich habe euren Hinweis in der RED gesehen, dass wenn die RED auf mein Produkt angewendet werden kann, die LVD und die EMCD für mich nicht mehr gelten.
Die EN 301 489-1 sollte für mich auch passen.
Beim Thema Sicherheit finde ich in der Liste aller Normen unter der Richtlinie 2001/95/EG aber nichts so richtig was für den Einsatzzweck in der Landwirstschaft passt:
https://ec.europa.eu/docsroom/documents/51295/attachments/1/translations/en/renditions/native
Die Richtlinie heißt ja schon "allgemeine Produktsicherheit" behinhaltet aber leider keinen Standard der allgemein angewendet werden kann, soweit ich das sehe ist da viel von Toys, Furniture und Bycycles die Rede aber eine Norm für alle sontigen Produkte, die nicht so richtig in die Kaategorien der EU passen wollen sehe ich nicht.
Ist es zulässig die Sicherheitsüberprüfungen welche unter der Richtlinie 2001/95/EG gelistet sind selber zu machen, oder muss das hier zwingend auch über eine zertifzierte Stelle ablaufen?
In der RED habe ich nur beim groben überfliegen schon viele Punkt gesehen die mir jetzt schon Kopfweh machen, wie z.B.:
Artikel 5
Registrierung von Funkanlagentypen bestimmter Kategorien
Anhang III
Bei der EU-Baumusterprüfung handelt es sich um den Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem eine notifizierte Stelle den technischen Entwurf einer Funkanlage untersucht und prüft und bescheinigt, dass er die grundlegenden Anforderungen nach Artikel 3 erfüllt.
Anhang IV
Schreibt eine QUALITÄTSSICHERUNG vor die ich in dem Umfang wahrscheinlich nicht leisten kann. Ich habe mir dazu ja schon gedanken gemacht und kann auch einiges an Qualitässicherung umsetzen und einbringen wie eine Art Band-Ende Test mit Dokumentierung der Ergebnisse und eindeutige Zurdnung zum Produkt, aber dieser Anhang haut dem Fass den Boden aus. Ich müsste ja erstmal eine Ausrüstung kaufen wie das EMV Labor selbst hat...
Ich hoffe nur das ich mit den ganzen Unterlagen und der schon existierenden CE-Konformitätserklärung des Moduls was reisen kann (eventuall geht da was unter Artikel 16), sonst ist es ja quasi unmöglich ein kleines Funkmodul einzusetzen, wenn man nicht gerade sehr sehr sehr reichliche Startkapazitäten mitbringt.
Vielleicht sehe ich als Greenhorn das auch alles zu problematisch und in der Praxis läuft es etwas unaufgeregter ab, da wäre ich um eure Einschätzung sehr dankbar.
Viele Grüße