Im Grundbuch steht nichts davon das auf meinem Grundstück eine
Strassenlaterne steht /zu dulden ist?
Könnte im Bebauungsplan oder der Ortssatzung stehen.
Und selbst wenn nicht, Du hast diese bisher immer gedultet, woraus sich eine Art Gewohnheitsrecht zu Gunsten der Gemeinde ergeben könnte.
Wenn Du versucht es gerichtlich durzusetzen, weil anders wird da sicherlich sowieso keiner tätig, kannst Du davon ausgehen, das sich das wie Kaugummie ziehen wird.
Jetzt weiß keiner, wie weit sich die Laterne auf Dein Grundstück zurückzieht.
Mast hinter Zaun wäre grundsätzlich sicherlich geschickter, aber dann kommt keiner an den Anschlusskasten ran. eine sinnvolle Integration in Dein Projekt wäre sicherlich die bessere Lösung.
selbst wenn ich da jetzt auf meinem Grundstück einen zusätzlichen
Parkplatz errichten will - das könnte evtl. unmöglich sein?
Da musst Du Dir eine Rechtsberatung suchen, das weiß ich nicht!
Das geschriebene hab ich halt schon mal irgendwo gelesen.
Bei einem Bekannten gehört der Streifen zw. Gehweg und Garten der Gemeinde, da hat man dann einen Deal gemacht, das er den nutzen darf und die Gemeinde Ihm die Pflanzen gestellt.
Bei mir liegt im Garten ein Telekomkabel (an dem ich nicht angeschlossen bin) . Dieses Kabel ist auch nicht im Grundbuch eingetragen, der Nachbar hat mir das nur mal erzählt. In der Planauskunft der Telekom ist das Kabel eingezeichnet.
Auf unserer Straße (Privat) fährt die Geinde zur Kläranlage - dafür haben die vor Jahren asphaltiert. Ein geben und ein nehmen.
Eine Straßenlaterne darf nicht auf privatem Grund aufgestellt werden.
Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht.
Zitat: "Wo darf eine Straßenlaterne stehen?
Generell gilt natürlich das Eigentumsrecht, das besagt, dass eine öffentliche Straßenlaterne nicht auf der Grundstücksgrenze oder sogar teilweise auf einem Privatgrundstück aufgestellt werden darf."
Setz dich mit dem Bauamt in Verbindung und beantrage eine Verlegung der Laterne.
Nicht aufregen und wein dich wo anders aus.
Da müßten ja auch Kabel in der Erde liegen.
Nicht, dass da vom Schacht aus eine Leitung in dein Haus geht.
Kennst du Retourkutsche?
Möchte ich noch nachschieben:
Es gibt zu dieser Straßenlampe sicher noch eine Vorgeschichte, z.B. bei der Erschließung des Baugeländes wurde diese Position aus einem bestimmten Grund vorgenommen.
Den oder die Gründe kennst du nicht und wir auch nicht.
Bei einem Antrag auf Verlegung der Position, wird dir das Bauamt antworten und die Gründe darlegen.
Dann weiste Bescheid.
Es kann zwingende Gründe geben, die Position auf Privatgrundstück zu legen, dazu gibt es das Baugesetzbuch, Zitat:
"Eine gesetzliche Eigentumsbeschränkung normiert hier § 126 Baugesetzbuch, wonach sich Grundeigentümer gegen das Anbringen von Haltevorrichtungen und Leitungen für die Straßenbeleuchtung einschließlich der Beleuchtungskörper und ihres Zubehörs auf ihren Grundstücken nicht zur Wehr setzen können. Nach dem Wortlaut der Vorschrift erstreckt sich die gesetzliche Duldungspflicht nicht nur auf das Anbringen der Haltevorrichtungen und Leitungen einschließlich der Rosetten und ähnlicher Verankerungen für die Spannseile der Beleuchtungskörper, sondern auch auf das Anbringen der Lampen und ihres Zubehörs, wie etwa Wandarme oder Masten, auf Grundstücksteilen oder Gebäudewänden".
Also einfach mal einen Antrag stellen, dann kriegste Bescheid.
Hier stand die Laterne auch auf dem Grundstück, als vor Jahren alle Laternen neue Masten und LED Lampen bekamen, hat die Gemeinde von sich aus gesagt, das sie weg kommt nun nun auf dem Gehweg steht.
Haben sie auch gemacht, war bei uns kein Problem, beim Nachbarn hat nun sein Stabmattenzaun ein Loch, weil die Laterne dort zur Hälfte auf dem Gehweg und seinem Grundstück stand.
Der Psychiater. Du hast offenbar ein Problem mit der Gemeinschaft.
Nee, die Gemeinschaft, vertreten durch starrköpfige Kommunalpolitiker, hat ein Problem mit ihm. Die Hecke ist da, vermutlich nicht erst seit vorgestern, ebenso wie die Laterne. Nun geilen sich die beamteten Nichtsnutze an ein paar Zentimetern auf, dann müssen sie halt ihren Streit bekommen.
Herr B* in B* hat am Rande seines Firmengrundstückes ein altes Wohnhaus stehen. Dieses störte die Führung einer neuen Straße, so wirklich toll war die Bausubstanz auch nicht mehr. Also was denkt sich der Geschäftsmann: "Ich reiße das ab und baue zwei Meter weiter drin neu." Die Behörde sagt ihm, er dürfe dort nicht neu bauen ... Ende vom Lied: Er hat die Bude renoviert, die dreispurige Straße macht einen netten Bogen drum herum. Alle Vorschriften erfüllt, gedient hat das Niemandem.
Und selbst wenn nicht, Du hast diese bisher immer gedultet, woraus sich
eine Art Gewohnheitsrecht zu Gunsten der Gemeinde ergeben könnte.
selbst wenn ich da jetzt auf meinem Grundstück einen zusätzlichen
Parkplatz errichten will - das könnte evtl. unmöglich sein?
Vor ein paar Tagen im MDR-Fernsehen "Brisant": Familie xxx hat sich ein Elektroauto gekauft, mit Genehmigung der Stadt Celle eine Grundstückszufahrt angelegt und dort ihre Ladesäule aufgebaut. Monate später wird diese Genehmigung widerrufen, gemäß Bebauungsplan von vor vielen Jahren seien dort keine Parkplätze auf Privatgrundstücken zulässig. Ich würde es vollumfänglich verstehen, wenn der Eigentümer rechtlich unzulässige Dinge zum dem Verwaltungsvolk äußern würde!
Bei einem Bekannten gehört der Streifen zw. Gehweg und Garten der
Gemeinde, da hat man dann einen Deal gemacht, das er den nutzen darf und
die Gemeinde Ihm die Pflanzen gestellt.
Wie man es mag, ich würde fordern, dass die Gemeinde es in stand hält oder es mir für einen symbolischen Euro verkauft.
Auch da geht anders: Herr B* musste seinen Zaun auf die Grenze setzen, den knappen Meter zur Straße durfte er nicht kaufen. Jahre später hat ihm die Stadt diesen angeboten, was ihm natürlich zu doof war. Er findet das nun lustig, sich alle paar Monate zu beschweren, dass sie dort ihr Unkraut nicht beseitigen. Behördenpack und Verstand sind erheblich gegensätzliche Dinge.
Bei mir liegt im Garten ein Telekomkabel (an dem ich nicht angeschlossen
bin) . Dieses Kabel ist auch nicht im Grundbuch eingetragen, der Nachbar
hat mir das nur mal erzählt. In der Planauskunft der Telekom ist das
Kabel eingezeichnet.
Das stellt erstmal keine Beeinträchtigung der Nutzung da, kann man einfach tolerieren. Vermutlich hat es Dein Vorbesitzer der Post erlaubt.
Ach ja: Der Zaun meines nördlichen Nachbarn steht auf meinem Grundstück. Es gibt dazu keinen Vertrag, mündlich "mach' das so". Die 20 cm tun mir nicht weh, aufgrund einer Höhendifferenz sieht das einfach besser aus und hat den Aufwand verringert.
Bislang war es mir egal aber wenn die Gemeinde jetzt einfordert das die
Hecke weg muss - dann muss auch die Laterne weg
Bin mal gespannt was die Gemeinde antwortet
Scheinbar suchst du Streit.
Kennst du das mit dem längeren Arm?
In ordentlichen, gesetzestreuen, vorbildlichen deutschen Gemeinden gibt es Vorschriften, wie eine Hecke auszusehen hat.
Höhe, Breite, Durchsichtigkeit, ...
Und auch ein Abstand zur Grundstücksgrenze.
Vielleicht kommt dann jemand, wo die Farbe deines Daches oder Hausanstriches nicht der Ortssatzung entsprechen.
Gottseidank wohne ich nicht in so einer geregelten Gegend.
Ganz einfach gesagt sehe ich das so:
Das Recht am Eigentum hat Vorrang. Jedoch kann es zwingende Gründe geben, dieses Recht einzuschränken, § 126 Baugesetzbuch.
Wenn dies der Fall sein sollte, dann muß die Kommune diesen Grund benennen und wenn dieser Grund mittlerweile entfallen ist, dann gilt wieder das Recht des Eigentümers.
Ich versteh Dich, aber Du läufst damit in die Situation, sich zu
bekriegen,
was niemandem dient.
dient es wirklich niemandem?
Ich will eine Hecke, so wie sie seit 25 Jahren da steht
Wenn ich die Hecke nicht mehr haben darf, kommt da ein PV-Zaun hin, ob das jetzt schön ist oder nicht ist mir egal
Es wird dann auch den größten Streit mit dem Bürgermeister geben
Aber dient dieser Streit wirklich niemand?
Ich denke auch solchen Leuten muss man aufzeigen das alles 2 Seiten hat, das man sich nicht hinter einem Titel verstecken kann
Ich denke auch solchen Leuten muss man aufzeigen das alles 2 Seiten hat
Nur nichts überstürzen.
Prinzipiell sehe ich es auch so wie du. Jedoch solltest du erstmal die Stellungnahme des Bauamtes abwarten. Manchmal kommen da Dinge zum Vorschein, mit denen keiner gerechnet hat.
Jedoch solltest du erstmal die
Stellungnahme des Bauamtes abwarten. Manchmal kommen da Dinge zum
Vorschein, mit denen keiner gerechnet hat.
Das werde ich natürlich auch tun
Bauamt - es ist hier ein 3000 Einwohner Dorf
Ich lasse mich überraschen - denke die sind sich selbst nicht klar was sie lostreten
ein "Ich bin hier der Bürgermeister" lasse ich auf alle Fälle erst mal nicht gelten, die sollen jetzt erst mal schön in ihren Unterlagen suchen
Ich renne jetzt auch nicht gleich zum Anwalt - mir ist bewusst das hier in der Vergangenheit einiges versäumt wurde - zu beiderseitiger Vor- und Nachteil
Ach ja, am geschicktesten gehts du zum Bauamt, zeigst dein Problem auf und fragst einfach, wie sie es lösen würden. Ganz nett und freundlich!
Mit etwas Glück können sie dir helfen, wenn sie auf dem Weg selber zu der Erkenntnis kommen, dass so ein Solarzaun doch eine gute Lösung ist, wofür auch immer und dass die Lampe auf deinem Grund nicht stehen kann.
Du musst es ihnen als ihre eigene Idee verkaufen. ;-)
Glaub ich nicht.
Wenn Hecke weg, hat es eine Vorgeschichte gegeben.
In so einem Ort wird ohne Anlass viel geduldet.
Was steht im Grundbuchauszug, ist etwa ein Nießbrauch eingetragen?
PV, braucht man da nicht einen Bauantrag vom Amt?
Und wenn ich da Bearbeiter im Bauamt wäre ...
Was ein unnötiger Aufriss.
Wir hatten mal ein Problem mit unserem Grundstück, da die Gemeinde ein Umbau an der Strasse gemacht hatte, der unser Grundstück betroffen hat. Da bin perdönlich zum Bauamtsleiter gegangen und habe ihm freundlich die Situation dargelegt. Nach einer gemeinsamen Ortsbegehung war das "Problem" aus der Welt geschafft. Ohne Briefe schreiben oder Anwalt. Freundliche aber bestimmte Kommunikation führt schneller zum Ziel als "Papierkrieg".
ICH habe ein Grundstück - das gehört MIR
Ich wollte keinen Streit wegen einer Hecke - aber wenn der Herr
Bürgermeister den Streit haben will - gerne
Und die Hecke ragt über dein Grundstück hinaus, das ist nicht mehr dein Grundstück. Und du schreibst ja selbst, dass du den Streit "gerne" willst - klarer Fall von Querulant.
es gibt keine Vorgeschichte - ausser das die Dorfpolitesse rum läuft,
Fotos macht, Anmerkungen in den Briefkasten wirft
Habe nur keine Lust mehr alle Jahre wieder irgendwelche Fotos im
Briefkasten zu haben - dann kommt die Hecke halt weg -aber die Laterne
auch
So einen Kandidaten habe ich auch in der Verwandtschaft. Jahrelang einen Schrottplatz aus seinem Garten gemacht, jahrelang hat ihm die Behörde mitgeteilt, dass das verboten ist. Hat nichts gebracht, der hat das genausowenig beseitigt wie du deine Hecke geschnitten hast. Irgendwann ist der Spaß dann halt vorher.
Und wenn sie wirklich die Laterne versetzen müssen - der Bürgermeister wird's verkraften.
Bei einem Bekannten gehört der Streifen zw. Gehweg und Garten der
Gemeinde, da hat man dann einen Deal gemacht, das er den nutzen darf und
die Gemeinde Ihm die Pflanzen gestellt.
So ist es hier auch. 60cm gehören der Stadt. Der Hintergrund hier ist die Thematik Winterdienst, Quasi ein Schutzstreifen, damit der geräumte Schnee sich nicht auf der Fahrbahn aufhäuft.
Und auch das mit dem Gewohnheitsrecht ist nicht allzu fern. Darüber hinaus hat die Stadt eine Verkehreswegesicherungspflicht. Die kann ggf. schwerer wiegen als das Stück Grundstück auf dem die Laterne steht.
Erfahrungsgemäß bekommt man auf freundliche Fragen, auch antworten, auf biestige Konfrontationen aber eher nicht.
Da wird dann nur der Anwalt helfen können bzw. im Zweifel das Gericht. Und man hat es schon angedeutet, das kann zermürbend sein. Zeitlich, nervlich und finanziell.
Ein Antrag auf Verlegung ist erstmal nur ein ganz neutraler Vorgang, der hat garnichts mit Konfrontation zu tun.
Wenn die Kommune Gründe hat, die Laterne da zu belassen, dann muß sie diese offen legen.
Was die Hecke anbetrifft, so haben viele Bauherren vor langer Zeit selbige direkt auf die Grenz gesetzt, aus purem Geiz, janicht zuviel vom eigenen Grundstück dafür zu opfern. Später, wenn die Hecke gewachsen ist, macht dieser Umstand dann Probleme. Geschieht dem Geizhals recht, wenn er Probleme bekommt und er ist auch selbst dafür verantwortlich.
Aaaaber, wer sagt denn, daß der TO auch der Bauherr ist/war?
Wenn jemand später solch ein Grundstück erwirbt, dann erwirbt er auch die Probleme.
Genau so erging es nämlich mirselbst. Ich musste eine ganze Reihe Thujen abholzen, die mittlerweile 3m hoch gewachsen waren und jede Menge Dreck auf Nachbars Grundstück warfen.
Ich hatte das zwar beim Erwerb gesehen, aber das hat mich nicht davon abgehalten.
Also Kettensäge raus und Kaminholz gemacht. Problem gelöst.
Nachdem es hier Theater gibt - Hecke steht zu weit in den Gehweg - soll
diese weg und durch einen PV-Zaun ersetzt werden
Ich mach in solchen Fällen einfach ein Foto der Situation und maile es unter Angabe der Position an das Ordnungsamt. Funktioniert prima. Meist ist innerhalb eines Monats die Hecke zurückgeschnitten. Und sei es durch Mitarbeiter des Grünflächenamtes gegen Rechnung.
Ich will eine Hecke, so wie sie seit 25 Jahren da steht
Du hast die Hecke aber auch 25 Jahre so geschnitten, daß sie den Gehweg keinen mm einengt? Ich bin ein Verfechter von drastischem Beschnitt in solchen Fällen. Das Behindern von Fußgängern ist nicht lustig. Wenn über Jahre nichts passiert werfe ich gerne auch schon einmal etwas xyz an die Wurzeln, das hilft ungemein.
Sei froh, dass die Stadt für eine sichere Umgebung sorgt. Wenn die Straße nicht beleuchtet wäre, wäre dein Grundstück nur halb so viel Wert.
Ich wollte keinen Streit wegen einer Hecke
Logisch, ist ja deine Hecke. Aber bei der Laterne ist das natürlich etwas anderes, das ist ja nicht deine. Nicht wahr?
aber wenn der Herr Bürgermeister den Streit haben will - gerne
Überlege dir mal, warum er dort der bestimmende Bürgermeister ist, nicht du. Das hat etwas mit Macht zu tun. Und nun denke mal über "Macht haben" versus "Recht bekommen" nach. Es könnte für dich nützlich sein.
Ganz einfach gesagt sehe ich das so:
Das Recht am Eigentum hat Vorrang
So ist es aber nicht. Macht hat Vorrang vor Recht.
Man kann immer schön feste mit dem Kopf vor die Wand rennen, die dort nicht sein sollte, oder akzeptieren, dass da eine Wand ist durch die man nicht rennen kann.
Ja mit allen Rechten und Pflichten. Zum Beispiel der Verkehrssicherungspflicht nach BGB §823. Dazu knn die Beleuchtung zählen.
Verkauf doch dein Grundstück, dann biste die Sorge los.
Ich renne jetzt auch nicht gleich zum Anwalt - mir ist bewusst das hier
in der Vergangenheit einiges versäumt wurde - zu beiderseitiger Vor- und
Nachteil
Und genau das ist dein Nachteil.
Lass das in den entsprechenden Fristen vom Anwalt regeln, wann ist die Sache erledigt und du bekommst eher das was du willst.
Wenn du nur auf Krawall aus bist fährst du wohl am besten ohne Anwalt.
Wie kommst du denn auf diese schräge Ansicht. Nicht jeder möchte sein
Grundstück ständig durch eine öffentliche Flutlichtanlage ausgeleuchtet
haben.
Na dann, sagen wir einfach: Hau weg den Sch**** aber lasse dich nicht erwischen :-)
Für die neue Laterne werden sie wohl kaum deinen Solar-Zaun abreißen, den du "zufälligerweise" inzwischen aufgebaut hast. Und wenn doch, ist ja nicht meiner.
Aaaaber, wer sagt denn, daß der TO auch der Bauherr ist/war?
Wenn jemand später solch ein Grundstück erwirbt, dann erwirbt er auch
die Probleme.
genau so ist es hier
Wir haben die Hecke immer wieder geschnitten - aber ein rückschnitt auf
die Grenze ist nicht möglich
Ein Rückschnitt auf die Grenze ist immer möglich, sieht dann ggf. nur schrecklich aus oder bedeutet eben den Tod der (illegalen) Hecke. Das ist aber die Verfehlung des jeweiligen Grundstückbesitzers, nicht der Stadt.
Eine dem Allgemeinwohl dienende Einrichtung ohne Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten hast du nach Gesetzeslage zu dulden. Allerdings ist das bei Bau eines Solarzauns tatsächlich abzuwägen. Hier wird ggf. die Stadt die Laterne versetzen müssen. Allerdings wirft diese dann ständig Schatten auf deinen Zaun?
Und "der Bürgermeister" ist nur ausführendes Organ. Die Beschlußfassungen ("Satzungen") hat der Rat erlassen. Wende dich im Zweifel an deinen zuständigen Ratsherrn/Ortsvorsteher.
Eine dem Allgemeinwohl dienende Einrichtung ohne Beeinträchtigung der
Nutzungsmöglichkeiten hast du nach Gesetzeslage zu dulden. Allerdings
ist das bei Bau eines Solarzauns tatsächlich abzuwägen. Hier wird ggf.
die Stadt die Laterne versetzen müssen. Allerdings wirft diese dann
ständig Schatten auf deinen Zaun?
wegen mir können sie die gerne oben auf den Zaun schrauben
Schatten werfen wird sie nicht, dann wäre sie mitten im Gehweg
Und "der Bürgermeister" ist nur ausführendes Organ. Die
Beschlußfassungen ("Satzungen") hat der Rat erlassen. Wende dich im
Zweifel an deinen zuständigen Ratsherrn/Ortsvorsteher.
Diese Leute haben mit solchen Kinkerlitzchen nichts am Hut.
Wäre ja auch hanebüchen wenn sich ein Stadtrat mit dem Versetzen einer Straßenlampe befassen müsste.
Zuständig ist das Bauamt und dessen Leiter wird sich an die Bauordnung halten.
aber ein rückschnitt auf
die Grenze ist nicht möglich
Aha, eine weitere Salamischeibe der Vorgeschichte.
Wenn er mit anderen Belangen die Gemeinde/den Buergermeister auch so angegangen ist, - hier gibt es ja auch so einige schraege Threads - dann wundert mich da nicht mehr.
aber ein rückschnitt auf
die Grenze ist nicht möglich
Dann hat die Gemeinde ja wohl das Recht auf Herausgabe ihres Besitzes zu pochen, das Du mit Deiner Hecke widerrechtlich in Beschlag genommen hast.
Und warum regst Du Dich dann so auf, wenn Dir vollkommen bewusst ist das die im Recht sind?
Wenn man die Hecke richtig gepflanzt und regelmäßig beschnitten hätte, wäre auch Rückschnitt auf Grundstücksgrenze möglich.
Wenn man die Hecke richtig gepflanzt und regelmäßig beschnitten hätte,
wäre auch Rückschnitt auf Grundstücksgrenze möglich.
Ich frage mich, warum er das nicht jetzt nachholt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er (ohne eine gewisse vorherige Weigerung) seine Hecke nicht in Ordnung bringen darf.
Und "der Bürgermeister" ist nur ausführendes Organ. Die
Beschlußfassungen ("Satzungen") hat der Rat erlassen. Wende dich im
Zweifel an deinen zuständigen Ratsherrn/Ortsvorsteher.
Diese Leute haben mit solchen Kinkerlitzchen nichts am Hut.
Wäre ja auch hanebüchen wenn sich ein Stadtrat mit dem Versetzen einer
Straßenlampe befassen müsste.
Zuständig ist das Bauamt und dessen Leiter wird sich an die Bauordnung
halten.
Also abwarten was das Bauamt vermeldet.
Erklär bitte nicht einem Ratsmitglied wie die Verwaltung funktioniert ;-)
Bei mir liegt im Garten ein Telekomkabel (an dem ich nicht angeschlossen
bin). Dieses Kabel ist auch nicht im Grundbuch eingetragen, der Nachbar
hat mir das nur mal erzählt. In der Planauskunft der Telekom ist das
Kabel eingezeichnet.
Das ist völlig normal. Netzbetreiber (Strom usw.) schließen zur Erschließung eines Grundstücks nämlich einen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer, und der beinhaltet i. d. R. das Recht des Netzbetreibers neben der eigentlichen Zuleitung zum Gebäude (die der Grundstückseigentümer haben will) auch zur Durchleitung auf ggf. hinterliegende Grundstücke. Sprich: Will man selbst einen Telefonanschluss, muss man auch dem dahinterliegendem Nachbarn einen gönnen ...
U. U. ist so etwas auch gleich im Grundstückskaufvertrag mit drin.
Ich frage mich, warum er das nicht jetzt nachholt.
Mein Tuja Hecke wurde durch die Vorbesitzer so lange nicht geschnitten das ich die zum Nachbarn auch rausreissen musste.
Wenn man so ein Monstrum zurückschneidet bleibt die kahl.
Die ist nur an den Spitzen grün und wächst innen nicht mehr nach.
Bei mir liegt im Garten ein Telekomkabel (an dem ich nicht angeschlossen
bin) . Dieses Kabel ist auch nicht im Grundbuch eingetragen, der Nachbar
hat mir das nur mal erzählt. In der Planauskunft der Telekom ist das
Kabel eingezeichnet.
Auf unserer Straße (Privat) fährt die Geinde zur Kläranlage - dafür
haben die vor Jahren asphaltiert. Ein geben und ein nehmen.
So sehe ich das auch! Vor vielen Jahren wollte die Gemeinde mal ein Verkehrsschild auf mein damals als Garten genutztes und längst verkauftes GS setzen. Wir haben uns geeinigt, dass die das darf, wenn ich dadurch eine Zaunsäule einsparen kann. Bingo.
Das Schild und der Zaun vertragen sich immer noch recht gut!
Und nicht dabei vergessen, das schwarze Flaechen auch einen Beitrag zur
Erwaermung leisten. In dem Garten würde ich eher nicht mehr sitzen
wollen.
Nicht schon wieder diesen Schwachsinn.
Langsam frage ich mich ob "Dieter" nicht das Synonym für einen Bot ist den irgendwelche Klimawandelleugner gebaut haben.
Und nicht dabei vergessen, das schwarze Flaechen auch einen Beitrag zur
Erwaermung leisten. In dem Garten würde ich eher nicht mehr sitzen
wollen.
Nicht schon wieder diesen Schwachsinn.
Langsam frage ich mich ob "Dieter" nicht das Synonym für einen Bot ist
den irgendwelche Klimawandelleugner gebaut haben.
Ich denke eher, dein Ironiedetektor braucht mal 'ne Neujustage!
Setz dich mit dem Bauamt in Verbindung und beantrage eine Verlegung der
Laterne.
Mglw. ist der Bauamtsleiter einer von der Sorte mit morbiden Jura-Humor und nutzt eine vergessene Regelung aus dem "Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten" (prALR) und erklärt die fragliche Laterne zur "Hinrichtungsstätte".
Dann wäre der Justizminister für Verlegungen/Bedarfsplanung zuständig. ;-)
Nur, wenn Hecke weg will ich da halt eine PV-Anlage hin machen, aus o.g.
Gründen, und da ist die Strassenlaterne halt im Weg
Klar die Strassenlaterne klaut Deinen solarzellen das ganze sonnenlicht - so blöd ist kein Kommunal-Beamter um diese Argumentation zu folgen.
Aber vielleicht ist er ja ein Scherzkeks der gehobenen Sorte und ersetzt auf Deine Kosten den Masten durch durch einen aus Transparenten Materialen ...
Aber vielleicht ist er ja ein Scherzkeks der gehobenen Sorte und ersetzt
auf Deine Kosten den Masten durch durch einen aus Transparenten
Materialen ...
Nur, wenn Hecke weg will ich da halt eine PV-Anlage hin machen, aus o.g.
Gründen, und da ist die Strassenlaterne halt im Weg
Ich kann deine Beweggründe bezügl. Laterne komplett nachvollziehen, jedoch den Plan, eine PV-Anlage als Quasi-Zaun zu installieren, nicht mehr.
Solche Panels sind mechanisch nicht sehr belastbar und wenn selbige erreichbar in Armlänge sind, wirst du nicht viel Spaß daran haben.
Die Zahl der Idioten in Dschland ist sowieso schon hoch, aber sie steigt explosionsartig und somit läufst du Gefahr mehrmals im Jahr die Panels erneuern zu müssen.
Vielleicht pisst dir mal einer an die Panels und bekommt eine gewischt, vielleicht auch nur "vorgeblich", dann hast du eine Menge Ärger.
Da gibt es einen Satz, der schon im deutschen Grundgesetz unter §14 festgelegt wurde: Eigentum verpflichtet. Wer eine Immobilie besitzt, bekommt das besonders zu spüren.
Das sehe ich nicht so, oder ich habe Schrott gekauft.
Einige wenige Kilo reichen das Panel zu brechen, einem Bobbycar wird es sicher nicht standhalten.
Das kommt drauf an wie deine Panel verschaltet sind, aber das alleine ist nicht das Problem, denn wenn dich, nicht das Panel, einer anpissen will, dann behauptet er einfach eine gewischt bekommen zu haben.
Dann bist du im Zugzwang.
Wie die Gesetzeslage hinsichtlich Personenschutz aussieht, weiß ich leider nicht, könnte aber möglich sein, daß da Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen.
Genau solche Leute wie Dich braucht es in Deutschland, weiter so :-)
Anhand Deiner Rhetorik bereits zu erkennen, auch in dieser Richtung ein ganz lieber Vasall.
Wer wirklich ernsthaft sucht, findet unter den offen zugänglichen juristischen Urteilen die Duldungspflicht von Strassenbeleuchtungen. Umverlegen innerhalb Deines Grundstücks aus zwingenden Gründen wäre möglich.
So PV-Zellen sind erstaunlich stabil - und mittlerweile bekommt man so
eine Zelle ja auch für 120 - 150€
Ausreichend stabil sind diese nicht und die billigen noch weniger. Gerade Kindern passieren da häufger Missgeschicke und die Zellen sind dann beschädigt. Oder mutwillig, es gibt immer wieder Kinder, die schubsen andere gegen den Zaun oder hier die Panele. Erwachsene oder Halbstarke im Suff oder unter Drogen lasse ich hier mal aus, weil Du schriebst vom Dorf. D.h. die Panele sollten hinter einem Maschendrahtzaun stehen.
Eine Skizze sagt oft mehr als tausend Sätze Prosa.
Pro Panel. Kommt drauf an wie Du sie verschaltest. Wenn Du 20 Module in Serie schaltest, gibt das 800V. Aber da der Wechselrichter nicht galvanisch vom Netz getrennt ist, hast Du Netzspannungspotential auf den Solarmodulen. Nachdem Solarzäune immer mehr in Mode kommen, frag mal die eine oder andere Fachfirma, wie sie das machen. Persönlich würde ich Steine oder eine Rasenkante so 15 bis 25 cm hoch aufstellen und ca. 30 bis 50 cm dahinter den Zaun. Damit müssen sich die Leute schon anstrengen, mit den Panelen zu kollidieren.
Persönlich würde ich
Steine oder eine Rasenkante so 15 bis 25 cm hoch aufstellen und ca. 30
bis 50 cm dahinter den Zaun. Damit müssen sich die Leute schon
anstrengen, mit den Panelen zu kollidieren.
genau so ist es geplant- unten sind eh schon 30cm Einfassung, um die erlaubten 2m Höhe einzuhalten muss ich 50cm nach innen
Mglw. ist der Bauamtsleiter einer von der Sorte mit morbiden Jura-Humor
und nutzt eine vergessene Regelung aus dem "Allgemeines Landrecht für
die Preußischen Staaten"
Vorsicht, das PALR galt nicht in sllen deutschen Ländern.
die sind heutzutage wohl schon galvanisch getrennt?
Die waren früher mal galvanisch getrennt. Heutzutage nicht mehr.
Allerdings kann man sich schon fragen wie man da überhaupt eine gewischt bekommen soll. Strom fließt nur über die Anschlusskabel. Man müsste also schon die Kabel oder die Anschlussbox beschädigen um eine gewischt zu bekommen. Zur Sicherheit könnte man die Alu Rahmen der Module Erden, falls sich mal ein Kabel aufscheuert und Kontakt mit dem Rahmen bekommt.
Ein Rückschnitt auf die Grenze ist immer möglich, sieht dann ggf. nur
schrecklich aus oder bedeutet eben den Tod der (illegalen) Hecke. Das
ist aber die Verfehlung des jeweiligen Grundstückbesitzers, nicht der
Stadt.
Muß ja nicht illegal sein.
Nicht selten erscheint nach dem Rückschnitt der alte Gartenzaun.
Mal sehen ob ich von so einem ein Bild machen kann.
Ein PV direkt auf der Grundstücksgrenze habe ich noch nie gehört.
Würde ich auch nicht machen.
Das geht immer in beide Richtungen.
Mit einem streitsüchtigem Nachbarn darf man nur nicht harmoniesüchtig sein.
Je mehr man den Streit zu vermeiden sucht umso mehr dreht der auf.
Ohne lange Anlaufphase eine heftige Breitseite verpassen, wenn der Drachen anfängt Feuer zu speien, ist der Trick.
Wenn der Streithansel sich bewusst wird was es ihn kosten wird diesen Streit wirklich zu führen, wird der schnell zahm.
Meine ätzende Nachbarin ist total angenehm geworden.
Wir ignorieren uns, grüßen uns nicht, benehmen uns als wäre der andere nicht vorhanden.
Man muss nur den Druckpunkt finden und klar Kommunizieren.
Das hätte auch alles friedlich ablaufen können, wenn man nach dem Motto 'leben und leben lassen' aggieren würde.
Mit den meisten klappt das auch hervorragend.
Aber manche sind eben so versessen darauf ihren Mitmenschen auf den Sack zu gehen und sich Dinge herauszunehmen die sie anderen verwehren wollen das man denen den Stiefel in den Nacken stellen muss.
Nachdem es hier Theater gibt - Hecke steht zu weit in den Gehweg
Das sind mir die liebsten. Erst diese hässlichen Kackgewächse viel zu nah an die Grenze Pflanzen, dann nur homöopathisch die spitzen schneiden, weil "sieht sonst nicht schön aus", und dann wird der Gehweg immer schmaler.
Hatten hier auch so einen Idioten. Die Hecke hatte sich so breit gemacht, dass nichtmal mehr ein Kinderwagen vorbei gepasst hat. Und da ein Eckgrundstück an der Hauptstraße gab es dort deswegen regelmäßig beinaheunfälle. Die Stadt hat lange den Rückschnitt gefordert. Irgendwann hatte sie die Nase voll: Bauhof hat exakt auf Grenze zurück geschnitten. Und nein: billig ist das nicht und zahlt der Eigentümer.
Die Hecke sieht jetzt aus wie sau, aber der Eigentümern zeigt es jetzt der bösen Welt so richtig und lässt sie stehen, damit das jeder jetzt ansehen muss.
Das sind mir die liebsten. Erst diese hässlichen Kackgewächse viel zu
nah an die Grenze Pflanzen, dann nur homöopathisch die spitzen
schneiden, weil "sieht sonst nicht schön aus", und dann wird der Gehweg
immer schmaler.
Lieber Martin,
ich habe hier keine Hecke gepflanzt, sondern vor ca. 15 Jahren ein Haus mit Hecke gekauft, die Hecke war damals schon weit über 15 Jahre alt
Klar ist das alles so nicht korrekt - dann mache ich sie halt weg
Der Ersatz soll ein PV-Zaun sein, ist ja jetzt genau der richtige Zeitpunkt mit den ganzen Krisen, hohen Strompreisen, keine Mehrwertsteuer für PV-Anlagen
Nur stört mich da halt echt die Laterne, ein Riesen Aufwand um diese herum zu bauen
Die Hecke sieht jetzt aus wie sau, aber der Eigentümern zeigt es jetzt
der bösen Welt so richtig und lässt sie stehen, damit das jeder jetzt
ansehen muss.
Es soll auch Leute geben die einfach keine Lust, keine Kraft, kein Geld, was auch immer nicht haben
Ausserdem sieht der Eigentümer die Hecke nur von innen
Aber weil die Straßenlaterne die ganze Nacht leuchtet gleicht sich das
wieder aus, da erzeugt Solar auch Strom.
Wecke da mal keine schlafenden Hunde. Hinterher will die Stadt noch eine Entschädigung weil jemand ihr Licht in Strom umwandelt ;-)
Von deutscher Bürokratie ist alles zu erwarten.
Ich finde es schon interessant, was man in so ein einfaches Ansinnen, wie eine Laterne zu versetzen alles hinein interpretieren kann.
Nur weil jemand sagt, das er meint auf seinem Grund und Boden doch tun und lassen zu können was er will.
Krass das so jemand dann gleich als Störenfried, Querulant oder Asozial abgestempelt wird oder das man ihm rät mal zum Arzt zu gehen.
Vielleicht sollte der eine oder andere, der solche Aussagen tätigt selbst mal seinen Zustand überprüfen lassen!
Das ist mal wieder ein Bsp. hier, wie man an der eigentlichen Aufgabenstellung vorbei die tollsten Geschichten interpretiert.
Ich finde die Idee einen solchen Zaun zu bauen jetzt nicht ganz so dumm.
Bei div. Herstellern kann man sowas als Produkt kaufen. "Normale" Zäune sind alles andere als billig und wenn die Ausrichtung passt - why not?
Ich beneide jeden, der in einer Gegend wohnt, wo ein Solarzaun am Gehweg offenbar ohne Angst vor Vandalismus denkbar ist. Selbst bei uns auf dem Dorf mit 7000 Einwohnern ist das nicht denkbar bei den vielen zugezogenen kriminellen und aggressiven Gestalten, die hier die Straßen unsicher machen.
Nein, das ist kein Riesenaufwand, das ist ist kinderleicht einen Zaum zu
aufzustellen, das die Laterne darußen bleibt. Das lernen heutzutage
Kinder mit Lego:
Oh man, was habe ich losgetreten, lustiger Thread :-)
die Frage ist halt, warum muss ich auf meinem Grund Rücksicht auf die Laterne nehmen - nicht die Laterne und deren Besitzer auf meine Wünsche?
Und für PV-Anlagen gibt es je nach Bundesland einen Mindestensabstand
vom 0,5 bis 1,25m Meter. Frag mal die Feuerwehr ...
Das gilt auch für Pflanzen und Hecken.
Hier sind das 0,5 - 2m.
Für Einfriedung wie Mauer, Zaun, ... ist beim Nachbar die Genehmigung einzuholen.
Und zwar schriftlich.
Also schau in das Nachbarrecht deines Bundeslandes.
SO eine trockene Hecke ist weit gefährlicher als ein paar PV-Panels
Frag mal die Feuerwehr ob die was löschen, wenn eine PV sichtbar daneben steht.
So ne elektrische Anlage ist deutlich gefährlicher als so ein bißchen Unkraut, Nicht umsonst wurde "elektrischer Stuhl" ein Hinrichtungswerkzeug und nicht "trockene Hecke".
Ich frage mich, warum er das nicht jetzt nachholt. Ich kann mir nicht
vorstellen, dass er (ohne eine gewisse vorherige Weigerung) seine Hecke
nicht in Ordnung bringen darf.
Er verneint im gleichen Beitrag eine Vorgeschichte in dem er zum Teil die Vorgeschichte erzählt:
Dummerweise steht auf meinem Grundstück eine Strassenlaterne- ich habe
zugegeben keine Lust um diese herum zu bauen, die muss weg
Da muss, sofern keine solarbetriebene Leuchte, auch ein Kabel für die Stromversorgung liegen. Die Sicherung beider Anlagen auf der Liegenschaft kann durch eine Dienstbarkeit oder mit einem Gestattungsvertrag erfolgen. Die Dienstbarkeit muss im Grundbuch eingetragen werden. Bei dem Gestattungsvertrag wird es manchmal nicht vorgenommen. Bei einer Dienstbarkeit muss der Grundstückseigentümer die Kosten für eine Umverlegung tragen. Existiert ein Gestattungsvertrag ist der Eigentümer der störenden Anlage zur Kostenübernahme verpflichtet. Nur dieser Vertrag muss gefunden werden, ein Glück wenn man eine gute Ablage besitzt, in der man auch nach Jahrzehnten sowas finden kann. Die Laterne kann auch über die Straßenbenutzungsbeitrag bezahlt und genehmigt worden sein. Dann kann nur ein guter Anwalt weiter helfen.
Dummerweise steht auf meinem Grundstück eine Strassenlaterne- ich habe
zugegeben keine Lust um diese herum zu bauen, die muss weg
Nun bitte endlich einmal die Funktion Dateianhang benutzen, denn Bilder sagen mehr als Tausend Worte!
Sollte an dem Teil auch noch ein Straßenschild mit dranhängen, kannst du es ja verpixeln ...
So ne elektrische Anlage ist deutlich gefährlicher als so ein bißchen
Unkraut
was soll da bitte gefährlich sein?
Frag die Feuerwehr vor Ort!
Oder das Bauamt vor Ort, frag velche Vorschriften bei Dir bezüglich des Abstandes bei Errichung von Solaranlagen gelten. Und welche Auflagen es bezüglich Brandschutz gibt.
+++
Blendshutz wäre auch noch zu klären, der Üolizei freut es nicht wenn die Glasfassade bei ungünstigen Sonnenstand, quasi "zu Tode geblendet werden.
Diesbezüglich gab es Urteile, nach denen auch landesweit abgeurteilt wird:
Sollte an dem Teil auch noch ein Straßenschild mit dranhängen, kannst du
es ja verpixeln ...
Da die in Betrecht zuziehenden Regelungen lokal sehr unterschiedlich sein können, sollte schon Bundesland und Ort/Landkreis genannt werden, wenn nicht gleich auf Bebauungsplan verlinkt:
https://zaunbau-schubert.de/rechtliche-informationen
Man kann sich auch gütlich einigen. Ich habe damals der Gemeinde etwa 15m² abgekauft, um meinen Zaun gerade aufstellen zu können. Im Gegenzug steht die Laterne mitten auf meiner Garagenauffahrt und beleuchtet diese gratis ;)
Nur zu Wartungsintervallen muss ich ZUgang gewähren, aber das Tor ist eh nie abgeschlossen. Ist nur da, damit der Hund nicht abhaut.
Ja, was?
Den konkreten Fall hat es gegeben, sogar mit Dokumentation im Fernsehen.
Natürlich fällt ein Gericht nicht aus dem Blauen heraus ein Urteil, aber wenn eine der Parteien unter vergleichbaren Umständen den Streit gerichtlich
beenden lässt ist das gleiche Urteil "Beseitigung der Beeinträchtigung".
Mal abgesehen, davon, dass du mit ihr jetzt Ruhe hast: so ein "Frieden"
ist doch Scheisse... jedes mal ignorieren bringt doch auch alles
zurück...
Welche Möglichkeit bleibt dir, wen es jemand darauf anlegt dir ständig ans Bein zu pinkeln?
Ich freue mich jedesmal wenn die alte Hexe sich fast an ihrer Zunge verschluckt wenn wir uns sehen.
Diese mißgünstige alte Vettel hat hier so lange so vielen das Leben schwer gemacht das es einfach schön ist zu sehen das am Ende auch solche Leute die Quittung erhalten.
Wenn hier also was zurück gebracht wird, ist es Freude diese Person in die Schranken gewiesen zu haben.
Deswegen lasse ich auch nicht zu das sich die Situation zwischen uns nochmal entspannt.
Das machen solche Leute immer so. Erst backen sie kleine Brötchen bis man ihnen wieder die Hand ausstreckt, um nicht lange darauf wieder mit so einer Nummer zu kommen.
Ich habe mich 10 mal geärgert und war 9mal davon nachgiebig um des lieben Friedens willen, habe der einmal kräftig die Leviten gelesen, mich einmal gegen den hinterfotzigen Rufmord in der Nachbarschaft erfolgreich zur Wehr gesetzt indem ich sie bloßgestellt habe und damit hat es sich.
Die hat verschissen bis die Hölle zufriert.
Die würde ich nicht mal anpissen wenn die in Flammen stehen würde.
Wer jedermanns Liebling sein will ist am Ende nur jedermanns Fussabtreter..
Oder wie Adenauer sagte:
'Machen sie sich erstmal unbeliebt, dann werden sie auch ernst genommen.'
Wer meint ich hätte fragen müssen ob ich da ein Haus kaufen darf und das jemand der neu dort wohnt nicht die gleichen Rechte genießt, der wird feststellen das nicht nur ich mit denen leben muss, die müssen auch mit mir leben und wer Wind säht wird Sturm ernten.
Ich musste nur die beiden größten Arschkrampen in der Strasse in den Griff bekommen. Mit den anderen Nachbarn komme ich gut zurecht.
Ausserdem sieht der Eigentümer die Hecke nur von innen
Mit der gleichen Einstellung sehen Nachbarn und Ordnungsamt die Hecke nur von aussen.
Und da steht die über und muss deswegen weg.
Mir ist nicht nur wichtig wie mein Grundstück von innen aussieht.
Ich räume auch Müll weg der vor der Hecke liegt, pfanze Blumen vor der Hecke die ich fast nie sehe, lasse fünfe gerade sein wenn ich mich beschweren könnte aber nicht muss.
Eigentum verpflichtet, auch anderen gegenüber.
Kleines Dorf, grosse Hölle und wenn man nur genug viele kleine Dinge übereinanderstapelt reicht es irgendwann die Aufmerksamkeit von Leuten auf sich zu ziehen die man lieber nicht auf sich gezogen hätte.
Und wenn man dann pampig oder garnicht reagiert, stachelt man einen Ordnungshüter eben dazu an diesen offensichtlichen Mangel an Respekt mal zu korrigieren.
"Gesoräche habe es kaum gegeben" könnte man locker übersetzen mit "Nachbar: Deine Anlsge blendet Bauherr: Dein Problem N: Stört aber heftig B: Dann heul doch!"
Den konkreten Fall hat es gegeben, sogar mit Dokumentation im Fernsehen.
Ja, das ist immer noch die verbindlichste Rechtsquelle, nicht wahr?
Naja, "exceptio probat regulam in casibus non exceptis".
Aus dem verlinkten openjur-Geschwurbel lässt sich die Sachlage schwerlich rekonstruieren, bei dem eingangs geschilderten Fall schon. Wurde im Fernsehen dokumentiert und dabei durch Filmaufnahmen belegt, das Teile der Wohnung (Treppenhaus, Essbereich) wegen direkter Sonnenblenung nicht gefahrfrei nutzbar sind.
@T0, lass es doch so, wenn du die Platten senkrecht hinter der Laterne montierst brücken die Bypassdioden den Schatten weg. Dann hast du z.B. bei 10 PV Platten nur eine die zur Hälfte oder einem Drittel nicht geht. Schwamm drüber. PS: was machst du wenn einer mit dem BUS, Transporter oder LKW davor parkt oder gar den Fußgängern?
ich habe hier keine Hecke gepflanzt, sondern vor ca. 15 Jahren ein Haus
mit Hecke gekauft, die Hecke war damals schon weit über 15 Jahre alt
Also hast du die Hecke mitsamt allen Eigenschaften - und natürlich mit den
verbundenen Verpflichtungen - mit übernommen... und das aus freien Stücken.
Klar ist das alles so nicht korrekt - dann mache ich sie halt weg
Das hast du selber so gewollt - schließlich hast du dir das Grundstück
inklusive der Hecke ausgesucht...
Der Ersatz soll ein PV-Zaun sein, ist ja jetzt genau der richtige
Zeitpunkt mit den ganzen Krisen, hohen Strompreisen, keine
Mehrwertsteuer für PV-Anlagen
Schöner Wunsch - aber was geht das den Bürgermeister an?
Nur stört mich da halt echt die Laterne, ein Riesen Aufwand um diese
herum zu bauen
DEIN schöner Wunsch - aber was geht das den Bürgermeister an?
die Frage ist halt, warum muss ich auf meinem Grund Rücksicht auf die
Laterne nehmen - nicht die Laterne und deren Besitzer auf meine Wünsche?
Weil die Laterne nun mal auf dem Grundstück steht - und du sie freiwillig
vor 15 Jahren mit dem Grundstück in ihrem damaligen und jetzigen Zustand übernommen hast.
Warum sollte die Gemeinde jetzt eine Laterne versetzen nur weil dir deine
eigene Entscheidung nicht mehr passt?
2 Thess 3,10 schrieb:
Und für PV-Anlagen gibt es je nach Bundesland einen Mindestensabstand
vom 0,5 bis 1,25m Meter. Frag mal die Feuerwehr ...
was hat die Feuerwehr mit der PV-Anlage zu tun?
Möglicherweise so wie sie mit allen Belangen ihrer Einsätze zu tun hat?
Die schreibt ja auch (indirekt) vor das eine Wohnstraße nicht zugeparkt
werden darf... einfach damit der Einsatzwagen durchkommt.
Man kann sich auch gütlich einigen. Ich habe damals der Gemeinde etwa
15m² abgekauft, um meinen Zaun gerade aufstellen zu können. Im Gegenzug
steht die Laterne mitten auf meiner Garagenauffahrt und beleuchtet diese
gratis ;)
Nur zu Wartungsintervallen muss ich ZUgang gewähren, aber das Tor ist eh
nie abgeschlossen. Ist nur da, damit der Hund nicht abhaut.
Kennst sicher den Spruch mit dem Wald...
So kann es gehen.
Kannst ja auch der Gemeinde anbieten die Laterne auf deine Kosten umzusetzen
damit dein Zaun bequemer zu verlegen ist. Schließlich willst DU ja einen
Solar-Zaun aufstellen udn das sind Sonderwünsche.
Nicht jeder Sonderwunsch eines Anwohners liegt im Sinne der Gemeidne (für
die der Bürgermeister verantwortlich ist)
Kommt aber häufig vor. Da trifft jemand eine Entscheidung und nach einiger Zeit findet er die gemachten Kompromisse einfach nicht mehr so toll. Dann werden die Verpflichtungen vernachlässigt und schwupps- schon ist man das arme Opfer weil man ja an seine Verpflichtungen erinnert wird.
Und dann ist man noch ein Opfer weil die Andere nicht nach der eigenen Pfeife tanzen und die Konsequenzen der eigenen Entscheidung doch selber zu tragen sind.
"Dagegen gleich zu klagen, hält sie für übertrieben. Gespräche vor der
Verhandlung beider Parteien habe es wenige gegeben."
Ah ja.
Wer kennt es nicht, weil der Nachbar vorbeikommt und höflich nachfragt, ob man die Anlage aufgrund der unzumutbaren Blendung nicht abbauen möge, baut man umgehend seine gerade erst für 40.000€ installierte Solaranlage ab.
Wie ich Journalisten und ihr Framing einfach nur hasse. Was soll denn bei diesen Gesprächen herauskommen? Kein Mensch wird freiwillig seine gerade getätigte Investition in den Ausguss geben. Ergo bleibt nur der Rechtsweg. Jegliche Gespräche sind für die Tonne, denn die eine Seite will die Blendung abgestellt haben, die andere ihre Investition behalten.
weil der Nachbar vorbeikommt und höflich nachfragt,
ob man die Anlage aufgrund der unzumutbaren Blendung nicht abbauen möge,
baut man umgehend seine gerade erst für 40.000€ installierte Solaranlage
ab.
Habt ihr alle in Physik geschlafen, oder garnicht erst teilgenommen?
Einfallwinkel = Ausfallwinkel
Wohin wird die Sonne wohl reflektiert, an einem senkrecht auf dem Boden stehenden Panel?
weil der Nachbar vorbeikommt und höflich nachfragt,
ob man die Anlage aufgrund der unzumutbaren Blendung nicht abbauen möge,
baut man umgehend seine gerade erst für 40.000€ installierte Solaranlage
ab.
Habt ihr alle in Physik geschlafen, oder garnicht erst teilgenommen?
Einfallwinkel = Ausfallwinkel
Wohin wird die Sonne wohl reflektiert, an einem senkrecht auf dem Boden
stehenden Panel?
Das blendet aber immer noch, wenn ich soo hinter der Gardine stehe, um die Blendung zu beobachten!!!
@T0, lass es doch so, wenn du die Platten senkrecht hinter der Laterne
montierst brücken die Bypassdioden den Schatten weg. Dann hast du z.B.
bei 10 PV Platten nur eine die zur Hälfte oder einem Drittel nicht geht.
Schwamm drüber. PS: was machst du wenn einer mit dem BUS, Transporter
oder LKW davor parkt oder gar den Fußgängern?
ja, das mag schon gehen, es werden wenn dann eh einzelne Micro-WR (schon welche mit mehreren Eingängen)
Eine zeitweise Verschattung werde ich wohl auch hinnehmen müssen, finde ich jetzt auch nicht tragisch
Es ist aber nicht wirklich einfach, um so eine Laterne rum zu bauen
Ich muss es mal genau ausmessen - evtl. könnte auch hinter die Laterne ein Blechstreifen zwischen die Panele kommen
Nur, ich muss wohl neben der Laterne Löcher graben, so ein Zaun, egal ob jetzt Holz, PV,.., braucht ein ordentliches Fundament
Im Boden wird wohl bereits ein Fundament sein, nicht ganz einfach um dieses herum zu bauen
Was wenn die Laterne in 2 Jahren zu einer LED-Laterne umgebaut werden soll?
Dann kommt man durch mein Zaun-Fundament nicht mehr an das Laternen-Fundament?
weil der Nachbar vorbeikommt und höflich nachfragt,
ob man die Anlage aufgrund der unzumutbaren Blendung nicht abbauen möge,
baut man umgehend seine gerade erst für 40.000€ installierte Solaranlage
ab.
Habt ihr alle in Physik geschlafen, oder garnicht erst teilgenommen?
Einfallwinkel = Ausfallwinkel
Wohin wird die Sonne wohl reflektiert, an einem senkrecht auf dem Boden
stehenden Panel?
Lesekompetenz hast du aber keine erworben in der Schule, oder?
Der Beitrag bezog sich auf die Artikel über die Verfahren bezüglich Blendung durch Anlagen welche auf Dächern montiert sind. Aber das Dach deiner Hundehütte ist wohl senkrecht, wa?
Zudem gibt es auch noch andere Parteien. Im Winter möchte ich je nach Höhe der PV Module nicht mit dem Auto in der Straße fahren (nasse/vereiste Fahrbahn kann spiegeln), auch Kinder dürften sehr viel Vergnügen haben auf dem Bürgersteig.
Zudem gibt es auch noch andere Parteien. Im Winter möchte ich je nach
Höhe der PV Module nicht mit dem Auto in der Straße fahren
(nasse/vereiste Fahrbahn kann spiegeln), auch Kinder dürften sehr viel
Vergnügen haben auf dem Bürgersteig.
Der Beitrag bezog sich auf die Artikel über die Verfahren bezüglich
Blendung durch Anlagen welche auf Dächern montiert sind. Aber das Dach
deiner Hundehütte ist wohl senkrecht, wa?
Hier im Thread geht es aber nicht um Anlagen welche auf Dächern montiert sind! Du bist im falschen Film.
Im Winter möchte ich je nach
Höhe der PV Module nicht mit dem Auto in der Straße fahren
(nasse/vereiste Fahrbahn kann spiegeln), auch Kinder dürften sehr viel
Vergnügen haben auf dem Bürgersteig.
Nur, ich muss wohl neben der Laterne Löcher graben, so ein Zaun, egal ob
jetzt Holz, PV,.., braucht ein ordentliches Fundament
Und wieder verwechselste was in Deiner Einfalt,
frag doch mal den lokalen Landschafstgärtner/Förster.
Für einen Zaun braucht es standsichere Zaunspfosten resp. -pfähle und kein durchgehendes Fundament. Es sei den, man stammt aus Afghanistan oder Anatolien und kann nur 'Festung'. Dort in den Wüstengegenden hat man auch nicht das Problem mit Staunäße - übermäßiger Wassereintrag der wegen "eingemauert" nicht abfließen kann.
Wohin wird die Sonne wohl reflektiert, an einem senkrecht auf dem Boden
stehenden Panel?
Das gibt am Boden eine Brandfleckzone, wo das Licht hinfällt. Das kann ich mir im Sommer wieder bei einer Halbparterrebalkonsolaranlege ansehen. Die Zone im Gras hat eine interessante Form.
Wohin wird die Sonne wohl reflektiert, an einem senkrecht auf dem Boden
stehenden Panel?
Das gibt am Boden eine Brandfleckzone, wo das Licht hinfällt. Das kann
ich mir im Sommer wieder bei einer Halbparterrebalkonsolaranlege
ansehen. Die Zone im Gras hat eine interessante Form.
"
Pix: „Das Licht der Scheinwerfer zur Einsatzstellenbeleuchtung lässt die Anlagen bereits Strom erzeugen.“
"
Was mag aus so einem Panelsammelsorium rauskommen, wenn die Feuerwehr da mit, vermutlich, ein paar hundert Watt LED-Schweinwerfern rumfunzeln und die Sonne da bis zu 1000W/m^2 raufschmeißt?
Oh weh, die Deutschen machen sich Sorgen um das Klima/Umwelt.
Sie sollten sich besser Sorgen um das Bildungsniveau machen, denn das wird ihre Lebensqualität viel früher und drastischer einschränken, als das Klima.
Sie sollten sich besser Sorgen um das Bildungsniveau machen, denn das
wird ihre Lebensqualität viel früher und drastischer einschränken, als
das Klima.
Keine Bange, die mit IQ120+ werden die mit IQ100-- weiterhin durchfüttern. Das nennt sich Solidargemeinschaft.
Ich habs mir lange überlegt. Dachfläche hab ich genug und auch auf dem Grundstück ließen sich einige Solarmodule unterbringen. Allerdings ist da die Bürokratie, wobei (nagelt mich nicht fest) für Balkonkraftwerke oder alles was unter 800W einspeist bald eine Bagatellgrenze gelten soll und der Zähler auch rückwärts laufen darf.
Sonst wäre PV für mich uninteressant, entweder bin ich tagsüber nicht zu Hause wegen Arbeit, oder ich habe Nachtschicht wie jetzt und verschlafe den Tag. In beiden Fällen wäre PV also Unsinn, da der Grundverbrauch sehr gering ist.
Sollte das Obige aber erlaubt sein irgendwann, dann lohnt es sich.
Reizen würde es mich schon, wenn man die Strompreise bedenkt, und dass ich im Schwarwald "über den Wolken" wohne... was bedeutet jede Nacht saukalt, aber jeden Tag Sonne.. 300 Tage im Jahr.
Ich habe weder Haus noch Hecke, noch sonst irgend was, lebe von Harz4 in
einem Plattenbau,
Deine Wohnverhältnisse tun nichts zu Sache. Entscheidend ist, das du dumm bist und nichts anderes mit deinem Tag vorhast, als anderen die Zeit zu stehlen.
bin also auf Eurer Seite
Nö, ein Interesse am Umgang mit Elektronik lässt sich nicht erkennen.
Da aber die Tore weit für jeden aufstehen und die Türsteher feige sind,
kann sich hier jeder Nichtsnutz einmischen, Daran wird das Forum zugrunde gehen.