Forum: HF, Funk und Felder Bandbelegung SRD-Bereich 868MHz


von Helmut -. (dc3yc)


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Hallo,

hat jemand eine Liste (oder einen Link darauf), welche Anwendungen 
welche Frequenzen im 868MHz-Band benutzen?
Z.B. flarm nutzt 868.2 und 868.4 MHz und Zigbee 868 MHz.

Mich würden noch andere Anwendungen interessieren, um eine wenig 
benutzte Frequenz zu finden.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Helmut -. schrieb:
> Zigbee 868 MHz

Stimmt so auch nicht. Die genormte Mittenfrequenz des einzigen Kanals im 
ursprünglichen IEEE 802.15.4 war 868,3 MHz, mit einer Kanalbreite von 
600 kHz.

Eine Liste aller Anwendungen wirst du schwerlich finden, zumal es vielen 
ja frei steht, wo sie sich da im Rahmen der jeweiligen Subbänder und 
regulatorischen Randbedingungen bewegen.

von Rainer W. (rawi)


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Helmut -. schrieb:
> Mich würden noch andere Anwendungen interessieren, um eine wenig
> benutzte Frequenz zu finden.

Was nützt dir die Information, welche Anwendung welche Frequenz benutzt, 
abgesehen davon, dass viele SRDs durch die Anwendung nicht an spezielle 
Frequenzen gebunden sind?
Für die Frequenznutzung kommt es auf die Belegung an. Eine Anwendung, 
die mit hohen Duty-Cycle 24/7 auf der Frequenz rum"nagelt", wird die 
Frequenz insgesamt mehr belegen, als eine Anwendung, die alle paar 
Stunden einen einzelnen Messwert überträgt.

Und wie das dann an deinem Standort aussieht, steht nochmal auf einem 
anderen Blatt. Lass einfach eine Weile einen Scanner mit vernünftiger 
Auswertung laufen.

von Gerald K. (geku)



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In der Beilage sieht man die Frequenzaufteilung und Nutzungsbedingungen 
des 868MHz ISM Bandes. Quelle: Wikipedia.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Siehe auch Allgemeinzuteilung

von Helmut -. (dc3yc)


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Jörg W. schrieb:
> Siehe auch Allgemeinzuteilung

Meinste die kenn ich nicht? Und was steht da drin? Für mich viel 
Unbrauchbares.

Gerald K. schrieb:
> In der Beilage sieht man die Frequenzaufteilung und Nutzungsbedingungen
> des 868MHz ISM Bandes. Quelle: Wikipedia.

Meinste die kenn ich nicht? Und was steht da drin? Für mich viel 
Unbrauchbares.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Helmut -. schrieb:
> Für mich viel Unbrauchbares.

Dann mach es brauchbarer. Ist ein Wiki.

Ich habe zumindest mal (allerdings vor Jahren) einiges an Arbeit 
reingesteckt, den Kram halbwegs übersichtlich aufzuarbeiten.

ps: Oder hast du die blaue Hinterlegung für Links auf das hiesige Wiki 
übersehen?

: Bearbeitet durch Moderator
von Chris K. (kathe)


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Helmut -. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> Siehe auch Allgemeinzuteilung
>
> Meinste die kenn ich nicht? Und was steht da drin? Für mich viel
> Unbrauchbares.

Es gibt keine Liste. Jeder Hersteller kocht sein eigenes Süppchen und 
verwendet seine "bevorzugte Frequenz"

Das ist ein Wild West Fequenzbandbereich.

Wenn du erwartest es gibt eine Datenbank in der sich alle Hersteller 
eintragen dann such weiter.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Chris K. schrieb:
> Das ist ein Wild West Fequenzbandbereich.

Nicht ganz, im Gegensatz zu den ISM-Bändern gibt's halt zumindest 
Einschaltdauerbegrenzung bzw. Vorschriften zur Kollisionsvermeidung.

von Stefan M. (derwisch)


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Gerald K. schrieb:
> In der Beilage sieht man die Frequenzaufteilung und Nutzungsbedingungen
> des 868MHz ISM Bandes. Quelle: Wikipedia.

Im Bereich 865 bis 868 MHz gibt es auch UHF RFID Anwendungen.
Die ballern (und dürfen es auch) bis zu 2W ERP raus.
Sogar ohne nennenswerten Tastgrad, also nahezu 100% modulierter 
"Dauerträger".
Das passt ja dann eigentlich nicht in die Regularien...

von Rainer W. (rawi)


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Gerald K. schrieb:
> In der Beilage sieht man die Frequenzaufteilung und Nutzungsbedingungen
> des 868MHz ISM Bandes. Quelle: Wikipedia.

Egal was Wikipedia schreibt:
In Deutschland gelten die aktuellen Vorgaben der Bundesnetzagentur (Vfg 
133/2019 mit Vfg 12/2020)
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/FunkanlagenGeringerReichweite/2018_05_SRD_pdf.pdf

Das sagt allerdings nichts über die Frequenzbelegung aus.

von Helmut -. (dc3yc)


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Wollte es deswegen wissen, weil ich auf meiner Frequenz, die ich für 
LoRa-Tests benutze, manchmal andere LoRa-Pakete empfange. Und da hätte 
ich gerne gewusst, woher die kommen:

868.4MHz, SF 7, CR 5, BW 125kHz

Gewusst hätte ich gerne, wo läuft LoRaWAN, Sigfox und andere Systeme.

von Gerald K. (geku)


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Helmut -. schrieb:
> 868.4MHz, SF 7, CR 5, BW 125kHz

Helmut -. schrieb:
> Und da hätte ich gerne gewusst, woher die kommen:

Z.B.:

Die Alarmanlage FAZ3000 benutzt 868,35MHz

868,35-0,0625= 868.2875

868,35+0,0625= 868.4125

: Bearbeitet durch User
von Rainer W. (rawi)


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Helmut -. schrieb:
> Wollte es deswegen wissen, weil ich auf meiner Frequenz, die ich für
> LoRa-Tests benutze, manchmal andere LoRa-Pakete empfange. Und da hätte
> ich gerne gewusst, woher die kommen:
>
> 868.4MHz, SF 7, CR 5, BW 125kHz

Die werden bei dir aus der Nähe kommen. Für den Bereich 863-870 MHz gibt 
es Frequenzzuteilung für SRD für Datenübertragung mit max. 500mW ERP, 
die jeder frei nutzen darf (Frequenzteilplan: 251 Eintrag: 251004)
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/Grundlagen/Frequenzplan/frequenzplan-node.html

> Gewusst hätte ich gerne, wo läuft LoRaWAN, Sigfox und andere Systeme.

Das kommt im Detail darauf an, wie die Sendemittenfrequenz eingestellt 
ist. Innerhalb der Frequenzfreigabe kann das jeder machen, wie er 
möchte.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer W. schrieb:
> Für den Bereich 863-870 MHz gibt es Frequenzzuteilung für SRD für
> Datenübertragung mit max. 500mW ERP, die jeder frei nutzen darf

Nein, siehe Allgemeinzuteilung.

Nur im Bereich 869,400 - 869,650 MHz sind 500 mW ERP zulässig, und auch 
nur mit 10 % Einschaltdauer (gut, das sollte LoRa normalerweise nicht 
überschreiten).

Die anderen Teilbänder haben weniger Leistung und weniger 
Einschaltdauer; der Bereich um 868,4 MHz ist auf 25 mW und 1 % 
limitiert.

von Rainer W. (rawi)


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von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer W. schrieb:
> Sag ich doch

Nein, du hattest das für den Bereich 863-870 MHz behauptet – zumindest 
klang das so. Es ist aber eben nur ein sehr kleiner Teilbereich, für den 
diese hohe Leistung statthaft ist.

Der wiederholte Verweis auf die BNetzA macht das nicht einfacher. Ich 
hatte mir daher damals Mühe gegeben, hier im Wiki die Details der 
einzelnen Bereiche möglichst übersichtlich dazustellen.

Kommt hinzu, dass sich die Bedingungen, wann man von der Einhaltung der 
Bandbelegungs-Limitierung befreit ist, über die Jahre immer mal wieder 
geändert haben.

von Chris K. (kathe)


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Jörg W. schrieb:
> Chris K. schrieb:
>> Das ist ein Wild West Fequenzbandbereich.
>
> Nicht ganz, im Gegensatz zu den ISM-Bändern gibt's halt zumindest
> Einschaltdauerbegrenzung bzw. Vorschriften zur Kollisionsvermeidung.

Das schon aber wenn ich den Frequenzbereich anschaue ...
863..870 und je nach Bandbreite die der Hersteller verwendet kann es 
Probleme geben.
In Großstädten ist die Chance sehr hoch das irgendein Nachbar stört, auf 
dem Land sollte es keine solchen Probleme geben. Je nachdem wieviele 
Geräte im Bereich sind und je nach Sendeintervall .... kann eine 
Kollision nicht vermieden werden.

Habe selber schon das ungewollte umschalten vom TV (IR) erlebt und auch 
RC Car auf 27 MHz hat reagiert. Ich kenne meine Nachbarn und das ist 
schon fast Zufall das bei beiden Geräten so was mehrfach (2-5 mal) pro 
Jahr auftritt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Chris K. schrieb:
> Je nachdem wieviele Geräte im Bereich sind und je nach Sendeintervall
> .... kann eine Kollision nicht vermieden werden.

Klar, Kollisionen muss man bei einem durch mehrere Leute genutzten 
Funkbereich einfach immer einplanen und Gegenmaßnahmen treffen.

Wenn WiFi oder Bluetooth ihre Arbeit einstellen würden, nur weil jemand 
anders auch noch im gleichen Frequenzbereich aktiv ist – dann könnte man 
das Zeug wohl nur auf einer kleinen Arktis- oder Sahara-Expedition 
benutzen.

von Thomas R. (thomasr)


Angehängte Dateien:

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Während Veranstaltungen sende ich auf 863,1MHz mit 500mW Dauerstrich das 
(digitale) Audiosignal an die Lautsprecher.

: Bearbeitet durch User
von Thomas R. (thomasr)


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(Heim)Alarmanlagen per Funk sind größter Quatsch, vor allem wenn der 
Eigentümer das verwendete Fabrikat auch noch durch einen Aufkleber an 
der Haustür jedem Interessierten mitteilt (und damit die Frequenz).

Eine einfache Handfunke mit 2 oder 4 Watt im Dauerstrich auf der 
richtigen Frequenz macht jede Verbindung innerhalb und außerhalb des 
Gebäudes platt.

Nur eine Drahtanbindung an ein externes Wachunternehmen würde dann bei 
einem langandauernden Ausfall der internen Funkverbindung 
("Totmannschaltung") noch hilfreich sein. Die wenigsten haben so 
etwas....

von Gerald K. (geku)


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Thomas R. schrieb:
> Eine einfache Handfunke mit 2 oder 4 Watt im Dauerstrich auf der
> richtigen Frequenz macht jede Verbindung innerhalb und außerhalb des
> Gebäudes platt.

Dann wird eine gute Alarmanlage eine Alarm abgeben wenn die 
Funkverbindung nicht funktioniert. Dauerstrich ist im 686 MHz Band für 
Alarmanlagen nicht erlaubt und Störungen können daher als äußerst 
kritisch eingestuft werden.

von Helmut -. (dc3yc)


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Thomas R. schrieb:
> Während Veranstaltungen sende ich auf 863,1MHz mit 500mW Dauerstrich das
> (digitale) Audiosignal an die Lautsprecher.

Das solltest du aber auf dieser Frequenz lassen! Die ist dafür in der 
Allgemeinzuteilung nicht vorgesehen.

von Thomas R. (thomasr)


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Helmut -. schrieb:
> Thomas R. schrieb:
>> Während Veranstaltungen sende ich auf 863,1MHz mit 500mW Dauerstrich das
>> (digitale) Audiosignal an die Lautsprecher.
>
> Das solltest du aber auf dieser Frequenz lassen! Die ist dafür in der
> Allgemeinzuteilung nicht vorgesehen.

Was verstehe ich an der oben abgebildeten Frequenzzuteilung falsch? 
Gerne Aufklärung erbeten.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Thomas R. schrieb:
> Was verstehe ich an der oben abgebildeten Frequenzzuteilung falsch?

Das ist keine Frequenzzuteilung, das ist der Eintrag im 
Frequenznutzungsplan.

Der impliziert keineswegs, dass deshalb nun jeder und ohne Beachtung 
irgendwelcher anderer Richtlinien den entsprechenden Betrieb zu machen 
berechtigt wäre. Dafür bedarf es dann nämlich genau dessen: einer 
Frequenzzuteilung. Die kann eine Einzelzuteilung sein (die natürlich 
üblicherweise mit einmaligen und auch laufenden Kosten verbunden ist) 
oder halt eine Allgemeinzuteilung. In jedem Falle beschreibt der 
Frequenznutzungsplan nur, welche Art von Zuteilungen es in einem 
bestimmten Frequenzbereich überhaupt geben kann und darf, während die 
Zuteilung selbst die Modalitäten für die Nutzung der Frequenz festlegt.

Die geltenden Allgemeinzuteilungen sind hier im Wiki aufgestellt 
worden; bei der BNetzA sind sie an zum Teil mehreren Stellen verstreut.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Thomas R. schrieb:
> Was verstehe ich an der oben abgebildeten Frequenzzuteilung falsch?

Wir hatten in einem anderen Thread schonmal darüber kommuniziert, hast 
du scheinbar wieder vergessen.
Hier nochmal die Allgemeinzuteilung:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/Mikrofone/Vfg107-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=1

von Rainer W. (rawi)


Angehängte Dateien:

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Thomas R. schrieb:
> Was verstehe ich an der oben abgebildeten Frequenzzuteilung falsch?
> Gerne Aufklärung erbeten.

Das ist keine Frequenzzuteilung.
Die steht in der Vfg.133 "Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung 
durch Funkanwendungen geringer Reichweite (SRD)"

von Phasenschieber S. (Gast)


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Sollte man beachten, daß die Bereiche 863-865 und 865-868 
unterschiedlich bewertet sind.

Thomas R. schrieb:
> Während Veranstaltungen sende ich auf *863,1MHz* mit 500mW Dauerstrich

Genau dort darf nur mit 10mW (ERP) gesendet werden.

von Thomas R. (thomasr)


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Die 863,1MHz ist eine Frequenz von Funkmikrofonen die nach der 
Allgemeinzuteilung nur mit 10mW senden (Eintrag 1003). Allein wegen der 
erforderlichen Batterieleistung wäre viel mehr auch nicht sinnvoll.

Den Eintrag unter 1004 im Frequenznutzungsplan hatte ich aber bisher 
dahingehend interpretiert, daß auch 500mW zulässig sind, solange sie 
keine "feste Installation" sind. Ich sehe keinen Verweis auf eine 
erforderliche Genehmigung/Anmeldung oder andere D-Nummern.

Was fehlt mir zum Verständnis?

: Bearbeitet durch User
von Helmut -. (dc3yc)


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Thomas R. schrieb:
> Was fehlt mir zum Verständnis?

Dass du für JEDE Frequenznutzung eine Genehmigung brauchst. Sei es eine 
Allgemeingenehmigung oder eine persönliche! Bei einer 
Allgemeingenehmigung musst du dich natürlich auch an die vorgegebenen 
Parameter halten. Und der Hersteller des Gerätes muss natürlich durch 
eine Konformitätserklärung nachweisen, dass er die Vorschriften einhält. 
Sonst dürfen die Geräte in der EU nicht betrieben werden.

von Thomas R. (thomasr)


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Hallo Helmut,

ja doch, das verstehe ich durchaus. Aber eine Allgemeinzuteilung für 
Funkmikrofone bei 863,1MHz mit einer Begrenzung auf 10mW macht doch 
keinen Sinn wenn gleichzeitig 500mW auf DERSELBEN Frequenz zulässig 
sind, NACH GENEHMIGUNG/EINZELZUTEILUNG? Da kommt ein 10mW Signal nicht 
gegen an.

In diesem Thread ging es doch darum was auf den Frequenzen ab 863MHz so 
los ist und das war nur ein Beispiel. Ob ICH das nun mit oder ohne 
Einzelzuteilung mache: irgend jemand anderes darf es nach Genehmigung 
aber?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Helmut -. schrieb:
> Dass du für JEDE Frequenznutzung eine Genehmigung brauchst.

Im offiziellen Sprachgebrauch eine "Zuteilung".

@Thomas: wenn dem nicht so wäre, würde dich ja allein der Eintrag im 
Frequenzplan dazu berechtigen, im Bereich 87,5 bis 108 MHz einen 
Rundfunksender zu betreiben. Es sollte ziemlich offensichtlich sein, 
dass das nicht der Fall ist. Genauso verhält es sich halt auch mit allen 
anderen Einträgen darin: sie allein berechtigen eine Einzelperson zu gar 
nichts. Sie berechtigen lediglich die Behörde, dafür überhaupt eine 
Frequenzzuteilung zu genehmigen. Um beim Beispiel 87,5 bis 108 MHz zu 
bleiben: die BNetzA wäre also beispielsweise nicht berechtigt, in diesem 
Bereich eine Aussendung des Flugfunkdienstes überhaupt zu genehmigen, 
denn es ist im Plan nicht vorgesehen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Thomas R. schrieb:
> Aber eine Allgemeinzuteilung für Funkmikrofone bei 863,1MHz mit einer
> Begrenzung auf 10mW macht doch keinen Sinn wenn gleichzeitig 500mW auf
> DERSELBEN Frequenz zulässig sind, NACH GENEHMIGUNG/EINZELZUTEILUNG?

Mit dieser Logik dürfte eine (nicht allgemeine!) Zuteilung für 50 mW im 
Rundfunkband keinen Sinn haben (die so genannte "Autokino"-Regelung), 
wenn im gleichen Band die regulären Rundfunksender mit einer Leistung 
senden dürfen, die im Frequenzplan gar nicht reguliert ist. Oder eine 
Allgemeinzuteilung mit 50 nW im gleichen Band (gut, über diese geringe 
Leistungsgrenze ließe sich streiten, meiner Meinung nach hätte man sich 
auch mit irgendwas wie 10 oder 100 µW nichts vergeben).

Oder, es hat auch gar keinen Sinn, SRDs (short range devices) im Bereich 
um 432,9 MHz eine Allgemeinzuteilung mit 10 mW zu geben, wenn doch 
zugleich die Primärnutzer des Bands (die Funkamateure) mit 750 W senden 
dürfen. Hat man trotzdem gemacht, und wie du weißt, wird das ausgiebig 
genutzt.

Der Frequenzplan bietet lediglich den Rahmen; inwiefern es bei 863,1 MHz 
denn überhaupt Zuteilungen mit 500 mW gibt, wäre eine völlig andere 
Frage.

von Thomas R. (thomasr)


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Jörg W. schrieb:
>
> Der Frequenzplan bietet lediglich den Rahmen; inwiefern es bei 863,1 MHz
> denn überhaupt Zuteilungen mit 500 mW gibt, wäre eine völlig andere
> Frage.

Und genau deshalb habe ich die 500mW bei 863,1MHz erwähnt, weil das nach 
Frequenzplan grundsätzlich im ganzen Teilbereich 863-870MHz zulässig 
wäre, NACH Einzelzuteilung. Wenn ich das bei 863,1MHz (verbotenerweise) 
mache, werde ich außer ein paar Kopfhörern o.ä. niemanden stören aber 
dasselbe wäre eben auch (mit Einzelzuteilung) überall im diesem Band 
möglich. Das wollte ich verdeutlichen. Der Frager wollte wissen ob er 
"irgendwo in diesem Bereich eine wenig genutzte Frequenz finden kann". 
Und das ist einfach nicht zu beantworten; ob mit oder ohne "Rowdys" wie 
mich :-(

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Thomas R. schrieb:
> aber dasselbe wäre eben auch (mit Einzelzuteilung) überall im diesem
> Band möglich

Bei einer Einzelzuteilung darfst du allerdings davon ausgehen, dass sich 
jemand um die Störungssituation vorher Gedanken macht – nicht gegenüber 
Allgemeinzuteilungen, aber gegenüber anderen expliziten Zuteilungen. Es 
werden also nicht ein Theater und eine Diskothek in 500 m Entfernung die 
gleiche Frequenz zugeteilt bekommen.

Ansonsten, s.o., es ist aus mehreren Gründen fraglich, ob es da 
überhaupt Mikrofon-Zuteilungen mit 500 mW gibt, auch wenn es sie geben 
könnte. Schließlich will man im Mikrofon keinen riesigen Akkupack 
mitführen.

von Thomas R. (thomasr)


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Da steht aber daß jede Art von Audioübertragung mit 500mW grundsätzlich 
möglich wäre, von Funkmikrofonen ist da nicht die Rede. Also wäre nach 
Genehmigung und Einzelzuteilung eben auch das Senden mit 500mW an 
Funkboxen möglich. Und das im GANZEN angefragten Bereich.

Der Fragesteller kann sich also nie sicher sein eine freie Frequenz ohne 
solchen "Störer" zu finden. Denn die kleinen Sender werden von einer 
vorherigen Prüfung nicht erfaßt (gerade WEIL sie eine Allgemeinzulassung 
haben), außer sie sind in ausdrücklich geschützen Bereichen (die dann 
auch meist gut belegt sind).

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Thomas R. schrieb:
> Der Fragesteller kann sich also nie sicher sein eine freie Frequenz ohne
> solchen "Störer" zu finden.

Ja, natürlich, das liegt in der Natur von Funk allgemein und von einer 
Allgemeinzuteilung im Besonderen.

Daher haben auch alle ernstzunehmenden Funkprotokolle Retry-Mechanismen.

von Basti K. (basti_k)


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Moin in die Runde.

Seit einiger Zeit nutzte ich einen Tibber Pule.
Mich würde es interessieren ob die Dinger den Duty-Cycle im 868-MHz-Band
einhalten wenn der Pule in Echtzeit 24/7 Daten zu der Bride sendet!?

Lt. den Specs sendet das Ding zwischen 863-870 Mhz (20dbm maximal)
https://support.tibber.com/de/articles/6498559-technische-details-des-pulse

<1% Cycle (36 Sekunden pro Std.)

Welchen Trick haben die benutzt damit das trotzdem geht oder ist die 
Lösung illegal?

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Wäre nett gewesen, wenn du einen neuen Thread eröffnet hättest, hat mit 
dem alten außer dem Frequenzbereich ja nichts zu tun.

Wenn du es genau wissen willst, musst du sie fragen oder nachmessen.

Da sie aber nur die Impulse vom Zähler übertragen müssen: so viele Daten 
sind das doch nicht.

von Klaus B. (forrestjump)


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es ist doch sehr einfach möglich mit RTL_SDR die Bandbelegung zu 
beobachten,
die Stationen die in der Preset Liste stehen zu decodieren und sich 
anzeigen zu lassen. Die Unbekannten werden zumeist/ zumindest mit Namen, 
oder anderen Infos angezeigt. Das lässt weitere Rückschlüsse zu. Wenn es 
dann "sehr" wichtig ist, wo sie  "räumlich" zu verorten sind, muss man 
sich wohl nach draussen begeben. Hier sind es hauptsächlich 
Wetterstationen, Wärmeerfassungsgeräte, Reifendruckventile (Ford), und 
2-3 unbekannte, insgesamt vielleicht 20 Stationen dörflicher 
Randbereich. Meshtastic = null,  was ich schade finde. Die 
Wärmeerfassungsgeräte sind ätzend, weil sie zu oft und in einem sehr 
breiten Datenburst senden, was ich beim Hersteller schon bemängelt habe. 
Im Grunde könnten sie ja so lange stille sein, bis sie zum Ablesen 
aufgeweckt werden. Das ist wohl auch vorgesehen, aber nicht so von der 
Ablesefirma bei der Montage eingestellt. Nervt total, weil durch den 
Datenburst von schätzungsweise 30 Einheiten im Haus natürlich auch 
ausserhalb der Heizphase im Sommer, ein Flarmserver aufgegeben werden 
musste. Wild West Band finde ich eine durchaus gerechtfertigte Zustands- 
beschreibung

: Bearbeitet durch User
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