Hallo, hat jemand eine Liste (oder einen Link darauf), welche Anwendungen welche Frequenzen im 868MHz-Band benutzen? Z.B. flarm nutzt 868.2 und 868.4 MHz und Zigbee 868 MHz. Mich würden noch andere Anwendungen interessieren, um eine wenig benutzte Frequenz zu finden.
Helmut -. schrieb: > Zigbee 868 MHz Stimmt so auch nicht. Die genormte Mittenfrequenz des einzigen Kanals im ursprünglichen IEEE 802.15.4 war 868,3 MHz, mit einer Kanalbreite von 600 kHz. Eine Liste aller Anwendungen wirst du schwerlich finden, zumal es vielen ja frei steht, wo sie sich da im Rahmen der jeweiligen Subbänder und regulatorischen Randbedingungen bewegen.
Helmut -. schrieb: > Mich würden noch andere Anwendungen interessieren, um eine wenig > benutzte Frequenz zu finden. Was nützt dir die Information, welche Anwendung welche Frequenz benutzt, abgesehen davon, dass viele SRDs durch die Anwendung nicht an spezielle Frequenzen gebunden sind? Für die Frequenznutzung kommt es auf die Belegung an. Eine Anwendung, die mit hohen Duty-Cycle 24/7 auf der Frequenz rum"nagelt", wird die Frequenz insgesamt mehr belegen, als eine Anwendung, die alle paar Stunden einen einzelnen Messwert überträgt. Und wie das dann an deinem Standort aussieht, steht nochmal auf einem anderen Blatt. Lass einfach eine Weile einen Scanner mit vernünftiger Auswertung laufen.
In der Beilage sieht man die Frequenzaufteilung und Nutzungsbedingungen des 868MHz ISM Bandes. Quelle: Wikipedia.
:
Bearbeitet durch User
Jörg W. schrieb: > Siehe auch Allgemeinzuteilung Meinste die kenn ich nicht? Und was steht da drin? Für mich viel Unbrauchbares. Gerald K. schrieb: > In der Beilage sieht man die Frequenzaufteilung und Nutzungsbedingungen > des 868MHz ISM Bandes. Quelle: Wikipedia. Meinste die kenn ich nicht? Und was steht da drin? Für mich viel Unbrauchbares.
Helmut -. schrieb: > Für mich viel Unbrauchbares. Dann mach es brauchbarer. Ist ein Wiki. Ich habe zumindest mal (allerdings vor Jahren) einiges an Arbeit reingesteckt, den Kram halbwegs übersichtlich aufzuarbeiten. ps: Oder hast du die blaue Hinterlegung für Links auf das hiesige Wiki übersehen?
:
Bearbeitet durch Moderator
Helmut -. schrieb: > Jörg W. schrieb: >> Siehe auch Allgemeinzuteilung > > Meinste die kenn ich nicht? Und was steht da drin? Für mich viel > Unbrauchbares. Es gibt keine Liste. Jeder Hersteller kocht sein eigenes Süppchen und verwendet seine "bevorzugte Frequenz" Das ist ein Wild West Fequenzbandbereich. Wenn du erwartest es gibt eine Datenbank in der sich alle Hersteller eintragen dann such weiter.
Chris K. schrieb: > Das ist ein Wild West Fequenzbandbereich. Nicht ganz, im Gegensatz zu den ISM-Bändern gibt's halt zumindest Einschaltdauerbegrenzung bzw. Vorschriften zur Kollisionsvermeidung.
Gerald K. schrieb: > In der Beilage sieht man die Frequenzaufteilung und Nutzungsbedingungen > des 868MHz ISM Bandes. Quelle: Wikipedia. Im Bereich 865 bis 868 MHz gibt es auch UHF RFID Anwendungen. Die ballern (und dürfen es auch) bis zu 2W ERP raus. Sogar ohne nennenswerten Tastgrad, also nahezu 100% modulierter "Dauerträger". Das passt ja dann eigentlich nicht in die Regularien...
Gerald K. schrieb: > In der Beilage sieht man die Frequenzaufteilung und Nutzungsbedingungen > des 868MHz ISM Bandes. Quelle: Wikipedia. Egal was Wikipedia schreibt: In Deutschland gelten die aktuellen Vorgaben der Bundesnetzagentur (Vfg 133/2019 mit Vfg 12/2020) https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/FunkanlagenGeringerReichweite/2018_05_SRD_pdf.pdf Das sagt allerdings nichts über die Frequenzbelegung aus.
Wollte es deswegen wissen, weil ich auf meiner Frequenz, die ich für LoRa-Tests benutze, manchmal andere LoRa-Pakete empfange. Und da hätte ich gerne gewusst, woher die kommen: 868.4MHz, SF 7, CR 5, BW 125kHz Gewusst hätte ich gerne, wo läuft LoRaWAN, Sigfox und andere Systeme.
Helmut -. schrieb: > 868.4MHz, SF 7, CR 5, BW 125kHz Helmut -. schrieb: > Und da hätte ich gerne gewusst, woher die kommen: Z.B.: Die Alarmanlage FAZ3000 benutzt 868,35MHz 868,35-0,0625= 868.2875 868,35+0,0625= 868.4125
:
Bearbeitet durch User
Helmut -. schrieb: > Wollte es deswegen wissen, weil ich auf meiner Frequenz, die ich für > LoRa-Tests benutze, manchmal andere LoRa-Pakete empfange. Und da hätte > ich gerne gewusst, woher die kommen: > > 868.4MHz, SF 7, CR 5, BW 125kHz Die werden bei dir aus der Nähe kommen. Für den Bereich 863-870 MHz gibt es Frequenzzuteilung für SRD für Datenübertragung mit max. 500mW ERP, die jeder frei nutzen darf (Frequenzteilplan: 251 Eintrag: 251004) https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/Grundlagen/Frequenzplan/frequenzplan-node.html > Gewusst hätte ich gerne, wo läuft LoRaWAN, Sigfox und andere Systeme. Das kommt im Detail darauf an, wie die Sendemittenfrequenz eingestellt ist. Innerhalb der Frequenzfreigabe kann das jeder machen, wie er möchte.
Rainer W. schrieb: > Für den Bereich 863-870 MHz gibt es Frequenzzuteilung für SRD für > Datenübertragung mit max. 500mW ERP, die jeder frei nutzen darf Nein, siehe Allgemeinzuteilung. Nur im Bereich 869,400 - 869,650 MHz sind 500 mW ERP zulässig, und auch nur mit 10 % Einschaltdauer (gut, das sollte LoRa normalerweise nicht überschreiten). Die anderen Teilbänder haben weniger Leistung und weniger Einschaltdauer; der Bereich um 868,4 MHz ist auf 25 mW und 1 % limitiert.
Jörg W. schrieb: > Nur im Bereich 869,400 - 869,650 MHz sind 500 mW ERP zulässig Sag ich doch - die 500mW sind maximal und nicht im ganzen 868 MHz SRD-Band. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/FunkanlagenGeringerReichweite/2018_05_SRD_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Rainer W. schrieb: > Sag ich doch Nein, du hattest das für den Bereich 863-870 MHz behauptet – zumindest klang das so. Es ist aber eben nur ein sehr kleiner Teilbereich, für den diese hohe Leistung statthaft ist. Der wiederholte Verweis auf die BNetzA macht das nicht einfacher. Ich hatte mir daher damals Mühe gegeben, hier im Wiki die Details der einzelnen Bereiche möglichst übersichtlich dazustellen. Kommt hinzu, dass sich die Bedingungen, wann man von der Einhaltung der Bandbelegungs-Limitierung befreit ist, über die Jahre immer mal wieder geändert haben.
Jörg W. schrieb: > Chris K. schrieb: >> Das ist ein Wild West Fequenzbandbereich. > > Nicht ganz, im Gegensatz zu den ISM-Bändern gibt's halt zumindest > Einschaltdauerbegrenzung bzw. Vorschriften zur Kollisionsvermeidung. Das schon aber wenn ich den Frequenzbereich anschaue ... 863..870 und je nach Bandbreite die der Hersteller verwendet kann es Probleme geben. In Großstädten ist die Chance sehr hoch das irgendein Nachbar stört, auf dem Land sollte es keine solchen Probleme geben. Je nachdem wieviele Geräte im Bereich sind und je nach Sendeintervall .... kann eine Kollision nicht vermieden werden. Habe selber schon das ungewollte umschalten vom TV (IR) erlebt und auch RC Car auf 27 MHz hat reagiert. Ich kenne meine Nachbarn und das ist schon fast Zufall das bei beiden Geräten so was mehrfach (2-5 mal) pro Jahr auftritt.
Chris K. schrieb: > Je nachdem wieviele Geräte im Bereich sind und je nach Sendeintervall > .... kann eine Kollision nicht vermieden werden. Klar, Kollisionen muss man bei einem durch mehrere Leute genutzten Funkbereich einfach immer einplanen und Gegenmaßnahmen treffen. Wenn WiFi oder Bluetooth ihre Arbeit einstellen würden, nur weil jemand anders auch noch im gleichen Frequenzbereich aktiv ist – dann könnte man das Zeug wohl nur auf einer kleinen Arktis- oder Sahara-Expedition benutzen.
Während Veranstaltungen sende ich auf 863,1MHz mit 500mW Dauerstrich das (digitale) Audiosignal an die Lautsprecher.
:
Bearbeitet durch User
(Heim)Alarmanlagen per Funk sind größter Quatsch, vor allem wenn der Eigentümer das verwendete Fabrikat auch noch durch einen Aufkleber an der Haustür jedem Interessierten mitteilt (und damit die Frequenz). Eine einfache Handfunke mit 2 oder 4 Watt im Dauerstrich auf der richtigen Frequenz macht jede Verbindung innerhalb und außerhalb des Gebäudes platt. Nur eine Drahtanbindung an ein externes Wachunternehmen würde dann bei einem langandauernden Ausfall der internen Funkverbindung ("Totmannschaltung") noch hilfreich sein. Die wenigsten haben so etwas....
Thomas R. schrieb: > Eine einfache Handfunke mit 2 oder 4 Watt im Dauerstrich auf der > richtigen Frequenz macht jede Verbindung innerhalb und außerhalb des > Gebäudes platt. Dann wird eine gute Alarmanlage eine Alarm abgeben wenn die Funkverbindung nicht funktioniert. Dauerstrich ist im 686 MHz Band für Alarmanlagen nicht erlaubt und Störungen können daher als äußerst kritisch eingestuft werden.
Thomas R. schrieb: > Während Veranstaltungen sende ich auf 863,1MHz mit 500mW Dauerstrich das > (digitale) Audiosignal an die Lautsprecher. Das solltest du aber auf dieser Frequenz lassen! Die ist dafür in der Allgemeinzuteilung nicht vorgesehen.
Helmut -. schrieb: > Thomas R. schrieb: >> Während Veranstaltungen sende ich auf 863,1MHz mit 500mW Dauerstrich das >> (digitale) Audiosignal an die Lautsprecher. > > Das solltest du aber auf dieser Frequenz lassen! Die ist dafür in der > Allgemeinzuteilung nicht vorgesehen. Was verstehe ich an der oben abgebildeten Frequenzzuteilung falsch? Gerne Aufklärung erbeten.
Thomas R. schrieb: > Was verstehe ich an der oben abgebildeten Frequenzzuteilung falsch? Das ist keine Frequenzzuteilung, das ist der Eintrag im Frequenznutzungsplan. Der impliziert keineswegs, dass deshalb nun jeder und ohne Beachtung irgendwelcher anderer Richtlinien den entsprechenden Betrieb zu machen berechtigt wäre. Dafür bedarf es dann nämlich genau dessen: einer Frequenzzuteilung. Die kann eine Einzelzuteilung sein (die natürlich üblicherweise mit einmaligen und auch laufenden Kosten verbunden ist) oder halt eine Allgemeinzuteilung. In jedem Falle beschreibt der Frequenznutzungsplan nur, welche Art von Zuteilungen es in einem bestimmten Frequenzbereich überhaupt geben kann und darf, während die Zuteilung selbst die Modalitäten für die Nutzung der Frequenz festlegt. Die geltenden Allgemeinzuteilungen sind hier im Wiki aufgestellt worden; bei der BNetzA sind sie an zum Teil mehreren Stellen verstreut.
Thomas R. schrieb: > Was verstehe ich an der oben abgebildeten Frequenzzuteilung falsch? Wir hatten in einem anderen Thread schonmal darüber kommuniziert, hast du scheinbar wieder vergessen. Hier nochmal die Allgemeinzuteilung: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/Mikrofone/Vfg107-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Thomas R. schrieb: > Was verstehe ich an der oben abgebildeten Frequenzzuteilung falsch? > Gerne Aufklärung erbeten. Das ist keine Frequenzzuteilung. Die steht in der Vfg.133 "Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Funkanwendungen geringer Reichweite (SRD)"
Sollte man beachten, daß die Bereiche 863-865 und 865-868 unterschiedlich bewertet sind. Thomas R. schrieb: > Während Veranstaltungen sende ich auf *863,1MHz* mit 500mW Dauerstrich Genau dort darf nur mit 10mW (ERP) gesendet werden.
Die 863,1MHz ist eine Frequenz von Funkmikrofonen die nach der Allgemeinzuteilung nur mit 10mW senden (Eintrag 1003). Allein wegen der erforderlichen Batterieleistung wäre viel mehr auch nicht sinnvoll. Den Eintrag unter 1004 im Frequenznutzungsplan hatte ich aber bisher dahingehend interpretiert, daß auch 500mW zulässig sind, solange sie keine "feste Installation" sind. Ich sehe keinen Verweis auf eine erforderliche Genehmigung/Anmeldung oder andere D-Nummern. Was fehlt mir zum Verständnis?
:
Bearbeitet durch User
Thomas R. schrieb: > Was fehlt mir zum Verständnis? Dass du für JEDE Frequenznutzung eine Genehmigung brauchst. Sei es eine Allgemeingenehmigung oder eine persönliche! Bei einer Allgemeingenehmigung musst du dich natürlich auch an die vorgegebenen Parameter halten. Und der Hersteller des Gerätes muss natürlich durch eine Konformitätserklärung nachweisen, dass er die Vorschriften einhält. Sonst dürfen die Geräte in der EU nicht betrieben werden.
Hallo Helmut, ja doch, das verstehe ich durchaus. Aber eine Allgemeinzuteilung für Funkmikrofone bei 863,1MHz mit einer Begrenzung auf 10mW macht doch keinen Sinn wenn gleichzeitig 500mW auf DERSELBEN Frequenz zulässig sind, NACH GENEHMIGUNG/EINZELZUTEILUNG? Da kommt ein 10mW Signal nicht gegen an. In diesem Thread ging es doch darum was auf den Frequenzen ab 863MHz so los ist und das war nur ein Beispiel. Ob ICH das nun mit oder ohne Einzelzuteilung mache: irgend jemand anderes darf es nach Genehmigung aber?
Helmut -. schrieb: > Dass du für JEDE Frequenznutzung eine Genehmigung brauchst. Im offiziellen Sprachgebrauch eine "Zuteilung". @Thomas: wenn dem nicht so wäre, würde dich ja allein der Eintrag im Frequenzplan dazu berechtigen, im Bereich 87,5 bis 108 MHz einen Rundfunksender zu betreiben. Es sollte ziemlich offensichtlich sein, dass das nicht der Fall ist. Genauso verhält es sich halt auch mit allen anderen Einträgen darin: sie allein berechtigen eine Einzelperson zu gar nichts. Sie berechtigen lediglich die Behörde, dafür überhaupt eine Frequenzzuteilung zu genehmigen. Um beim Beispiel 87,5 bis 108 MHz zu bleiben: die BNetzA wäre also beispielsweise nicht berechtigt, in diesem Bereich eine Aussendung des Flugfunkdienstes überhaupt zu genehmigen, denn es ist im Plan nicht vorgesehen.
Thomas R. schrieb: > Aber eine Allgemeinzuteilung für Funkmikrofone bei 863,1MHz mit einer > Begrenzung auf 10mW macht doch keinen Sinn wenn gleichzeitig 500mW auf > DERSELBEN Frequenz zulässig sind, NACH GENEHMIGUNG/EINZELZUTEILUNG? Mit dieser Logik dürfte eine (nicht allgemeine!) Zuteilung für 50 mW im Rundfunkband keinen Sinn haben (die so genannte "Autokino"-Regelung), wenn im gleichen Band die regulären Rundfunksender mit einer Leistung senden dürfen, die im Frequenzplan gar nicht reguliert ist. Oder eine Allgemeinzuteilung mit 50 nW im gleichen Band (gut, über diese geringe Leistungsgrenze ließe sich streiten, meiner Meinung nach hätte man sich auch mit irgendwas wie 10 oder 100 µW nichts vergeben). Oder, es hat auch gar keinen Sinn, SRDs (short range devices) im Bereich um 432,9 MHz eine Allgemeinzuteilung mit 10 mW zu geben, wenn doch zugleich die Primärnutzer des Bands (die Funkamateure) mit 750 W senden dürfen. Hat man trotzdem gemacht, und wie du weißt, wird das ausgiebig genutzt. Der Frequenzplan bietet lediglich den Rahmen; inwiefern es bei 863,1 MHz denn überhaupt Zuteilungen mit 500 mW gibt, wäre eine völlig andere Frage.
Jörg W. schrieb: > > Der Frequenzplan bietet lediglich den Rahmen; inwiefern es bei 863,1 MHz > denn überhaupt Zuteilungen mit 500 mW gibt, wäre eine völlig andere > Frage. Und genau deshalb habe ich die 500mW bei 863,1MHz erwähnt, weil das nach Frequenzplan grundsätzlich im ganzen Teilbereich 863-870MHz zulässig wäre, NACH Einzelzuteilung. Wenn ich das bei 863,1MHz (verbotenerweise) mache, werde ich außer ein paar Kopfhörern o.ä. niemanden stören aber dasselbe wäre eben auch (mit Einzelzuteilung) überall im diesem Band möglich. Das wollte ich verdeutlichen. Der Frager wollte wissen ob er "irgendwo in diesem Bereich eine wenig genutzte Frequenz finden kann". Und das ist einfach nicht zu beantworten; ob mit oder ohne "Rowdys" wie mich :-(
Thomas R. schrieb: > aber dasselbe wäre eben auch (mit Einzelzuteilung) überall im diesem > Band möglich Bei einer Einzelzuteilung darfst du allerdings davon ausgehen, dass sich jemand um die Störungssituation vorher Gedanken macht – nicht gegenüber Allgemeinzuteilungen, aber gegenüber anderen expliziten Zuteilungen. Es werden also nicht ein Theater und eine Diskothek in 500 m Entfernung die gleiche Frequenz zugeteilt bekommen. Ansonsten, s.o., es ist aus mehreren Gründen fraglich, ob es da überhaupt Mikrofon-Zuteilungen mit 500 mW gibt, auch wenn es sie geben könnte. Schließlich will man im Mikrofon keinen riesigen Akkupack mitführen.
Da steht aber daß jede Art von Audioübertragung mit 500mW grundsätzlich möglich wäre, von Funkmikrofonen ist da nicht die Rede. Also wäre nach Genehmigung und Einzelzuteilung eben auch das Senden mit 500mW an Funkboxen möglich. Und das im GANZEN angefragten Bereich. Der Fragesteller kann sich also nie sicher sein eine freie Frequenz ohne solchen "Störer" zu finden. Denn die kleinen Sender werden von einer vorherigen Prüfung nicht erfaßt (gerade WEIL sie eine Allgemeinzulassung haben), außer sie sind in ausdrücklich geschützen Bereichen (die dann auch meist gut belegt sind).
Thomas R. schrieb: > Der Fragesteller kann sich also nie sicher sein eine freie Frequenz ohne > solchen "Störer" zu finden. Ja, natürlich, das liegt in der Natur von Funk allgemein und von einer Allgemeinzuteilung im Besonderen. Daher haben auch alle ernstzunehmenden Funkprotokolle Retry-Mechanismen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.