Hallo, Ursels Kolleg*innen hecken wieder Sachen aus... die Sanierungspflicht! Gut bei vielen Häusern finde ich das ja in Ordnung, denn wenn man nach zig Jahren nicht bereit ist, einen einzigen Cent in sein Haus zu stecken und nur "wohnt" oder nur "kassiert", sollte man mal ein wenig angestupst werden, um das dennoch zu tun. Gerade fällt mir auf das, wenn ich die Klassen google mir eine Grafig aus Russland ins Gesicht fiel, wo die Werte/m² um den Faktor 2 höher waren. Gibt es da in den europäischen Ländern auch Unterschiede?
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Das EU GEG gibt es ja auch noch. Wie oft sich da wohl schon jemand verkalkuliert hat, weil er ein Haus gekauft oder geerbt hat, und die Folgekosten für die energetische Sanierung innerhalb von zwei Jahren übersehen hat.
Wir haben für unser Reihenhaus noch nicht einmal ein Energieausweiss. Muss ich da jetzt irgendwas machen, wie wird das kontrolliert, gibt es da Einzelheiten?
Frank D. schrieb: > Wir haben für unser Reihenhaus noch nicht einmal ein > Energieausweiss. > Muss ich da jetzt irgendwas machen, wie wird das kontrolliert, gibt es > da Einzelheiten? Momentan ist das noch heiße Luft. Aber man kann schonmal den "Heizmaterialverbrauch" durch die m² Wohnfläche teilen um dann seine Klasse einzuschätzen. Zunächst sollen, glaube ich, alle ganz schlechten Häuser ein oder zwei Klassen angehoben werden. Trifft wohl auf unrenovierte Häuser bis in die 70iger Jahre zu. Da bin ich ehrlich gesagt dabei! Nicht dabei bin ich, wenn ich mein permanent gewartetes Althaus nochmal mit ner 2. Lage Styropor versehen muss oder die neuen Fenster durch noch tollere Fenster ersetzten soll.
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Ich habe gerade mal überschlagen, mit Strom und Gasverbrauch zusamme komme ich auf 150kWh/m²a müsste also etwa E sein.
Hier die notwendigen Maßnahmen durch das EU GEG: "Für alle Mehrfamilienhäuser gelten bestimmte Austausch- und Nachrüstverpflichtungen, unabhängig von einer geplanten Sanierung. Ein- und Zweifamilien-Häuser sind davon ausgenommen, wenn Sie als Eigentümer bereits seit Februar 2002 selbst im Gebäude wohnen. Wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilien-Haus kaufen, müssen Sie diese Pflichten innerhalb von 2 Jahren erfüllen. Bestimmte Heizkessel müssen ausgetauscht werden. Dies betrifft Öl- und Gas-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe haben (4-400 kW Heizleistung). Die Austauschpflicht gilt jedoch nicht für Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel. Welcher Kesseltyp es ist, teilt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger mit. Er muss regelmäßig eine so genannte „Feuerstättenschau“ vor Ort durchführen. Neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen mussten bereits bis Ende 2015 nachträglich gedämmt werden, wenn sie keinen so genannten "Mindestwärmeschutz" (i.d.R. 4 Zentimeter Wärmedämmung) aufweisen. Bei Holzbalkendecken genügt es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen. Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie begehbar sind oder nicht ‒ also zum Beispiel auch für Spitzböden und für nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume. Alternativ dazu kann auch das darüber liegende Dach mindestens entsprechend gedämmt sein. "
Thomas W. schrieb: > Bestimmte Heizkessel müssen ausgetauscht werden. Dies betrifft Öl- und > Gas-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe haben Quelle? Unser Kessel ist BJ85, der Brenner 1991, der Schorni meint alles ok, die Abgaswerte sind super!
Christian M. schrieb: > Thomas W. schrieb: >> Bestimmte Heizkessel müssen ausgetauscht werden. Dies betrifft Öl- und >> Gas-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe haben > > Quelle? Unser Kessel ist BJ85, der Brenner 1991, der Schorni meint alles > ok, die Abgaswerte sind super! Gute Abgaswerte interessieren nicht, es geht um Effizienz. §72 GEG: (1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Ausnahmen u.a.: §73 GEG (1) Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach § 71 und § 72 Absatz 1 und 2 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. (2) Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002. Wie das mit dem neuen Brenner auseinandergedröselt wird, weiss ich nicht, aber ich vermute, es zählt das Datum der Installation der Heizungsanlage, nicht von Ersatzteilen.
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Frank D. schrieb: > Ich habe gerade mal überschlagen, mit Strom und Gasverbrauch zusamme > komme ich auf 150kWh/m²a müsste also etwa E sein. Interessant, mit den Klassen habe ich mich noch nicht näher beschäftigt. Wir haben in den letzten Jahren im Schnitt um die 19000kWh (Strom + Gas) für knapp 200m² benötigt (im letzten Jahr Dank kräftigen Sparens nochmal deutlich weniger). Das wären ja maximal 95kWh/m², also Klasse C. Und das ist in der oberen Etage ein (Holz)-Fertighaus ohne wirkliche Dämmung (Bj. 1975). Ich bin wirklich darüber erstaunt, dass wir doch so gut liegen.
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Ich verstehe es so, dass nur Konstanttemperaturkessel betroffen sind. Das sind Brenner ohne Außentemperaturregelung D.h. die halten das Heizungswasser auch im Sommer auf 60 Grad. Macht schon Sinn die zu wechseln. Ich persönlich kenne aber auch keinen der so eine Heizung noch hat. Daher ist die Frage wieviele Leute das überhaupt betrifft. Kennt ihr jemanden?
Christian M. schrieb: > Hallo, Ursels Kolleg*innen hecken wieder Sachen aus... die > Sanierungspflicht! Mit dem Gendersternchen bist du doch eigentlich dafür prädestiniert, dieses fit for 55 absolut richtig zu finden. Naja, evtl. ist die EU bis zum Eintreten in ihrer jetzigen Form absolet geworden. Tendenzen dazu sind ja ersichtlich. Frank D. schrieb: > Wir haben für unser Reihenhaus noch nicht einmal ein Energieausweiss. > Muss ich da jetzt irgendwas machen, wie wird das kontrolliert, gibt es > da Einzelheiten? Vermutlich wirst du dann irgendwann (wenn auch indirekt) enteignet und aus deinem Haus geworden. Die Grünen haben ja auch etwas gegen deinen Besitz eines EFHs.
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Thomas W. schrieb: > Hier die notwendigen Maßnahmen durch das EU GEG: Super, dann habe ich ja die Auflagen erfüllt ohne sie zu kennen 😂 Nur das eben kein Schwanz jemals die Forderungen überprüft. Oder kennt jemand jemanden der mal die offizielle Aufforderung bekommen hat eine Zwischenbodendämmung zu machen? Die Sanierungsverpflichtung ist natürlich eine typische Nebelkerze. Private Haushalte stehen für ca. 1/4tel des BRD Energieverbrauches. Die unsanierten Bestandsbauten aus 1960 und älter dürften eine sehr kleine Menge bilden. Der zu erwartende Effekt der medienwirksam platzierten 'jetzt tun wir aber was' Sanierungszwangsverordnung verpufft vollkommen wirkungslos. Selbstverständlich nicht wirksam vor 2030, vollkommen unklar wie geprüft wird, nach Aufforderung müssen Übergangsfristen gewährt werden. Dann stelle ich doch mal die Frage wie es hier in der Kleinstadt mit Wärmedämmung, Wärmepumpen und PV bei Gebäuden ausschaut die direkt staatlicher Obhut unterliegen. Rathaus... Nix. Theater...Nix Schule...Nix Schwimmbad...Nix LED Strassenbeleuchtung...auch nicht. Nö, hier ist die Energiewende noch nicht angekommen. Bevor also mit Zwangsverordnungen gewedelt wird, hätte der Gesetzgeber doch eigentlich noch einiges vor der eigenen Haustüre zu kehren. 'Jedes Jahr verursachen die etwa 186.000 öffentlichen Gebäude in Deutschland rund sechs Milliarden Euro Energiekosten. Alleine für die Strom- und Wärmeversorgung ihrer Liegenschaften müssen die Kommunen hierzulande circa 3,8 Milliarden Euro aufbringen.' https://www.dena.de/themen-projekte/energieeffizienz/gebaeude/sanierungsstrategien-und-immobilienwirtschaft/oeffentliche-hand-kommunen/
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Ben S. schrieb: > Mit dem Gendersternchen bist du doch eigentlich dafür prädestiniert, > dieses fit for 55 absolut richtig zu finden. Naja, evtl. ist die EU bis > zum Eintreten in ihrer jetzigen Form absolet geworden. Tendenzen dazu > sind ja ersichtlich. Die * drücken meine Missgunst gegenüber der neuen Schlaubürger*innen*außen aus! Oder Schlaubürgenden?... ach egal, sobald einer so redet drehe ich mich um um gehe. Es gibt eine Erklärung: Wenn die Heizung überwiegend Brauchwasser erwärmt darf sie bleiben. Bei unswird 90% Pellets und 10% Öl verwendet, im Grunde machen wir nur Brauchwasser. Einen Konstant Temperaturkessel habe ich nicht (mehr). Die Steuerung ist von mir neu eingebaut worden. Im Prinzip Modell "Eigenbau 2015".
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Höchste Zeit das so ein Gesetz kommt. Dann werden auch alte zugige Bruchbuden mit überhöhten Mietpreisen wieder bewohnbar. Walta
Walta S. schrieb: > Höchste Zeit das so ein Gesetz kommt. Dann werden auch alte zugige > Bruchbuden mit überhöhten Mietpreisen wieder bewohnbar. Ist nur die Frage, wer sich diese dann noch leisten kann.
Ich glaube ich habe hier einiges verpasst. 2018 das kleine Reihenhäusschen erworben, ohne Energieausweiss. Die Heizung stammt aus der Wendezeit, wie fast alle im Osten. Wir haben hier viel Arbeit, Zeit, Geld und Nerven in das Haus gesteckt. Wir haben hier auch viel erneuert, die komplette Elektrik ist neu, die Fussböden wurden teielweise neu aufgebaut und vieles weiteres mehr. Dämmung war auch ein Teil der Arbeit aber es gibt dort noch Baustellen und Wünsche. Geht halt alles nicht auf einmal. Das Haus ist Baujahr 1930! Da ist schon Styropor drumgewickelt, das wird kein Niedrigenergiehaus. Verstehe auch diese Energieklassen nicht so wirklich, da geht es z.B. um den Gasverbrauch. Aber ich bade gerne im Winter, treibt natürlich den Gasverbrauch hoch... muss ich das jetzt mit Dämmung bekämpfen? Früher als Kind wäre genau das der Punkt wo ich nach Hause gegangen wäre und gesagt hätte "Ich spiele nicht mehr mit, ist mir zu blöd".
Frank D. schrieb: > Verstehe auch diese Energieklassen nicht so > wirklich, da geht es z.B. um den Gasverbrauch. Aber ich bade gerne im > Winter, treibt natürlich den Gasverbrauch hoch... muss ich das jetzt mit > Dämmung bekämpfen? Es gibt zwei Möglichkeiten das zu berechnen, die beiden eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Die seriöse schaut sich die tatsächliche Hauskonstruktion an, unabhängig vom Energieverbrauch. Das funzt aber realistisch nur bei Neubauten. Für Bestandsbauten werden einfach die gelieferten Primärenergieträger auf den m² gerechnet. Wenn du also eine ungedämpte Hütte mit Einfachverglasung bewohnst und nicht heizt, wenig Strom verbrauchst, hast Du Energieklasse A. Lebst Du in einem aufwendig saniertem Haus, bist aber ein Frostködel der den Bitcoin Schürfer im Keller hat, hast Du Klasse G. Du solltest Dir einen Scheitholzkamin zulegen und rege benutzen. Ist total muckelig und senkt Deinen Verbrauch drastisch, denn Dein Holzverbrauch taucht in der Rechnung nicht auf. Das gleiche mit PV auf dem Dach. Walta S. schrieb: > Höchste Zeit das so ein Gesetz kommt. Dann werden auch alte zugige > Bruchbuden mit überhöhten Mietpreisen wieder bewohnbar. Milchmädchenrechnung. Vermieter legen alle Kosten auf die Miete um. Am Ende zahlt immer der Endverbraucher.
Frank D. schrieb: > Wir haben für unser Reihenhaus noch nicht einmal ein Energieausweiss. Da das dein Haus ist, es weniger als 10.000 NGF m2 hat und du drin wohnst und du die Energierechnungen zahlst: Du brauchst jetzt keinen Energieausweiss. Erst wenn du vermieten, verpachten oder verkaufen willst. > wie wird das kontrolliert, Der Mieter, Pächter, Käufer wird nach dem Energieaussweiss fragen. > gibt es da Einzelheiten? Jede Menge. Energieausweiss ist eine Modelrechnung und man stellt nach Leistungsfähigkeit des Gebäudes und dessen Anlagen aus. Der tatsächliche in Rechnung gestellte Bedarf kann sehr stark davon abweichen. Den tatsächlichen Bedarf führt man bei Bestandsgebäuden auf dem Ausweis an. BTW: vor ein paar Jahrzehnten betreute ich öffenliche Liegenschaften. Die Gemeinde hatte 7 baugleiche Kindergärten. Der tatsäch vorkommende Nutzenergieverbrauch variierte 300%. Nutzerverhalten, Nutzerverhalten, Nutzerverhalten.
Musik og F. schrieb: > Der tatsäch vorkommende > Nutzenergieverbrauch variierte 300%. > Nutzerverhalten Und da bei Bestandsgebäuden nach tatsächlich erfolgter Abrechnung ausgewiesen wird, muß man einfach nur kalt duschen, frieren und Kerzen benutzen, dann hat die älteste Hütte Klasse D oder besser. Problem gelöst. Oma bekommt einen nicht angemeldeten Kohleofen und eine dicke Decke und kann dafür ihr Haus behalten. Im Winter frieren kennt die auch schon aus dem Krieg. Es müssen eben Opfer gebracht werden fürs Klima und da fängt man doch lieber bei der verarmten Oma an als beim beheizten Pool im Speckgürtel Berlins. In logischer Konsequenz muss man demnächst dann wohl nachweisen wie man zum Einkaufen und zur Arbeit kommt und Fahrtenbuch führen. Wehe ein Gesinnungshabeck erwischt einen dabei das man eine Strecke die laut Bundesverordnung 0815lmaa zu Fuss zu bewältigen ist das Auto genommen hat. Ich bin auch ab sofort dafür das die Polizei wahllos alleinfahrende herauswinkt. Die sollen sich gefälligt rechtfertigen warum die jede Menge Energie verpulvern als einziger Insasse. Auch die fetten SUVs sollten von Staats wegen konfisziert werden, weil sie Tatwerkzeuge bei der Verübung einer Umweltstraftat sind. Hier muss der Staat wirklich mal mit aller Härte durchgreifen und sollte auch nicht davor zurückschrecken die Schusswaffe zu benutzen. Es geht hier schliesslich um unser aller Überleben, da können Opfer garnicht groß genug sein, solange es die Opfer anderer sind und nicht die eigenen. Also wenn ich ein ein altes Haus bewohne mit Klasse F und 75m² Wohnraum und fahre mit dem Fahrad, bin ich ein Umweltschwein das mittels staatlicher Repression zum Sanieren gezwungen werden muss. Bewohne ich aber einen modernen Neubautempel mit 350m² und Klasse B, habe 3 Luxuskarossen in der Garage und fliege mehrmals im Jahr, bin ich ein vorbildlicher Bürger? Gibt es eigentlich Ausnahmen für historisch bedeutsame Gebäude oder wird Schloss Bellevue dann zwangsgeräumt und Anklage gegen den Eigentümer erhoben? Keinem Vermieter wird auch nur ein Cent danach in der Tasche fehlen. Der streicht die Beihilfen ein die letzlich vom Stimmvieh bezahlt werden und legt alle Kosten auf die Miete um, die natürlich nicht sinken wird wenn die Kosten längst bezahlt sind. Diese Maßnahme wird zwar fast nichts am Energiebedarf der BRD ändern, aber viele Hausbesitzer die gerade mal so über die Runden kommen zu mittellosen zwangsumgesiedelten machen. Denn mit keinem Wort wird erwähnt das die Kredite null und nichtig werden, wenn so eine arme Wurst das Haus weder sanieren noch verkaufen kann, weil die Bausubstanz Sanierung unrentabel macht.
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