Zählernummer

OP (Firma: --------------) #7372125
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Jeder kennt das bei den Stromtarifen: "Geben sie bei ihrer Überweisung ihren Zählerstand und ihre Zählernummer an."

Ich Frage mich wie die Zählernummern vergeben werden. Da muß doch irgendwo eine Zentralstelle Zählernummernvergabe vorhanden sein. Den wie sonst kann der Netzbetreiber sicherstellen keine Dublette innerhalb des Netzgebietes auszugeben. Also, wer weis wie die Zählernummern vergeben werden?

Gast #7372147
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Die Zählernummer kann der Netzbetreiber selbst vergeben (bei elektronischen Zählern). Oder er bestellt sie entsprechend beim Hersteller. Bei mir wurde der digitale Zähler ausgetauscht. Der Neue hatte exakt die Zählernummer die der Vorgänger hatte. Der Mitarbeiter hat mir auf Nachfrage gesagt, dass sie das selbst ändern können.

#7372159
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Peter N. schrieb:

Ich frage mich, welches die Zählernummer ist, bei den ganzen Nummern mit Barcode drauf...

Neben der Typennummer und der Seriennummer (S/N) und noch einer weiteren Nummer, die aus scheinbar zusammenhangslosen Ziffern und Buchstaben besteht, die teilweise durch Trennungsstriche getrennt werden und noch zwei weitere kurze Nummern rechts neben dem CE-Zeichen, ist auch die Zählernummer. Die Zählernummer ist nicht einfach nur eine Nummer, sondern diese Nummer besteht aus 10 Ziffern und ist direkt unter dem Barcode aufgedruckt, mit der darüberstehenden Bemerkung: "Eigentum des Messstellenbetreibers".

OP (Firma: --------------) #7372205
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Marcel V. schrieb:

Peter N. schrieb:

Ich frage mich, welches die Zählernummer ist, bei den ganzen Nummern mit Barcode drauf...

Neben der Typennummer und der Seriennummer...... Bemerkung: "Eigentum des Messstellenbetreibers".

Als ziemlich wirr!

Die Zählernummer hat 10 Stellen. Aber wie wird verhindert das es nicht Dubletten im Netz gibt? 10 Stellen das sind max 9999999999 Zähler bei 10 Milliarden wäre Schluß. Wenn hier eine eindeutige Zuordnung erfolgt, dann wird es wohl eine Stelle geben die diese Zuordnung durchführt.

So wie ich es jetz verstehe, weis niemand wer oder was oder wo diese Zuordnung stattfindet!

OP (Firma: --------------) #7372262
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Offenbar gibt es schon eine DIN-Norm: DIN 43863-5 Laut DKE: "In der Norm wird zur eindeutigen Identifikation und als Ersatz für die bisherigen Eigentumsnummern eine 14-stellige alphanumerische Zahlenfolge als herstellerüber- und spartenübergreifende Identifikationsnummer beschrieben. " https://www.dke.de/de/normen-standards/dokument?id=7011532&type=dke%7Cdokument

Erkenntnis für mich: Die Zählernummer mit 10 Stellen ist also nix anderes wie eine Inventarnummer des Meßstelleneigentümers!

Informationen zur DIN 43863-5 Als Anhang

#7372476
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Cha-woma M. schrieb:

Jeder kennt das bei den Stromtarifen: "Geben sie bei ihrer Überweisung ihren Zählerstand und ihre Zählernummer an."

Kenn ich nicht. Nur die Vertragsnummer ist relevant.

Cha-woma M. schrieb:

ie Zählernummer mit 10 Stellen ist also nix anderes wie eine Inventarnummer des Meßstelleneigentümers!

Richtig. Und nicht mal da müsste sie im Betrieb außerhalb eines Hauses eindeutig sein. Langt, wenn der Kunde im Haus seinen Zähler identifizieren kann. Fürs Lager kann der Meßstellenbetreiber ja ne beliebige eigene Nummer draufkleben.

#7372480
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Stephan schrieb:

Kenn ich nicht. Nur die Vertragsnummer ist relevant.

Die Onlinezählerstandserfassung* diverser Netzbetreiber funktioniert mit der Zähler-, und nicht der Vertragsnummer. Da man mit dem Netzbetreiber selbst keinen Vertrag hat, der aber den Zähler stellt, ist das auch irgendwie schlüssig. Zusätzlich wird noch die Postleitzahl erfasst.

So gerade mal wieder erlebt beim Gas- und Stromzähler.

*) Selbst ablesen, Webseite aufrufen, Werte eingeben.

(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #7372522
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Harald K. schrieb:

Die Onlinezählerstandserfassung* diverser Netzbetreiber funktioniert mit der Zähler-, und nicht der Vertragsnummer.

Trotzdem findet natürlich auf Seiten des Betreibers eine Plausibilitätskontrolle statt, ob der angegebene Zähler überhaupt dem Kunden zugeordnet ist. Üblicherweise liest man ja auch den kumulierten Zählerstand ab, wohingegen die Rechnungsstellung natürlich auf Basis der Zählerstanddifferenzen erfolgt. Und auch hier wird eine Plausibilitätskontrolle erfolgen, insbesondere bei negativer Differenz oder exorbitant hoher positiver Differenz. Ich habe da nicht den geringsten Zweifel, dass die Betreiber ihre Inventarnummern im Griff haben. Nur direkt nach dem Austausch eines Zählers könnte es noch zu Verwechslungen kommen, aber auch das würde spätestens bei der ersten Abrechnung auffallen. Schließlich hätte ja auch noch ein anderer Kunden mit geringem zeitlichen Versatz einen falschen Zähler erhalten. Oder eine Zählernummer wäre doppelt eingetragen worden, was sicherlich auch vom Abrechnungssystem sofort bemerkt worden wäre.

#7372532
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Andreas S. schrieb:

Trotzdem findet natürlich auf Seiten des Betreibers eine Plausibilitätskontrolle statt, ob der angegebene Zähler überhaupt dem Kunden zugeordnet ist.

Natürlich. Und wer der Kunde ist, finden sie anhand der Kombination aus Zählernummer und Postleitzahl raus, denn mehr gibt man bei diesen Onlinezählerstandssystemen nicht ein (abgesehen natürlich vom Zählerstand selbst).

https://www.nbb-netzgesellschaft.de/services/zaehlerstand-erfassen/ https://mein.stromnetz.berlin/web/zaehlerstand

#7372893
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Zählernummern bei neuen Zählern sind wie folgt auf gebaut:

1 ISK 1234 5678

ISK = Iskra ELS = Elster ITR = Itron LGZ = Landis und Gyr EMH = EMH EYS = Easy Meter APA = Apator DZG = DZG Metering GmbH

Und so weiter, Hersteller gibt es ja genügend mittlerweile.

Ist bei Gaszählern ähnlich, da geht es glaube mit 7 los.

(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #7372924
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R. M. schrieb:

"Durch Zufall entdeckt: Frau zahlt 45 Jahre lang den Strom der Nachbarin"

https://www.nordbayern.de/-1.12613797

Das ist eine ganz andere Situation. Offenbar gab es wohl die Vertauschung bei den Steigleitungen in die betroffenen Wohnungen. Die Inventarliste des Energieversorgers war demnach völlig korrekt.

Wenn ich den Artikel richtig verstehe, wäre in dem speziellen Fall die Hausverwaltung zuständig und schadenersatzpflichtig. Möglicherweise sind die Mieter auch keine direkten Kunden des eigentlichen Energieversorgers, sondern kaufen die Leistungen bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter ein. So läuft es z.B. auch bei meinen Geschäftsräumen.

#7374901
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Wo ist denn das Problem? Die Fahrgestellnummer eines Autos vergibt ja auch immer noch der Hersteller und da gibt es keine Dubletten. Als Beispiel: ISKRA wird selbst kaum dieselbe Nummer zweimal vergeben und allein das Kürzel "ISK" am Beginn der Nummer zeigt eindeutig den Hersteller. Alles andere ist Sache des Meßstellenbetreibers, der dem Zähler ein "Kennzeichen" zuordnen kann.

#7374944
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Thomas R. schrieb:

Alles andere ist Sache des Meßstellenbetreibers, der dem Zähler ein "Kennzeichen" zuordnen kann.

Das macht man eigentlich nicht mehr oder nur noch eher selten.

Die Seriennummer ist dem Zähler auch elektronisch bekannt.

Früher war es so, das der Zähler zur eig. Seriennummer des Herstellers noch eine Nummer vom Energieversorger bekam. Und solche eigenen Nummern sahen je nach Versorger mal komplett anders aus.

Auch ist es nicht mehr üblich, das am Zähler ein Logo angebracht wird.

Zum Teil ist man gerade auch einfach nur froh, wenn man irgendwo auf dem Markt überhaupt Zähler kaufen kann.

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