Forum: Offtopic Aussentür mit Türklinke?


von Stefan M. (derwisch)


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Moin,

Folgende Frage an Euch: (Bitte nur um eine Einschätzung oder Meinung, 
keine Rechtsberatung)

Folgende Situation.

Ein älteres Zweifamilienhaus (zwei Mietwohnungen übereinander) hat auch 
eine Kellertür, die von aussen zugänglich ist.
Diese Tür hat von aussen (!) eine Türklinke, mit der die Tür also von 
aussen geöffnet werden kann. Ein Sicherheitschschloss ist eingebaut, mit 
dem die Tür per Schlüssel abgeschlossen werden kann.

Nun kann es passieren, dass jemand mal vergisst, die Tür abzuschliessen.
Jeder Dieb kann nun ungehindert ins Haus (in den Keller) eindringen.

Der Hausbesitzer und Vermieter beschwert sich dann, dass die Tür wieder 
einmal nicht abgeschlossen wurde.

Die Aussenklinke könnte vom Vermieter leicht gegen einen nicht drehbaren 
Türknauf getauscht werden.
Wird aber -trotz Hinweisen darauf- nicht gemacht.
Das würde das Problem ja erstmal lösen, denn dann kommt auch bei nicht 
abgschlossener Tür niemand so einfach rein.

So ist es bei der Haupt-Haustür auch geregelt (Türknauf aussen).

Laut Internetrecherche darf es keine Aussentür geben, die nicht 
verschlossen (abgeschlossen) werden kann.

Wie verhält es sich hier?
Kann der Vermieter verlangen, dass die Mieter jedesmal mit einem 
Schlüssel die Kellertür abschliessen müssen?
Oder ist der Vermieter verpflichtet, einen Knauf anzubringen?
Was im Ernstfall eine Versicherung dazu sagen würde, will ich hier auch 
garnicht erwähnen.

: Bearbeitet durch User
von Jens M. (schuchkleisser)


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Eine nicht abgeschlossene Außentür mit normalem Fallriegel kann man mit 
einem besseren Stück Plastik in 10 Sekunden spurlos entriegeln, Klinke 
hin oder her.
Die macht für die Versicherung wahrscheinlich nur den Unterschied 
zwischen normaler und grober Fahrlässigkeit.

Ein automatischer Türschließer und ein nicht drehbarer Knauf sind schon 
nur Schutz gegen Gelegenheitspenner, aber absolutes Minimum.
Von daher: Mietminderung wegen Brand- Vandalismus und Diebstahlsgefahr.
Dann wird der schon was einbauen...

von Michael B. (laberkopp)


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Stefan M. schrieb:
> Kann der Vermieter verlangen, dass die Mieter jedesmal mit einem
> Schlüssel die Kellertür abschliessen müssen?

Ja.

Stell dir vor, jemand geht raus, und hat den Schlüssel.vergessen. Dann 
steht er im Garten und kommt nicht mehr rein, Klingel fehlt ja wohl 
auch.

Nur jeder Einbrecher, denn ein Schnapper unverschlossen geht mit jeder 
Plastikkarte auf, oder Drahtbügel.

Schnapper haben nicht nur Vorteile, viele Nebeneingangstüren sind so, 
z.B. meine Gartenausgangstür.

: Bearbeitet durch User
von Stefan M. (derwisch)


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Michael B. schrieb:
> Stell dir vor, jemand geht raus, und hat den Schlüssel.vergessen. Dann
> steht er im Garten und kommt nicht mehr rein, Klingel fehlt ja wohl
> auch.

Nein, es gibt ja auch eine Haupt-Haustür und da auch selbstverständlich 
eine Klingel.
Und ja, wenn man den Schlüssel vergessen hat, hat man ein Problem.
Aber das ist ja wohl bei jeden normal gesicherten Haus so.

von DSGV-Violator (Gast)


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Stefan M. schrieb:
n?
> Was im Ernstfall eine Versicherung dazu sagen würde, will ich hier auch
> garnicht erwähnen.

Warum stellste dann Fragen wenn du die Antwort nicht hören willst?!
@Mods: Kann weg, TO will keine Antwort
Alternativ: /dev/null

von Stefan M. (derwisch)


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DSGV-Violator schrieb:
> Warum stellste dann Fragen wenn du die Antwort nicht hören willst?!
> @Mods: Kann weg, TO will keine Antwort
> Alternativ: /dev/null

Gehts noch?
Welche Antwort will ich nicht?

: Bearbeitet durch User
von Peter N. (alv)


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Jens M. schrieb:
> Eine nicht abgeschlossene Außentür mit normalem Fallriegel kann man mit
> einem besseren Stück Plastik in 10 Sekunden spurlos entriegeln, Klinke
> hin oder her.

Ich frage mich immer wieder, wie das funktionieren soll.
Die Plastikkarte muß dazu mindestens einmal um 90° gebogen werden und 
dann muß man die Schräge des Schnappers erwischen, wobei die aber 
normalerweise ca. 1mm aus dem Schloß raussteht...

von C. D. (derschmied)


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Peter N. schrieb:
> Ich frage mich immer wieder, wie das funktionieren soll.
> Die Plastikkarte muß dazu mindestens einmal um 90° gebogen werden und
> dann muß man die Schräge des Schnappers erwischen, wobei die aber
> normalerweise ca. 1mm aus dem Schloß raussteht...

Hehehe... Der Könner hat eben so seine Tricks. Für einen 
Standard-Schließzylinder reichen zb. zwei Stück halbherzig 
zurechgebogenen Federdrahts, dann ist der innerhalb 30 Sekunden auch 
überlistet. Völlig spurenlos. Zugegeben, es gehört schon ordentlich 
Übung dazu, aber ein Hexenwerk ist das nicht. Und diese Übung + ev. 
Nachtzuschlag lässt sich der Schlüsseldienst dann eben auch vergolden. 
Wenn nachts um halb eins das Telefon deswegen bimmelt und ich eigentlich 
früh um 6 schon wieder regulär auf der Matte stehen muss kann keiner 
erwarten daß ich für 10 € geschwind eine Tür aufsperre...

Gruss, DerSchmied

von Jan H. (j_hansen)


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Stefan M. schrieb:
> Laut Internetrecherche darf es keine Aussentür geben, die nicht
> verschlossen (abgeschlossen) werden kann.

Und abgeschlossen werden kann sie ja.

> Kann der Vermieter verlangen, dass die Mieter jedesmal mit einem
> Schlüssel die Kellertür abschliessen müssen?

Selbstverständlich kann man das erwarten.

von DSGV-Violator (Gast)


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Stefan M. schrieb:
> DSGV-Violator schrieb:
>> Warum stellste dann Fragen wenn du die Antwort nicht hören willst?!
>> @Mods: Kann weg, TO will keine Antwort
>> Alternativ: /dev/null
>
> Gehts noch?
> Welche Antwort will ich nicht?

Die von der Versicherung, jedenfalls ist so dein letzter Satz zu 
verstehen.
(" eine Versicherung dazu sagen würde ...  garnicht erwähnen.")

Die Tür muss verschlossen sein. Wenn einer die Tür offen lässt und dann 
wird was geklaut ist der "Offensteherlasser"verantwortlich und die 
Versicherung zahlt nicht (voll). Ob Knauf oder Klinge ist doch egal, wer 
gegen die Auflagen der Versicherung verstösst ist fällig.

Einfaches "Tür zu ziehen" reicht nicht.
"Im Fall eines Einbruchs kann es relevant werden, ob abgesperrt war. 
Denn hat ein Einbruchsopfer fahrlässig gehandelt und die Tür nur 
zugezogen, kann es sein, dass die Hausratsversicherung nur für einen 
Teil des Schadens aufkommt. Darauf weist die deutsche 
Versicherungswirtschaft hin."

https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Haustuer-doppelt-abschliessen-Ist-das-sicherer-id43466771.html

von Thomas E. (thomase)


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Peter N. schrieb:
> Jens M. schrieb:
>> Eine nicht abgeschlossene Außentür mit normalem Fallriegel kann man mit
>> einem besseren Stück Plastik in 10 Sekunden spurlos entriegeln, Klinke
>> hin oder her.
>
> Ich frage mich immer wieder, wie das funktionieren soll.
> Die Plastikkarte muß dazu mindestens einmal um 90° gebogen werden und
> dann muß man die Schräge des Schnappers erwischen, wobei die aber
> normalerweise ca. 1mm aus dem Schloß raussteht...

Habe ich schon tausend Mal im Fernsehen gesehen. Da kann das jede(r). 
Ist also total einfach.

von Rubble C. (Gast)


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Die am lautesten schreien wie einfach das ist sind die's am wenigsten 
können.

von Thomas (kosmos)


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man müsste in seiner Versicherung nur mal in einen aktuellen Vertrag 
wechseln und schon ist die grobe Fahrlässigkeit mit drin und die 
Konditionen sind da mit großer Sicherheit auch besser, bei den 
Bestandskunden steigt es eher jedes Jahr der Neukunde der immer 
wechselst sogar innerhalb der gleichen Versicherung erhält die niedrigen 
Lockprämien für Neukunden. Ich rufe z.B. jedes Jahr vor dem 31.11 meine 
KFZ-Versicherung an und wechsle in einen aktuellen Tarif. Mal ehrlich 
wer schließt seine Haustüre ab wenn er mal kurz zum Nachbarn usw. geht 
auch dürfte man die Waschmaschine nicht unbeaufsichtigt lassen und 
müsste in regelmäßigen Äbstanden nach ihr sehen.

von Bruno V. (bruno_v)


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Stefan M. schrieb:
> Michael B. schrieb:
>> Stell dir vor, jemand geht raus, und hat den Schlüssel.vergessen. Dann
>> steht er im Garten und kommt nicht mehr rein, Klingel fehlt ja wohl
>> auch.
>
> Nein, es gibt ja auch eine Haupt-Haustür und da auch selbstverständlich
> eine Klingel.
> Und ja, wenn man den Schlüssel vergessen hat, hat man ein Problem.
> Aber das ist ja wohl bei jeden normal gesicherten Haus so.

Du hast Michael nicht verstanden: Der Drücker an der Kellertür macht 
nichts besser, nur schlimmer.

Bei vielen dient die Haustür zum (längeren) Verlassen des Hauses, die 
Garten/Keller/Terrassen/Hinter-Tür zum Wegbringen des Mülls, zum Wäsche 
aufhängen oder um die Hunde in den Garten zu lassen.

--> Haustürschlüssel hat man dabei, wenn man geht
--> Hintereingang bleibt der Schlüssel von innen stecken. Ist dank 
massiver Füllung meist auch kein Problem.

von Stefan M. (derwisch)


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DSGV-Violator schrieb:
> Die Tür muss verschlossen sein. Wenn einer die Tür offen lässt und dann
> wird was geklaut ist der "Offensteherlasser"verantwortlich und die
> Versicherung zahlt nicht (voll). Ob Knauf oder Klinge ist doch egal, wer
> gegen die Auflagen der Versicherung verstösst ist fällig.

Genau das kann ich mir nicht vorstellen.
In größeren Mietshäusern ist ja die Haupttür auch nicht abgeschlossen.
Eben genau deshalb, weil aussen keine Klinke ist (sein darf).

In solchen Häusern (Mietskaserne) ist es für Mieter auch garnicht 
Möglich, die Haupttür per Schüssel zu verriegeln (Brand und 
Panikschutz).

Mein (hoffentlich gesunder) Menschnverstand sagt mir, dass es ein 
gewaltiger Unterschied ist, ob eine Aussentür eine Klinke hat, oder 
nicht.
Bei einem Knauf o.ä. ist ja ein Eindringen ins Haus nur möglich, wenn 
eine kriminelle Absicht dahinter steckt.
Bei einer Klinke kann jedes Kind hinein gelangen.
Und das wäre dann wahrscheinlich noch nichtmal strafbar.

Aus dieser Sichtweise entstand meine ursprünglich Frage.

: Bearbeitet durch User
von Bruno V. (bruno_v)


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Stefan M. schrieb:
> Aus dieser Sichtweise entstand meine ursprünglich Frage.

Da nützt es aber wenig, sich beliebige Beispiele heranzuziehen. Es gibt 
genügend Mietshäuser, wo die Tür Tag und Nacht offen ist. Warum auch 
immer. Dort sind die Wohnungen und Keller per Schloss gesichert.

Bei Dir hört es sich nach einem hausgemachten Streit an, zwischen den 
beiden Familien und oder dem Vermieter. Warum eigentlich? Mit Drücker 
musst Du immer einen Schlüssel haben, dann kannst Du den doch jetzt auch 
mitnehmen.

Ich persönlich würde (wenn es eine Schließanlage ist) die Kellertür von 
innen mit Drehknauf (statt Schlüssel) versehen und außen die Klinke 
lassen. Dann kann jeder immer raus (auch im Gefahrenfall) und jeder kann 
von innen auf und zuschließen. Und mit Schlüssel auch von außen.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Es ist juristisch sehr umstritten, ob in einem Mehrparteienhaus die 
Haustür abgeschlossen werden darf/muss, oder nicht.

Da stehen Sicherheitsbedenken bezügl. Eindringschutz, gegen Bedenken 
wegen  Brand/Panik/Fluchtweg.
Das ist nicht eindeutig geklärt.

Hier in diesem Fall geht es jedoch um eine Nebeneingangstür/Kellertür, 
also nicht um den Haupteingang.

Da kann der Eigentümer/Eigentümergemeinschaft selbst bestimmen, wie das 
gehandhabt werden soll.

Wenn jemand durch solch eine Tür in den Hausflur gelangt, ist er noch 
lange nicht in einer Wohnung und deshalb sind Versicherungen außen vor.

Die Wohnungssicherung ist eine ganz andere Spielwiese.

Ein Wohnungsinhaber ist ja auch nicht gegen Einbruch eines Mitbewohners 
extra geschützt.

Kurzum, der/die Eigentümer haben das Sagen!

von Oliver S. (oliverso)


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Stefan M. schrieb:
> Folgende Frage an Euch: (Bitte nur um eine Einschätzung oder Meinung,
> keine Rechtsberatung)

Wie genau würdest du das Problem mit einem Mikrocontroller oder 
zumindest mit Elektronik oder Software lösen?

Wenn gar nicht, bist du hier grottenfalsch.

Oliver

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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warum macht ihr euch denn soviel Mühe um einen Türbeschlag für 15 EUR?

https://www.amazon.de/Alpertec-Nylon-Feuerschutzt%C3%BCren-Dr%C3%BCckergarnitur-T%C3%BCrbeschl%C3%A4ge/dp/B011BIYA46/

Sprich deinen Vermieter drauf an, dass du wegen deiner 
Sicherheitsbedenken lieber den Knauf dran hättest, und deine 
Hausratsversicherung das als Bedingung gemacht hat, um nicht horrende 
Beiträge zu verlangen.

Und vielleicht ist dein Vermieter "gnädig", und sponsort dir die 15 EUR, 
wenn du ihn sagst, dass er auch davon profitiert, wenn das Gebäude 
sicherer ist. Wenn er das Geld nicht ausgeben mag, dann mag er doch 
zumindest seine Zustimmung geben, dass du das wechseln darfst. 
HAndwerklich ist das absolut kein Hexenwerk.

---

wegen "ein Dieb kommt schnell mit dem Plastikstreifen rein": Naja, 
"Gelegenheit macht Diebe". Und der gewöhnliche Kleinkriminelle drückt 
halt gerne mal eine Klinke runter, und schlüpft in einen Keller. Der mag 
nicht gerne wie "Sherlock Holmes" mit der Plastikkarte rumhantieren.

: Bearbeitet durch User
von C. D. (derschmied)


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Stefan M. schrieb:
> Brand und Panikschutz).

...es gibt Panikschlösser die sich in Fluchtrichtung auch verriegelt 
per Klinke öffnen lassen. Es gibt auch selbstverriegelnde Schlösser. Es 
gibt Buntbartschlösser, mehrfach verriegelte Türblätter, 
einbruchhemmende Beschläge, Tresortüren, Falltüren, Brandschutztüren.... 
Wenn Du willst halte ich Dir einen Vortrag, gerne auch wie man das eine 
oder andere Sicherheitssystem ganz simpel umgehen kann, hilft Dir alles 
nichts.

Was Du offensichtlich suchst ist eine Bestätigung Deiner 
Rechtsauffassung, aber außer etlichem hin- und her wirst Du nichts 
konkretes hören.

Es ist das Haus Deines Vermieters, und wenn der keine Lust hat für 
teures Geld die Zugangstüren nach explizit Deinen Vorstellungen 
umzurüsten, dann musst Du das wohl hinnehmen. Dein Auto sperrst Du ja 
auch zu, und aus welchem Grund? Ist der Aufwand tatsächlich so groß 
und/oder bei zwei Mietparteien so unüberschaubar?

Türklinke hin oder her, aus meiner Sicht ist das einerlei, ich käme so 
oder so ins Haus, ist Teil meines Berufes. Der typische Einbrecher macht 
sich übrigens gemeinhin nicht die Mühe einen Schließzylinder zu 
manipulieren, der hat ganz andere Tricks auf Lager. Aber mit ordentlich 
verriegelter Tür machst Du es ihm schwerer. Je mehr verräterischen Lärm 
er machen muss, umso uninteressanter und riskanter wird das Objekt für 
ihn.

DSGV-Violator schrieb:
> Einfaches "Tür zu ziehen" reicht nicht.
> "Im Fall eines Einbruchs kann es relevant werden, ob abgesperrt war.
> Denn hat ein Einbruchsopfer fahrlässig gehandelt und die Tür nur
> zugezogen, kann es sein, dass die Hausratsversicherung nur für einen
> Teil des Schadens aufkommt. Darauf weist die deutsche
> Versicherungswirtschaft hin."

Und da muss ich ihm Recht geben, Du wirst auch ohne Klinke zusperren 
müssen. Eben weil Du nicht im Hochhaus wohnst.

Gib Dir einen Ruck, es wird Dir kein Zacken deshalb aus der Krone 
brechen.

Gruss, DerSchmied

: Bearbeitet durch User
von Jens M. (schuchkleisser)


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Thomas E. schrieb:
> Habe ich schon tausend Mal im Fernsehen gesehen. Da kann das jede(r).
> Ist also total einfach.

Rubble C. schrieb:
> Die am lautesten schreien wie einfach das ist sind die's am wenigsten
> können.

Ich kanns auch nicht, aber ich hatte den Fall das ich jemandem helfen 
musste der in einer Wohnung ein medizinisches Problem hatte.
Alle Jalousien runter, kein Nebeneingang, zugeschnappte Haustür ohne 
verfügbaren Zweitschlüssel.
Die gerufene Feuerwehr hat binnen 2 Minuten die Wohnung spurlos 
geöffnet, und dabei waren 1 Minute "gibt es einen anderen Zugang z.B. 
von oben oder durch den Keller?" und 30 Sekunden "Ey Jupp, hol mal eben 
den Koffer".
Hingekniet, Koffer aufgeklappt, einen "Schuhanzieher" rausgesucht, in 
den Schlitz zwischen Tür und Rahmen gesteckt, ein paar Sekunden 
gefummelt, klick auf.

Wegstaben V. schrieb:
> Naja,
> "Gelegenheit macht Diebe". Und der gewöhnliche Kleinkriminelle drückt
> halt gerne mal eine Klinke runter, und schlüpft in einen Keller.

Ich hätte auch Angst, das irgendein Spacko auf den Trichter kommt da mal 
nach verebaybarem Material zu sehen, dann nichts findet und eben 
entweder alles kaputtschmeißt oder eben gar anzündet.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Wegstaben V. schrieb:
> deine
> Hausratsversicherung das als Bedingung gemacht hat, um nicht horrende
> Beiträge zu verlangen.

Die Hausratsversicherung hat damit überhauptnichts am Hut, die kann auch 
dem/den Eigentümern nicht vorschreiben wie das Haus zu sichern ist.

Die Thematik ist mir nur allzu vertraut, denn ich war viele Jahre im 
Verwaltungsbeirat einer Hauseigentümergemeinschaft.

Da treffen übersteigerte Sicherheitsbedürfnisse technisch und juristisch 
völlig überforderter Hausfrauen und ihrer Gatten auf die 
Sicherheitsbedenken von Brandschutzexperten.
Versicherungen haben damit nichts am Hut.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Versicherungen haben damit nichts am Hut.

schon klar. Aber vielleicht muss der Vermieter einfach nur mit ein paar 
wohlklingenden Argumenten "gepampert" werden, zumindest dem "Umbau" 
zuzustimmen. 15 EUR sind ja nun nicht wirklich eine Riesen Investition 
für einen derartigen BEschlag.

von C. D. (derschmied)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Die Hausratsversicherung hat damit überhauptnichts am Hut, die kann auch
> dem/den Eigentümern nicht vorschreiben wie das Haus zu sichern ist.

Naja, wenn Du als Haustür nur eine Gardine hast wie die Rentierzüchter 
in Lappland kann's schon gut sein dass man sich weigert den Fernseher 
und die Schmuckschatulle samt Inhalt zu ersetzen.

Phasenschieber S. schrieb:
> Da treffen übersteigerte Sicherheitsbedürfnisse technisch und juristisch
> völlig überforderter Hausfrauen und ihrer Gatten auf die
> Sicherheitsbedenken von Brandschutzexperten

Da gebe ich Dir Recht, uneingeschränkt. Aber aus Sicht des Brandschutzes 
gibt es mittlerweile durchdachte und funktionierende Lösungen. Ist aber 
einerlei, der TO wohnt in einem zwei-Parteien-Haus, da greift das 
ohnehin nicht wirklich, es wird kaum ein Flucht-und Rettungswege-Plan im 
Hausflur hängen. Und auch keine trockene Steigleitung an der Außenwand 
für die FW, kein Schild auf dem BMZ steht.

Wegstaben V. schrieb:
> 15 EUR sind ja nun nicht wirklich eine Riesen Investition für einen
> derartigen BEschlag.

Ganz so einfach und billig isses eben nicht, da brauchts schon ein wenig 
mehr dazu. Was nützt Dir ein solcher 15€-Beschlag vom Obi bei nur 
zugezogenen Tür wenn er von Außen doch wieder manipulierbar ist?

Jens M. schrieb:
> Die gerufene Feuerwehr hat binnen 2 Minuten die Wohnung spurlos
> geöffnet, und dabei waren 1 Minute "gibt es einen anderen Zugang z.B.
> von oben oder durch den Keller?" und 30 Sekunden "Ey Jupp, hol mal eben
> den Koffer".
> Hingekniet, Koffer aufgeklappt, einen "Schuhanzieher" rausgesucht, in
> den Schlitz zwischen Tür und Rahmen gesteckt, ein paar Sekunden
> gefummelt, klick auf.

Ein Kinderspiel, und das gerade für jenes Klientel welches man 
eigentlich aussperren möchte.

Eine halbwegs gut gesicherte Türe kostet richtig Asche, ein Beschlag für 
15 € aus'm Baumarkt ist das Plastik nicht wert in dem er eingepackt ist.

Gruss, DerSchmied

: Bearbeitet durch User
von Jens M. (schuchkleisser)


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C. D. schrieb:
> Eine halbwegs gut gesicherte Türe kostet richtig Asche, ein Beschlag für
> 15 € aus'm Baumarkt ist das Plastik nicht wert in dem er eingepackt ist.

Oh glaub mal, das war ne Haustür aus 5cm massivem Holz, 
Sicherheitsbeschläge mit Bohr und Ziehschutz, rundum Schließbolzen, 
allem pipapo, wenn auch schon >15 Jahre alt.
War aber halt nur zugeworfen, zum Glück. Sonst hätten sie eine Jalousie 
rausgerissen und das Fenster geknackt, sagte der Öffnugsspezi. Aber das 
geht halt nicht so spurlos.
An der Tür kann man nichts sehen als Laie. Ein Gutachter vielleicht, 
aber so ist das alles ok.

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Hier in diesem Fall geht es jedoch um eine Nebeneingangstür/Kellertür,
> also nicht um den Haupteingang.
>
> Da kann der Eigentümer/Eigentümergemeinschaft selbst bestimmen, wie das
> gehandhabt werden soll.

Vorsicht, auch ein Nebeneingang kann Lösch-, Flucht- und Rettungsweg 
sein.

von Jan H. (j_hansen)


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Wegstaben V. schrieb:
> Sprich deinen Vermieter drauf an, dass du wegen deiner
> Sicherheitsbedenken lieber den Knauf dran hättest, und deine
> Hausratsversicherung das als Bedingung gemacht hat, um nicht horrende
> Beiträge zu verlangen.

Angesprochen hat er den Vermieter ja schon, der will es nicht. Die 
offensichtliche Lüge mit der Versicherung zieht da auch nicht.

> Und vielleicht ist dein Vermieter "gnädig", und sponsort dir die 15 EUR,
> wenn du ihn sagst, dass er auch davon profitiert, wenn das Gebäude
> sicherer ist.

Wenn die Leute jetzt schon zu doof zum Zusperren sind, dann pfeifen sie 
bei einem Knauf gleich ganz drauf weil "kommt man eh nur mit Schlüssel 
rein." Es wird also nicht unbedingt sicherer.

Die Doofköpfe sollen einfach zusperren wie jeder normale Mensch.

von Marcel V. (mavin)


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Jan H. schrieb:
> Die Doofköpfe sollen einfach zusperren wie jeder normale Mensch auch.

Aber weil es eben Döpfköppe sind, ist diese Anweisung nicht so leicht 
umsetzbar.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Vorsicht, auch ein Nebeneingang kann Lösch-, Flucht- und Rettungsweg
> sein.

Dann muss das aber vom Bauträger schon von Anfang an so bestimmt gewesen 
sein und der Verwalter hat sich an die Vorgaben zu halten. Selbiges ist 
dann auch in der Teilungserklärung festgehalten. Auch eine nachträgliche 
Brandschutzverordnung müsste dokumentiert sein.

Dies scheint hier aber nicht der Fall zu sein, weshalb der 
Eigentümer/Gemeinschaft frei über die Modalitäten bestimmen kann.

von Michael B. (laberkopp)


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von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Vorsicht, auch ein Nebeneingang kann Lösch-, Flucht- und Rettungsweg
>> sein.
>
> Dann muss das aber vom Bauträger schon von Anfang an so bestimmt gewesen
> sein und der Verwalter hat sich an die Vorgaben zu halten.

Es gibt, man mag es nicht glaubrn, immer noch Mehrfamilienhäuser, die 
nicht von Bauträgern errichtet werden und dann in  Eigentumswohnungen 
aufgeteilt werden.

Unabhängig davon glaubst Du doch hoffentlich nicht allen Ernstes, das 
Bauordnungdrecht unterliege der Disposition Privater?


> Auch eine nachträgliche
> Brandschutzverordnung müsste dokumentiert sein.
> Dies scheint hier aber nicht der Fall zu sein, weshalb der
> Eigentümer/Gemeinschaft frei über die Modalitäten bestimmen kann.

Damit bestätigst Du meinen Einwand nur. Was also möchtrst Du mitteilen?

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


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Leute, will nurmal kurz anreißen wie es in so manchen Mietshäusern 
läuft, ein Fall aus meiner eigenen Eigentümergemeinschaft:

Im Keller einen Waschmaschinenraum mit Stellplatz für eine WM für jede 
Wohnung.
Daneben einen Trockenraum in dem die Wäsche zum Trocknen aufgehängt 
werden kann.

Beschluss der Eigentümer: Im Trockenraum müssen rund um die Uhr die 
Fenster auf Kipp stehen, eben wegen der Feuchtigkeit.

Nein, das gefällt einer Mieterin überhaupt nicht. Da könnte jemand 
einsteigen und außerdem kühlt der Kellerraum damit zu sehr aus, sodaß 
ihre darüber liegende Wohnung mehr Heizenergie braucht.
Den Beschluss der Eigentümer ignoriert sie, sie schließt immerwieder die 
Fenster.

Mehrere Mahnungen, dann Klage. Kurzum, sie wurde gekündigt und dann war 
Ruhe.

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Mehrere Mahnungen, dann Klage.

Da hätte ich gern mehr Details gewusst.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Da hätte ich gern mehr Details gewusst.

Percy, im Gegensatz zu dir, werde ich keinen Thread hijacken um meine 
eigenen Belange darzulegen.

Ich habe diesen Fall nur als Beispiel angeführt und dabei belasse ich 
es. Es wäre unfair dem TO gegenüber, wenn ich das Thema jetzt auf meinen 
eigenen Sachverhalt lenken würde und langatmig die ganze Story posten 
würde.

Alles klar?

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Ich habe diesen Fall nur als Beispiel angeführt und dabei belasse ich
> es. Es wäre unfair dem TO gegenüber, wenn ich das Thema jetzt auf meinen
> eigenen Sachverhalt lenken würde und langatmig die ganze Story posten
> würde.

Es dreht sich eigentlich nur um die Frage, wie die Regelung gegenüber 
der Mieterin geltend gemachtxwurde, zB über ursprüngliche oder 
nachträgliche oder gesonderte Hausordnung und onwieweit das die Rechte 
der Mieterin hatte beschränken oder verdrängen können.

Und anders, als Du zu glauben scheinst, kann das durchaus den TO 
betreffen.

> Alles klar?

Aber sicher: Du hast Dich wieder einmal verrannt und willst Dich jetzt 
in fie Büsche schlagen.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Aber sicher: Du hast Dich wieder einmal verrannt und willst Dich jetzt
> in fie Büsche schlagen.

Du bist allerliebst 😍

Mit einem Beispiel habe ich mich verrannt 😄

Ja nee, is klar, mit dir könnte man keinen Prozess gewinnen 🙄

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Mit einem Beispiel habe ich mich verrannt

Nein, aber mit Deiner Vehauptung, ein Nebrneingang könne kein Flucht- 
oder Rettungsweg sein.

Deine Bezugnahme auf Verhältnisse im WEG-Bereich ust zudem in Bezug auf 
den TO abwegig.

Phasenschieber S. schrieb:
> Ja nee, is klar, mit dir könnte man keinen Prozess gewinnen

Wenn Du meinst ...

Die Details zu der Kippfenstergeschichte hätte ich dennoch fern 
erfahren, und sei es zur Fortbildung - aus so berufenem Munde muss das 
einfach großartig werden!

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Nein, aber mit Deiner Vehauptung, ein Nebrneingang könne kein Flucht-
> oder Rettungsweg sein.

Jetzt mal Butter bei die Fische: Wo habe ich das behauptet?

Du kommst daher und behauptest Dinge, die nie statt gefunden haben, nur 
um deine Haut zu retten.

Schätzt du die Mitleser so ein, als könnten sie sich aus dem 
Geschriebenen nicht selbst ein Bild machen und bräuchten deine 
Erläuterungen?

Du machst dich hier zum Affen.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:
> Jetzt mal Butter bei die Fische: Wo habe ich das behauptet?
>

Phasenschieber S. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Vorsicht, auch ein Nebeneingang kann Lösch-, Flucht- und Rettungsweg
>> sein.
>
> Dann muss das aber vom Bauträger schon von Anfang an so bestimmt gewesen
> sein und der Verwalter hat sich an die Vorgaben zu halten. Selbiges ist
> dann auch in der Teilungserklärung festgehalten. Auch eine nachträgliche
> Brandschutzverordnung müsste dokumentiert sein.
>
> Dies scheint hier aber nicht der Fall zu sein, weshalb der
> Eigentümer/Gemeinschaft frei über die Modalitäten bestimmen kann.

Letzteres ist barer Undinn; bauordningsrechtliche Vorschriften stehen 
nicht zur Disposition Privater. Dss hatte ich zwar schon oben anklingen 
lassen, aber Du schrinst heute bespnders begriffsstutzig zu sein; anders 
lässt sich Deine Nachfrage nicht erklären.

Phasenschieber S. schrieb:
> Schätzt du die Mitleser so ein, als könnten sie sich aus dem
> Geschriebenen nicht selbst ein Bild machen und bräuchten deine
> Erläuterungen?
>
Wie ist es insoweit um Dich bestellt?
> Du machst dich hier zum Affen.
Wie ist es insoweit um Dich bestellt?

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Letzteres ist barer Undinn; bauordningsrechtliche Vorschriften stehen
> nicht zur Disposition Privater.

Wurde doch garnicht behauptet. Ganz im Gegenteil:

Phasenschieber S. schrieb:
> Dann muss das aber vom Bauträger schon von Anfang an so bestimmt gewesen
> sein und der Verwalter hat sich an die Vorgaben zu halten.

Ich will diese Diskussion mit dir nicht weiter hier ausdehnen, das wäre 
unfair dem TO gegenüber, auch nicht, wenn du sie erzwingen möchtest.

Du taugst nochnichteinmal zum Winkeladvokaten, deshalb treibst du dich 
ja auch in einem Technikforum um.

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Letzteres ist barer Undinn; bauordningsrechtliche Vorschriften stehen
>> nicht zur Disposition Privater.
>
> Wurde doch garnicht behauptet. Ganz im Gegenteil:
> Phasenschieber S. schrieb:
>> Dann muss das aber vom Bauträger schon von Anfang an so bestimmt gewesen
>> sein und der Verwalter hat sich an die Vorgaben zu halten.
>
Du verstehst offenbar nicht einmal Dein eigenes Grschreibsel.
> Ich will diese Diskussion mit dir nicht weiter hier ausdehnen, das wäre
> unfair dem TO gegenüber, auch nicht, wenn du sie erzwingen möchtest.
Unfair dem TO ggü war vor allem die Bezugnahme auf WEG-Verhältnisse, 
wofür kein Grund ersichtlich ist.

Sinnvoll wäre eher gewesen, zu fragen, ob der Vermieter im selben Haus 
wohnt. Hobby- und Stammtisch-Rechtskundigen fällt das leider eher nicht 
ein.

von Bruno V. (bruno_v)


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Percy N. schrieb:
> Sinnvoll wäre eher gewesen, zu fragen, ob der Vermieter im selben Haus
> wohnt.

 der erste Satz der Schilderung:

Stefan M. schrieb:
> Ein älteres Zweifamilienhaus (zwei Mietwohnungen übereinander)

von Percy N. (vox_bovi)


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Bruno V. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Sinnvoll wäre eher gewesen, zu fragen, ob der Vermieter im selben Haus
>> wohnt.
>
> der erste Satz der Schilderung:
> Stefan M. schrieb:
>> Ein älteres Zweifamilienhaus (zwei Mietwohnungen übereinander)

Ja, das ist das Alarmsignsl. Das bedeutet aber nicht, dass der Vermieter 
(immer noch) dort wohnt.

Ansonsten wäre die Geschichte sofort zu Ende.

von Bruno V. (bruno_v)


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Percy N. schrieb:
> Das bedeutet aber nicht, dass der Vermieter (immer noch) dort wohnt.

2 Mietwohnungen in einem 2-Familienhaus heißt für mich, dass 2 von 2 
Wohnungen zur Miete sind.

Und ja, würde der Vermieter dort wohnen, hätte der TO das Problem des 
Drückers nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Bruno V. schrieb:
> 2 Mietwohnungen in einem 2-Familienhaus heißt für mich, dass 2 von 2
> Wohnungen zur Miete sind.
Ok, kann man so verstehen. Aber darauf verlassen?
> Und ja, würde der Vermieter dort wohnen, hätte der TO das Problem des
> Drückers nicht.

Dann würde er dort vermutlich schon lange nicht mehr wohnen ...

von Stefan M. (derwisch)


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Um noch ein paar Details (die anscheinend doch wichtig sind) zu klären.

Es sind tatsächlich zwei Mietwohnungen in denen Mieter wohnen.
Der Vermieter wohnt nicht in diesem Haus, aber nebenan in einem 
Einfamilienhaus.

Das Grundstück des Mietshauses gehört dem Vermieter.

Ein Fremder, der per Klinke durch die (versehentlich) nicht 
verschlossene Kellertür hinein gelangt, könnte die Treppe hochgehen und 
stünde dann im Haus vor den Wohnungen.
Das wäre ja schon allein ein "no go".
Oder er könnte die unverschlossenen Kellerräume plündern.

Der Vermieter meckert aber lieber über die (versehentlich) nicht 
abgeschlossene Kellertür.
Anstatt für ein paar Euro einen Knauf anzubringen.

Die Haupt-Haustür des Hauses hat ja auch einen Knauf und wird von den 
Mietern nur per Schlüssel abgeschlossen, wenn definitiv mal kein Mieter 
zu Hause ist.

Es wäre also für den Vermieter kein Problem, wenn er die Kellertür auf 
den gleichen "Sicherheitsstatus" wie die Haupttür bringt.

Er meckert aber lieber, anstatt mit 15 Euro Ruhe in das Thema zu 
bringen.

Ich hoffe, die Rahmenbedingungen sind jetzt hinreichend erklärt...:-)

: Bearbeitet durch User
von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Stefan M. schrieb:
> Er meckert aber lieber, anstatt mit 15 Euro Ruhe in das Thema zu
> bringen.

ehe du da mit dem Vermieter eine "Prinzipien-Reiterei" um 15 EUR 
anfängst - das du da das OK bekommst, die Garnitur auf eigene Kosten 
auszutauschen wäre keine Option für dich?

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Was steht dszu im Mietvertrag? Was steht dazu in der Hausordnung? Seit 
wann?
Was für Räume befinfen sich im Keller?

Ist das denn wirklich so schwer zu verstehen?

von (prx) A. K. (prx)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Es ist juristisch sehr umstritten, ob in einem Mehrparteienhaus die
> Haustür abgeschlossen werden darf/muss, oder nicht.

Kann es sein, dass es nur nachts und am Wochenende umstritten ist? ;-)

In großem neuen Haus mit vielen Mietern und elektronischer Schließung 
(Funk) gehen wochentags tagsüber die Haustüren automatisch auf.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> In großem neuen Haus mit vielen Mietern und elektronischer Schließung
> (Funk) gehen wochentags tagsüber die Haustüren automatisch auf.

Ohne menschliches Zutun, abgesehen vom Klingeln?

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Ohne menschliches Zutun, abgesehen vom Klingeln?

Definitionssache, weil Näherungssensor. ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Ohne menschliches Zutun, abgesehen vom Klingeln?
>
> Definitionssache, weil Näherungssensor. ;-)

Keyless Come In, ah ja ...

Ganz schön sufwendig, sber wer hat, der hat.

Im Prinzip ist nichts dagegen einzuwenden, wenn zu verkehrsüblichen 
Zeiten der yzugang zum Trepoenhaus allgemein möglich ist. Die 
Schließanlagen sind indoweit netter Luxus.

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> abgesehen vom Klingeln?

Was für manche Menschen gar nicht so einfach ist. Das Haus hat kein 
klassisches Klingelfeld, sondern ein Touchpad, in dem man auswählen 
muss. Bewohner sind mehrheitlich Senioren.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> sondern ein Touchpad, in dem man auswählen
> muss. Bewohner sind mehrheitlich Senioren.

Das klingt nicht zwingend kompatibel ,-))

von Stefan M. (derwisch)


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Percy N. schrieb:
> Was steht dszu im Mietvertrag? Was steht dazu in der Hausordnung? Seit
> wann?

Der Mietvertrag enthält keine Klauseln dazu.

> Was für Räume befinfen sich im Keller?

Abstellräume für die Mieter und eine Waschküche mit Waschmaschinen der 
Mieter (also wie anderswo auch üblich).
>
> Ist das denn wirklich so schwer zu verstehen?

Was?

von Stefan M. (derwisch)


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Wegstaben V. schrieb:
> die Garnitur auf eigene Kosten
> auszutauschen wäre keine Option für dich?

Die Tür ist Eigentum des Vermieters.
Da darf dementsprechend kein Mieter auf eigene Faust basteln.

von Heinrich K. (minrich)


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Der Vermieter sollte einen Knauf anbringen lassen. Natürlich 
fachgerecht, ohne Pfusch, vom Handwerker. Mit Termin, Anfahrtskosten, 
Stundenlohn, Material mit Allgemeinkostenzuschlag (Bestell-, Lager- und 
Entsorgungskosten), Mehrwertsteuer und diese Rechnung dann als 
Instandhaltungskosten "nach penetrantem Mieterwunsch" auf die 
Nebenkosten umlegen.

Sofort wird Mietpartei Nummer Zwei einwenden:"Aber ICH wollte das doch 
gar nicht, der Untermieter wollte das, soll er das doch ALLEINE 
bezahlen, 80 Euro? Nein!!!".

Der Vermieter muss auch keinen "15-Euro-hab-ich-selbst-hingemacht, gegen 
Ihren Willen, Herr Vermieter!"-Pfusch an SEINEM Eigentum dulden.

von Phasenschieber S. (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Kann es sein, dass es nur nachts und am Wochenende umstritten ist? ;-)
>
> In großem neuen Haus mit vielen Mietern und elektronischer Schließung
> (Funk) gehen wochentags tagsüber die Haustüren automatisch auf.

Es gibt um die Frage, ob eine Hauseingangstür per Schlüssel nachts 
abgeschlossen werden muss/soll sehr, sehr viele Streitereien.
Da stehen Sicherheitsempfindungen wegen Einbruchs gegen 
Sicherheitsbedenken in Sachen Brandschutz/Panik/Flucht.

Es gibt dazu keinen Musterprozess und somit keine allgemeingültigen 
Regeln.

Deshalb ist es den Eigentümern/Gemeinschaften überlassen, per 
Hausordnung zu bestimmen, wie zu verfahren ist.

Dies ist aber hier nichteinmal der Fall, hier geht es um eine 
Nebeneingangstür.

Es obliegt einzig dem Eigentümer zu bestimmen, wie dies zu handhaben 
ist.
Wenn das einem Mieter nicht passt, dann bleibt ihm nur, sich eine andere 
Wohnung zu suchen.
Einen Anspruch hat er nicht.

Solche Regelungen stehen auch nie in einem Mietvertrag, denn das 
strittige Objekt ist nicht Gegenstand der Mietsache.

Die Mietwohnung muss durch eine eigene Eingangstür hinreichend 
gesichert/sicherbar sein.

Der Rest ist Allgemeingut.

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Dies ist aber hier nichteinmal der Fall, hier geht es um eine
> Nebeneingangstür.

Immerhin, ein zutreffender Satz in einer Sammlung von Unsinn, 
Halbwahrheiten und irrelevanten Verirrungen.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Hast du Angst ich würde dir die Wurst vom Brot nehmen?

von Percy N. (vox_bovi)


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Mit Sicherheit nicht.

Ich nache mir nur Sorgen, irgend ein argloser Mitmensch könnte Deinen 
grandios vorgetragenen Blödsinn glauben und sich dadurch Nachteile 
einhandeln.

Beitrag #7394773 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Phasenschieber S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Ich nache mir nur Sorgen, irgend ein argloser Mitmensch könnte Deinen
> grandios vorgetragenen Blödsinn glauben und sich dadurch Nachteile
> einhandeln.

Ach, du glaubst wirklich, das würde dir jemand abnehmen?

Wie könnte denn so ein Nachteil aussehen? Ist dir nichts besseres 
eingefallen?

Du erzählst einfach nur Märchen, aber ganz schlechte Märchen, du bist 
ein Märchenonkel 😊

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Heinrich K. schrieb:
> Der Vermieter muss auch keinen "15-Euro-hab-ich-selbst-hingemacht, gegen
> Ihren Willen, Herr Vermieter!"-Pfusch an SEINEM Eigentum dulden.

15 EUR kosten die Standard Beschläge für Feuerschutz-Türen - egal ob von 
Abus oder einem anderen Hersteller. Diese Beschläge sind nach 
irgendeiner DIN Norm gefertigt, und daher von der Material-Ausführung 
erst mal als "wertig" zu verstehen.

Der Austausch einer Drückergarnitur ist vergleichbar aufwändig wie der 
Tausch einer Glühbirne. Man kann auch für den Tausch der Glühbirne einen 
Handwerker kommen lassen. Zwingend notwendig ist es wohl nicht. Aber wir 
wissen nicht, wie der Eigentümer tickt.

"gegen den Willen des Vermieters" wird auch keine schöne Stimmung 
schaffen. Daher ja oben meinen Vorschlag: "Mit der Einwilligung des 
Vermieters".

Zumindest MEIN Vermieter freut sich, wenn ich hier im Haus kaputte 
Birnen wechsele, und er dazu keine Elektriker beauftragen muss.

von Percy N. (vox_bovi)


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Wegstaben V. schrieb:
> Zumindest MEIN Vermieter freut sich, wenn ich hier im Haus kaputte
> Birnen wechsele, und er dazu keine Elektriker beauftragen muss.

Nach der Darstellung des TO dürfte hier bzgl der Türklinke nicht damit 
zu rechnen sein, da der Vermieter am status quo zu hängen scheint.

von Bruno V. (bruno_v)


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Wegstaben V. schrieb:
> Daher ja oben meinen Vorschlag: "Mit der Einwilligung des
> Vermieters".

Irgendwie wissen wir so gar nichts vom Vermieter und vom anderen Mieter. 
Oder warum die Tür offen ist oder offen bleiben soll.

Wenn diese Tür mehrmals täglich gebraucht wird und sie Abends einer 
abschließen soll, dann funktioniert das natürlich nicht.

Wir wissen auch nicht, warum der Vermieter keinen Drücker haben will. 
Möglich wären z.B.:
 - preis
 - senil/schrullig
 - antipathie zum TO
 - der Wunsch nach zugeschlossener Tür nachts

Keiner dieser Gründe wäre mit einer schlüssigen Argumentation zu 
entkräften (maximal wenn Preis, wenn der TO die Kosten des 
Schlüsseldienstes des Vermieters übernimmt)

Den vierten Grund könnte der TO durch ein Drehschloss innen erfüllen, 
worauf er aber nicht eingeht (warum auch immer)

von C. D. (derschmied)


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Bruno V. schrieb:
> Den vierten Grund könnte der TO durch ein Drehschloss innen erfüllen,
> worauf er aber nicht eingeht (warum auch immer)

...weil er hier wenig Bestätigung für seine Rechtsauffassung bekam.

Er pochte auf die "Pflicht des Vermieters" einen Außenbeschlag nach 
seinen laienhaften Vorstellungen anbringen zu müssen. Um sich eine 
Schlüsselumdrehung zu spaten. Dieser Zahn würde ihm gerissen, seither 
schweigt er. Weil:

- schwammige Rechtsgrundlage

- mit einem 15-€-Obi-Teil isses nicht getan

- verwirrende Vielfalt wenig praxistauglicher Tipps

- der üblich vorherrschende Umgangston hier

- und dgl mehr

Gruss, DerSchmied

: Bearbeitet durch User
von Wollvieh W. (wollvieh)


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Peter N. schrieb:
> Jens M. schrieb:
>> Eine nicht abgeschlossene Außentür mit normalem Fallriegel kann man mit
>> einem besseren Stück Plastik in 10 Sekunden spurlos entriegeln, Klinke
>> hin oder her.
>
> Ich frage mich immer wieder, wie das funktionieren soll.
> Die Plastikkarte muß dazu mindestens einmal um 90° gebogen werden und
> dann muß man die Schräge des Schnappers erwischen, wobei die aber
> normalerweise ca. 1mm aus dem Schloß raussteht...

Nachdem ich mal meine Wohnungstür zugezogen hatte, ohne den Schlüssel 
dabeizuhaben, konnte ich sie mit dem halbalten Personalausweis (der in 
dünne Folie eingeschweißte) binnen einer halben Minute öffnen. Ohne jede 
vorherige Übung. Der Perso war danach zwar etwas verknüllt, aber die 
nächsten wenigen Jahre seiner Gültigkeit hat es niemanden gestört.

Aus dem Vorfall gelernt habend habe ich mir dann ein Stück 
Schnellhefterfolie zurechtgelegt, die aber eine andere Zusammensetzung 
hatte. Mit dem habe ich dann einige Jahre später eine Ewigkeit 
gebraucht, bis die Tür aufwar. Bevor ich einen Schlüsseldienst geholt 
hätte, hätte ich sie aber eher eingetreten oder mit einem Kanaldeckel 
eingeschmissen, wäre viel billiger.

Wenn ich mal viel Zeit und Lust habe, probiere ich so einen dünnen 
Wurstteller aus, ob der dem damaligen Perso nahekommt.

An einer (Metall-)Haustür ab den ca. 70er Jahren dürfte das eher gar 
nicht funktionieren, weil die im Unterschied zu hundert Jahre alten 
Eichentüren überlappende Falze und Dichtgummis drin hat.

von Heinrich K. (minrich)


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Stefan M. schrieb:
> Der Hausbesitzer und Vermieter beschwert sich dann, dass die Tür wieder
> einmal nicht abgeschlossen wurde.

Was? Der Vermieter beschwert sich wieder und wieder darüber, daß die 
Türe zum wieder- und wiederholten Male nicht abgeschlossen wurde? Na, 
deeer traut sich was!

Stefan M. schrieb:
> Die Aussenklinke könnte vom Vermieter
> ... getauscht werden.
> Wird aber -trotz Hinweisen darauf- nicht gemacht.

Trotz mehrfacher Hinweise tut der Vermieter einfach nicht, was der TO 
will. Belehrungsresisten, dieser Vermieter.

Der TO ist ziemlich sicher selbst einer der Mieter, während sich die 
zweite Mietpartei beim Nachbarn beschwert, dass TO schon wieder nicht 
die Kellertür verschlossen hat. Der Nachbar ist ja der Vermieter. Eine 
direkte Kommunikation zwischen den Mietparteien gibt es schon lange 
nicht mehr 😄🤣🤭🐇🧚‍♀️

Hier haben wir den Querulant als TO, der sich selbst an keinerlei Regeln 
oder Absprachen hält, dem Vermieter aber Vorschriften machen will.

Nee, Spass...

: Bearbeitet durch User
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