Moin,
ich habe keinen Schimmer von der Thematik, möchte allerdings versuche eine Idee zu entwickeln und brauche dafür eure Unterstützung.
Ich wohne im zweiten Stock. Im zweiten Kellergeschoss, also insgesamt 5 Stockwerke zwischen meiner Wohnung und dem Kellerabteil, möchte ich eine Überwachungskamera installieren. Vorweg: Fragen zum Datenschutz o. ä. werden erst mal ignoriert, Stichwort: Mehrparteienhaus. Dazwischen befindet sich natürlich eine Wohnungstür und eine Brandschutztür. Das Kellerabteil liegt auf der gegenüberliegenden Hausseite. In der Weite sind wir also bei etwa 10 und in der Höhe bei etwa 12 Meter. Die Stromversorgung einer etwaigen Kamera kann über 230 Volt realisiert werden.
Wäre es möglich, die Kamera (Sender) im Kellerabteil zu installieren und dann das Bild über Funk zum Empfänger in meiner Wohnung zu übertragen? Ist die Reichweite mit den dazwischenliegenden Decken überhaupt per Funk realisierbar? Es wäre zwar nur die Brandschütztür und die Wohnungstür zu überwinden, da anschließend das Treppenhaus beginnt. Wenn das nicht realisierbar ist, was wären mögliche Alternativen?
Abschließend noch die Anforderungen an die Kamera. Die Kamera soll bei einem Signal aufnehmen, bspw. bei Einschalten des Kellerlichts. Die Aufnahme soll gespeichert werden. Eine Infrarotsicht ist optional. Wenn ja, soll die Kamera jederzeit ansteuerbar sein, auch ohne Kellerlicht. Wenn die Kamera aufnimmt, soll der Empfänger das Bild wiedergeben. Wie geschrieben, die Kamera muss mit 230 Volt laufen. Auch darf die Kamera nicht größer als ein handelsüblicher Bewegungsmelder sein.
Wäre es möglich, die Kamera (Sender) im Kellerabteil zu installieren und
dann das Bild über Funk zum Empfänger in meiner Wohnung zu übertragen?
Ist die Reichweite mit den dazwischenliegenden Decken überhaupt per Funk
realisierbar?
Unwahrscheinlich, Geschossdecken sind aus Stahlbeton, da gibt es meist schon mit 1 Geschoss selbst bei 2,4 GHz Probleme. Wenn der Vermieter mitspielt wäre eine Verbindung über den Versorgungsschacht zu überlegen.
Wäre es möglich, die Kamera (Sender) im Kellerabteil zu installieren und
dann das Bild über Funk zum Empfänger in meiner Wohnung zu übertragen?
Ich habe bei meiner Verwandten eine WLAN-Kamera in den Keller installiert. Ob WLAN geht hab ich einfach getestet indem ich mein Smartphone mit ihrem Netz verbunden habe und schaute ob im Keller noch Empfang war. 1 Strich.
WLAN-Kameras haben aber meistens externe Antennen mit besserem Wirkungsgrad, hat also prima funktioniert.
Denke aber an das Persönlichkeitsrecht! Auch Diebe haben ein Recht auf Datenschutz. Sie hat zwar Ihre Alu-Felgen wieder, aber zusätzlich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen den Datenschutz. Ihre Anwältin hat aber ein Schlupfloch: Es wird nur bei Ereignissen aufgezeichnet. Also bei Bewegung. Somit ist es nicht mehr anlasslos, wie es auch vom Gesetz gefordert wird.
Wäre es möglich, die Kamera (Sender) im Kellerabteil zu installieren und
dann das Bild über Funk zum Empfänger in meiner Wohnung zu übertragen?
Ist die Reichweite mit den dazwischenliegenden Decken überhaupt per Funk
realisierbar?
Spräche etwas dagegen, das mal auszuprobieren?
Grundsätzlich nicht. Ich wollte vorab überhaupt die Realisierbarkeit abklopfen.
Die meisten Kameras haben neben WiFi auch einen LAN-Anschluß.
Wenn dein Kellerraum über den gleichen Stromzähler wie deine Wohnung versorgt wird, dann würde sich PLC anbieten.
Ebenso verfügen die meisten Überwachungakameras über Bewegungserkennung und machen Fotos. Dazu ist nachts auch ein integrierter Infrarot-Scheinwerfer aktiv.
Ich habe meine Kameras, z.B. so eingestellt, daß sie bei Bewegungserkennung 3 Photos in Serie auf meinem Fritz-NAS ablegen.
Morgens kann ich mir dann die Photos anschauen. Da waren schon einige Überraschungen dabei.
Denke aber an das Persönlichkeitsrecht! Auch Diebe haben ein Recht auf
Datenschutz. Sie hat zwar Ihre Alu-Felgen wieder, aber zusätzlich eine
Anzeige wegen Verstoßes gegen den Datenschutz. Ihre Anwältin hat aber
ein Schlupfloch: Es wird nur bei Ereignissen aufgezeichnet. Also bei
Bewegung. Somit ist es nicht mehr anlasslos, wie es auch vom Gesetz
gefordert wird.
Wollte ich eigentlich nicht diskutieren, aber der Hinweis bei bestimmten Ereignissen war interessant. Das ist ja auch meine Anforderung nur bei Ereignissen aufzuzeichnen.
Ich habe meine Kameras, z.B. so eingestellt, daß sie bei
Bewegungserkennung 3 Photos in Serie auf meinem Fritz-NAS ablegen.
Morgens kann ich mir dann die Photos anschauen. Da waren schon einige
Überraschungen dabei.
Das glaube ich :D
Ein LAN Anschluss ist leider nicht möglich. Eine Alternative wäre noch am Stromkasten, der sich im selben Kellerabteil befindet einen WLAN Router zu installieren. Das wäre aber ein Unding, da ich da eigentlich nichts verloren habe. Ziehen wir dennoch diese Möglichkeit in Betracht, könnte dann eine WLAN Kamera installiert werden und ich kann über das Stromnetz das Signal bei mir in der Wohnung abgreifen. So realisiere ich auch WLAN im privaten Kellerabteil ein Stockwerk darüber.
Wo nimmst du denn den Strom für die Kamera her?
Ich nehme an, daß du in dem Kellerraum eine Steckdose hast?
Wenn ja, dann musst du sowieso von der Steckdose zur Kamera "fahren", dann kannst du auch ein LAN-Kabel bis zur Steckdose parallel legen.
Mehr wäre nicht notwendig.
Ihre Anwältin hat aber
ein Schlupfloch: Es wird nur bei Ereignissen aufgezeichnet. Also bei
Bewegung. Somit ist es nicht mehr anlasslos, wie es auch vom Gesetz
gefordert wird.
und genauso darf man auch Dashcams betreiben.
keine Daueraufnahme, resp -speicherung,
sondern nur durch "Nottaste" oder G-Shock getriggert.
Es gibt dort bereits 230 Volt. Ein Verlegen weiterer Kabel ist nicht
möglich.
Weißt du denn überhaupt was ich mit PLC meine?
Wenn es 230V gibt, dann hast du doch den Weg in deine Wohnung!
Nope, steht noch auf meiner Agenda zur Recherche. Die 230 Volt sind nicht an meinen Zähler gebunden. Daher kann ich ein mögliches Signal nicht in meiner Wohnung empfangen.
Die 230 Volt sind nicht an meinen Zähler gebunden.
hmmm...wer zahlt dann die Stromrechnung?
Aber okay, wenn das ausgeschlossen werden muss, dann isses halt so.
Dann bleibt dir ja nurnoch eine Option: Du musst das mit Funk einfach ausprobieren. Da hilft dir auch kein Orakel weiter.
Was soll das bringen das im WLAN zu haben.
Kleine Wildkamera kaufen und die unauffällig anbringen.
Dann hast du später Beweisbilder.
Oder willst du ein privates SEK bilden und in dem Moment wo jemand in deinem Keller ist die Bedrohung dauerhaft beseitigen?
Was gibt es denn für Lösungen per Funk? Hat jemand eine Empfehlung?
Da gibt es keine Lösung zum aussuchen. Das funktioniert, oder eben nicht, das musst du ausprobieren.
Wäre es Freifeld, könnte man es mit Richtantennen probieren, aber innerhalb von Gebäuden kannst du Richtantennen vergessen.
Die Stromnetzverkabelung ist für HF, zu der auch
Powerline gehört, ein komplett undefiniertes Gebilde.
So ist es und gerade in einem Mehrparteiengebäude laufen die Stromleitungen über lange Distanzen parallel, sodaß es sehr wahrscheinlich ist, daß es zu einer ausreichenden Kopplung für PLC kommt.
Ich würde jedenfalls der PLC erheblich größere Chancen einräumen, als einer Funkverbindung durch mehrere Decken und Wände.
Ich würde jedenfalls der PLC erheblich größere Chancen einräumen, als
einer Funkverbindung durch mehrere Decken und Wände
Sehe ich auch so bzw. die Diskussion eher unnötig, da es nur noch Mutmaßungen sind. Die Kamera brauchst/willst du eh, also hol dir eine die auch gleich einen LAN Anschluss und WLan hat. Dann teste das mit Wlan, was aber ziemlich sicher nicht funktionieren wird. Dann bestellst du dir ein einfaches Powerline-Starter-Set (gibtst so ab ~60 €) und testest das.
Sie hat zwar Ihre Alu-Felgen wieder, aber zusätzlich eine Anzeige wegen
Verstoßes gegen den Datenschutz. Ihre Anwältin hat aber ein Schlupfloch:
Es wird nur bei Ereignissen aufgezeichnet. Also bei Bewegung. Somit ist
es nicht mehr anlasslos, wie es auch vom Gesetz gefordert wird.
Das kann ich so nicht nachvollziehen. In ihrem privaten Bereich (Wohnung, privates Kellerabteil) kann sie aufzeichen, was ihr Freude macht; anwesende Dritte (Gäste) müssen allerdings informiert und grds einverstanden sein. Einen Anlass braucht sie dafür nicht.
Im öffentlichen Raum sind Aufzeichnungen hingegen grds unzulässig; da hilft auch nicht ein beliebiger Anlass wie zB Anwesenheit von Personen: wenn sich nichts tut, ist auch eine Rechtsverletzung unwahrscheinlich. Bestimmte konkrete Anlässe können alkerdings rechtfertigend wirken.
Könnte es sein, dass in dem von Dir beschriebenen Fall nicht nur das private Kellerabteil, sondern auch Teile des sonstigen *gemeinschaftlichen) Kellers von der Aufzeichnung erfasst wurden?