Forum: Haus & Smart Home Frage zu Überwachungskamera im Kellerabteil


von Tobias (tobias_b397)


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Moin,
ich habe keinen Schimmer von der Thematik, möchte allerdings versuche 
eine Idee zu entwickeln und brauche dafür eure Unterstützung.

Ich wohne im zweiten Stock. Im zweiten Kellergeschoss, also insgesamt 5 
Stockwerke zwischen meiner Wohnung und dem Kellerabteil, möchte ich eine 
Überwachungskamera installieren. Vorweg: Fragen zum Datenschutz o. ä. 
werden erst mal ignoriert, Stichwort: Mehrparteienhaus. Dazwischen 
befindet sich natürlich eine Wohnungstür und eine Brandschutztür. Das 
Kellerabteil liegt auf der gegenüberliegenden Hausseite. In der Weite 
sind wir also bei etwa 10 und in der Höhe bei etwa 12 Meter. Die 
Stromversorgung einer etwaigen Kamera kann über 230 Volt realisiert 
werden.

Wäre es möglich, die Kamera (Sender) im Kellerabteil zu installieren und 
dann das Bild über Funk zum Empfänger in meiner Wohnung zu übertragen? 
Ist die Reichweite mit den dazwischenliegenden Decken überhaupt per Funk 
realisierbar? Es wäre zwar nur die Brandschütztür und die Wohnungstür zu 
überwinden, da anschließend das Treppenhaus beginnt. Wenn das nicht 
realisierbar ist, was wären mögliche Alternativen?

Abschließend noch die Anforderungen an die Kamera. Die Kamera soll bei 
einem Signal aufnehmen, bspw. bei Einschalten des Kellerlichts. Die 
Aufnahme soll gespeichert werden. Eine Infrarotsicht ist optional. Wenn 
ja, soll die Kamera jederzeit ansteuerbar sein, auch ohne Kellerlicht. 
Wenn die Kamera aufnimmt, soll der Empfänger das Bild wiedergeben. Wie 
geschrieben, die Kamera muss mit 230 Volt laufen. Auch darf die Kamera 
nicht größer als ein handelsüblicher Bewegungsmelder sein.

Ich danke euch.

Gruß

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Tobias schrieb:
> Wäre es möglich, die Kamera (Sender) im Kellerabteil zu installieren und
> dann das Bild über Funk zum Empfänger in meiner Wohnung zu übertragen?
> Ist die Reichweite mit den dazwischenliegenden Decken überhaupt per Funk
> realisierbar?

Spräche etwas dagegen, das mal auszuprobieren?

von Stephan S. (uxdx)


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Unwahrscheinlich, Geschossdecken sind aus Stahlbeton, da gibt es meist 
schon mit 1 Geschoss selbst bei 2,4 GHz Probleme. Wenn der Vermieter 
mitspielt wäre eine Verbindung über den Versorgungsschacht zu überlegen.

von Jens K. (jensky)


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Tobias schrieb:
> Wäre es möglich, die Kamera (Sender) im Kellerabteil zu installieren und
> dann das Bild über Funk zum Empfänger in meiner Wohnung zu übertragen?

Ich habe bei meiner Verwandten eine WLAN-Kamera in den Keller 
installiert. Ob WLAN geht hab ich einfach getestet indem ich mein 
Smartphone mit ihrem Netz verbunden habe und schaute ob im Keller noch 
Empfang war. 1 Strich.
WLAN-Kameras haben aber meistens externe Antennen mit besserem 
Wirkungsgrad, hat also prima funktioniert.

Denke aber an das Persönlichkeitsrecht! Auch Diebe haben ein Recht auf 
Datenschutz. Sie hat zwar Ihre Alu-Felgen wieder, aber zusätzlich eine 
Anzeige wegen Verstoßes gegen den Datenschutz. Ihre Anwältin hat aber 
ein Schlupfloch: Es wird nur bei Ereignissen aufgezeichnet. Also bei 
Bewegung. Somit ist es nicht mehr anlasslos, wie es auch vom Gesetz 
gefordert wird.

von Tobias (tobias_b397)


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Wegstaben V. schrieb:
> Tobias schrieb:
>> Wäre es möglich, die Kamera (Sender) im Kellerabteil zu installieren und
>> dann das Bild über Funk zum Empfänger in meiner Wohnung zu übertragen?
>> Ist die Reichweite mit den dazwischenliegenden Decken überhaupt per Funk
>> realisierbar?
>
> Spräche etwas dagegen, das mal auszuprobieren?

Grundsätzlich nicht. Ich wollte vorab überhaupt die Realisierbarkeit 
abklopfen.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Die meisten Kameras haben neben WiFi auch einen LAN-Anschluß.
Wenn dein Kellerraum über den gleichen Stromzähler wie deine Wohnung 
versorgt wird, dann würde sich PLC anbieten.

Ebenso verfügen die meisten Überwachungakameras über Bewegungserkennung 
und machen Fotos. Dazu ist nachts auch ein integrierter 
Infrarot-Scheinwerfer aktiv.

Ich habe meine Kameras, z.B. so eingestellt, daß sie bei 
Bewegungserkennung 3 Photos in Serie auf meinem Fritz-NAS ablegen.
Morgens kann ich mir dann die Photos anschauen. Da waren schon einige 
Überraschungen dabei.

von Tobias (tobias_b397)


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Jens K. schrieb:
> Denke aber an das Persönlichkeitsrecht! Auch Diebe haben ein Recht auf
> Datenschutz. Sie hat zwar Ihre Alu-Felgen wieder, aber zusätzlich eine
> Anzeige wegen Verstoßes gegen den Datenschutz. Ihre Anwältin hat aber
> ein Schlupfloch: Es wird nur bei Ereignissen aufgezeichnet. Also bei
> Bewegung. Somit ist es nicht mehr anlasslos, wie es auch vom Gesetz
> gefordert wird.

Wollte ich eigentlich nicht diskutieren, aber der Hinweis bei bestimmten 
Ereignissen war interessant. Das ist ja auch meine Anforderung nur bei 
Ereignissen aufzuzeichnen.

von Tobias (tobias_b397)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Ich habe meine Kameras, z.B. so eingestellt, daß sie bei
> Bewegungserkennung 3 Photos in Serie auf meinem Fritz-NAS ablegen.
> Morgens kann ich mir dann die Photos anschauen. Da waren schon einige
> Überraschungen dabei.

Das glaube ich :D

Ein LAN Anschluss ist leider nicht möglich. Eine Alternative wäre noch 
am Stromkasten, der sich im selben Kellerabteil befindet einen WLAN 
Router zu installieren. Das wäre aber ein Unding, da ich da eigentlich 
nichts verloren habe. Ziehen wir dennoch diese Möglichkeit in Betracht, 
könnte dann eine WLAN Kamera installiert werden und ich kann über das 
Stromnetz das Signal bei mir in der Wohnung abgreifen. So realisiere ich 
auch WLAN im privaten Kellerabteil ein Stockwerk darüber.

von Jens K. (jensky)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Da waren schon einige
> Überraschungen dabei.

Möchtest du uns die Überraschungen nicht auch teilen? ;-)

von Phasenschieber S. (Gast)


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Tobias schrieb:
> Ein LAN Anschluss ist leider nicht möglich.

Wo nimmst du denn den Strom für die Kamera her?
Ich nehme an, daß du in dem Kellerraum eine Steckdose hast?

Wenn ja, dann musst du sowieso von der Steckdose zur Kamera "fahren", 
dann kannst du auch ein LAN-Kabel bis zur Steckdose parallel legen.
Mehr wäre nicht notwendig.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Jens K. schrieb:
> Möchtest du uns die Überraschungen nicht auch teilen? ;-)

Gerne, dazu als Beispiel nur zwei Bilder :-)

BTW: Ich hoffe, damit nicht die Rechte von Reh und Marder verletzt zu 
haben ;-)

von Jens K. (jensky)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Gerne, dazu als Beispiel nur zwei Bilder :-)

Das Reh ist wirklich eine Überraschung!

von Phasenschieber S. (Gast)


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Jens K. schrieb:
> Das Reh ist wirklich eine Überraschung!

Ja, das hat mich sehr überrascht und da die Kamera immer 3 Bilder in 
Serie macht und weil es so selten ist, im Anhang noch die beiden anderen 
Bilder.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Warum muss es WLAN sein?
Es gibt ja auch batteriebetriebene Wildkameras,
die "Ereignisse" im Gerät selbst (auf Speicherkarte) speichern.

Jens K. schrieb:
> Ihre Anwältin hat aber
> ein Schlupfloch: Es wird nur bei Ereignissen aufgezeichnet. Also bei
> Bewegung. Somit ist es nicht mehr anlasslos, wie es auch vom Gesetz
> gefordert wird.

und genauso darf man auch Dashcams betreiben.
keine Daueraufnahme, resp -speicherung,
sondern nur durch "Nottaste" oder G-Shock getriggert.

von Jens K. (jensky)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Ja, das hat mich sehr überrascht

Steht ein Pils im Wald, kommt ein Reh vorbei und trinkt es aus :-)

von Tobias (tobias_b397)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Wo nimmst du denn den Strom für die Kamera her?
> Ich nehme an, daß du in dem Kellerraum eine Steckdose hast?

Es gibt dort bereits 230 Volt. Ein Verlegen weiterer Kabel ist nicht 
möglich.

von Tobias (tobias_b397)


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Phasenschieber S. schrieb:
> BTW: Ich hoffe, damit nicht die Rechte von Reh und Marder verletzt zu
> haben ;-)

Ich denke, wenn die beiden es nicht einklagen, sollte es keine Probleme 
geben ;-)

von Phasenschieber S. (Gast)


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Nochmal zum Thema: Den Weg über die Steckdose in die Wohnung per PLC, 
finde ich im Mehrparteienhaus am einfachsten.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Tobias schrieb:
> Es gibt dort bereits 230 Volt. Ein Verlegen weiterer Kabel ist nicht
> möglich.

Weißt du denn überhaupt was ich mit PLC meine?

Wenn es 230V gibt, dann hast du doch den Weg in deine Wohnung!

von Tobias (tobias_b397)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Tobias schrieb:
>> Es gibt dort bereits 230 Volt. Ein Verlegen weiterer Kabel ist nicht
>> möglich.
>
> Weißt du denn überhaupt was ich mit PLC meine?
>
> Wenn es 230V gibt, dann hast du doch den Weg in deine Wohnung!

Nope, steht noch auf meiner Agenda zur Recherche. Die 230 Volt sind 
nicht an meinen Zähler gebunden. Daher kann ich ein mögliches Signal 
nicht in meiner Wohnung empfangen.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Tobias schrieb:
> Die 230 Volt sind nicht an meinen Zähler gebunden.

hmmm...wer zahlt dann die Stromrechnung?

Aber okay, wenn das ausgeschlossen werden muss, dann isses halt so.
Dann bleibt dir ja nurnoch eine Option: Du musst das mit Funk einfach 
ausprobieren. Da hilft dir auch kein Orakel weiter.

von Tobias (tobias_b397)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Tobias schrieb:
>> Die 230 Volt sind nicht an meinen Zähler gebunden.
>
> hmmm...wer zahlt dann die Stromrechnung?
>

Das war nicht Gegenstand meiner Frage ;-). Alle am Ende.

Was gibt es denn für Lösungen per Funk? Hat jemand eine Empfehlung?

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Phasenschieber S. schrieb:
> hmmm...wer zahlt dann die Stromrechnung?

Die Mietergemeinschaft, die auch den Strom für Treppenhaus- und 
Kellerbeleuchtung bezahlt.

von G. K. (zumsel)


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von Udo S. (urschmitt)


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Was soll das bringen das im WLAN zu haben.
Kleine Wildkamera kaufen und die unauffällig anbringen.
Dann hast du später Beweisbilder.
Oder willst du ein privates SEK bilden und in dem Moment wo jemand in 
deinem Keller ist die Bedrohung dauerhaft beseitigen?

von Phasenschieber S. (Gast)


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Tobias schrieb:
> Was gibt es denn für Lösungen per Funk? Hat jemand eine Empfehlung?

Da gibt es keine Lösung zum aussuchen. Das funktioniert, oder eben 
nicht, das musst du ausprobieren.
Wäre es Freifeld, könnte man es mit Richtantennen probieren, aber 
innerhalb von Gebäuden kannst du Richtantennen vergessen.

Udo S. schrieb:
> Was soll das bringen das im WLAN zu haben.

Man will ja auchmal live nachschauen, eventuell auch mal vom Urlaubsort 
schauen, ob zu Hause alles noch in Ordnung ist.

Ich jedenfalls, schaue regelmäßig meine Videostreams....auch vom 
Urlaubsort.

Achso ja, ich betreibe 4 Kameras.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Tobias schrieb:
> Die 230 Volt sind
> nicht an meinen Zähler gebunden.

OK.

> Daher kann ich ein mögliches Signal nicht in meiner Wohnung empfangen.

Vermutet oder probiert? Die Stromnetzverkabelung ist für HF, zu der auch 
Powerline gehört, ein komplett undefiniertes Gebilde.

Also nicht von vornherein unmöglich, sondern testen.

von Bernhard S. (gmb)


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Manfred P. schrieb:
> Die Stromnetzverkabelung ist für HF, zu der auch
> Powerline gehört, ein komplett undefiniertes Gebilde.

Das ist aber auch ein sehr guter Grund, keine HF drauf zu geben.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Manfred P. schrieb:
> Die Stromnetzverkabelung ist für HF, zu der auch
> Powerline gehört, ein komplett undefiniertes Gebilde.

So ist es und gerade in einem Mehrparteiengebäude laufen die 
Stromleitungen über lange Distanzen parallel, sodaß es sehr 
wahrscheinlich ist, daß es zu einer ausreichenden Kopplung für PLC 
kommt.

Ich würde jedenfalls der PLC erheblich größere Chancen einräumen, als 
einer Funkverbindung durch mehrere Decken und Wände.

von Christian W. (orikson)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Ich würde jedenfalls der PLC erheblich größere Chancen einräumen, als
> einer Funkverbindung durch mehrere Decken und Wände

Sehe ich auch so bzw. die Diskussion eher unnötig, da es nur noch 
Mutmaßungen sind. Die Kamera brauchst/willst du eh, also hol dir eine 
die auch gleich einen LAN Anschluss und WLan hat. Dann teste das mit 
Wlan, was aber ziemlich sicher nicht funktionieren wird. Dann bestellst 
du dir ein einfaches Powerline-Starter-Set (gibtst so ab ~60 €) und 
testest das.

von Tobias (tobias_b397)


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Udo S. schrieb:
> Oder willst du ein privates SEK bilden und in dem Moment wo jemand in
> deinem Keller ist die Bedrohung dauerhaft beseitigen?

Warum nicht? Naja zumindest im juristisch erlaubten Rahmen.

von Tobias (tobias_b397)


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Manfred P. schrieb:
> Tobias schrieb:
>> Die 230 Volt sind
>> nicht an meinen Zähler gebunden.
>
> OK.
>
>> Daher kann ich ein mögliches Signal nicht in meiner Wohnung empfangen.
>
> Vermutet oder probiert? Die Stromnetzverkabelung ist für HF, zu der auch
> Powerline gehört, ein komplett undefiniertes Gebilde.
>
> Also nicht von vornherein unmöglich, sondern testen.

Willst du damit sagen, ein nicht über meinen Zähler laufendes Signal 
könnte auch bei mir in der Wohnung empfangen werden?

von Phasenschieber S. (Gast)


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Tobias schrieb:
> Willst du damit sagen, ein nicht über meinen Zähler laufendes Signal
> könnte auch bei mir in der Wohnung empfangen werden?

Ja

von Sebastian W. (wangnick)


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Tobias schrieb:
> Willst du damit sagen, ein nicht über meinen Zähler laufendes Signal
> könnte auch bei mir in der Wohnung empfangen werden?

Gut möglich. Versuch es aber zunächst an derselben Phase wie im Keller.

LG, Sebastian

von E34 L. (nostalgiker)


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Schonmal an Umziehen gedacht? Bei dem Vertrauen in die Nachbarn...

Beitrag #7410395 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Phasenschieber S. (Gast)


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Manuel schrieb im Beitrag #7410395:
> Hallo,

Hallo,

sieht so aus als wäre ChatGPT außer Kontrolle geraten und hat sich hier 
als User angemeldet 🤣

von Percy N. (vox_bovi)


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Jens K. schrieb:
> Sie hat zwar Ihre Alu-Felgen wieder, aber zusätzlich eine Anzeige wegen
> Verstoßes gegen den Datenschutz. Ihre Anwältin hat aber ein Schlupfloch:
> Es wird nur bei Ereignissen aufgezeichnet. Also bei Bewegung. Somit ist
> es nicht mehr anlasslos, wie es auch vom Gesetz gefordert wird.

Das kann ich so nicht nachvollziehen. In ihrem privaten Bereich 
(Wohnung, privates Kellerabteil) kann sie aufzeichen, was ihr Freude 
macht; anwesende Dritte (Gäste) müssen allerdings informiert und grds 
einverstanden sein. Einen Anlass braucht sie dafür nicht.

Im öffentlichen Raum sind Aufzeichnungen hingegen grds unzulässig; da 
hilft auch nicht ein beliebiger Anlass wie zB Anwesenheit von Personen: 
wenn sich nichts tut, ist auch eine Rechtsverletzung unwahrscheinlich. 
Bestimmte konkrete Anlässe können alkerdings rechtfertigend wirken.

Könnte es sein, dass in dem von Dir beschriebenen Fall nicht nur das 
private Kellerabteil, sondern auch Teile des sonstigen 
*gemeinschaftlichen) Kellers von der Aufzeichnung erfasst wurden?

von E34 L. (nostalgiker)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Manuel schrieb im Beitrag #7410395:
>> Hallo,
>
> Hallo,
>
> sieht so aus als wäre ChatGPT außer Kontrolle geraten und hat sich hier
> als User angemeldet 🤣

Irgendwann gibts den Saarland-GPT:

"Ei hanneresem gesaat dasser doo net eenfach so filme darf?"

;)

von Michi S. (mista_s)


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Percy N. schrieb:
> anwesende Dritte (Gäste) müssen allerdings informiert und
> grds einverstanden sein.

Vermutlich fehlts am Einverständnis der Diebe oder deren Lesekompetenz.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Moin,
ich habe keinen Schimmer von der Thematik, möchte allerdings versuche
eine Idee zu entwickeln und brauche dafür eure Unterstützung.

Oweia, das ist wohl jede Hilfe fehl!

von Motopick (motopick)


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> Oweia, das ist wohl jede Hilfe fehl!

Die Uschies sind schlimmer, als die unangemeldeten Gaeste frueher.

von Tobias (tobias_b397)


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Cha-woma M. schrieb:
> Moin,
> ich habe keinen Schimmer von der Thematik, möchte allerdings versuche
> eine Idee zu entwickeln und brauche dafür eure Unterstützung.
>
> Oweia, das ist wohl jede Hilfe fehl!

Ich habe schon mit Schwachköpfen wie dir gerechnet. Tut mir leid, kein 
Verständnis dafür.

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