Frage zu Überwachungskamera im Kellerabteil

#7409580
Lesenswert?

Moin, ich habe keinen Schimmer von der Thematik, möchte allerdings versuche eine Idee zu entwickeln und brauche dafür eure Unterstützung.

Ich wohne im zweiten Stock. Im zweiten Kellergeschoss, also insgesamt 5 Stockwerke zwischen meiner Wohnung und dem Kellerabteil, möchte ich eine Überwachungskamera installieren. Vorweg: Fragen zum Datenschutz o. ä. werden erst mal ignoriert, Stichwort: Mehrparteienhaus. Dazwischen befindet sich natürlich eine Wohnungstür und eine Brandschutztür. Das Kellerabteil liegt auf der gegenüberliegenden Hausseite. In der Weite sind wir also bei etwa 10 und in der Höhe bei etwa 12 Meter. Die Stromversorgung einer etwaigen Kamera kann über 230 Volt realisiert werden.

Wäre es möglich, die Kamera (Sender) im Kellerabteil zu installieren und dann das Bild über Funk zum Empfänger in meiner Wohnung zu übertragen? Ist die Reichweite mit den dazwischenliegenden Decken überhaupt per Funk realisierbar? Es wäre zwar nur die Brandschütztür und die Wohnungstür zu überwinden, da anschließend das Treppenhaus beginnt. Wenn das nicht realisierbar ist, was wären mögliche Alternativen?

Abschließend noch die Anforderungen an die Kamera. Die Kamera soll bei einem Signal aufnehmen, bspw. bei Einschalten des Kellerlichts. Die Aufnahme soll gespeichert werden. Eine Infrarotsicht ist optional. Wenn ja, soll die Kamera jederzeit ansteuerbar sein, auch ohne Kellerlicht. Wenn die Kamera aufnimmt, soll der Empfänger das Bild wiedergeben. Wie geschrieben, die Kamera muss mit 230 Volt laufen. Auch darf die Kamera nicht größer als ein handelsüblicher Bewegungsmelder sein.

Ich danke euch.

Gruß

#7409588
Lesenswert?

Tobias schrieb:

Wäre es möglich, die Kamera (Sender) im Kellerabteil zu installieren und dann das Bild über Funk zum Empfänger in meiner Wohnung zu übertragen?

Ich habe bei meiner Verwandten eine WLAN-Kamera in den Keller installiert. Ob WLAN geht hab ich einfach getestet indem ich mein Smartphone mit ihrem Netz verbunden habe und schaute ob im Keller noch Empfang war. 1 Strich. WLAN-Kameras haben aber meistens externe Antennen mit besserem Wirkungsgrad, hat also prima funktioniert.

Denke aber an das Persönlichkeitsrecht! Auch Diebe haben ein Recht auf Datenschutz. Sie hat zwar Ihre Alu-Felgen wieder, aber zusätzlich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen den Datenschutz. Ihre Anwältin hat aber ein Schlupfloch: Es wird nur bei Ereignissen aufgezeichnet. Also bei Bewegung. Somit ist es nicht mehr anlasslos, wie es auch vom Gesetz gefordert wird.

#7409589
Lesenswert?

Wegstaben V. schrieb:

Tobias schrieb:

Wäre es möglich, die Kamera (Sender) im Kellerabteil zu installieren und dann das Bild über Funk zum Empfänger in meiner Wohnung zu übertragen? Ist die Reichweite mit den dazwischenliegenden Decken überhaupt per Funk realisierbar?

Spräche etwas dagegen, das mal auszuprobieren?

Grundsätzlich nicht. Ich wollte vorab überhaupt die Realisierbarkeit abklopfen.

Gast #7409592
Lesenswert?

Die meisten Kameras haben neben WiFi auch einen LAN-Anschluß. Wenn dein Kellerraum über den gleichen Stromzähler wie deine Wohnung versorgt wird, dann würde sich PLC anbieten.

Ebenso verfügen die meisten Überwachungakameras über Bewegungserkennung und machen Fotos. Dazu ist nachts auch ein integrierter Infrarot-Scheinwerfer aktiv.

Ich habe meine Kameras, z.B. so eingestellt, daß sie bei Bewegungserkennung 3 Photos in Serie auf meinem Fritz-NAS ablegen. Morgens kann ich mir dann die Photos anschauen. Da waren schon einige Überraschungen dabei.

#7409594
Lesenswert?

Jens K. schrieb:

Denke aber an das Persönlichkeitsrecht! Auch Diebe haben ein Recht auf Datenschutz. Sie hat zwar Ihre Alu-Felgen wieder, aber zusätzlich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen den Datenschutz. Ihre Anwältin hat aber ein Schlupfloch: Es wird nur bei Ereignissen aufgezeichnet. Also bei Bewegung. Somit ist es nicht mehr anlasslos, wie es auch vom Gesetz gefordert wird.

Wollte ich eigentlich nicht diskutieren, aber der Hinweis bei bestimmten Ereignissen war interessant. Das ist ja auch meine Anforderung nur bei Ereignissen aufzuzeichnen.

#7409601
Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:

Ich habe meine Kameras, z.B. so eingestellt, daß sie bei Bewegungserkennung 3 Photos in Serie auf meinem Fritz-NAS ablegen. Morgens kann ich mir dann die Photos anschauen. Da waren schon einige Überraschungen dabei.

Das glaube ich :D

Ein LAN Anschluss ist leider nicht möglich. Eine Alternative wäre noch am Stromkasten, der sich im selben Kellerabteil befindet einen WLAN Router zu installieren. Das wäre aber ein Unding, da ich da eigentlich nichts verloren habe. Ziehen wir dennoch diese Möglichkeit in Betracht, könnte dann eine WLAN Kamera installiert werden und ich kann über das Stromnetz das Signal bei mir in der Wohnung abgreifen. So realisiere ich auch WLAN im privaten Kellerabteil ein Stockwerk darüber.

Gast #7409603
Lesenswert?

Tobias schrieb:

Ein LAN Anschluss ist leider nicht möglich.

Wo nimmst du denn den Strom für die Kamera her? Ich nehme an, daß du in dem Kellerraum eine Steckdose hast?

Wenn ja, dann musst du sowieso von der Steckdose zur Kamera "fahren", dann kannst du auch ein LAN-Kabel bis zur Steckdose parallel legen. Mehr wäre nicht notwendig.

(Firma: FULL PALATINSK) Persönliche Seite #7409636
Lesenswert?

Warum muss es WLAN sein? Es gibt ja auch batteriebetriebene Wildkameras, die "Ereignisse" im Gerät selbst (auf Speicherkarte) speichern.

Jens K. schrieb:

Ihre Anwältin hat aber ein Schlupfloch: Es wird nur bei Ereignissen aufgezeichnet. Also bei Bewegung. Somit ist es nicht mehr anlasslos, wie es auch vom Gesetz gefordert wird.

und genauso darf man auch Dashcams betreiben. keine Daueraufnahme, resp -speicherung, sondern nur durch "Nottaste" oder G-Shock getriggert.

#7409891
Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:

Tobias schrieb:

Es gibt dort bereits 230 Volt. Ein Verlegen weiterer Kabel ist nicht möglich.

Weißt du denn überhaupt was ich mit PLC meine?

Wenn es 230V gibt, dann hast du doch den Weg in deine Wohnung!

Nope, steht noch auf meiner Agenda zur Recherche. Die 230 Volt sind nicht an meinen Zähler gebunden. Daher kann ich ein mögliches Signal nicht in meiner Wohnung empfangen.

Gast #7409900
Lesenswert?

Tobias schrieb:

Die 230 Volt sind nicht an meinen Zähler gebunden.

hmmm...wer zahlt dann die Stromrechnung?

Aber okay, wenn das ausgeschlossen werden muss, dann isses halt so. Dann bleibt dir ja nurnoch eine Option: Du musst das mit Funk einfach ausprobieren. Da hilft dir auch kein Orakel weiter.

Gast #7409979
Lesenswert?

Tobias schrieb:

Was gibt es denn für Lösungen per Funk? Hat jemand eine Empfehlung?

Da gibt es keine Lösung zum aussuchen. Das funktioniert, oder eben nicht, das musst du ausprobieren. Wäre es Freifeld, könnte man es mit Richtantennen probieren, aber innerhalb von Gebäuden kannst du Richtantennen vergessen.

Udo S. schrieb:

Was soll das bringen das im WLAN zu haben.

Man will ja auchmal live nachschauen, eventuell auch mal vom Urlaubsort schauen, ob zu Hause alles noch in Ordnung ist.

Ich jedenfalls, schaue regelmäßig meine Videostreams....auch vom Urlaubsort.

Achso ja, ich betreibe 4 Kameras.

Gast #7410133
Lesenswert?

Manfred P. schrieb:

Die Stromnetzverkabelung ist für HF, zu der auch Powerline gehört, ein komplett undefiniertes Gebilde.

So ist es und gerade in einem Mehrparteiengebäude laufen die Stromleitungen über lange Distanzen parallel, sodaß es sehr wahrscheinlich ist, daß es zu einer ausreichenden Kopplung für PLC kommt.

Ich würde jedenfalls der PLC erheblich größere Chancen einräumen, als einer Funkverbindung durch mehrere Decken und Wände.

#7410286
Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:

Ich würde jedenfalls der PLC erheblich größere Chancen einräumen, als einer Funkverbindung durch mehrere Decken und Wände

Sehe ich auch so bzw. die Diskussion eher unnötig, da es nur noch Mutmaßungen sind. Die Kamera brauchst/willst du eh, also hol dir eine die auch gleich einen LAN Anschluss und WLan hat. Dann teste das mit Wlan, was aber ziemlich sicher nicht funktionieren wird. Dann bestellst du dir ein einfaches Powerline-Starter-Set (gibtst so ab ~60 €) und testest das.

#7410295
Lesenswert?

Manfred P. schrieb:

Tobias schrieb:

Die 230 Volt sind nicht an meinen Zähler gebunden.

OK.

Daher kann ich ein mögliches Signal nicht in meiner Wohnung empfangen.

Vermutet oder probiert? Die Stromnetzverkabelung ist für HF, zu der auch Powerline gehört, ein komplett undefiniertes Gebilde.

Also nicht von vornherein unmöglich, sondern testen.

Willst du damit sagen, ein nicht über meinen Zähler laufendes Signal könnte auch bei mir in der Wohnung empfangen werden?

Beitrag #7410395 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7410415
Lesenswert?

Jens K. schrieb:

Sie hat zwar Ihre Alu-Felgen wieder, aber zusätzlich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen den Datenschutz. Ihre Anwältin hat aber ein Schlupfloch: Es wird nur bei Ereignissen aufgezeichnet. Also bei Bewegung. Somit ist es nicht mehr anlasslos, wie es auch vom Gesetz gefordert wird.

Das kann ich so nicht nachvollziehen. In ihrem privaten Bereich (Wohnung, privates Kellerabteil) kann sie aufzeichen, was ihr Freude macht; anwesende Dritte (Gäste) müssen allerdings informiert und grds einverstanden sein. Einen Anlass braucht sie dafür nicht.

Im öffentlichen Raum sind Aufzeichnungen hingegen grds unzulässig; da hilft auch nicht ein beliebiger Anlass wie zB Anwesenheit von Personen: wenn sich nichts tut, ist auch eine Rechtsverletzung unwahrscheinlich. Bestimmte konkrete Anlässe können alkerdings rechtfertigend wirken.

Könnte es sein, dass in dem von Dir beschriebenen Fall nicht nur das private Kellerabteil, sondern auch Teile des sonstigen *gemeinschaftlichen) Kellers von der Aufzeichnung erfasst wurden?

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren