Hallo, ich habe eine Frage zu einem Thema, bei dem ich mich persönlich nicht wirklich gut auskenne (**hust**) und ich zwei drastisch unterschiedliche Aussagen von zwei Fachfirmen habe. Die Situation: Wir möchten gerne ein (offiziell angemeldetes) "Balkon"kraftwerk aufrüsten. Geplant sind 3 bis 4 kWp. Das BKW ist via Wielandsteckdose, einzeln abgesichert an eine Unterverteilung (Garage, separater RCD) an der vom Netzbetreiber geforderten Einspeisephase angeschlossen. Die Verkabelung zw. UV und BKW ist durchgängig 2,5mm². Die UV ist über 5x6mm² im Hauptverteilerkasten (eigener Lastschalter mit Schmelzsicherungen 3x32A) angeschlossen. Dann kommt direkt der Zweiwegezähler und direkt der Hausanschlusskasten. Die Hütte ist BJ 83. Der eine Betrieb: Das ist so OK, würde man heute so nicht mehr machen aber es kann so bleiben, auch für die aufgerüstete Solaranlage. Der andere Betrieb: Da muss beginnend vom HAK verpflichtend ein Überspannungsschutz, ein SLS und noch vieles mehr rein... (Faktisch: kompletter Neuaufbau und Neuabnahme der Hauptverteilung vom HAK an... °_O what?) Was zum Kübel stimmt denn nun? Danke im Voraus, Stefan
Also erstens möchtest Du nicht wirklich 3..4kWp auf Balkonkraftwerk-Basis und -Regularien aufbauen. Das passt einfach nicht zusammen, egal ob Du 20 Nanowechselrichter einsetzt oder einen großen mit 4kW. Zweitens reißen 4kW die 16A, spätestens da ist Schluss mit lustig. Das muss schon ordentlich verkabelt und natürlich fest angeschlossen werden. Ob 2,5mm² ausreichen hängt von der Länge des Kabels ab und wie es verlegt ist. Und immer dran denken, nicht alles was mit viel Hühneraugen zukneifen evtl. gerade noch so zulässig ist, ist auch sinnvoll. Gerade noch so zulässig bringt nichts, wenn man später nur Probleme beim Betrieb der Anlage hat. Das dann aufkommende laute Geschrei des Kunden würde ich mir als Installationsbetrieb nicht antun und solche "3..4kWp Balkonkraftwerks-Experten"-Aufträge einfach erst gar nicht annehmen.
Die aussage von Betrieb 2 trifft zu, wenn der zählerplatz nicht mehr den Anforderungen genügt. neuer zählerplatz bringt auch Überspannungsschutz, Apz platz und SlS nach TAB mit sich.
Stefan F. schrieb: > Was zum Kübel stimmt denn nun? Überspannungsschutzforderung stimmt. SLS vielleicht nicht, aber eine laientrennbare Abschaltvorrichtung.
Tja - und das ist meiner Meinung nach ein großes Hindernis für die gewünschte Energiewende im Bestand. Riesige Kosten - und daher keine PV -wegen überzogener Nachrüstverpflichtungen. Habe das selbe Problem im Elternhaus. Extra mit dem verantwortlichen des EVUs gesprochen. Da wird auch die Montage eines neuen Zweirichtungszählers verweigert. Hier beinhaltet der Zählerschrank auch gleich alle Sicherungsautomaten und FIs, zwei Zähler, ein Tarifschaltgerät... Für gut 200m2. Da kostet allein das Material für den neuen Schrank um die 3000 - 4000Euro. Und eigentlich gibt es eine dicke 10 oder gar 16mm2 Leitung die an einer 32A CEE Dose endet und entsprechend umgenutzt werden könnte. Und im Zählerschrank wär auch noch Platz für Überspannungsschutz. Ich vermute, dass den EVUs diese Hemmnisse sehr recht sind, da sie ja bei PV Anlagen unter 30kWp die Netzerverstärkung nicht auf die einzelnen Nutzer umlegen dürfen. Da war in der Vergangenheit jede nicht errichtet Anlage mehr Gewinn .. Vg
Maik .. schrieb: > Tja - und das ist meiner Meinung nach ein großes Hindernis für die > gewünschte Energiewende im Bestand. > Riesige Kosten - und daher keine PV -wegen überzogener > Nachrüstverpflichtungen. Na ja, für Balkonsolar sollte wie EU weit üblich die vorhandene Installation ja reichen, daher dort auch die Leistungsbegrenzung. Bei potenteren Anlagen ist eine Installateurspflicht ja sinnvoll, ein Überspannungsschutz schützt vor teurem Verlust sowohl des Wechselrichters als auch der Hauselektrik wenn mal der SLS fliegt oder der Bagger das Netz kappt und der WR Lastabwurf bekommt. Aber man muss nie die vorhandene Installation ersetzen, man kann immer das Neu Geforderte nur für das Neue hinzubauen, auch ganz woanders hin wenn der Platz nicht reicht. Dass man das vielleicht nicht immer will, steht auf einem anderen Blatt.
Hey Laberer - es stimmt mal wieder wie so oft nicht - was Du schreibst. Glaubst Du das wirklich? Woher kommt dieses regelmäsig gepostet Halb- und Falschwissen? Hast Du kein schlechtes Gewissen, dass Du mit dem Stuß anderen Menschen Schaden zufügen könntest? ---- Das Energieversorgungsunternehmen wird keinen Zweirichtungszähler statt dem vorherigen Einrichtungszähler einbauen - wenn Dein Zählerplatz nicht den aktuellen TAB genügt. Vielleicht für kleinst Balkonsolar - aber bei schon etwas größeren - nix. Und die entsprechenden geforderten Umbauten insbesonders im Zähler/ Virzählerbereich kann man in einer Altinstallation mit vertretbarem Aufwand oft kaum oder gar nicht nachrüsten. Ich habe das als Elektroingenieur hier mit dem konzessionierten Elektrikermeister und dem EVU - Verantwortlichen durchdiskutiert. Anderslautenden echten und ggfs. belegbaren Erfahrungen zum Thema stehe ich sehr offen gegenüber.
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Maik .. schrieb: > Das Energieversorgungsunternehmen wird keinen Zweirichtungszähler statt > dem vorherigen Einrichtungszähler einbauen Selbstverständlich wird es das. Woher kommt deine hanebüchene Desinformationskampagne ? Der Wechsel eines Zählers, auf moderne Messeinrichtung oder Zweitarifzähler oder sonstwas, ist keine erheblicher Änderung der Anlage und zieht somit keine komplette Neuinstallation - ach was, Haus abreissen und Neubau weil die alte Nische zu schmal für das geforderte 3-Feld war, zudem kein 1.2m Platz davor war und zudem noch in einem Fluchtweg lag - nach sich. EVU sind schon verpflichtet, Zähler im Bestand zu tauschen wenn die Eichfrist abgelaufen oder die Gesetze modernere Messeinrichtungen fordern. Also erzähle hier keinen vom Pferd. Dass der Weg den der Strom zur neuen Erweiterung nimmt den aktuellen Anforderungen, was Leiterquerschnitt, Abschaltbarkeit, FI, Überspannungsschutz ggf. NA Schutz anlagt genügen muss, klar, aber der Altbestand der schon da war darf so bleiben, notfalls kommt ein zweiter Kasten in den Stall.
Lieber Laberkopp, Hast Du das- oder jemand in Deinem näheren Umfeld - schon erfolgreich ohne Mogeleien durchgeführt? Tausch Einrichtungszähler in Zweirichtungszähler in Altanlage vor 1990 mit Anlagenerweiterung in Form Einbau einer PV im Bereich um 0,8..30kWp Ohne Kompletterneuerung des Zählerplatzes? Oder ist Dein Erfahrungsschatz rein theoretischer Natur? Ich würde da ja auch pragmatische Lösungen bevorzugen - sehe da aber Probleme in Form der TAB. ---- Vielleicht habe ich hier den bösestmöglichen VNB und die schlimmsten Quasiebehördenleute dort? Unsere ortsansässigen Elektrobetriebe schimpfen über die Regulierungswut und deren Pingeligkeit bei den Anforderungen am die Zählerplätze.
Die AR-N4100 gilt. In ganz Deutschland. Für jede Neuanlage. Aber: was eine Neuanlage bzw. eine „wesentliche Änderung“ ist entscheiden die VNB bzw. deren konzessionierte Elektriker. Und dabei gibt es himmelweite Unterschiede. Insofern ist es tatsächlich so: eine Frage, zwei Antworten. Wenn der „billigere“ wirklich in diesem Versorgungsgebiet konzessioniert ist, geht das dann auf seine Kappe. Dann wäre er aber üblicherweise auch selbst berechtigt den Zähler zu wechseln. Der VNB würde die Anlage nie zu sehen bekommen weil er sich zu Recht auf den Eli vor Ort verlässt.
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Maik .. schrieb: > Lieber Laberkopp, > Hast Du das- oder jemand in Deinem näheren Umfeld - schon erfolgreich > ohne Mogeleien durchgeführt? Tausch Einrichtungszähler in > Zweirichtungszähler in Altanlage vor 1990 mit Anlagenerweiterung in Form > Einbau einer PV im Bereich um 0,8..30kWp > Ohne Kompletterneuerung des Zählerplatzes? Laberkopp hat doch nichts Gegenteiliges behauptet? Bei Balkon PV wird der Zähler ohne wenn und aber getauscht. Egal wie die Bestandsanlage aussieht. Und bei großer PV hat Laberkopp geschrieben: > Dass der Weg den der Strom zur neuen Erweiterung nimmt den aktuellen > Anforderungen, was Leiterquerschnitt, Abschaltbarkeit, FI, > Überspannungsschutz ggf. NA Schutz anlagt genügen muss, klar, aber der > Altbestand der schon da war darf so bleiben, notfalls kommt ein zweiter > Kasten in den Stall. D.h. zweiter, neuer Zählerplatz nach aktueller Verordnung, der alte wird daran angeschlossen und zu einem Verteiler degradiert.
Thomas R. schrieb: > Wenn der „billigere“ wirklich in diesem Versorgungsgebiet konzessioniert > ist, geht das dann auf seine Kappe. Dann wäre er aber üblicherweise auch > selbst berechtigt den Zähler zu wechseln. Der VNB würde die Anlage nie > zu sehen bekommen weil er sich zu Recht auf den Eli vor Ort verlässt. Beide Betriebe sind beim VNB als "zählerwechselbefugt" eingetragen... Deswegen bin ich ja so irritiert. Stefan
Melde eine Balkonsolaranlage an, warte auf den Zählerwechsel und melde dann um auf < 30kW.
Rüdiger B. schrieb: > Melde eine Balkonsolaranlage an, warte auf den Zählerwechsel und melde > dann um auf < 30kW. <25kW weil das eine übliche Grenze für die Forderung nach zusätzlichem Einbau eines Rundsteuerempfängers zur Steuerung der Einspeiseleistung des WR ist. Das willst du nicht wirklich: kostet Gebühren bzw. sogar eigene Beschaffung und holt den VNB ins Haus
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Maik .. schrieb: > Lieber Laberkopp, > Hast Du das- oder jemand in Deinem näheren Umfeld - schon erfolgreich > ohne Mogeleien durchgeführt? Tausch Einrichtungszähler in > Zweirichtungszähler in Altanlage vor 1990 mit Anlagenerweiterung in Form > Einbau einer PV im Bereich um 0,8..30kWp > Ohne Kompletterneuerung des Zählerplatzes? bei mir haben sie von sich aus vor 4 Jahren den alten Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung getauscht Will man das selber anstosen - es muss kein SLS sein, NH reicht auch, aber alles davor werden sie nicht akzeptieren Der Tip mit dem Balkonkraftwerk ist richtig - da werden sie auch so den Zähler tauschen, dann ist er halt da
Ben B. schrieb: > Zweitens reißen 4kW die 16A, spätestens da ist Schluss mit lustig. Stefan F. schrieb: > Die Verkabelung zw. UV und BKW ist durchgängig 2,5mm². 2,5mm² darf man, unter berücksichtigung der Leitungslänge, bei nur zwei belasteten Adern locker mit 20A absichern. Im übrigen hätte ich ganz praktische Zweifel daran, dass eine 4KW-Last einen 16A Automaten jemals zum Auslösen bringt...
Heinz R. schrieb: > Der Tip mit dem Balkonkraftwerk ist richtig - da werden sie auch so den > Zähler tauschen, dann ist er halt da Und dann? Wenn man mehr ranhängt, dann fällt es halt irgendwann auf! Und wenn ein Installateur die Anlage anmeldet, dann gibt er ggü. dem VNB entsprechende Erklärungen ab. Und wenn dann etwas passiert, dann ist der Installateur in der Verantwortung. Ich hab schon Anlagen mit Hauptschalter gesehen, da ist es beim Schalten zum Lichtbogen gekommen, da konnte der Anlagenbetreiber froh sein das ihm nichts passiert ist. So ein SLS vor dem Zähler hat schon seine Vorteile z.B. im Vergleich mit Neozedsicherungen, vorallem eben für elektrotechnische Laien!
Michael H. schrieb: > D.h. zweiter, neuer Zählerplatz nach aktueller Verordnung, der alte wird > daran angeschlossen und zu einem Verteiler degradiert. Entweder das, oder einfacher: der alte Zähler wird durch einen Zweirichtungszähler getauscht, das passt schon rein, vermutlich steckt da sowieso schon ein moderner Ersatz des alten Ferraris drin, und wenn die zusätzlichen Bauteile wie Überspannungsschutz und FI nicht mehr in den Kasten passen sollten, bekommen sie eben einen Extra-Kasten auf dem Weg zum WR. Es gibt KEINE Anforderung, bei einem Zählerwechsel oder einer Erweiterung des Inhalts der Verteilung gleich einen neuen Kasten nach aktueller TAB einzubauen, auch ältere TAB Vorschriften waren ja dafür ausgelegt, Platz für Erweiterungen und Nachrüstungen zu haben. So lange die neuen Teile reinpassen, gibt es KEINEN Grund (und keine Vorschrift) einen neuen Kasten nach aktueller TAB einbauen zu müssen. Die Nachrüstung einer PV ist auch keine wesentliche Änderung. Na gut, vielleicht für den einreihigen Mietwohnungszähler. dass PV oder Wallboxen die Characteristik der Bezugsanlage von haushaltsüblichen Aussetzbetrieb zur Dauerstromanlage wird, und daher dickere Leitungsquerschnitte oder reduzierte Belastbarkeit erforderlich wird, hat und kann ein Elektriker sicherstellen. Leider sind die meisten Elektriker dumm wie Bohnenstroh und verstehen die Gründe für manche Verbote nicht, z.B. dass sie die mit 50A abgesicherte 10mm2 Zuleitung entweder durch 16mm2 ersetzen müssen oder auf 32A reduzieren müssen, wenn eine Wallbox oder potente PV dazu kommt, weil eben der Wechsel von AB zu DB stattfindet.
Michael B. schrieb: > Es gibt KEINE Anforderung, bei einem Zählerwechsel oder einer > Erweiterung des Inhalts der Verteilung gleich einen neuen Kasten nach > aktueller TAB einzubauen, auch ältere TAB Vorschriften waren ja dafür > ausgelegt, Platz für Erweiterungen und Nachrüstungen zu haben. So lange > die neuen Teile reinpassen, gibt es KEINEN Grund (und keine Vorschrift) > einen neuen Kasten nach aktueller TAB einbauen zu müssen. Vorallem gibt es keine allgemeingültige Aussage, da es nicht nur einen alten Zählerschrank gibt, sondern viele verschiedene Bauarten - und formen. Zwischen aktuellen Zählerschränken hin zur Mamorzählertafel liegt einfach einiges dazwischen. Ich habe aber auch schon genügend ältere Zählerschränke gesehen, die bis zur letzten TE vollgestopft waren. Und leider, das ist auch Fakt ist noch ziemlich viel alter Schrott im oder am Netz. Normzählertafeln mit keinerlei Abschaltmöglichkeit vor dem Zähler z.B.
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