Impressumspflicht - reicht das hier? [link inside]

OP #7488901
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Moin,

muss ein Forum wie das im folgenden Link gezeigte ein Impressum führen?

https://www.boote-forum.de/index.php

Auf den ersten Blick & Klick ist keines zu finden. Wenn man dann die "Datenschutzerklärung" unten rechts anklickt kommt einen als Impressum betitelter Text.

Hintergrund meiner Frage: dieses Forum bietet seit kurzem gegen Geld eine werbefreie Version an. Damit ist doch ein gewerblicher Charakter gegeben, oder irre ich mich da?

Volmur

#7489090
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Lothar M. schrieb:

Volker schrieb:

Auf den ersten Blick & Klick ist keines zu finden.

Ich sehe da nach einem einzigen Klick auf "Datenschutzerklärung" das hier:

https://www.boote-forum.de/impressum.html

Ich glaube, dass man damit auch vor Gericht problemlos durchkommen würde. Aber man müsste die jetzt halt einfach mal abmahnen...

Darf aber wohl eben nicht in der Datenschutzerklärung "versteckt" sein. Wäre mir da nicht so sicher dass das ohne Probleme so durchgeht.

Moderator Persönliche Seite #7489136
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Flo schrieb:

Darf aber wohl eben nicht in der Datenschutzerklärung "versteckt" sein.

Und, was passiert dann, wenn überhaupt? Ein Ordnungsgeld von 50 Euro?

Es ist völlig unklar, was der TE überhaupt will. Die Urheberschaft ist am Ende klar erkennbar. Ist doch völlig anders als der Typ neulich hier, der data mining über dieses Forum betreibt, sich aber strikt weigert, überhaupt nur ein Impressum anzugeben. Stattdessen ist er lieber ins Dark^H^H^H^HTOR-Netz gegangen damit.

#7489146
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Jörg W. schrieb:

Flo schrieb:

Darf aber wohl eben nicht in der Datenschutzerklärung "versteckt" sein.

Und, was passiert dann, wenn überhaupt? Ein Ordnungsgeld von 50 Euro?

Es ist völlig unklar, was der TE überhaupt will. Die Urheberschaft ist am Ende klar erkennbar. Ist doch völlig anders als der Typ neulich hier, der data mining über dieses Forum betreibt, sich aber strikt weigert, überhaupt nur ein Impressum anzugeben. Stattdessen ist er lieber ins Dark^H^H^H^HTOR-Netz gegangen damit.

Ich habe nur geschrieben was die Meinung von Juristen zum Thema ist.

OP #7489255
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Moin,

den Eingangspost hat wohl keiner richtig gelesen. Dort schrieb ich dass ein kostenpflichtiger Service angeboten wird. Da ich beim Thema Geld gerne etwas vorsichtiger bin wollte ich einen Blick ins Impressum werfen. Das Forum an sich ist nicht zu beanstanden, sehr lange "am Markt" mit einem für ein deutsches Forum starken Mitgliederzahl. Nein, es ist ist meine Webseite/Forum. Nein, ich will niemanden "ans Bein pissen". Aber wenn ds kein deutscher Adressat benannt wird, sondern lediglich eine vage Angabe eines osteuropäischen Technikdienstleisters werde ich misstrauisch.

Volmur

Moderator Persönliche Seite #7489257
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Volker schrieb:

Dort schrieb ich dass ein kostenpflichtiger Service angeboten wird.

Das ist für die Impressumspflicht so ziemlich irrelevant. Auch ohne so einen Service würde sie in diesem Fall recht sicher bestehen.

Mal ehrlich: wenn sie den Link "Datenschutzerklärung&Impressum" statt nur "Datenschutzerklärung" benennen würden, wäre nicht einmal mehr diese Formalie zu beanstanden.

Inwiefern du nun einem gebührenpflichtigen Service auf einer ausländischen Webseite traust, musst du eh selbst für dich entscheiden – Impressum hin und her.

#7489262
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Ich sehe nicht, dass das Impressum versteckt ist, es entspricht nur nicht ganz den Deutschen Vorschriften. Impressum und Datenschutzerklärung auf einer Seite ist kein Problem, das ist auch zulässig. Man macht zwei Schaltflächen, eine für Impressum und eine für Datenschutzerklärung. Dann setzt man eine entsprechende Sprungmarke. Optisch könnte man noch etwas machen, damit sich das Impressum etwas abhebt und klarer von der Datenschutzerklärung getrennt wirkt, dann kann es auch auf einer Seite bleiben. Zwei Seiten wären aber besse, frisst ja keinen Speicherplatz.

BTW: Der "Disclaimer" ist m.E. ein bisschen zu kurz gefasst.

#7489298
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Volker schrieb:

Aber wenn ds kein deutscher Adressat benannt wird, sondern lediglich eine vage Angabe eines osteuropäischen Technikdienstleisters werde ich misstrauisch.

Jörg W. schrieb:

Inwiefern du nun einem gebührenpflichtigen Service auf einer ausländischen Webseite traust, musst du eh selbst für dich entscheiden – Impressum hin und her.

Das Einzige, was da beunruhigen könnte, ist die Rechtsform der GmbH bzw UG (nicht offensichtlich unterscheidbar bei OÜ) bei Haftungsumfang ab 2.500 Euro selbst bei voller Einlage. Das dürfte eher für Werbekunden interessant sein.

Um Beträge in welcher Größenordnung bist Du denn besorgt?

René H. schrieb:

Ich sehe nicht, dass das Impressum versteckt ist, es entspricht nur nicht ganz den Deutschen Vorschriften.

Die Angabe einer vertretungsberechtigten natürlichen Person bzw deren Unterlassung ist eher keine Petitesse. Das gleiche gilt hinsichtlich der Registereintragung.

#7489978
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Volker schrieb:

Hallo, der Administrator der Webseite hat sich gemeldet und die Verschleierung seiner Indentität zugegeben, da er von gesperrten Usern Drohungen erhalten hat. Demnach ist die genannte estnische Kapitalgesellschaft der Betreiber der Webseite. Volmur

Menschlich natürlich verständlich, aber wie sieht sowas rechtlich gesehen aus?

(Firma: Hobbytheoretiker) #7490109
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Flo schrieb:

Menschlich natürlich verständlich, aber wie sieht sowas rechtlich gesehen aus?

Nicht zulässig. Das hiesige Recht erlaubt sogar vor solche Seiten zu blocken und zu sperren. Wenn es eine Seite mit politischen Inhalt wäre, würde regelmäßig nichts passieren, wenn diese politisch nicht rechts von links stehen würde.

#7490288
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René H. schrieb:

Flo schrieb:

aber wie sieht sowas rechtlich gesehen aus?

Wenn die Anschrift ladungsfähig ist, ist alles gut.

Nö. Ausgehend von deutschem Recht löse man sich von Wunschvorstellungen und lese stattdessen

"Telemediengesetz (TMG) § 5 Allgemeine Informationspflichten (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen, 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, 3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, 4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer, ..."

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

Darauf war aber oben schon hingewiesen worden.

#7490451
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Davon mal ab, eine estnische Kapitalgesellschaft kann KEIN deutsches Recht aufgezwungen werden. Egal ob die nun eine .de Domain nutzen oder ein Deutschsprachiges Forum betreiben. Es gibt zwischen Estland und Deutschland kein Rechtsabkommen. Einzig das Estnische Recht ist dort durchsetzbar, und ich glaube nicht, das es dort ein Impressumspflicht wie in Deutschland gibt.

#7490486
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Rene K. schrieb:

Davon mal ab, eine estnische Kapitalgesellschaft kann KEIN deutsches Recht aufgezwungen werden. Egal ob die nun eine .de Domain nutzen oder ein Deutschsprachiges Forum betreiben.

Hmmm...

Es gibt zwischen Estland und Deutschland kein Rechtsabkommen.

Meines Wissens (bitte korrigiere mich, wenn ich flashc liege) ist dieses Estland ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) und verpflichtet, europäisches Recht in die nationale Gesetzgebung zu übernehmen...

Einzig das Estnische Recht ist dort durchsetzbar, und ich glaube nicht, das es dort ein Impressumspflicht wie in Deutschland gibt.

Ja, das... ist jetzt ein bisschen blöd, bitte entschuldige. Denn diese "Impressumspflicht" ist gar keine deutsche Besonderheit, stattdessen ist sie sogar geltendes EU-Recht nach der "E-Commerce-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG", siehe dort Artikel 5. Oh!

Ganz grundsätzlich würde ich aber mal davon ausgehen, daß eine estnische Kapitalgesellschaft völlig berechtigt ist, eine Webseite anzubieten, die sich an Menschen in Deutschland wendet. Europäischer Binnenmarkt und so, warum nicht? Andererseits gibt es auch in Estland Handelsregister mit ladungsfähigen Adressen [5] und so...

Okay, wir wissen nicht, wie engagiert europäische Rechtsvorschriften in einem Estland durchgesetzt werden, das seit knapp 20 Jahren Mitglied der Europäischen Union ist, auch wenn meine persönliche Erfahrungen aus der Arbeit mit estnischen Stellen in der Betrugsprävention sehr gute sind.

[1] https://hecht.net/link/201604.html [2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/NIM/?uri=celex:32000L0031 [3] https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2000/31/oj [4] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0031&qid=1693603570054 [5] https://www.rik.ee/en/e-business-register

#7490488
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Michael W. schrieb:

René H. schrieb:

Die Seite richtet sich an Deutsche in Deutschland. Somit hat der Betreiber sich an deutsches Recht zu halten, unabhängig vom Wohnaufenthalt.

Träum weiter.

https://www.aufrecht.de/urteile/telekommunikation/lg-frankfurt-am-main-urteil-vom-28-maerz-2003-az-3-12-o-15102-anbieterkennzeichnung

Rene K. schrieb:

Einzig das Estnische Recht ist dort durchsetzbar, und ich glaube nicht, das es dort ein Impressumspflicht wie in Deutschland gibt.

Artt 3, 5 e-commerce-RL. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32000L0031&from=DE

Siehe auch

https://hecht.net/link/201604.html#:~:text=Nach%20Art.,Anbieter%20ein%20Impressum%20bereitzustellen%20haben.

#7490491
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#7490498
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Sheeva P. schrieb:

Magst Du dem juristisch ungebildeten Pöbel bitte noch erklären, was der Jurist unter "geschäftsmäßig" versteht?

Geschäftsmäßig ist jede Seite, die sich nicht nur an einen kleinen Nutzerkreis wendet, mit der die Möglichkeit besteht, Einnahmen zu generieren, die aber nicht gewerblich ist. Geschäftsmäßig sind die allermeisten privaten Homepages, Seiten von Vereinen, etc. pp. "Rein privat" gibt es so gut wie nicht (das wäre z.B. eine Seite, auf der man einem kleinen Kreis Familienbilder zeigt). "Geschäftsmäßig" ist aber nicht gesetzlich definiert.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7490550
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René H. schrieb:

... ist jede Seite, ...

Jeder Seite, der diese Abfrage aufgedrückt wurde, unterliegt diesen rechtlichen Forderungen.

Grundlegendes zu den Gesetzen: https://www.ihk-muenchen.de/dsgvo-datenschutz-webseite/

Bei Nichtbefolgung wird zuerst dieses versucht durchzusetzen: https://dsgvo-gesetz.de/themen/bussgelder-strafen/

Und wenn das nicht fruchtet, dann sollen die Provider die Seiten blockieren: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitalisierung/Internet/Netzneutralitaet/DNSsperren/artikel.html

Wer dem nicht folgen will und aus dem Weg gehen will, dem bleibt nur übrig seine Seiten für Zugriffe aus Europa/Deutschland zu sperren und anzuzeigen, diese Seite kann aus rechtlichen Gründen in Ihrem Land nicht angezeigt werden.

Angehängte Dateien:
#7490612
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Dieter D. schrieb:

Wer dem nicht folgen will und aus dem Weg gehen will, dem bleibt nur übrig seine Seiten für Zugriffe aus Europa/Deutschland zu sperren und anzuzeigen, diese Seite kann aus rechtlichen Gründen in Ihrem Land nicht angezeigt werden.

Wie sieht das eigentlich mit diesen "Friss oder stirb" Cookie Bannern aus? Dachte da war mal was dass es eine Option zum ablehnen geben muss ohne die Website einfach zu verlassen...

#7490991
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Flo schrieb:

Wie sieht das eigentlich mit diesen "Friss oder stirb" Cookie Bannern aus? Dachte da war mal was dass es eine Option zum ablehnen geben muss ohne die Website einfach zu verlassen...

Dafür würde es im Prinzip ausreichen, den Button anders zu beschriften, zB "Ablehnen und zurück". Oder ihn ganz wegzulassen ...

Die Evolution geht immer den sparsamsten Weg 😁

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