Hallo, wollte gestern im Toom-Baumarkt eine 11kg Flasche leihen, ich muss hören, geht nur im Tausch gegen eine leere Flasche (???) Also wollte ich eine Flasche kaufen. Geht auch nicht, denn Eigentumsflaschen "gibt es nicht mehr" (Zitat). Zum ersten Mal erlebe ich, dass einer Nachfrage kein Angebot mehr gegenüber steht. Also der Bäcker backt kein Brot mehr. Seltsamerweise kann man im Internet Eigentumsflaschen kaufen: https://gase-kaufen.de/gasflaschen/568-propangasflasche-11-kg-grau-eigentum-gefuellt-4260509846455.html Ist das bei euren Baumärkten auch so? Gustav
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Gustav K. schrieb: > Ist das bei euren Baumärkten auch so? Meine Frau führt bei uns im Dorf einen sehr großen Gemischtwarenladen (ähnlich eines Baumarktes) sie Vertreibt Propangas von ProGas - dort gibt es auch nur noch im Tausch - selbst die grauen Einwegflaschen gibt es nicht mehr - aber schon gut nen Jahr schon nicht. Wird von ProGas so vorgeschrieben. Beruflich habe ich viel mit Linde zu tun. Kann da ja mal nachfragen.
Ja, ist hier bei Globus genauso. Da ist sogar bloß ein Tausch-Automat, da kann man auch nicht mehr mit den Angestellten diskutieren. Ich nehme an, letztes Jahr hat der Hamster-Deutsche zu viele Flaschen gehamstert, dann waren die irgendwann alle.
Gustav K. schrieb: > Ist das bei euren Baumärkten auch so? Natürlich nicht. Es gibt Pfandflaschen, bei deren Rückgabe man sein Geld zurück bekommt https://www.hornbach.de/p/propan-11-kg-fuellung-pfandflasche/3766210/ und Nutzungsflaschen als Eigentum bei dem du zwar die Flasche tauschen kannst, aber letztlich 55€ verlierst https://www.hornbach.de/p/propan-11-kg-fuellung-nutzungsflasche/3629310/
Michael B. schrieb: > Es gibt Pfandflaschen, bei deren Rückgabe man sein Geld zurück bekommt > und Nutzungsflaschen als Eigentum bei dem du zwar die Flasche tauschen > kannst, aber letztlich 55€ verlierst Ich bin zu blöd, das (aus dem Hornbach-Link) zu verstehen: "Bei Erstbezug ist die Nutzungsgebühr in Höhe von 55,25 € zu entrichten. Da es sich nicht um eine Pfandflasche handelt wird bei Rückgabe der Flasche diese Gebühr nicht wieder ausgezahlt." Also zusammengefasst: Pfandflasche: 30,00 Euro Pfand für die Flasche, leere Flasche kann gegen volle Flasche getauscht werden. Bei Rückgabe der Flasche gibt's Pfand - 30,00 Euro - zurück. Nutzungsflasche: 55,25 Euro "Nutzungsgebühr" für die Flasche, leere Flasche kann gegen volle Flasche getauscht werden. Bei Rückgabe der Flasche gibt's kein Geld zurück. Ääähm... Wer sollte bitteschön die (gegenüber dem Pfand sogar fast doppelt so hohe) Nutzungsgebühr zahlen, die er nicht zurückbekommt? Oder überschätze ich hier den Horizont des gewöhnlichen Hornbach-Kunden??
Michael B. schrieb: > aber letztlich 55€ verlierst Naja... Man kann die graue Flasche über Kleinanzeigen verkaufen. Dass es keine Bindung an den örtlichen Gashöker gibt, ist ebenfalls was wert. Was kann ich mit der roten Gasflasche mit "DEA" Logo drauf machen? Steht hier im Gartenhaus herum. Letztlich hat da jemand 35€ verloren. Nicht ich. mfg mf
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Rainer Z. schrieb: > Nutzungsflasche: 55,25 Euro "Nutzungsgebühr" für die Flasche, leere > Flasche kann gegen volle Flasche getauscht werden. Bei Rückgabe der > Flasche gibt's kein Geld zurück. Ist bei meiner Schutzgas Flasche auch so. Man kauft quasi die Flasche kann diese auch Tauschen aber wenn man irgendwann sagt man hat kein Bock mehr muss man sie bei Kleinanzeigen verkaufen. Es gibt kein Pfandsystem und der Laden hat kein Bock das man Flaschen bei A kauft und bei b Abgibt.
Achim M. schrieb: > Dass es keine Bindung an den örtlichen Gashöker gibt, ist ebenfalls was > wert. Okay, jetzt habe ich verstanden.
S. M. schrieb: > Man kauft quasi die Flasche > kann diese auch Tauschen aber wenn man irgendwann sagt man hat kein Bock > mehr muss man sie bei Kleinanzeigen verkaufen. Das ist eine Umverteilung von Teilen der Produkthaftungsrisiken auf den Kunden. Wenn es neue Druckflaschenverordnungen gibt, dann wird das auch zum Problem des Kunden. D.h. es können alle Flaschen eingezogen werden, ohne einen Cent zurück zu bekommen.
Dieter D. schrieb: > Das ist eine Umverteilung von Teilen der Produkthaftungsrisiken auf den > Kunden. Wenn es neue Druckflaschenverordnungen gibt, dann wird das auch > zum Problem des Kunden. D.h. es können alle Flaschen eingezogen werden, > ohne einen Cent zurück zu bekommen. MWn gab es die in den letzten 20 Jahren nicht. Da konnte ich problemlos tauschen. Wann gab es die letzte bei LPG? Es muss lange her sein, denn auf meiner 5kg-Flasche sitzt noch ein eingeschlagener Stempel von 197x. Ein weiterer Grund liegt wohl auch im Ausland begründet. Wer per Wohnmobil etc. unterwegs ist, kann die grauen Flaschen auch dort problemlos tauschen.
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Rainer Z. schrieb: > Nutzungsflasche: 55,25 Euro "Nutzungsgebühr" für die Flasche, leere > Flasche kann gegen volle Flasche getauscht werden. Bei Rückgabe der > Flasche gibt's kein Geld zurück. > > Ääähm... Wer sollte bitteschön die (gegenüber dem Pfand sogar fast > doppelt so hohe) Nutzungsgebühr zahlen, die er nicht zurückbekommt? Dein Geldwert ist nicht wirklich verloren, sondern nur Dein Geld dauerhaft gebunden: Bei Rückgabe im Tausch gegen eine volle Flasche wird keine neue Nutzungsgebührxerhoben, soweit ich das verstehe (vorsichtshalber feagen ...). Im Getränkemarkt gab es vor Jahrzehnten Altenmünster in einer super schicken Bügelflasche mit einem ofmder mehreren Liter Inhalt. Diese Flaschen waren auvh nicht regulär bepfandet, sondefn mussten für eine Schutzgebühr (spürbar, aber harmlos) erworben werden. Rückgabe gegen Pfanderstattung war nicht möglich, wohl aber Rückgabe bei Erwerb einer neuen Flasche, getarnt als "Nachfüllen lassen". Vermutlich ist das bei den Gasflaschen ähnlich. Genau weiß ichces nicht; ich benötige weder Propangss noch Übermäßig große Bierflaschen. Fraglich ist dabei aber, wie lange die Aktion läuft: Da Du die Flasche niemals gegen cash zurückgeben kannst, ist das Ganze allenfalls dann sinnvoll, wenn Du häufiger Nachschub brauchst, aber dann kannst Ducauch auf Pfandflaschen zurückgreifen. Die Bezeichnung als "Nutzungsgebühr" legt zudem nahe, dass die Flasche gerade nicht übereignet werden soll. Verkauf bei ebay ist daher problematisch; es empfiehlt sich eine schräge Konstruktion über Abtretung o.ä.
Percy N. schrieb: > Dein Geldwert ist nicht wirklich verloren, sondern nur Dein Geld > dauerhaft gebunden: Bei Rückgabe im Tausch gegen eine volle Flasche wird > keine neue Nutzungsgebührxerhoben, soweit ich das verstehe > (vorsichtshalber feagen ...). Das hat sich inzwischen geklärt. Der Kaufmann hier im Dorf vertreibt ebenfalls Beides, also rote Pfandflaschen und die grauen (es befindet sich ein Campingplatz im Ort) und hat es mir vor Jahren schon erklärt. Die "Grauen" seien teurer, würden aber "überall" getauscht, die "Roten" nur, wenn es der gleiche Abfüller ist. Was er aber nicht sagte (oder ich habe es wieder vergessen): Dass ich für die graue Flasche das Geld nicht zurückbekommen würde. Deshalb war ich vorhin so erstaunt. Wegen des geringeren Pfandes und weil ich das Gas immer im Dorf beschaffen kann, habe ich mich damals für die rote Pfandflasche entschieden.
Achim M. schrieb: > Michael B. schrieb: >> aber letztlich 55€ verlierst > > Naja... > > Man kann die graue Flasche über Kleinanzeigen verkaufen. Lustig: Gammelige und stinkende Plastikflaschen aus dem Mülleimer kann ich bei jedem Supermarkt in den Automaten stecken und erhalte das Pfand ausbezahlt. Eine neue Eigentumsflasche kann ich nach einmaliger Nutzung wegwerfen und 55 Euro abschreiben. War da nicht mal was mit Umweltschutz oder so ähnlich? Statt im örtlichen Baumarkt muss ich nun eine Gasflasche via Internet per Speditionsversand für schlappe 154,99 Euro kaufen und die leere Flasche dann wegwerfen oder via Kleinanzeigen verticken. Ich höre schon die Anfragen: Was ist letzte Preis und Postversand möglich? Der tiefer Sinn des ganzen erschließt sich mir nicht wirklich.
Einfach mal lesen: https://blog.tyczka.de/unterschied-gasflaschen-pfand-nutzungsflaschen/ Mit dem Bereitstellungspreis zahlst du dem Flascheineigentümer die Flasche. Warscheinlich sind auch in letzter Zeit zu viele Pfandflaschen auf Nimmerwiedersehen verschwunden und/oder gammeln jetzt aufgrund des Campingtrends in irgendwelchen Kellern vor sich hin. Aber was spricht dagegen, sich selber eine GEBRAUCHTE Eigentumsflasche zu besorgen und diese füllen zu lassen? Auf Anhieb hab ich bei mir 4 Stk im Umkreis von 10km angezeigt bekommen. VG
Matthias B. schrieb: > Aber was spricht dagegen, sich selber eine GEBRAUCHTE Eigentumsflasche > zu besorgen und diese füllen zu lassen? Dagegen spricht der Umstand, dass es sich eben nicht um rine Eigentumsflasche hanfelt; die 55 Euro sind eine "Nutzungsgebühr", die Du als Analogon zu einem pauschalen Mietzins ansehen kannst. Du kannst also nicht das Eigentum an der Flasche erwerben, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Dieser Weg ist immerhin gangbar.
Gustav K. schrieb: > Hallo, > > wollte gestern im Toom-Baumarkt eine 11kg Flasche leihen, ich muss > hören, geht nur im Tausch gegen eine leere Flasche (???) Das ist völlig normal. Graue Eigentumsflaschen sind hier Standard. Pfand findet man so gut wie nicht. > Also wollte ich eine Flasche kaufen. Geht auch nicht, denn > Eigentumsflaschen "gibt es nicht mehr" (Zitat). Vielleicht bei diesem Laden. Obi und Bauhaus haben fast nur solche Flaschen. > Ist das bei euren Baumärkten auch so? Nö. Aber die grauen Flaschen muss man kaufen und kann sie nicht wieder zurück geben. Man kann aber 5kg in 11kg tauschen gegen entsprechenden Aufpreis. Ansonsten wird voll gegen leer getauscht.
Gustav K. schrieb: > Eine neue Eigentumsflasche kann ich nach einmaliger > Nutzung wegwerfen und 55 Euro abschreiben. Wenn du es nicht schaffst, die wieder befüllen zu lassen, oder bei einmaliger Nutzung halt zur Pfandflasche zu greifen und die dann wieder abzugeben: Selber schuld.
Der Unterschied ist: Mit der Pfandflasche bist du an einen einzigen Anbieter gebunden. Der bestimmt den Preis. Mit der Eigentumsflasche kannst du dir den Anbieter auswählen. Aaaaber, Gasflaschen brauchen einen TÜV im Abstand von 10 Jahren. Das ist kein Problem bei Pfandflaschen, kannst du einfach gegen Money zurück geben. Eigentumsflaschen deren TÜV abgelaufen ist, sind quasi wertlos. Sie werden nichtmehr angenommen und eine private TÜV-Abnahme kostet fast so viel wie eine neue Flasche. Man sollte also Eigentumsflaschen immer rechtzeitig umtauschen und wenn man mal längere Zeit kein Gas braucht, darauf achten, daß der TÜV der vorhandenen Flasche noch möglichst weit in der Zukunft liegt.
CA schrieb: > Eigentumsflaschen deren TÜV abgelaufen ist, sind quasi wertlos. Sie > werden nichtmehr angenommen und eine private TÜV-Abnahme kostet fast so > viel wie eine neue Flasche. Kann ich nicht bestätigen. Das hat hier noch niemanden interessiert - weder bei 11kg/5kg Propan noch der 10l-Sauerstoffflasche oder unserer 50l-Argon-Flasche. Alles (natürlich) Eigentumsflaschen. Halbwegs sauber? Unverbeult? Ventil ok? Dann wird getauscht.
Gustav K. schrieb: > Eine neue Eigentumsflasche kann ich nach einmaliger Nutzung wegwerfen > und 55 Euro abschreiben. War da nicht mal was mit Umweltschutz oder so > ähnlich? Du hast das System nicht verstanden. Die Flaschen werden ganz normal getauscht. Leer gegen voll. Das nennt sich dann auffüllen, du zahlst nur die Füllung jedesmal neu, nicht aber die Eigentumsflasche.
Chris D. schrieb: > Halbwegs sauber? Unverbeult? Ventil ok? Dann wird getauscht. Du irrst immens. Gasflaschen mit abgelaufenem TÜV dürfen nicht wieder befüllt werden! Der Bertrieb der sowas macht, würde sich strafbar machen!
CA schrieb: > Chris D. schrieb: >> Halbwegs sauber? Unverbeult? Ventil ok? Dann wird getauscht. > > Du irrst immens. Nö. Macht hier jeder (Industrie-)Gashändler. > Gasflaschen mit abgelaufenem TÜV dürfen nicht wieder > befüllt werden! > > Der Bertrieb der sowas macht, würde sich strafbar machen! Macht auch niemand. Die werden geprüft und das neue Datum eingeschlagen. Danach sind sie dann fit für weitere 10 Jahre.
Bei uns im hagebaumarkt hat sich irgendetwas geändert. Bisher konnte ich die roten 11 kg Flaschen problemlos gegen volle tauschen. Vor ein paar Tagen hieß es dann "ich muss mir die Flasche ansehen, wir tauschen nicht mehr jede Flasche". Die von mir mitgebrachte (OK war uralt) wurde abgelehnt.
Chris D. schrieb: > Macht auch niemand. Die werden geprüft und das neue Datum eingeschlagen. > Danach sind sie dann fit für weitere 10 Jahre. Du darfst gerne bei deiner falschen Meinung bleiben, das ändert aber nichts an den Tatsachen. Das wäre genau wie einen TÜV-Stempel für ein altes Fahrzeug zu erteilen, ohne Prüfung desselben. Wenn du meinst, das würde standardmäßig so gehandhabt werden, dann bist du auf einem Irrweg.
CA schrieb: > Das wäre genau wie einen TÜV-Stempel für ein altes Fahrzeug zu erteilen, > ohne Prüfung desselben. nennt sich 150EurTÜV
CA schrieb: > Chris D. schrieb: >> Macht auch niemand. Die werden geprüft und das neue Datum eingeschlagen. >> Danach sind sie dann fit für weitere 10 Jahre. > > Du darfst gerne bei deiner falschen Meinung bleiben, das ändert aber > nichts an den Tatsachen. Nein, das sind schon die Tatsachen. > Das wäre genau wie einen TÜV-Stempel für ein altes Fahrzeug zu erteilen, > ohne Prüfung desselben. Du musst auch lesen, was ich schreibe: "die werden geprüft" > Wenn du meinst, das würde standardmäßig so gehandhabt werden, dann bist > du auf einem Irrweg. Nein, das ist genau das Vorgehen: die Händler nehmen die Flaschen zurück, abgelaufene werden geprüft und bekommen die neue Zulassung (durch den TÜV).
Chris D. schrieb: > Du musst auch lesen, was ich schreibe: "die werden geprüft" Du versuchst jetzt deinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, denn du hast vorher geschrieben: Chris D. schrieb: > Halbwegs sauber? Unverbeult? Ventil ok? Dann wird getauscht. Nein, mein Lieber, so geht das nicht, das geht weder beim TÜV so ab, noch ist das bei einem Händler so üblich. Finde dich damit ab: Eine Flasche ohne TÜV wird vom Händler nichtmehr angenommen! Den TÜV darfst du dann selbst irgendwo beantragen und die Prozedur kostet dich fast genauso viel wie eine neue Flasche, eventuell sogar mehr.
CA schrieb: > Chris D. schrieb: >> Du musst auch lesen, was ich schreibe: "die werden geprüft" > > Du versuchst jetzt deinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, denn du hast > vorher geschrieben: Und zwar völlig zu Recht: > Chris D. schrieb: >> Halbwegs sauber? Unverbeult? Ventil ok? Dann wird getauscht. Denn genau so ist es. > Nein, mein Lieber, so geht das nicht, das geht weder beim TÜV so ab, > noch ist das bei einem Händler so üblich. Doch, genau so ist es. > Finde dich damit ab: Eine Flasche ohne TÜV wird vom Händler nichtmehr > angenommen! Selbstverständlich werden die angenommen. Und zwar von allen mir bekannten hier in der Gegend. BTDT. > Den TÜV darfst du dann selbst irgendwo beantragen und die Prozedur > kostet dich fast genauso viel wie eine neue Flasche, eventuell sogar > mehr. Das ist Unsinn. Du gibst Deine (gerne auch abgelaufene) Eigentumsflasche zurück und erhältst eine mit TÜV. Haben wir schon viele Dutzend Male mit allen möglichen Flaschentypen (10l/20l/50l) gemacht. Auch privat in Baumärkten war das bei 5/11kg nie ein Problem. Kann es sein, dass Du noch nie wirklich mit Industriegasen zu tun hattest?
Chris D. schrieb: > Kann es sein, dass Du noch nie wirklich mit Industriegasen zu tun > hattest? Du bringst mich zum Lachen 🤣 Na gut, es ist nicht meine Aufgabe dir den rechten Weg durchs Leben zu zeigen. Du musst ja mit deinen abstrusen Ansichten leben, nicht ich.
Chris D. schrieb: > Selbstverständlich werden die angenommen. Und zwar von allen mir > bekannten hier in der Gegend. Ich habe zwar meines Wissens noch nie eine Argonflasche mit abgelaufenem TÜV abgegeben (werden immer vorher alle), aber auch hier habe ich noch nie erlebt, dass da bei der Abgabe jemand auf die Flasche geguckt hätte. Die haben noch nicht einmal die Kappe abgeschraubt und geguckt, ob drunter ein Ventil drauf ist. :-)
CA schrieb: > Finde dich damit ab: Eine Flasche ohne TÜV wird vom Händler nichtmehr > angenommen! > > Den TÜV darfst du dann selbst irgendwo beantragen und die Prozedur > kostet dich fast genauso viel wie eine neue Flasche, eventuell sogar > mehr. Bei den grauen Eigentumsflaschen hat der Händler die zurückzunehmen, und gegen eine gefüllte mit gültiger Prüfung umzutauschen. Der Füllungspreis enthält einen anteiligen Obulus für die Prüfungen. Oliver
CA schrieb: > Du musst ja mit deinen abstrusen Ansichten leben, nicht ich. Nur dass es sich um keine Ansichten oder Meinungen handelt, sondern um Tatsachen. Die ich im übrigen bestätigen kann.
Jörg W. schrieb: > aber auch hier habe ich noch > nie erlebt, dass da bei der Abgabe jemand auf die Flasche geguckt hätte. > Die haben noch nicht einmal die Kappe abgeschraubt und geguckt, ob > drunter ein Ventil drauf ist. :-) Das ist deine subjektive Wahrnehmung und auch Du irrst dich! Aber bitte, wenn ihr meint der TÜV wäre bedeutungslos... Das Leben wird euch eines Besseren belehren 🤣
CA schrieb: > Du bringst mich zum Lachen 🤣 Nein, es ist eher traurig. > Na gut, es ist nicht meine Aufgabe dir den rechten Weg durchs Leben zu > zeigen. > Du musst ja mit deinen abstrusen Ansichten leben, nicht ich. Ein letzter Versuch (eher für diejenigen, die durch den Unsinn verunsichert sein könnten). Diesmal die Ansichten von jemandem, der Ahnung davon haben sollte - der PROGAS: https://progas.de/fluessiggas-ratgeber/haushalt/gasflasche-tuev-abgelaufen-was-tun Zitate daraus: "Ist die TÜV-Prüffrist abgelaufen, dürfen Sie Ihre Propangasflasche dennoch weiter nutzen. Das ist möglich, weil das Prüfdatum nur die Flasche betrifft und nicht das Gas. Als Voraussetzung für den weiteren Einsatz muss die Flasche allerdings ordnungsgemäß funktionieren und ihr Ventil dicht sein. Dann können Sie das Gas unbesorgt aufbrauchen. Befüllt werden darf so eine Gasflasche nach Ablauf des TÜVs aber nicht mehr." So weit, so gut. "Wo und wie kann ich meine Gasflasche erneut prüfen lassen? Die Prüffrist Ihrer Gasflasche ist abgelaufen und Sie möchten den TÜV erneuern? Anders als etwa beim Auto können Nutzer die Flasche nicht einfach beim TÜV vorführen, um eine neue Plakette zu bekommen. Sie müssen die „abgelaufene Flasche“ durch eine Flasche mit noch laufender Prüffrist ersetzen. Für die TÜV-Prüfung sind ausschließlich die Händler zuständig." Man liest es sicherheitshalber nochmal: "ausschließlich die Händer" "Abgelaufene Gasflaschen können Sie in vielen Baumärkten, Gartencentern, Campinggeschäften, Tankstellen oder bei Gashändlern tauschen oder zurückgeben. Das ist auch mehrere Jahre nach Ablauf der Prüffrist möglich. Welche Vertriebsstelle Sie ansteuern sollten, entscheidet sich danach, ob Sie die Flasche geliehen oder gekauft haben, also welche Gasflaschenart Sie vor sich haben. Leihflaschen sind zumeist durch rote, grüne oder weiße Flaschenfarben gekennzeichnet. Gefüllt sind sie mit dem Gas des Anbieters, dessen Logo aufgedruckt ist. Diese Flaschen können nur in Geschäften getauscht werden, die Vertragspartner des Gasanbieters sind. Graue Flaschen sind Kaufflaschen. Mit ihnen sind Sie an keinen Gasanbieter gebunden. Daher können Sie diese Flaschen bei allen Händlern, die Kaufflaschen anbieten, gegen eine volle Flasche mit gültiger TÜV-Prüfung tauschen." Also zum Abschluss nochmal für alle, die unsicher sind: *Abgelaufene Gasflaschen können Sie in vielen Baumärkten, Gartencentern, Campinggeschäften, Tankstellen oder bei Gashändlern tauschen oder zurückgeben. Das ist auch mehrere Jahre nach Ablauf der Prüffrist möglich.* Gleiches gilt für entsprechende Industriegase (Argon usw.). Klarer geht es kaum und damit bin ich jetzt raus. Wer Geld verschenken möchte - gerne. Ich zahle weiterhin nur die Neufüllung - ohne TÜV-Gebühr (bzw. der eingepreisten) ;-)
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CA schrieb: > Das ist deine subjektive Wahrnehmung Nein, das ist keine Wahrnehmung, sondern ein Tatsachenbericht. > und auch Du irrst dich! Du meinst, er hat es nur geträumt?
Chris D. schrieb: > ohne TÜV-Gebühr Naja, indirekt ist die da sehr sicher wohl mit eingepreist, anders kann es nicht funktionieren. Aber ich hatte da auch nie Zweifel, dass das ganze System so funktioniert.
Oliver S. schrieb: > Bei den grauen Eigentumsflaschen hat der Händler die zurückzunehmen, Garnichts hat der Händler, das ist deine Flasche und wie er damit umgeht, bestimmt der Händler!
CA schrieb: > und wie er damit umgeht, bestimmt der Händler! Eben. Alle bekannten Händler, die auch welche bleiben wollen, nehmen die Flaschen eben zurück.
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Chris D. schrieb: > Befüllt werden darf so eine Gasflasche nach Ablauf des TÜVs aber nicht > mehr." Na, was habe ich geschrieben? schon so schnell wieder vergessen? ...und ob der Händler deine abgelaufene Gasflasche annimmt, bestimmt er selbst. Meist tut er das nicht, denn das ist für ihn mit weiteren Kosten verbunden. Also, träume ruhig weiter.
Jörg W. schrieb: > Chris D. schrieb: >> ohne TÜV-Gebühr > > Naja, indirekt ist die da sehr sicher wohl mit eingepreist, anders kann > es nicht funktionieren. Ja klar - hatte ich gerade noch korrigiert, aber Du warst schneller ;-) Natürlich wird das eingepreist. Wobei größere Händler wie Lüdenbach bspw. eigene Prüfkammern haben. Da kommt dann einmal pro Woche der TÜV-Mensch und dann gehen da 200-300 Flaschen durch. Auf jede Füllung gerechnet dürften das kaum mehr als 1-2 Euro sein. > Aber ich hatte da auch nie Zweifel, dass das ganze System so > funktioniert. Natürlich - alles andere wäre ja absurd. Ein Flaschengashändler, der keine abgelaufenen Eigentumsflaschen zurücknimmt, wäre nicht mehr lange einer. CA schrieb: > Garnichts hat der Händler, das ist deine Flasche und wie er damit > umgeht, bestimmt der Händler! Und weil er weiterhin Kunden haben möchte, nimmt er die zurück. Und das tun alle Händler hier in der Gegend und sicherlich auch bei Dir.
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CA schrieb: > Das ist deine subjektive Wahrnehmung und auch Du irrst dich! Nö, tut er nicht. Meinem Händler für technische Gase isses wurscht was ich an Buddeln anschleppe, Hauptsache ich nehme wieder entsprechend Vollgut mit. Propan, Acetylen, Sauerstoff, Argon & Schutzgase, einerlei. DerSchmied
Chris D. schrieb: > Wobei größere Händler wie Lüdenbach Gutes Beispiel, weil ich Kunde bei Lüdenbach bin. Tausch einer CO2-Flasche 6kg mit abgelaufenem TÜV: Preise von vor ca. 5 Jahren. TÜV neu 49,90€ Füllung 32,90€ Also, hier werden einfach nur substanzlose Meinungen abgesondert, deshalb bin ich jetzt hier raus.
CA schrieb: > Also, hier werden einfach nur substanzlose Meinungen abgesondert, Nö, Du läßt nur keine andere Meinung gelten als Deine. Wer auch immer "Lüdenbach" ist, er ist nicht der Nabel der Welt, halt Dir das mal vor Augen. Ich vertrete hier keine "substanzlose Meinung", das sind Fakten. Nuja, zugegeben, käme ich mit ner 6-Liter-Buddel in der Hosentasche angelatscht würd er mich erstmal auslachen. DerSchmied
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CA schrieb: > Der Unterschied ist: > Mit der Pfandflasche bist du an einen einzigen Anbieter gebunden. > Der bestimmt den Preis. Ich kann jederzeit die Flasche gegen Pfanderstattung zurückgeben wenn mit der Preis der neuen Füllung nicht schmeckt und bei einem günstigeren Anbieter eine neue Pfandflasche holen. Nur WÄHREND man auf Reisen ist, sollte man überlegen ob man da je wieder hin zurückkommt.
CA schrieb: > Gutes Beispiel, weil ich Kunde bei Lüdenbach bin. > Tausch einer CO2-Flasche 6kg mit abgelaufenem TÜV: > Preise von vor ca. 5 Jahren. > TÜV neu 49,90€ > Füllung 32,90€ Ja, aber CO2 ist kein Propangas, bei Propangas gibst du die Flasche mit angelaufenem TÜV einfach zurück (und kriegst neu neue wenn du willst). TÜV ist da Problem des Anbieters. (Und bei mir reicht eine 12kg Flasche über 10 Jahre, er hat also pro Füllung das Problem).
CA schrieb: > Chris D. schrieb: >> "Befüllt werden darf so eine Gasflasche nach Ablauf des TÜVs aber nicht >> mehr." > > Na, was habe ich geschrieben? schon so schnell wieder vergessen? > nö, haben wir nicht. Du schriebst (bzgl. 11 kg Propangas Nutzungsflaschen des Vorredners) CA schrieb: > Eigentumsflaschen deren TÜV abgelaufen ist, sind quasi wertlos. Sie > werden nicht mehr angenommen und eine private TÜV-Abnahme kostet fast so > viel wie eine neue Flasche. Wenn Du der Meinung bist auf eigene Kosten eine private TÜV-Abnahme durchzuführen, obwohl Chris D. schrieb: > "Für die TÜV-Prüfung ausschließlich die Händler zuständig" sind, dann ist das eigene Blödheit. Alle anderen tauschen ihre leere Flasche ohne TÜV einfach gegen eine volle Flasche mit TÜV. Dabei wird keine Flasche mit abgelaufenem TÜV befüllt, wie Du es hier versuchst zu drehen. Einzig der Inverkehrbringer der vollen Flasche hat dafür Sorge zu tragen, dass diese über gültigen TÜV verfügt. CA schrieb: > hier werden einfach nur substanzlose Meinungen abgesondert, > deshalb bin ich jetzt hier raus. Obwohl eine Quelle verlinkt wurde, bist Du trotzdem unbelehrbar.
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Alexander schrieb: > Du hast das System nicht verstanden. Die Flaschen werden ganz normal > getauscht. Leer gegen voll. Das nennt sich dann auffüllen, du zahlst nur > die Füllung jedesmal neu, nicht aber die Eigentumsflasche. Du hast meine Fragestellung nicht verstanden. Für dich nochmal: Ich benötige einmalig eine 11kg Flasche (bzw. deren Inhalt) und muss im örtlichen Baumarkt eine leere Flasche abgeben, um dort eine volle Flasche kaufen zu können. Da ich keine leere Flasche habe, müsste ich erst eine leere Flasche kaufen. Was aber nicht geht, weil der örtliche Baumarkt keine leeren Flaschen anbietet. Also gehe ich ohne Gas nach Hause! Dann kann ich im Internet via Spedition eine volle Eigentumsflasche für 155 Euro kaufen, die leere Flasche kann ich entsorgen. Am Ende zahle ich für 11kg Propangas 155 Euro. Nicht so der Hit. Vielleicht hilft dir ein Vergleich: Ich benötige für einen einzigen Tag einen Mietwagen, muss den Wagen aber vorab kaufen. Der Mietwagen-Anbieter nimmt den Wagen nach meiner Nutzung nicht mehr zurück. Im µc-Forum ist dann zu lesen: Stell dich nicht so an, verkaufe den Wagen einfach über die Kleinanzeigen. Würde wohl keiner so mitmachen.
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Christian R. schrieb: > Ich nehme an, letztes Jahr hat der Hamster-Deutsche zu viele Flaschen > gehamstert, dann waren die irgendwann alle. Aha, das Problem (Flaschenmangel) löst man dann dadurch, dass man keine leeren Flaschen zurück nimmt. Seltsame Logik ...
Gustav K. schrieb: > Vielleicht hilft dir ein Vergleich: Ich benötige für einen einzigen Tag > einen Mietwagen, muss den Wagen aber vorab kaufen. Der > Mietwagen-Anbieter nimmt den Wagen nach meiner Nutzung nicht mehr > zurück. Wenn Du einen Mietwagen willst, dann ist es nicht so schlau, einen Wagen beim Händler zu kaufen. Wenn du aber zum Mietwagenverleih gehst, bekommst du aber genau was du willst. Ist bei den Gasflaschen genauso. Überraschend ist nur, dass du so was einfaches nicht verstehst.
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CA schrieb: > Chris D. schrieb: >> Befüllt werden darf so eine Gasflasche nach Ablauf des TÜVs aber nicht >> mehr." > > Na, was habe ich geschrieben? schon so schnell wieder vergessen? > > ...und ob der Händler deine abgelaufene Gasflasche annimmt, bestimmt er > selbst. Meist tut er das nicht, denn das ist für ihn mit weiteren Kosten > verbunden. > > Also, träume ruhig weiter. Wie auch schon von anderen geschrieben: DU Träumst - zumindest wenn du davon ausgehst das deine Erfahrung allgemeingültig ist. Es gibt zwar in der Tat einige "zickige" Händler, teilweise ist das auch einfach Unwissen von Altgedienten Angestellten aus den Zeiten als eine Unterscheidung zwischen Nutzflaschen zum Durchtausch und Eigentumsflaschen zur Wiederbefüllung (Oft mit sogar mit eingeschlagenem Eigentümernamen wie "GWS Röhrich-Beinhart") gab. Heute sind "Eigentumsflaschen" bei technischen Gasen praktisch ausgestorben, gibt es fast nur noch bei Behörden und ähnlichem, da die Befüllung wegen dem Handlingaufwand Beim Gashändler oft deutlich mehr kostet als das einfache durchtauschen. Bei Propan wo manchmal direkt vor Ort befüllt wird ist der Mehraufwand ja noch überschaubar, aber bei technischen Gasen wie Acetylen... Auch wenn bei Propan die grauen Flaschen Eigentumsflaschen sind, so werden diese wie Nutzflaschen bei technischen Gasen behandelt. Wobei auch die Nutzflaschen faktisch Eigentum sind, da man ein absolut unbeschränktes Nutzungsrecht erhält, man damit ausdrücklich ALLES machen darf, auch zerstören oder weiterverkaufen... Tausch halt nur bei unbeschädigten Flaschen. Und um das Klarzustellen: Auch hier in der Gegend tauschen die Händler die ich kenne die grauen Propanflaschen anstandslos so lange diese unbeschädigt sind auch durch. TÜV spielt dafür keine Rolle! "Mein" Händler für Propan, der auch selbst befüllt, hat ausschließlich graue Flaschen, erstattet aber den Flaschenpreis vollständig bei Rückgabe wenn diese ursprünglich bei Ihm "gekauft" wurde. Also Hybridsystem aus Pfand- und Nutzflasche. Vor einer irgendwann später erfolgenden Wiederbefüllung vor erneutem Einsatz im Tauschsystem durch den Händler wird der TÜV natürlich auf Gültigkeit überprüft und bei Bedarf erneuert. Aber damit hat der Kunde nichts zu tun... Auch bei technischen Gasen (anderer Händler, VP von Widmannn) spielt der TÜV ausdrücklich keine Rolle, nur das maximale Flaschenalter und der Flaschendruck. Bei Acetylen noch die poröse Masse. Alles was keine Mietflasche ist und von den Daten passt wird anstandslos durchgetauscht. Gruß Carsten
Gustav K. schrieb: > Ich benötige einmalig eine 11kg Flasche (bzw. deren Inhalt) und muss im > örtlichen Baumarkt eine leere Flasche abgeben, um dort eine volle > Flasche kaufen zu können. Nein, wie kommst Du darauf? Du verwechselt hier wohl den Kauf einer Flasche mit einer Befüllung. Während man früher Eigentumsflaschen dort kaufen konnte, gibt es die nun im genannten Toom Baumarkt nicht mehr. Die bieten nur noch Befüllung an. Ob und zu welchem Preis Du dir jetzt eine Eigentumsflasche kaufst, bleibt Dir überlassen. Befüllen lassen kannst Du sie so oft Du willst, auch weiterhin im Toom Baumarkt. Niemand zwingt Dich, diese nach Gebrauch wegzuwerfen. Tust Du es dennoch, wird sich das (genau wie hamstern) auf die Verfügbarkeit (und damit auf den Preis) auswirken, denn Leergut dem Bestand hinzufügen war bei Eigentumsflaschen nie vorgesehen.
CA schrieb: > Chris D. schrieb: >> Wobei größere Händler wie Lüdenbach > > Gutes Beispiel, weil ich Kunde bei Lüdenbach bin. > > Tausch einer CO2-Flasche 6kg mit abgelaufenem TÜV: > Preise von vor ca. 5 Jahren. > > TÜV neu 49,90€ > Füllung 32,90€ > > Also, hier werden einfach nur substanzlose Meinungen abgesondert, > deshalb bin ich jetzt hier raus. Lass uns raten: Die Flasche wurde "wiederbefüllt", nicht "durchgetauscht"? Davon abgesehen schreibt Lüdenbach auf ihrer Webseite, anders als bei allen anderen Gasen, speziell zu CO2 Flaschen das diese gültigen TÜV brauchen da unmittelbare Wiederbefüllung vor Ort erfolgt. Aber Klar, CO2 ist ja fast so etwas wie Propan... 6kg Flaschen sind ja fast 5, 11 oder 33kg... Oder? Gruß Carsten
Carsten S. schrieb: > Wobei auch die Nutzflaschen faktisch Eigentum sind, da man ein absolut > unbeschränktes Nutzungsrecht erhält, man damit ausdrücklich ALLES machen > darf, auch zerstören oder weiterverkaufen. Beim "Weiterverkauf" hast Du das Problem, dass Du nicht liefeern kannst, was das Eigentum an der Flasche angeht. Du kannst allenfalls gem § 453 BGB das Nutzungsrecht verkaufen, sofern kein Abtretungsverbot vereinbart war.
Gustav K. schrieb: > Ich benötige einmalig eine 11kg Flasche (bzw. deren Inhalt) und muss > im örtlichen Baumarkt eine leere Flasche abgeben, Nicht bei Hornbach, s.o.
Gustav K. schrieb: > Ich benötige einmalig eine 11kg Flasche (bzw. deren Inhalt) und muss > im örtlichen Baumarkt eine leere Flasche abgeben, um dort eine volle > Flasche kaufen zu können. Da ich keine leere Flasche habe, müsste ich > erst eine leere Flasche kaufen. Was aber nicht geht, weil der örtliche > Baumarkt keine leeren Flaschen anbietet. Also gehe ich ohne Gas nach > Hause! So langsam interessiert mich, in welcher Ecke von Dunkeldeutschland Du lebst.
Michael B. schrieb: > und Nutzungsflaschen als Eigentum bei dem du zwar die Flasche tauschen > kannst, aber letztlich 55€ verlierst > https://www.hornbach.de/p/propan-11-kg-fuellung-nutzungsflasche/3629310/ richtiger Link https://www.hornbach.de/p/leergut-fuer-11kg-propanfuellung-nutzungsflasche-3629310/8781895/
Chris D. schrieb: > *Abgelaufene Gasflaschen können Sie in vielen Baumärkten, Gartencentern, > Campinggeschäften, Tankstellen oder bei Gashändlern tauschen oder > zurückgeben. Das ist auch mehrere Jahre nach Ablauf der Prüffrist > möglich.* Wird abgelehnt, Was dann? mfg altwrknacker
Gustav K. schrieb: > Aha, das Problem (Flaschenmangel) löst man dann dadurch, dass man keine neuen Flaschen verkauft. Es ist wirklich einfach.
Al. K. schrieb: > Wird abgelehnt, Was dann? Also bei Hornbach wollten sie mal den/das Pfand nicht erstatten, obwohl die schriftliche Beschreibung ja eindeutig ist, da hab ich in beisein des Marktleiters bei GlobalGas angerufen und schwupps ging es doch. Ich hoffe, man hat den Markt danach noch ordentlich zusammengeschissen.
Al. K. schrieb: > Wird abgelehnt, Was dann? Also die Flasche ist dein Eigentum. Deshalb erstmal DEIN Problem was du damit machst. Klar Eigenverantwortung kannst DU nicht kennen. Trotzdem. Schlag es nach. Gasflaschen werden z.B. auch gut bei ebay und Kleinanzeigen gehandelt.
Al. K. schrieb: > Chris D. schrieb: >> *Abgelaufene Gasflaschen können Sie in vielen Baumärkten, Gartencentern, >> Campinggeschäften, Tankstellen oder bei Gashändlern tauschen oder >> zurückgeben. Das ist auch mehrere Jahre nach Ablauf der Prüffrist >> möglich.* > > Wird abgelehnt, Was dann? Dann geht man zu einem der vielen anderen Gashändler und behelligt diesen nie wieder. Ja, das ist tatsächlich möglich.
Gustav K. schrieb: > Zum ersten Mal erlebe > ich, dass einer Nachfrage kein Angebot mehr gegenüber steht. Wo warst Du in der Hochphase der Coronazeit? keine leeren Regale im Supermarkt gesehen?
●DesIntegrator ●. schrieb: > Wo warst Du in der Hochphase der Coronazeit? ganz brav #StayAtHome #FlattenTheCurve so wie sich das gehört?
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Alexander schrieb: > ●DesIntegrator ●. schrieb: >> Wo warst Du in der Hochphase der Coronazeit? > > ganz brav #StayAtHome #FlattenTheCurve so wie sich das gehört? Das schlimmste an den 2 Wochen "Flatten the Curve" waren die ersten 2 Jahre...
Ich löse mal auf, kleine Buden welche die Flaschen direkt nachfüllen, bei denen ich also meine Flasche die ich angeschleppt habe auch wieder mitnehme, die achten auf den Tüv-Stempel. Größere Stationen nehmen die Flaschen entgegen, stellen die in die Ecke mit den leeren Flaschen und der Kunde bekommt eine andere gefüllte Flasche. Die schauen in der Regel nicht auf den TÜV bei der Annahme.
Frank D. schrieb: > Größere Stationen nehmen die Flaschen entgegen, stellen die in die Ecke > mit den leeren Flaschen und der Kunde bekommt eine andere gefüllte > Flasche. Die schauen in der Regel nicht auf den TÜV bei der Annahme. Bei uns in der Gegend nicht, leider. Das war vor Jahren auch bei uns so. MfG alterknacker
Frank D. schrieb: > kleine Buden welche die Flaschen direkt nachfüllen, bei denen ich also > meine Flasche die ich angeschleppt habe auch wieder mitnehme, die achten > auf den Tüv-Stempel. Wenn die Flasche direkt vor deinen Augen befüllt wird ist das die logische Konsequenz.
Alexander schrieb: > Gustav K. schrieb: >> Ich benötige einmalig eine 11kg Flasche (bzw. deren Inhalt) und muss im >> örtlichen Baumarkt eine leere Flasche abgeben, um dort eine volle >> Flasche kaufen zu können. > > Nein, wie kommst Du darauf? Einfach weil dem so ist. > Du verwechselt hier wohl den Kauf einer Flasche mit einer Befüllung. Sorry, wenn ich keine leere Flasche habe, kann ich sie nicht befüllen lassen. Außerdem befüllt hier niemand Gasflaschen, sondern die Flaschen werden getauscht. Leere Getränkeflaschen werden im örtlichen Supermarkt auch nicht neu befüllt, sondern man gibt einen leeren Kasten ab und nimmt einen vollen mit. Wahrscheinlich leben wir hier im Ort tatsächlich etwas rückständig. Klaus schrieb: > Gustav K. schrieb: >> Aha, das Problem (Flaschenmangel) löst man dann dadurch, > > dass man keine neuen Flaschen verkauft. > Es ist wirklich einfach. Du lehnst also Aufträge ab, weil du bei Facharbeitermangel die vor der Türe stehenden Facharbeiter nicht einstellen willst. Auch eine Logik. Hornbach wurde genannt, vielen Dank für den Tipp. Leider ist genau dieser am weitesten weg, der Toom dagegen ist um die Ecke.
Alexander schrieb: > ●DesIntegrator ●. schrieb: >> Wo warst Du in der Hochphase der Coronazeit? > > ganz brav #StayAtHome #FlattenTheCurve so wie sich das gehört? Komisch, ich war regelmässig einkaufen.
Gustav K. schrieb: > Einfach weil dem so ist. Nein. Beim Kauf einer Flasche nicht. Beim Kauf einer Füllung hingegen schon. Du hast letzteres mit erstem verwechselt.
CA schrieb: > Tausch einer CO2-Flasche 6kg mit abgelaufenem TÜV: > Preise von vor ca. 5 Jahren. > > TÜV neu 49,90€ > Füllung 32,90€ Dir ist der Unterschied zwischen Tausch und tatsächlicher Neubefüllung bekannt? Eingentumspropangasflaschen in den Standardgrößen werden einfach getauscht. Da spielt der TÜV keine Rolle, das ist im System so vorgesehen, der Vertrieb führt den TÜV durch. Bei CO2 Flaschen ist das m.W. anders. Ich hab hier auch eine für ein Aquarium. Die wird nicht getauscht, sondern wieder direkt neu befüllt, ich erhalte also meine Flasche immer wieder zurück. Und dort ist tatsächlich der TÜV relevant. Abgelaufen -> neue Flasche oder neue Prüfung. Das ganze hat aber mit der Diskussion hier und den Eigentumsflaschen wenig zu tun, du hast nur gezeigt, dass du dich mit dem System für Propangas wenig bis ganz nicht auskennst und hast hier eine riesiges Faß aufgemacht.
Michael H. schrieb: > Bei CO2 Flaschen ist das m.W. anders. Ich hab hier auch eine für ein > Aquarium. Die wird nicht getauscht, sondern wieder direkt neu befüllt, > ich erhalte also meine Flasche immer wieder zurück. Bei den CO2 Flaschen für Wassersprudler wird allerdings wieder getauscht.
Gustav K. schrieb: > Was aber nicht geht, weil der örtliche > Baumarkt keine leeren Flaschen anbietet. Also gehe ich ohne Gas nach > Hause! Dann gehst du zu einem anderen Baumarkt oder Gashändler der dir entweder eine Eigentumsflasche verkauft oder wo du eine Pfandflasche (rot) leihen kannst. Gustav K. schrieb: > Dann kann ich im Internet via Spedition eine volle Eigentumsflasche > für 155 Euro kaufen, die leere Flasche kann ich entsorgen. Am Ende zahle > ich für 11kg Propangas 155 Euro. Nicht so der Hit. > Im µc-Forum ist dann zu lesen: Stell dich nicht so an, verkaufe den > Wagen einfach über die Kleinanzeigen. Würde wohl keiner so mitmachen. Wenn du ehrlich bist, dann stellst du dich tatsächlich an. Nur weil "der eine Baumarkt" das nicht hat...
Cyblord -. schrieb: > Bei den CO2 Flaschen für Wassersprudler wird allerdings wieder > getauscht. Das sind allerdings wieder Eigentumszylinder mit einem Tauschsystem... und das steht auch so drauf. Bei den genannten CO2 Flaschen aus der Aquaristik z.B. steht klar und deutlich drauf, dass diese 10 Jahre TÜV haben und wiederbefüllt werden. Zwei verschiedene Welten.
Achim M. schrieb: > Man kann die graue Flasche über Kleinanzeigen verkaufen. Das widerspricht den dortigen Nutzungsbedingungen!
Alexander schrieb: > Nein. Beim Kauf einer Flasche nicht. Beim Kauf einer Füllung hingegen > schon. Du hast letzteres mit erstem verwechselt. Nur wird zB bei Hornbach keine Flasche zum Kauf angeboten, sondern lediglich das Nutzungsrecht an einer bestimmten Anzahl Flaschen. Andreas M. schrieb: > Achim M. schrieb: >> Man kann die graue Flasche über Kleinanzeigen verkaufen. > > Das widerspricht den dortigen Nutzungsbedingungen! Endlich hat es einer kapiert!
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Percy N. schrieb: > Nur wird zB bei Hornbach keine Flasche zum Kauf angeboten, sondern > lediglich das Nutzungsrecht an einer bestimmten Anzahl Flaschen. Das trifft nicht auf die vom TE genannten grauen Flaschen zu.
Cyblord -. schrieb: > Bei den CO2 Flaschen für Wassersprudler wird allerdings wieder > getauscht. Aber m.W. gibts kein Pfandgeld zurück, wenn Du nur eine leere Flasche zurückgeben willst.
Harald W. schrieb: > Cyblord -. schrieb: > >> Bei den CO2 Flaschen für Wassersprudler wird allerdings wieder >> getauscht. > > Aber m.W. gibts kein Pfandgeld zurück, wenn Du nur > eine leere Flasche zurückgeben willst. Weils kein Pfand ist. Sondern Eigentumsflasche.
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Ich nutze solche CO2-Zylinder zum Ausblasen von Heftig-Staub, der mit ner Matratzenluftpumpe nicht raus kommt. Gefühlt alle jubeljahre brauche ich das mal. Das mit der Pumpe reicht eigentlich soweit. Der Platz für den nicht mehr vorhandenen Kompressor ist mir wichtiger.
Alexander schrieb: > Percy N. schrieb: >> Nur wird zB bei Hornbach keine Flasche zum Kauf angeboten, sondern >> lediglich das Nutzungsrecht an einer bestimmten Anzahl Flaschen. > > Das trifft nicht auf die vom TE genannten grauen Flaschen zu. Das dürfte auch der Grund für den exorbitanten Preisunterschied sein.
Da hast Du einen Link überlesen. Der Preisunterschied entspricht einer Füllung.
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Frank D. schrieb: > Ich löse mal auf, kleine Buden welche die Flaschen direkt nachfüllen, > bei denen ich also meine Flasche die ich angeschleppt habe auch wieder > mitnehme, die achten auf den Tüv-Stempel. > Größere Stationen nehmen die Flaschen entgegen, stellen die in die Ecke > mit den leeren Flaschen und der Kunde bekommt eine andere gefüllte > Flasche. Die schauen in der Regel nicht auf den TÜV bei der Annahme. Dies ist auch meine Erfahrung. Letztes Jahr habe ich bei Hagebau eine 11kg Flasche GETAUSCHT, deren Prüfung 2006(!) abgelaufen war.
Gustav K. schrieb: > Du lehnst also Aufträge ab, weil du bei Facharbeitermangel die vor der > Türe stehenden Facharbeiter nicht einstellen willst. Auch eine Logik. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Welcher Kunde ist verärgerter: Der, der keine neue Flasche kaufen kann weil halt einfach keine übrig ist, oder der, der eine leere zurückbringt und in eine volle tauschen will? Merkste selbst, oder? Obwohl, Du vermutlich nicht. Was passierte denn, wenn der Händler alle vorhandenen vollen Flaschen an Neukunden wie dich verkauft hat? Danach kommen jeden Tag Altkunden, wollen tauschen, können aber nicht, weil ja keine volle Flasche da ist. Und die leere können sie nicht zurückgeben, weil es ja keine Pfandflasche ist. Sprich, der Händler hat sich erfolgreich und vollständig aus dem Markt katapultiert. Merkste selbst, oder? Obwohl, ....
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Klaus schrieb: > Welcher Kunde ist verärgerter ... Du hast recht, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Da ist im Baumarkt eine Schlange beim Gas: Der erste Kunde will Gas kaufen, bekommt aber kein Gas, weil er keine leere Flasche hat. Dann will er eine leere Flasche kaufen, geht aber auch nicht, weil keine leeren Flaschen verfügbar sind. Der zweite Kunde in der Schlange mischt sich ein: Ich habe hier eine leere Flasche, die ich nicht mehr benötige. Baumarkt: Die nehmen wir aber nicht zurück. Merkst was? Obwohl, ....
Gustav K. schrieb: > Klaus schrieb: >> Welcher Kunde ist verärgerter ... > > Du hast recht, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. > > Da ist im Baumarkt eine Schlange beim Gas: Der erste Kunde will Gas > kaufen, bekommt aber kein Gas, weil er keine leere Flasche hat. Dann > will er eine leere Flasche kaufen, geht aber auch nicht, weil keine > leeren Flaschen verfügbar sind. > > Der zweite Kunde in der Schlange mischt sich ein: Ich habe hier eine > leere Flasche, die ich nicht mehr benötige. > Baumarkt: Die nehmen wir aber nicht zurück. > > Merkst was? Obwohl, .... Sind das Geschichten aus dem Paulaner-Baumarkt? Wenn ein Baumarkt leer gegen voll anbietet, dann bietet er auch an, einfach nur eine volle Flasche zu kaufen. Denn befüllt wird ohnehin nichts. Es wird nur getauscht. Es erhöht sich dann nur der Preis um den Preis der Flasche. Wozu benötigt der Markt eine leere Flasche? Wenn sein Vorrat an vollen Flaschen zu Ende ist, dann ist es auch nicht anders als wären alle Spaten ausverkauft. Völlig egal ob er nun einen Haufen leere Flaschen hat oder keine einzige. Wahrscheinlich ist ihm letzteres viel lieber. Der nächste Kunde bekommt halt kein Gas. Ende.
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Klaus schrieb: > Was passierte denn, wenn der Händler alle vorhandenen vollen Flaschen an > Neukunden wie dich verkauft hat? Dann bestellt er welche nach, die kommen dann morgen. Isssesdennsoschwer.
Cyblord -. schrieb: > Der nächste Kunde bekommt halt kein Gas. Ende. Ich habe 4 11Kg Leihflaschen mit abgelaufenen TÜV und bekomme sie nicht getauscht/befüllt. Ist nicht schlimm . stehen alle im Garten. Sogar eine mit Leihschein will keiner zurücknehmen. ..die Zeit wird es Regeln. ist scheinbar das Diktat des Kapitalismusses.;-)) MfG alterknacker
Al. K. schrieb: > Ich habe 4 11Kg Leihflaschen mit abgelaufenen TÜV > und bekomme sie nicht getauscht/befüllt. Geliehen von wem? Und wenn geliehen dann war das doch kostenlos. Wo ist also dein Problem? Wenn derjenige die nicht mehr haben will, dann hast du kostenlos Gasflaschen bekommen. Allerdings, der Eigentümer MUSS sein Eigentum zurücknehmen/entsorgen. > ist scheinbar das Diktat des Kapitalismusses.;-)) Eher eine Unwissenheit deiner Seite um die echten Rechtsverhältnisse deiner Flaschen.
Cyblord -. schrieb: > Und wenn geliehen dann war das doch kostenlos. Wo lebst du denn? Niemand verleiht etwas kostenlos. Zumindest wurde Pfand bezahlt und wenn der Verleiher pleite gegangen ist, dann nimmt auch niemand mehr die Flaschen zurück!
Michael B. schrieb: > Klaus schrieb: >> Was passierte denn, wenn der Händler alle vorhandenen vollen Flaschen an >> Neukunden wie dich verkauft hat? > > Dann bestellt er welche nach, die kommen dann morgen. > > > Isssesdennsoschwer. Ja isses. Es gibt halt keine Flaschen auf dem Markt. Die werden auch nicht in ein paar Tagen produziert. Sprich, man ist in dieser Situation dringend darauf angewiesen, dass Kunden ihre leeren Flaschen zurückgeben.
CA schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Und wenn geliehen dann war das doch kostenlos. > > Wo lebst du denn? > Niemand verleiht etwas kostenlos. Interessante Ansicht. Kollidiert zwar mit der Bedeutung aber heute lebt ja wohl jeder in seiner eigenen Bubble: "Verleih bezeichnet die unentgeltliche Überlassung von Sachen". Vielleicht ist das Wort welches du suchst "Miete"?
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Cyblord -. schrieb: > "Verleih bezeichnet die unentgeltliche Überlassung von Sachen". Das ist deine Definition, damit musst du klar kommen. Alle anderen leihen sich auch gegen Geld etwas.
CA schrieb: > Das ist deine Definition, damit musst du klar kommen. Unsinn. Das ist die rechtliche Definition. Welche andere sollte gelten? Deine persönliche? Wenn sich jeder Begriffe selbst definiert kann man über nichts mehr reden. > Alle anderen leihen sich auch gegen Geld etwas. Ist dann halt Mieten. Ist das so schwer? Aber zurück zum Topic: denkst du der Knacker hat die Flaschen GEMIETET? Ich glaube kaum. Also was hat er nun getan? Er weiß es wohl selbst nicht. Gerade in diesem Wirrwarr aus Eigentum, Pfand usw. beim Gas ist korrekte Terminologie entscheidend.
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Cyblord -. schrieb: > denkst du der Knacker hat die Flaschen GEMIETET? Wie dämlich muss man sein... Glaubst du der Al.K. hat die Flaschen geschenkt bekommen?
CA schrieb: > Glaubst du der Al.K. hat die Flaschen geschenkt bekommen? Nein ich denke es handelt sich um Pfandflaschen. Aber ihr beide seid ja leider intellektuell nicht der Lage solche Sachverhalte korrekt zu beschreiben. Da für euch alle Worte ungefähr das gleiche bedeuten. Wie bei jemandem mit Schlaganfall. Und sollte es sich um Pfand handeln könnte man sicher herausfinden ob die Flaschen zurückgenommen werden MÜSSEN oder halt nicht. Und müssen sie, dann kann man das auch durchsetzen. Wenn man nicht zu doof dafür ist. Aber wer es gewohnt ist, nichts zu tun und nur ein wenig zu Jammern, ja der jammert halt nur rum. Liegt den Ossis halt im Blut.
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Cyblord -. schrieb: > als wären alle Spaten ausverkauft. Dann geht man eben aufs Oktoberfest. Dort gibts "Spaten" in 1l-Krügen. :-)
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CA schrieb: > Das ist deine Definition, damit musst du klar kommen. > > Alle anderen leihen sich auch gegen Geld etwas. §§ 598–606 BGB Leihe: die unentgeltliche Überlassung des Gebrauchs einer Sache Gegensatz: Die entgeltliche Gebrauchsüberlassung (Miete)
Cyblord ist ein bisschen weltfremd, der war noch nie beim Bootsverleih/Skiverleih und dergleichen.
Alexander schrieb: > Cyblord ist ein bisschen weltfremd, der war noch nie beim > Bootsverleih/Skiverleih und dergleichen. Dem traue ich auch zu, dass er da schon war und er anschließend mit §§§ herumgestänkert hat weil er die Leihgebühren nicht bezahlen wollte ;-)
Alexander schrieb: > Cyblord ist ein bisschen weltfremd, der war noch nie beim > Bootsverleih/Skiverleih und dergleichen. Das erinnert mich an das alte Weiblein, dass den Schlüsselnotdienst gerufen hatte und sich dann über die Rechnung wunderte: "Ich denke, Sie sind ein Notdienst?!" Dennoch stimmt die vertragstypologische Einordnung weitgehend; die vulgäre Falschbezeichnung "Verleih" ist ähnlich verbreitet wie die Verwechselung von Eigentum und Besitz. Darsn erkennt man regelmäßig Zeitgenossen, die dem Wirtschaftsleben nicht näher kommrn, als zum Überleben unvermeidlich. Michael H. schrieb: > §§ 598–606 BGB > Leihe: die unentgeltliche Überlassung des Gebrauchs einer Sache > > Gegensatz: Die entgeltliche Gebrauchsüberlassung (Miete) Wohl wahr, aber hierzu hättest Du auch die Norm angeben dürfen, zum Einstieg § 535 BGB: "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten." https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html Ob das tatsächlich gewollt ist, lässt sich nur anhand der AGB des Lieferanten klären, die wir natürlich nicht kennen. Interessant in diesem Zusammenhang sind zuvörderst §§ 536 bis 543, 580a BGB.
Dass man Pfandflaschen nicht vermietet sondern gegen einen Pfand verleiht hatten wir aber geklärt, oder? Wenn Du es nicht glaubst frage den Pfandleiher.
Percy N. schrieb: > Endlich hat es einer kapiert! Nur du nicht. Kleinanzeigen ist nicht das einzige Kleinanzeigenportal. mfg mf
Alexander schrieb: > Cyblord ist ein bisschen weltfremd, der war noch nie beim > Bootsverleih/Skiverleih und dergleichen. Ja, dem stimme ich zu. Er leiht sich ja auch kein Geld bei den Banken, sondern er mietet es....und hat darüber einen Mietvertrag. Die Bezeichnung Darlehen wäre damit völlig irreführend, denn der Teil des Wortes "lehen" stammt vom leihen ab. Sein Advokat Percy stimmt natürlich sofort mit seinem pseudojuristischen Geschwurbel in den falschen Gesang mit ein. Ein Chor welcher nur falsche Töne produziert 😋
Beitrag #7504590 wurde von einem Moderator gelöscht.
Le X. schrieb: > Wieviele Ingenieure braucht es, um eine Flasche Gas zu tauschen? Ich würde wirklich gerne mal dabei sein, wenn einige von diesen Geronten hier versuchen im Baumarkt Gas zu kaufen. Das wäre sicher beste Unterhaltung.
Cyblord -. schrieb im Beitrag #7504590: > In einem FACHforum zu einem FACHthema sollte man aber korrekte Begriffe > wählen sonst kann sich nicht ordentlich zu so einem Thema unterhalten. Du glaubst keiner außer dir würde den Unterschied zwischen borgen und mieten kennen. In Wahrheit interessiert es nur keinen, weil in einem FACHforum das Fach entscheidend ist. Menschen mit genügend Sozialkompetenz benutzen Umgangssprache und werden nicht gleich zu Rechtschreibnazis. Wenn Du Begriffen mehr Bedeutung beimisst als Gepflogenheiten, dann troll bitte im Juraforum weiter, da wo diese Belanglosigkeit hingehört. https://www.juraforum.de/forum/t/haeufige-unkenntnis-zum-unterschied-zwischen-verleihen-und-vermieten.696806 DDR Witze darfst Du aber gerne weiter machen, die sind immer lustig.
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Leute, die Frage und juristische Einordnung hat der BGH im Jahr 2007 geklärt, dort bezüglich Getränkeflaschen. Auf die Frage Darlehn, Miete, Leihe kommt es nicht an, die ist hier irrelevant. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=40894&pos=0&anz=1 Leitsatz BGH: "Der Begriff 'Pfand' auf einer individualisierten - dauerhaft von den Produkten anderer Hersteller/Vertreiber unterscheidbaren - Getränkeflasche beinhaltet das Angebot des dort namentlich genannten Getränkeherstellers/Vertreibers an jedermann, die Flasche gegen Zahlung des Pfandbetrages zurückzunehmen."
Cyblord -. schrieb: > Ich würde wirklich gerne mal dabei sein, wenn einige von diesen Geronten > hier versuchen im Baumarkt Gas zu kaufen. Bei uns im Baumarkt gibt es neuerdings Helium in großen Gebinden für die Parties. Die werden auch eifrig genutzt. Ich nehme an, dass dafür die ganzen Flaschen benötigt werden und es desshalb keine mehr gibt.
E. schrieb: > Bei uns im Baumarkt gibt es neuerdings Helium in großen Gebinden für die > Parties. Die werden auch eifrig genutzt. Ich nehme an, dass dafür die > ganzen Flaschen benötigt werden und es desshalb keine mehr gibt. Normalerweise sind das ganz andere Flaschen. Ich habe selbst seit Jahren 10 kg Heliumflaschen im Einsatz. Auch Tausch Voll gegen Alt im Baumarkt. (Aber es sind Pfandflaschen die man tatsächlich zurückgeben kann). Aber das sind komplett andere Flaschen (schmal und hoch).
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E. schrieb: > > Bei uns im Baumarkt gibt es neuerdings Helium in großen Gebinden für die > Parties. Die werden auch eifrig genutzt. Ich nehme an, dass dafür die > ganzen Flaschen benötigt werden und es desshalb keine mehr gibt. Klingt sowas von einleuchtend. Jetzt wird mir auch klar, warum neuerdings kaum mehr der leckere Geruch von frischem Grillfleisch in der Nachbarschaft zu bemerken ist. Stattdessen verdunkeln ganze Heliumballon-Batterien den Himmel.
Rainer Z. schrieb: > Leitsatz BGH: "Der Begriff 'Pfand' auf einer individualisierten - > dauerhaft von den Produkten anderer Hersteller/Vertreiber > unterscheidbaren - Getränkeflasche beinhaltet das Angebot des dort > namentlich genannten Getränkeherstellers/Vertreibers an jedermann, die > Flasche gegen Zahlung des Pfandbetrages zurückzunehmen." Sehr hübsch, passt hier aber nicht.
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Emeritiert schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Ich würde wirklich gerne mal dabei sein, wenn einige von diesen Geronten >> hier versuchen im Baumarkt Gas zu kaufen. > > Bei uns im Baumarkt gibt es neuerdings Helium in großen Gebinden für die > Parties. Die werden auch eifrig genutzt. Ich nehme an, dass dafür die > ganzen Flaschen benötigt werden und es desshalb keine mehr gibt. Die Flaschen sehen ähnlich aus, sind aber andere. Die haben schon einen Nenndruck von 32Bar, was einen Prüfdruck von 50 Bar bedeutet. Die Propanflaschen haben, wenn ich das gerade richtig im Kopf habe einen Prüfdruck von 33Bar. Auch ist der Ventilschutz anders. Daher würde sich selbst wenn das technisch vielleicht möglich sein könnte(ventiltausch und Prüfung mit höherem Druck, k.a. ob die propanflaschen bauartbedingt das können) sich nicht lohnen Cyblord -. schrieb: > Normalerweise sind das ganz andere Flaschen. Ich habe selbst seit Jahren > 10 kg Heliumflaschen im Einsatz. Auch Tausch Voll gegen Alt im Baumarkt. Das sind die normalen 200Bar Flaschen für technische Gase. Durch ventiltusch und umlackierung auch auf N2, O2 etc umrüstbar. Bei einigen Anbietern wie Widmann aber auch einfach gegen alle anderen Flaschen für Gasförmigen Inhalt eintauschen. Die Propanflaschenförmigen tauschflaschen gibt es auch, speziell für Privatkunden. Sieht nach mehr aus, ist aber durch den um Faktor 6 geringeren Druck weniger Inhalt. Das Leergut kostet den Anbieter weniger in der Anschaffung und die Produktmenge kann in kleinerer Stückelung verkauft werden als es mit normalen Standflaschen (ab5l) für technische Gase möglich wäre Gruß Carsten
Percy N. schrieb: > Sehr hübsch, passt hier aber nicht. Tja, wenn da nicht Pfandflasche und der Vertreiber draufstehen, dann wohl nicht (hab' gerade keine rote Flasche zum Gucken da). Cyblord -. schrieb: > Normalerweise sind das ganz andere Flaschen. Ich habe selbst seit Jahren > 10 kg Heliumflaschen im Einsatz. Auch Tausch Voll gegen Alt im Baumarkt. Du kochst mit Helium? :)))
Carsten S. schrieb: > Das sind die normalen 200Bar Flaschen für technische Gase. Durch > ventiltusch und umlackierung auch auf N2, O2 etc umrüstbar. Ja ganz genau. > > Die Propanflaschenförmigen tauschflaschen gibt es auch, speziell für > Privatkunden. Sieht nach mehr aus, ist aber durch den um Faktor 6 > geringeren Druck weniger Inhalt. Ja die sind sehr teuer und nicht empfehlenswert. Rainer Z. schrieb: > Du kochst mit Helium? :))) Ich denke halt nicht immer nur ans essen.
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Rainer Z. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Sehr hübsch, passt hier aber nicht. > > Tja, wenn da nicht Pfandflasche und der Vertreiber draufstehen, dann > wohl nicht (hab' gerade keine rote Flasche zum Gucken da). Ich frage mich, wie die Entscheidung zu § 31 VerpG passt. Ist hier aber nicht wichtig.
Percy N. schrieb: > Ich frage mich, wie die Entscheidung zu § 31 VerpG passt. Ist hier aber > nicht wichtig. Das Verpackungsgesetz kam viel später, 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234). Stimmt natürlich, für die Gasflaschen spielt es auch keine Rolle.
Rainer Z. schrieb: > Das Verpackungsgesetz kam viel später, 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234). Stimmt zwar, aber die Norm ist nahezu textgleich mit § 9 VerpV v 21. 08. 1998, BGBl I. 2379. Ist hier aber wirklich nicht wichtig; mir fiel es nur beim Lesen der Entscheidung auf.