Forum: /dev/null Was ist los bei Propangas?


von Gustav K. (hauwech)


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Hallo,

wollte gestern im Toom-Baumarkt eine 11kg Flasche leihen, ich muss 
hören, geht nur im Tausch gegen eine leere Flasche (???)

Also wollte ich eine Flasche kaufen. Geht auch nicht, denn 
Eigentumsflaschen "gibt es nicht mehr" (Zitat). Zum ersten Mal erlebe 
ich, dass einer Nachfrage kein Angebot mehr gegenüber steht. Also der 
Bäcker backt kein Brot mehr.

Seltsamerweise kann man im Internet Eigentumsflaschen kaufen:
https://gase-kaufen.de/gasflaschen/568-propangasflasche-11-kg-grau-eigentum-gefuellt-4260509846455.html

Ist das bei euren Baumärkten auch so?

Gustav

: Gesperrt durch Moderator
von Rene K. (xdraconix)


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Gustav K. schrieb:
> Ist das bei euren Baumärkten auch so?

Meine Frau führt bei uns im Dorf einen  sehr großen Gemischtwarenladen 
(ähnlich eines Baumarktes) sie Vertreibt Propangas von ProGas - dort 
gibt es auch nur noch im Tausch - selbst die grauen Einwegflaschen gibt 
es nicht mehr - aber schon gut nen Jahr schon nicht. Wird von ProGas so 
vorgeschrieben.

Beruflich habe ich viel mit Linde zu tun. Kann da ja mal nachfragen.

von Christian R. (supachris)


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Ja, ist hier bei Globus genauso. Da ist sogar bloß ein Tausch-Automat, 
da kann man auch nicht mehr mit den Angestellten diskutieren.

Ich nehme an, letztes Jahr hat der Hamster-Deutsche zu viele Flaschen 
gehamstert, dann waren die irgendwann alle.

von Georg M. (g_m)


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von Michael B. (laberkopp)


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Gustav K. schrieb:
> Ist das bei euren Baumärkten auch so?

Natürlich nicht.

Es gibt Pfandflaschen, bei deren Rückgabe man sein Geld zurück bekommt

https://www.hornbach.de/p/propan-11-kg-fuellung-pfandflasche/3766210/

und Nutzungsflaschen als Eigentum bei dem du zwar die Flasche tauschen 
kannst, aber letztlich 55€ verlierst

https://www.hornbach.de/p/propan-11-kg-fuellung-nutzungsflasche/3629310/

von Georg M. (g_m)


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von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Michael B. schrieb:
> Es gibt Pfandflaschen, bei deren Rückgabe man sein Geld zurück bekommt
> und Nutzungsflaschen als Eigentum bei dem du zwar die Flasche tauschen
> kannst, aber letztlich 55€ verlierst

Ich bin zu blöd, das (aus dem Hornbach-Link) zu verstehen:

"Bei Erstbezug ist die Nutzungsgebühr in Höhe von 55,25 € zu entrichten. 
Da es sich nicht um eine Pfandflasche handelt wird bei Rückgabe der 
Flasche diese Gebühr nicht wieder ausgezahlt."

Also zusammengefasst:

Pfandflasche: 30,00 Euro Pfand für die Flasche, leere Flasche kann gegen 
volle Flasche getauscht werden. Bei Rückgabe der Flasche gibt's Pfand - 
30,00 Euro - zurück.

Nutzungsflasche: 55,25 Euro "Nutzungsgebühr" für die Flasche, leere 
Flasche kann gegen volle Flasche getauscht werden. Bei Rückgabe der 
Flasche gibt's kein Geld zurück.

Ääähm... Wer sollte bitteschön die (gegenüber dem Pfand sogar fast 
doppelt so hohe) Nutzungsgebühr zahlen, die er nicht zurückbekommt?

Oder überschätze ich hier den Horizont des gewöhnlichen 
Hornbach-Kunden??

von Achim M. (minifloat)


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Michael B. schrieb:
> aber letztlich 55€ verlierst

Naja...

Man kann die graue Flasche über Kleinanzeigen verkaufen.

Dass es keine Bindung an den örtlichen Gashöker gibt, ist ebenfalls was 
wert.

Was kann ich mit der roten Gasflasche mit "DEA" Logo drauf machen? Steht 
hier im Gartenhaus herum. Letztlich hat da jemand 35€ verloren. Nicht 
ich.

mfg mf

: Bearbeitet durch User
von S. M. (lichtmensch)


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Rainer Z. schrieb:
> Nutzungsflasche: 55,25 Euro "Nutzungsgebühr" für die Flasche, leere
> Flasche kann gegen volle Flasche getauscht werden. Bei Rückgabe der
> Flasche gibt's kein Geld zurück.

Ist bei meiner Schutzgas Flasche auch so. Man kauft quasi die Flasche 
kann diese auch Tauschen aber wenn man irgendwann sagt man hat kein Bock 
mehr muss man sie bei Kleinanzeigen verkaufen. Es gibt kein Pfandsystem 
und der Laden hat kein Bock das man Flaschen bei A kauft und bei b 
Abgibt.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Achim M. schrieb:
> Dass es keine Bindung an den örtlichen Gashöker gibt, ist ebenfalls was
> wert.

Okay, jetzt habe ich verstanden.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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S. M. schrieb:
> Man kauft quasi die Flasche
> kann diese auch Tauschen aber wenn man irgendwann sagt man hat kein Bock
> mehr muss man sie bei Kleinanzeigen verkaufen.

Das ist eine Umverteilung von Teilen der Produkthaftungsrisiken auf den 
Kunden. Wenn es neue Druckflaschenverordnungen gibt, dann wird das auch 
zum Problem des Kunden. D.h. es können alle Flaschen eingezogen werden, 
ohne einen Cent zurück zu bekommen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Dieter D. schrieb:
> Das ist eine Umverteilung von Teilen der Produkthaftungsrisiken auf den
> Kunden. Wenn es neue Druckflaschenverordnungen gibt, dann wird das auch
> zum Problem des Kunden. D.h. es können alle Flaschen eingezogen werden,
> ohne einen Cent zurück zu bekommen.

MWn gab es die in den letzten 20 Jahren nicht. Da konnte ich problemlos 
tauschen.

Wann gab es die letzte bei LPG?

Es muss lange her sein, denn auf meiner 5kg-Flasche sitzt noch ein 
eingeschlagener Stempel von 197x.

Ein weiterer Grund liegt wohl auch im Ausland begründet. Wer per 
Wohnmobil etc. unterwegs ist, kann die grauen Flaschen auch dort 
problemlos tauschen.

: Bearbeitet durch Moderator
von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Nutzungsflasche: 55,25 Euro "Nutzungsgebühr" für die Flasche, leere
> Flasche kann gegen volle Flasche getauscht werden. Bei Rückgabe der
> Flasche gibt's kein Geld zurück.
>
> Ääähm... Wer sollte bitteschön die (gegenüber dem Pfand sogar fast
> doppelt so hohe) Nutzungsgebühr zahlen, die er nicht zurückbekommt?

Dein Geldwert ist nicht wirklich verloren, sondern nur Dein Geld 
dauerhaft gebunden: Bei Rückgabe im Tausch gegen eine volle Flasche wird 
keine neue Nutzungsgebührxerhoben, soweit ich das verstehe 
(vorsichtshalber feagen ...).

Im Getränkemarkt gab es vor Jahrzehnten Altenmünster in einer super 
schicken Bügelflasche mit einem ofmder mehreren Liter Inhalt. Diese 
Flaschen waren auvh nicht regulär bepfandet, sondefn mussten für eine 
Schutzgebühr (spürbar, aber harmlos) erworben werden. Rückgabe gegen 
Pfanderstattung war nicht möglich, wohl aber Rückgabe bei Erwerb einer 
neuen Flasche, getarnt als "Nachfüllen lassen". Vermutlich ist das bei 
den Gasflaschen ähnlich. Genau weiß ichces nicht; ich benötige weder 
Propangss noch Übermäßig große Bierflaschen.

Fraglich ist dabei aber, wie lange die Aktion läuft: Da Du die Flasche 
niemals gegen cash zurückgeben kannst, ist das Ganze allenfalls dann 
sinnvoll, wenn Du häufiger Nachschub brauchst, aber dann kannst Ducauch 
auf Pfandflaschen zurückgreifen. Die Bezeichnung als "Nutzungsgebühr" 
legt zudem nahe, dass die Flasche gerade nicht übereignet werden soll. 
Verkauf bei ebay ist daher problematisch; es empfiehlt sich eine schräge 
Konstruktion über Abtretung o.ä.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Dein Geldwert ist nicht wirklich verloren, sondern nur Dein Geld
> dauerhaft gebunden: Bei Rückgabe im Tausch gegen eine volle Flasche wird
> keine neue Nutzungsgebührxerhoben, soweit ich das verstehe
> (vorsichtshalber feagen ...).

Das hat sich inzwischen geklärt. Der Kaufmann hier im Dorf vertreibt 
ebenfalls Beides, also rote Pfandflaschen und die grauen (es befindet 
sich ein Campingplatz im Ort) und hat es mir vor Jahren schon erklärt. 
Die "Grauen" seien teurer, würden aber "überall" getauscht, die "Roten" 
nur, wenn es der gleiche Abfüller ist. Was er aber nicht sagte (oder ich 
habe es wieder vergessen): Dass ich für die graue Flasche das Geld nicht 
zurückbekommen würde. Deshalb war ich vorhin so erstaunt.

Wegen des geringeren Pfandes und weil ich das Gas immer im Dorf 
beschaffen kann, habe ich mich damals für die rote Pfandflasche 
entschieden.

von Gustav K. (hauwech)


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Achim M. schrieb:
> Michael B. schrieb:
>> aber letztlich 55€ verlierst
>
> Naja...
>
> Man kann die graue Flasche über Kleinanzeigen verkaufen.

Lustig: Gammelige und stinkende Plastikflaschen aus dem Mülleimer kann 
ich bei jedem Supermarkt in den Automaten stecken und erhalte das Pfand 
ausbezahlt. Eine neue Eigentumsflasche kann ich nach einmaliger 
Nutzung wegwerfen und 55 Euro abschreiben. War da nicht mal was mit 
Umweltschutz oder so ähnlich?

Statt im örtlichen Baumarkt muss ich nun eine Gasflasche via Internet 
per Speditionsversand für schlappe 154,99 Euro kaufen und die leere 
Flasche dann wegwerfen oder via Kleinanzeigen verticken. Ich höre schon 
die Anfragen: Was ist letzte Preis und Postversand möglich?

Der tiefer Sinn des ganzen erschließt sich mir nicht wirklich.

von Matthias B. (turboholics)


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Einfach mal lesen:
https://blog.tyczka.de/unterschied-gasflaschen-pfand-nutzungsflaschen/

Mit dem Bereitstellungspreis zahlst du dem Flascheineigentümer die 
Flasche. Warscheinlich sind auch in letzter Zeit zu viele Pfandflaschen 
auf Nimmerwiedersehen verschwunden und/oder gammeln jetzt aufgrund des 
Campingtrends in irgendwelchen Kellern vor sich hin.

Aber was spricht dagegen, sich selber eine GEBRAUCHTE Eigentumsflasche 
zu besorgen und diese füllen zu lassen? Auf Anhieb hab ich bei mir 4 Stk 
im Umkreis von 10km angezeigt bekommen.

VG

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias B. schrieb:
> Aber was spricht dagegen, sich selber eine GEBRAUCHTE Eigentumsflasche
> zu besorgen und diese füllen zu lassen?

Dagegen spricht der Umstand, dass es sich eben nicht um rine 
Eigentumsflasche hanfelt; die 55 Euro sind eine "Nutzungsgebühr", die Du 
als Analogon zu einem pauschalen Mietzins ansehen kannst.

Du kannst also nicht das Eigentum an der Flasche erwerben, sondern 
lediglich das Nutzungsrecht. Dieser Weg ist immerhin gangbar.

von Cyblord -. (cyblord)


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Gustav K. schrieb:
> Hallo,
>
> wollte gestern im Toom-Baumarkt eine 11kg Flasche leihen, ich muss
> hören, geht nur im Tausch gegen eine leere Flasche (???)

Das ist völlig normal. Graue Eigentumsflaschen sind hier Standard. Pfand 
findet man so gut wie nicht.

> Also wollte ich eine Flasche kaufen. Geht auch nicht, denn
> Eigentumsflaschen "gibt es nicht mehr" (Zitat).

Vielleicht bei diesem Laden. Obi und Bauhaus haben fast nur solche 
Flaschen.

> Ist das bei euren Baumärkten auch so?

Nö. Aber die grauen Flaschen muss man kaufen und kann sie nicht wieder 
zurück geben. Man kann aber 5kg in 11kg tauschen gegen entsprechenden 
Aufpreis.
Ansonsten wird voll gegen leer getauscht.

von Reinhard S. (rezz)


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Gustav K. schrieb:
> Eine neue Eigentumsflasche kann ich nach einmaliger
> Nutzung wegwerfen und 55 Euro abschreiben.

Wenn du es nicht schaffst, die wieder befüllen zu lassen, oder bei 
einmaliger Nutzung halt zur Pfandflasche zu greifen und die dann wieder 
abzugeben: Selber schuld.

von CA (Gast)


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Der Unterschied ist:
Mit der Pfandflasche bist du an einen einzigen Anbieter gebunden.
Der bestimmt den Preis.

Mit der Eigentumsflasche kannst du dir den Anbieter auswählen.

Aaaaber, Gasflaschen brauchen einen TÜV im Abstand von 10 Jahren.

Das ist kein Problem bei Pfandflaschen, kannst du einfach gegen Money 
zurück geben.

Eigentumsflaschen deren TÜV abgelaufen ist, sind quasi wertlos. Sie 
werden nichtmehr angenommen und eine private TÜV-Abnahme kostet fast so 
viel wie eine neue Flasche.

Man sollte also Eigentumsflaschen immer rechtzeitig umtauschen und wenn 
man mal längere Zeit kein Gas braucht, darauf achten, daß der TÜV der 
vorhandenen Flasche noch möglichst weit in der Zukunft liegt.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> Eigentumsflaschen deren TÜV abgelaufen ist, sind quasi wertlos. Sie
> werden nichtmehr angenommen und eine private TÜV-Abnahme kostet fast so
> viel wie eine neue Flasche.

Kann ich nicht bestätigen. Das hat hier noch niemanden interessiert - 
weder bei 11kg/5kg Propan noch der 10l-Sauerstoffflasche oder unserer 
50l-Argon-Flasche. Alles (natürlich) Eigentumsflaschen.

Halbwegs sauber? Unverbeult? Ventil ok? Dann wird getauscht.

von Alexander (alecxs)


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Gustav K. schrieb:
> Eine neue Eigentumsflasche kann ich nach einmaliger Nutzung wegwerfen
> und 55 Euro abschreiben. War da nicht mal was mit Umweltschutz oder so
> ähnlich?

Du hast das System nicht verstanden. Die Flaschen werden ganz normal 
getauscht. Leer gegen voll. Das nennt sich dann auffüllen, du zahlst nur 
die Füllung jedesmal neu, nicht aber die Eigentumsflasche.

von CA (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Halbwegs sauber? Unverbeult? Ventil ok? Dann wird getauscht.

Du irrst immens. Gasflaschen mit abgelaufenem TÜV dürfen nicht wieder 
befüllt werden!

Der Bertrieb der sowas macht, würde sich strafbar machen!

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Halbwegs sauber? Unverbeult? Ventil ok? Dann wird getauscht.
>
> Du irrst immens.

Nö. Macht hier jeder (Industrie-)Gashändler.

> Gasflaschen mit abgelaufenem TÜV dürfen nicht wieder
> befüllt werden!
>
> Der Bertrieb der sowas macht, würde sich strafbar machen!

Macht auch niemand. Die werden geprüft und das neue Datum eingeschlagen. 
Danach sind sie dann fit für weitere 10 Jahre.

von Einhart P. (einhart)


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Bei uns im hagebaumarkt hat sich irgendetwas geändert. Bisher konnte ich 
die roten 11 kg Flaschen problemlos gegen volle tauschen.

Vor ein paar Tagen hieß es dann "ich muss mir die Flasche ansehen, wir 
tauschen nicht mehr jede Flasche". Die von mir mitgebrachte (OK war 
uralt) wurde abgelehnt.

von CA (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Macht auch niemand. Die werden geprüft und das neue Datum eingeschlagen.
> Danach sind sie dann fit für weitere 10 Jahre.

Du darfst gerne bei deiner falschen Meinung bleiben, das ändert aber 
nichts an den Tatsachen.

Das wäre genau wie einen TÜV-Stempel für ein altes Fahrzeug zu erteilen, 
ohne Prüfung desselben.

Wenn du meinst, das würde standardmäßig so gehandhabt werden, dann bist 
du auf einem Irrweg.

von Alexander (alecxs)


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CA schrieb:
> Das wäre genau wie einen TÜV-Stempel für ein altes Fahrzeug zu erteilen,
> ohne Prüfung desselben.

nennt sich 150EurTÜV

von CA (Gast)


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Alexander schrieb:
> nennt sich 150EurTÜV

Beim Türken nebenan?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Macht auch niemand. Die werden geprüft und das neue Datum eingeschlagen.
>> Danach sind sie dann fit für weitere 10 Jahre.
>
> Du darfst gerne bei deiner falschen Meinung bleiben, das ändert aber
> nichts an den Tatsachen.

Nein, das sind schon die Tatsachen.

> Das wäre genau wie einen TÜV-Stempel für ein altes Fahrzeug zu erteilen,
> ohne Prüfung desselben.

Du musst auch lesen, was ich schreibe: "die werden geprüft"

> Wenn du meinst, das würde standardmäßig so gehandhabt werden, dann bist
> du auf einem Irrweg.

Nein, das ist genau das Vorgehen: die Händler nehmen die Flaschen 
zurück, abgelaufene werden geprüft und bekommen die neue Zulassung 
(durch den TÜV).

von CA (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Du musst auch lesen, was ich schreibe: "die werden geprüft"

Du versuchst jetzt deinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, denn du hast 
vorher geschrieben:

Chris D. schrieb:
> Halbwegs sauber? Unverbeult? Ventil ok? Dann wird getauscht.

Nein, mein Lieber, so geht das nicht, das geht weder beim TÜV so ab, 
noch ist das bei einem Händler so üblich.

Finde dich damit ab: Eine Flasche ohne TÜV wird vom Händler nichtmehr 
angenommen!

Den TÜV darfst du dann selbst irgendwo beantragen und die Prozedur 
kostet dich fast genauso viel wie eine neue Flasche, eventuell sogar 
mehr.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Du musst auch lesen, was ich schreibe: "die werden geprüft"
>
> Du versuchst jetzt deinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, denn du hast
> vorher geschrieben:

Und zwar völlig zu Recht:

> Chris D. schrieb:
>> Halbwegs sauber? Unverbeult? Ventil ok? Dann wird getauscht.

Denn genau so ist es.

> Nein, mein Lieber, so geht das nicht, das geht weder beim TÜV so ab,
> noch ist das bei einem Händler so üblich.

Doch, genau so ist es.

> Finde dich damit ab: Eine Flasche ohne TÜV wird vom Händler nichtmehr
> angenommen!

Selbstverständlich werden die angenommen. Und zwar von allen mir 
bekannten hier in der Gegend. BTDT.

> Den TÜV darfst du dann selbst irgendwo beantragen und die Prozedur
> kostet dich fast genauso viel wie eine neue Flasche, eventuell sogar
> mehr.

Das ist Unsinn. Du gibst Deine (gerne auch abgelaufene) Eigentumsflasche 
zurück und erhältst eine mit TÜV. Haben wir schon viele Dutzend Male mit 
allen möglichen Flaschentypen (10l/20l/50l) gemacht.

Auch privat in Baumärkten war das bei 5/11kg nie ein Problem.

Kann es sein, dass Du noch nie wirklich mit Industriegasen zu tun 
hattest?

von CA (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Kann es sein, dass Du noch nie wirklich mit Industriegasen zu tun
> hattest?

Du bringst mich zum Lachen 🤣

Na gut, es ist nicht meine Aufgabe dir den rechten Weg durchs Leben zu 
zeigen.
Du musst ja mit deinen abstrusen Ansichten leben, nicht ich.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Chris D. schrieb:
> Selbstverständlich werden die angenommen. Und zwar von allen mir
> bekannten hier in der Gegend.

Ich habe zwar meines Wissens noch nie eine Argonflasche mit abgelaufenem 
TÜV abgegeben (werden immer vorher alle), aber auch hier habe ich noch 
nie erlebt, dass da bei der Abgabe jemand auf die Flasche geguckt hätte. 
Die haben noch nicht einmal die Kappe abgeschraubt und geguckt, ob 
drunter ein Ventil drauf ist. :-)

von Oliver S. (oliverso)


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CA schrieb:
> Finde dich damit ab: Eine Flasche ohne TÜV wird vom Händler nichtmehr
> angenommen!
>
> Den TÜV darfst du dann selbst irgendwo beantragen und die Prozedur
> kostet dich fast genauso viel wie eine neue Flasche, eventuell sogar
> mehr.

Bei den grauen Eigentumsflaschen hat der Händler die zurückzunehmen, und 
gegen eine gefüllte mit gültiger Prüfung umzutauschen. Der Füllungspreis 
enthält einen anteiligen Obulus für die Prüfungen.

Oliver

von Klaus (feelfree)


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CA schrieb:
> Du musst ja mit deinen abstrusen Ansichten leben, nicht ich.

Nur dass es sich um keine Ansichten oder Meinungen handelt, sondern um 
Tatsachen. Die ich im übrigen bestätigen kann.

von CA (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> aber auch hier habe ich noch
> nie erlebt, dass da bei der Abgabe jemand auf die Flasche geguckt hätte.
> Die haben noch nicht einmal die Kappe abgeschraubt und geguckt, ob
> drunter ein Ventil drauf ist. :-)

Das ist deine subjektive Wahrnehmung und auch Du irrst dich!

Aber bitte, wenn ihr meint der TÜV wäre bedeutungslos...

Das Leben wird euch eines Besseren belehren 🤣

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> Du bringst mich zum Lachen 🤣

Nein, es ist eher traurig.

> Na gut, es ist nicht meine Aufgabe dir den rechten Weg durchs Leben zu
> zeigen.
> Du musst ja mit deinen abstrusen Ansichten leben, nicht ich.

Ein letzter Versuch (eher für diejenigen, die durch den Unsinn 
verunsichert sein könnten). Diesmal die Ansichten von jemandem, der 
Ahnung davon haben sollte - der PROGAS:

https://progas.de/fluessiggas-ratgeber/haushalt/gasflasche-tuev-abgelaufen-was-tun

Zitate daraus:

"Ist die TÜV-Prüffrist abgelaufen, dürfen Sie Ihre Propangasflasche 
dennoch weiter nutzen. Das ist möglich, weil das Prüfdatum nur die 
Flasche betrifft und nicht das Gas. Als Voraussetzung für den weiteren 
Einsatz muss die Flasche allerdings ordnungsgemäß funktionieren und ihr 
Ventil dicht sein. Dann können Sie das Gas unbesorgt aufbrauchen. 
Befüllt werden darf so eine Gasflasche nach Ablauf des TÜVs aber nicht 
mehr."

So weit, so gut.

"Wo und wie kann ich meine Gasflasche erneut prüfen lassen?
Die Prüffrist Ihrer Gasflasche ist abgelaufen und Sie möchten den TÜV 
erneuern? Anders als etwa beim Auto können Nutzer die Flasche nicht 
einfach beim TÜV vorführen, um eine neue Plakette zu bekommen. Sie 
müssen die „abgelaufene Flasche“ durch eine Flasche mit noch laufender 
Prüffrist ersetzen. Für die TÜV-Prüfung sind ausschließlich die Händler 
zuständig."

Man liest es sicherheitshalber nochmal: "ausschließlich die Händer"

"Abgelaufene Gasflaschen können Sie in vielen Baumärkten, Gartencentern, 
Campinggeschäften, Tankstellen oder bei Gashändlern tauschen oder 
zurückgeben. Das ist auch mehrere Jahre nach Ablauf der Prüffrist 
möglich. Welche Vertriebsstelle Sie ansteuern sollten, entscheidet sich 
danach, ob Sie die Flasche geliehen oder gekauft haben, also welche 
Gasflaschenart Sie vor sich haben. Leihflaschen sind zumeist durch rote, 
grüne oder weiße Flaschenfarben gekennzeichnet. Gefüllt sind sie mit dem 
Gas des Anbieters, dessen Logo aufgedruckt ist. Diese Flaschen können 
nur in Geschäften getauscht werden, die Vertragspartner des Gasanbieters 
sind.

Graue Flaschen sind Kaufflaschen. Mit ihnen sind Sie an keinen 
Gasanbieter gebunden. Daher können Sie diese Flaschen bei allen 
Händlern, die Kaufflaschen anbieten, gegen eine volle Flasche mit 
gültiger TÜV-Prüfung tauschen."

Also zum Abschluss nochmal für alle, die unsicher sind:

*Abgelaufene Gasflaschen können Sie in vielen Baumärkten, Gartencentern, 
Campinggeschäften, Tankstellen oder bei Gashändlern tauschen oder 
zurückgeben. Das ist auch mehrere Jahre nach Ablauf der Prüffrist 
möglich.*

Gleiches gilt für entsprechende Industriegase (Argon usw.).

Klarer geht es kaum und damit bin ich jetzt raus.

Wer Geld verschenken möchte - gerne. Ich zahle weiterhin nur die 
Neufüllung - ohne TÜV-Gebühr (bzw. der eingepreisten) ;-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Klaus (feelfree)


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CA schrieb:
> Das ist deine subjektive Wahrnehmung

Nein, das ist keine Wahrnehmung, sondern ein Tatsachenbericht.

> und auch Du irrst dich!

Du meinst, er hat es nur geträumt?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Chris D. schrieb:
> ohne TÜV-Gebühr

Naja, indirekt ist die da sehr sicher wohl mit eingepreist, anders kann 
es nicht funktionieren.

Aber ich hatte da auch nie Zweifel, dass das ganze System so 
funktioniert.

von CA (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Bei den grauen Eigentumsflaschen hat der Händler die zurückzunehmen,

Garnichts hat der Händler, das ist deine Flasche und wie er damit 
umgeht, bestimmt der Händler!

von Klaus (feelfree)


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CA schrieb:
> und wie er damit umgeht, bestimmt der Händler!

Eben. Alle bekannten Händler, die auch welche bleiben wollen, nehmen die 
Flaschen eben zurück.

: Bearbeitet durch User
von CA (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Befüllt werden darf so eine Gasflasche nach Ablauf des TÜVs aber nicht
> mehr."

Na, was habe ich geschrieben? schon so schnell wieder vergessen?

...und ob der Händler deine abgelaufene Gasflasche annimmt, bestimmt er 
selbst. Meist tut er das nicht, denn das ist für ihn mit weiteren Kosten 
verbunden.

Also, träume ruhig weiter.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Jörg W. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> ohne TÜV-Gebühr
>
> Naja, indirekt ist die da sehr sicher wohl mit eingepreist, anders kann
> es nicht funktionieren.

Ja klar - hatte ich gerade noch korrigiert, aber Du warst schneller ;-)
Natürlich wird das eingepreist. Wobei größere Händler wie Lüdenbach 
bspw. eigene Prüfkammern haben. Da kommt dann einmal pro Woche der 
TÜV-Mensch und dann gehen da 200-300 Flaschen durch. Auf jede Füllung 
gerechnet dürften das kaum mehr als 1-2 Euro sein.

> Aber ich hatte da auch nie Zweifel, dass das ganze System so
> funktioniert.

Natürlich - alles andere wäre ja absurd.

Ein Flaschengashändler, der keine abgelaufenen Eigentumsflaschen 
zurücknimmt, wäre nicht mehr lange einer.

CA schrieb:
> Garnichts hat der Händler, das ist deine Flasche und wie er damit
> umgeht, bestimmt der Händler!

Und weil er weiterhin Kunden haben möchte, nimmt er die zurück. Und das 
tun alle Händler hier in der Gegend und sicherlich auch bei Dir.

: Bearbeitet durch Moderator
von C. D. (derschmied)


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CA schrieb:
> Das ist deine subjektive Wahrnehmung und auch Du irrst dich!

Nö, tut er nicht. Meinem Händler für technische Gase isses wurscht was 
ich an Buddeln anschleppe, Hauptsache ich nehme wieder entsprechend 
Vollgut mit. Propan, Acetylen, Sauerstoff, Argon & Schutzgase, einerlei.

DerSchmied

von CA (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Wobei größere Händler wie Lüdenbach

Gutes Beispiel, weil ich Kunde bei Lüdenbach bin.

Tausch einer CO2-Flasche 6kg mit abgelaufenem TÜV:
Preise von vor ca. 5 Jahren.

TÜV neu 49,90€
Füllung 32,90€

Also, hier werden einfach nur substanzlose Meinungen abgesondert, 
deshalb bin ich jetzt hier raus.

von Klaus (feelfree)


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CA schrieb:
> deshalb bin ich jetzt hier raus.

Wurde aber auch Zeit.

von C. D. (derschmied)


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CA schrieb:
> Also, hier werden einfach nur substanzlose Meinungen abgesondert,

Nö, Du läßt nur keine andere Meinung gelten als Deine. Wer auch immer 
"Lüdenbach" ist, er ist nicht der Nabel der Welt, halt Dir das mal vor 
Augen.

Ich vertrete hier keine "substanzlose Meinung", das sind Fakten. Nuja, 
zugegeben, käme ich mit ner 6-Liter-Buddel in der Hosentasche 
angelatscht würd er mich erstmal auslachen.

DerSchmied

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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CA schrieb:
> Der Unterschied ist:
> Mit der Pfandflasche bist du an einen einzigen Anbieter gebunden.
> Der bestimmt den Preis.

Ich kann jederzeit die Flasche gegen Pfanderstattung zurückgeben wenn 
mit der Preis der neuen Füllung nicht schmeckt und bei einem günstigeren 
Anbieter eine neue Pfandflasche holen.

Nur WÄHREND man auf Reisen ist, sollte man überlegen ob man da je wieder 
hin zurückkommt.

von Michael B. (laberkopp)


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CA schrieb:
> Gutes Beispiel, weil ich Kunde bei Lüdenbach bin.
> Tausch einer CO2-Flasche 6kg mit abgelaufenem TÜV:
> Preise von vor ca. 5 Jahren.
> TÜV neu 49,90€
> Füllung 32,90€

Ja, aber CO2 ist kein Propangas, bei Propangas gibst du die Flasche mit 
angelaufenem TÜV einfach zurück (und kriegst neu neue wenn du willst). 
TÜV ist da Problem des Anbieters.

(Und bei mir reicht eine 12kg Flasche über 10 Jahre, er hat also pro 
Füllung das Problem).

von Alexander (alecxs)


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CA schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> "Befüllt werden darf so eine Gasflasche nach Ablauf des TÜVs aber nicht
>> mehr."
>
> Na, was habe ich geschrieben? schon so schnell wieder vergessen?
>
nö, haben wir nicht. Du schriebst (bzgl. 11 kg Propangas 
Nutzungsflaschen des Vorredners)

CA schrieb:
> Eigentumsflaschen deren TÜV abgelaufen ist, sind quasi wertlos. Sie
> werden nicht mehr angenommen und eine private TÜV-Abnahme kostet fast so
> viel wie eine neue Flasche.

Wenn Du der Meinung bist auf eigene Kosten eine private TÜV-Abnahme 
durchzuführen, obwohl

Chris D. schrieb:
> "Für die TÜV-Prüfung ausschließlich die Händler zuständig"

sind, dann ist das eigene Blödheit. Alle anderen tauschen ihre leere 
Flasche ohne TÜV einfach gegen eine volle Flasche mit TÜV. Dabei wird 
keine Flasche mit abgelaufenem TÜV befüllt, wie Du es hier versuchst zu 
drehen.

Einzig der Inverkehrbringer der vollen Flasche hat dafür Sorge zu 
tragen, dass diese über gültigen TÜV verfügt.

CA schrieb:
> hier werden einfach nur substanzlose Meinungen abgesondert,
> deshalb bin ich jetzt hier raus.

Obwohl eine Quelle verlinkt wurde, bist
Du trotzdem unbelehrbar.

: Bearbeitet durch User
von Gustav K. (hauwech)


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Alexander schrieb:
> Du hast das System nicht verstanden. Die Flaschen werden ganz normal
> getauscht. Leer gegen voll. Das nennt sich dann auffüllen, du zahlst nur
> die Füllung jedesmal neu, nicht aber die Eigentumsflasche.

Du hast meine Fragestellung nicht verstanden.
Für dich nochmal:

Ich benötige einmalig eine 11kg Flasche (bzw. deren Inhalt) und muss 
im örtlichen Baumarkt eine leere Flasche abgeben, um dort eine volle 
Flasche kaufen zu können. Da ich keine leere Flasche habe, müsste ich 
erst eine leere Flasche kaufen. Was aber nicht geht, weil der örtliche 
Baumarkt keine leeren Flaschen anbietet. Also gehe ich ohne Gas nach 
Hause!

Dann kann ich im Internet via Spedition eine volle Eigentumsflasche 
für 155 Euro kaufen, die leere Flasche kann ich entsorgen. Am Ende zahle 
ich für 11kg Propangas 155 Euro. Nicht so der Hit.

Vielleicht hilft dir ein Vergleich: Ich benötige für einen einzigen Tag 
einen Mietwagen, muss den Wagen aber vorab kaufen. Der 
Mietwagen-Anbieter nimmt den Wagen nach meiner Nutzung nicht mehr 
zurück.

Im µc-Forum ist dann zu lesen: Stell dich nicht so an, verkaufe den 
Wagen einfach über die Kleinanzeigen. Würde wohl keiner so mitmachen.

: Bearbeitet durch User
von Gustav K. (hauwech)


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Christian R. schrieb:
> Ich nehme an, letztes Jahr hat der Hamster-Deutsche zu viele Flaschen
> gehamstert, dann waren die irgendwann alle.

Aha, das Problem (Flaschenmangel) löst man dann dadurch, dass man keine 
leeren Flaschen zurück nimmt. Seltsame Logik ...

von Klaus (feelfree)


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Gustav K. schrieb:
> Vielleicht hilft dir ein Vergleich: Ich benötige für einen einzigen Tag
> einen Mietwagen, muss den Wagen aber vorab kaufen. Der
> Mietwagen-Anbieter nimmt den Wagen nach meiner Nutzung nicht mehr
> zurück.

Wenn Du einen Mietwagen willst, dann ist es nicht so schlau, einen Wagen 
beim Händler zu kaufen.
Wenn du aber zum Mietwagenverleih gehst, bekommst du aber genau was du 
willst.

Ist bei den Gasflaschen genauso.
Überraschend ist nur, dass du so was einfaches nicht verstehst.

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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CA schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Befüllt werden darf so eine Gasflasche nach Ablauf des TÜVs aber nicht
>> mehr."
>
> Na, was habe ich geschrieben? schon so schnell wieder vergessen?
>
> ...und ob der Händler deine abgelaufene Gasflasche annimmt, bestimmt er
> selbst. Meist tut er das nicht, denn das ist für ihn mit weiteren Kosten
> verbunden.
>
> Also, träume ruhig weiter.

Wie auch schon von anderen geschrieben:
DU Träumst - zumindest wenn du davon ausgehst das deine Erfahrung 
allgemeingültig ist.

Es gibt zwar in der Tat einige "zickige" Händler, teilweise ist das auch 
einfach Unwissen von Altgedienten Angestellten aus den Zeiten als eine 
Unterscheidung zwischen Nutzflaschen zum Durchtausch und 
Eigentumsflaschen zur Wiederbefüllung (Oft mit sogar mit eingeschlagenem 
Eigentümernamen wie "GWS Röhrich-Beinhart") gab.
Heute sind "Eigentumsflaschen" bei technischen Gasen praktisch 
ausgestorben, gibt es fast nur noch bei Behörden und ähnlichem, da die 
Befüllung wegen dem Handlingaufwand  Beim Gashändler oft deutlich mehr 
kostet als das einfache durchtauschen.
Bei Propan wo manchmal direkt vor Ort befüllt wird ist der Mehraufwand 
ja noch überschaubar, aber bei technischen Gasen wie Acetylen...

Auch wenn bei Propan die grauen Flaschen Eigentumsflaschen sind, so 
werden diese wie Nutzflaschen bei technischen Gasen behandelt.
Wobei auch die Nutzflaschen faktisch Eigentum sind, da man ein absolut 
unbeschränktes Nutzungsrecht erhält, man damit ausdrücklich ALLES machen 
darf, auch zerstören oder weiterverkaufen... Tausch halt nur bei 
unbeschädigten Flaschen.

Und um das Klarzustellen: Auch hier in der Gegend tauschen die Händler 
die ich kenne die grauen Propanflaschen anstandslos so lange diese 
unbeschädigt sind auch durch. TÜV spielt dafür keine Rolle!
"Mein" Händler für Propan, der auch selbst befüllt, hat ausschließlich 
graue Flaschen, erstattet aber den Flaschenpreis vollständig bei 
Rückgabe wenn diese ursprünglich bei Ihm "gekauft" wurde. Also 
Hybridsystem aus Pfand- und Nutzflasche.

Vor einer irgendwann später erfolgenden Wiederbefüllung vor erneutem 
Einsatz im Tauschsystem durch den Händler wird der TÜV natürlich auf 
Gültigkeit überprüft und bei Bedarf erneuert. Aber damit hat der Kunde 
nichts zu tun...

Auch bei technischen Gasen (anderer Händler, VP von Widmannn) spielt der 
TÜV ausdrücklich keine Rolle, nur das maximale Flaschenalter und der 
Flaschendruck.
Bei Acetylen noch die poröse Masse. Alles was keine Mietflasche ist und 
von den Daten passt wird anstandslos durchgetauscht.

Gruß
Carsten

von Alexander (alecxs)


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Gustav K. schrieb:
> Ich benötige einmalig eine 11kg Flasche (bzw. deren Inhalt) und muss im
> örtlichen Baumarkt eine leere Flasche abgeben, um dort eine volle
> Flasche kaufen zu können.

Nein, wie kommst Du darauf? Du verwechselt hier wohl den Kauf einer 
Flasche mit einer Befüllung.

Während man früher Eigentumsflaschen dort kaufen konnte, gibt es die nun 
im genannten Toom Baumarkt nicht mehr. Die bieten nur noch Befüllung an.

Ob und zu welchem Preis Du dir jetzt eine Eigentumsflasche kaufst, 
bleibt Dir überlassen.

Befüllen lassen kannst Du sie so oft Du willst, auch weiterhin im Toom 
Baumarkt. Niemand zwingt Dich, diese nach Gebrauch wegzuwerfen. Tust Du 
es dennoch, wird sich das (genau wie hamstern) auf die Verfügbarkeit 
(und damit auf den Preis) auswirken, denn Leergut dem Bestand hinzufügen 
war bei Eigentumsflaschen nie vorgesehen.

von Carsten S. (dg3ycs)


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CA schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Wobei größere Händler wie Lüdenbach
>
> Gutes Beispiel, weil ich Kunde bei Lüdenbach bin.
>
> Tausch einer CO2-Flasche 6kg mit abgelaufenem TÜV:
> Preise von vor ca. 5 Jahren.
>
> TÜV neu 49,90€
> Füllung 32,90€
>
> Also, hier werden einfach nur substanzlose Meinungen abgesondert,
> deshalb bin ich jetzt hier raus.

Lass uns raten:
Die Flasche wurde "wiederbefüllt", nicht "durchgetauscht"?

Davon abgesehen schreibt Lüdenbach auf ihrer Webseite, anders als bei 
allen anderen Gasen, speziell zu CO2 Flaschen das diese gültigen TÜV 
brauchen da unmittelbare Wiederbefüllung vor Ort erfolgt.

Aber Klar, CO2 ist ja fast so etwas wie Propan...
6kg Flaschen sind ja fast 5, 11 oder 33kg...
Oder?

Gruß
Carsten

von Percy N. (vox_bovi)


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Carsten S. schrieb:
> Wobei auch die Nutzflaschen faktisch Eigentum sind, da man ein absolut
> unbeschränktes Nutzungsrecht erhält, man damit ausdrücklich ALLES machen
> darf, auch zerstören oder weiterverkaufen.

Beim "Weiterverkauf" hast Du das Problem, dass Du nicht liefeern kannst, 
was das Eigentum an der Flasche angeht. Du kannst allenfalls gem § 453 
BGB das Nutzungsrecht verkaufen, sofern kein Abtretungsverbot vereinbart 
war.

von Percy N. (vox_bovi)


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Gustav K. schrieb:
> Ich benötige einmalig eine 11kg Flasche (bzw. deren Inhalt) und muss
> im örtlichen Baumarkt eine leere Flasche abgeben,

Nicht bei Hornbach, s.o.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Gustav K. schrieb:
> Ich benötige einmalig eine 11kg Flasche (bzw. deren Inhalt) und muss
> im örtlichen Baumarkt eine leere Flasche abgeben, um dort eine volle
> Flasche kaufen zu können. Da ich keine leere Flasche habe, müsste ich
> erst eine leere Flasche kaufen. Was aber nicht geht, weil der örtliche
> Baumarkt keine leeren Flaschen anbietet. Also gehe ich ohne Gas nach
> Hause!

So langsam interessiert mich, in welcher Ecke von Dunkeldeutschland Du 
lebst.

von Alexander (alecxs)


Angehängte Dateien:

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Michael B. schrieb:
> und Nutzungsflaschen als Eigentum bei dem du zwar die Flasche tauschen
> kannst, aber letztlich 55€ verlierst
> https://www.hornbach.de/p/propan-11-kg-fuellung-nutzungsflasche/3629310/

richtiger Link

https://www.hornbach.de/p/leergut-fuer-11kg-propanfuellung-nutzungsflasche-3629310/8781895/

von Al. K. (alterknacker)


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Chris D. schrieb:
> *Abgelaufene Gasflaschen können Sie in vielen Baumärkten, Gartencentern,
> Campinggeschäften, Tankstellen oder bei Gashändlern tauschen oder
> zurückgeben. Das ist auch mehrere Jahre nach Ablauf der Prüffrist
> möglich.*

Wird abgelehnt, Was dann?

mfg
altwrknacker

von Klaus (feelfree)


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Al. K. schrieb:
> Wird abgelehnt, Was dann?

Woanders hingehen oder abschreiben.

von Klaus (feelfree)


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Gustav K. schrieb:
> Aha, das Problem (Flaschenmangel) löst man dann dadurch,

dass man keine neuen Flaschen verkauft.
Es ist wirklich einfach.

von Michael B. (laberkopp)


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Al. K. schrieb:
> Wird abgelehnt, Was dann?

Also bei Hornbach wollten sie mal den/das Pfand nicht erstatten, obwohl 
die schriftliche Beschreibung ja eindeutig ist, da hab ich in beisein 
des Marktleiters bei GlobalGas angerufen und schwupps ging es doch.
Ich hoffe, man hat den Markt danach noch ordentlich zusammengeschissen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Al. K. schrieb:
> Wird abgelehnt, Was dann?

Also die Flasche ist dein Eigentum. Deshalb erstmal DEIN Problem was du 
damit machst. Klar Eigenverantwortung kannst DU nicht kennen. Trotzdem. 
Schlag es nach.
Gasflaschen werden z.B. auch gut bei ebay und Kleinanzeigen gehandelt.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Al. K. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> *Abgelaufene Gasflaschen können Sie in vielen Baumärkten, Gartencentern,
>> Campinggeschäften, Tankstellen oder bei Gashändlern tauschen oder
>> zurückgeben. Das ist auch mehrere Jahre nach Ablauf der Prüffrist
>> möglich.*
>
> Wird abgelehnt, Was dann?

Dann geht man zu einem der vielen anderen Gashändler und behelligt 
diesen nie wieder.

Ja, das ist tatsächlich möglich.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Gustav K. schrieb:
> Zum ersten Mal erlebe
> ich, dass einer Nachfrage kein Angebot mehr gegenüber steht.

Wo warst Du in der Hochphase der Coronazeit?

keine leeren Regale im Supermarkt gesehen?

von Alexander (alecxs)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> Wo warst Du in der Hochphase der Coronazeit?

ganz brav #StayAtHome #FlattenTheCurve so wie sich das gehört?

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Alexander schrieb:
> ●DesIntegrator ●. schrieb:
>> Wo warst Du in der Hochphase der Coronazeit?
>
> ganz brav #StayAtHome #FlattenTheCurve so wie sich das gehört?

Das schlimmste an den 2 Wochen "Flatten the Curve" waren die ersten 2 
Jahre...

von Frank D. (Firma: Spezialeinheit) (feuerstein7)


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Ich löse mal auf, kleine Buden welche die Flaschen direkt nachfüllen, 
bei denen ich also meine Flasche die ich angeschleppt habe auch wieder 
mitnehme, die achten auf den Tüv-Stempel.
Größere Stationen nehmen die Flaschen entgegen, stellen die in die Ecke 
mit den leeren Flaschen und der Kunde bekommt eine andere gefüllte 
Flasche. Die schauen in der Regel nicht auf den TÜV bei der Annahme.

von Al. K. (alterknacker)


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Frank D. schrieb:
> Größere Stationen nehmen die Flaschen entgegen, stellen die in die Ecke
> mit den leeren Flaschen und der Kunde bekommt eine andere gefüllte
> Flasche. Die schauen in der Regel nicht auf den TÜV bei der Annahme.

Bei uns in der Gegend nicht, leider.
Das war vor Jahren auch bei uns so.
MfG
alterknacker

von Alexander (alecxs)


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Frank D. schrieb:
> kleine Buden welche die Flaschen direkt nachfüllen, bei denen ich also
> meine Flasche die ich angeschleppt habe auch wieder mitnehme, die achten
> auf den Tüv-Stempel.

Wenn die Flasche direkt vor deinen Augen befüllt wird ist das die 
logische Konsequenz.

von Gustav K. (hauwech)


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Alexander schrieb:
> Gustav K. schrieb:
>> Ich benötige einmalig eine 11kg Flasche (bzw. deren Inhalt) und muss im
>> örtlichen Baumarkt eine leere Flasche abgeben, um dort eine volle
>> Flasche kaufen zu können.
>
> Nein, wie kommst Du darauf?

Einfach weil dem so ist.

> Du verwechselt hier wohl den Kauf einer Flasche mit einer Befüllung.

Sorry, wenn ich keine leere Flasche habe, kann ich sie nicht befüllen 
lassen. Außerdem befüllt hier niemand Gasflaschen, sondern die Flaschen 
werden getauscht. Leere Getränkeflaschen werden im örtlichen Supermarkt 
auch nicht neu befüllt, sondern man gibt einen leeren Kasten ab und 
nimmt einen vollen mit. Wahrscheinlich leben wir hier im Ort tatsächlich 
etwas rückständig.

Klaus schrieb:
> Gustav K. schrieb:
>> Aha, das Problem (Flaschenmangel) löst man dann dadurch,
>
> dass man keine neuen Flaschen verkauft.
> Es ist wirklich einfach.

Du lehnst also Aufträge ab, weil du bei Facharbeitermangel die vor der 
Türe stehenden Facharbeiter nicht einstellen willst. Auch eine Logik.

Hornbach wurde genannt, vielen Dank für den Tipp. Leider ist genau 
dieser am weitesten weg, der Toom dagegen ist um die Ecke.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Alexander schrieb:
> ●DesIntegrator ●. schrieb:
>> Wo warst Du in der Hochphase der Coronazeit?
>
> ganz brav #StayAtHome #FlattenTheCurve so wie sich das gehört?

Komisch, ich war regelmässig einkaufen.

von Alexander (alecxs)


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Ich auch. Nur wurde ich manchmal hinaus gebeten.

von Alexander (alecxs)


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Gustav K. schrieb:
> Einfach weil dem so ist.

Nein. Beim Kauf einer Flasche nicht. Beim Kauf einer Füllung hingegen 
schon. Du hast letzteres mit erstem verwechselt.

von Michael H. (micha_22)


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CA schrieb:
> Tausch einer CO2-Flasche 6kg mit abgelaufenem TÜV:
> Preise von vor ca. 5 Jahren.
>
> TÜV neu 49,90€
> Füllung 32,90€

Dir ist der Unterschied zwischen Tausch und tatsächlicher Neubefüllung 
bekannt?

Eingentumspropangasflaschen in den Standardgrößen werden einfach 
getauscht. Da spielt der TÜV keine Rolle, das ist im System so 
vorgesehen, der Vertrieb führt den TÜV durch.

Bei CO2 Flaschen ist das m.W. anders. Ich hab hier auch eine für ein 
Aquarium. Die wird nicht getauscht, sondern wieder direkt neu befüllt, 
ich erhalte also meine Flasche immer wieder zurück.

Und dort ist tatsächlich der TÜV relevant. Abgelaufen -> neue Flasche 
oder neue Prüfung.

Das ganze hat aber mit der Diskussion hier und den Eigentumsflaschen 
wenig zu tun, du hast nur gezeigt, dass du dich mit dem System für 
Propangas wenig bis ganz nicht auskennst und hast hier eine riesiges Faß 
aufgemacht.

von Cyblord -. (cyblord)


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Michael H. schrieb:
> Bei CO2 Flaschen ist das m.W. anders. Ich hab hier auch eine für ein
> Aquarium. Die wird nicht getauscht, sondern wieder direkt neu befüllt,
> ich erhalte also meine Flasche immer wieder zurück.

Bei den CO2 Flaschen für Wassersprudler wird allerdings wieder 
getauscht.

von Michael H. (micha_22)


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Gustav K. schrieb:
> Was aber nicht geht, weil der örtliche
> Baumarkt keine leeren Flaschen anbietet. Also gehe ich ohne Gas nach
> Hause!

Dann gehst du zu einem anderen Baumarkt oder Gashändler der dir entweder 
eine Eigentumsflasche verkauft oder wo du eine Pfandflasche (rot) leihen 
kannst.

Gustav K. schrieb:
> Dann kann ich im Internet via Spedition eine volle Eigentumsflasche
> für 155 Euro kaufen, die leere Flasche kann ich entsorgen. Am Ende zahle
> ich für 11kg Propangas 155 Euro. Nicht so der Hit.

> Im µc-Forum ist dann zu lesen: Stell dich nicht so an, verkaufe den
> Wagen einfach über die Kleinanzeigen. Würde wohl keiner so mitmachen.

Wenn du ehrlich bist, dann stellst du dich tatsächlich an. Nur weil "der 
eine Baumarkt" das nicht hat...

von Michael H. (micha_22)


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Cyblord -. schrieb:
> Bei den CO2 Flaschen für Wassersprudler wird allerdings wieder
> getauscht.

Das sind allerdings wieder Eigentumszylinder mit einem Tauschsystem... 
und das steht auch so drauf.

Bei den genannten CO2 Flaschen aus der Aquaristik z.B. steht klar und 
deutlich drauf, dass diese 10 Jahre TÜV haben und wiederbefüllt werden.

Zwei verschiedene Welten.

von Andreas M. (elektronenbremser)


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Achim M. schrieb:
> Man kann die graue Flasche über Kleinanzeigen verkaufen.

Das widerspricht den dortigen Nutzungsbedingungen!

von Percy N. (vox_bovi)


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Alexander schrieb:
> Nein. Beim Kauf einer Flasche nicht. Beim Kauf einer Füllung hingegen
> schon. Du hast letzteres mit erstem verwechselt.

Nur wird zB bei Hornbach keine Flasche zum Kauf angeboten, sondern 
lediglich das Nutzungsrecht an einer bestimmten Anzahl Flaschen.

Andreas M. schrieb:
> Achim M. schrieb:
>> Man kann die graue Flasche über Kleinanzeigen verkaufen.
>
> Das widerspricht den dortigen Nutzungsbedingungen!

Endlich hat es einer kapiert!

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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Percy N. schrieb:
> Nur wird zB bei Hornbach keine Flasche zum Kauf angeboten, sondern
> lediglich das Nutzungsrecht an einer bestimmten Anzahl Flaschen.

Das trifft nicht auf die vom TE genannten grauen Flaschen zu.

von Harald W. (wilhelms)


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Cyblord -. schrieb:

> Bei den CO2 Flaschen für Wassersprudler wird allerdings wieder
> getauscht.

Aber m.W. gibts kein Pfandgeld zurück, wenn Du nur
eine leere Flasche zurückgeben willst.

von Cyblord -. (cyblord)


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Harald W. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>
>> Bei den CO2 Flaschen für Wassersprudler wird allerdings wieder
>> getauscht.
>
> Aber m.W. gibts kein Pfandgeld zurück, wenn Du nur
> eine leere Flasche zurückgeben willst.

Weils kein Pfand ist. Sondern Eigentumsflasche.

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Ich nutze solche CO2-Zylinder zum Ausblasen von Heftig-Staub,
der mit ner Matratzenluftpumpe nicht raus kommt.
Gefühlt alle jubeljahre brauche ich das mal.
Das mit der Pumpe reicht eigentlich soweit.

Der Platz für den nicht mehr vorhandenen Kompressor ist mir wichtiger.

von Percy N. (vox_bovi)


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Alexander schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Nur wird zB bei Hornbach keine Flasche zum Kauf angeboten, sondern
>> lediglich das Nutzungsrecht an einer bestimmten Anzahl Flaschen.
>
> Das trifft nicht auf die vom TE genannten grauen Flaschen zu.

Das dürfte auch der Grund für den exorbitanten Preisunterschied sein.

von Alexander (alecxs)


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Da hast Du einen Link überlesen. Der Preisunterschied entspricht einer 
Füllung.

: Bearbeitet durch User
von Thomas U. (charley10)


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Frank D. schrieb:
> Ich löse mal auf, kleine Buden welche die Flaschen direkt nachfüllen,
> bei denen ich also meine Flasche die ich angeschleppt habe auch wieder
> mitnehme, die achten auf den Tüv-Stempel.
> Größere Stationen nehmen die Flaschen entgegen, stellen die in die Ecke
> mit den leeren Flaschen und der Kunde bekommt eine andere gefüllte
> Flasche. Die schauen in der Regel nicht auf den TÜV bei der Annahme.

Dies ist auch meine Erfahrung.
Letztes Jahr habe ich bei Hagebau eine 11kg Flasche GETAUSCHT, deren 
Prüfung 2006(!) abgelaufen war.

von Klaus (feelfree)


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Gustav K. schrieb:
> Du lehnst also Aufträge ab, weil du bei Facharbeitermangel die vor der
> Türe stehenden Facharbeiter nicht einstellen willst. Auch eine Logik.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

Welcher Kunde ist verärgerter: Der, der keine neue Flasche kaufen kann 
weil halt einfach keine übrig ist, oder der, der eine leere zurückbringt 
und in eine volle tauschen will?
Merkste selbst, oder? Obwohl, Du vermutlich nicht.

Was passierte denn, wenn der Händler alle vorhandenen vollen Flaschen an 
Neukunden wie dich verkauft hat? Danach kommen jeden Tag Altkunden, 
wollen tauschen, können aber nicht, weil ja keine volle Flasche da ist. 
Und die leere können sie nicht zurückgeben, weil es ja keine 
Pfandflasche ist.
Sprich, der Händler hat sich erfolgreich und vollständig aus dem Markt 
katapultiert.
Merkste selbst, oder? Obwohl, ....

: Bearbeitet durch User
von Gustav K. (hauwech)


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Klaus schrieb:
> Welcher Kunde ist verärgerter ...

Du hast recht, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

Da ist im Baumarkt eine Schlange beim Gas: Der erste Kunde will Gas 
kaufen, bekommt aber kein Gas, weil er keine leere Flasche hat. Dann 
will er eine leere Flasche kaufen, geht aber auch nicht, weil keine 
leeren Flaschen verfügbar sind.

Der zweite Kunde in der Schlange mischt sich ein: Ich habe hier eine 
leere Flasche, die ich nicht mehr benötige.
Baumarkt: Die nehmen wir aber nicht zurück.

Merkst was? Obwohl, ....

von Cyblord -. (cyblord)


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Gustav K. schrieb:
> Klaus schrieb:
>> Welcher Kunde ist verärgerter ...
>
> Du hast recht, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
>
> Da ist im Baumarkt eine Schlange beim Gas: Der erste Kunde will Gas
> kaufen, bekommt aber kein Gas, weil er keine leere Flasche hat. Dann
> will er eine leere Flasche kaufen, geht aber auch nicht, weil keine
> leeren Flaschen verfügbar sind.
>
> Der zweite Kunde in der Schlange mischt sich ein: Ich habe hier eine
> leere Flasche, die ich nicht mehr benötige.
> Baumarkt: Die nehmen wir aber nicht zurück.
>
> Merkst was? Obwohl, ....

Sind das Geschichten aus dem Paulaner-Baumarkt?

Wenn ein Baumarkt leer gegen voll anbietet, dann bietet er auch an, 
einfach nur eine volle Flasche zu kaufen. Denn befüllt wird ohnehin 
nichts. Es wird nur getauscht. Es erhöht sich dann nur der Preis um den 
Preis der Flasche.
Wozu benötigt der Markt eine leere Flasche?
Wenn sein Vorrat an vollen Flaschen zu Ende ist, dann ist es auch nicht 
anders als wären alle Spaten ausverkauft.
Völlig egal ob er nun einen Haufen leere Flaschen hat oder keine 
einzige.
Wahrscheinlich ist ihm letzteres viel lieber.

Der nächste Kunde bekommt halt kein Gas. Ende.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Klaus schrieb:
> Was passierte denn, wenn der Händler alle vorhandenen vollen Flaschen an
> Neukunden wie dich verkauft hat?

Dann bestellt er welche nach, die kommen dann morgen.


Isssesdennsoschwer.

von Al. K. (alterknacker)


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Cyblord -. schrieb:
> Der nächste Kunde bekommt halt kein Gas. Ende.

Ich habe 4 11Kg Leihflaschen mit abgelaufenen TÜV
und bekomme sie nicht getauscht/befüllt.
Ist nicht schlimm . stehen alle im Garten.
Sogar eine mit Leihschein will keiner zurücknehmen.
..die Zeit wird es Regeln.

ist scheinbar das Diktat des Kapitalismusses.;-))

MfG
alterknacker

von Cyblord -. (cyblord)


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Al. K. schrieb:
> Ich habe 4 11Kg Leihflaschen mit abgelaufenen TÜV
> und bekomme sie nicht getauscht/befüllt.

Geliehen von wem?
Und wenn geliehen dann war das doch kostenlos. Wo ist also dein Problem? 
Wenn derjenige die nicht mehr haben will, dann hast du kostenlos 
Gasflaschen bekommen.
Allerdings, der Eigentümer MUSS sein Eigentum zurücknehmen/entsorgen.

> ist scheinbar das Diktat des Kapitalismusses.;-))

Eher eine Unwissenheit deiner Seite um die echten Rechtsverhältnisse 
deiner Flaschen.

von CA (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Und wenn geliehen dann war das doch kostenlos.

Wo lebst du denn?
Niemand verleiht etwas kostenlos.

Zumindest wurde Pfand bezahlt und wenn der Verleiher pleite gegangen 
ist, dann nimmt auch niemand mehr die Flaschen zurück!

von Klaus (feelfree)


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Michael B. schrieb:
> Klaus schrieb:
>> Was passierte denn, wenn der Händler alle vorhandenen vollen Flaschen an
>> Neukunden wie dich verkauft hat?
>
> Dann bestellt er welche nach, die kommen dann morgen.
>
>
> Isssesdennsoschwer.

Ja isses. Es gibt halt keine Flaschen auf dem Markt. Die werden auch 
nicht in ein paar Tagen produziert. Sprich, man ist in dieser Situation 
dringend darauf angewiesen, dass Kunden ihre leeren Flaschen 
zurückgeben.

von Cyblord -. (cyblord)


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CA schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Und wenn geliehen dann war das doch kostenlos.
>
> Wo lebst du denn?
> Niemand verleiht etwas kostenlos.

Interessante Ansicht. Kollidiert zwar mit der Bedeutung aber heute lebt 
ja wohl jeder in seiner eigenen Bubble:

"Verleih bezeichnet die unentgeltliche Überlassung von Sachen".

Vielleicht ist das Wort welches du suchst "Miete"?

: Bearbeitet durch User
von CA (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> "Verleih bezeichnet die unentgeltliche Überlassung von Sachen".

Das ist deine Definition, damit musst du klar kommen.

Alle anderen leihen sich auch gegen Geld etwas.

von Cyblord -. (cyblord)


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CA schrieb:
> Das ist deine Definition, damit musst du klar kommen.

Unsinn. Das ist die rechtliche Definition. Welche andere sollte gelten? 
Deine persönliche?
Wenn sich jeder Begriffe selbst definiert kann man über nichts mehr 
reden.

> Alle anderen leihen sich auch gegen Geld etwas.

Ist dann halt Mieten. Ist das so schwer?

Aber zurück zum Topic: denkst du der Knacker hat die Flaschen GEMIETET? 
Ich glaube kaum.
Also was hat er nun getan? Er weiß es wohl selbst nicht.

Gerade in diesem Wirrwarr aus Eigentum, Pfand usw. beim Gas ist korrekte 
Terminologie entscheidend.

: Bearbeitet durch User
von CA (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> denkst du der Knacker hat die Flaschen GEMIETET?

Wie dämlich muss man sein...
Glaubst du der Al.K. hat die Flaschen geschenkt bekommen?

von Cyblord -. (cyblord)


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CA schrieb:

> Glaubst du der Al.K. hat die Flaschen geschenkt bekommen?

Nein ich denke es handelt sich um Pfandflaschen. Aber ihr beide seid ja 
leider intellektuell nicht der Lage solche Sachverhalte korrekt zu 
beschreiben. Da für euch alle Worte ungefähr das gleiche bedeuten.
Wie bei jemandem mit Schlaganfall.

Und sollte es sich um Pfand handeln könnte man sicher herausfinden ob 
die Flaschen zurückgenommen werden MÜSSEN oder halt nicht. Und müssen 
sie, dann kann man das auch durchsetzen. Wenn man nicht zu doof dafür 
ist. Aber wer es gewohnt ist, nichts zu tun und nur ein wenig zu 
Jammern, ja der jammert halt nur rum. Liegt den Ossis halt im Blut.

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Cyblord -. schrieb:

> als wären alle Spaten ausverkauft.

Dann geht man eben aufs Oktoberfest. Dort gibts "Spaten" in 1l-Krügen.
:-)

: Bearbeitet durch User
von Michael H. (micha_22)


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CA schrieb:
> Das ist deine Definition, damit musst du klar kommen.
>
> Alle anderen leihen sich auch gegen Geld etwas.

§§ 598–606 BGB
Leihe: die unentgeltliche Überlassung des Gebrauchs einer Sache

Gegensatz: Die entgeltliche Gebrauchsüberlassung (Miete)

von Alexander (alecxs)


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Cyblord ist ein bisschen weltfremd, der war noch nie beim 
Bootsverleih/Skiverleih und dergleichen.

von Klaus (feelfree)


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Alexander schrieb:
> Cyblord ist ein bisschen weltfremd, der war noch nie beim
> Bootsverleih/Skiverleih und dergleichen.

Dem traue ich auch zu, dass er da schon war und er anschließend mit §§§ 
herumgestänkert hat weil er die Leihgebühren nicht bezahlen wollte ;-)

von Le X. (lex_91)


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Wieviele Ingenieure braucht es, um eine Flasche Gas zu tauschen?

von Percy N. (vox_bovi)


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Alexander schrieb:
> Cyblord ist ein bisschen weltfremd, der war noch nie beim
> Bootsverleih/Skiverleih und dergleichen.

Das erinnert mich an das alte Weiblein, dass den Schlüsselnotdienst 
gerufen hatte und sich dann über die Rechnung wunderte: "Ich denke, Sie 
sind ein Notdienst?!"

Dennoch stimmt die vertragstypologische Einordnung weitgehend; die 
vulgäre Falschbezeichnung "Verleih" ist ähnlich verbreitet wie die 
Verwechselung von Eigentum und Besitz.  Darsn erkennt man regelmäßig 
Zeitgenossen, die dem Wirtschaftsleben nicht näher kommrn, als zum 
Überleben unvermeidlich.

Michael H. schrieb:
> §§ 598–606 BGB
> Leihe: die unentgeltliche Überlassung des Gebrauchs einer Sache
>
> Gegensatz: Die entgeltliche Gebrauchsüberlassung (Miete)

Wohl wahr, aber hierzu hättest Du auch die Norm angeben dürfen, zum 
Einstieg § 535 BGB:

"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter 
den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der 
Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen 
Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit 
in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden 
Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu 
entrichten."

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html

Ob das tatsächlich gewollt ist, lässt sich nur anhand der AGB des 
Lieferanten klären, die wir natürlich nicht kennen.

Interessant in diesem Zusammenhang sind zuvörderst §§ 536 bis 543, 580a 
BGB.

von Alexander (alecxs)


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Dass man Pfandflaschen nicht vermietet sondern gegen einen Pfand 
verleiht hatten wir aber geklärt, oder?

Wenn Du es nicht glaubst frage den Pfandleiher.

von Achim M. (minifloat)


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Percy N. schrieb:
> Endlich hat es einer kapiert!

Nur du nicht.
Kleinanzeigen ist nicht das einzige Kleinanzeigenportal.

mfg mf

von CA (Gast)


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Alexander schrieb:
> Cyblord ist ein bisschen weltfremd, der war noch nie beim
> Bootsverleih/Skiverleih und dergleichen.

Ja, dem stimme ich zu.
Er leiht sich ja auch kein Geld bei den Banken, sondern er mietet 
es....und hat darüber einen Mietvertrag.

Die Bezeichnung Darlehen wäre damit völlig irreführend, denn der Teil 
des Wortes "lehen" stammt vom leihen ab.

Sein Advokat Percy stimmt natürlich sofort mit seinem pseudojuristischen 
Geschwurbel in den falschen Gesang mit ein.

Ein Chor welcher nur falsche Töne produziert 😋

Beitrag #7504590 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Cyblord -. (cyblord)


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Le X. schrieb:
> Wieviele Ingenieure braucht es, um eine Flasche Gas zu tauschen?

Ich würde wirklich gerne mal dabei sein, wenn einige von diesen Geronten 
hier versuchen im Baumarkt Gas zu kaufen. Das wäre sicher beste 
Unterhaltung.

von Alexander (alecxs)


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Cyblord -. schrieb im Beitrag #7504590:
> In einem FACHforum zu einem FACHthema sollte man aber korrekte Begriffe
> wählen sonst kann sich nicht ordentlich zu so einem Thema unterhalten.

Du glaubst keiner außer dir würde den Unterschied zwischen borgen und 
mieten kennen. In Wahrheit interessiert es nur keinen, weil in einem 
FACHforum das Fach entscheidend ist. Menschen mit genügend 
Sozialkompetenz benutzen Umgangssprache und werden nicht gleich zu 
Rechtschreibnazis.

Wenn Du Begriffen mehr Bedeutung beimisst als Gepflogenheiten, dann 
troll bitte im Juraforum weiter, da wo diese Belanglosigkeit hingehört.

https://www.juraforum.de/forum/t/haeufige-unkenntnis-zum-unterschied-zwischen-verleihen-und-vermieten.696806

DDR Witze darfst Du aber gerne weiter machen, die sind immer lustig.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7504624 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7504664 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Leute, die Frage und juristische Einordnung hat der BGH im Jahr 2007 
geklärt, dort bezüglich Getränkeflaschen. Auf die Frage Darlehn, Miete, 
Leihe kommt es nicht an, die ist hier irrelevant.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=40894&pos=0&anz=1

Leitsatz BGH: "Der Begriff 'Pfand' auf einer individualisierten - 
dauerhaft von den Produkten anderer Hersteller/Vertreiber 
unterscheidbaren - Getränkeflasche beinhaltet das Angebot des dort 
namentlich genannten Getränkeherstellers/Vertreibers an jedermann, die 
Flasche gegen Zahlung des Pfandbetrages zurückzunehmen."

von Emeritiert (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Ich würde wirklich gerne mal dabei sein, wenn einige von diesen Geronten
> hier versuchen im Baumarkt Gas zu kaufen.

Bei uns im Baumarkt gibt es neuerdings Helium in großen Gebinden für die 
Parties. Die werden auch eifrig genutzt. Ich nehme an, dass dafür die 
ganzen Flaschen benötigt werden und es desshalb keine mehr gibt.

von Cyblord -. (cyblord)


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E. schrieb:

> Bei uns im Baumarkt gibt es neuerdings Helium in großen Gebinden für die
> Parties. Die werden auch eifrig genutzt. Ich nehme an, dass dafür die
> ganzen Flaschen benötigt werden und es desshalb keine mehr gibt.

Normalerweise sind das ganz andere Flaschen. Ich habe selbst seit Jahren 
10 kg Heliumflaschen im Einsatz. Auch Tausch Voll gegen Alt im Baumarkt. 
(Aber es sind Pfandflaschen die man tatsächlich zurückgeben kann).

Aber das sind komplett andere Flaschen (schmal und hoch).

: Bearbeitet durch User
von Klaus (feelfree)


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E. schrieb:
>
> Bei uns im Baumarkt gibt es neuerdings Helium in großen Gebinden für die
> Parties. Die werden auch eifrig genutzt. Ich nehme an, dass dafür die
> ganzen Flaschen benötigt werden und es desshalb keine mehr gibt.

Klingt sowas von einleuchtend.
Jetzt wird mir auch klar, warum neuerdings kaum mehr der leckere Geruch 
von frischem Grillfleisch in der Nachbarschaft zu bemerken ist. 
Stattdessen verdunkeln ganze Heliumballon-Batterien den Himmel.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Leitsatz BGH: "Der Begriff 'Pfand' auf einer individualisierten -
> dauerhaft von den Produkten anderer Hersteller/Vertreiber
> unterscheidbaren - Getränkeflasche beinhaltet das Angebot des dort
> namentlich genannten Getränkeherstellers/Vertreibers an jedermann, die
> Flasche gegen Zahlung des Pfandbetrages zurückzunehmen."

Sehr hübsch, passt hier aber nicht.

Beitrag #7504938 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7505009 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7505020 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7505027 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7505033 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7505047 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7505059 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Carsten S. (dg3ycs)


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Emeritiert schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Ich würde wirklich gerne mal dabei sein, wenn einige von diesen Geronten
>> hier versuchen im Baumarkt Gas zu kaufen.
>
> Bei uns im Baumarkt gibt es neuerdings Helium in großen Gebinden für die
> Parties. Die werden auch eifrig genutzt. Ich nehme an, dass dafür die
> ganzen Flaschen benötigt werden und es desshalb keine mehr gibt.

Die Flaschen sehen ähnlich aus, sind aber andere. Die haben schon einen 
Nenndruck von 32Bar, was einen Prüfdruck von 50 Bar bedeutet.
Die Propanflaschen haben, wenn ich das gerade richtig im Kopf habe einen 
Prüfdruck von 33Bar.

Auch ist der Ventilschutz anders. Daher würde sich selbst wenn das 
technisch vielleicht möglich sein könnte(ventiltausch und Prüfung mit 
höherem Druck, k.a. ob die propanflaschen bauartbedingt das können) sich 
nicht lohnen

Cyblord -. schrieb:
> Normalerweise sind das ganz andere Flaschen. Ich habe selbst seit Jahren
> 10 kg Heliumflaschen im Einsatz. Auch Tausch Voll gegen Alt im Baumarkt.

Das sind die normalen 200Bar Flaschen für technische Gase. Durch 
ventiltusch und umlackierung auch auf N2, O2 etc umrüstbar. Bei einigen 
Anbietern wie Widmann aber auch einfach gegen alle anderen Flaschen für 
Gasförmigen Inhalt eintauschen.

Die Propanflaschenförmigen tauschflaschen gibt es auch, speziell für 
Privatkunden. Sieht nach mehr aus, ist aber durch den um Faktor 6 
geringeren Druck weniger Inhalt.
Das Leergut kostet den Anbieter weniger in der Anschaffung und die 
Produktmenge kann in kleinerer Stückelung verkauft werden als es mit 
normalen Standflaschen (ab5l) für technische Gase möglich wäre

Gruß Carsten

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Sehr hübsch, passt hier aber nicht.

Tja, wenn da nicht Pfandflasche und der Vertreiber draufstehen, dann 
wohl nicht (hab' gerade keine rote Flasche zum Gucken da).

Cyblord -. schrieb:
> Normalerweise sind das ganz andere Flaschen. Ich habe selbst seit Jahren
> 10 kg Heliumflaschen im Einsatz. Auch Tausch Voll gegen Alt im Baumarkt.

Du kochst mit Helium? :)))

von Cyblord -. (cyblord)


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Carsten S. schrieb:

> Das sind die normalen 200Bar Flaschen für technische Gase. Durch
> ventiltusch und umlackierung auch auf N2, O2 etc umrüstbar.

Ja ganz genau.

>
> Die Propanflaschenförmigen tauschflaschen gibt es auch, speziell für
> Privatkunden. Sieht nach mehr aus, ist aber durch den um Faktor 6
> geringeren Druck weniger Inhalt.

Ja die sind sehr teuer und nicht empfehlenswert.

Rainer Z. schrieb:
> Du kochst mit Helium? :)))

Ich denke halt nicht immer nur ans essen.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Sehr hübsch, passt hier aber nicht.
>
> Tja, wenn da nicht Pfandflasche und der Vertreiber draufstehen, dann
> wohl nicht (hab' gerade keine rote Flasche zum Gucken da).

Ich frage mich, wie die Entscheidung zu § 31 VerpG passt. Ist hier aber 
nicht wichtig.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Ich frage mich, wie die Entscheidung zu § 31 VerpG passt. Ist hier aber
> nicht wichtig.

Das Verpackungsgesetz kam viel später, 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234). 
Stimmt natürlich, für die Gasflaschen spielt es auch keine Rolle.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Das Verpackungsgesetz kam viel später, 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234).

Stimmt zwar, aber die Norm ist nahezu textgleich mit  § 9 VerpV v 21. 
08. 1998, BGBl I. 2379.

Ist hier aber wirklich nicht wichtig; mir fiel es nur beim Lesen der 
Entscheidung auf.

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