Forum: HF, Funk und Felder Quansheng UV-K5 Welchen soll ich nehmen ?


von Klaus H. (nikolaus10)


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Hallo

Von den aktuell heiss diskutierten Handgeraeten sind wohl die Quansheng 
UV-K5 der letzte Schrei.
Nur wen soll ich davon nehmen, die unterscheiden sich scheinbar durch 
Gehaeuse und Display ?
gerne qualifizierte Antworten .

73 der Nik
(Ist meine persoehnliche Meinung und nicht wirklich wichtig)

von Res (resmon)


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von Klaus H. (nikolaus10)


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Ok, Danke fuer die Antworten.

Aber dann duerfte man ja auch keine Fahraeder verkaufen.

Aber so ein Funkgeraet selber bauen , das duerfte ich ?

Zureueck zur Ursprungsfrage, habe jetz Angebote von 12€ (!) bis weit 
ueber 40€

Hat der eine oderer andere eine Empfehlung.

vy 73

 ( Besser im falschen Körper,als der falsch Körper in dir )

von Al (almond)


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Res schrieb:
> Gar keines?
> https://nkgdb.ofcomnet.ch/de/p7HRvFch8ipQgDgvb
> https://funkbasis.de/viewtopic.php?p=680121&sid=3da8e74e3a0319c93d24b37b700a333b

Wir sind aber nicht in der Schweiz. Und in Deutschland ist die 
Bundesnetzagentur für die Marktaufsicht zuständig und nicht die 
Schweizer BAKOM. So lange das Gerät von keiner Marktaufsichtsbehörde 
eines EU-Landes beanstandet wurde, dürfen die Quansheng-Geräte 
importiert und verkauft werden. Ganz offiziell und ohne jede 
Einschränkung.

von Res (resmon)


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Nur weil man es darf, heisst noch nicht dass man es soll. Das Ding stört 
andere Funkdienste, also Finger weg.

von Al (almond)


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Res schrieb:
> Nur weil man es darf, heisst noch nicht dass man es soll. Das Ding stört
> andere Funkdienste, also Finger weg.

Hast du Quellen, die konkret belegen, dass jemand gestört wurde oder ist 
das deine gefühlte Beurteilung als besorgter Bürger? Schaltnetzteile, 
PLC, ISM  und Co. stören auch, also da auch Finger weg?

Ich verlasse mich da lieber auf die Fachleute der zuständigen 
Bundesnetzagentur und auf deren Pendants in den anderen 
EU-Mitgliedsstaaten. Auf Youtube Videos von irgendwelchen Influenzern 
und auf den vorauseilenden Gehorsam von Gutmenschen und sonstigen 
Bevormundern und Fingerhebern darf man gern verzichten. Davon gibts in 
der Politik schon genügend. Da braucht es nicht noch dich.

: Bearbeitet durch User
von Steve van de Grens (roehrmond)


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Klaus H. schrieb:
> Aber dann duerfte man ja auch keine Fahraeder verkaufen.

Ich sehe da keinen Zusammenhang. Fahrräder stören keine wichtigen 
Funk-Kanäle.

von Ge L. (Gast)


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Al schrieb:
> Ich verlasse mich da lieber auf die Fachleute der zuständigen
> Bundesnetzagentur und auf deren Pendants in den anderen
> EU-Mitgliedsstaaten.

Den Schweizern sagt man ja alles mögliche nach, aber die BAKOM ist auch 
nicht dümmer als unsere BNetzA. Sobald jemand mit dem Ding EMV-Messungen 
macht und eine Beschwerde einreicht, landet das Ding hier genauso auf 
der Sperrliste wie drüben.

von Wastl (hartundweichware)


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Soul E. schrieb:
> Den Schweizern sagt man ja alles mögliche nach, aber die BAKOM ist auch
> nicht dümmer als unsere BNetzA.

Aber vielleicht penibler, empfindlicher, korinthenkackerhafter?
Die Schweizer müssen ja nicht die gleiche Norm wie die Europäer
haben.

Soul E. schrieb:
> Sobald jemand mit dem Ding EMV-Messungen
> macht und eine Beschwerde einreicht

Also ich brauch nur ein Gerät haben, damit Messungen machen
und mich über die Ergebnisse beschweren, und schon wird
das Gerät verboten? Ach, das kann ja lustig werden.

von Ge L. (Gast)


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Wastl schrieb:
> Also ich brauch nur ein Gerät haben, damit Messungen machen
> und mich über die Ergebnisse beschweren, und schon wird
> das Gerät verboten? Ach, das kann ja lustig werden.

Grundsätzlich schon, ja. Du meldest das hier:
https://verwaltung.bund.de/leistungsbeantragung/de/leistung/99118055261000/herausgeber/LeiKa-103356009/region/00#0
und natürlich solltest Du Deine Vorwürfe auch belegen können. Dann 
fordert die BNetzA vom Importeur die CE-Unterlagen an, und wenn es nicht 
passt hat dieser nachzubessern oder bekommt ein Importverbot.

Üblicherweise machen das Wettbewerber, die den billigen Konkurrenten vom 
Markt weghaben wollen. Der Nachweis einer RED- oder CE-Verletzung ist ja 
von Privatpersonen nicht so einfach zu führen. Bei elektrischer 
Sicherheit oder Spielzeugrichtlinie schon, aber bei Funk braucht man 
halt ein paar Messmittel.

von Herbert Z. (herbertz)


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Eventuell sollte man etwas sparen und sich dann etwas wertiges 
anschaffen.
Von außen schauen die Dinger ganz nett aus zumindest auf Bildern. Aber 
innen sieht man schon die 15 Euro und zwar überall selbst an der 
Löterei.
Ich zahle für langlebige wertige Dinge egal was gerne mehr.
Ps: Ich habe 1996 bei Sport Scheck in München zwei Polartec Jacken von 
VAUDE
gekauft, die waren nicht billig, aber die habe ich heute noch. Sogar der 
Reißverschluss ...eines der ersten Teile die immer kaputt gehen 
funktionieren noch tadellos. Ich habe die immer bei Kälte unten drunter 
beim Bike fahren an. Ich wollte ich hätte noch welche von dieser 
Qualität.

von Kilo S. (kilo_s)


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Klaus H. schrieb:
> Von den aktuell heiss diskutierten Handgeraeten sind wohl die Quansheng
> UV-K5 der letzte Schrei.

Das sind UV-5R in "modern".

Das nächste Modell dieser Kategorie ist dann das RT-890, ein K5 mit 
Farbdisplay, wie sich herausgestellt hat aber mit etwas besseren 
filtern.

Es kommt knapp an die nötigen 60db heran was die Unterdrückung der 
nebenaussendungen angeht.

Der richtig heiße scheiß, sind wohl die Digitalgeräte die von Opengd77 
unterstützt werden.

Wenn du was zum Nutzen suchst, anstelle was zum dauernd spielen, nimm 
keines der Geräte. Da sollte es ein besseres Gerät sein, mit dem K5/890 
ist man dauernd am spielen welche Firmware gerade für die eigenen 
Ansprüche die beste ist.

von Ron-Hardy G. (ron-hardy)


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inspiriert von dieser Diskussion hab ich mir einfach ein UV-5R Plus + 
Programmierkabel für €15 bestellt, einfach mal rumspielen

von Kilo S. (kilo_s)


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Ron-Hardy G. schrieb:
> inspiriert von dieser Diskussion hab ich mir einfach ein UV-5R Plus +
> Programmierkabel für €15 bestellt, einfach mal rumspielen

Da gibst nicht viel zu spielen.
Die UV-5R (Plus hin oder her...) sind die, welche sich nur.mit hilfe von 
Chirp, innerhalb ihrer Grenzen, betreiben lassen.

Und da sind die Hardware Limits enger gesetzt als Beim K5/890. (VHF/UHF 
Filter, der RTX IC ist eigentlich ganz "Cool". Der könnte mehr!)

: Bearbeitet durch User
von Klaus H. (nikolaus10)


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Danke fuer alle Antworten

Meinst du das hier:

Radtel RT-890
( Auf wunsch gibt es auch den AliLink, aber letzendlich kann das ja 
jeder)

hast du dafuer Argumente ?
Danke.

Gruesse

(Ist meine persoehnliche Meinung und nicht wirklich wichtig)

von Herbert Z. (herbertz)


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Ist es nicht so, dass man bei China Sachen quasi zum Importeur wird und 
die Haftung entsprechend knallhart ist falls da was sein sollte ? Habe 
ich nicht gewusst ...zählt nicht...

von CA (Gast)


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Kilo S. schrieb:
> Die UV-5R (Plus hin oder her...) sind die, welche sich nur.mit hilfe von
> Chirp, innerhalb ihrer Grenzen, betreiben lassen.

Bist du da sicher?

Ich habe hier eine Software von Bao. Damit kann ich ganz entspannt meine 
beiden Geräte GT-3TP programmieren.

von Al (almond)


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Herbert Z. schrieb:
> Ist es nicht so, dass man bei China Sachen quasi zum Importeur wird und
> die Haftung entsprechend knallhart ist falls da was sein sollte ? Habe
> ich nicht gewusst ...zählt nicht...

Ja klar wird man zum Importeur, denn man importiert ja. Liegt dem Gerät 
eine CE-Konformitätserklärung bei, gilt bis zum Beweis der 
Nicht-Konformität die Konformitätsvermutung (so das EU-Recht)

Und welche "knallharte" Haftung sprichst du an? Wenn du es jemandem 
knallhart an den Kopf wirfst wirst du sicher dafür haften, das gälte 
aber genauso für ein nicht selbst importiertes Gerät.

Sprichst du aber die Sachmängelhaftung an, so ist die beim 
Weiter-Verkauf bzw. beim gewerblichen Verkauf als Händler relevant.

Außerdem muss man ein Quansheng nicht importieren, es gibt genügend 
Händler in der EU und in DE, die das Gerät anbieten.

: Bearbeitet durch User
von Steve van de Grens (roehrmond)


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Herbert Z. schrieb:
> Ist es nicht so, dass man bei China Sachen quasi zum Importeur wird und
> die Haftung entsprechend knallhart ist falls da was sein sollte ? Habe
> ich nicht gewusst ...zählt nicht...

Theoretisch ja.

Ich hatte mal jemanden von der Netzagentur zu Hause, um eine Störung im 
DVB-T zu untersuchen. Den habe ich gefragt, was denn wäre wenn ich 
selbst der Störer wäre.

Er meinte, dass das möglichst kulant gehandhabt wird, weil keiner Bock 
auf den Papierkram hat. Sein Fokus läge darauf, Probleme zu beheben und 
Leute Glücklich zu machen. Bei notorischen Wiederholungstätern oder wenn 
Behörden erheblich behindert wurden, wäre allerdings wenig Spielraum für 
Kulanz.

: Bearbeitet durch User
von CA (Gast)


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Al schrieb:
> Ja klar wird man zum Importeur, denn man importiert ja.

Als privater Käufer bist du kein Importeur!

von Al (almond)


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CA schrieb:
> Al schrieb:
>> Ja klar wird man zum Importeur, denn man importiert ja.
>
> Als privater Käufer bist du kein Importeur!

Ach?

von Al (almond)


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Al schrieb:
> CA schrieb:
>> Al schrieb:
>>> Ja klar wird man zum Importeur, denn man importiert ja.
>>
>> Als privater Käufer bist du kein Importeur!
>
> Ach?
Wer Waren aus einen EU-Drittland importiert ist dann was?
Und was ist, wenn er es irgendwann weiterverkauft?

von CA (Gast)


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Zitat aus Wikipedia: Wirtschaftlich ist der Importeur ein 
Wirtschaftssubjekt, das Güter aus dem Ausland aufgrund einer 
Handelsbeziehung mit einem Exporteur bezieht

von Ge L. (Gast)


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Haftungsrechtlich ist derjenige zuständig, der die Ware in der EU in 
Verkehr bringt. Ob das durch Verkaufen oder Verschenken passiert, oder 
einfach nur durch Benutzen in der Öffentlichkeit, ist egal.

von Kilo S. (kilo_s)


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Klaus H. schrieb:
> hast du dafuer Argumente ?

Bereits existierende Spektrum Firmware, RX Erweiterung bereits bei der 
OEFW Firmware enthalten.(10-1300MHz RX, Heißt allerdings nicht das es 
"geht". Aber ab ca. 50MHz wird der RX wieder feinfühlig. ;-) )

Gute entwicklergruppe, bessere Filter als das K5, Farbdisplay und bis zu 
120MHz CPU takt. 4MB SPI Flash mit jede Menge Platz, dafür leider kein 
XIP.

Nachteile: Das Display und Flash werden per SPI bitbang angesprochen 
weshalb es bei UHF zu eigenstörungen kommt, manche mäkeln das es zu 
leise in der modulation sei.

Beides habe ich bei meinem allerdings noch nicht bemerkt.

Wie gesagt, cool zum "spielen" wie das K5 auch, fürs ernsthafte funken 
und benutzen muss die FW erst noch weiter getestet werden ect.

von Kilo S. (kilo_s)


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CA schrieb:
> Bist du da sicher?
> Ich habe hier eine Software von Bao. Damit kann ich ganz entspannt meine
> beiden Geräte GT-3TP programmieren.

Ja na und? Versuch auf einen OTP CPU mal ne neue Firmware drauf zu 
bekommen. Das K5/890 kann das! Das GT/UV und wie sie alle heißen können 
das nicht.

Das Bao Programm kann auch nicht mehr oder weniger als Chirp. Und eine 
frequenzerqeiterung über chirp geht zwar, aber die filter sind nicht 
dafür ausgelegt.
Daher ist kein Empfang Beispielsweise im Satcom Bereich möglich, auch 
wenn das Gerät theoretisch auf dieser Frequenz arbeiten würde.

von CA (Gast)


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Kilo S. schrieb:
> Ja na und? Versuch auf einen OTP CPU mal ne neue Firmware drauf zu
> bekommen.

Warum sollte ich das tun?
Das Gerät tut was es soll, da sehe ich keinen Handlungsbedarf eine 
andere Firmware drauf zu spielen.

Kilo S. schrieb:
> Das Bao Programm kann auch nicht mehr oder weniger als Chirp.

Ich habe ja nicht behauptet, daß es mehr kann, jedoch solltest du 
nicht sagen:

Kilo S. schrieb:
> welche sich nur.mit hilfe von
> Chirp, innerhalb ihrer Grenzen, betreiben lassen.

Was das Gerät außerhalb seiner Spezifikationen noch so alles kann/können 
soll, interessiert mich nicht, es tut was es tun soll und gut ist.

von Kilo S. (kilo_s)


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CA schrieb:
> Was das Gerät außerhalb seiner Spezifikationen noch so alles kann/können
> soll, interessiert mich nicht, es tut was es tun soll und gut ist.

Wer nach einem K5 fragt, der wird ziemlich sicher auf die OEFW oder 
Spektrum von OneOfEleven aufmerksam geworden sein.

Genau deshalb sind die Dinger ja "der heiße scheiß".

Eben weil sie sich so gut modifizieren lassen, eben weil sie Dinge 
können die ein GT/UV nicht kann.

von CA (Gast)


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Kilo S. schrieb:
> Wer nach einem K5 fragt, der wird ziemlich sicher auf die OEFW oder
> Spektrum von OneOfEleven aufmerksam geworden sein.

Hat er das gesagt?

Mein Post bezieht sich ja nur auf das Programmieren, von Firmware war 
bislang noch nicht die Rede.

Darauf bezieht sich mein Post:

Kilo S. schrieb:
> Ron-Hardy G. schrieb:
>> inspiriert von dieser Diskussion hab ich mir einfach ein UV-5R Plus +
>> Programmierkabel für €15 bestellt, einfach mal rumspielen
>
> Da gibst nicht viel zu spielen.
> Die UV-5R (Plus hin oder her...) sind die, welche sich nur.mit hilfe von
> Chirp, innerhalb ihrer Grenzen, betreiben lassen.

...und genau passend zu diesem Programmierkabel gibt es die 
Programmiersoftware von Bao. Da würde ich mal glatt behaupten, 
komfortabler als mit Chirp :-)

von Joachim B. (jar)


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Kilo S. schrieb:
> Ja na und? Versuch auf einen OTP CPU mal ne neue Firmware drauf zu
> bekommen.

ist da echt eine OTP CPU verbaut?
Schon 1989 gab es von Sonie den ICF-SW1 mit dem FM Bereich von 76-108 
MHz sowie 87,5-108 MHz intern mit fest verlöteten Dioden auf dem PCB 
IMHO gewählt, da wurde nichts umprogrammiert.

http://www.shortwaveradio.ch/doku.php?id=de:icf-sw1

In meinem neuen redmi note 12 pro+ 5G wurden sogar per firmware update 
+4GB RAM (8GB nun +4GB = 12GB) freigeschaltet, waren also ab Fertigung 
schon auf dem PCB.

von Kilo S. (kilo_s)


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Joachim B. schrieb:
> ist da echt eine OTP CPU verbaut?

Bei den Baofeng GT/UV, japp, ist ein OTP CPU.
Leider, das wären geile plattformen für jeden HF interessierten.
Der RDTA da drauf kann ja mehr als nur 2m/70cm.

von Kilo S. (kilo_s)


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CA schrieb:
> ...und genau passend zu diesem Programmierkabel gibt es die
> Programmiersoftware von Bao. Da würde ich mal glatt behaupten,
> komfortabler als mit Chirp :-)

Chirp ist da aber deutlich besser weil es im gegensatz zum originalen 
Baofeng Programm die "Limits" (Frequenzbereich) erweitern kann.

Klaus H. schrieb:
> Von den aktuell heiss diskutierten Handgeraeten sind wohl die Quansheng
> UV-K5 der letzte Schrei.

CA schrieb:
> Hat er das gesagt?

Willst du mir jetzt erzählen das eben diese diskussion nur daher rührt 
das dies "5R" mit neuem gehäuse und display sind?... ach bitte! Das 
liegt daran das die Firmware sich mit features erweitern lässt!

Spektrum, FSK-Messenger, RTX Erweiterung usw... das macht die dinger so 
heiß!

von CA (Gast)


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Kilo S. schrieb:
> Willst du mir jetzt erzählen das eben diese diskussion nur daher rührt
> das dies "5R" mit neuem gehäuse und display sind?...

Nein, ich denke, daß das Vertriebs-Verbot der UV-5R des Herstellers 
Baofeng, dadurch umgangen wird, daß jetzt ein Gerät, eventuell etwas 
modifiziert, unter eben genau derselben Bezeichnung, jetzt aber von 
Quansheng, auf dem Markt aufgetaucht ist. Damit ist das UV-5R wieder 
verkehrsfähig.

Kilo S. schrieb:
> Chirp ist da aber deutlich besser weil es im gegensatz zum originalen
> Baofeng Programm die "Limits" (Frequenzbereich) erweitern kann.

Solche Manipulationen bringen das Gerät aber vollends in die 
Illegalität.

Ich weiß, daß du ein "gnadenloser Bastler" bist, das meine ich nicht 
negativ, aber bisher bin ich nicht davon ausgegangen, daß es dem TO 
darum ging Modifikationen vorzunehmen, das Gerät außerhalb seiner 
Spezifikationen zu betreiben.

von Kilo S. (kilo_s)


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CA schrieb:
> Nein, ich denke, daß das Vertriebs-Verbot der UV-5R des Herstellers
> Baofeng

Das in Deutschland nur für "Bestimmte Versionen" galt....

CA schrieb:
> dadurch umgangen wird, daß jetzt ein Gerät, eventuell etwas
> modifiziert, unter eben genau derselben Bezeichnung, jetzt aber von
> Quansheng, auf dem Markt aufgetaucht ist.

Was eben nicht der fall ist weil nur "Versionen" betroffen sind aber 
eben nicht die gesamte Serie.

CA schrieb:
> Solche Manipulationen bringen das Gerät aber vollends in die
> Illegalität.

Glaub ich nicht, wenn du dir als Afu ein funkgerät baust das "Voll 
Durchstimmbar" ist, kannst du genau das gleiche erreichen.
Niemand kontrolliert was du emfpangen kannst, Wenn dem so wäre wie du 
sagst wären SDR (Egal welcher!) generell von einem verbot betroffen!

Dem ist aber nicht so! Ich kann mir legal ein KG-UV6D in 4m/2m kaufen 
und kein mensch sagt "Das ding kann 4m BOS, das ist verboten". Nein, im 
gegenteil! Das ding taugt für die 4m zuteilung im Afu als RX, ich kann 
es also kaufen.

Der unterschied liegt in der verwendung, wenn ich das 6D als afu RX 
betreibe so ist es ein Afu Gerät. Nutze ich es als BOS Scanner/TRX so 
ist es verboten.


Zu schwammig, vielleicht sogar absichtlich!

Wenn ich also ein K5 als RX (erweitert) nutze so ist das für mich 
(scannerverbot gibts ja auch nicht mehr) kein illegales handeln. Es ist 
nichts weiter als ein SDR/Scanner.... Erst der betrieb auserhalb seiner 
spezifikation als Sender macht es eventuell Illegal....

von Herbert Z. (herbertz)


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Steve van de Grens schrieb:
> Ich hatte mal jemanden von der Netzagentur zu Hause, um eine Störung im
> DVB-T zu untersuchen. Den habe ich gefragt, was denn wäre wenn ich
> selbst der Störer wäre.

Naja, ich kenne eine Geschichte rund um einen fast 1000 Euro teuren 
"Wasserverbesserer" der im 2m Band ziemlich brutal sein Unwesen trieb 
und auch darüber. Der Betreiber konnte  mit Peildaten zweier 
Funkamateure gefunden werden. Kulanz gab es da aber keine .Das Teil war 
futsch und die Kosten für den Einsatz wurden dem Esoteriker aufgebürdet.
Ist also nicht immer so, dass die zu faul zum arbeiten sind...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> Solche Manipulationen bringen das Gerät aber vollends in die
> Illegalität.

Nein, sie bringen das Gerät außerhalb der Reichweite des FuAG und damit 
in die private Verantwortlichkeit des Funkamateurs.

"(1) Dieses Gesetz gilt nicht für

1.
    …; als nicht auf dem Markt bereitgestellt gelten

…    b)
        Funkanlagen, die von Funkamateuren umgebaut und für ihre Zwecke 
verwendet werden, …"

von CA (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Nein, sie bringen das Gerät außerhalb der Reichweite des FuAG und damit
> in die private Verantwortlichkeit des Funkamateurs.

Nicht jeder Käufer eines dieser Geräte ist Funkamateur!

Natürlich ist jeder für sein Handeln verantwortlich. Das war hier ja 
garnicht Gegenstand der Diskussion.

Du kannst als Privatperson an allem herumschrauben was dir zur Verfügung 
steht, erst wenn durch dein Handeln ein Ungemach entsteht, wird man das 
näher untersuchen.

Wenn ich den Thread, respektive das Topic, richtig verstanden habe, geht 
es hier keinesfalls um Modifikationen; zumindest hat der TO davon keine 
Kenntnis gegeben.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
>> Nein, sie bringen das Gerät außerhalb der Reichweite des FuAG und damit
>> in die private Verantwortlichkeit des Funkamateurs.
>
> Nicht jeder Käufer eines dieser Geräte ist Funkamateur!

Dennoch ist das Gerät nicht sofort illegal – um mehr ging's ja nicht. 
Lediglich, wenn du es zu einer „Wanze“ umbaust, dann ist es wirklich 
unmittelbar und sofort illegal. ;-)

In allen anderen Fällen hängt es dann halt vom Verwendungszweck ab.

von Maxim (Gast)


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Klaus H. schrieb:
> der letzte Schrei

Spongebob?

von Maxim (Gast)


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Soul E. schrieb:
> Ob das durch Verkaufen oder Verschenken passiert, oder
> einfach nur durch Benutzen in der Öffentlichkeit, ist egal.

Unsinn. Jura ist Dir ein Stein im Hirn.

von CA (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Dennoch ist das Gerät nicht sofort illegal

Wenn du ein in die EU importiertes Gerät kaufen kannst, dann braucht es 
eine Konformitätserklärung, andernfalls ist es nicht verkehrsfähig in 
der EU.

Veränderst du die der Konformitätserklärung zu Grunde liegenden 
Eigenschaften des Gerätes, erlischt die Zulassung.

Wie nennt man ein nicht zugelassenes Gerät?

Wir sollten aber nicht um Kaisers Bart streiten, wir wissen im Prinzip 
alle was gemeint ist.

von Maxim (Gast)


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Wastl schrieb:
> Die Schweizer müssen ja nicht die gleiche Norm wie die Europäer
> haben.

Hirn kaputt?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> Veränderst du die der Konformitätserklärung zu Grunde liegenden
> Eigenschaften des Gerätes, erlischt die Zulassung.

Es gibt keine "Zulassung".

Es entspricht dann nicht mehr der Konformitätserklärung. Aber siehe 
oben, für eine Benutzung als umgebaute Funkanlage durch Funkamateure 
braucht es eine solche eben auch nicht.

Selbst für alle anderen Zwecke wäre es erst dann nicht mehr legal 
betriebsfähig, wenn es nach einem Umbau nicht die mehr die 
entsprechenden Normen einhält, die der Konformitätserklärung zugrunde 
liegen. Ob ein lediglich erweiterter Rx-Bereich diese Normen schon 
verletzt, darf angezweifelt werden – aber die könntest du ja selbst 
nachlesen.

Was natürlich illegal ist, ist das Abhören von nicht für den Empfänger 
oder für die Allgemeinheit bestimmten Aussendungen.

von CA (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Es gibt keine "Zulassung".
>
> Es entspricht dann nicht mehr der Konformitätserklärung

Erbsenzähler!

Jörg W. schrieb:
> Was natürlich illegal ist, ist das Abhören von nicht für den Empfänger
> oder für die Allgemeinheit bestimmten Aussendungen.

Auch hier irrst du dich! Ich darf alles abhören was ich finden kann!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> Es gibt keine "Zulassung".
>>
>> Es entspricht dann nicht mehr der Konformitätserklärung
>
> Erbsenzähler!

Das hat nichts mit dem Zählen von Erbsen zu tun.

Eine "Zulassung" ist etwas, was du offiziell von jemandem bekommen hast 
– bspw. für ein Kraftfahrzeug vom entsprechenden Amt.

Für eine Funkanlage bekommst du von niemandem so etwas ausgestellt. Du 
musst als Inverkehrbringer dich selbst drum kümmern, welche Vorschriften 
zutreffen, musst die Einhaltung prüfen und dokumentieren und darüber 
erstellst du am Ende eine Konformitätserklärung.

Das ist schon deutlich anders als eine Zulassung, da kümmern sich 
nämlich komplett die Anderen um die Grundlagen und deren Einhaltung.

> Jörg W. schrieb:
>> Was natürlich illegal ist, ist das Abhören von nicht für den Empfänger
>> oder für die Allgemeinheit bestimmten Aussendungen.
>
> Auch hier irrst du dich! Ich darf alles abhören was ich finden kann!

Soso.

Früher stand es im TKG, jetzt ist es in die TTDSG gewandert.

https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__5.html

von CA (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Früher stand es im TKG, jetzt ist es in die TTDSG gewandert.
>
> https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__5.html

Das ist mir bekannt, jedoch sehe ich da kein Verbot!

Früher hieß das sinngemäß: "Werden Nachrichten empfangen, die nicht für 
einen selbst bestimmt sind, dann darf weder der Inhalt noch die Tatsache 
des Empfangs Anderen mitgeteilt werden".

Wie gesagt, sinngemäß.

Ein Verbot gibt es jedoch nicht.

Eine Konformitätserklärung entspricht einer Zulassung.

Bei KFZ gibt es auch nurnoch die Konformitätserklärung, der KFZ-Brief 
wurde abgeschafft. Ohne Selbige, bekommst du ein Auto nichtmehr 
zugelassen.

Also, verschone uns mit deiner Erbsenzählerei.

von Maxim (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Was natürlich illegal ist, ist das Abhören von nicht für den Empfänger
> oder für die Allgemeinheit bestimmten Aussendungen.

Diese Betriebsblindheit ist unsinnig.

In den USA darf der Amateurfunkverein Lizenzen vergeben und das Abhören 
des Polizeifunks ist legal.

In Deutschland gelten nach wie vor unsinnige Nazigesetze.

Beschränk Deine Aussagen auf Dich, Dein enges Umfeld und verschone uns. 
Das hier ist kein reindeutschvölkisches Forum.

Deine Moderatorenkompetenz ist fragwürdig - vlt. ein Anlass 
nachzudenken?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:

>> https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__5.html
>
> Das ist mir bekannt, jedoch sehe ich da kein Verbot!

Nenne es, wie du es willst, aber deine Behauptung, du dürftest "alles 
abhören, was du finden kannst", steht auf jeden Fall im Widerspruch zu 
Absatz 1 dort, der klipp und klar beschreibt, was du abhören darfst.

> Früher hieß das sinngemäß: "Werden Nachrichten empfangen, die nicht für
> einen selbst bestimmt sind, dann darf weder der Inhalt noch die Tatsache
> des Empfangs Anderen mitgeteilt werden".

Das steht in Absatz 2, aber das ist ja nur die Rückfallebene, weil sich 
ein versehentlicher Empfang von Aussendungen, deren Empfang dir nicht 
gestattet ist, sich nicht immer verhindern lässt.

> Bei KFZ gibt es auch nurnoch die Konformitätserklärung, der KFZ-Brief
> wurde abgeschafft. Ohne Selbige, bekommst du ein Auto nichtmehr
> zugelassen.

Merkst du was? Da ist die Konformitätserklärung lediglich die 
Voraussetzung für eine Zulassung (und erst mit der darfst du das Ding 
dann auch im öffentlichen Verkehrsraum benutzen).

Bei einer Funkanlage genügt die Konformitätserklärung allein (und für 
Amateurfunk mit einer umgebauten Anlage braucht's nichtmal die).

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Maxim schrieb:
> In den USA

… sind wir nicht, und um die ging es nicht.

von Maxim (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Nenne es, wie du es willst, aber deine Behauptung, du dürftest "alles
> abhören, was du finden kannst", steht auf jeden Fall im Widerspruch zu
> Absatz 1 dort

Ein gesetzestreuer HUND weiß also schon vor der Kenntnisnahme vom Inhalt 
der Nachricht. Das mag für einen Hund zutreffen, Funk riecht aber nicht 
und Logik ist nicht Dein Fach. Vorauseilender Gehorsam hingegen fördert 
auch ehrenamtliche Forenkarrieren.

Viel Spaß noch bei weiteren Entgleisungen ;)

von Maxim (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> … sind wir nicht

und wer ist "wir"?

Bist der Anwalt aller deutschsprachigen wo, BRD, EU ohne CH, EU + CH?

aller Deutschschsprachigen nur in Europa?

Dein Tellerrand ist nicht der Tellerand der Deutschen - gehts noch?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Maxim schrieb:
> gehts noch?

Naja, in dem Tonfall erübrigt sich jegliche Diskussion. Tschüss.

von CA (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Nenne es, wie du es willst, aber deine Behauptung, du dürftest "alles
> abhören, was du finden kannst", steht auf jeden Fall im Widerspruch zu
> Absatz 1 dort, der klipp und klar beschreibt, was du abhören darfst.

Du hast scheinbar Verständnisschwierigkeiten.
Ein Verbot ist immer strafbewehrt. Ohne Strafe, ist ein Verbot wertlos, 
sinnlos, oder schlicht nichtexistent.

Nenne mal die Strafe, die einem droht, wenn man gegen dein vorgebliches 
Abhörverbot verstößt.

Jörg W. schrieb:
> Merkst du was? Da ist die Konformitätserklärung lediglich die
> Voraussetzung für eine Zulassung (und erst mit der darfst du das Ding
> dann auch im öffentlichen Verkehrsraum benutzen).

Du scheinst merkbefreit zu sein. Die Verknüpfung Zulassung mit 
Konformitätserklärung ist obligatorisch.

Eigentlich müsstest du deine eigenen Posts jetzt löschen, weil weitab 
vom Topic.
Du bist vom Kuchenbacken zum A....backen gekommen.
Du bist doch mit anderen Usern sonst auch nicht so zimperlich.

von Maxim (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Tschüss.

Arrivederci

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CA schrieb:

> Nenne mal die Strafe, die einem droht, wenn man gegen dein vorgebliches
> Abhörverbot verstößt.

https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__27.html

von CA (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__27.html

Dann zeige mal den entsprechenden Bezug, "entgegen § 5 Absatz 1", zu 
diesem Gesetz, Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der 
Privatsphäre in der Telekommunikation.

Ich denke, du wirfst da einiges durcheinander.

von Kilo S. (kilo_s)


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Jörg W. schrieb:
> Ob ein lediglich erweiterter Rx-Bereich diese Normen schon verletzt,
> darf angezweifelt werden – aber die könntest du ja selbst nachlesen.

Und das schöne ist, die Gruppe vom 890/K5 macht es aktuell ABSICHTLICH 
schwierig die TX Erweiterung durchzuführen.
Bem K5 gibt's nen counter innerhalb einer bestimmten FW der 
"Durchgezählt" werden muss. (wie beispielsweise bei Android für die 
entwickleroptionen)

Beim 890 geht das NUR, und auch nur wenn man weiß wo, in dem man die 
Firmware selbst umschreibt.

Keiner will das dieses Gerät zum senden außerhalb der vom Hersteller 
vorgesehenen Frequenzen verwendet wird! Wer das machen möchte MUSS 
selbst wissen wie er das anstellt, bzw. wirklich lesen was in der 
Dokumentation zur Firmware steht.

Aber jetzt mal wieder locker bleiben, es gibt doch heut kaum mehr was 
zum abhören, schon gar nicht sowas was wirklich "interessant" ist.
Und selbst damals wars lahm wenn mans konnte...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Kilo S. schrieb:
> Aber jetzt mal wieder locker bleiben, es gibt doch heut kaum mehr was
> zum abhören, schon gar nicht sowas was wirklich "interessant" ist.

Deshalb wird es offenbar auch nicht mehr so rigoros verfolgt wie noch 
vor Jahren, obwohl der Gesetzestext im Wesentlichen der gleiche 
geblieben ist. Dazumals genügte es ja, einen Scanner mit einer 
programmierten "falschen" Frequenz zu haben …

> ABSICHTLICH schwierig die TX Erweiterung durchzuführen

Dagegen ist das Auslöten von ein oder zwei Dioden bei der üblichen 
Afu-Hardware ja noch simpel. :-)

von Kilo S. (kilo_s)


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Jörg W. schrieb:
> Deshalb wird es offenbar auch nicht mehr so rigoros verfolgt wie noch
> vor Jahren, obwohl der Gesetzestext im Wesentlichen der gleiche
> geblieben ist.

Ja ist schon komisch. Flugfunk hören gibt Ärger, aber Dump1090 darf 
problemlos genutzt werden.

Jörg W. schrieb:
> Dagegen ist das Auslöten von ein oder zwei Dioden bei der üblichen
> Afu-Hardware ja noch simpel. :-)

In dem Fall ja.

von Al (almond)


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Kilo S. schrieb:
> Ja ist schon komisch. Flugfunk hören gibt Ärger, aber Dump1090 darf
> problemlos genutzt werden.

Das zugrunde liegende Gesetz bezieht sich nicht auf Geräte, sondern auf 
das Tun durch einen Menschen.

Geschichtlich stammt der Paragraph aus der Unverletzlichkeit des 
Briefgeheimnisses. Im Zeitalter der Telefonie und des Funks wurde auch 
für Funkaussendung das Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes 
unter Strafe gestellt. Die Zielrichtung war ursprünglich das Verbot des 
Abhörens von fremden Telefongesprächen oder des vertraulich gesprochenen 
Wortes durch Wanzen, und ist darum heute noch so als Straftatbesand im 
Gesetz.

Allerdings, die Bandbreite der Auslegung was "nichtöffentlich 
gesprochenes Wort" ist, und was nicht, ist in diversen Ländern 
unterschiedlich. In Deutschland wird es so ausgelegt, dass jede 
Nachricht, die an eine bestimmte Gruppe und nicht an die Allgmeinheit 
gerichtet ist, nichtöffentlich ist. Speziell beim Flugfunk führt das 
/(nur in Deutschland) zu grotesken Unterscheidungen: ATIS und VOLMET 
Wettermeldungen gelten als für die Allgemeinheit bestimmt und dürfen 
abgehört werden, der Flugfunk zwischen Flugzeug und Air-Traffic-Control 
gilt als Aussendung für eine bestimmte Gruppe. Darf also strenggeommen 
nicht abgehört werden.

Voraussetzung für die Strafbarkeit des Abhörens ist der Vorsatz. Das 
versehentliche Abhören ist noch nicht strafbar. Denn man  kann ja zu dem 
Zeitpunkt noch gar nicht beurteilen, dass es eine nichtöffentliche 
Aussendung ist. Aber sobald der Abhörende sich darüber im Klaren ist, 
dass die Sendung nicht für ihn bestimmt ist, hat er unverzüglich das 
Abhören zu beenden und darf auch die Inhalte des Abgehörten nicht 
verwenden und sogar die Tatsache des Abhörens nicht weitergeben.

Es gibt nur wenige Urteile zu diesem Straftatbestand, weil das Abhören 
schwer nachzuweisen ist. Es gab meines Wissens eine Verurteilung in 
Bayern in zweiter Instanz, wo ein Lokaljournalist den Polizeifunk 
abgehört hat und immer als erster an der Unfallstelle war. Bei einer 
Überprüfung wurde man auf seinen quäkenden Scanner aufmerksam, auf dem 
er die Polizeifunkfrequenzen abgespeichtert hatte - dumm gelaufen.

http://www.funkwelle.com/bos-betriebsfunk/polizeifunk-abhoeren-rechtslage-detail.html

: Bearbeitet durch User
von Kilo S. (kilo_s)


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Al schrieb:
> gab meines Wissens eine Verurteilung in Bayern in zweiter Instanz, wo
> ein Lokaljournalist den Polizeifunk abgehört hat

Das der da nicht bei eingeschlafen ist... hihi

Al schrieb:
> Voraussetzung für die Strafbarkeit des Abhörens ist der Vorsatz.

Mir ist irgendwo im Gedächtnis hängengeblieben das wohl auch "Luftfahrt 
Fans" davon betroffen sind weil sie mit ihren Scannern "mithören" um 
genaue Zeitpunkte für Start/Landung und auf welcher Landebahn die 
interessanten Modelle von Flugzeugen zu finden sind.

Ich mein coole Aufnahmen eines startenden oder landenden Flugzeug nur 
auf Glück zu machen wäre echt zeitraubend.

Al schrieb:
> ATIS und VOLMET

Nutze ich hier beispielsweise als "Testsignal". Dort wo ich dies 
empfangen kann geht in der Regel (oftmals in den hiesigen 
Häuserschluchten durch Reflexion) auch 2m ganz gut. Man bedenke ich bin 
"nur" 16km vom Flughafen weg, das Signal ist konstant aber trotzdem 
relativ Schwach.

von Axel R. (axlr)


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Kilo S. schrieb:
> Und das schöne ist, die Gruppe vom 890/K5 macht es aktuell ABSICHTLICH
> schwierig die TX Erweiterung durchzuführen.

Welche "Gruppe" denn?

von Kilo S. (kilo_s)


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Axel R. schrieb:
> Welche "Gruppe" denn?

Die in Telegram, allesamt übrigens.
EN|Dev Quanscheng UV-K5 und RT-890 OEFW.
Dort wird auch rigoros abgeschmettert wenn einer mit der Frage nach der 
TX Erweiterung aufschlägt.
OEFW für das 890 wird wohl nie offiziell TX erweitert werden.
Einzig eine italienische FW für das K5 beinhaltet ein Passwort und ein 
"10 Schritte Unlock" für die TX Erweiterung.

Und beim 890 ist das ganze so verschachtelt in einer der Dateien drin, 
das sieht man nicht gleich. Vor allem nicht weil dort ja bereits 
10-13000MHz steht. Frag mich nicht wieso, eines der Mitglieder wollte 
den BK "voll ausreizen" und einfach mal den Empfang unterhalb des Limits 
des Chip testen. (Unteres Limit sind normalerweise 16MHz)
Ob dort auch nur ansatzweise Empfang möglich ist, kann ich dir nicht 
sagen.


Noch etwas was für das 890 spricht, es kann nicht falsch programmiert 
werden. Der bootloader ist sicher vor dem überschreiben jnd die 
kalibrierdaten des RX sind.im SPI flash, welcher sich vollständig 
sichern lässt.

Du kannst da ne passende 60kb bin von was auch immer flashen und kannst 
es jederzeit einfach in den originalzustand oder eben OEFW bringen. Beim 
K5 scheint das problematischer zu sein.

: Bearbeitet durch User
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