Hallo, ich habe jemanden der stark unter Demenz leidet und seine Homepage zu seinem NAS-Server zuhause nicht mehr passwortgeschützt haben möchte. Die Homepage soll einfach so von außen zugänglich gemacht werden, nur lesbar und es soll aber trotzdem alle anderen Besucher fernhalten indem ein Verbotsschild gelabelt wird "Zutritt verboten". Ähnlich wie ein Gartenzaun drumherum mit der Aufschrift "Grundstück betreten verboten" wo eigentlich jeder trotzdem drauf betreten kann. Lediglich soll nur die Polizei kommen wenn jemand das tut. Es soll also ein Button vorhanden sein wo unten drunter "Webseite illegal betreten" steht. Kann das rechtsmäßig seine Wirkung zeigen? Die eigentliche Sache geht es darum: Wenn man die Webseite betritt, dann soll keine Impressum mehr vorhanden sein, weil der demenzkranke Mensch das nicht haben möchte. Kann man damit also jeden Abmahner, der wegen fehlendem Impressum laut wird, bestrafen, weil er ja logischerweise die Webseite illegal betreten hat?
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Wer nicht geschäftsfähig ist, kann/sollte/darf auch keine Website betreiben. Ggf. Einsetzung einer rechtlichen Betreuung einleiten. Klingt hart, ist aber so - mit zumehmenden Alter werden manche geistig wieder zu Kinder und müssen entsprechend behandelt werden. Bei facebook gibt es ein geeignetes Antragsformular zur "Stillegung" einer dementen Person. https://de-de.facebook.com/help/contact/228813257197480
Klaus K. schrieb: > Wer nicht geschäftsfähig ist, kann/sollte/darf auch keine Website > betreiben. > > Ggf. Einsetzung einer rechtlichen Betreuung einleiten. > > Klingt hart, ist aber so - mit zumehmenden Alter werden manche geistig > wieder zu Kinder und müssen entsprechend behandelt werden. > > Bei facebook gibt es ein geeignetes Antragsformular zur "Stillegung" > einer dementen Person. > > https://de-de.facebook.com/help/contact/228813257197480 Klingt schon nach Diskriminierung. Dann kann man auf Facebook ja alle Menschen mit Handicap ihre Konten sperren lassen.
> Klingt schon nach Diskriminierung. Dann kann man auf Facebook ja alle > Menschen mit Handicap ihre Konten sperren lassen. Demenz ist keine siples "Handicap" sondern Geschäftsunfähig. Kindern nicht ans Steuer lassen ist auch keine Diskriminierung sondern überlebensnotwendige Gefahrenabwehr. https://de.wikipedia.org/wiki/Aeroflot-Flug_593
Klaus K. schrieb: >> Klingt schon nach Diskriminierung. Dann kann man auf Facebook ja > alle >> Menschen mit Handicap ihre Konten sperren lassen. > > Demenz ist keine siples "Handicap" sondern Geschäftsunfähig. > > Kindern nicht ans Steuer lassen ist auch keine Diskriminierung sondern > überlebensnotwendige Gefahrenabwehr. > https://de.wikipedia.org/wiki/Aeroflot-Flug_593 Naja, er will ja keine Geschäfte betreiben mit seiner NAS. Er will nur privat übers Internet von Außen auf seine NAS ohne Passwort zugreifen.
Kybermatrix . schrieb: > Klaus K. schrieb: >>> Klingt schon nach Diskriminierung. Dann kann man auf Facebook ja >> alle >>> Menschen mit Handicap ihre Konten sperren lassen. >> >> Demenz ist keine siples "Handicap" sondern Geschäftsunfähig. >> >> Kindern nicht ans Steuer lassen ist auch keine Diskriminierung sondern >> überlebensnotwendige Gefahrenabwehr. >> https://de.wikipedia.org/wiki/Aeroflot-Flug_593 > > Naja, er will ja keine Geschäfte betreiben mit seiner NAS. Er will nur > privat übers Internet von Außen auf seine NAS ohne Passwort zugreifen. Was "Geschäftsunfähig" bedeutet scheint dir nicht klar zu sein, "geschäftsunfähig" kann bedeuten, das man die Person nach klassischer Ausdrucksweise "Entmündigen" sollte. Wenn jemand für seine Handlung nicht verantwortlich sein will, dann muss man halt diese Handlungen unterbinden. Einfach aus der Verantwortung stehlen mit der Begründung "Ich bin alter geistesschwacher Knacker, seit nett zu mir" ist nicht. https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/gesundheit/geschaeftsunfaehigkeit-bei-demenz-die-rechtslage/
Klaus K. schrieb: > Was "Geschäftsunfähig" bedeutet scheint dir nicht klar zu sein, > "geschäftsunfähig" kann bedeuten, das man die Person nach klassischer > Ausdrucksweise "Entmündigen" sollte. Wenn jemand für seine Handlung > nicht verantwortlich sein will, dann muss man halt diese Handlungen > unterbinden. > > Einfach aus der Verantwortung stehlen mit der Begründung "Ich bin alter > geistesschwacher Knacker, seit nett zu mir" ist nicht. Na gut, lassen wir mal demenzkranke Menschen weg. Was ist, wenn ich einfach nur kein Passwort haben will und trotzdem verantwortungsbewusst bin?
Kybermatrix . schrieb: > Wenn man die Webseite betritt, dann soll keine Impressum mehr vorhanden > sein, weil der demenzkranke Mensch das nicht haben möchte. Klar ist Pflicht, aber glaubst du dass da eine Abmahnung kommt? Wenn die Website nicht gut zu finden ist, also nicht bei Google gefunden wird und so, dann kommt da sehr sicher nie eine Abmahnung. Und was spricht denn gegen ein Impressum? Das ist doch nur etwas Text auf einer Seite. Das macht man einmal und lässt es ewig stehen.
Das Impressum verrät wem die Webseite gehört und viele Leute wissen nicht wie man eine NAS aufsetzt, wollen aber eine Webseite zum experimentieren und eine Datencloud als Spielwiese. Also sollen die bei einer Person mit NAS laufen lassen, die Person aber übernimmt nicht die Verantwortung für den Inhalt derer Webseite, weil sowieso keiner drauf zugreifen darf, obwohl doch jeder eigentlich ohne Passwort illegal drauf gehen kann. Die Daten sollen so behandelt werden wie privat Zuhause. Die beste Methode wäre es, alle mit einem Schild fernzuhalten. Mal ganz ehrlich, ich finde Passwörter nervig. Ach wie schön es doch wäre, ein Internet ohne Passwörter.
Gustl B. schrieb: > weil der demenzkranke Mensch das nicht haben möchte Das interessiert hier niemanden. Auch demenzkranke Leute müssen sich an unsere Gesetze halten oder entsprechend betreut werden.
Kybermatrix . schrieb: > Das Impressum verrät wem die Webseite gehört Und das ist schlimm? Kybermatrix . schrieb: > die Person aber übernimmt nicht die Verantwortung für den Inhalt derer > Webseite Wieso das denn nicht? Wird da mit illegalem Zeug "experimentiert"? Kybermatrix . schrieb: > Mal ganz ehrlich, ich finde Passwörter nervig. Schlüssel wurden schon vor langer Zeit erfunden.
Steve van de Grens schrieb: > Gustl B. schrieb: >> weil der demenzkranke Mensch das nicht haben möchte > > Das interessiert hier niemanden. Auch demenzkranke Leute müssen sich an > unsere Gesetze halten oder entsprechend betreut werden. Lern bitte korrekt zitieren.
Warum nicht das Passwort im Browser speichern? Oder eine Sync-App nutzen die das Passwort speichert? Definitiv sicherer als gar kein Passwort.
Beitrag #7548947 wurde vom Autor gelöscht.
Nein. Es gibt auch illegales Zeug das nicht harmlos ist. Das gehört definitiv verboten und zwar gerade die Herstellung und Verbreitung. Und zack hat er seinen Post gelöscht.
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Gustl B. schrieb: > Lern bitte korrekt zitieren. lerne du, die Bedeutung der ">>" Zeichen zu verstehen.
Steve van de Grens schrieb: > Gustl B. schrieb: >> Lern bitte korrekt zitieren. > > lerne du, die Bedeutung der ">>" Zeichen zu verstehen. Kenne ich, ist trotzdem falsch zitiert.
Gustl B. schrieb: > > Wieso das denn nicht? Wird da mit illegalem Zeug "experimentiert"? > > Kybermatrix . schrieb: >> Mal ganz ehrlich, ich finde Passwörter nervig. > > Schlüssel wurden schon vor langer Zeit erfunden. Es geht darum sich von den vielen Stolperfallen zu befreien. Sich nicht mit Paragraphen herumschlagen zu müssen, sondern in aller Ruhe innovativ die digitalen Plattformen (Webseiten) voranzutreiben. Die allermeisten User wissen nicht was so alles in den DSGVOs drin steht. Kommen die Schüler mit dem Schlüssel zur Schule? Die Patienten mit dem Schlüssel ins Krankenhaus? Die Sportler mit dem Schlüssel ins Verein? Nein, jeder geht frei rein und treibt sein Unwesen.
Kybermatrix . schrieb: > sondern in aller Ruhe innovativ die digitalen Plattformen (Webseiten) > voranzutreiben Von einem Demenzkranken? Kybermatrix . schrieb: > Kommen die Schüler mit dem Schlüssel zur Schule? Die Patienten mit dem > Schlüssel ins Krankenhaus? Die Sportler mit dem Schlüssel ins Verein? > Nein, jeder geht frei rein und treibt sein Unwesen. Nein, in all diesen Fällen gibt es einen Verantwortlichen der dafür zu sorgen hat, dass sich an Regeln gehalten wird. Über die Schüler haben Lehrer die Aufsichtspflicht, bei Patienten das Krankenhauspersonal und beim Sport der Trainer.
Kybermatrix . schrieb: > Die eigentliche Sache geht es darum: Wenn man die Webseite betritt, dann > soll keine Impressum mehr vorhanden sein, weil der demenzkranke Mensch > das nicht haben möchte. Kann man damit also jeden Abmahner, der wegen > fehlendem Impressum laut wird, bestrafen, weil er ja logischerweise die > Webseite illegal betreten hat? ?!? Deine Aussagen sind wirr. Bist du sicher, dass nicht du die von Demzenz betriffene Person bist ? Ich meine, du hast mit diesem Satz schon vergessen, womit du deinen Beitrag begonnen hast. Private Homepages benötigen kein Impressum. Den eigenen NAS ihne Passwort ins Internet zu stellen ist aber keine Demenz, sondern fortgeschrittene Verdummung. Du kannst auch deinen Hausrat in den Vorgarten stellen.
Kybermatrix . schrieb: > die Person aber übernimmt nicht die Verantwortung für den Inhalt derer > Webseite, weil sowieso keiner drauf zugreifen darf Mit der Logik wirst du vor Gericht nicht weit kommen ;-) Du trägst die Verantwortung sogar, wenn der Server gehackt wird, denn dann hast ihn offensichtlich nicht gut genug abgesichert. Gustl B. schrieb: > Und was spricht denn gegen ein Impressum? Das ist doch nur etwas Text > auf einer Seite. Das macht man einmal und lässt es ewig stehen. Neben dem Impressum brauchts mindestens eine Datenschutzerklärung. Die rechtlichen Grundlagen dafür ändern sich auch immer wieder, so dass "ewig stehen lassen" nicht geht. Und dann werden in einer "Datencloud als Spielwiese" ja vielleicht auch Dinge liegen, die man nur privat nutzen und nicht öffentlich zum Download anbieten darf. Man kann natürlich auf Risiko gehen und sagen: wenn keiner meine Seite findet, kann auch niemand die Rechtsverstöße feststellen und mich dafür belangen. Aber wenn man die Suchmaschinen nicht aktiv fernhält, kann das auch schnell daneben gehen.
Wenn es keine Schutzmassnahmen gibt (z.B. Passwort), die man umgangen hat, hat man die Seite auch nicht illegal aufgerufen, denn sie war öffentlich und ungeschützt. Ich bezweifle stark, dass ein Text und ein "Ja ich darf das" Button, als Schutzmassnahme gilt. Das ist im Internet nicht wie in der physischen Welt.
Kybermatrix . schrieb: > Wenn man die Webseite betritt, dann soll keine Impressum > mehr vorhanden sein, weil der demenzkranke Mensch das nicht haben > möchte. Kann man damit also jeden Abmahner, der wegen fehlendem > Impressum laut wird, bestrafen, weil er ja logischerweise die Webseite > illegal betreten hat? Es gibt kein Gesetz, das das Betreten einer Webseite verbietet - außer, wenn sie dagegen technisch angemessen geschützt ist und man den Schutz vorsätzlich bricht. Man kann auch niemanden "abmahnen", egal weswegen - außer, wenn man Wettbewerber des Betreffenden ist. Ansonsten ist fehlendes Impressum eine Sache, die der Staat mit Bußgeld belegen kann. Ob für die konkrete Seite überhaupt eine Impressumspflicht besteht, ist allerdings fraglich. Wenn ein Passwort nicht erwünscht ist, muss man eine technische Hilfe zum Log-in nutzen. Fingerabdruck, USB-Stick oder was auch immer. Danach solltest du fragen.
Thomas B. schrieb: > Du trägst die Verantwortung sogar, wenn der Server gehackt wird, denn > dann hast ihn offensichtlich nicht gut genug abgesichert. Dann kann der Einbrecher ja die Türe oder Fenster einschlagen und Polenböller ungezündet einwerfen. Der Wohnungsbesitzer der nicht Zuhause war haftet ja dann diese illegalen Sachen die nicht von ihm sind, weil er die Türe nicht stark genug gepanzert hat?
Kybermatrix . schrieb: > Dann kann der Einbrecher ja die Türe oder Fenster einschlagen und > Polenböller ungezündet einwerfen. Ist Sachbeschädigung. Und genauso ist es auch bei Websites. Der Besuch ist nicht strafbar wenn nicht geschützt, aber das Verändern von Inhalten ist strafbar. Kybermatrix . schrieb: > Der Wohnungsbesitzer der nicht Zuhause war haftet ja dann diese > illegalen Sachen die nicht von ihm sind, weil er die Türe nicht stark > genug gepanzert hat? Naja wenn du deine Haustür oder dein Auto nicht zusperrst, dann wird vermutlich eine Versicherung nicht zahlen. Du kannst den Täter aber trotzdem verklagen und das von dem bezahlt bekommen wenn man den Täter denn findet.
Eventuell eine andere Idee: Nutze Basic Auth, und Speichere das Bookmark zur Seite halt mit dem Passwort ab, "https://user:passwort@example.com/". Dann musst du es auch nicht eingeben. Bei meinen eigenen Intranet Seiten habe ich ein eigenes Single Sign On (SSO) Portal ( https://github.com/Daniel-Abrecht/dpa-sso https://sso.abrecht.li/ ), die Sessions sind für maximal 1 Woche nach dem letzten Aufruf einer Seite gültig, aber beim Login kann ich auch einstellen, dass sie nur 1 Stunde oder 1 Tag seit Login gültig bleibt, und ich kann auch alle Sessions rausschmeissen, falls nötig. So kommt es nur selten vor, dass ich mich selbst Anmelden muss. Das ist aber etwas komplexer umzusetzen, als ein simples Basic Auth. Ich brauche das hauptsächlich, weil ich viele Domains und Subdomains habe.
Daniel A. schrieb: > Ich bezweifle stark, dass ein Text und ein "Ja ich darf das" Button, als > Schutzmassnahme gilt. Du meinst, wie die "ich bin 18" Buttons auf Erwachsenenseiten ?
Gustl B. schrieb: > Naja wenn du [...] oder dein Auto nicht zusperrst, dann wird > vermutlich eine Versicherung nicht zahlen. Interessante Parallele. Beim Auto wie beim Webserver besteht bei mangelnder Sicherung die öffentliche Gefahr der mißbräuchlichen Nutzung und daraus hervorgehenden Gefahr für Dritte. Beim Auto meine ich aus verschiedenen Quellen vernommen zu haben, dass da durchaus abgeschleppt werden kann wegen "nicht verschlossen im öffentlichen Raum". https://www.lexika.de/ratgebertexte/abgeschleppt-wegen-offenem-fenster/ Bin aber kein Anwalt, könnte auch nur Sensationsmache gewesen sein. (re)
Kybermatrix . schrieb: > es soll aber trotzdem alle anderen Besucher fernhalten > indem ein Verbotsschild gelabelt wird "Zutritt verboten". Ja, das funktioniert mit Sicherheit. > Ähnlich wie ein Gartenzaun drumherum mit der Aufschrift "Grundstück > betreten verboten" wo eigentlich jeder trotzdem drauf betreten kann. > Lediglich soll nur die Polizei kommen wenn jemand das tut. Die Polizei kommt da überhaupt nicht, wenn die Polizei nicht von jemandem geholt wird. Und ab dann bist du in privatrechtlichem Streit mit jemandem, das interessiert die Polizei auch nicht im Geringsten. > Wenn man die Webseite betritt, dann soll keine Impressum mehr vorhanden > sein Ja, schon fertig. Denn wenn die Webpage nur privaten Zwecken dient und kein Geschäft darüber abgewickelt werden soll, dann ist auch kein Impressum nötig: - https://www.bmuv.de/themen/verbraucherschutz/digitaler-verbraucherschutz/impressumspflicht#c66866 Und weil der Kranke soweiso nicht geschäftsfähig ist... War ja einfach. Kybermatrix . schrieb: > Kann man damit also jeden Abmahner, der wegen fehlendem Impressum laut > wird, bestrafen Du willst zum Abmahner werden, indem du selbst Abmahner abmahnst. Krasses Zeug, wo hast du das her? > weil er ja logischerweise die Webseite illegal betreten hat? Siehst du, genau wegen dieser Logik wirst du sicher nie ein Jurist werden.
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Vergiss nicht die Störerhaftung. Solange die Webseite read-only ist, kann nichts passieren. Wenn aber dank ungenügendem Zugangsschutz dort jemand Dateinen ablegen kann, und das zu illegalen Zwecken tut (Raubkopien, Tausch von Jugendp0rnographie), dann haftet der Betreiber des Webservers mit.
Kybermatrix . schrieb: > Kommen die Schüler mit dem Schlüssel zur Schule? Aber sicher doch. In meiner Schule bekamen die Schüler teilweise Schließfächer für die gerade nicht benötigten Schulbücher.
Eine einfache Massnahme gegen Abmahnungen ist ein Server im Ausland. Zugang mittels App. Fertig. Wobei sich der aufwand nicht lohnt. In kurzer Zeit ist die Webseite vergessen
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Re schrieb: > Beim Auto meine ich aus verschiedenen Quellen vernommen zu haben, dass > da durchaus abgeschleppt werden kann wegen "nicht verschlossen im > öffentlichen Raum". > Bin aber kein Anwalt, könnte auch nur Sensationsmache gewesen sein. Der Abschleppdienst eines Freunde war als Vetragspartner der Staatsanwaltschaft unterwegs, wenn die Polizei Sicherstellungen angeordnet hat. Da kam sowas tatsächlich vor, obwohl man es als übereifrig empfunden hat.
Steve van de Grens schrieb: > Gustl B. schrieb: >> weil der demenzkranke Mensch das nicht haben möchte > > Das interessiert hier niemanden. Auch demenzkranke Leute müssen sich an > unsere Gesetze halten oder entsprechend betreut werden. Also ich wundere mich eher, dass sich keiner dafür interessiert die Gesetze für die Menschen zu machen statt gegen sie. Stattdessen werden da Bürokratiemonster geboren die Leute solange quälen, bis die Taschen leer sind. Klar werden da Kranke nicht ausgenommen davon. Siehe z.B. Heizungsgesetz. Glaubst du, da denkt auch nur ein einziger der "feinen Herren" an kranke Leute?
Manfred P. schrieb: > Da kam sowas tatsächlich vor, obwohl man es als übereifrig empfunden > hat. Deutschland. In anderen Ländern bleiben Cabrios offen (regnet eh kaum) oder stehen die Fahrzeuge mit laufendem Motor vor dem Geschäft (kalt). Wahrscheinlich sind woanders die Menschen auch nicht so Asi wie hier.
Hallo Michael, wo wohnst du gerade? Was du da ansprichst, ist oft mehr von der wirtschaftlichen Struktur des Landstriches abhängig, als von der Nationalität. In der Großstadt wird halt mehr geklaut als auf dem Land, egal wo das ist. Aber ich weiss was du meinst und wohne schon seit längerem nicht mehr in D. Ich konnte mich einfach als Nicht-Fernsehnutzer gebührenmässig nicht einigen etc. pp.
Michael B. schrieb: > Deutschland. Du meinst sicher Amerika, oder? Land der Freien. Land der Autoanbeter und der unbegrenzten Möglichkeiten. > Wahrscheinlich sind woanders die Menschen auch nicht so Asi wie hier. Also Amerika. Da passiert dann so was wenn man sein Auto als freier Bürger in einem freien Land offen, gerne mit laufendem Motor - wie dort üblich, weil bequem - kurz abstellt. https://www.youtube.com/watch?v=BKDO0foYG58 https://www.youtube.com/watch?v=C0CcTLKOd7k https://www.youtube.com/shorts/nP0dUSw2OeI Diese Mutter übt ihre Freiheit in besonderem Maß aus https://www.youtube.com/watch?v=BB8eAWfD8FA Und als besonderes Schmankerl https://www.youtube.com/watch?v=i6QbkpSMx6o&t=1160s Ein paar Minuten später gesteht der Helikopter-Reporter https://www.youtube.com/watch?v=i6QbkpSMx6o&t=1330s Wegen großem Erfolg Verlängerung https://youtu.be/i6QbkpSMx6o?feature=shared&t=2060s
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Kybermatrix . schrieb: > Kann man damit also jeden Abmahner, der wegen fehlendem > Impressum laut wird, bestrafen, weil er ja logischerweise die Webseite > illegal betreten hat? Nein. Davon abgesehen ist die Impressumspflicht für Webseiten jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, siehe dazu auch [1]. Das heißt: je nachdem, wie die Seite ausgestaltet ist, könnte möglicherweise gar kein Impressum erforderlich sein. Für rechtssichere Auskünfte solltet Ihr einen Fachanwalt konsultieren, dafür sind diese Leute ja -- im Gegensatz zu diesem Forum. [1] https://www.bmuv.de/themen/verbraucherschutz/digitaler-verbraucherschutz/impressumspflicht
Joe schrieb: > Glaubst du, da denkt auch nur ein einziger der "feinen Herren" an kranke > Leute? Vielleicht wollen die an die Haeuser auf diesen weg?
Dieter D. schrieb: > Vielleicht wollen die an die Haeuser auf diesen weg? Du meinst so: https://www.stern.de/panorama/hausbesetzer-in-london-holt-sich-leerstehendes-haus-und-verkauft-es-34252548.html
Michael B. schrieb: > Private Homepages benötigen kein Impressum. Trotz Deines Nickname bin ich immer wieder erstaunt, wie oft Du die einzige Insel der Kompetenz in einem Meer von "ohgottogott"-Rufern bist.
Thomas B. schrieb: > Kybermatrix . schrieb: >> die Person aber übernimmt nicht die Verantwortung für den Inhalt derer >> Webseite, weil sowieso keiner drauf zugreifen darf > > Mit der Logik wirst du vor Gericht nicht weit kommen ;-) Viel besser: vor Gericht wird die Konstruktion als Hinweis darauf betrachtet, daß die entsprechenden Rechtspflichten dem Veröffentlicher zwar bekannt waren, sie mit diesem dummen Trick aber bewußt und gezielt umgehen wollte. Das freut Gerichte immer ganz besonders, wenn jemand sich über die Rechtslage im Klaren ist und sie mit irgendeinem Quatsch aushebeln will...
Daniel A. schrieb: > Eventuell eine andere Idee: Nutze Basic Auth, und Speichere das Bookmark > zur Seite halt mit dem Passwort ab, > "https://user:passwort@example.com/". Dann musst du es auch nicht > eingeben. Das ist deprecated [1] und wird laut übereinstimmenden Aussagen im Netz vom Internet Explorer und auch einigen Versionen von Google Chrome nicht (mehr?) unterstützt. https://datatracker.ietf.org/doc/html/rfc3986#section-3.2.1
>> Da kam sowas tatsächlich vor, obwohl man es als >> übereifrig empfunden hat. Michael B. schrieb: > In anderen Ländern bleiben Cabrios offen Ich konnte mal nach einem Unfall eine Türe nicht mehr abschließen. Die Polizei forderte mich daher auf, das Auto umgehend auf ein Privatgelände schleppen zu lassen. Das wollte ich eh tun, aber erst am kommenden Montag. So (am Sonntag) wurde es erheblich teurer.
Sheeva P. schrieb: > Für rechtssichere Auskünfte solltet Ihr > einen Fachanwalt konsultieren, dafür sind diese Leute ja Und unsere Gesetze sind scheinbar dafür da, diesen Leuten ständig reichlich Arbeit zu beschaffen. Wenn ich für jeden Furz einen Anwalt beauftragen würde, wo ich es vernünftigerweise tun sollte, hätte ich nichts mehr zu Essen. Neulich sollte ich mich freiwillig zu einer Anschuldigung äußern. Weil ich unsicher war, wie sich eine Nicht-Auskunft auswirken würde, habe ich einen Anwalt beauftragt, den Brief zu beantworten. Da waren schon die ersten 500 Euro weg. Wie das ausgeht, weiß ich noch nicht, die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam. Jedenfalls bezahlt man sich dumm und dusselig in unserem bekloppten Rechtssystem, wo die Gesetze absichtlich unklar/unverständlich formuliert sind und es zu jedem Fall auch ein passendes Gegengesetz gibt, womit man andere in die Pfanne hauen kann oder selbst zum Opfer wird.
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Steve van de Grens schrieb: > Ich konnte mal nach einem Unfall eine Türe nicht mehr abschließen. Die > Polizei forderte mich daher auf, das Auto umgehend auf ein Privatgelände > schleppen zu lassen. Noch geiler, Deutschland ^ 3. Das Auto kann zwar nicht mehr fahren sondern ist so kaputt dass es abgeschleppt werden muss aber die Polizei sieht offenbar die Möglichkeit dass ein Dieb es erst repariert und dann damit wegfährt. Oder es gleich abschleppt, aber das geht auch mit verschlossenem Auto und ist nicht die Störerhaftung die die Polizei hier vermeiden will, sonst wäre jedes Abschleppunternehmen dass Parksünder entfernt dran. So einen Dieb hätte man gerne, und stoppt ihn nach seiner Reparatur, vor dem kurzschliessen. Apropos, das geht ja gar nicht mehr dank Wegfahrsperre. Oder sollte der Autohersteller eine zugesicherte und gesetzlich geforderte Eigenschaft nicht ausgeliefert haben ? Wegfahrsperre heisst, dass das Auto ohne Besitz des Schlüssels (key) nicht gefahren werden kann - auch wenn man sich Zugang zum Inneren verschafft. Damit ist das Schreckensszenario der Polizei sowieso nicht mehr möglich. Wenn Autohersteller sich so an Gesetze zu halten haben wie die Bürger eben auch. Wobei der Dieselskandal zeigt, dass einige gleicher als gleich sind.
Sheeva P. schrieb: > Das ist deprecated [1] und wird laut übereinstimmenden Aussagen im Netz > vom Internet Explorer und auch einigen Versionen von Google Chrome nicht > (mehr?) unterstützt. Es gibt ein paar quirks dabei. Der Browser macht erst einen Request ohne die Basic Auth Daten, und sendet sie nur mit, wenn er einen passenden 401 zurück bekommt. Und falls bereits einmal eine erfolgreiche Anmeldung mit Basic Auth erfolgt ist, sendet der Browser die Daten sofort mit, wodurch andere Anmeldedaten durch so einen Link dann ignoriert werden. Beides hat mir schon Probleme bereitet. Einmal wollte ich eine Umleitung einrichten, von https://<user>@abrecht.li nach https://<user>.abrecht.li und das ging dann darum nicht. (Wäre ziemlich cool gewesen, wenn man einfach nur die E-Mail im Browser hätte rein kopieren können). Und in meinem SSO Portal wäre es praktisch gewesen, um per Redirekt den Token für den zu Authentifizierenden Origin zurückzugeben, ohne den in die URL packen zu müssen (HTTP Redirects können keine Header POST Daten setzen, und in den Logs wäre es auch immer schön ausgesternt gewesen), aber nein, dann gingen die Token Updates nicht mehr, weil es den alten versucht hat, und ich musste zum nicht idealen GET Parameter zurückgreifen... Ich reg mich ständig über so Sachen auf, die die Browser Hersteller ständig einfach so kaputt machen... Aber das ein Browser das überhaupt nicht mehr akzeptiert, konnte ich bisher noch nie beobachten.
Daniel A. schrieb: > Aber das ein Browser das überhaupt nicht mehr akzeptiert, konnte ich > bisher noch nie beobachten. Wird wohl auch nicht so schnell passieren, da viele Geräte das in ihrer Web-GUI zur Konfiguration nutzen.
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Michael B. schrieb: > In anderen Ländern bleiben Cabrios offen .. Wenn man keine Ahnung hat ... Auch in Deutschland darf man Cabrios mit offenem Verdeck parken. Man muß aber die Seitenfenster hochgefahren haben.
Gerald B. schrieb: > Auch in Deutschland darf man Cabrios mit offenem Verdeck parken. Man muß > aber die Seitenfenster hochgefahren haben. Wenn man denkt, bescheuerter geht es nicht ... kommt die deutsche Realität.
Steve van de Grens schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Für rechtssichere Auskünfte solltet Ihr >> einen Fachanwalt konsultieren, dafür sind diese Leute ja > > Und unsere Gesetze sind scheinbar dafür da, diesen Leuten ständig > reichlich Arbeit zu beschaffen. Man kann sich auch ohne Rechtsanwälte ein gesundes Grundwissen aneignen, wie unser Rechtssystem funktioniert. Das ist nicht so schwierig und in geschätzt über 95% aller Fälle braucht man dann keine Anwälte mehr. Leider scheint aber schon die vergleichsweise simple Unterscheidung zwischen Straf- und Zivilrecht viele Mitbürger sehr herauszufordern. > Wenn ich für jeden Furz einen Anwalt beauftragen würde, wo ich es > vernünftigerweise tun sollte, hätte ich nichts mehr zu Essen. Wie gesagt, ein bisschen einfaches Grundwissen genügt schon. > Neulich sollte ich mich freiwillig zu einer Anschuldigung äußern. Weil > ich unsicher war, wie sich eine Nicht-Auskunft auswirken würde, habe ich > einen Anwalt beauftragt, den Brief zu beantworten. Da waren schon die > ersten 500 Euro weg. Wie das ausgeht, weiß ich noch nicht, die Mühlen > des Gesetzes mahlen langsam. Wenn Deine Äußerung, wie Du sagst, eine freiwillige war, dann war es auch Deine frei(willig)e Entscheidung, dafür einen Anwalt zu konsultieren. Zudem kostet eine rechtsanwaltliche Erstauskunft in der Regel so zwischen fünfzig und einhundertfünfzig Euro -- und sollte in derartigen Fällen ausreichen um entsprechende Auskünfte selbst verfassen zu können, wenn man denn überhaupt eine, wohlgemerkt, freiwillige Erklärung abgeben möchte.
Gerald B. schrieb: > Auch in Deutschland darf man Cabrios mit offenem Verdeck parken. Man muß > aber die Seitenfenster hochgefahren haben. ... weil dann die Mikrowellensensoren der Innenraumüberwachung aktiv sind. Ohne Seitenscheiben sind die auf kleinster Empfindlichkeit, da muss man schon mittig ins Auto reinspringen damit der Alarm losgeht.
Daniel A. schrieb: > Ich reg mich ständig über so Sachen auf, die die Browser Hersteller > ständig einfach so kaputt machen... Naja, der vom Chrome-Team vorgebrachte Einwand war wohl, daß sich Benutzer durch URLs wie http://postbank.de@boesewicht.com/ haben irreführen lassen. Sowas wäre nicht passiert, wenn die Anwender besser geschult wären... daher verstehe ich Deinen Ärger zwar sehr gut, gebe Dir aber aufgrund der Weisheit, die meinem fortgeschrittenen Alter innewohnen soll, den Rat, Dich nicht allzu sehr darüber aufzuregen, denn das ist verschwendete Energie. > Aber das ein Browser das überhaupt nicht mehr akzeptiert, konnte ich > bisher noch nie beobachten. Manchmal soll es der Browser sein, bei mir war es der Redirect von HTTP auf HTTPS mit Traefik -- der hat die Credentials einfach nicht mitgenommen. Das hat dann dazu geführt, daß wir in ca. 40 Projekten URLs in requirements.txt und Poetry-Konfigurationsdateien umschreiben mußten... gibt Schlimmeres.
Ein T. schrieb: > Daniel A. schrieb: >> Ich reg mich ständig über so Sachen auf, die die Browser Hersteller >> ständig einfach so kaputt machen... > > Naja, der vom Chrome-Team vorgebrachte Einwand war wohl, daß sich > Benutzer durch URLs wie http://postbank.de@boesewicht.com/ haben > irreführen lassen. Das ist nochmal eine andere Problematik. Browser zeigen dort deshalb den Teil vor dem @ in der Adresszeile nicht mehr an, aber das ist eine rein visuelle Änderung, und hat mit den 2 Problemen die ich aufgezählt habe, nichts zu tun.
Re schrieb: > Beim Auto meine ich aus verschiedenen Quellen vernommen zu haben, dass > da durchaus abgeschleppt werden kann wegen "nicht verschlossen im > öffentlichen Raum". Aber sicher. Habe ich selbst schon gehabt. Betrunkener Chaot hat die Scheibe eingeschlagen, also hat die Polizei das Auto zur Sicherheit abschleppen lassen. Musste ich bezahlen. :-( Die Polizei hat allerdings vorher an der Haustür geklingelt (Auto stand nur 80 Meter entfernt, war aber 3 Uhr nachts). Wäre ich da gewesen und hätte aufgemacht, hätte ich die Erklärung abgeben können, dass ich "offiziell" auf den Schutz verzichte. > Bin aber kein Anwalt, könnte auch nur Sensationsmache gewesen sein. Ey, was ist denn mit dir los? Du sagst etwas, dass du nicht genau weißt und auch nicht für sicher hältst, und stellst es trotzdem nicht als feste Tatsache hin?? SCNR. Ach ja, und hier noch die sachliche Bestätigung: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/45-abschleppen-aufgrund-polizei-und-ordnungsrechts-iii-faelle-der-sicherstellung_idesk_PI17574_HI10868331.html siehe dort unter "Rz. 29".
Ein T. schrieb: > Man kann sich auch ohne Rechtsanwälte ein gesundes Grundwissen aneignen, > wie unser Rechtssystem funktioniert. Das ist nicht so schwierig und in > geschätzt über 95% aller Fälle braucht man dann keine Anwälte mehr. Und 95 % aller Bürger sind dafür zu d**f. Die können nicht wirklich lesen und logisch/abstrakt denken, aber ohne das geht es nun mal nicht.
Niklas G. schrieb: > Warum nicht das Passwort im Browser speichern? Oder einen SSL client key verlangen. Den installiert man dann in allen relevanten Clients.
Ich wüßte keinen Grund, warum man überhaupt ein NAS von außen zugreifbar haben muß. Handys haben doch typisch 128GB, da kann man doch einfach alle seine privaten Daten drauf kopieren. Notfalls steckt man noch ne 512GB SD dazu.
Rolf schrieb: > Ein T. schrieb: >> Man kann sich auch ohne Rechtsanwälte ein gesundes Grundwissen aneignen, >> wie unser Rechtssystem funktioniert. Das ist nicht so schwierig und in >> geschätzt über 95% aller Fälle braucht man dann keine Anwälte mehr. > > Und 95 % aller Bürger sind dafür zu d**f. Die können nicht wirklich > lesen und logisch/abstrakt denken, aber ohne das geht es nun mal nicht. Diesseits wird die Auffassung vertreten, daß ein bisschen Rechtskunde und, nebenbei bemerkt, auch die volks- und betriebswirtschaftlichen Grundlagen durchaus einen festen Platz in der Schulbildung haben sollten.
Also falls man sowas mal angehen sollte... keine Rechtsberatung, aber etwas Wissen und Ideen. Damit so eine Sperre einen wirksamen rechtlichen Schutz genießt, muss die Sperre selbst wenigstens minimal wirksam sein. Also ein Button, wo niemand dran gehindert wird, draufzuklicken, ist keine wirksame Sperre und daher gibt's auch keinen Rechtsweg, um die durchzusetzen oder den bösen Klicker als Hacker zu verknacken. Was man aber realistisch machen könnte (wenn das NAS das kann), Cookies verteilen. Wenn ein Gerät ein Cookie mit validen Zugangsdaten (bitte keine Kennwörter als plain text, sondern entweder einen Hash oder einen langen Zufallswert als schwachen Schlüssel) mitschickt, bekommt es Zugriff. Wenn nicht, bekommt es eine normale Passwortabfrage. Nach erfolgreicher Passwortabfrage bekommt es dann einen solchen Cookie und kann dauerhaft wiedererkannt werden. Ja, Cookies haben auch ihre Vorteile wenn man sie im Sinne des Users verwendet und nicht zur Effizienz-Pimperei der eigenen Datensammelwut.
Ein T. schrieb: > Rolf schrieb: >> Ein T. schrieb: >>> Man kann sich auch ohne Rechtsanwälte ein gesundes Grundwissen aneignen, >>> wie unser Rechtssystem funktioniert. Das ist nicht so schwierig und in >>> geschätzt über 95% aller Fälle braucht man dann keine Anwälte mehr. Sorry, das wäre schön, aber leider ist einfach Unsinn, ein Grossteil der Bevölkerung ist dazu einfach total ungeeignet. Ich selber habe oft genug selbtst bei intelligenten und akadenmisch vorgebildeten Freunden und Bekannten erleben müssen, wie sie total versagten, sobald es um juristische Sachverhalte ging. IdR kapierten sie nicht einmal, wenn/dass man sich ggü. dem juristischen Gegner tunlichst nur auf das beschränkt, was unbedingt nötig ist.** Die Krönung ist dann, das die gleichen Menschen ausgerechnet dem eigenen RA oder anderen Hilfen wichtige Dinge vorenthalten oder verfälschen. Gerade mancher RA nimmt das gerne in Kauf, sein Honorar bekommt er ja auf jeden Fall. Und wenn sich Gründe für einen Vergleich finden, sogar noch mehr.. **Natürlich gibt es auch Situationen, wo man mit Aussagefreude und Nettsein weiter kommt. >> Und 95 % aller Bürger sind dafür zu d**f. Die können nicht wirklich >> lesen und logisch/abstrakt denken, aber ohne das geht es nun mal nicht. > > Diesseits wird die Auffassung vertreten, daß ein bisschen Rechtskunde > und, nebenbei bemerkt, auch die volks- und betriebswirtschaftlichen > Grundlagen durchaus einen festen Platz in der Schulbildung haben > sollten. Schau Dir mal die ganzen anderen Wünsche und Forderungen anderer an, was noch alles andere an den Schulen vermittelt werden sollte. Und das in Zeiten von Lehrer- und Fachkräftemangel.
Kybermatrix . schrieb: > Es soll also ein Button vorhanden sein wo unten drunter "Webseite > illegal betreten" steht. Und wie soll das technisch gehen? Wie willst du nachweisen, dass irgend ein Zugriff x von IP y einem Benutzer gilt, der kurz vorher in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den inkriminierten Button betätigt hat? Womöglich greift ja ein dementer Anwalt auf die Webseite zu, und hat das Betätigen des Buttons schon wieder vergessen, als er das Fehlen des Impressums bemerkt und abmahnt :) LG, Sebastian
Ralf X. schrieb: > ... ein Grossteil der Bevölkerung ist dazu einfach total ungeeignet. Das trifft auch gar nicht so sellten auch auf Volljuristen zu, sogar bis in die höchsten Gerichte und dortige Ämter. Wobei dort sogar vereinzelt Personal höchst richterliche Positionen bekleidet und dabei gar keine echten Volljuristen sind.
Ben B. schrieb: > Was man aber realistisch machen könnte (wenn das NAS das kann), Cookies > verteilen. Wenn ein Gerät ein Cookie mit validen Zugangsdaten (bitte > keine Kennwörter als plain text, sondern entweder einen Hash oder einen > langen Zufallswert als schwachen Schlüssel) mitschickt, bekommt es > Zugriff. Wenn nicht, bekommt es eine normale Passwortabfrage. Nach > erfolgreicher Passwortabfrage bekommt es dann einen solchen Cookie und > kann dauerhaft wiedererkannt werden. Das ist so verbreitet, daß es sogar schon einen eigenen Fachausdruck dafür gibt, er lautet Sessions.
Dieter D. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> ... ein Grossteil der Bevölkerung ist dazu einfach total ungeeignet. > > Das trifft auch gar nicht so sellten auch auf Volljuristen zu, sogar bis > in die höchsten Gerichte und dortige Ämter. Wobei dort sogar vereinzelt > Personal höchst richterliche Positionen bekleidet und dabei gar keine > echten Volljuristen sind. Wer alle Voraussetzungen des Volljuristen erfolgreich erfüllt hat, kann nicht völlig ungeeignet für die Juristerei sein. Allerdings gibt es wie in allen Bereichen gute, schlechte und alles dazwischen. In welchem höchsten Richteramt sitzt ein Mensch ohne Volljurist zu sein? IdR wird da doch sogar das Doppelprädikat gefordert, wenn ich richtig informiert bin.
Ralf X. schrieb: > Ein T. schrieb: >> Diesseits wird die Auffassung vertreten, daß ein bisschen Rechtskunde >> und, nebenbei bemerkt, auch die volks- und betriebswirtschaftlichen >> Grundlagen durchaus einen festen Platz in der Schulbildung haben >> sollten. > > Schau Dir mal die ganzen anderen Wünsche und Forderungen anderer an, was > noch alles andere an den Schulen vermittelt werden sollte. > Und das in Zeiten von Lehrer- und Fachkräftemangel. Ich kann da nur für mich sprechen, aber 95% dessen, was ich in der Schule in Kunst, Musik, Religion, Sport und anderen Schulfächern gelernt habe, ist für mein Leben vollkommen nutzlos gewesen. Wirtschaftliche und juristische Themen sind mir hingegen immer wieder begegnet und wären schon mindestens für meine gesellschaftliche Teilhabe als Wähler und mündiger Bürger zwar unverzichtbar gewesen, aber das mußte ich alles selbst und außerhalb der Schule -- und hie und da auch mal auf "die harte Tour" -- lernen. War es nicht der Anspruch die Aufgabe der Schule, die Eleven auf das Leben nach der Schule vorzubereiten? "Non scholae, sed vitae discimus"?
Sheeva P. schrieb: > was ich in der Schule in Kunst, Musik, Religion, Sport und anderen > Schulfächern gelernt habe, Es geht ja nicht nur um das Gelehrte, sondern auch darum, Lernen zu lernen. Zumindest bei den guten Lehrern ... LG, Sebastian
Sheeva P. schrieb: > Ich kann da nur für mich sprechen, aber 95% dessen, was ich in der > Schule in Kunst, Musik, Religion, Sport und anderen Schulfächern gelernt > habe, ist für mein Leben vollkommen nutzlos gewesen. Wirtschaftliche und > juristische Themen sind mir hingegen immer wieder begegnet und wären > schon mindestens für meine gesellschaftliche Teilhabe als Wähler und > mündiger Bürger zwar unverzichtbar gewesen, aber das mußte ich alles > selbst und außerhalb der Schule -- und hie und da auch mal auf "die > harte Tour" -- lernen. War es nicht der Anspruch die Aufgabe der Schule, > die Eleven auf das Leben nach der Schule vorzubereiten? "Non scholae, > sed vitae discimus"? Wir hatten in den 60ern/70ern Klassengrössen zwischen über 30 bis zu 40 Schüler und die Schule soll ein grosses Spektrum unterschiedlichsten Kinder und Jugendlicher bedienen. Ich wüsste aus meiner hamburger Schulzeit kein einziges Fach, vom ich später nicht mehr oder weniger profitiert habe. Aber ich denke, das gilt an sich für jeden, auch wenn es nicht jeder so sieht oder erkennt. Allerdings auch eine Frage des Bundeslandes, Ort, Schule und Lehrer, Umfeld. Negative Erfahrungen habe ich in Wuppertal/NRW gemacht, wo die viele Lehrer noch stark religiös geprägt waren und scheinbar der Zucht und Ordnung des dritten Reichs nachtrauerten. Besser wurde es, als ich aufs technische Gymnasium mit jungen Lehrern wechselte, was natürlich diverse Fächer eliminierte, aber als 12-Jahresbildungsweg auch kein Vollabi bot. Spätesten da wurden auch wirtschaftliche und juristische Themen behandelt. Aber auch davor kannte ich mich zumindest besser in den Bereichen, als meine Eltern aus, die auch nicht doof waren, aber in einer anderen Generation aufgewachsen waren, wo gehorchen oder zum RA gehen noch obligatorisch war. Für den Laien ist doch schon das BGB und StGb quasi unüberschaubar und die Juristensprache kaum zu lesen/verstehen. Noch lustiger wird es, wenn man die Kurzkommentare/Palandt mit seinen Abkürzungen lesen möchte. Für den Normalbürger ist dann oft noch die StVO/StVZo, StGb von Bedeutung, ggf. das SGb, etc, für den Gewerbetreiben das HGb, etc., dann natürlich die Zusatz-und Durchführungsvorschriften, Verordnungen, etc. Jedes Bundesland hat vieles im kleinen nochmal, dann die Kreis- und Ortssatzungen nochmal vieles.. Bei uns an der Uni (ohne Jura) wechselten viele Versager in den naturwissenschtlichen Fächern in soziale Studiengänge oder ins Lehramt... In meinen Augen meist keine gute Voraussetzung.. Bis zur Justizreform war es für viele schwer zu entscheiden, wo die Grenzen zur unerlaubten Rechtsberatung lagen, selbst einigen hier im Forum fällt das heute noch schwer. :) Nach der Reform meinen aber immer mehr sich selbst übrschätzenden Laien, dass sie es können. Egal ob ggf. bei ehrenwerten Zweigstellen der Verbraucherberatung, Sozialstationen oder sonst was. Noch schlimmer in den Rechtsforen, wo sich die echten Fachleute weitgehend oder ganz zurückgezogen haben.
Sebastian W. schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> was ich in der Schule in Kunst, Musik, Religion, Sport und anderen >> Schulfächern gelernt habe, > > Es geht ja nicht nur um das Gelehrte, sondern auch darum, Lernen zu > lernen. Zumindest bei den guten Lehrern ... Absolut richtig! Dazu kommt aber auch unbedingt das Sozialverhalten, eigene Fähigkeiten und Neigungen zu erkennen und zu entwickeln, die Vielfalt zu erkennen usw usf. Insb. auch anderes zu sehen, als was im Elternhaus, Bekannten- und Freundeskreis Usus ist. Oder was seit Ende der 80er im Privatfernsehen und heute im Internet so vorgelebt wird. Pädagogisch UND fachlich gut zu sein, ist eine Herausforderung.
Ralf X. schrieb: > Dieter D. schrieb: >> Ralf X. schrieb: >>> ... ein Grossteil der Bevölkerung ist dazu einfach total ungeeignet. >> >> Das trifft auch gar nicht so sellten auch auf Volljuristen zu, sogar bis >> in die höchsten Gerichte und dortige Ämter. Wobei dort sogar vereinzelt >> Personal höchst richterliche Positionen bekleidet und dabei gar keine >> echten Volljuristen sind. > > Wer alle Voraussetzungen des Volljuristen erfolgreich erfüllt hat, kann > nicht völlig ungeeignet für die Juristerei sein. Das,dürfte davon abhängen, was man jeweils darunter verstehen möchte. Herr BM Dr. iur. Thomas de Maiziere zB hat such bei jeder sich bietenden Gelegenheit als geistiger Totalausfall erwiesen, nusste aber gleichwohl durch diese Pfründe für seine Ohrenbläserei belohnt werden. Seine,absurden fachlichen Ansichten reizen auch heute noch zu Tränen. > Allerdings gibt es wie in allen Bereichen gute, schlechte und alles > dazwischen. > In welchem höchsten Richteramt sitzt ein Mensch ohne Volljurist zu sein? > IdR wird da doch sogar das Doppelprädikat gefordert, wenn ich richtig > informiert bin. Für die Bestenauslese innerhalb der Richterschaft mag das zutreffen, für den Zugang zum Richteramt als solchem kann sich der Staat schon lange keine Rosinenpickerei mehr leisten. https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/nachwuchs-mangel-personal-justiz-kein-praedikat Dafür haben sich die Prüfungsordnungen in den letzten Jahrzehnten erheblich geändert; neben Änderungen in den Curricula ist jetzt der Personenkreis, der juristische Examina als Prüfer abnehmen darf, erheblich eingeschränkt.
Percy N. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Wer alle Voraussetzungen des Volljuristen erfolgreich erfüllt hat, kann >> nicht völlig ungeeignet für die Juristerei sein. > Das,dürfte davon abhängen, was man jeweils darunter verstehen möchte. > Herr BM Dr. iur. Thomas de Maiziere zB hat such bei jeder sich bietenden > Gelegenheit als geistiger Totalausfall erwiesen, nusste aber gleichwohl > durch diese Pfründe für seine Ohrenbläserei belohnt werden. > Seine,absurden fachlichen Ansichten reizen auch heute noch zu Tränen. Viele Personen sind mM aufgrund Beziehungen und ggf. dem Wissen um dunkle Geheimnisse in hohe Positionen, insb. in der Politik gekommen. Bei Maiziere oder Scholz kann man die Redegewandheit bestimmt ausschliessen. Maiziere habe ich immer aufs tiefste abgelehnt und fand seine politischen Ansichten, Forderungen und Entscheidungen falsch. Das hat aber nichts mit seiner juristischen Qualifikation zu tun. Auch ein Genie kann seine Fähigkeiten zu missbräuchlichen Dingen nutzen, wobei ich Maiziere als alles andere als Genie ansehe. >> Allerdings gibt es wie in allen Bereichen gute, schlechte und alles >> dazwischen. >> In welchem höchsten Richteramt sitzt ein Mensch ohne Volljurist zu sein? >> IdR wird da doch sogar das Doppelprädikat gefordert, wenn ich richtig >> informiert bin. > Für die Bestenauslese innerhalb der Richterschaft mag das zutreffen, für > den Zugang zum Richteramt als solchem kann sich der Staat schon lange > keine Rosinenpickerei mehr leisten. > > https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/nachwuchs-mangel-personal-justiz-kein-praedikat Das ist mir bekannt, aber mein Kommentar bezog sich ausdrücklich zuerst auf die Behauptung für ein “höchstes Richteramt“, also bei einem Gerichtshof. “Bereits“ ab 4 Punkten gilt das Examen als bestanden, aber als einfacher Richter braucht man je nach Bundesland noch immer mindestens 7,5 plus Erfahrung, wobei es ab 9 Punkten schon das Prädikat gibt. Sooo schlecht können die also an sich nicht sein. Das sagt aber wieder gar nichts darüber aus, wie sie dann später agieren. An AG/LG habe ich als Zeuge, Sachverständiger, Kläger und auch Schöffe leider oft als Richter verbitterte alte Männer antreffen dürfen, die man besser ihrer Amtes enthoben hätte. Ab OLG wird es ganz erheblich besser.
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Sheeva P. schrieb: > War es nicht der Anspruch die Aufgabe der Schule, > die Eleven auf das Leben nach der Schule vorzubereiten? Ja schon, aber du vergisst dabei, dass wir eine gewollte Zwei-Klassen Gesellschaft haben, wenn nicht gar drei. Die einen werden als Arbeiter und Konsument erzogen, die anderen als Herrscher.
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Leute, die Diskussion gleitet gerade komplett ab. Zum ursprünglichen Thema wurde alles geschrieben. Wenn jemand dazu noch Vorschläge hat, möge er sie unterbreiten, aber nach Bildungspolitik etc. war überhaupt nicht gefragt worden.
Beitrag #7550240 wurde von einem Moderator gelöscht.
Peter D. schrieb: > Notfalls steckt man noch ne 512GB SD > dazu. Es gibt kaum noch Smartphones mit SD-Steckplatz. Die werden immer häufiger eingespart, genau so wie die Klinke für Kopfhörer. Es gibt aber kleine SSD-Festplatten für die Hosentasche, 2TB gibt es schon für 119,- Euro. Ich frage mich eher, was der Privatbürger unerwegs mit so vielen Daten anstellen will. Das was man morgen unterwegs benötigt, speichert man heute über den PC auf dem Smartphone/Tablet, was man unterwegs nicht mehr benötigt, sichert man auf eine externe Festplatte (die man aus Sicherheitsgründen nicht permanent am PC lässt).
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Kybermatrix . schrieb: > aber trotzdem alle anderen Besucher > fernhalten indem ein Verbotsschild gelabelt wird "Zutritt verboten" Das ist so als würde man ein Schild an den Ofen hängen "Vorsicht heißer Ofen. Bitte setzen Sie sich drauf". Jetzt mal Ernsthaft: Sowas zieht "Betrüger" erst recht an. Die versuchen dann nicht nur auf den NAS zu kommen, sondern auch über den offenen Router auf den PC.
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René H. schrieb: > "Vorsicht heißer Ofen. Bitte setzen Sie sich drauf". Naja, eher wie eine Baustelle, an der an einem einsamen Pfosten ohne jeglichen Zaun ein Schild steht: "Betreten verboten! Eltern haften für ihre Kinder!". Die rechtliche Unwirksamkeit derartiger Schilder ist hinlänglich bekannt.
Jörg W. schrieb: > Naja, eher wie eine Baustelle Klingt aber nicht so schön dramatisch lustig wie der Spruch aus "M.A.S.H". 😁
Beitrag #7550307 wurde von einem Moderator gelöscht.
Das waere alles kein Problem, wenn es Rechner mit Manipulator gaebe. Dann koennte man Rechner nur mit freigeschalteten Manipulator zugriff gewaehren. Wenn ein Unberechtigter zugreift, dann wird der Manipulator zugreifen, packt den Unberichtigten am Kragen und haut ihn mit der Nase so oft auf den Tisch, bis dieser von der Web-Seite ablaesst. Wichtig ist dabei nur, dass das in den ersten drei Sekunden passiert, damit er sich nicht mehr an Inhalte erinnern kann, die er bis dahin aufschnappen konnte. Es gibt fast immer eine technische Loesung.
René H. schrieb: > Peter D. schrieb: >> Notfalls steckt man noch ne 512GB SD >> dazu. > > Es gibt kaum noch Smartphones mit SD-Steckplatz. Die werden immer > häufiger eingespart, genau so wie die Klinke für Kopfhörer. die werden nicht eingespart aka weggelassen, die werden Ersetzt, die Klinke durch die Bluetooth, der dedizierte SD-Card-Slot durch Dual-SIM einsatz bei dem einer auch für SD benutzbar ist. Gut, im billigst-sektor mag das anders aussehen, aber werr unbedingt eine Speichererweiterung braucht, findet auch eine. Ich hab beispielsweise gern eine offline-Kopie der Wikipedia dabai. https://www.smartphone-tipp.de/apps/wikipedia-offline/ Da werden schonmal 100GB gebraucht: https://ftp.fau.de/kiwix/zim/wikipedia/?C=S;O=A
Klaus K. schrieb: > René H. schrieb: >> Peter D. schrieb: >>> Notfalls steckt man noch ne 512GB SD >>> dazu. >> >> Es gibt kaum noch Smartphones mit SD-Steckplatz. Die werden immer >> häufiger eingespart, genau so wie die Klinke für Kopfhörer. > > die werden nicht eingespart aka weggelassen, die werden Ersetzt, die > Klinke durch die Bluetooth, der dedizierte SD-Card-Slot durch Dual-SIM > einsatz bei dem einer auch für SD benutzbar ist. > Nicht alle Smartphones haben Dual-SIM. Und "Klinke durch Bluetooth" (Qualität Klinke <> Bluetooth), also das Thema lassen wir lieber...
Jörg W. schrieb: > Leute, die Diskussion gleitet gerade komplett ab. Trotzdem ist es doch durchaus sehr spannend zu lesen, wer sich weswegen in unserem Land so schrecklich unwohl fühlt. Daß dann auch noch die "üblichen Verdächtigen" sich dazu einlassen, ist ja kaum verwunderlich. > Zum ursprünglichen Thema wurde alles geschrieben. Insbesondere zwei Links zur Erklärungsseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, wo in recht einfacher Sprache und IMHO sehr verständlich ausgeführt wird, wann eine Webseite nun so ein Impressum braucht und wann nicht. Wenn ich die Absichtserklärungen des TO und die Inhalte der Ministeriumsseite abgleiche, besteht für die Seite seines demenzkranken Freundes ohnehin keine Impressumspflicht -- jedenfalls, solange er keine Werbung auf dieser Webseite schaltet -- und daher sind faule Tricksereien, wie der TO sie er"dacht" hat, ohnehin höchstwahrscheinlich völlig überflüssig. Auf einer meiner Seiten habe ich das übrigens so gelöst, daß ich einfach die Kontaktdaten meines Rechtsanwaltes angegeben habe, natürlich in Absprache mit ihm. Vielleicht auch deshalb bin ich von den unangenehmen Zeitgenossen bisher ebenso glücklicher- wie erfreulicherweise verschont geblieben. :-)
Ralf X. schrieb: > Das hat aber nichts mit seiner juristischen Qualifikation zu tun. Die reichte immerhin aus, um in aller Gemütsruhe ex cathedra zu verkünden, ein deutscher Soldat dürfe einen Befehl, dessen Ausführung gegen seine Menschenwürde verstieße, nicht ausführen, ansonsten mache er sich strafbar. Ein Blick ins Gesetz widerlegt diesen Murks; einem Juristen hätte schon vorab auf Grund abstrakter Erwägungen klar werden müssen, dass die Behauptung unhaltbar ist. Aber welche Fachkompetenz will man einem Bundesminister abverlangen, der sein Amt ausschließlich als Lohn der guten Tat erhalten hat, weil er auf Wunsch seines Onkels Lothar beizeiten dem amtierenden Bundeskanzler Kohl den Namen "Angela Merkel" ins Ohr geraunt hat. Auf diese Weise kann man wundervoll folgsames Führungspersonal generieren. Im Vergleich dazu könnte man die Tatsache, dass Manfred Wörner es für eine gute Idee hielt, nach Mittelbau-Dora-Chef Dornberger einen Stützpunkt zu benennen, für eine verzeihliche Ungenauigkeit halten; in manchen Kreisen scheint das,üblich zu sein.
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