Ich suche gerade einen Fragebogen welcher bei einer Sperrzeit ausgefüllt werden soll. Die betreffende Person hat noch nicht mal eine Kopie des Ausgefüllten Fragebogens gemacht. Im Netz habe ich auch nichts gefunden.. im§§ 159,148 des SGB III auch nichts. Es betrifft Arbeitsamt Braunschweig, da der Fragebogen Länderspezifisch sein kann. Leider habe ich die Erfahrung gemacht das solche Fragebögen oft zu Ungunsten der betroffenen formuliert werden. Wer diese Teile Blauäugig ausfüllt kann schon mal etwas ins Hintertreffen kommen. Wer kennt einen solchen Fragebogen und könnte einen Link oder Kopie hier einstellen. Danke MfG alterknacker
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So einen Fragebogen kenne ich nicht. Kann man aber sicher vermeiden, indem man gleich einen neuen Arbeitsvertrag präsentiert.
Alexander schrieb: > So einen Fragebogen kenne ich nicht. Kann man aber sicher vermeiden, > indem man gleich einen neuen Arbeitsvertrag präsentiert. Es geht nur um den Fragebogen, nicht um die Hintergründe welche sehr vielfältig sind und Oft die Gerichte bemüht werden. Du kannst sogar bei Kündigung und lückenlosen Aufnahme der Neuen Arbeit eine Sperre bekommen. MfG Alterknacker
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Al. K. schrieb: > Es betrifft Arbeitsamt Braunschweig, da der Fragebogen Länderspezifisch > sein kann. Dann ist der richtige Ansprechpartner die Agentur für Arbeit in Braunschweig, aber mit Sicherheit nicht dieses Forum hier.
> Leider habe ich die Erfahrung gemacht das solche Fragebögen oft zu > Ungunsten der betroffenen formuliert werden. Das ist für Bestrafungen wegen Fehlverhaltens so üblich, das sie zu Ungunsten des Adressaten formuliert sind. > Dann ist der richtige Ansprechpartner die Agentur für Arbeit in > Braunschweig, Oder ein Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht. > aber mit Sicherheit nicht dieses Forum hier. sicher findet sich auch ein auf Sperrfristvermeider und Fragebogensammler spezialisiertes Forum, das Internet ist groß.
Beitrag #7555229 wurde vom Autor gelöscht.
Al. K. schrieb: > Die betreffende Person hat noch nicht mal eine Kopie des Ausgefüllten > Fragebogens gemacht. Solchen Personen ist kaum zu helfen. Was meinst Du, wie viele darunter dauernd am Smartphone datteln, nicht auf die Idee kommen das Smartphone zu zücken und wenigstens ein Photo vom Formular machen. Etwas sollte über diese Suche gefunden werden können: https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/information?volltext=sperrzeit Die Suche gibt auch Weisungen aus. Manchmal ist ein Muster solcher Formulare dort im Anhang enthalten.
Jörg R. schrieb: > Dann ist der richtige Ansprechpartner die Agentur für Arbeit in > Braunschweig, aber mit Sicherheit nicht dieses Forum hier. Da ist dieses Forum besser, als den Gegner Arbeitsamt zu Fragen. Klaus K. schrieb: > Das ist für Bestrafungen wegen Fehlverhaltens so üblich, das sie zu > Ungunsten des Adressaten formuliert sind. Es ist aber Möglich Ohne diesen Fragebogen zu antworten, was oft günstiger ist. Klaus K. schrieb: > Oder ein Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht. Das ist nicht für jeden geeignet und manche verweigern dies. Klaus K. schrieb: > sicher findet sich auch ein auf Sperrfristvermeider und > Fragebogensammler spezialisiertes Forum, das Internet ist groß. Nun ich habe einige Fälle gefunden welche fast gleichlautend sind und vor Gericht Bestand hatten. Gericht entschied gegen das Amt. Es geht auch nicht um die Gegenwart, es wurde schon nach wenigen Tagen eine Besser bezahlte Arbeitsstelle gefunden. 1,5 Monate der Sperrfrist ist schon vorbei. Er war 20 Jahre vorher ohne Arbeitslosigkeit, das sind eben die leichten Opfer. Leider hat er ein nicht relevanten Grund der Kündigung im Fragebogen genannt, obwohl mehrere Gründe hat, welche auch in den Gerichtsfällen zum obsiegen der Kläger führten. Wenn aber nichts dagegen getan wird, verliert er den Anspruch auf volle Arbeitslosenzeit, fast 6 Monate verkürzt. Der Fragebogen zur Feststellung müsste doch öffentlich im Amt zugänglich sein. Jetzt geht es nur um den Widerspruch mit entsprechender präzisen Begründung welche zur Rücknahme der Sperrfrist führen könnte. Ansonsten nur zur Wahrung der Rechte zu Klagen wenn die Sanktionen zum Tragen kommen würden.. MfG alterknacker
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Widerspruchsfrist ist damit abgelaufen, das Ding ist erledigt.
Alexander schrieb: > Widerspruchsfrist ist damit abgelaufen, das Ding ist erledigt. Es gibt schon noch Möglichkeiten.... Auch dann kann man beim eintreten der Sanktionen noch etwas machen. Aber das eigenartige ist aber das er das Schreiben mit der Sperrfristandrohung am letzten Nov. erhalten hat. Wenn ich von Fristwahrung schreibe,dann isses so und ich würde hier nicht nach den Fragebogen fragen.. MfG alterknacker
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> Aber das eigenartige ist aber das er das Schreiben mit der > Sperrfristandrohung am letzten Nov. erhalten hat. > Wenn ich von Fristwahrung schreibe,dann isses so und ich würde hier > nicht nach den Fragebogen fragen.. Um Widerspruch gegen Behördenbescheid einzulegen brauchste keinen Fragebogen. https://www.heidelberg.de/hd/-/Verfahrensbeschreibung/widerspruch-gegen-einen-verwaltungsakt-bescheid-einlegen/vbid1552#:~:text=Leistungen-,Widerspruch%20gegen%20einen%20Verwaltungsakt%20(Bescheid)%20einlegen,helfen%2C%20gerichtliche%20Auseinandersetzungen%20zu%20vermeiden. Da eine Vorlage: https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/widerspruch-arbeitsamt-sperrzeit/#muster Als Begründung schreibste halt "Ohne eigenes Verschulden aebeitslos geworden, fristgerecht arbeitslos gemeldet, Anwartschaft erfüllt " - Knete her! > Wenn aber nichts dagegen getan wird, verliert er den Anspruch auf volle > Arbeitslosenzeit, fast 6 Monate verkürzt. Er hat doch nen neuen Job, was hat er da Anspruch aus Arbeitslosengeld? Und wenn er in Zukunft einen neuen Antrag stellt, zählt die alte Sperrfrist nicht. Bei Ermittlung der Anwartschaft zu einem möglichen neuen Antrag in der Zukunft haben IMHO die 2 Monate verpasste Stütze keine Auswirkung. Bzgl. der Rentenansprüche vielleicht mal spitz nachrechnen aber vorher prüfen ob sich die 2 Monate Arbeitsfrei überhaupt auswirken. Krankenkassenbeiträge zahlt das Amt auch während einer Sperrfrist.
Al. K. schrieb: > Es geht auch nicht um die Gegenwart, es wurde schon nach wenigen Tagen > eine Besser bezahlte Arbeitsstelle gefunden. Irgendwo hatte ich gelesen, dass deutlich mehr als die Hälfte der Bescheide der Agentur für Arbeit falsch gewesen wären. Du musst nachschauen, ob der Bekannte eine Rechtsbehelfsbelehrung erhielt. Dann hätte er ein Jahr Zeit für den Widerspruch. Vermute mal, dass der Bekannte auch falsch beraten wurde. Hintergrund hierfür stellt die leistungsbezogene Vergütung/Prämie/Gehaltsstruktur. Diese Bewertung ist um so besser, je mehr Fälle dieser bearbeitet und erfolgreich Auszahlungen einsparen konnte. In dem Falle wäre es erfolgreichere Verteilung von Sperrfristen im Vergleich mit seinen Kollege. Damit zum Beispiel ein Beamter keinen Nachteil hat, wenn er Amtsaufsuchenden (heute Kunden genannt) Leistungen vorenthält, änderte der Soldatenkaiser Fritz das Besoldungssystem seiner Staatsdiener. In anderen Ländern gibt es noch die alten Systeme und daher ist dort das Bakschisch üblich. Das Bakschisch hat dort das Ansehen einer Ausgleichszahlung für den Lohnanteil, den der Beamte sonst nicht bekommt, also einbüßt. Zum guten Ton gehört aber auch beim Bakschisch sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betroffenen zu orientieren. Erklärt hatte mir das recht ausführlich ein syrischer Jurist, der bei einem Friseur am Bahnhof arbeitete und sich damit sein Studium finanzierte. Wirklich brauchbare Literatur dazu konnte ich aber bisher nicht dazu finden.
Dieter D. schrieb: > Du musst nachschauen, ob der Bekannte eine Rechtsbehelfsbelehrung > erhielt. Dann hätte er ein Jahr Zeit für den Widerspruch. Das war das erste was ich vermisst habe. Brauche aber den Fragebogen welcher er Ausgefüllt an des Amt geschickt hat, und die Antworten. Auch habe ich nur eine Kopie der einen Seite, es könnte noch was geben.?? Sonst könnte er nur einen Widerspruch zur Fristeinhaltung machen. Das habe ich öfters gemacht um Zeit zu gewinnen. Klaus K. schrieb: > Er hat doch nen neuen Job, was hat er da Anspruch aus Arbeitslosengeld? Nach dem Schreiben:z.B. Wenn er in einen Jahr Arbeitslos wird Hätte er 24 Monate Arbeitslosengeld. Bei Wirkung der Sperre würde sich diese Zeit aber um 6 Monate auf 18 Monate Arbeitslosengeld verringern. Auch jetzt wenn er Entlassen würde, würde noch die Sperrzeit greifen, aber nur noch ca. 1,5 Monate. Klaus K. schrieb: > Um Widerspruch gegen Behördenbescheid einzulegen brauchste keinen > Fragebogen. Du hast das falsch interpretiert, es ist ein Festellungsfragebogen welche er vom Amt bekommen hat. MfG alterknacker
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Wenn Dein Kumpel nicht mehr weiß, was er in diesen Fragebogen geschrieben hat, dann muss er halt Akteneinsicht beantragen. Kann das so schwierig sein?
> Auch jetzt wenn er Entlassen würde, würde noch die Sperrzeit greifen, > aber nur noch ca. 1,5 Monate. Nein. Die Sperrfrist gilt nur für den jeweiligen Antrag, aber nicht für einen neuen., weil ja die Sperrfrist Fall- und nicht Personenbezogen ausgesprochen wird. Auch auf die Anwartschaft hat die kurze Phase keine Auswirkung, eventuell bei der Höhe. https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer > Wenn er in einen Jahr Arbeitslos wird Hätte er 24 Monate Arbeitslosengeld. Dann muesste er über 58 alt sein, normal sind 12 Monate bis 50 Jahre. > Wenn Dein Kumpel nicht mehr weiß, was er in diesen Fragebogen > geschrieben hat, dann muss er halt Akteneinsicht beantragen. Und warum braucht man für die Akteneinsicht einen neuen Fragebogen´? Oder geht es eher darum, den alten durch einen "geschönten Neuen" zu ersetzen? Wenn die Angaben im ersten nicht Wahrheitsgemäß waren, dann schiebt man eben eine Korrektur nach.
Percy N. schrieb: > dann muss er halt Akteneinsicht beantragen. Das ist nichts neues für MICH, erreicht aber keine Widerspruchs Fristverlängerung. Mir geht es erst mal mal um den Fragebogen, dieser muss zugänglich sein , wenn er rechtlich relevant ist. ..und wir sind noch lange nicht vor Gericht , das kann in 1-2 Jahren oder nie sein. Im schlechtesten Falle einer sofortigen Kündigung tritt das Ereignis sofort ein. MfG alterknacker
> Das Bakschisch hat dort das Ansehen einer > Ausgleichszahlung für den Lohnanteil, den der Beamte sonst nicht > bekommt, also einbüßt. Im hiesigen Kulturkreis zählt Bakschisch - بخشش - unter "Bestechungsversuch" - keine gute Idee.https://www.buzer.de/334_StGB.htm
Al. K. schrieb: > Das ist nichts neues für MICH, erreicht aber keine Widerspruchs > Fristverlängerung. Mach doch einfach, was Du willst und lass Erwachsene in Ruhe ...
Klaus K. schrieb: > Und warum braucht man für die Akteneinsicht einen neuen Fragebogen´? > Oder geht es eher darum, den alten durch einen "geschönten Neuen" zu > ersetzen? > > Wenn die Angaben im ersten nicht Wahrheitsgemäß waren, dann schiebt man > eben eine Korrektur nach. Es fehlt eine Wichtige Begründung für Wohnortwechsel und daraus resultierende Kündigung. Er hat Diese, welche auch schon in Gerichtsfällen Bestand vor Gericht hatte. Die rechtlichen Begründungen und Einwürfe können helfen aber sind von mir nicht erwartet. Eine Diskussion darüber wäre auch nicht zielführend. Ich wollte nur wissen was das für ein Fragebogen ist und ob dies schon mal einer in Ähnlicher Form erlebt hat. MfG alterknacker
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Al. K. schrieb: > Klaus K. schrieb: >> Und warum braucht man für die Akteneinsicht einen neuen Fragebogen´? >> Oder geht es eher darum, den alten durch einen "geschönten Neuen" zu >> ersetzen? >> >> Wenn die Angaben im ersten nicht Wahrheitsgemäß waren, dann schiebt man >> eben eine Korrektur nach. > > Es fehlt eine Wichtige Begründung für Wohnortwechsel und daraus > resultierende Kündigung. Dann reich die im Widerspruch nach.
Klaus K. schrieb: > Dann reich die im Widerspruch nach. Richtig, aber ich hätte gerne die Fragen des Fragebogens vorher gewusst. Bei einer Zahlungsforderung des Sozialamtes wurde mir auch ein Fragebogen mit zig Blättern geschickt. Den habe ich abgelehnt da er fast nur positive Antworten für das Amt erwartete. Diese bestanden monatelang auf diesen Fragebogen , bis ich nachweisen konnte das dieser Grenzwertig gestellt wird. "fremde Bürger" wurden auch darauf hingewiesen das sie diesen Fragebogen nicht nutzen müssen. Habe alle Forderungen erfolgreich ohne Gericht abgewiesen. Ist eine schöne Akte geworden und eine Geschichte wert. MfG alterknacker
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> Bei einer Zahlungsforderung des Sozialamtes wurde mir auch ein > Fragebogen mit zig Blättern geschickt. > Den habe ich abgelehnt da er fast nur positive Antworten für das Amt > erwartete. Naja, mit dieser Auslegung von "positiver Erwartungshaltung" kannste jedes Formular ablehnen. Allein der Bafög Antrag besteht überwiegend aus Fragen um anderen Einkommensquellen als den gemeinsamen Steuertopf zu ermitteln. Da ist halt hier das Grundprinzip, jeder ist zuerst selbst für seinen Lebenunterhalt verantwortlich, dann seine Familie/Verwandschaft (bspw. Alimentezahlung des leiblichen Vaters) und erst ganz am Schluß steht der Almosentopf der Allgemeinheit. Erklärs doch deinem Verwanden so: Dafür, das er auf 2.5 Monate Arbeitslosenunterstützung verzichtete, sind ihm 5 "Überlebenskünstler" in Berlin dankbar, die so einen weiteren Monat ohne geregelte Arbeit über die Runden kommen.
Jörg R. schrieb: > Al. K. schrieb: >> Es betrifft Arbeitsamt Braunschweig, da der Fragebogen Länderspezifisch >> sein kann. > > Dann ist der richtige Ansprechpartner die Agentur für Arbeit in > Braunschweig, aber mit Sicherheit nicht dieses Forum hier. Genau!
Al. K. schrieb: > Leider habe ich die Erfahrung gemacht das solche Fragebögen oft zu > Ungunsten der betroffenen formuliert werden. Weil sie die Wahrheit ausloten wollen?
Cyblord -. schrieb: > Weil sie die Wahrheit ausloten wollen? Wahrheit? Statt Wahrheit würde ich eher sagen: "Sachverhalt"
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Cha-woma M. schrieb: > "Sachverhalt" Das wäre i.O. aber es wird die rechtliche Unerfahrenheit benutzt. Widerspruch geht erst mal raus ausführliche Begründung wird nachgereicht. Geht erst mal nur um die Fristwahrung. Eine Kostenlosen gesetzeskonforme Beratung muss erst mal gesucht werden. Wenn das Ereignis vielleicht mal greifen sollte. kann er immer noch das Arbeitsgericht in Anspruch nehmen. Ich würde dan das Amt zur donnernden Beratung heranziehen. Leider kommen dann das Amt in Konflikte, es muss unterstützen(Beratung) aber gleichzeitig verteilt es Sanktionen. Das habe ich einmal einen Sozialamt vorgeworfen, und es hat etwas bewirkt. Es ging nur um den verdammten Fragebogen Rechtsberatung habe ich nicht erwartet und auch nicht gefordert. Hat ja auch wenig Sinn, wie ich bemerke. MfG alterknacker
Al. K. schrieb: > Widerspruch geht erst mal raus ausführliche Begründung wird > nachgereicht. Das macht generell Sinn, einfach nur zum Aufwachen. > kann er immer noch das Arbeitsgericht in Anspruch nehmen. Sozialgericht! > Ich würde dan das Amt zur donnernden Beratung heranziehen. > Leider kommen dann das Amt in Konflikte, es muss unterstützen(Beratung) > aber gleichzeitig verteilt es Sanktionen. > > Das habe ich einmal einen Sozialamt vorgeworfen, und es hat etwas > bewirkt. Die verlassen sich kackfrech auf die Unbeholfenheit der Betroffenen und ignorieren diese Pflicht. Es ist viele Jahre her, dass das Sozialamt für Vaters Altersheim nicht im geforderten Umfang zahlen wollte, der Anspruch ergab sich aus einem Landesgesetz. Erstmal stumpf auf jeden Bescheid Einspruch "Der Bescheid ist nicht hinreichend begründet" und dann Beschwerde "Der Einspruch wurde nicht in angemessener Zeit bearbeitet". Die faulen Weiber (Chefin war eine Frau) finden vor lauter Kaffeekochen keine Zeit mehr, ihre gesetzlichen Aufagen zu erfüllen. Nach ein paar Monaten habe ich Spaß dran gefunden und letztendlich alles bekommen, was uns zustand. Die Dame vom Altenheim sprach mir dann "Ihre Verwunderung aus", wie ich denn das Sozialamt Salzgitter in den Griff bekommen hätte, das sei ihr größter Problemfall der Region. Beim nächsten Besuch habe ich ihr meinen kompletten Schriftverkehr zur Einsicht überlassen: "Diesen Umgang hätte ich mich niemals getraut", war die Antwort. Also: Hau drauf, es gibt nichts zu verlieren.
Manfred P. schrieb: >> kann er immer noch das Arbeitsgericht in Anspruch nehmen. > > Sozialgericht! Warum? Das könnte für hier in Rede stehende sozialrechtliche Ansprüche tatsächlich zuständig sein und womöglich auch noch im Sinne des Rechtsuchenden entscheiden. Beides würde vorzeitig den Spaß aus der Sache nehmen - was also soll das? Zur Zeit geht es erkennbar vorrangig darum, zu vermeiden, dass das arme geschundene Verwaltungsoofer jemals erfährt, was in diesem ominösen Fragebogen gefragt und was geantwortet wurde ...
Dieter D. schrieb: > Du musst nachschauen, ob der Bekannte eine Rechtsbehelfsbelehrung > erhielt. Dann hätte er ein Jahr Zeit für den Widerspruch. Wieso das?
Percy N. schrieb: > Wieso das? es ist so... Manfred P. schrieb: > Nach ein paar Monaten habe ich Spaß dran gefunden und letztendlich alles > bekommen, was uns zustand. Mit Durchhaltevermögen habe ich bis jetzt alles erreicht. Beim letzten Sozialstreit knickte das Sozialamt urplötzlich ein. Wenn ich andere unterstütze habe ich aber trotzdem immer eine persönliche moralische Verantwortung auch wenn ich immer sage das sie sich rechtlich informieren sollen. Hatte mich aber schon in der Zwischenstufen bis zum Petitionsausschuss von Nieder Sachsen und an das Ministerium in Berlin gewandt. Habe von Allen Antwort erhalten, welche nur wenig aussagten. Wichtig ist dabei nur , das immer ein Abarbeitungsauftrag nach unten gemacht wird. Spass muss sein, aber es nützt immer etwas. MfG alterknacker
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Manfred P. schrieb: > Die faulen Weiber (Chefin war eine Frau) finden vor lauter Kaffeekochen > keine Zeit mehr, ihre gesetzlichen Aufagen zu erfüllen. Jepp, das Geschnatter im Ohr und der Kaffeegeruch in der Nase kam gerade beim Lesen wieder hoch, auch wenn es bei mir etwas anders gelagert war. Manfred P. schrieb: > Nach ein paar Monaten habe ich Spaß dran gefunden und letztendlich alles > bekommen, was uns zustand. Nja, übel isses aber wenn das finanzielle Polster eben diesen Spaß nicht zulässt, Zugzwang ist beim Pokern ein schlechter Ratgeber. Muß zugeben, ich persönlich kann es mir auch erlauben das eine oder andere auf diese Weise auszusitzen - Sprit, Strom, Auto, warme Mahlzeit, Bett mit Dach darüber & Co sind ohne schlaflose Nächte abgedeckt. Diesen Luxus hat aber nicht jeder, und auch nicht jeder immer die Kraft sich gegen Willkür zu wehren. Ziemlich schieflastig geworden, unser Sozialsystem. Um mal einen Begriff aus Deiner Berufswelt zu mißbrauchen. DerSchmied
C. D. schrieb: > Manfred P. schrieb: >> Nach ein paar Monaten habe ich Spaß dran gefunden und letztendlich alles >> bekommen, was uns zustand. > > Nja, übel isses aber wenn das finanzielle Polster eben diesen Spaß nicht > zulässt, Zugzwang ist beim Pokern ein schlechter Ratgeber. Das finanzielle Polster war vorhanden. Das ist doch die Masche von Versicherungen, auf deren fehlen zu setzen. Lange her, hat jemand am 1. Mai mein Haus beschädigt, wenige Tage zuvor gekauft und erheblich Renovierungsbedürftig. Der Opel Manta war unzulässig getunt, HU deutlich überzogen (Mülleimer) und der Fahrer volltrunken. Gut 9000 DM wollte ich haben, die Versicherung 1300 zahlen. Wie ich so bin "Ich gebe zu, dass ich mit meinem Haus volltrunken gegen einen PKW gefahren bin, der dort seit 1949 geparkt war". Das ging fast ein Jahr, Rechtsverdreher und zwei Gutachter, bis sie 8000 DM als Vergleich rausgetan hat. Halt verguckt, ich war finanziell nicht auf Kante genäht. 2012 wurde mir ein PKW auf meinen aufgeschoben, absolut eindeutige Rechtslage mit "nur" 1700 € Schaden. Ich habe einen Sachverständigen beauftragt, das Auto in der Vertragswerkstatt reparieren lassen und die Rechnung bezahlt. Der Versicherer hat mehrfach versucht, mich zu erreichen - ich reagiere nicht auf SMS oder unbekannte Rufnummern. Das hat ein spezialisierter Rechtsanwalt geregelt, besser so, als juristischer Laie kann man nur beschissen werden. > Muß zugeben, ich persönlich kann es mir auch erlauben das eine oder > andere auf diese Weise auszusitzen - Sprit, Strom, Auto, warme Mahlzeit, > Bett mit Dach darüber & Co sind ohne schlaflose Nächte abgedeckt. Diesen > Luxus hat aber nicht jeder, und auch nicht jeder immer die Kraft sich > gegen Willkür zu wehren. Genau, guckst Du RTL_2 "Hartz und Herzlich". Da gibt es Faulsäcke, denen man keine Stütze gönnt, aber auch andere, die gegen Amtswillkür kämpfen. > Ziemlich schieflastig geworden, unser Sozialsystem. Um mal einen Begriff > aus Deiner Berufswelt zu mißbrauchen. "Meine Berufswelt" kann ich hier nicht zuordnen. Ich war in der Firma als extrem unbequem bekannt, die Pfuscher hassten mich und Kunden / Außendienstler mochten mich.
Manfred P. schrieb: > 2012 wurde mir ein PKW auf meinen aufgeschoben, absolut eindeutige > Rechtslage mit "nur" 1700 € Schaden. Übersetzt heißt das: leichter Kratzer auf in Karosserie-Farbe lackierter (sogenannter) Kunststoffstoßstange. Da kommen Schäden in dieser Höhe bereits zustande, wenn ein Kleinkind seinen Lolli drauf fallen lässt.
Al. K. schrieb: >> Wieso das? > > es ist so... Anderer Meinung der Gesetzgeber, zb in https://dejure.org/gesetze/SGG/84.html. Dann gibt es natürlich auch Zeitgenossen, deren intellektuelle Kompetenz nicht ausreicht, um https://dejure.org/gesetze/SGG/66.html verstehend zu lesen. Das erleichtert es Dieter, Opfer für seine Scherze zu finden, in der sicheren Gewissheit, dass er es nicht sein wird, den die Folgen treffen werden. Al. K. schrieb: > Wenn ich andere unterstütze habe ich aber trotzdem immer eine > persönliche > moralische Verantwortung auch wenn ich immer sage das sie sich rechtlich > informieren sollen. Letzteres ist dabei die beste Idee, auch wenn mancher davon lieber absieht.
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Alle Diskutieren hier gern, aber den Fragebogen kennt keiner, und finden tut auch ein Spezialist diesen nicht. Aber Gesetzestexte zu verlinken ist ja das Größte. Wenn auch manchmal was Neues dabei ist,was weiteres suchen erwartet. MfG alterknacker
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https://dejure.org/gesetze/SGG/84.html § 84 (2) 1 Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt eingegangen ist. 2Die Widerspruchsschrift ist unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Versicherungsträger zuzuleiten, der sie der für die Entscheidung zuständigen Stelle vorzulegen hat. 3Im übrigen gelten die §§ 66 und 67 entsprechend. Das ist interessant! (2) Die 1 ist klein Hochgestellt. im Text gibt es noch hochgestellt 2 und 3. Was bedeuten Diese, da sie im Zusammenhang sehr wichtig erscheinen? Da könnte ich Montag zum Bürgermeisteramt gehen,einen Widerspruch abgeben,und eine Kopie quittieren lassen. Man muss ja sicher sein. Was wird wohl passieren....? MfG alterknacker
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Al. K. schrieb: > Das wäre i.O. > aber es wird die rechtliche Unerfahrenheit benutzt. Man braucht keine Erfahrung in diesem Dingen wenn man nicht irgendwelche Leistungen unberechtigt abgreifen will. Nur dann braucht man Erfahrung und muss genau die richtigen Dinge sagen. > Da könnte ich Montag zum Bürgermeisteramt gehen,einen Widerspruch > abgeben, Ich dachte es geht nicht um dich. Warum musst du hier eigentlich in allen Belangen den Laufburschen spielen?
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Cyblord -. schrieb: > Al. K. schrieb: >> Das wäre i.O. >> aber es wird die rechtliche Unerfahrenheit benutzt. > > Man braucht keine Erfahrung in diesem Dingen wenn man nicht irgendwelche > Leistungen unberechtigt abgreifen will. Du solltest Kanzler oder Minister werden, die erzählen derartige Märchen.
Manfred P. schrieb: > Du solltest Kanzler oder Minister werden, die erzählen derartige > Märchen. Nein Danke. Lebenserfahrung reicht hier völlig aus.
Al. K. schrieb: > Ich würde dan das Amt zur donnernden Beratung heranziehen. > Leider kommen dann das Amt in Konflikte, es muss unterstützen(Beratung) > aber gleichzeitig verteilt es Sanktionen. Es kommt nicht zu einen Konflikt, dazu ist das System zu gut organisiert. Man sollte immer "Vordergründig"(von Vorwand) und "Hintergründig"(von Hintergrund) trennen können. Solche "Ämter" sind in erste Linie Einrichtungen die formal einen Zweck haben (Vordergründig) und im wahren (hintergründig) der Bedürfnisbefriedigung von F&F dienen. Wunderbar kann man da Leistungen gewähren, Anträge hinbiegen, Unliebsame demütigen..... . Nur z.b.: Was in dem Sozialstaat an Aufwand getrieben wird um Leistungen in Höhe von Kleinstbeträgen zu gewähren. Der braucht sich nur mal den "Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe" näher anschauen. Die Beantragung, Bearbeitung und Gewährung für Bildung und Teilhabe dürfte weit mehr Kosten (m.M.n ca. Faktor 10-100) , als die einzelne Leistung tatsächlich wertmäßig kostet! Die Personalkosten (Aufwand) sind zum Ertrag (Soziale Wohltat) im keinen Verhältnis. Und unter F&F im ÖD läuft dann die Vergabe (im Großen) von Leitungsposten an parteipolitisch eindeutig oreintierte Personen und (im kleinen) das "vererben" von Stellen an den eigenen Nachwuchs.
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Jörg R. schrieb: > Dann ist der richtige Ansprechpartner die Agentur für Arbeit in > Braunschweig Erstens mal zum Grundprinzip: Man fragt als Gärtner nicht den Bock, ob er Vegetarier ist. Und speziell bei so einem Amt: Da sitzt an der Tür oder am Telefon der Empfangs-Drachen. "Sind Sie arbeitslos oder werden es demnächst? Nein? Suchen Sie Arbeit? Auch nicht? Geld von uns beziehen Sie nicht und wollen das auch nicht? Eine Fortbildung/Umschulung? Alles nicht? Hm, zu wem soll ich Sie denn da schicken? Am Besten Sie vereinbaren einen Termin im Internet, da können Sie Ihr Anliegen schildern, wir haben hier zurzeit nicht viel Personal". Und wen bekommt man mit etwas Glück zu sprechen? Einen unteren Sachbearbeiter. Der weiß nicht, wer da was rausfinden will (könnte auch ein Sensations-Reporter oder **** sein), sagt also vorsichtshalber nicht viel. Wenn man dann auch noch ohne sehr gute Begründung um das Zusenden eine Kopie von Was-auch-immer bittet, ist es ganz aus. "Wer weiß, ob ich das darf, da müsste ich erstmal den Chef fragen. Und überhaupt verschicken wir hier nur Formschreiben aus dem Computer." Der Chef wird aber nicht gefragt. Er ist da nämlich womöglich auch unsicher, kann das aber nicht zeigen. > aber mit Sicherheit nicht dieses Forum hier. Nein, dafür gibt es viel besser geeignete Foren. Nach arbeitsamt forum googeln.
Cyblord -. schrieb: > Manfred P. schrieb: >> Du solltest Kanzler oder Minister werden, die erzählen derartige >> Märchen. > > Nein Danke. Lebenserfahrung reicht hier völlig aus. Richtig. Fehlt dir offensichtlich. Denn Nein, vom Amt bekommst du nicht das was dir von Recht wegen zusteht, die kommen da nicht von selbst drauf. Zumindest nicht, wenn nicht DU denen sagst was sie aus welchem gesetzlichen Grund zahlen müssen. Und selbst dann muss man teilweise klagen. Hattest du vermutlich noch nie nötig und kennst auch keinen, daher fehlt es dir an Lebenserfahrung.
Percy N. schrieb: > Und warum braucht man für die Akteneinsicht einen neuen Fragebogen´? Dass man den dafür braucht, hat niemand gesagt. Dem OP geht es hier nur darum, zu wissen, was in dem ausgefüllten alten Fragebogen womöglich gestanden hat. Daraus kann man erkennen, wonach gefragt und wonach nicht gefragt wurde. Das eröffnet z. B. die Möglichkeit für ein "Danach war ja nicht gefragt worden!"- oder ein "Das habe ich doch angegeben!"-Argument. Der Hinweis auf Akteneinsicht kam nicht vom OP und geht viel weiter, da geht es darum, was wirklich dringestanden hat. > Wenn die Angaben im ersten nicht Wahrheitsgemäß waren, dann schiebt man > eben eine Korrektur nach. Logik? Wenn man das Blatt nicht vor sich hat, weiß man ja nicht sicher, ob eine Korrektur nötig ist. Wahrheit längst nicht so absolut, wie mancher denkt. Viele Fragebögen sind unscharf. Und es kann ja auch sein, dass man ein Feld auszufüllen vergessen hat. Und es gibt auch Schreibfehler.
Cha-woma M. schrieb: > Der braucht sich nur mal den > "Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe" näher > anschauen. Die Beantragung, Bearbeitung und Gewährung für Bildung und > Teilhabe dürfte weit mehr Kosten (m.M.n ca. Faktor 10-100) , als die > einzelne Leistung tatsächlich wertmäßig kostet! Wenn man sich klarmacht, welche Nachteile der KiZ in welchem möglichen Umfang ausgleichen soll, und dass er nur subsidiär geleistet wird, dann ist naheliegend, dass das so sein muss. Wo kämen wir hin, ein armer Mensch erhielte wegen eher kursorischer Prüfung 13,20 € Stütze im Monat statt 12,72: der volkswirtschaftliche Schaden wäre exorbitant. Man stelle sich stattdessen vor, ein weniger armer Mensch wäre bei seiner Steuererklärung aus zeitökonomischen Gründen etwas weniger genau als möglich ... nicht auszudenken. Zum Glück gibt es Steuerberater, die sehr behutsam zu Werke gehen und deren Gebühren steuerlich absetzbar sind, auch für die Beantragung von Kinderzuschlag.
Rolf schrieb: > Percy N. schrieb: >> Und warum braucht man für die Akteneinsicht einen neuen Fragebogen´? Nein, das schrieb ich nicht. Wie hast Du Künstler es geschafft, diese Verlinkung zu basteln? Und warum?
Michael B. schrieb: > Denn Nein, vom Amt bekommst du nicht das was dir von Recht wegen > zusteht, die kommen da nicht von selbst drauf. Zumindest nicht, wenn > nicht DU denen sagst was sie aus welchem gesetzlichen Grund zahlen > müssen. Und selbst dann muss man teilweise klagen. Du kennst offenbar nicht allzu viele Behörden von innen. Michael B. schrieb: > Fehlt dir offensichtlich. Und deshalb solltest Du Dich mit der Verbreitung Deiner wohlfeilen Gemeinplätze vielleicht ein klein wenig zurücknehmen.
Beitrag "Re: Fragebogen Sperrzeit bei Kündigung" Hallo Percy, Löse doch bitte mal den Knoten. Al. K. schrieb: > https://dejure.org/gesetze/SGG/84.html > > § 84 > > (2) 1 Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als > gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen > Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen > Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten > handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt eingegangen ist. 2Die > Widerspruchsschrift ist unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem > zuständigen Versicherungsträger zuzuleiten, der sie der für die > Entscheidung zuständigen Stelle vorzulegen hat. 3Im übrigen gelten die > §§ 66 und 67 entsprechend. > > Das ist interessant! > Da könnte ich Montag zum Bürgermeisteramt gehen,einen Widerspruch > abgeben,und eine Kopie quittieren lassen. > Man muss ja sicher sein. > > Was wird wohl passieren....? > > MfG > alterknacker
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Percy N. schrieb: > Al. K. schrieb: >>> Wieso das? >> >> es ist so... > > Anderer Meinung der Gesetzgeber, zb in Da steht im Prinzip nichts anderes drin. 1 Monat, 1 J, Sonderfall. Es geht aber hier um den Bescheid einer Verwaltung. Deine Links beziehen sich auf Gerichtsurteile.
Hallo Percy, Löse doch bitte mal den Knoten. Al. K. schrieb: > https://dejure.org/gesetze/SGG/84.html > > § 84 > > (2) 1 Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als > gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen > Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen > Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten > handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt eingegangen ist. 2Die > Widerspruchsschrift ist unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem > zuständigen Versicherungsträger zuzuleiten, der sie der für die > Entscheidung zuständigen Stelle vorzulegen hat. 3Im übrigen gelten die > §§ 66 und 67 entsprechend. > > Das ist interessant! > > (2) Die 1 ist klein Hochgestellt. > im Text gibt es noch hochgestellt 2 und 3. > Was bedeuten Diese, da sie im Zusammenhang sehr wichtig erscheinen? > > Da könnte ich Montag zum Bürgermeisteramt gehen,einen Widerspruch > abgeben,und eine Kopie quittieren lassen. > Man muss ja sicher sein. > > Was wird wohl passieren....? > > MfG > alterknacker Al. K. schrieb: > (2) Die 1 ist klein Hochgestellt. > im Text gibt es noch hochgestellt 2 und 3. > Was bedeuten Diese, da sie im Zusammenhang sehr wichtig erscheinen?
Al. K. schrieb: > Hallo Percy, > Löse doch bitte mal den Knoten. Tut mir leid, zur Zeit läuft "Minions" im TV. Ich habe daher keine Zeit, mich um geistlose Albernheiten zu kümmern.
Percy N. schrieb: > Ich habe daher keine Zeit, mich um geistlose Albernheiten zu kümmern. Du hast die geistlosen Albernheiten aber selbst verlinkt. Wie ich schon schrieb,Links kann jeder setzen , aber etwas präzisieren dazu bist du scheinbar nicht in der Lage. Du machst alles immer nur verwirrender. Na ja, hatte ich auch erwartet. MfG alterknacker
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Al. K. schrieb: > Na ja, hatte ich auch erwartet. Schön, dass ich Deinen Erwartungen zu entsprechen vermochte.
https://www.alb-donau-kreis.de/-/vb-sbw/widerspruch-gegen-einen-verwaltungsakt-bescheid-einlegen/vbid1552#:~:text=In der Regel müssen Sie,die Widerspruchsfrist auf ein Jahr. Fristen In der Regel müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Die genaue Frist finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung. Fehlt bei Ihrem Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese unvollständig beziehungsweise unrichtig, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr. Achtung: Achten Sie darauf, dass Ihr Widerspruch fristgerecht bei der Behörde eingeht und Sie dieses auch belegen können. Wenn Sie Ihren Widerspruch mit der Post schicken, sollten Sie dies per Einschreiben tun. Falls Sie Ihr Widerspruchsschreiben persönlich bei der Behörde abgeben, lassen Sie sich den Empfang bestätigen.
Dieter D. schrieb: > Fristen ... Irgendwie passt das nicht ganz zu dem Unsinn, den Du zuvor verzapft hattest, nicht wahr?
Dieter D. schrieb: Diesen Quark sehe ich ja jetzt erst ... > Da steht im Prinzip nichts anderes drin. 1 Monat, 1 J, Sonderfall. Du hattest anderes behauptet. > > Es geht aber hier um den Bescheid einer Verwaltung. Deine Links beziehen > sich auf Gerichtsurteile. Ach, wirklich? Sagt wer? Kann es sein, dass Dein Dealer Dir ganz übles Zeug angedreht hat? Oder bist Du neuerdings naturblöd? Dein gewohntes Niveau ist das jedenfalls nicht, leider.
Percy N. schrieb: > Ach, wirklich? Sagt wer? Neuerdings auf Diskreditierungstrollkours oder? Der TO hatte es verstanden. Wenn es dann noch eine Minderheit gibt, die es nicht verstanden haben sollte, ist dann nebensaechlich.
Wichtig ist noch füer die Klage zu wissen: Leitsatz: Eine Klage ist unzulässig, wenn das gesetzlich vorgeschriebene Vorverfahren nicht in erforderlicher Weise durchgeführt worden ist und auch nicht nachgeholt werden kann. D.h. vor einer Klage muss grundsaetzlich das gesamie Widerspruchsverfahren mit dem Amt oder der Agentur abgeschlossen sein.
Dieter D. schrieb: > Eine Klage ist unzulässig, wenn das gesetzlich vorgeschriebene > Vorverfahren nicht in erforderlicher Weise durchgeführt worden ist und > auch nicht nachgeholt werden kann. Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig.
Al. K. schrieb im Beitrag > (2) Die 1 ist klein Hochgestellt. > im Text gibt es noch hochgestellt 2 und 3. > Was bedeuten Diese, da sie im Zusammenhang sehr wichtig erscheinen? Kleiner Tipp dazu: Schaue dir den Text noch einmal genau an und achte dabei auf die Satzzeichen. Besonders die kleinen runden. Vielleicht fällt dir dann was auf... > Da könnte ich Montag zum Bürgermeisteramt gehen,einen Widerspruch > abgeben,und eine Kopie quittieren lassen. > Man muss ja sicher sein. > > Was wird wohl passieren....? > > MfG > alterknacker Was passieren wird hängt größtenteils davon ab ob die Frist noch gewahrt ist oder nicht. So oder so wird es aber definitiv länger dauern bis es bearbeitet wird als wenn es gleich an die richtige Stelle geht. Und falls erkennbar ist das die Abgabe beim Bürgermeisteramt nicht aufgrund eines der plausiblen Gründe erfolgt ist wofür diese -alle Behörden zählen- Regelung geschaffen wurde, sondern vermutlich nur um Spielchen zu spielen wird man sich für den Mehraufwand mit hoher Wahrscheinlichkeit dadurch Bedanken das ein möglicherweise vorhandener Ermessensspielraum mehr oder weniger deutlich für einen selbst/dem zu helfenden in ungünstiger Richtung ausgenutzt wird... Es mag zwar einige überraschen, aber auch wenn es tatsächlich echte Ar....er in den Amtsstuben gibt, so will doch der mit Abstand größte Teil in der Verwaltung einfach nur vernünftig seine Arbeit machen und gerade nicht die Bürger schikanieren. Nicht selten sind die selbst mit manch interner Vorgabe unzufrieden... Mit Freundlichkeit und bei Problemen weiter freundlich bleiben und GENAU HINHÖREN, besonders was zwischen den Zeilen gesagt wird, bekommt man das meiste aus der Welt. Und für die dann wenigen Fälle wo es damit nicht klappt kann man dann den Vorgang immer noch eskalieren... Wenn man aber schon von Anfang an patzig auftritt, die trotzdem vielleicht noch in der Antwort unterschwellig vorhandene Anleitung zur korrekten Abhilfe geflissentlich ignoriert und möglicherweise noch persönlich wird, der hat zumindest am Hinblick auf den regulären Weg komplett verloren. Wenn man dann nicht das Glück hat das grobe Fehler gemacht wurden(die man/der Anwalt dann auch noch finden muss) und deshalb ein Richter in etlichen Monaten irgendwann alles aufhebt (aber auch sind Spuren von -Spielchen- in den Akten nachteilig), dann war es das. Während im anderen Fall mit einem kurzn Dreizeiler, von dem man vorher zwei Zeilen fast wörtlich diktiert bekommen hat, oft in wenigen Tagen die Probleme aus der Welt geschafft sind. Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > Was passieren wird hängt größtenteils davon ab ob die Frist noch gewahrt > ist oder nicht. Welche Frist? In Gang gesetzt wodurch? > So oder so wird es aber definitiv länger dauern bis es bearbeitet wird > als wenn es gleich an die richtige Stelle geht. Stimmt. > Und falls erkennbar ist > das die Abgabe beim Bürgermeisteramt nicht aufgrund eines der plausiblen > Gründe erfolgt ist wofür diese -alle Behörden zählen- Regelung > geschaffen wurde, sondern vermutlich nur um Spielchen zu spielen wird > man sich für den Mehraufwand mit hoher Wahrscheinlichkeit dadurch > Bedanken das ein möglicherweise vorhandener Ermessensspielraum Wesbezüglich? > mehr oder > weniger deutlich für einen selbst/dem zu helfenden in ungünstiger > Richtung ausgenutzt wird... Von wem, in welcher Weise und warum? > > Es mag zwar einige überraschen, aber auch wenn es tatsächlich echte > Ar....er in den Amtsstuben gibt, so will doch der mit Abstand größte > Teil in der Verwaltung einfach nur vernünftig seine Arbeit machen und > gerade nicht die Bürger schikanieren. Nicht selten sind die selbst mit > manch interner Vorgabe unzufrieden... Ja, so ist das wohl zuweilen ... > > Mit Freundlichkeit und bei Problemen weiter freundlich bleiben und GENAU > HINHÖREN, besonders was zwischen den Zeilen gesagt wird, bekommt man das > meiste aus der Welt. Angemessene Umgangsformen sind selten schädlich, aber für Kommunikation zwischen den Zeilen ist hier kein Platz. > Und für die dann wenigen Fälle wo es damit nicht klappt kann man dann > den Vorgang immer noch eskalieren... Im Hinblick darauf bietet es sich an, beizeiten eine förderliche Aktenlage zu schaffen. > > Wenn man aber schon von Anfang an patzig auftritt, die trotzdem > vielleicht noch in der Antwort unterschwellig vorhandene Anleitung zur > korrekten Abhilfe geflissentlich ignoriert und möglicherweise noch > persönlich wird, der hat zumindest am Hinblick auf den regulären Weg > komplett verloren. Querulanz hilft so gut wie nie; Wehrhaftigkeit da, wo sie angebracht ist. "Unterschwellig" findet hier nichts statt. > Wenn man dann nicht das Glück hat das grobe Fehler gemacht wurden(die > man/der Anwalt dann auch noch finden muss) und deshalb ein Richter in > etlichen Monaten irgendwann alles aufhebt (aber auch sind Spuren von > -Spielchen- in den Akten nachteilig), dann war es das. > Wie kommst Du darauf, dass es grobe Fehler sein müssen? > Während im anderen Fall mit einem kurzn Dreizeiler, Warum so geschwätzig? Mitunter reicht "Gegen Bescheid x der Behörde y vom z lege ich Widerspruch ein." Wer ganz vorsichtig sein will, ersetzt "Widerspruch" durch "das zulässige Rechtsmittel". > von dem man vorher > zwei Zeilen fast wörtlich diktiert bekommen hat, oft in wenigen Tagen > die Probleme aus der Welt geschafft sind.
Percy N. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> Was passieren wird hängt größtenteils davon ab ob die Frist noch gewahrt >> ist oder nicht. > Welche Frist? In Gang gesetzt wodurch? Ernsthaft? Bei einer Antwort auf Frage was passiert wenn jemand einen (hypothetischen -- wortlaut "könnte") Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegt? Du solltest wirklich besser bei Percy N. schrieb: > Tut mir leid, zur Zeit läuft "Minions" im TV. > Ich habe daher keine Zeit bleiben wenn du damit überfordert bist. Aber um dich nicht ganz dumm sterben zu lassen: Die Widerspruchsfrist zu dem Verwaltungsakt die, je nach Art des Verwaltungsaktes, beispielsweise durch die (ggf. fiktiv angenommene) Zustellung des entsprechenden Bescheides zu laufen beginnt. (Da sich meine Antwort auf allgemeine Fälle (egal ob VA nach SGB, AO, etc.) und nicht auf einen speziellen Fall bezieht gibt es natürlich auch andere Konstellationen als die Zustellung) >> Und falls erkennbar ist >> das die Abgabe beim Bürgermeisteramt nicht aufgrund eines der plausiblen >> Gründe erfolgt ist wofür diese -alle Behörden zählen- Regelung >> geschaffen wurde, sondern vermutlich nur um Spielchen zu spielen wird >> man sich für den Mehraufwand mit hoher Wahrscheinlichkeit dadurch >> Bedanken das ein möglicherweise vorhandener Ermessensspielraum > Wesbezüglich? In der zu Grunde liegenden Sache, ggf. auch hinsichtlich der Bewertung der Widerspruchsbegründung. Ob und welcher Spielraum vorhanden ist hängt natürlich von dem jeweiligen Umständen/Fall ab. Bei einem Bauantrag ist es anders als bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung und da ist es etwas anders als bei einem Antrag auf Kostenübernahme bei der GKV. Percy N. schrieb: > Von wem, Vom zuständigen Sachbearbeiter Percy N. schrieb: >in welcher Weise Eine die beim jeweiligen Vorgang plausibel ist... Ob eine nicht Glaubhaftmachung bzw. die Nachweise bei nicht 100% eindeutigen Fall anerkannt wird oder nicht. Ob zusätzliche Nachweise, mit dem für den Antragssteller damit verbundenen Aufwand, gefordert werden oder nicht. Bei einer "kann" Regelung ob man sich für das "kann" oder dagegen entscheidet. Ob man nicht vielleicht eine Steuerprüfugn bei dem Freiberufler anregt... Da gibt es sooo viele Möglichkeiten. Gegen manche davon kann man sich mit Glück und reichlich Aufwand wehren (wenn man z.b. nachweisen kann das ermessen (grob) fehlerhaft ausgeführt wurde), gegen viele nicht! Aber so oder so schlechter als wenn es gleich richtig läuft. Percy N. schrieb: >und warum? Weil das eine menschliche Eigenschaft ist und in den Ämtern keine Roboter sondern, bis auf wenige Ausnahmen, normale Menschen arbeiten. Percy N. schrieb: >> Mit Freundlichkeit und bei Problemen weiter freundlich bleiben und GENAU >> HINHÖREN, besonders was zwischen den Zeilen gesagt wird, bekommt man das >> meiste aus der Welt. > Angemessene Umgangsformen sind selten schädlich, aber für Kommunikation > zwischen den Zeilen ist hier kein Platz. >> Und für die dann wenigen Fälle wo es damit nicht klappt kann man dann >> den Vorgang immer noch eskalieren... > Im Hinblick darauf bietet es sich an, beizeiten eine förderliche > Aktenlage zu schaffen. Natürlich... Die Devise heisst freundlich im Ton und hart in der Sache. Dazu gehört auch alles wesentliche Schriftlich dokumentieren (lassen) Aber besser ist es doch wohl (ausser ggf. für Anwälte) wenn man direkt zu einer zufriedenstellenden Lösung kommt und nicht erst, womöglich bis zum Prozess, eskalieren muss. Oder? Percy N. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> Wenn man aber schon von Anfang an patzig auftritt, die trotzdem >> vielleicht noch in der Antwort unterschwellig vorhandene Anleitung zur >> korrekten Abhilfe geflissentlich ignoriert und möglicherweise noch >> persönlich wird, der hat zumindest am Hinblick auf den regulären Weg >> komplett verloren. > Querulanz hilft so gut wie nie; Wehrhaftigkeit da, wo sie angebracht > ist. "Unterschwellig" findet hier nichts statt. Tja, wenn du in der Rolle als Bürger (egal was sonst beruflich gemacht wird) im Kontakt mit den Ämtern (den Sachbearbeitern) genau so auftritts wie hier im Forum, dann wundert mich deine Aussage wirklich nicht. Da findet wirklich nichts statt. Und auch wenn in einer (mindestens aus juristischer Sicht) perfekten Welt die Sachbearbeiter in den Ämtern über den ganzen Prozess strikt Neutral und Emotionslos sein sollten, so sind es in der Realität doch Menschen mit der ganzen Bandbreite menschlicher Eigenschaften. Und dazu gehört dann auch das bei einem Telefonat (oder persönlichem Besuch) im freundlichen Ton nicht nur generell die geltenden Vorgaben und die jetzt (noch) vorhandenen Spielräume erklärt werden, sondern das auch noch an einem zufällig sehr gut passendem Beispiel mit passender Betonung der wichtigen Passagen. Der Kluge und verständige Bürger formuliert das "betonte" dann in die "Ich" Form um, nimmt das ansonste 1-1 als Widerspruchs- oder Antragsbegründung und bekommt dann den Bescheid mit der gewünschten Aussage. (BTDT, mehr als einmal...) Ja, ein Problem das ich dabei auch sehe ist das damit nicht nur die Idioten , Querulanten und Brüllaffen gegenüber den etwas vernünftigen und freundlicheren benachteiligt werden(was ich begrüße), sondern auch diejenigen die solche und ähnliche feinen Hinweise ohne eigene Schuld nicht verstehen können. Sei es weil sie keine Muttersprachler sind oder weil es intellektuell an Vorraussetzungen mangelt. Aber das ist halt der Unterschied zwischen idealer und realer Welt. Vielleicht ist es bei dir in der Region anders, vielleicht gehörst du auch zu der Personengruppe die ich in den ersten beiden Zeilen des oberen Absatzes beschrieben haben, aber hier in der Region ist immer wieder deutlich wie auch bei Problemen die Stimmung umschlägt wenn der Sachbearbeiter merkt das jemand im Gespräch einfach freundlich und sachlich sein Anliegen gelöst haben will. Ohne Schimpfen oder gar toben und beleidigen. Dann sind viele Dinge auf einmal gar kein unlösbares Problem mehr. Percy N. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> Wenn man dann nicht das Glück hat das grobe Fehler gemacht wurden(die >> man/der Anwalt dann auch noch finden muss) und deshalb ein Richter in >> etlichen Monaten irgendwann alles aufhebt (aber auch sind Spuren von >> -Spielchen- in den Akten nachteilig), dann war es das. >> > Wie kommst Du darauf, dass es grobe Fehler sein müssen? Es müssen nicht immer "grobe" Fehler sein. Nur haben kleine Fehler halt den Nachteil das die schwieriger zu entdecken sind und zum anderen das die, je nach Art des Fehlers und des jeweiligen Vorgangs, durchaus auch heilbar sein können. Wobei eine nachträgliche "heilung" des Fehlers in der Sache selbst (z.b. falsche Werte in einer Berechnung eingesetzt) natürlich auch das gewollte Ergebnis ist wenn dieser Fehler alleine z.B. der Ablehnungsgrund war. Aber nicht wenn der Fehler nur die Form betraf... Percy N. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> Während im anderen Fall mit einem kurzn Dreizeiler, > Warum so geschwätzig? Mitunter reicht "Gegen Bescheid x der Behörde y > vom z lege ich Widerspruch ein." Wer ganz vorsichtig sein will, ersetzt > "Widerspruch" durch "das zulässige Rechtsmittel". Reicht zur Fristwahrung definitiv. Aber zur Lösung der Sache nur in einem Bruchteil der Fälle. Denn meist ist eine Widerspruchsbegründung, die dann gesondert nachgeschoben werden muss, explizit gefordert. Dann heisst es entweder einen Anwalt beauftragen oder aber selbst doch noch mehr schreiben was so oder so auf jeden Fall mehr Arbeit ist als diese in zwei Zeilen unter den obigen Satz direkt anzuhängen. Natürlich kann es Sinn machen Widerspruch und Begründung getrennt zu machen. Vor allem wenn das Fristende droht. Aber es erspart halt (oft) nicht die Begründung. Aber noch einmal speziell für dich: Es ging in meinem von dir zitierten Beitrag einfach um den allgemeinen Hinweis des Faktes "Mit Freundlichkeit kommt man (oft) weiter, mit Querulanz schiesst man sich nahezu immer ins eigene Knie", samt Begründung. Nicht um eine vollständige Aufzählung der unterschiedlichsten Sonderfälle mit ihren je tausend Spezialitäten. Die kannst du gerne in einem Juraforum diskutieren. Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > Ernsthaft? > Bei einer Antwort auf Frage was passiert wenn jemand einen > (hypothetischen -- wortlaut "könnte") Widerspruch gegen einen > Verwaltungsakt einlegt? Welchen VA meinst Du denn genau? Carsten S. schrieb: > Aber um dich nicht ganz dumm sterben zu lassen: > Die Widerspruchsfrist zu dem Verwaltungsakt die, je nach Art des > Verwaltungsaktes, beispielsweise durch die (ggf. fiktiv angenommene) > Zustellung des entsprechenden Bescheides zu laufen beginnt. > (Da sich meine Antwort auf allgemeine Fälle (egal ob VA nach SGB, AO, > etc.) und nicht auf einen speziellen Fall bezieht gibt es natürlich auch > andere Konstellationen als die Zustellung) Das hast Du sehr schön erkannt, nur: bisher wurde kein rechtmittelfähiger VA benannt. Carsten S. schrieb: > In der zu Grunde liegenden Sache, ggf. auch hinsichtlich der Bewertung > der Widerspruchsbegründung. Ob und welcher Spielraum vorhanden ist hängt > natürlich von dem jeweiligen Umständen/Fall ab. So ist es. Was,käme hier in Frage? > Bei einem Bauantrag ist > es anders als bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung und da ist es > etwas anders als bei einem Antrag auf Kostenübernahme bei der GKV. Na sowas ... Carsten S. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Von wem, > Vom zuständigen Sachbearbeiter Also nicht der Bürgermeister, immerhinque. Ursprünglicher SB? Widerspruchsstelle? Carsten S. schrieb: > Percy N. schrieb: >>in welcher Weise > Eine die beim jeweiligen Vorgang plausibel ist... > Pedanten würden hier eher Rechtmäßigkeit als Plausibilität einforder ... > Ob eine nicht Glaubhaftmachung bzw. die Nachweise bei nicht 100% > eindeutigen Fall anerkannt wird oder nicht. Ob zusätzliche Nachweise, > mit dem für den Antragssteller damit verbundenen Aufwand, gefordert > werden oder nicht. Bei einer "kann" Regelung ob man sich für das "kann" > oder dagegen entscheidet. Rechtskundige sprechen hier kurz von "Ermessen". > Ob man nicht vielleicht eine Steuerprüfugn bei > dem Freiberufler anregt... Ja, doese Überlegung sollte man bei der Entscheidung über einen Widerspruch im Bereich ALG auf jeden Fall anstellen, da hiervon die Entscheidung über den WS abhängt. Ernsthaft? Oh Mann ... > Da gibt es sooo viele Möglichkeiten. Ich bin nicht sicher, ob meinem Taxifahrer dazu noch mehr Unsinn einfällt. Carsten S. schrieb: > Percy N. schrieb: >>und warum? > Weil das eine menschliche Eigenschaft ist und in den Ämtern keine > Roboter sondern, bis auf wenige Ausnahmen, normale Menschen arbeiten. Es mag Dir wesensfremd sein, aber die meisten mir bekannten Amtsträger sind alles andere als dünnhäutig. Carsten S. schrieb: > Und dazu gehört dann auch das bei einem Telefonat (oder persönlichem > Besuch) im freundlichen Ton nicht nur generell die geltenden Vorgaben > und die jetzt (noch) vorhandenen Spielräume erklärt werden, sondern das > auch noch an einem zufällig sehr gut passendem Beispiel mit passender > Betonung der wichtigen Passagen. > Der Kluge und verständige Bürger formuliert das "betonte" dann in die > "Ich" Form um, nimmt das ansonste 1-1 als Widerspruchs- oder > Antragsbegründung und bekommt dann den Bescheid mit der gewünschten > Aussage. (BTDT, mehr als einmal...) Für kluge und verständige Bürger sind derlei Sperenzchen unnötig. Je nach intellektueller oder emotionaler Befindlichkeit des jeweiligen Bürgers mag eine gewisse Scheinvertraulichkeit im Einzelfall sinnvoll erscheinen; aber irgend welche Beispiele, die der Bürger erst von der dritten in die erste Person umrechnen muss, sind keinesfalls erfprderlich: Hier ist direkt in der zweiten Person zu formulieren. Was meinen von Dir in Frage gestellten Umgang mit Behörden angeht: Irgend welche "unterschwelligen" Botschaften "zwischen den Zeilen" waren nie erforderlich; zumindest hier im Norden betrachten Beamte Bürger, die Anträge stellen, auch dann nicht als Feinde, wenn die Vorstellungen über den entsprechenden Anspruch auseinandergehen. Was allerdings passieren kann, ist, dass der Bürger auf der Seite des Beamten ein ausgeprägtes Desinteresse an der Angelegenheit wahrnimmt; das ist die Kehrseite der emotionalen Neutralität. Carsten S. schrieb: > Ja, ein Problem das ich dabei auch sehe ist das damit nicht nur die > Idioten , Querulanten und Brüllaffen gegenüber den etwas vernünftigen > und freundlicheren benachteiligt werden(was ich begrüße), sondern auch > diejenigen die solche und ähnliche feinen Hinweise ohne eigene Schuld > nicht verstehen können. Sei es weil sie keine Muttersprachler sind oder > weil es intellektuell an Vorraussetzungen mangelt. > Aber das ist halt der Unterschied zwischen idealer und realer Welt. Nein, das ist der Grund dafür, dass "feine Andeutungen" zur Sache dort keinen yplatz haben; zur Form magst Du es gern versuchen, zB indem Du Deinen SB mit einem freundlich geschmetterten "Guten Morgen, bitte behalten sie Platz!" begrüßt. Carsten S. schrieb: > vielleicht gehörst du > auch zu der Personengruppe die ich in den ersten beiden Zeilen des > oberen Absatzes beschrieben haben, Hältst Du es für möglich, irgend wann diejenige sittliche Reife zu erlangen und anzuwenden, die erforderlich ist, um auf persönliche Angriffe zu verzichten? Carsten S. schrieb: > Aber noch einmal speziell für dich: Hältst Du es für möglich, irgend wann diejenige sittliche Reife zu erlangen und anzuwenden, die erforderlich ist, um auf persönliche Angriffe zu verzichten? Carsten S. schrieb: > Es ging in meinem von dir zitierten Beitrag einfach um den allgemeinen > Hinweis des Faktes "Mit Freundlichkeit kommt man (oft) weiter, mit > Querulanz schiesst man sich nahezu immer ins eigene Knie", samt > Begründung. Sicher, die Nummer mit der Rache des SB für den Umweg über die falsche Dienststelle ist insoweit ein Musterbeispiel an Lebrnsnähe. > > Nicht um eine vollständige Aufzählung der unterschiedlichsten > Sonderfälle mit ihren je tausend Spezialitäten. Ja, dann hätte es sich wohl angeboten, dies zu unterlassen, nicht wahr? > Die kannst du gerne in > einem Juraforum diskutieren. Warum sollte ich? Hältst Du es für möglich, irgend wann diejenige sittliche Reife zu erlangen und anzuwenden, die erforderlich ist, um auf persönliche Angriffe zu verzichten?
Dieter D. schrieb: > Der TO hatte es verstanden. Dann hat er Mist verstanden. > Wenn es dann noch eine Minderheit gibt, die > es nicht verstanden haben sollte, ist dann nebensaechlich. Für Dich möglicherweise.
Percy N. schrieb: > Hältst Du es für möglich, irgend wann diejenige sittliche Reife zu > erlangen und anzuwenden, die erforderlich ist, um auf persönliche > Angriffe zu verzichten? ACH? Dabei habe ich mich doch nur angepasst... Percy N. schrieb: > Dieter D. schrieb: > Diesen Quark sehe ich ja jetzt erst ... Percy N. schrieb: > Kann es sein, dass Dein Dealer Dir ganz übles Zeug angedreht hat? Oder > bist Du neuerdings naturblöd? Percy N. schrieb: > Dann gibt es natürlich auch Zeitgenossen, deren intellektuelle Kompetenz > nicht ausreicht, um q.e.d. Percy N. schrieb: > Welchen VA meinst Du denn genau? Den gegen den Widerspruch eingelegt werden soll. Aber noch mal für die etwas langsameren: Carsten S. schrieb: > Aber noch einmal speziell für dich: > Es ging in meinem von dir zitierten Beitrag einfach um den allgemeinen > Hinweis des Faktes "Mit Freundlichkeit kommt man (oft) weiter, mit > Querulanz schiesst man sich nahezu immer ins eigene Knie", samt > Begründung. > > Nicht um eine vollständige Aufzählung der unterschiedlichsten > Sonderfälle mit ihren je tausend Spezialitäten. Die kannst du gerne in > einem Juraforum diskutieren. Percy N. schrieb: >> Ob eine nicht Glaubhaftmachung bzw. die Nachweise bei nicht 100% >> eindeutigen Fall anerkannt wird oder nicht. Ob zusätzliche Nachweise, >> mit dem für den Antragssteller damit verbundenen Aufwand, gefordert >> werden oder nicht. Bei einer "kann" Regelung ob man sich für das "kann" >> oder dagegen entscheidet. > Rechtskundige sprechen hier kurz von "Ermessen". ACH? Carsten S. schrieb: > Gegen manche davon kann man sich mit Glück und reichlich Aufwand wehren > (wenn man z.b. nachweisen kann das ermessen (grob) fehlerhaft ausgeführt > wurde), gegen viele nicht! Davon abgesehen ist das hier ein Elektronikforum, kein Juraforum. Daher ist "Rechtskundigkeit" bei (fast) allen Lesern gerade nicht vorrauszusetzen und entsprechend wählt man dann auch die Formulierung der Erklärungen. Klar, manche können so etwas nicht und meinen durch das Kommentarlose um sich werfen mit Links und wahllosen Fachbegriffen wirken sie kompetent... Spoiler: Nein, tun sie nicht! Percy N. schrieb: > Sicher, die Nummer mit der Rache des SB für den Umweg über die falsche > Dienststelle ist insoweit ein Musterbeispiel an Lebrnsnähe. Von Rache hat keiner geschrieben, das ist reine Phantasie deinerseits. Nur von den kleinen, teilweise bewussten, teilweise unbewussten Effekten in der menschlichen Persöhnlichkeit. Aber davon abgesehen ist das nicht Thema des Threads... Wenn du das diskutieren möchtest kannst du das gerne direkt machen. Am Telefon (ab 20.30 bin ich z.b. heute wieder daheim, ohne CLIP gehts allerdings nicht durch die FB) oder beim persönlichen Besuch. Kein Problem gibt auch einen Kaffee. Mein Username verrät dir die Kontaktdaten... Aber ich weiß schon wer sich nicht traut :-) Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > Den gegen den Widerspruch eingelegt werden soll. Aha. Welchen Inhalt hat der denn; und welche Behörde hat ihn erlassen? > Aber noch mal für die etwas langsameren: Hältst Du es für möglich, irgend wann diejenige sittliche Reife zu erlangen und anzuwenden, die erforderlich ist, um auf persönliche Angriffe zu verzichten? Carsten S. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> Gegen manche davon kann man sich mit Glück und reichlich Aufwand wehren >> (wenn man z.b. nachweisen kann das ermessen (grob) fehlerhaft ausgeführt >> wurde), gegen viele nicht! > > Davon abgesehen ist das hier ein Elektronikforum, kein Juraforum. > Daher ist "Rechtskundigkeit" bei (fast) allen Lesern gerade nicht > vorrauszusetzen und entsprechend wählt man dann auch die Formulierung > der Erklärungen. Ja, was denn nun? Bringt man eine Reihe bunt zusammengewürfelter Beispiele, spricht man gleich von Ermessen, oder liefert man vielleicht sogar irgend wann einmsl eine Definition nach? Carsten S. schrieb: > Klar, manche können so etwas nicht und meinen durch das Kommentarlose um > sich werfen mit Links Wo zum Beispiel? > und wahllosen Fachbegriffen wirken sie > kompetent... Hältst Du es für möglich, irgend wann diejenige sittliche Reife zu erlangen und anzuwenden, die erforderlich ist, um auf persönliche Angriffe zu verzichten? Carsten S. schrieb: > Spoiler: Nein, tun sie nicht! Aufbauend auf dieser Erkenntnis sollte man dann davon Abstand nehmen, nicht wahr? Carsten S. schrieb: > Aber ich weiß schon wer sich nicht traut :-) So kann man Abscheu auch nennen ...
Percy N. schrieb: > Dieter D. schrieb: >> Eine Klage ist unzulässig, wenn das gesetzlich vorgeschriebene >> Vorverfahren nicht in erforderlicher Weise durchgeführt worden ist und >> auch nicht nachgeholt werden kann. > > Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig. Tja, wenn Du das besser weißt als die höchsten Gerichte, dann schreibe ihnen, dass ihre Leitsätze in der Allgemeinheit nicht richtig wären. Carsten S. schrieb: > Bei einer Antwort auf Frage was passiert wenn jemand einen > (hypothetischen -- wortlaut "könnte") Widerspruch gegen einen > Verwaltungsakt einlegt? Es gibt Fachbücher, wo das genau drinsteht. Den Widerspruch bekommt zuerst der Sachbearbeiter auf den Tisch. Wenn dieser Deinen Widerspruch für richtig hält, dann stellt er einen geänderten Bescheid aus. Lehnt er diesen ab, dann sollte normalerweise der ablehnende Bescheid von der nächst höheren Stelle im Hause kommen. Relativ gut erklärt ist das Verfahren im Konz (die Version von 2006) zu den Steuerbescheiden bis zur Gerichtsklage vor dem Finanzgericht. Die Klageerhebung wegen Untätigkeit des Finanzamtes im Widerspruhsverfahren wurde dort auch genannt. Man kann auch Widerspruch einlegen, mit ausführliche Begründung folgt um die Frist zu wahren. Carsten S. schrieb: > q.e.d. Das hast Du richtig gelesen. Zu diesen netten Personen gehören zum Beispiel Percey, Oliver, usw. Übrigens den Satz: von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite 17.12.2023 11:13, Beleidigt euch bitte per PN. hatten schon Personen als Freibrief gesehen das auch zu machen um jemanden herauszudrängen.
Dort steht das Wesentliche recht gut zusammengefasst drin: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/recht-gesetz/klage-vor-dem-sozialgericht Die Suche nach Gerichtsurteilen zu unzulässigen Fragebögen von Ämtern spuckte nur was in der Schweiz aus. Das hilft hier leider nicht weiter.
Ein Buch zum Üben: https://www.medimops.de/oliver-stumm-die-faelle-verwaltungsrecht-1-klagearten-und-allgemeines-verwaltungsrecht-36-faelle-mit-loesungsskizzen-und-formulierungsvorschlaegen-broschiert-M03932944380.html War eine Literatur im AWA-Studium für jene, die sich in der Firma auf Managementebene mit dem Ämtern schlagen.
Hatte nie gedacht das meine Frage nach den Fragebogen solche Resonanz hervorrufen konnte. ...aber scheinbar kennt den Keiner--- MfG alterknacker
Als Literatur: https://www.ahs-kanzlei.de/de/2016-03-sperrzeit-arbeitslosengeld https://rechtundgewerkschaft.com/2021/09/05/keine-sperrzeit-wenn-die-arbeitsagentur-nicht-hinreichend-belehrt/ Gesucht wurde sicherlich schon dort ausgiebig. https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/information?volltext=formular%20sperrzeiten
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Dieter D. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Dieter D. schrieb: >>> Eine Klage ist unzulässig, wenn das gesetzlich vorgeschriebene >>> Vorverfahren nicht in erforderlicher Weise durchgeführt worden ist und >>> auch nicht nachgeholt werden kann. >> >> Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig. > > Tja, wenn Du das besser weißt als die höchsten Gerichte, dann schreibe > ihnen, dass ihre Leitsätze in der Allgemeinheit nicht richtig wären. Das ist nicht erforderlich, da die das bereits wissen. Was die allerdings bisher noch nicht wissen ist, warum ein Widerspruch wogegen auch immer auch bei einer allgemeinen Leistungsklage, einer Fortsetzungsfeststellungsklage oder einer Normenkontrollklage erforderlich sein sollte. Vielleicht kannst Du hierzu ja sachdienliche Aufklärung leisten. Dieter D. schrieb: > Ein Buch zum Üben: > https://www.medimops.de/oliver-stumm-die-faelle-verwaltungsrecht-1-klagearten-und-allgemeines-verwaltungsrecht-36-faelle-mit-loesungsskizzen-und-formulierungsvorschlaegen-broschiert-M03932944380.html Da hättest Du es eigentlich richtig lesen können soĺlen (auch wenn ich dieses Buch nicht kenne und der Verlag nicht den besten Ruf hat). Dieter D. schrieb: > Zu diesen netten Personen gehören zum > Beispiel Percey Falls Du mich gemeint haben solltest: So etwas kommt vor, wenn ich tatsächlich bewusst die Person des Gegners angreifen will; das ist mitunter der Fall, wenn mir ihr Verhalten, insbesondere Auftreten, nicht zusagt. Sachlich unzureichende Argumente hingegen führen nicht dazu, zumindest bei mir. Aus Beobachtung ist mir freilich bekannt, dass in diesem Forum allgemein und in diesem Thread speziell gern mal unsachlich der Gegner angegangen wird, wenn in der Sache die Argumente nicht reichen. Carsten scheint nichts von dem durchschaut zu haben.
Percy N. schrieb: > Aus Beobachtung ist mir freilich bekannt, dass in diesem Forum allgemein > und in diesem Thread speziell gern mal unsachlich der Gegner angegangen > wird, wenn in der Sache die Argumente nicht reichen. Das ist wohl so, du bist das beste Beispiel... Percy N. schrieb: > Carsten scheint nichts von dem durchschaut zu haben. Natürlich habe ich, wie viele andere hier auch, dich durchschaut. Fachlich wie menschlich nichts dahinter was irgendwie von besonderen Wert wäre. Hohle Phrasen und das war es... Hättest du wirklich Ahnung, dann würdest du nämlich nicht einfach irgendwelche Stichwörter in den Raum werfen, sondern die Zusammenhänge schlüssig und Zielgruppenverständlich erklären. Kannst du aber nicht, deshalb machst du es nicht. Da ich hier, ganz im Gegensatz zu dir, eine Menge Leute persönlich kenne weil man sich gegenseitig ausgeholfen hat oder einfach mal in Ruhe miteinander beim Telefonat oder persönlichen Treffen quatschen wollte, was, ganz allgemein und nicht nur auf den speziellen Fall gesagt, neben einigen anderen Gründen (wie gesunde private und berufliche Situation) im übrigen auch der Grund ist warum mir das Geschreibsel irgendeines anonymen Trolls so etwas von egal ist) kann ich das mit dem allgemeinen Eindruck schon beurteilen ;-) ) Davon abgesehen habe ich auch gar nicht den Anspruch von allen gemocht zu werden. Ich mag ja auch so einige nicht. Da ist das nur fair... Du bist auch weder hier um vernünftig zu diskutieren und schon gar nicht um anderen weiterzuhelfen. Hast vermutlich in den Foren in denen es wirklich um Juristerei geht schon verloren und suchst dir deswegen fachfremde Foren in der Hoffnung da einen auf dicke Hose zu machen und jetzt geht das auch noch schief und deshalb wird provoziert. Zusammengefasst: Das typische Trollverhalten. Das explizite Angebot das im direkten Gespräch zu klären um nicht weiter den Thread vollzumüllen hatte ich gemacht. Hatte tatsächlich auch mehrere Meldungen dazu heute erhalten, nur wer hatte nicht den Mumm? Ansonsten steht ja alles in diesem (und anderen) Threadverlauf geschrieben und jeder kann sich sein eigenes Bild machen. Ergo: PLONK! Gruß Carsten
Percy N. schrieb: > Dieter D. schrieb: >> Eine Klage ist unzulässig, wenn das gesetzlich vorgeschriebene >> Vorverfahren nicht in erforderlicher Weise durchgeführt worden ist und >> auch nicht nachgeholt werden kann. > > Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig. Der guten Ordnung halber: in dieser Formulierung stimmt es,sehr wohl; ich hatte "gesetzlich vorgeschriebene" überlesen. Mein Fehler, sorry!
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