Kündigungsfrist im Vertrag

OP #7557664
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Hallo Leute, Ich habe neue Stelle in eine Firma bekommen. Im Arbeitsvertrag wurde folgenden Satz geschrieben.

"es kann unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Bei längerer Betriebszugehörigkeit entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen"

Mir ist es nicht klar. Deswegen suche nach Hilfe bei der Erklärung.

Was ist genau mit dem Satz für eine Arbeitsnehmer gemeint?

Ist die Kündigungsfrist 4 Woche und bei längerer Zeit mehrere Monaten?

als Arbeitsnehmer kann ich nach mehreren Jahren auch 4 Woche Kündigungsfrist behalten

Was bedeutet genau "die Betriebszugehörigkeit entsprechend gesetzlichen Bestimmungen" für e ein Arbeitsnehmer?

Danke für die Hilfe

#7557868
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Mat. K. schrieb:

Dein Vertrag: Das ist ganz gut so. Wenn du eines Tages kündigst, bleibt es immer bei 4 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, wird die Kündigunsfrist länger, je mehr du da angestellt bist. siehe Gesetzestext.

Sehe ich auch so. -> § 622 BGB.

Im Arbeitsvertrag darf vereinbart werden, dass für den Arbeitnehmer die gleichen Kündigungsfristen wie für den Arbeitgeber gelten, d.h. diese würden sich entsprechend § 622 Abs. 2 BGB dann genauso verlängern. Ist bei der Formulierung im Vertrag des TO aber nicht der Fall.

Harald W. schrieb:

Es soll auch Ingenieure geben, die solch einfache Sätze im Vertrag ganz ohne Hilfe in Foren oder im INet verstehen. :-)

Oh ja, ganz sicher. Ich habe andererseits allerdings Ingenieure kennengelernt, die kein Textverständnis hatten. :)

#7564848
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Dieter D. schrieb:

Mittlerweile wird auch den Trollen nicht mehr gekündigt. Wenn die erst auch noch auf Bürgergeld trollen, dann arbeitet gar keiner mehr.

Und ich erst muß von meiner schmalen Rente leben. Kann man als Rentner nicht streiken um eine höhere Rente zu erhalten ?

Mat. K. schrieb:

Dein Vertrag: Das ist ganz gut so. Wenn du eines Tages kündigst, bleibt es immer bei 4 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, wird die Kündigunsfrist länger, je mehr du da angestellt bist. siehe Gesetzestext.

Da würde ich eher einen Rechtsanwalt befragen. HolgerR

#7565436
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Holger R. schrieb:

Dieter D. schrieb:

Mittlerweile wird auch den Trollen nicht mehr gekündigt. Wenn die erst auch noch auf Bürgergeld trollen, dann arbeitet gar keiner mehr.

Und ich erst muß von meiner schmalen Rente leben. Kann man als Rentner nicht streiken um eine höhere Rente zu erhalten ?

Am besten Hungerstreik, damit ich dann eine höhere Rente erhalte...

Mat. K. schrieb:

Dein Vertrag: Das ist ganz gut so. Wenn du eines Tages kündigst, bleibt es immer bei 4 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, wird die Kündigunsfrist länger, je mehr du da angestellt bist. siehe Gesetzestext.

Da würde ich eher einen Rechtsanwalt befragen.

Das bekommt man selbst in der Berufsschule beigebracht und der Gesetzestext ist jetzt wirklich nicht schwer verständlich.

#7565442
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Reinhard S. schrieb:

Mat. K. schrieb:

Dein Vertrag: Das ist ganz gut so. Wenn du eines Tages kündigst, bleibt es immer bei 4 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, wird die Kündigunsfrist länger, je mehr du da angestellt bist. siehe Gesetzestext.

Da würde ich eher einen Rechtsanwalt befragen.

Das bekommt man selbst in der Berufsschule beigebracht und der Gesetzestext ist jetzt wirklich nicht schwer verständlich.

Dann bist Du entweder nie zur Berufsschule gegangen oder verstehst den Gesetzestext (BGB §622) nicht. Es kann einzelvertraglich oder per Manteltarif eine längere Kündigungsfrist vorgesehen werden, mit einer Einschränkung:

1
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Es bleibt allerdings eine Blödsinnsdiskussion: Wenn ich gekündigt habe, will ich aus dem Laden weg. Hätte mich der Vertrag gezwungen, noch 6 Monate länger zu bleiben, wäre meine Arbeitsleistung .. [selbst zuende denken].

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