Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Softwareentwicklung freiberufliche Tätigkeit?


von Kolja L. (kolja82)


Lesenswert?

Nabend zusammen,

ich stelle mir gerade die Frage, ob ich mich nebenberuflich als 
Softwareentwickler  selbständig machen sollte. Dabei stieß ich auf den 
unterschied zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit.

Ich möchte von Euch keine Rechtsberatung, sondern ehr Erfahrungen und 
evtl Empfehlungen.

Meine erste Frage ist, was es für einen Unterschied für mich macht, ob 
ich nebenher freiberuflich oder gewerblich tätig bin?
Als Einkommen würde ich mal (hoch geschätzt) 30.000€/a annehmen.

Zweitens interessiert mich, ob ich in dieser selbständigeit auch 
handwerklich tätig sein kann/darf?

Meine Qualifikationen sind, Tischlergeselle, M.Sc. Fachrichtung 
Maschinenbau, Webentwicklung autodidaktisch seit 15 Jahren (nie 
gewerblich), Weiterbildung zum Webentwickler (12 Monate).

Angestellt als Mensch für fast Alles mit 25h pro Woche.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Kolja L. schrieb:
> was es für einen Unterschied für mich macht, ob ich nebenher
> freiberuflich oder gewerblich tätig bin?

Eigentlich keinen. Im Gewerbe vorab zu zahlende Steuern  werden gegen 
die Einkommensteuer gegengerechnet.

Kolja L. schrieb:
> Meine Qualifikationen sind,

nicht ausreichend um vom Finanzamt als freiberuflicher 
Softwareentwickler anerkannt zu werden.

Freiberuflich ginge wegen deines Fachbereichs: 'Ingenieuerbüro für 
Maschinensteuerungen und Programmierung'.

Kräht dann kein Hahn nach welche App du programmierst.

von Lutz S. (lutzs)


Lesenswert?

Als Freiberufler kannst du immer Einnahme-Überschussrechnung machen und 
musst nicht bilanzieren, wenn später Umsatz und/oder Gewinn über die 
Grenzen steigen sollten.

Das kann ein Vorteil sein, muss aber nicht.

von Εrnst B. (ernst)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> nicht ausreichend um vom Finanzamt als freiberuflicher
> Softwareentwickler anerkannt zu werden.

Doch, der M.Sc Maschinenbau dürfte reichen für "Ingenieurshafte 
Tätigkeit".

Darfst die Tätigkeit nur nicht als "Webentwickler" anmelden.

Michael B. schrieb:
> 'Ingenieuerbüro für Maschinensteuerungen und Programmierung'

wäre schon ein guter Ansatz.

Kolja L. schrieb:
> Zweitens interessiert mich, ob ich in dieser selbständigeit auch
> handwerklich tätig sein kann/darf?

Eher nicht. Auch mit Handel musst du vorsichtig sein, dem Kunden einen 
Server verkaufen usw. ist schon grenzwertig, auch wenn da dann deine 
Software drauf läuft.

Michael B. schrieb:
> Eigentlich keinen. Im Gewerbe vorab zu zahlende Steuern werden gegen
> die Einkommensteuer gegengerechnet.

Rechne das mal genau durch, wieviel Vorteil du dadurch hast, und ob sich 
das lohnt.
Wenn am Schluss nur die IHK-Mitgliedsbeiträge als Vorteil bleiben, 
sind's die Einschränkungen und mglw. Risiko irgendwann rückwirkend doch 
als Gewerbe eingestuft zu werden m.M.n nicht wert.

von Lu (oszi45)


Lesenswert?

Man muß auch ausreichend KundeN haben, wenn man etwas verkaufen will.

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Εrnst B. schrieb:
> Kolja L. schrieb:
>> Zweitens interessiert mich, ob ich in dieser selbständigeit auch
>> handwerklich tätig sein kann/darf?
>
> Eher nicht. Auch mit Handel musst du vorsichtig sein, dem Kunden einen
> Server verkaufen usw. ist schon grenzwertig, auch wenn da dann deine
> Software drauf läuft.

Handel geht nur über Gewerbe, nicht freiberuflich. Das kann man aber 
auch parallel betreiben, wenn’s vorteilhaft ist. Das wird dann ein Fall 
für den Steuerberater.

Oliver

von Εrnst B. (ernst)


Lesenswert?

Oliver S. schrieb:
> Handel geht nur über Gewerbe, nicht freiberuflich.

Gibt ein paar Schlupflöcher, die man nutzen könnte... "Der Server war 
ein Prototyp"... Aber eben mit dem Risiko dass das Finanzamt kurz vor 
der Verjährung auf die Idee kommt, das alles rückabzuwickeln und neu zu 
bewerten.

> Das kann man aber
> auch parallel betreiben, wenn’s vorteilhaft ist.

Ja, so mach ich das, aber aus anderen Gründen, nicht zum Steuersparen.

von Kolja L. (kolja82)


Lesenswert?

Danke für die Antworten und Anregungen.
Klar, wenn es wirklich soweit kommen sollte, suche ich mir einen 
Steuerberater.
Mir geht es vor allem um Einfachheit und nicht um Steuern sparen.

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Kolja L. schrieb:
> Als Einkommen würde ich mal (hoch geschätzt) 30.000€/a annehmen.

Dann zahlst Du mit einem Gewerbe zusätzlich:

- Gewerbesteuer auf 5.500 EUR (24.500 EUR Freibetrag), die teilweise 
oder komplett mit der ESt verrechnet wird
- IHK-Mitgliedschaft

Die Bilanzierungspflicht geht erst bei 60.000 EUR Gewinn oder 600.000 
EUR Umsatz los, Du kommst also mit der Einnahmenüberschussrechnung 
davon.

Michael B. schrieb:
> Eigentlich keinen. Im Gewerbe vorab zu zahlende Steuern  werden gegen
> die Einkommensteuer gegengerechnet.

Die Gewerbesteuer wird nicht vorab gezahlt, das verwechselst Du entweder 
mit Vorauszahlungen oder mit der USt-Voranmeldung, beide werden 
natürlich mit der tatsächlichen Steuerschuld verrechnet.

Die Gewerbesteuer wird nur bis zum 4fachen des Messbetrags bei der 
Einkommensteuer abgezogen, d.h. wenn der Hebesatz in der Gemeinde höher 
als 400% ist (der Durchschnitt liegt bei 435%, die Spanne reicht von 
200% bis zum Rekordhalter mit 900%), wird sie nicht komplett verrechnet.

Kolja L. schrieb:
> Klar, wenn es wirklich soweit kommen sollte, suche ich mir einen
> Steuerberater.
> Mir geht es vor allem um Einfachheit und nicht um Steuern sparen.

Einfachheit gibt es in Deutschland nicht, aber dafür ist ja der 
Steuerberater da.

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Kolja L. schrieb:
>> Als Einkommen würde ich mal (hoch geschätzt) 30.000€/a annehmen.
>
> Dann zahlst Du mit einem Gewerbe zusätzlich:
>
> - Gewerbesteuer auf 5.500 EUR (24.500 EUR Freibetrag), die teilweise
> oder komplett mit der ESt verrechnet wird

Du zahlst Einkommensteuer auf die vollen 30.000€ plus dem Einkommen aus 
dem ersten Job.

Oliver

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Oliver S. schrieb:
> Du zahlst Einkommensteuer auf die vollen 30.000€ plus dem Einkommen aus
> dem ersten Job.

Lies meinen Beitrag nochmal richtig, es geht um GEWERBEsteuer.

Dass er auch Einkommensteuer zahlt, ist völlig unabhängig davon, ob es 
ein Gewerbebetrieb oder eine freiberufliche Tätigkeit wird.

von Marci W. (marci_w)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Einfachheit gibt es in Deutschland nicht

Das sehe ich nicht ganz so! Es wird zwar immer wieder über die 
vermeintlich ausufernde Bürokratie berichtet. Da empfiehlt es sich dann, 
mal einen Blick über den Tellerrand zu werfen, z.B. nach Spanien!
Außerdem ist die deutsche Finanzverwaltung zuverlässig! BTW: ich kann 
das ständige Behörden-Bashing nicht so ganz nachvollziehen.

Ich halte z.B. die Komplexität für eine Steuererklärung mit EÜR für nur 
mäßig  (kann man auch gut ohne StB erledigen, wenn man die Grundlagen 
kennt)(*). Bei Bilanzierungspflicht sieht es dann natürlich anders aus. 
Vor allem, da man dann sinnvollerweise die Betriebsform auch gleich von 
Einzelgewerbe auf GmbH umstellt.

Ach so: ich würde dir (aus eigener Erfahrung) ein Gewerbe empfehlen.

ciao

Marci

(*) Hängt natürlich auch von Art und Umfang der Unternehmung ab!

: Bearbeitet durch User
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.