CE konformität?

OP #7581073
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Ich hab auf online einen Vogeltränkenwärmer gekauft, nun kommt der mit einem Adapterkabel um einen 2-poligen (nicht schuko) Stecker Europäisch auf 2-Pol USA-Standard umzuwandeln. Selbstverständlich USA-üblich kein Berührungsschutz, von IP-XX klassen wollen wir überhaupt erst nicht anfangen.

Bei dem Verwendungszweck - vogelbad (also draussen) aufheizen, ist das schlichtweg lebensgefählich. Sie schreiben dann noch in die Anleitung, dass das ganze nicht wasserdicht ist, und man es trocken halten soll....

Geht selbstredend zurück, aber: Hat ein CE Zeichen (ich weiss wie wenig das gilt), und darauf bezieht sich meine Frage: Ist sowas überhaupt CE konform?

Kann man sowas irgendwo zur Anzeige bringen? Irgendwer muss meines Wissens nach das CE ja unterschreiben. Ist der haftbar?

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#7581079
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Wenn du Bock hast: https://verwaltung.bund.de/leistungsbeantragung/DE/leistung/99118055261000/herausgeber/LeiKa-103356009/region/00

Viel passieren wird aber vermutlich nicht.

Offiziell haftet der Inverkehrbringer, also der Amazon-Shop. Falls zu ihm irgendwas an Anzeige durchkommt, macht er unter einem neuen Namen ein paar Tage später wieder auf. Da kommst du nicht gegen an.

Deine einzige Chance: Zurückschicken für die Statistik und schlechte Bewertung, damit andere das Ding nicht kaufen.

Auf dem Produktfoto bei Amazon sieht man übrigens auch schon den Stecker, das wäre eine kleine Red Flag gewesen.

Gast #7581084
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Tobias M. schrieb:

Geht selbstredend zurück, aber: Hat ein CE Zeichen (ich weiss wie wenig das gilt), und darauf bezieht sich meine Frage: Ist sowas überhaupt CE konform?

Du hast beim Kauf vom Händler oder Importeur eine Konformitätserklärung erhalten. Wenn Du diese anzweifelst, kannst Du das der Bundesnetzagentur melden.

https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=B100019_103356009

Irgendwer muss meines Wissens nach das CE ja unterschreiben. Ist der haftbar?

Haftbar ist der Händler in der EU, bei dem Du das Teil gekauft hast. Wenn das Teil außerhalb der EU gekauft wurde, ist derjenige haftbar, der es in die EU gebracht hat.

#7581094
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Michael B. schrieb:

Die übliche amerikanische Buchse gibt erst Kontakt wenn der Stecker deutlich weiter hineingeschoben ist als dein Bild zeigt

Schon gemessen, wann der Kontakt einsetzt? Nicht Normkonform wäre dann nur der Adapter. Hoffentlich ist es ein Weitbereichsnetzteil.

Ist der Verkauf von Geräten mit US Stecker in DE irgendwie rechtlich eingeschränkt?

#7581099
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Harald K. schrieb:

Ralf X. schrieb:

Das Transportunternehmen? :-)

Der Importeur. Wird in den einschlägigen Vorschriften als "Inverkehrbringer" bezeichnet.

Richtig. Und das ist ggf. der TE selber, wenn er das Teil von einem Händler auuserhalb der EU gekauft hat. Auch bei vielen Amazonartikelbestellungen mit Versender: Amazon tritt Amazon lediglich als Lagerist, Transporteur und Zahlungsdienstleister auf.

#7581108
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Tobias M. schrieb:

Selbstverständlich USA-üblich kein Berührungsschutz

Ist da wirklich schon Spannung drauf wenn du den Finger da rein bekommst? Ich glaube nicht.

von IP-XX klassen wollen wir überhaupt erst nicht anfangen. Bei dem Verwendungszweck - vogelbad (also draussen) aufheizen, ist das schlichtweg lebensgefählich. Sie schreiben dann noch in die Anleitung, dass das ganze nicht wasserdicht ist, und man es trocken halten soll....

War nun eine IP Klasse angegeben oder nicht?

Wenn da nicht wenigstens "Wasserdicht" o.ä. angepriesen wurde bist du doch selber Schuld wenn du das kaufst.

Ich würde da kein Gewese machen und im Zweifel ne eigene H07 Leitung ran basteln. Geht auch Wasserdicht. Dann kann man auf den Adapter verzichten. Wenn wirklich nur die Zuleitung das Problem ist.

#7581110
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Ralf X. schrieb:

Auch bei vielen Amazonartikelbestellungen mit Versender: Amazon tritt Amazon lediglich als Lagerist, Transporteur und Zahlungsdienstleister auf.

Das dürfte ein interessanter Grenzfall sein. Vielen Käufern ist nicht bewusst, daß sie gar nicht "bei" Amazon kaufen, sondern Amazon nur eine Art Vermittlungsportal ist.

Hmm. Aber die Seite heißt doch amazon.de ...

#7581122
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Harald K. schrieb:

Ralf X. schrieb:

Auch bei vielen Amazonartikelbestellungen mit Versender: Amazon tritt Amazon lediglich als Lagerist, Transporteur und Zahlungsdienstleister auf.

Das dürfte ein interessanter Grenzfall sein. Vielen Käufern ist nicht bewusst, daß sie gar nicht "bei" Amazon kaufen, sondern Amazon nur eine Art Vermittlungsportal ist.

Hmm. Aber die Seite heißt doch amazon.de ...

Eine .de Seite kann jeder anmelden, egal wo er beheimatet ist. Und im Impressum stehen für die EU-Seiten an sich nur Amazon xy S.à r.l. Firmen, also Sitz in Luxemburg. Ausserdem würde sich auch nichts ändern, wenn es eine deutsche Vermittlungsfirma wäre.

Etwas anderes ist es, wenn Amazon als VERKÄUFER eines Artikels auftritt. In solchen Fällen gilt Amazon als Inverkehrbringer, wenn kein anderer vorher greifbar ist. Ob Amazon als VK auftritt oder nicht, ist bei jedem Artikel klar ersichtlich.

#7581126
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Ralf X. schrieb:

Ausserdem würde sich auch nichts ändern, wenn es eine deutsche Vermittlungsfirma wäre.

Tja ... da wäre ich nicht ganz so sicher. Auch wenn sich Amazon mit dem "Marketplace" herauswindet, eine /deutliche/ Kennzeichnung von "Dieser Lieferant ist außerhalb der EU" sollte bei einer derartigen Mischbestückung eigentlich zu erwarten sein. Von Nutzern zu erwarten, daß sie dem jeweiligen Anbieter hinterherrecherchieren, dürfte weit über die allgemeine Rechtsauffassung von "treu und glauben" hinausgehen.

Insbesondere, wo diese "Vermittlungsplattform" eben nicht nur eine Vermittlungsplattform ist, sondern vermischt auch direkte Kaufangebote von Amazon selbst enthält.

Bei eBay ist es eine andere Geschichte, das ist kein Händler, sondern eine reine Vermittlungsplattform. Allerdings wird dort bei kommerziellen Anbietern mittlerweile sogar mehr oder weniger der Standort verschleiert (das war früher mal anders).

Juristisch insbesondere in Hinsicht auf Verbraucherschutz interessant, das ganze.

#7581156
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Harald K. schrieb:

Ralf X. schrieb:

Ausserdem würde sich auch nichts ändern, wenn es eine deutsche Vermittlungsfirma wäre.

Tja ... da wäre ich nicht ganz so sicher. Auch wenn sich Amazon mit dem "Marketplace" herauswindet, eine deutliche Kennzeichnung von "Dieser Lieferant ist außerhalb der EU" sollte bei einer derartigen Mischbestückung eigentlich zu erwarten sein. Von Nutzern zu erwarten, daß sie dem jeweiligen Anbieter hinterherrecherchieren, dürfte weit über die allgemeine Rechtsauffassung von "treu und glauben" hinausgehen.

Insbesondere, wo diese "Vermittlungsplattform" eben nicht nur eine Vermittlungsplattform ist, sondern vermischt auch direkte Kaufangebote von Amazon selbst enthält.

Viel extremer sehe ich das noch bei Seiten wie z.B. kaufland.de. Oder bei Artikeln des stationären Handels, welche viele und nicht nur technische Artikel z.B. hervorgehobenen 3-Jahresgarantie bewerben und erst aus dem Beipackzettel hervorgeht, dass die Garantie nur durch den Fremdanbieter gültig ist, ggf. mit Sitz in jwd..

Die EU unterhält an sich ständige Gremien, die darüber beraten, welche Plichten oder Einschränkungen ggü. den Onlinefirmen zu beschliessen sind, während das private und gewerbliche Volk permanent nach den unterschiedlichsten Zusatzbeschränkungen und Erleichterungen schreit, jeweils nur an den jeweiligen Eigeninteressen orientiert.

#7581170
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Ralf X. schrieb:

Viel extremer sehe ich das noch bei Seiten wie z.B. kaufland.de. Oder bei Artikeln des stationären Handels, welche viele und nicht nur technische Artikel z.B. hervorgehobenen 3-Jahresgarantie bewerben und erst aus dem Beipackzettel hervorgeht, dass die Garantie nur durch den Fremdanbieter gültig ist, ggf. mit Sitz in jwd..

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantieanbieters. Nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung verwechseln, für die ist /immer/ der Händler zuständig.

#7581209
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Harald K. schrieb:

Ralf X. schrieb:

Viel extremer sehe ich das noch bei Seiten wie z.B. kaufland.de. Oder bei Artikeln des stationären Handels, welche viele und nicht nur technische Artikel z.B. hervorgehobenen 3-Jahresgarantie bewerben und erst aus dem Beipackzettel hervorgeht, dass die Garantie nur durch den Fremdanbieter gültig ist, ggf. mit Sitz in jwd..

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantieanbieters. Nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung verwechseln, für die ist /immer/ der Händler zuständig.

Darüber brauchst Du mich als jahrzehntelangen Importeur, Händler, usw. sowie aufgeklärter Verbraucher nicht aufklären.

Wer aber schon die Seiten von Amazon für irreführend hält, müsste andere Angebotsseiten und stationäre Werbung noch viel schlimmer empfinden und entsprechende Aufklärung verlangen.

OP #7581470
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Michael B. schrieb:

Die übliche amerikanische Buchse gibt erst Kontakt wenn der Stecker deutlich weiter hineingeschoben ist als dein Bild zeigt, sie ist Normfingersicher.

Ich hab jetzt extra noch mal ausgepackt und gemessen. Da ist ganz wunderbarer Kontakt...

Händler sitzt in China, und eine beiliegende Konformitätserklärung gabs natürlich nicht. Aber das CE Zeichen war drauf...

Eine IP Klasse war nicht angegeben, ich hatte das nur naiverwise bei einem draussen-Gerät angenommen. Und ganz ehrlich - wenn DAS schon so verpfriemelt ist, will ich kein anderes Kabel dranbasteln, weil ich dem Rest dann nicht traue. Mal abgesehen dass ich dann auch keine Gewährleistung mehr hätte.

Wenn ich schon basteln wollte, würde ich lieber einen oder zwei Mosfets und ein paar Leistungswiderstände plus einen Heißleiter an einem Arduino nehmen, und das ganze mit 12 oder 24 Volt betreiben - ohne Sorge dass sich irgendwer irgendwann frittiert. 60 Watt bekommt man da ja leicht ohne allzu große Ströme hin. Mehr brauch ich eigentlich nicht.

Zuguter letzt die Frage nach der Verletzung der CE Konformität - das war ja ursprünglich meine Frage. Kann so ein Konstrukt wirklich konform sein? Ein amerikanisches Modell einfach mit einem Konverter-Verlängerungskabel versehen und gut ist? Wenn das geht, verliere ich meinen Glauben an die EU Bürokratie, und wähle das nächste mal die rosablassblauen Panther, falls die versprechen den Mist komplett abzuschaffen. Kein Kennzeichen wäre ehrlicher als sowas.

Gast #7581494
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Tobias M. schrieb:

Händler sitzt in China, und eine beiliegende Konformitätserklärung gabs natürlich nicht. Aber das CE Zeichen war drauf...

Wenn Du das in China bestellt hast, bist Du der Inverkehrbringer und verantwortlich für die CE-Konformität. Und haftbar für sämtliche Unfälle, die mit dem Ding passieren.

Zuguter letzt die Frage nach der Verletzung der CE Konformität - das war ja ursprünglich meine Frage. Kann so ein Konstrukt wirklich konform sein?

Vermutlich nicht. Das ist ein chinesischer Stecker, kein NEMA, und der gibt schon Kontakt wenn er nur leicht in der Dose aufliegt. Man kann dann mit zwei Fingern problemlos an die Kontakte fassen oder auch von links und rechts zwei europäische Handyladegeräte mit Eurostecker drüberklemmen.

#7581506
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Tobias M. schrieb:

Zuguter letzt die Frage nach der Verletzung der CE Konformität - das war ja ursprünglich meine Frage. Kann so ein Konstrukt wirklich konform sein? Ein amerikanisches Modell einfach mit einem Konverter-Verlängerungskabel versehen und gut ist?

Hat ein solches Verlängerungskabel überhaupt CE? Für einfache Kabel und Stecker gibt es gar kein CE. D.h. nur das Hauptgerät mit Zuleitung hat und braucht CE.

#7581508
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Cyblord -. schrieb:

HaJo schrieb:

Cyblord -. schrieb:

Wurde schon irgendwo geschrieben was hier offensichtlich nicht CE konform ist?

Da steht bestimmt in der Artikelbeschreibung daß 1cm Abweichung wegen manueller Messung erlaubt ist, passt genau.

Soll das eine Antwort auf meine Frage sein oder nur eine Demonstrationen deiner Unwissenheit?

Nee, das war schon so gemeint. Am Eurostecker fehlen die 10mm isolierender Stelle vor den leitenden Kontakten.

#7581652
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Tobias M. schrieb:

Händler sitzt in China, und eine beiliegende Konformitätserklärung gabs natürlich nicht. Aber das CE Zeichen war drauf...

Viele chinesische Händler führen den Kunden in die Irre, trauen sich aber nicht, dass ECHTE CE-Zeichen aufzudrucken, wenn die Konformität nicht gegeben ist. Hier mal eine unvollständige Übersicht, wie man einige garantiert nachgemachte CE Zeichen erkennt: https://www.researchgate.net/profile/Carsten-Weerth/publication/337821895_Produktsicherheit_CE-Falschungen_aus_China/links/5dec150d4585159aa46ba686/Produktsicherheit-CE-Faelschungen-aus-China.pdf

#7581691
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Harald K. schrieb:

Magst Du das etwas präzisieren? Das könnte die Raterei vereinfachen.

Geht vermutlich hier drum: https://amzn.eu/d/8DVBrXe

Bereits das zweite Produktfoto zeigt die Verlängerung und den Stecker, um den die Kritik hier geht.

Meine Einschätzung: 20€ Lehrgeld. Das Ding wegschmeißen und beim nächsten Mal bewusster einkaufen. Das ist sogar ein guter Grund für den Einzelhandel: Baumärkte und Läden sind meist mehr daran interessiert, Produkte mit echtem CE zu verkaufen und achten mehr drauf. Und man hat einen direkten Ansprechpartner, wenn was nicht passt.

Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #7581746
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Sebastian R. schrieb:

Geht vermutlich hier drum

Hoppala, da wirds wohl schwierig...

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Impressum & Info zum Verkäufer
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Business-Verkäufer
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Geschäftsname: guangzhoujizhijishuyouxiangongsi
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Geschäftsart: Unternehmen in Privatbesitz
5
Handelsregisternummer: 91440101MA9W059Y1Y
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UStID: DE352371310
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Geschäftsadresse:
9
nanshaqufengzedonglu106ha(zibian1haolou)
10
X1301-G023260
11
guangzhou
12
nansha
13
guangdong
14
510000
15
CN

Sebastian R. schrieb:

Bereits das zweite Produktfoto zeigt die Verlängerung und den Stecker, um den die Kritik hier geht.

Man kann es ein dort nur schlecht erkennen, aber wenn ich sehe, dass man diesen bunten Elektronikhaufen mit 200W beheizt ins Wasser legt, dann mache ich mir Sorgen die Vögel, die darin baden. Das Zeug ist niemals auf Dauer dicht.

Da bekommt der Satz in der Beschreibung, man könne "verschiedene Vögel oder andere kleine Tiere beobachten, die eine Show machen", gleich einen ganz anderen Sinn...

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