Hallo, ich bin gerade am überlege, ob es irgendwo gefordert wird, ein Kaltgeräteeingang welcher Sicherung und Schalter beinhaltet, einpolig oder 2 polig ausgeführt werden muss. Es gibt die Netzeingänge im einer oder mit 2 Glassicherungen. Wann muss ich was anwenden? Geräteschalter, muss dieser 2 polig sein? Der Schukostecker ist ja bekanntlich drehbar, somit ist L und N nicht positionsmäßig nicht fest.
Harald G. schrieb: > … somit ist L und N nicht positionsmäßig nicht fest. Ach was! L ist immer links in der Steckdose … versicherte der Innungsmeister 😂😂😂 Duck & weg
Hi, du darf auch Geräte bauen, die gar keinen Schalter enthalten. Du solltest immer im Handbuch angeben, dass vor Öffnen des Gerätes der Netzstecker vom Netz zu trennen ist. Wenn du allerdings selber ein Gerät baust und nicht auf jeden Euro achtest, zweipoligen Schalter verwenden und wenn du möglich zwei Feinsicherungen, wenn du ein Gehäuse mit PE verwendest. Vorteil der zwei Feinsicherungen: Wenn kein RCD/FI im Stromkreisverbaut ist , sich irgendwo ein Leiter löst und das Gehäuse berührt, löst hoffentlich die Feinsicherung aus bevor jemand das Gehäuse berührt. Beide Leitungen (L/N) werden immer wie spannungsführende Leiter betrachtet, d.h. ein Schalter deaktiviert nur das Gerät, es ist aber immer noch mit den Netz verbunden. Hmm, mir fällt gerade keine bessere Ausdrucksweise ein. Bei selbstgebastelten Geräten habe ich dennoch gerne die Teile die mit dem Netz verbunden sind, verstärkt oder doppelt isoliert, auch wenn das Gehäuse mit PE verbunden war. Gruß Daniel
Auf jeden Fall bei Medizinischen Geräten steht das im Pflichtenheft.
Kommt ganz darauf an, ob der Fachmann Linkshänder war? :-) Eine Gerätesicherung sollte das Gerät schützen. Ob eine gut erreichbare Sicherung dabei immer eine schlaue Lösung ist? Mancher DAU wird einen F-Typ nicht von einer trägen Sicherung unterscheiden können und irgendetwas einsetzen. Mehr z.B. da https://www.eska-fuses.de/fileadmin/bilder/eska/Produkterklaerungen/20230515_ESKA-UEbersichtsmatrix.pdf
Harald G. schrieb: > .... > Wann muss ich was anwenden? > Geräteschalter, muss dieser 2 polig sein? Der Schukostecker ist ja > bekanntlich drehbar, somit ist L und N nicht positionsmäßig nicht fest. Im Prinzip hast du dir schon selbst die Antwort gegeben. Sicher ist auf jeden Fall zweipolig schalten und Absichern. Wie oben schon geschrieben wurde ist es für medizinische Geräte Pflicht. Ohne die anderen Normen jetzt zu kennen, würde ich sagen: ja, bei Geräten im Metallgehäuse bzw berührbaren metallischen Teilen mit Schuko-, Euro- oder Konturenstecker ist immer beidseitig zu schalten und abzusichern.
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Roland E. schrieb: > Sicher ist auf jeden Fall zweipolig schalten und Absichern. Zweipolig absichern ist Unfug, da kaum beide Sicherungen gleichzeitig auslösen werden. Zwei Primärsicherungen können bei einer Umschaltung 110/220V Sinn machen, suche mal nach Trenntrafo Grundig RT5 (nicht -A). Der hat zwei, die für beide Spannungen identisch sein dürfen.
Manfred P. schrieb: > Zweipolig absichern ist Unfug, Unfug würde ich nicht in jedem Fall sagen. Eine lose Schraube im Blechgehäuse kann schon viel verbinden. Ob das dann unbedingt der abgesicherte Zweig war?
Ich wollte eigentlich nur eine Norm oder sonstige Forderung wissen wo es steht dass man Netzgeräte Eingänge 2 Polig absichern muss. Es geibt wie schon geschrieben halt auch Netzgeräte eingänge wo nur eine Glassicherung dring ist. Die Logik sagt, Geräte mit Schukostecker und Metallgehäuse sind 2 polig abzusichern da, wenn ein Kabel innen ans Gehäuse kommt und der Schukostecker steckt gerade so, dass die Sicherung an N ist, innen aber die Phase ans Gehäuse kommt, dann würde der Sicherungsautomat kommen und der Raum wäre dunkel. In dem Fall macht 2 polig absichern Sinn. Ansonsten, wenn das Gerät ein Kunststoffgehäuse hat, bzw Schutzklasse 2 ist, sollte einpolig reichen. In Medizintechnik wird wohl immer 2 polig absicherung gefordert. Bei einen Überstrom klar löst da oft nur eine Sicherung aus aber bei Kurzschluß oft beide.
Harald G. schrieb: > Ich wollte eigentlich nur eine Norm oder sonstige Forderung wissen wo es > steht dass man Netzgeräte Eingänge 2 Polig absichern muss. Schau mal hier: EN 60601 wie oben schon gesagt: medical units sind 2 polig zu sichern. Ältere Versionen der 60601 kannst Du kostenlos im web downloaden, der Part mit den Sicherungen ist dort seit Jahren unverändert.
Also gibt es nur bei Medizin die Vorgabe 2 polig abzusichern sonst nicht? ....
Harald G. schrieb: > Also gibt es nur bei Medizin die Vorgabe 2 polig abzusichern sonst > nicht? .... Schau Dir kommerzielle Geräte an. Deinen PC, die Stereoanlage, Messtechnik. Wieviele davon sind zweipolig geschaltet oder zweipolig abgesichert?
Harald G. schrieb: > dann würde der Sicherungsautomat kommen und der Raum wäre dunkel. > In dem Fall macht 2 polig absichern Sinn Un-Sinn. Die Gerätesicherung ist dafür da, dass ein Gerät bei Defekt nicht zum Brandsatz wird. Also bei Überstrom, z.B. wenn ein Trafo sekundär kurzgeschlossen wird und primär viel mehr Strom zieht als betriebsublich und daher überhitzt (obwohl da besser der Trafo eine Temperatursicherung hätte) So lange ein Kurzschluss bei so dicken Kabeln stattfindet, dass der LSS auslöst, braucht man keine extra-Sicherung. Und zu viel Strom der zu viel Leistung und damit zu heiss macht fliesst immer im Kreis, aus einer Leitung rein, durch die andere raus. Daher reicht es, den Strom an einer Stelle zu unterbrechen. Es reicht jedoch ein einpoliger Schalter nicht um das Gerät spannungsfrei zu machen. Selbst bei Tischlampen unterbricht aber der Schalter nur einpolig die Leitung zum Gewinde, da kann der Fusskontakt der Glühlampenfassung an Phase liegen. Wird als ungefährlich genug angesehen. Eine Ausnahme wäre ein Heizstab dessen Heizdraht im Inneren das geerdete Rohr berührt, kein Uberstrom aber Dauerheizung selbst wenn der Thermostat abschaltet. Daher sollten Temperaturbegrenzer in geerdeten Geräten besser die andere Zuleitung unterbrechen als der Thermostat.
Ok, warum der PC nur einpolig abgesichert wird, wenn man sich virstellt, die Phase am Gehäuse liegt wenn N in dem Fall abgesichert, fliegt der LS. Wenn das die Vorderung genügt. Bei einer Abschlussprüfung fragte der Prüfer den Azubi, wozu die Sicherung da ist und warum er nur 1x abgesichert hätte. Beim umdrehen würde Spannung im Gerät anliegen. In diesem Fall ein Gerät mit einer SPS. Der Azubi konnte es nicht beantworten und ich ehrlich gesagt auch nicht warum nicht 2x abgesichert.. Ob es muss oder nicht und wenn warum nicht. Evtl ein Beweis eines Normtextes.
Rüdiger B. schrieb: > Auf jeden Fall bei Medizinischen Geräten steht das im Pflichtenheft. Andrew T. schrieb: > wie oben schon gesagt: medical units sind 2 polig zu sichern. Daher ist das sicherlich kein Schaden auch so zu machen. Daniel F. schrieb: > Wenn du allerdings selber ein Gerät baust und nicht auf jeden Euro > achtest, zweipoligen Schalter verwenden und wenn du möglich zwei Feinsicherungen, > wenn du ein Gehäuse mit PE verwendest. Vor allem, wenn Du ein Kondensatornetzteil zur Versorgung baust, würde ich zwei Feinsicherungen, sowie mindestens den Vorwiderstand (Opferwiderstand) auf beide Pfade aufgeteit, vorsehen.
Harald G. schrieb: > warum nicht Es wird von einem geerdeten Metallgehäuse ausgegangen, also das an dem PE angeschlossen ist. Die Sicherung im Verteilerschrank löst dann bei Erdschluss der Phase aus. Wenn der N einen Gehäuseschluss hat, passiert nichts. Also analog zu anderen einfachen Geräten. Die Feinsicherung ist nur für die Stromversorgung und soll bei einem Kurzschluss, also durchlegierter Brückengleichrichter, Leistungstransistor, Varistor oder Elko, das schlimmste verhindern. Der Übertrager im Schaltnetzteil sorge ausreichend für die galvanische Trennung, wie ein herkömmlicher Transformator auch. So ein Gerät sollte aber nur am Netz hängen, das mit einer 16A-Sicherung abgesichert ist. In der BS gab es mal ein Merkblatt zur Arbeitssicherheit, da war zu sehen was passiert, wenn so ein Gerät im Netz hinter einer 630 bis 800A Sicherung hängt und ein Kurzschluss auftritt.
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